🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext
1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 16.Mai 2024 Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
Gebuehrenordnung
Gebührensatzungfür den Friedhof der Gemeinde Kriesow
PRÄAMBEL
§ 1 – Allgemeines
Aufgrund des § 5 Abs. 1 sowie § 22 Abs. 3 Ziffer 6 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBI. M-V 2024, S. 270) in Verbindung mit § 6 Kommunalabgabengesetz für Mecklenburg-Vorpommern vom 12. April 2005 (GVOBI. M-V, S. 146), zuletztgeändert durch Gesetz vom 26. Mai 2023 (GVOBI. M-V, S. 650), hat die Gemeindevertretung am 18.September 2024 nachstehende Gebührensatzungbeschlossen:
Für die Benutzung der Friedhöfe und seiner Einrichtungen werden Gebühren nachdieser Gebührensatzung erhoben.
§ 2 – Gebührenschuldner
- 1. Zur Zahlung der Benutzergebühr ist verpflichtet:
- wer die Benutzung der Bestattungseinrichtung beantragt;
- wer die Bestattungskosten zu tragen hat (§ 1968 BGB).
- 2. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 3 – Entstehung und Fälligkeiten der Gebühren
- 1. Die Gebührenschuld entsteht bei Grabnutzungsgebühren mit der Belegungder Grabstätte.
- 2. Die Grabnutzungsgebühren werden 14 Tage nach Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung fällig.
- 3. Rückständige Gebühren werden im Verwaltungsvollstreckungsverfahreneingezogen
Stundung und Er lass von Gebühren Die Gebühren können in besonderen Härtefällen aus Billigkeitsgründen auf Antraggestundet sowie ganz oder teilweise erlassen werden.
§ 5 – Gebührentarif
Grabnutzungsgebühren:
- 1. Benutzung der Feierhalle 0,00 €
- 2. Überlassung einer Erdwahlgrabstätte (30 Jahre) 237,95 €
- 3. Urnengemeinschaftsgrab/ anonyme Urnenstelle 450,00 €/ 370,00 €
- 4. Beisetzung einer Urne auf einem Erdwahlgrab 158,63 € ( 20 Jahre )
- 5. Gebühren bei vorzeitiger Kündigung des Nutzungsrechts (laufender Aufwand pro Jahr):
• • •
17,62 € 24, 67 € 7,05 €
Einzelerdwahlgrabstätte Doppelerdwahlgrabstätte Urnenwahlgrabstätte
§ 6 – Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Leistungen, die nicht im Gebührentarif enthalten sind, werden nach dentatsächlichen Kosten auf Nachweis von der Verwaltung abgerechnet und sind vomjeweiligen Schuldner zu bezahlen. Die Fälligkeit beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
§7
lnkrafttreten Diese Gebührensatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 01.06.2021 außer Kraft.
Kriesow, 1A9.2,624
z
Michael Korczak Bürgermeister
Zusatz zur öffentlichen Bekanntmachung Gebührensatzung für den Friedhofder Gemeinde Kriesow
Soweit beim Er lass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriftenverstoßen wurde, können diese nach § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBI. M-V S. 270,351) nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden.
Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.
Korczak Bürgermeister