Friedhofsgebühren Kaltennordheim 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

Stadt Kaltennordheim · Thüringen · PLZ 36452

🏛️ Friedhofssatzung & Gebührentarife im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 27. April 2022 Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Friedhofsgebührensatzung​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​‌​​‌‌​‌‌​​​‌‌​​​​​​‌‌​‌‌​​​‌‌​‌‌​​​‌‌​​​​​​‌‌‌​​‌​​‌‌​‌​‌‍ der Stadt Kaltennordheim

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23.03.2021 (GVBl. S. 115) sowie der §§ 1, 2, 11 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.10.2019 (GVBl. S. 396) und des § 29 der Friedhofssatzung der Stadt Kaltennordheim vom hat der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim in der Sitzung vom 29.03.2022 die folgende Gebührensatzung beschlossen:

I. Gebührenpflicht

§ 1

Gebührenerhebung

Für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Einrichtungen und Anlagen im Rahmen der Friedhofssatzung der Stadt Kaltennordheim werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührensatzung erhoben.

§ 2

Gebührenschuldner

(1) Schuldner der Gebühren für Leistungen oder Genehmigungen nach der Friedhofssatzung sind:

a) bei Erstbestattungen

  1. 1. der Ehegatte,
  2. 2. der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft,
  3. 3. der Partner eine auf Dauer angelegten nichthelichen Lebensgemeinschaft,
  4. 4. die Kinder,
  5. 5. die Eltern,
  6. 6. die Geschwister,
  7. 7. die Enkelkinder,
  8. 8. die Großeltern,
  9. 9. die nicht bereits unter Ziffer 1 bis 8 fallenden Erben;

b) bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller;

c) wer sonstige in der Friedhofssatzung aufgeführte Leistungen beantragt oder in Auftrag gibt.

(2) Für die Gebührenschuld haftet in jedem Falle aucha) der Antragsteller,

b) diejenige Person, die sich der Stadt gegenüber schriftlich zur Tragung der Kosten verpflichtet hat.

(3) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 3

Entstehung der Gebührenschuld, Fälligkeit

(1) Die Gebührenschuld entsteht bei Inanspruchnahme von Leistungen nach der Friedhofssatzung, und bzw mit der Beantragung der jeweiligen Leistung. (2) Die Gebühren sind einen Monat nach Bekanntgabe des entsprechenden Gebührenbescheids fällig und können auf Antrag in vier Quartalsraten beglichen werden.

§ 4

Rechtsbehelfe/ Zwangsmittel

(1) Die Rechtsbehelfe gegen Gebührenbescheide aufgrund dieser Satzung regeln sich nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung in der jeweils gültigen Fassung.

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Kaltennordheim

(2) Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen die Heranzierung zu Gebühren nach dieser Gebührensatzung wird die Verpflichtung zur sofortigen Zahlung nicht aufgehoben. (3) Für die zwangsweise Durchsetzung der im Rahmen dieser Satzung erlassenen Gebührenbescheide gelten die Vorschriften des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.

II. Gebühren

§ 5

Erwerb des Nutzungsrechts an einer Grabstätte

Für die Überlassung einer Grabstätte entsprechend der in § 10 Abs. 1 der Friedhofssatzung der Stadt Kaltennordheim festgelegten Ruhezeiten werden folgende einmalige Gebühren erhoben:

a) Reihengrabfelder, 850,79 Eurob) Doppelwahlgrabstätte 1.203,20 Euroc) Reihengrabfelder für Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 567,19 Eurod) Gemeinschaftsgrabstätten (ohne die Namensplatte) 1.582,00 Euroe) Anonyme Grabfelder 1.582,00 Eurof) Urnenreihengrabstätte 453,76 Eurog) Beisetzung einer Urne in einer bereits vorhandenen Grabstände 453,76 Euroh) Urnengemeinschaftsgrabstätte (ohne die Namensplatte) 1.071,52 Euroi) Anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätte 1.071,52 Euro

§ 6

Nutzungsgebühren für bestehende Grabstätten

Für bereits bestehende Grabstätten, welche bis zum Ende der Ruhezeit weiterhin die jährliche Zahlungsweise nutzen, werden folgende Jahresgebühren erhoben:

a) Reihengrabfelder 34,03 Eurob) Doppelwahlgrabfelder 48,13 Euroc) Reihengrabfelder für Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 22,69 Eurod) Urnenreihengrabstätte 22,69 Euroe) Zuschlag pro zusätzlich beigesetzter Urne in vorhandener Grabstände 22,69 Euro

§ 7

Umbettungsgebühren

Für die Umbettung nach § 11 der Friedhofssatzung der Stadt Kaltennordheim sind die anfallenden Kosten des Bestattungsunternehmens zu begleichen.

§ 8

Gebühren für Grabräumung

Für die Räumung einer Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit/ Nutzungszeit oder nach der Entziehung des Nutzungsrechts durch den Friedhofsträger werden folgende Gebühren erhoben:

Für die Beseitigung von Grabmalen, Abdeckplatten, Grabeinfassungen und sonstige oberirdische Anlagen

150,00 Euro

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Kaltennordheim

§ 9

Verlängerung der Ruhezeit

Die Verlängerung der Ruhezeit bedarf gemäß § 10 der Friedhofssatzung der Stadt Kaltennordheim der Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Wird diese erteilt, ist eine Gebühr in Höhe von 22,69 Euro pro Jahr der Verlängerung zu zahlen.

§ 10

Inkrafttreten

(1) Diese Satzung trifft am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die Friedhofsgebührensatzungen der Gemeinde Aschenhausen vom 22.04.2008, der Gemeinde Kaltensundheim vom 08.02.2007, der Gemeinde Kaltenwestheim vom 01.12.2017, der Gemeinde Melpers vom 01.02.2007, der Gemeinde Oberkatz vom 21.11.2011, der Gemeinde Unterweid vom 14.03.2012 sowie der Stadt Kaltennordheim vom 11.11.2014 und alle übrigen entgegenstehenden ortsrechtlichen Vorschriften außer Kraft.

Kaltennordheim, den 27. April 2022

Erik Thürmer Bürgermeister

Gemäß § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Kaltennordheim erfolgte die rechtsbegründende Bekanntmachung der Satzung im Amtsblatt „Rhöner Nachrichten“ Nr. 5 vom. 06.05.22

Kaltennordheim, den 06.05.22

Erik Thürmer Bürgermeister

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Kaltennordheim

📜 2. Friedhofssatzung Stand: 29.03.2022 Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Friedhofssatzung

  1. 5. Jahrgang Freitag, den 25. Mai 2018 Nr. 5 Gemeinsames Amtsblatt der Stadt Kaltennordheim und der Gemeinden Diedorf und Empfertshausen AMTSBLATT Gebietsreform Kaltennordheim Jetzt ist Ihre Meinung gefragt und wichtig! Die Zeit nach der Bildung unserer Einheitsgemeinde „Stadt Kaltennordheim“ war davon geprägt, dass wir in unserer Stadt immer wieder darüber diskutiert haben, wie wir unserer Stadt so entwickeln, dass eine zukunftsfähige und selbstbestimmte Kommune entsteht, die über eine serviceorientierte und leis­ tungsfähige Verwaltung verfügt. Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Einheitsgemeinde mit 3.300 Einwohner und mit zwei erfüllten Gemeinden diese Anforderung auf Dauer nicht mehr erfüllen kann. Diese Gründe sind nicht in unserer Stadt zu suchen, sondern in den Rahmenbedingungen zu sehen, in denen sich jede Kommune in Thüringen und Deutschland ak­ tuell bewegt.
  2. 1. Bürokratieaufbau Es ist eigentlich unvorstellbar, mit welchen bürokratischen Monstern die kommunale Ebene in den letzten Jahren über­ schüttet wurde. Die Europäische Union, der Bund und das Land arbeiten Jahr für Jahr daran, neue Vorgaben und Vor­ schriften sowie Dokumentationspflichten einzuführen ohne gleichzeitig an anderer Stelle für Entlastung zu sorgen. Da­ tenschutz, Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin, Vergaberecht, Ver­ kehrssicherung, Gleichstellung, Betriebssicherheit, Statistik, etc. sind alles Themen, die inzwischen immense personelle und finanzielle Kapazitäten binden ohne dass dadurch auch nur ein Problem unserer Bürger gelöst werden würde. Mangels finanzieller Möglichkeiten für Neueinstellungen wurden über Jahren in Kaltennordheim die Mehraufwendungen dadurch kompensiert, dass das bestehende Personal die Aufgaben zu den bisherigen Aufgaben mit übernommen hat. Dadurch sind wir inzwischen an einem Punkt angekommen, an dem in unse­ rer Verwaltung ein Missverhältnis dazu besteht, zwischen dem was wir für die Selbstbeschäftigung übergeordneter Behörden zu tun haben und dem was zeitlich für unserer Bürger noch übrig bleibt. Durch die Fusion von 2 Verwaltungen zu einer größeren Ver­ waltung kann durch stärke Spezialisierung und Aufgabenver­ teilung wieder dieses aktuelle Ungleichgewicht zu Gunsten unserer Bürger in ein gesundes Verhältnis gebracht werden. 2.) Finanzausstattung Die Finanzausstattung der Thüringer Kommunen wird seit Jahren darauf ausgerichtet, dass größere Gemeinden pro Ein­ wohner deutlich mehr Geld bekommen als dies in den kleinen Gemeinden der Fall ist. Stufe für Stufe wurde und wird dieses Verhältnis immer mehr verschärft. Gerade in unserer Region sehen wir doch seit Jahren, dass in den kleinen Gemeinden faktisch keine finanziellen Spieleräume mehr vorhanden sind und Gemeinde für Gemeinde mit der Haushaltskonsolidierung kämpft, wenn nicht gerade überdurchschnittlich starke Gewer­ besteuerzahler dieses Missverhältnis durch ihre Steuerzahlun­ gen kompensieren. Auch die Stadt Kaltennordheim kommt nach der aktuellen Fi­ nanzplanung im Jahr 2020 an dem Punkt, in dem die zu er­ wartenden Einnahmen nicht mehr die laufenden Ausgaben decken können. Warum 2020? Im Jahr 2020 tritt die nächste Stufe in Kraft, in der durch den Freistaat Thüringen die Finanz­ zuweisungen zu Lasten der kleinen Kommunen in Richtung der größeren Kommunen verschoben werden (sog. Hauptansatz­ staffel). Wenn wir bezogen auf unsere Gemeindegröße keine strukturellen Veränderungen erreichen, dann gibt es eigentlich nur zwei Szenarien oder eine Kombination beider, zu der wir im Jahr 2020 gezwungen sind. Szenario 1: Erhöhung der Einnahmen Als Stadt haben wir lediglich Einfluss auf die Einnahmen, die sich auf unserer Bürger auswirken. Laut Finanzplanung müss­ te die Stadt im Jahr 2020 jeder dieser Einnahmen um 20% erhöhen. Das betrifft Grund- und Gewerbesteuer sowie Kom­ munalabgaben, Kindergartengebühren, Friedhofsgebühren, Verwaltungsgebühren, Entgelte für Dorfgemeinschaftshäuser, Eintrittsgelder für das Schwimmbad, Nutzungsentgelte für die Bücherei, Mieten und Pachten. Praktisch wäre jeder Bürger be­ troffen. Mit diesem Geld würde lediglich die Verschiebung im Finanzausgleich kompensiert. Sie als Bürger erhalten für Ihren finanziellen Mehraufwand nicht eine Leistung mehr. Szenario 2: Streichung von freiwilligen Leistungen Als Stadt Kaltennordheim leisten wir uns und unseren Bürgern bisher keinen Luxus. Aufwandsentschädigungen und Vergü­ tungen sind alle im unteren Bereich. Wenn man daher auf die Erhöhung der Belastung für den Bürger verzichten will, dann redet man über Streichungen die uns richtig weh tun werden. Dann redet man über den Erhalt von Dorfgemeinschaftshäu­ sern, den Erhalt des Schwimmbades und der Bücherei und davon, ob man im städtischen Bauhof noch so viel Personal vorhalten kann, um die bisherigen Aufgaben im aktuellen Um­ fang auch künftig noch erbringen zu können. Im Stadtrat wollen wir es nicht zu diesen Szenarien kommen lassen, sind uns aber gleichwohl bewusst, dass wir ohne struk­ turelle Änderung unserer Gemeindegröße keine andere Wahl haben. Selbst ein unverhoffter Geldsegen würde das Problem nicht lösen, sondern allenfalls zeitlich verschieben. Es geht hierbei um das Geld unserer Bürger - um Ihr Geld! Was aber würden strukturelle Veränderungen uns konkret bringen? Dies ist einfach und konkret ausgerechnet. Entscheidend ist wie bereits erwähnt die Größe der Gemeinde. In unserer aktuellen Größe erhalten wir im Jahr 2019 eine Schlüsselzuweisung von 283,35 € pro Einwohner. Die Ver­ schiebung des Landes führt dazu, dass dieser Betrag im Jahr 2020 auf 244,46 € und im Jahr 2021 auf 235,78 € pro Einwoh­ ner sinkt. Würden wir zum 01.01.2019 eine Einheitsgemeinde mit den Gemeinden Aschenhausen, Kaltensundheim, Kaltenwestheim, Melpers, Oberkatz und Unterweid bilden, so bekäme diese Einheitsgemeinde pro Einwohner im Jahr 2019 335,71 €, im Jahr 2020 306,40 € und 297,72 € im Jahr 2021. ➤➤➤ Lesen Sie hierzu weiter auf der nächsten Seite ➤➤➤

Diese Mehreinahmen betreffen sowohl unsere Einwohner wie auch die Einwohner der 6 Gemeinden der Hohen Rhön. Inso­ fern lässt sich ganz klar berechnen und feststellen, dass alleine für uns als Bürger, wie wir heute in unserer Einheitsgemeinde in 5 Ortsteilen verbunden sind, jährlich 159.000 € und 185.000 € Mehreinnahmen zu erwarten sind. Mit diesem Geld soll der ak­ tuelle Standard erhalten werden ohne Sie als Bürger zusätzlich zu belasten. Gleichzeitig bleiben Investitionen in bescheidenem Umfang möglich. Das ist unser Ziel! Was wurde dafür getan? Wir haben daher in einer Arbeitsgruppe bestehend aus dem Bür­ germeister, den Ortsteilbürgermeistern und Stadtratsmitgliedern seit 2016 intensive Verhandlungen mit den Gemeinden der Ho­ hen Rhön geführt. Wir sehen rein geografisch keine andere an­ grenzende Verwaltungsstruktur, mit der wir fusionieren könnten. Eine Fusion innerhalb des Wartburgkreises wäre nur mit einem anderen Grundzentrum möglich. Wir waren uns dazu einig, dass die Fusion 2er Grundzentren in einem dünn besiedelten Gebiet nicht dazu führt, dass beide Grundzentren gestärkt werden. Hier geht es um Infrastruktur, Versorgung und Ärzte. Unsere In­ frastruktur wird dadurch gesichert und gestärkt, dass die Men­ schen der Hohen Rhön überwiegend bei uns einkaufen gehen, Dienstleistung in Anspruch nehmen und Ärzte aufsuchen. Ohne diese Menschen wäre die aktuelle Infrastruktur nicht wirtschaft­ lich zu betreiben. Daher war es für uns konsequent, mit diesen Gemeinden über eine gemeinsame Zukunft zu sprechen. In Ver­ handlungen gibt es dabei immer wieder Punkte, in denen man aufeinander zugehen muss und Kompromisse sucht. Für uns war es ganz wichtig, die Einheitsgemeinde „Stadt Kaltennordheim“ zu erhalten und nicht wieder aufzulösen oder umzubenennen. Dies hätte jeden unserer Bürger wieder Aufwand gebracht (Änderung der Ausweise, Änderung der Fahrzeugpapiere etc.) Wir konnten uns hier ganz klar durchsetzen. Auch in Verwaltungsfragen wa­ ren unsere Vorstellungen eindeutig. Als größte Gemeinde in der Region muss die Verwaltung ganz klar nach unseren Vorstellun­ gen ausgerichtet werden. Ob nun am Ende das Modell der Ver­ waltungsgemeinschaft kommt oder das Modell der erfüllenden Gemeinde vom Land festgelegt wird, der gewählte Bürgermeister der Stadt Kaltennordheim wird künftig in beiden Fällen Leiter der Verwaltung sein. Dadurch vermeiden wir teure Doppelstrukturen mit einem weiteren bezahlten hauptamtlichen Verwaltungsleiter. Schwieriger waren die Verhandlungen in der Frage der künfti­ gen Kreiszugehörigkeit. Als Einheitsgemeinde können wir künftig nicht 2 Landkreisen angehören. Als Vertreter der Stadt Kalten­ nordheim stehen und standen wir immer zu unserem Landkreis. Gleichzeitig haben jedoch die Gemeinden der Hohen Rhön im­ mer wieder deutlich gemacht, dass einer Eingemeindung nach Kaltennordheim nur unter der Maßgabe zugestimmt wird, dass die künftige Kreiszugehörigkeit im Landkreises Schmalkalden-Meiningen ist. Es gab in den oben genannten 3 zentralen Punkten keine Mög­ lichkeit eines Mittelweges. Es gibt weder halbe Einheitsgemeinde noch einen halben Verwaltungsleiter oder eine halbe Kreiszuge­ hörigkeit. Eine gute und faire Verhandlung ist es auch nicht, dass man sich in all seinen eigenen Vorstellungen komplett durchsetzt. Insofern bewerte ich es als gutes Ergebnis, wenn die Stadt Kal­ tennordheim sich in 2 zentralen Punkten durchsetzen konnte und dafür beim 3. Punkt den Wünschen unserer künftigen Partner entgegengekommen ist. Ohne dieses Zugeständnis würde es im Rahmen einer Freiwilligkeit keine solche Fusion geben. Es war daher abzuwägen, ob man die Stadt Kaltennordheim in der jetzigen Größe in die finanzielle Handlungsunfähigkeit laufen lassen möchte nur um den gewünschten Landkreis zu behal­ ten oder ob man in der Verhandlung einen Kreiswechsel in Kauf nimmt um eine leistungsfähige Kommunalstruktur zu schaffen. Diese Entscheidung war zu keinem Zeitpunkt ganz leicht, aber ich denke, dass wir immer das individuelle Wohl unserer Bürger im Blick hatten. Zum gegenwärtigen sind die Weichen wie folgt gestellt:

  1. 1. Die Gemeinden Aschenhausen, Kaltensundheim, Kalten­ westheim, Melpers, Oberkatz und Unterweid werden in die Stadt Kaltennordheim eingemeindet. Die Stadt Kaltennord­ heim bleibt als Einheitsgemeinde mit ihren Ortsteilen beste­ hen.
  2. 2. Mit den verbleibenden Gemeinden der Hohen Rhön wird eine gemeinsame Verwaltungsstruktur gebildet. Dies ist entweder eine Verwaltungsgemeinschaft oder eine erfüllende Gemein­ de. Der gewählte Bürgermeister der Stadt Kaltennordheim ist Leiter dieser Verwaltung.
  3. 3. Die künftige Einheitsgemeinde und Verwaltungsstruktur wird dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen zugeordnet. Am Ende muss darüber der Thüringer Landtag entscheiden. Wie er darüber entscheidet wissen wir heute noch nicht. Bis zu einer Entscheidung haben wir es als Stadt in der Hand, zu diesem Antrag Ja oder Nein zu sagen. Gemeinsam mit dem Stadtrat möchte ich daher diese Zeit nut­ zen um mit der Bürgerschaft im Gespräch zu bleiben. Die letzte zu dem Thema angesetzte Bürgerversammlung am 04.12.2017 im Bürgerhaus war leider nur sehr mäßig besucht. Wir möchten dennoch nochmal in jedem Ortsteil eine Bürgerversammlung in den nächsten Wochen durchführen und ganz intensiv über Vor- und Nachteile zu diskutieren. Aus diesen Bürgerversammlungen möchten wir Ihre Meinungen mitnehmen. Anschließend möchte ich eine schriftliche Befragung aller wahl­ berechtigten Bürger durchführen. Stellen Sie sich das Ganze bit­ te wie eine Briefwahl vor, in der Sie geheim darüber abstimmen können, ob der eingeschlagene Weg so weiter verfolgt werden soll. Diese Abstimmung ist eine Befragung, die keinem gesetz­ lich vorgeschriebenen Verfahren folgt und auch keine zwingende gesetzliche Bindung erzeugt. Bitte verwechseln Sie diese Befra­ gung nicht mit einem Bürgerbegehren. Seien Sie sich jedoch der politischen Macht Ihrer Stimme be­ wusst. Ich als Bürgermeister wie auch die Stadtratsmitglieder se­ hen uns als Ihre Vertreter, die für Ihren Willen eintreten. Auch den Thüringer Landtag wird in seiner abschließenden Entscheidung ein solches Votum nicht unbeeindruckt lassen. Insofern ist eine hohe Wahlbeteiligung anzustreben. Die Bürgerversammlungen finden wie folgt statt: Dienstag, 29.05.2018 19.00 Uhr Saal von Holger Arnold, Fischbach Donnerstag, 31.05.2018 19.00 Uhr DGH Kaltenlengsfeld Montag, 04.06.2018 19.00 Uhr DGH Klings Donnerstag, 07.06.2018 18.00 Uhr Bürgerhaus Kaltennordheim -

mit Innenstaatssekretär Uwe Höhn Freitag, 08.06.2018 19.30 Uhr DGH Andenhausen Die Abstimmung soll am 08.06.2018 per Post an alle Wahlberech­ tigten Bürger verschickt werden. Sollten Sie bis zum 13.06.2018 kein Schreiben erhalten, sprechen Sie uns bitte an. Die Abstim­ mung können Sie bis zum 25.06.2018 unentgeltlich per Post oder direkt zurück an die Stadtverwaltung Kaltennordheim schicken. Am 26.06.2018 werden die Wahlurnen geöffnet und öffentlich im Bürgerhaus Kaltennordheim ausgezählt. Aktuell wird durch das Landratsamt Wartburgkreis noch geprüft, ob man mir diese geplante Abstimmung untersagen (beanstan­ den) kann. Sollte es dazu kommen, dass das Landratsamt Wart­ burgkreis die Abstimmung tatsächlich untersagt, werde ich über die Tageszeitungen und per Aushang darüber informieren, dass die Abstimmung nicht stattfinden darf.

Rhönbote vom 25.05.2018 Nr. 5/2018 Stadt Kaltennordheim Einladung zur Stadtratssitzung Am Dienstag, den 26.06.2018 findet um 19.00 Uhr im Bürger­ haus Kaltennordheim die nächste öffentliche Sitzung des Stadt­ rates der Stadt Kaltennordheim statt. Alle Bürger sind hierzu recht herzlich eingeladen. Die genaue Bekanntmachung samt Tagesordnung wird in den Schaukästen ausgehangen. gez. Erik Thürmer Bürgermeister Einladung zu unseren Bürgerversammlungen zum Thema der Fusion mit den Gemeinden der Hohen Rhön In 5 Bürgerversammlungen möchten wir nochmal über den aktu­ ellen Stand der Gebietsreform in unserer Stadt informieren und mit Ihnen als Bürger ins Gespräch kommen. Dabei ist es uns wichtig zu erfahren, ob der eingeschlagene Weg zur Fusion mit den Gemeinden der Hohen Rhön auch aus Ihrer Sicht der rich­ tige Weg ist. Die Versammlungen finden wie folgt statt: Dienstag, 29.05.2018 18.00 Uhr Saal von Holger Arnold, Fischbach Donnerstag, 31.05.2018 19.00 Uhr DGH Kaltenlengsfeld Montag, 04.06.2018 19.00 Uhr DGH Klings Donnerstag, 07.06.2018 18.00 Uhr Bürgerhaus Kaltennordheim –

mit Innenstaatssekretär Uwe Höhn Freitag, 08.06.2018 19.30 Uhr DGH Andenhausen Bitte nehmen Sie zahlreich an den Versammlungen teil und sa­ gen Sie uns Ihre Meinung. gez. Erik Thürmer Bürgermeister Beschlüsse des Stadtrates In der 23. Sitzung des Stadtrates der Stadt Kalten­ nordheim am 24.04.2018 wurden folgende Beschlüs­ se gefasst:

  1. 1. Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim genehmigt die Nieder­ schrift zur Stadtratssitzung vom 05.12.2017.
  2. 2. Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim vergibt den Auftrag für die Bauleistungen zum Umbau des Bauhofes zum Feuer­ wehrhaus im OT Kaltenlengsfeld Los 1 (Maurer- und Beton­ arbeiten, Estrich) an die Baugeschäft Kraus GmbH, Lindig­ straße 72 aus 36466 Dermbach.
  3. 3. Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim vergibt den Auftrag für die Bauleistungen zum Umbau des Bauhofes zum Feu­ erwehrhaus im OT Kaltenlengsfeld Los 2 (Putz- und Trocken­ bauarbeiten) an die Malerbetrieb Martin Fleischmann GbR, Dorfstraße 20a aus 36452 Brunnhartshausen.
  4. 4. Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim vergibt den Auftrag für die Bauleistungen zum Umbau des Bauhofes zum Feuer­ wehrhaus im OT Kaltenlengsfeld Los 3 (Fliesenarbeiten) an die Fliesen-Wagner-GmbH, Untere Dorfstraße 19 aus 36452 Kaltennordheim.
  5. 5. Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim vergibt den Auftrag für die Bauleistungen zum Umbau des Bauhofes zum Feuer­ wehrhaus im OT Kaltenlengsfeld Los 4 (Schlosserarbeiten) an die Metallbau Beck GmbH, Reichenhäuser Straße 29 aus 98634 Frankenheim.
  6. 6. Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim vergibt den Auf­ trag für die Bauleistungen zum Umbau des Bauhofes zum Feuerwehrhaus im OT Kaltenlengsfeld Los 5 (Tischler) an die Schreinerei Udo Kümpel, Bahnhofstraße 24 aus 36466 Dermbach.
  7. 7. Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim vergibt den Auftrag für die Bauleistungen zum Umbau des Bauhofes zum Feuer­ wehrhaus im OT Kaltenlengsfeld Los 6 (Elektrik) an die Elek­ trik Vacha GmbH, Badelacher Weg 21 aus 36404 Vacha.
  8. 8. Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim vergibt den Auftrag für die Bauleistungen zum Umbau des Bauhofes zum Feuer­ wehrhaus im OT Kaltenlengsfeld Los 7 (Sanitär) an die Heim Haustechnik GmbH & Co. KG, Gerthäuser Straße 15 aus 98634 Kaltensundheim.
  9. 9. Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim vergibt den Auftrag für die Planungsleistungen für die Straßenbeleuchtung der Brei­ ten-/ Löwenstraße im Ortsteil Kaltennordheim als Nachtrag zum bestehenden Ingenieurvertrag vom 24.01.2017 an das Ingenieurbüro Prowa, Hochheimer Straße 47 in 99094 Erfurt, Nebenstelle Zella-Mehlis.
  10. 10. Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim vergibt den Auftrag für die Bauleistungen für die Ausrüstung der Breiten-/Löwenstra­ ße mit einer Straßenbeleuchtung an die Elektro-Anlagenbau Schulz & Werning GmbH, Industriestraße 10 aus 98639 Wall­ dorf.
  11. 11. Billigungs- und Auslegungsbeschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungs­ plan „Alter Bahnhof“ der Stadt Kaltennordheim [Bebau­ ungsplanänderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB] nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 01 Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplan „Alter Bahnhof“ der Stadt Kaltennordheim [Bebauungsplanän­ derung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB], bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung, wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 22.03.2018 gebilligt. 02 Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplan „Alter Bahnhof“ der Stadt Kaltennordheim [Bebauungsplanän­ derung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB], bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen. 03 Die 1. Änderung des Bebauungsplans „Alter Bahnhof“ erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Dementsprechend kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen werden. 04 Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Alter Bahnhof“ der Stadt Kaltennordheim [Bebauungsplanän­ derung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB], bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Stadtverwaltung Kaltennordheim, Wilhelm-Külz- Platz 2, 36452 Kaltennordheim, während der Öffnungs­ zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsdauer können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. 05 Die Unterlagen (Bebauungsplan und Begründung) und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung können, während der öffentlichen Auslegung, auch auf den Inter­ netseiten des Planungsbüros Kehrer & Horn GbR unter www.beteiligung.kehrer-horn.de eingesehen werden.

Hinweis:

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

  1. 12. Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim vergibt den Auftrag für die Leistungen der Objektplanung und des Brandschutzes zum Umbau des Kindergartens Knirpsenland im OT Klings an die Büro für Bauplanung und Architektur Kraus GbR, Gei­ saer Straße 20 in 36466 Dermbach.
  2. 13. Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim vergibt den Auftrag für die Leistungen der Elektroinstallation zum Umbau des Kin­

Rhönbote vom 25.05.2018 Nr. 5/2018 nordheim, Ordnungsamt (Zimmer 14, 2. OG), Wilhelm-Külz-Platz 2, 36452 Kaltennordheim, zu den Öffnungszeiten aus: Sprech- und Dienstzeiten der Stadtverwaltung Montag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 15.00 Uhr Dienstag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch 08.30 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 15.00 Uhr Freitag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Proto­ koll beim Ordnungsamt Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten. Stadt Kaltennordheim, 25.05.2018 Ordnungsamti.A. Wutzler Amtliche Bekanntmachung Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim hat in seiner Sitzung am 24.04.2018 folgenden Beschluss gefasst (Beschluss-Nummer: SR298/2014), welcher hiermit ortsüblich bekannt gemacht wird: Billigungs- und Auslegungsbeschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Ände­ rung des Bebauungsplan „Alter Bahnhof“ der Stadt Kaltennordheim [Bebauungsplanänderung im verein­ fachten Verfahren gemäß § 13 BauGB] nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 01 Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplan „Alter Bahnhof“ der Stadt Kaltennordheim [Bebauungsplanände­ rung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB], be­ stehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung, wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 22.03.2018 gebilligt. 02 Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplan „Alter Bahnhof“ der Stadt Kaltennordheim [Bebauungsplanände­ rung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB], beste­ hend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus­ zulegen und die beteiligten Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen. 03 Die 1. Änderung des Bebauungsplans „Alter Bahnhof“ erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Dementspre­ chend kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen werden. 04 Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplan „Alter Bahnhof“ der Stadt Kaltennordheim [Bebauungsplanände­ rung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB], beste­ hend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGBvom 04.06.2018 bis einschließlich 06.07.2018 in der

Stadtverwaltung Kaltennordheim, Wilhelm-Külz-Platz 2, 36452 Kaltennordheim, im Fachbereich Bauamt und Bürger­ service, Zimmer 3 während der Öffnungszeiten:

Montag von 08.30 bis 12.00 Uhr und

von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Dienstag von 08.30 bis 12.00 Uhr und

von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr

Mittwoch von 08.30 bis 12.00 Uhr

Donnerstag von 08.30 bis 12.00 Uhr und

von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Freitag von 08.30 bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsdauer können von jedermann Stel­ lungnahmen abgegeben werden. 05 Die Unterlagen (Bebauungsplan und Begründung) und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung können, während der öffentlichen Auslegung, auch auf den Internetseiten des Planungsbüros Kehrer & Horn GbR unter www.beteiligung. kehrer-horn.de eingesehen werden. dergartens Knirpsenland im OT Klings an die Elektroplanung Will GmbH & Co. KG, Zur Kehlingsquelle 1 in 36115 Hilders.

  1. 14. Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim vergibt den Auftrag für die Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär) zum Umbau des Kindergartens Knirpsenland im OT Klings an die IBK Haustechnik, Kalten­ borner Straße 68 in 36433 Bad Salzungen.
  2. 15. Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim nimmt den einzigen Bewerber Olaf Bierwirth in die Vorschlagsliste der Stadt Kal­ tennordheim für die Schöffenwahl 2018 auf und beschließt diese.
  3. 16. Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt die Richt­ linie zur Ehrung bei Beförderungen, Dienstjubiläen und dem Übertritt in die Alters- und Ehrenabteilung der Mitglieder der Einsatzabteilung der Feuerwehr der Stadt Kaltennordheim. Erik Thürmer Bürgermeister Verkehrsrechtliche Anordnungdes Landratsamtes Wartburgkreis (Straßenverkehrsamt), Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen Reg.-Nr. / AZ 2018O0046/ SG31.4.V36100046/18 Stadt Kaltennordheim / „Kleine Gasse“ Aufgrund der aktuell nicht mehr gewährleisteten Standsicherheit der Brücke „Kleine Gasse“ ist ab sofort bis zur Wiederherstellung (voraussichtlich 2019) eine Einfahrt über den Goldbachweg durch alle KfZ nicht mehr möglich. Eine entsprechende Sper­ rung wird nach dem Heiratsmarkt angebracht. Die „Kleine Gasse“ wird ab der Einfahrt „Meininger Straße“ als Sackgasse gekennzeichnet. Des Weiteren bleibt das bestehende „absolute Halteverbot“ weiter gültig, da es sich bei der „Kleinen Gasse“ um eine Feuer­ wehrzufahrt handelt.

Wir möchten darauf hinweisen, dass bereits vor dieser Neu­ regelung aus Richtung Goldbachweg durch die Beschilderung „Feuerwehrzufahrt“ ein Halte- bzw. Parkverbot in der „Kleinen Gasse“ bestand. Wir bitten um entsprechende Beachtung der Beschilderung, sobald diese vollständig angebracht wurde. Für Rückfragen steht Ihnen die Ordnungsverwaltung der Stadt Kaltennordheim (Tel.-Nr. 036966 / 778-12 und -16), selbstver­ ständlich gern zur Verfügung. Schöffenwahl Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste Wahl der Schöffinnen und Schöffen/Jugendschöffinen und Ju­ gendschöffen der Stadt Kaltennordheim für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 in den Schöffengerichten des Amts­ gerichtes Bad Salzungen und den Strafkammern des Landge­ richts Meiningen

  1. 1. Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim hat in der Sitzung am 24.04.2018 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Meiningen und das Amtsgericht Bad Salzungen gefasst.
  2. 2. Dabei wurde der einzige Bewerber für die Schöffenwahl 2018 „Herr Olaf Bierwirth, wohnhaft in Kaltennordheim“ in die Vor­ schlagsliste aufgenommen. Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfas­ sungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 28. Mai 2018 bis 01. Juni 2018 zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung Kalten­

Rhönbote vom 25.05.2018 Nr. 5/2018 Fotos Ordnungsamt Im Sinne der Gleichbehandlung aller Nutzungsberechtigten bitten wir um dringende Beachtung und verweisen auf die Regelungen der Friedhofssatzung. Bei künftigen Zuwiderhandlungen müssen wir die Entfer­ nung in Rechnung stellen bzw. eine Ordnungswidrigkeit ahnden. Friedhofsatzung der Stadt Kaltennordheimvom 30.09.2014

§ 23 – Herrichtung und Unterhaltung

(1) Blumen- oder sonstiger Grabschmuck ist auf Urnengrabstät­ ten mit Namensplatte sowie auf der Urnengemeinschaftsanlage grundsätzlich nicht gestattet. Auf der Urnengemeinschaftsanlage ist das Niederlegen von Sträußen und Gebinden an einer zentralen Stelle ausschließlich an Gedenktagen ausnahmsweise gestattet.

§ 30 – Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig:

d) Grabstätten nicht oder entgegen §§ 23 und 24 bepflanzt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 19 Abs. 1 S. 4 ThürKO mit einer Geldbuße bis zu 5.000,- Euro geahndet werden. Ordnungsamt 25.05.2018 Hinweis: Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfas­ sung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Kaltennordheim, den 26.04.2018 Erik Thürmer Bürgermeister

  • Siegel -

Mitteilung des Ordnungsamtes Aus gegebenem Anlass und aufgrund zahlreicher Nachfragen verweisen wir bezüglich der Ruhezeiten nochmals auf die „Ord­ nungsbehördliche Verordnung der Stadt Kaltennordheim und den Gemeinden Diedorf und Empfertshausen vom 15.08.2016“

§ 16 – Ruhestörender Lärm

(1) Jeder hat sich auch außerhalb der Ruhezeiten nach Absatz 2 so zu verhalten, dass andere nicht mehr als nach den Um­ ständen unvermeidbar durch Geräusche gefährdet oder belästigt werden. (2) Ruhezeiten sind an Werktagen folgende Zeiten :

12.00 Uhr bis 14.00 Uhr (Mittagsruhe;

nur an Samstagen)

20.00 Uhr bis 22.00 Uhr (Abendruhe) Für den Schutz der Nachtruhe (22.00 bis 6.00 Uhr) gilt § 7 der 4. Durchführungsverordnung zum Landeskulturgesetz. (3) Während der Mittags- und Abendruhezeiten sind Tätigkeiten verboten, die die Ruhe unbeteiligter Personen stören. Das gilt insbesondere für den Gebrauch von motorbetriebenen Garten­ geräten und Handwerksgeräten sowie für das Ausklopfen von Gegenständen (Teppichen, Polstermöbeln, Matratzen u. ä.), auch auf offenen Balkonen und bei geöffneten Fenstern. (4) Das Verbot des Absatzes 3 gilt nicht für Arbeiten und Be­ tätigungen gewerblicher oder land- und forstwirtschaftlicher Art, wenn die Arbeiten üblich sind und die Grundsätze des Absatzes 1 beachtet werden und insbesondere bei den ruhestörenden Ar­ beiten in geschlossenen Räumen (Werkstätten, Montagehallen, Lagerräumen u. a.) Fenster und Türen geschlossen sind. Für Ge­ räte und Maschinen i. S. d. Geräte- und Maschinenlärmverord­ nung (32. BImSchV v. 29. August 2002, BGBl. I S. 3478) gelten die dortigen Regelungen. (5) Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 3 sind zulässig, wenn ein besonderes öffentliches Interesse die Ausführung der Arbeiten in dieser Zeit gebietet. (6) Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente dürfen nur in solcher Lautstärke betrieben bzw. gespielt werden, dass unbeteiligte Personen nicht gestört werden. (7) Für die Ruhezeiten an Sonntagen, gesetzlichen und religiö­ sen Feiertagen gilt das Thüringer Feiertagsgesetz vom 21. De­ zember 1994 (GVBl. Seite 1221) in der jeweils gültigen Fassung. Mitteilung des Ordnungsamtes Friedhof - Urnengräber mit Namensplatte / Urnengemeinschaftsanlage Aufgrund einiger Nachfragen weisen wir nochmals ausdrücklich darauf hin, dass das Ablegen von Blumen und Gestecken auf den Grabfeldern „Urnengräber mit Namensplatte sowie Urnen­ gemeinschaftsanlagen“ - außer Blumenschmuck direkt nach Be­ erdigung - nicht gestattet ist. Nächster Redaktionsschluss Montag, den 18.06.2018 Nächster Erscheinungstermin Freitag, den 29.06.2018

Rhönbote vom 25.05.2018 Nr. 5/2018 Fundbüroaktuelle Funde: Nr. Datum Fundsache Fundort 03/2018 17.04.2018 Schlüsselbund Neumarkt, Kaltennordheim (vor Eisdiele) 04/2018 23.04.2018 Schlüsselmäppchen mit einem Schlüssel Vereinszimmer Bürgerhaus Kaltennordheim Fundgegenstände, die innerhalb eines halben Jahres ab Fundzeitpunkt nicht vom Eigentümer bzw. vom Finder abgeholt wurden, werden versteigert oder vernichtet. Eine Gewährleistung für den Wert sowie mögliche Mängel der versteigerten Gegenstände wird nicht übernommen. Gegenstände bis zu einem Wert von 10,00 Euro werden nicht als Fundsache behandelt. Eine Abgabe beim Fundbüro ist nicht erfor­ derlich. Ordnungsamt Tel. 036966 778-12, -16 Bekanntmachung nach § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Stadt Kaltennordheim macht gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG bekannt, dass nach ihrer Bekanntmachung gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG lediglich die Überlandwerk Rhön GmbH Interesse zum Abschluss eines neuen Konzessionsvertrags bekundet hat. Die Stadt Kaltennordheim hat zur Gewährleistung der sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, umweltfreundlichen, ef­ fizienten, zuverlässigen und leistungsfähigen Elektrizitätsversor­ gung mit der Überlandwerk Rhön GmbH einen Wegenutzungs­ vertrag Strom mit Laufzeit vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2038 abgeschlossen. Kaltennordheim, 25.04.2018 gez. Erik Thürmer Bürgermeister Gemeinde Diedorf Bekanntmachung nach § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Diedorf/Rhön macht gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG bekannt, dass nach ihrer Bekanntmachung gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG lediglich die Überlandwerk Rhön GmbH Interesse zum Abschluss eines neuen Konzessionsvertrags be­ kundet hat. Die Gemeinde Diedorf/Rhön hat zur Gewährleistung der siche­ ren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, umweltfreund­ lichen, effizienten, zuverlässigen und leistungsfähigen Elek­ trizitätsversorgung mit der Überlandwerk Rhön GmbH einen Wegenutzungsvertrag Strom mit Laufzeit vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2038 abgeschlossen. Diedorf/Rhön, 25.04.2018 gez. Daniel Häfner Bürgermeister Gemeinde Empfertshausen Bekanntmachung nach § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Empfertshausen macht gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG bekannt, dass nach ihrer Bekanntmachung gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG lediglich die Überlandwerk Rhön GmbH Interesse zum Abschluss eines neuen Konzessionsvertrags be­ kundet hat. Die Gemeinde Empfertshausen hat zur Gewährleistung der si­ cheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, umweltfreund­ lichen, effizienten, zuverlässigen und leistungsfähigen Elek­ trizitätsversorgung mit der Überlandwerk Rhön GmbH einen Wegenutzungsvertrag Strom mit Laufzeit vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2038 abgeschlossen. Empfertshausen, 25.04.2018 gez. Carsten Brand Bürgermeister Nichtamtlicher Teil Wir gratulieren zum Geburtstagin Diedorf (Rhön) 06.06. zum 89. Geburtstag Frau Hüther, Irmgard 12.06. zum 77. Geburtstag Herrn Marschall, Wolfgang 14.06. zum 67. Geburtstag Herrn Gille, Lothar 14.06. zum 79. Geburtstag Herrn Möller, Günter 21.06. zum 67. Geburtstag Herrn Wieber, Martin 23.06. zum 68. Geburtstag Frau Schlotzhauer, Gerlindein Empfertshausen 20.05. zum 88. Geburtstag Herrn Protzmann, Reinhold 25.05. zum 68. Geburtstag Herrn Bräuning, Manfred 31.05. zum 87. Geburtstag Frau Ader, Margarete 02.06. zum 81. Geburtstag Frau Lorey, Ingetraud 03.06. zum 67. Geburtstag Frau Schlotzhauer, Renate 04.06. zum 70. Geburtstag Frau Rauschhardt, Ehrentraud 10.06. zum 76. Geburtstag Frau Denner, Anna Elisabeth 11.06. zum 70. Geburtstag Frau Stopp, Gudrun 17.06. zum 72. Geburtstag Frau Ader, Rosel 18.06. zum 93. Geburtstag Frau Endter, Anneliesein Kaltennordheim ST Andenhausen 16.05. zum 77. Geburtstag Frau Ludwig, Brunhilde 24.05. zum 71. Geburtstag Frau Kästner, Marianne 09.06. zum 69. Geburtstag Herrn Dietzel, Günter 09.06. zum 75. Geburtstag Herrn Röder, Walter 20.06. zum 65. Geburtstag Herrn Jende, Jürgen

Rhönbote vom 25.05.2018 Nr. 5/2018 Herzliche Glückwünsche zur „Diamantenen Hochzeit“ am 24.05. Herrn Bühner, Wilhelm und Frau Bühner, Lisain Kaltennordheim ST Fischbach (Rhön) Informationsveranstaltung zu Gesundheitsthemen

  • Freier Eintritt -

„Bandscheibenvorfall oder Engstelle an der Halswir­ belsäule - Was ist möglich?” Dr. med. Jörg Tasler, Facharzt für Neurochirurgie MVZ Bad Salzungen 4. Juli 2018, 18.00 Uhr - 19.00 Uhr Bürgerhaus Wilhelm-Külz-Platz 2, 36452 Kaltennordheim Welche Besenwerden treten bei diesem Krankheitsbild auf? Oftmals klagt der Patient über heftige, häufig akut auftretende, einseitige Schulter-Arm-Schmerzen, die teilweise bis in die Fin­ ger ausstrahlen. Die Muskelgruppen am Arm sind oftmals ge­ schwächt und es treten Missempfindungen in diesem Zusam­ menhang auf. Bei bestimmten Halsbewegungen oder beim Husten kommt es häufig zur Verstärkung der Schmerzen. Auch sind die Schmerzen nachts durch ungünstige Lagerung der Halswirbelsäule teilweise intensiver. Mit unter kommt es auch zu Gangstörungen. Diese Beschwerden könnten auf einen Bandscheibenvorfall oder eine Engselle an der Halswirbelsäule hindeuten und sollten von einen Facharzt durch entsprechende diagnostische Maßnahmen abgeklärt werden, um eine erforderliche Therapie einleiten zu können. Welche diagnostischen und therapeutischen Möglich­ keiten es gibt, erfahren Sie zu unserer Informationsveranstaltung am 4. Juli 2018 in Kaltennordheim. Wir freuen uns darauf, Sie begrüßen zu dürfen! Klinikum Bad Salzungen Akademisches Lehrkrankenhausdes Universitätsklinikums Jena Lindigallee 3 • 36433 Bad Salzungen Tel. (0 36 95) 640 • Fax (0 36 95) 64 10 02 • www.klinikum-badsalzungen.de

  1. 20. Unternehmertag der Wartburgregion „WANDEL DER ARBEITSWELT: HERAUSFORDERUNGEN FÜR UNTERNEHMEN UND REGION“ Unsere Arbeitswelt befindet sich in einem rasanten Wandel. Die demographische Entwicklung, eine neue Arbeitnehmergenerati­ on, die Digitalisierung der Arbeit - all diese Faktoren tragen dazu bei, dass sich die Arbeitsprozesse und -strukturen in den Un­ ternehmen verändern werden. Innovationsgeschwindigkeit und Arbeitgeberattraktivität werden dabei immer mehr zur Erfolgs­ voraussetzung für Unternehmen gerade außerhalb der großen Ballungszentren. Die Frage ist, wie wir in der Wartburgregion zukünftig mit dieser Entwicklung umgehen und was wir tun können, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Unsere Gäste aus Wirtschaft und Politik • HANS-ULRICH JÖRGES, Journalist in Kaltennordheim ST Fischbach (Rhön) 25.05. zum 69. Geburtstag Frau Heinzke, Marlies 31.05. zum 84. Geburtstag Frau Bauß, Sigrid 09.06. zum 68. Geburtstag Frau Steube, Anita 11.06. zum 90. Geburtstag Herrn Vogt, Ewald 13.06. zum 86. Geburtstag Herrn Bauß, Kurt 24.06. zum 66. Geburtstag Frau Uhlmann, Ritain Kaltennordheim ST Kaltenlengsfeld 15.05. zum 68. Geburtstag Frau Müller, Brigitte 19.05. zum 75. Geburtstag Herrn Brode, Gert 20.05. zum 74. Geburtstag Frau Brode, Margit 23.05. zum 68. Geburtstag Herrn Bach, Gerhard 28.05. zum 65. Geburtstag Herrn Strauch, Heinz 08.06. zum 73. Geburtstag Frau Köllner, Christel 09.06. zum 71. Geburtstag Frau Carl, Annerose 13.06. zum 67. Geburtstag Herrn Carl, Hans Otto 13.06. zum 81. Geburtstag Herrn Chilinski, Kurt 13.06. zum 70. Geburtstag Herrn Volkmar, Dieter 14.06. zum 70. Geburtstag Frau Hopf, Christa 15.06. zum 68. Geburtstag Frau Mittelsdorf, Gudrun 17.06. zum 76. Geburtstag Herrn Hieronymus, Rudolf 22.06. zum 69. Geburtstag Herrn Böttner, Güntherin Kaltennordheim ST Kaltennordheim 15.05. zum 79. Geburtstag Frau Rausch, Inge 16.05. zum 68. Geburtstag Herrn Vogt, Fred 18.05. zum 80. Geburtstag Herrn Frank, Horst 18.05. zum 76. Geburtstag Frau Hilbert, Anita 19.05. zum 85. Geburtstag Herrn Geisler, Rudi 19.05. zum 87. Geburtstag Frau Hössel, Irmgard 20.05. zum 85. Geburtstag Frau Goldermann, Erika 20.05. zum 80. Geburtstag Frau Röhner, Hella 21.05. zum 66. Geburtstag Frau Dänner, Gisela 21.05. zum 79. Geburtstag Frau Härtel, Frieda 21.05. zum 82. Geburtstag Frau Kirchner, Hildegard 22.05. zum 80. Geburtstag Herrn Peter, Walter 23.05. zum 83. Geburtstag Herrn Kranz, Oskar 24.05. zum 91. Geburtstag Frau Lünzer, Hildegard 25.05. zum 66. Geburtstag Herrn Berkes, Reinhard 25.05. zum 84. Geburtstag Herrn Eckold, Edgar 26.05. zum 77. Geburtstag Frau Marschall, Helga 27.05. zum 68. Geburtstag Frau Aust, Gerda 28.05. zum 79. Geburtstag Herrn Orf, Günter 29.05. zum 74. Geburtstag Frau Franke, Monika 29.05. zum 77. Geburtstag Herrn Walch, Günter 31.05. zum 70. Geburtstag Herrn Gohlke, Herbert 01.06. zum 78. Geburtstag Frau Scharfenberger, Rosentraut 03.06. zum 89. Geburtstag Frau Jung, Otti 05.06. zum 78. Geburtstag Frau Marschall, Renate 06.06. zum 83. Geburtstag Herrn Hofmann, Bruno 07.06. zum 73. Geburtstag Herrn Beyer, Klaus 08.06. zum 78. Geburtstag Herrn Senf, Walter 12.06. zum 75. Geburtstag Frau Walch, Christa 13.06. zum 82. Geburtstag Herrn Zentgraf, Paul 14.06. zum 85. Geburtstag Frau Grob, Gertraud 14.06. zum 77. Geburtstag Herrn Groß, Rudi 16.06. zum 73. Geburtstag Frau Fiekers, Elisabeth 17.06. zum 78. Geburtstag Frau Walch, Gudrun 19.06. zum 85. Geburtstag Frau Bach, Ilse 20.06. zum 81. Geburtstag Frau Matthes, Ursula 21.06. zum 65. Geburtstag Frau Berkes, Renate 23.06. zum 85. Geburtstag Frau Baron, Gerdain Kaltennordheim ST Klings 17.05. zum 82. Geburtstag Frau Wagner, Hermine 22.05. zum 82. Geburtstag Frau Haupt, Hildegard 22.05. zum 72. Geburtstag Herrn Leutbecher, Werner 22.05. zum 81. Geburtstag Herrn Wagner, Helmut 26.05. zum 71. Geburtstag Herrn Hartmann, Roland 31.05. zum 85. Geburtstag Frau Wagner, Marianne 01.06. zum 85. Geburtstag Herrn Hartmann, Paul 10.06. zum 79. Geburtstag Herrn Hartmann, Adelbert 14.06. zum 77. Geburtstag Frau Hartmann, Ute 17.06. zum 68. Geburtstag Frau Hartmann, Maria 22.06. zum 80. Geburtstag Frau Hössel, Marlene 23.06. zum 92. Geburtstag Herrn Möller, Norbert

Rhönbote vom 25.05.2018 Nr. 5/2018 • PROF. DR. BEHR, Abteilungsleiter Arbeit und Qualifizierung im Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie • PETER FRÖHLICH, Geschäftsführer ACO Passavant GmbHsetzen Impulse mit Ihren Vorträgen und anschließendem Diskus­ sionsforum mit Moderatorin Anna-Maria Ziola, Ziola GmbH. Das Netzwerk Wirtschaftsförderung der Wartburgregion lädt Un­ ternehmer und Jungunternehmer jeder Branche am Donners­ tag, 14. Juni 2018 in die Firma ACO Passavant GmbH nach Stadtlengsfeld, zum 20. Unternehmertag der Wartburgregion ein. Um Anmeldung wird unter www.unternehmertag-wartburgregi­ on.de gebeten. Veranstaltungsplan Kaltennordheim 2018 Datum Uhrzeit Veranstaltung Ort Veranstalter 27.05.18 Fahrturnier Sportplatz Fischbach Reit- und Fahrverein Fischbach 01.06.18 17.00 - 20.00 Uhr Blutspende Saal von Holger Arnold Fischbach Blutspendedienst 02.06.18 14.00 - 20.00 Uhr Kinderfest auf dem Spielplatz Spielplatz Fischbach Babymarkt-Team Fischbach 03.06.18 Rhöner Sensenwettstreitam DGH Kalten­ lengsfeld Kleintierzuchtverein Kaltenlengs­ feld 06.06.18 17.00 - 19.00 Uhr Gesprächskreis für Trauernde, trauernde Angehörige und Betroffene Bürgerhaus Kalten­ nordheim Sozialwerk Meiningen e.V. 07.06.18 Besuch Schloß Fasanerie Treffpunkt Fischbach Seniorenverein Fischbach

  1. 08. - 09.06.2018 Langer Tag der Natur im Schul­ landheim Fischbach Schullandheim Fisch­ bach Schullandheim „Schule im Grünen“ Fischbach 09.06.18 14.30 Uhr Kindergartenfest in Klings Festplatz Kindergarten 09.06.18 ab 11.00 Uhr Megingoz-Markt in Diedorf Braugasse Diedorf Kulturverein Diedorf
  2. 09. - 10.06.2018 Feuerwehrfest in Kaltenlengs­ feld Park am Feuerwehr­ gerätehaus Freiwillige Feuerwehr Kaltenlengs­ feld 10.06.18 Öffnung des Museums Schlosshof Kalten­ nordheim Heimat- und Geschichtsverein Merlins Kaltennordheim 12.06.18 Busfahrt - Mittagessen in der Hessenmühle, Führung im Vulkaneum Schotten Stadt Kaltennord­ heim mit Ortsteilen, Diedorf und Emp­ fertshausen Seniorenservice Kaltennordheim/ Kaltenlengsfeld 14.06.18 17.00 - 20.00 Uhr Blutspende Bürgerhaus Kalten­ nordheim Institut für Transfusionsmedizin Suhl gGmbH 17.06.18 FF - Tag der offenen Tür Gerätehaus FF Freiwillige Feuerwehr Fischbach
  3. 22. - 24.06.2018 Zeltlager für Kinder in Kalten­ lengsfeld Sportplatz Kalten­ lengsfeld SV „Wacker“ Kaltenlengsfeld 24.06.18 ab 11.00 Uhr
  4. 19. Hutfest des Rhönklub Zweigvereins Kaltennordheimehem. Marschlerhof auf der Hut bei Kal­ tennordheim Rhönklub Zweigverein Kaltennord­ heim 28.06.18 17.00 - 20.00 Uhr Blutspende Saal von Holger Arnold Fischbach Blutspendedienst 30.06.18 Sommerfest im Kindergarten Kaltenlengsfeld Kindergarten Kalten­ lengsfeld Stadt Kaltennordheim, Kindergar­ ten Kaltenlengsfeld und Eltern Start in den Berufsalltag Übernahme nach der Lehre: die frisch ausgelernten Auszubil­ denden freuen sich mit der Geschäftsführung und den Aus­ bildern. v.l. Peter Omert (gewerbl. Ausbilder), Manfred Kaiser (gewerbl. Ausbildungsleiter), Oatis Seifert, Erik Haupt, Maximili­ an Lamm, Tina Reder, Nico Englert, Katharina Schmidt, Lukas Hemmerich, Andreas Hartung (kaufm. Ausbilder), Joachim Schärtl (Prokurist), Wolfgang Stumpf (Betriebsratsvorsitzender), Helmut Grosser (Geschäftsführer) Foto: Benjamin Geiß, ÜW Rhön Sehr gute Prüfungsergebnisse gewürdigt Bei der Überlandwerk Rhön GmbH (ÜWR) in Mellrichstadt haben sieben junge Menschen erfolgreich Ihre Ausbildung beendet. Alle werden weiter im Unternehmen beschäftigt. Die Geschäftsführung würdigte die sehr guten Prüfungser­ gebnisse von Katharina Schmidt (Bad Neustadt) zur Indust­ riekauffrau sowie von Erik Haupt (Unsleben) und Oatis Sei­ fert (Mühlfeld) zum Elektroniker für Betriebstechnik. Eine Freude war es für Geschäftsführer Helmut Grosser, dass alle Auszubildenden ihre Prüfungen mit guten und sehr guten Leistungen absolvierten. Katharina Schmidt und Tina Reder (Mellrichstadt) bestanden ihre Prüfungen zur Industriekauffrau. Beide erhielten für ihre Leistungen eine Anerkennung durch die Regierung von Unterfranken. Schmidt erhielt zusätzlich noch eine Anerkennung der Berufsschule als Klassenbeste. Erik Haupt, Oatis Seifert, Nico Englert (Wülfershausen), Lukas Hemmerich (Oberelsbach) und Maximilian Lamm (Mellrichstadt) schlossen ihre Ausbildung zu Elektronikern für Betriebstechnik ab. In einer kleinen Feierstunde wurden den ehemaligen Auszubil­ denden die Abschlusszeugnisse der IHK überreicht. Geschäfts­ führer Helmut Grosser freute sich über den Ausbildungsab­ schluss und die erfolgreichen Prüfungen und dass alle auch weiter bei der ÜWR beschäftigt werden können. Sie verstärken zukünftig im kaufmännischen Bereich die Personalabteilung und den Kundenservice, die gewerblichen Mitarbeiter sind in der Elektroinstallationsabteilung oder auf den dezentralen Bezirks­ stellen eingesetzt. So bietet sich den neu ausgelernten Mitarbei­ tern im Ausbildungsbetrieb eine Perspektive für die Zukunft. Mit seiner hohen Ausbildungsquote von weit über zehn Prozent trägt das Überlandwerk neben der kommunalen Verpflichtung auch der Zukunftssicherung Rechnung. Immer wieder können Auszu­ bildende übernommen und langfristig im Unternehmen gehalten werden. So trägt der Nachwuchs kontinuierlich zur Verjüngung des Mitarbeiterstamms bei.

Rhönbote vom 25.05.2018 Nr. 5/2018 Frühjahrsputz im Kindergarten Kaltenlengsfeld Am 27.04.2018 trafen sich die Eltern im Kindergarten Kalten­ lengsfeld, um gemeinsam den Spielplatz und die Schallschutz­ matten in den Räumen zu säubern. Dabei wurden auch einige Bänke gestrichen, Sitzbretter für den Pavillon zugeschnitten und neuer Rindenmulch unter den Spielgeräten verteilt. Nach geta­ ner Arbeit konnten sich Groß und Klein mit Pizza und Getränken stärken. Stadt Kaltennordheim Beschlussüber die Auszahlung des Reinertrages der Jagdpachtfür die Jagdjahre 2016 und 2017

  1. 1. Die Versammlung beschließt, für die Jagdjahre 2016 und 2017 12,- EUR je ha Fläche an die Mitglieder auszuzahlen.
  2. 2. Zur Durchführung der 1.200 Jahrfeier im Jahre 2019 werden dem Verein Kulturfreunde Kaltenlengsfeld 3.000,00 EUR übergeben.
  3. 3. Für die Durchführung des Sensenwettbewerbes und des Hähnekrähens werden dem KTZ Kaltenlengsfeld 100,00 EUR übergeben.
  4. 4. Der Kirchenchor Kaltenlengsfeld erhält für die Anschaffung von Notenmappen 300,00 EUR.
  5. 5. Der SV Wacker Kaltenlengsfeld erhält für den Kauf von Tor­ netzen 500,00 EUR.
  6. 6. Die FF Kaltenlengsfeld erhält für den Umbau des Bauhofes 500,00 EUR Ja Stimmen: 371,61 ha Nein Stimmen: Kaltennordheim 20.04.2018 gez. Klaus Hesse Jagdvorsteher Vierter gemeinsamer Frühjahrsputz Auch in diesem Jahr sind wieder sehr viele Bürgerinnen, Bür­ ger und Vereine dem gemeinsamen Aufruf der Bürgermeis­ ter der Stadt Kaltennordheim und der Gemeinden Diedorf und Empfertshausen zum gemeinsamen Frühjahrsputz gefolgt und haben somit zur Sauberkeit und Verschönerung unserer Orte beigetragen. Überall waren fleißige Bürger bei der Arbeit, ob auf Spielplätzen, in Kindergärten oder auf öffentlichen Wegen und Plätzen. Der städtische Bauhof leistete entsprechende Vorarbeit und holte den eingesammelten Müll wieder ab. Ich möchte mei­ nen herzlichen Dank an Helfer mit der Bitte an alle Bürger und Besucher verbinden. Achten und erhalten Sie die Ordnung und Sauberkeit in unserer Stadt und unseren Dörfern, damit wir uns alle in unserer Heimat wohlfühlen. Ganz besonders möchte ich den diesjährigen Frühjahrsputz zum Anlass nehmen um mich einmal bei all den Bürgern bedanken, die über das ganze Jahr hinweg öffentliche Bereich sauber hal­ ten und pflegen. Dazu gehören öffentliche Beete und Rabatten, Sitzbänke, Brücken, Wanderwege, Gewässerläufe etc. Auch wenn ich, alleine aus Angst an der Stelle jemanden zu verges­ sen, heute niemanden namentlich nenne, möchte ich jedem, der sich angesprochen fühlt meinen herzlichsten Dank für dieses wichtige Engagement aussprechen. Erik Thürmer Bürgermeister Hier einige Impressionen der zahlreichen Einsätze Heimat- und Geschichtsverein Kaltennordheim Der Heimat- und Geschichtsverein säuberte die Flächen rund um die Museumsgebäude im Schlosshof und bepflanzte den Brunnen am Kaltennordheim Treibplatz.

Rhönbote vom 25.05.2018 Nr. 5/2018 Die Frauen vom Baby-Flohmarkt-Team Fischbach säuberten den Spielplatz in Fischbach Frühjahrsputz im Kindergarten Klings Zum Frühjahrsputz trafen sich die Eltern im Kindergarten Klings, um gemeinsam den vorhandenen Spielplatz zu erweitern. Dazu war es erforderlich einen neuen Stabmattenzaun samt Tor für eine Zufahrt zu errichten und das neue Areal zu beräumen und zu säubern. Naturdenkmal Hexenlinde bei Klings Im Rahmen der Frühjahrsputzaktion erfolgte durch zahlreiche freiwillige Helfer des Rhön Club Klings am 28.04.2018 ein Ar­ beitseinsatz am Naturdenkmal Hexenlinde bei Klings. Hier wur­ den die Sitzmöglichkeiten wieder hergerichtet und umfangreiche Grünpflegemaßnahmen durchgeführt. Frühjahrsputz des Elternbeirates Der Elternbeirat bei seinem Einsatz auf und um den Spielplatz am Kaltennordheimer Sportplatz. Frühjahrsputz Baby-Flohmarkt-Team Fischbach

Rhönbote vom 25.05.2018 Nr. 5/2018 Frühjahrsputz in Andenhausen Am Samstag dem 21.04.2018 fand im Ortsteil Andenhausen der diesjährige Frühjahrsputz statt. Der Winterdreck im und um das DGH herum wurde weg gefegt. Unterstützung erhielt die Ortsteil­ bürgermeisterin von Mitgliedern des Sportvereins. Friedhof in Klings Am 21.04.2018 wurden auf dem Friedhof in Klings durch Annette Günther, Stefan Denner, Joachim Günther und den Ortsteilbür­ germeister Marko Geruschke im Rahmen der Frühjahrsputzakti­ on Pflegemaßnahmen auf dem Friedhof in Klings vorgenommen. Es wurden Hecken geschnitten und Mutterboden zum Ausgleich des Bodens aufgebracht.

Rhönbote vom 25.05.2018 Nr. 5/2018 lierte der Jubilarin im Namen der Stadt Kaltennordheim recht herzlich und wünschte ihr auch weiterhin alles Gute, viel Ge­ sundheit und persönliches Wohlergehen. Gratulation zum 91. Geburtstagvon Herrn Werner Goldammer Am 13.05.2018 feierte Herr Werner Goldammer aus Kaltennord­ heim seinen 91. Geburtstag. OT-Bürgermeister Ulrich Schramm gratulierte dem Jubilar im Namen der Stadt Kaltennordheim recht herzlich und wünschte ihr auch weiterhin alles Gute, viel Gesundheit und persönliches Wohlergehen. Wir gratulieren Gratulation zum 85. Geburtstagvon Frau Christa Walch Am 18.04.2018 feierte Frau Christa Walch aus Kaltennordheim ihren 85. Geburtstag - hier im Bild mit ihren Söhnen Norbert und Wolfgang. Zu den zahlreichen Gratulanten gehörte auch OT-Bür­ germeister Ulrich Schramm. Er gratulierte Frau Walch im Namen der Stadt Kaltennordheim recht herzlich und wünschte ihr auch weiterhin alles Gute, viel Gesundheit und persönliches Wohler­ gehen. Gratulation zum 94. Geburtstagvon Frau Frieda Kirchner Am 06.05.2018 feierte Frau Frieda Kirchner aus Kaltennordheim ihren 94. Geburtstag. OT-Bürgermeister Ulrich Schramm gratu­

Rhönbote vom 25.05.2018 Nr. 5/2018 Gemeinde Empfertshausen Gratulation zum 80. Geburtstagvon Herrn Siegmar Gattung Am 29.04.2018 feierte Herr Siegmar Gattung aus Empfertshau­ sen seinen 80. Geburtstag. Siegmar Gattung ist sehr stark eh­ renamtlich engagiert, z.B. in der Selbsthilfegruppe Schlaganfall Bad Liebenstein und auch stark in der Freiwilligen Feuerwehr Empfertshausen. Zu den Gratulanten zählte nicht nur der Bür­ germeister Carsten Brand, sondern die Alterskameraden der Feuerwehr Empfertshausen, die Wehrleitung der Feuerwehr Empfertshausen, Ortsbrandmeister Tobias Schröder, vom Feuer­ wehr Verband Kamerad Ruppert und Kaufmann, Frau Dr. Brigitte Manke von der Ehrenamtsstiftung Erfurt sowie Herbert Sinn, Ver­ treter von der Selbsthilfegruppe Schlaganfall Bad Liebenstein. Natürlich waren auch seine Familie, Kinder, Enkelkinder und Urenkel unter den Feiergästen. Alle Gäste wünschten ihm wei­ ter alles Gute und Gesundheit. Siegmar Gattung möchte auch weiterhin so engagiert bleiben, dies war der die Bitte aller Gäste. Die Freiwillige Feuerwehr Empfertshausen sagt DANKE Das 150. Jubiläumsfest der Freiwilligen Feuerwehr Empferts­ hausen stand für Kameradschaft und Beständigkeit, für Lebens­ freude und Gemeinschaft, für Heiterkeit und Genuss! Und das konnte man am vergangenen Wochenende in Empfertshausen erleben. Vereine, Kameraden, Kameraden aus umliegenden Wehren und Bürgerinnen und Bürger von Empfertshausen betei­ ligten sich daran und trugen dazu bei, dass sich der Ort rund um die Feuerwehr für fünf Tage in ein buntes Treiben mit vielfältigem Programm verwandelte.

  • Und dafür gilt es Danke zu sagen!-

Ein Dankeschön an alle Mitwirkenden & Helfer, die das 150. Ju­ biläumsfest, der Freiwilligen Feuerwehr Empfertshausen, so bunt gestalteten und in monatelanger Vorbereitung diese fünf Tage auf die Beine stellten. Ein Dankeschön an alle Musiker & Schau­ steller, die uns großartig unterhalten haben. Danke auch der Ag­ rargenossenschaft Rhönperle, für die zur Verfügung Stellung der „Festwiese“. Den Firmen Zier „Baudesign“, Z-Bau, Überlandwerk Rhön, der SV Sparkassenversicherung und der Firma Kerbel, gilt ein großes Dankeschön. Dem Team um die Ochsenbräterei - ihr ward der „Börner“. Ein Dankeschön an alle Anwohner, die mitfei­ ern und mit Verständnis die Unruhe ertragen, besonders denen, die uns kurzfristig mit Räumlichkeiten und in einer Notsituation ausgeholfen hatten.. Und ein Dankeschön an alle Bürgerinnen und Bürger der Ge­ meinde Empfertshausen und Gästen aus Nah und Fern, ohne die dieses Feuerwehrfest nicht so lebendig und schön gewesen wäre. Man kann durchaus sagen, es war ein gelungenes 150. Jubi­ läumsfest der Freiwilligen Feuerwehr Empfertshausen, bei dem das ganze Dorf miteinander auf den Beinen war. Und genau das macht unser Dorf aus! DANKESCHÖN! Eure Freiwillige Feuerwehr Empfertshausen! Impressum Rhönbote – Gemeinsames Amtsblatt der Stadt Kaltennordheim und der Gemeinden Diedorf und Empfertshausen Herausgeber: Stadt Kaltennordheim und die Gemeinden Diedorf und Empferts­ hausen Druck & Verlag: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de, Tel.: 03677 / 20 50 - 0, Fax: 03677 / 20 50 - 21 Verantw. für Texte: Herr Erik Thürmer, Bürgermeister der Stadt Kaltennordheim, Wilhelm-Külz-Platz 2, 36452 Kaltennordheim Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Christina Messerschmidt, erreichbar un­ ter Tel.: 0171 / 8913107, E-Mail: [email protected] Verantw. für Anzeigen: Herr David Galandt, Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremd­ beilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farb­ wiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Erscheint: nach § 2 Abs. 1 Nrn. 3 und 4 ThürBekVO (Thüringer Bekanntmachungs­ verordnung) monatlich, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte der Stadt Kal­ tennordheim und der Gemeinden Diedorf und Empfertshausen und ist im Ver­ waltungsgebäude „Rathaus“ Kaltennordheim zu beziehen. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag abonnieren.