Friedhofsgebühren Hagenow 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

📍 Stadt Hagenow · Mecklenburg-Vorpommern · PLZ 19230

📊 Amtliche Friedhofsgebühren im Überblick

Tarifstand: 2024
🏛️ Auszug der wichtigsten Gebührentatbestände gemäß Friedhofsgebührensatzung (Stand: 19.03.2024 (kirchenaufsichtlich genehmigt am 08.04.2024)). Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtliche Originalsatzung der Friedhofsverwaltung.
⚰️ Sargreihengrab
🔵 Berechnet (inkl. Ruhezeit)
4.575,00 €
für 25 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
🧮 Grabnutzung 3.825 € + Unterhalt 30 €/J. × 25 J. = 750 €
📄 § 5 Ziff. 1.1 Friedhofsgebührenordnung
🏛️ Sargwahlgrab
🔵 Berechnet (inkl. Ruhezeit)
1.750,00 €
für 25 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
🧮 Grabnutzung 1.000 € + Unterhalt 30 €/J. × 25 J. = 750 €
📄 § 5 Ziff. 1.5.1 Friedhofsgebührenordnung (Erdwahlgrab je Grabplatz)
🏺 Urnenreihengrab
🔵 Berechnet (inkl. Ruhezeit)
1.100,00 €
für 25 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
🧮 Grabnutzung 350 € + Unterhalt 30 €/J. × 25 J. = 750 €
📄 § 5 Ziff. 1.3 Friedhofsgebührenordnung
🕊️ Urnenwahlgrab
🔵 Berechnet (inkl. Ruhezeit)
1.750,00 €
für 25 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
🧮 Grabnutzung 1.000 € + Unterhalt 30 €/J. × 25 J. = 750 €
📄 § 5 Ziff. 1.5.2 Friedhofsgebührenordnung (Wahlgrab für Urnenbeisetzungen je Grabplatz)
🌿 Urnengrab anonym
🔵 Berechnet (inkl. Ruhezeit)
3.472,00 €
für 25 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
🧮 Grabnutzung 2.722 € + Unterhalt 30 €/J. × 25 J. = 750 €
📄 § 5 Ziff. 1.2 Friedhofsgebührenordnung (Urnengemeinschaftsanlage mit Namensnennung und Rasenpflege — günstigste Gemeinschaftsoption; anonyme Variante ohne Namensnennung existiert nicht)
⛏️ Beisetzung / Aushub
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
550,00 €
Einmalgebühr je Beisetzung (1 Person)
🧮 Sarg: 550 € · Urne: 350 €
📄 § 5 Ziff. 3 Friedhofsgebührenordnung
🕯️ Trauerhalle / Kapelle
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
230,00 €
Einmalgebühr je Nutzung
📄 § 5 Ziff. 4 Friedhofsgebührenordnung (Kapellengebühr)

🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 19.03.2024 (kirchenaufsichtlich genehmigt am 08.04.2024) Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​‌​​‌‌​​‌‌​​‌‌​​​​​​‌‌​‌‌‌​​‌‌​‌‌​​​‌‌​​​​​​‌‌​‌‌​​​‌‌​​​​ Friedhofsgebührenordnung

für die Friedhöfe in Hagenow und Toddin

vom 19. März 2024

Gemäß Artikel 25 Absatz 3 Nummer 4 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und § 37 der Friedhofsordnung erlässt der Kirchengemeinderat der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Hagenow die nachstehende, im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Hagenow, sowie im amtlichen Bekanntmachungsblatt des Amtes Hagenow-Land, zu veröffentlichende Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe der örtlichen Kirche zu Hagenow. Dieser Beschluss bedarf der kirchenaufsichtlichen Genehmigung gemäß Artikel 26 Absatz 1 Nummer 1 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland.

Inhaltsübersicht

§ 1 Allgemeines

§ 2 Gebührenschuldner

§ 3 Entstehung der Gebührenpflicht und Zahlungen

§ 4 Stundung und Erlass von Gebühren

§ 5 Gebührenordnung

§ 6 Zusätzliche Leistungen

§ 7 Zurücknahme des Nutzungsrechtes

§ 8 Inkrafttreten

§ 1

Allgemeines

Für die Benutzung der Friedhöfe und seiner Einrichtungen sowie für sonstige nachstehend aufgeführte Leistungen des Friedhofsträgers werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhoben.

§ 2

Gebührenschuldner

(1) Zur Zahlung der Gebühren ist in folgender Reihenfolge derjenige verpflichtet:

  1. 1. der Inhaber des Grabnutzungsrechts ist,
  2. 2. der für die Totenfürsorge im Sinne des Bestattungsgesetzes verantwortlich ist,
  3. 3. der ein eigenes Recht an der Bestattung hat,
  4. 4. der zur Tragung der Kosten gesetzlich verpflichtet ist,
  5. 5. der zuletzt einen Antrag stellt auf die Benutzung des Friedhofs oder der Friedhofseinrichtungen zum Zwecke der Bestattungen oder Verleihung eines unmittelbaren oder mittelbaren Grabnutzungsrechts oder die Durchführung sonstiger Leistungen. (2) Sind mehrere Personen zahlungspflichtig, so haften sie als Gesamtschuldner. (3) Bei Zurücknahme eines Antrags für die Benutzung des Friedhofs oder der Friedhofseinrichtungen können, falls mit den sächlichen Vorbereitungen des erteilten Auftrages bereits begonnen wurde, Gebühren nach dem tatsächlichen Aufwand festgesetzt und erhoben werden.

§ 3

Entstehung der Gebührenpflicht und Zahlungen

(1) Die Gebührenpflicht entsteht mit Antragstellung und Bestätigung durch die Friedhofsverwaltung. In denjenigen Fällen, in denen kein Antrag vorliegt, Leistungen aber erforderlich sind, entsteht die Gebührenpflicht, sobald die Leistungen erbracht sind. (2) Die Gebühren sind innerhalb von 30 Tagen nach Zugang des Gebührenbescheides fällig. Ist im Gebührenbescheid ein anderer Zeitpunkt für die Fälligkeit angegeben, so gilt dieser. (3) Der Friedhofsträger kann – abgesehen von Notfällen – die Benutzung des Friedhofs untersagen und Leistungen verweigern, sofern ausstehende Gebühren nicht entrichtet worden sind oder eine entsprechende Sicherheit nicht gewährleistet ist.

§ 4

Stundung und Erlass von Gebühren

Die Gebühren können in besonderen Härtefällen aus Billigkeitsgründen auf Antrag gestundet sowie ganz oder teilweise erlassen werden.

§ 5

Gebührenhöhe

1. Grabnutzungsgebühren

1.1.Reihengrabstätte für Särge mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften einschließlich Pflege25 Jahre3.825,00 €
1.2.Urnengemeinschaftsanlage mit Namensnennung und Rasenpflege25 Jahre2.722,00 €
1.3.Urnengrabstätte mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften25 Jahre350,00 €
1.3.1Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Urnengrabstätte je Grabplatz und Jahr1 Jahr14,00 €
1.4.Urnengemeinschaftsanlage mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften einschließlich Pflege und Namensnennung25 Jahre3.222,00 €
1.4.1.Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einem Platz in der Urnengemeinschaftsanlage pro Jahr1 Jahr116,00 €
1.5.Wahlgrabstätte
1.5.1Erdwahlgrab je Grabplatz25 Jahre1.000,00 €
1.5.2.für Urnenbeisetzungen je Grabplatz25 Jahre1.000,00 €
1.5.3.Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab zur Erd- und Urnenbeisetzung je Grabplatz und Jahr1 Jahr40,00 €

2. Friedhofsunterhaltungsgebühr

Von den Nutzungsberechtigten wird zur Unterhaltung des Friedhofs eine Friedhofsunterhaltungsgebühr in Höhe von 30,00 € je Grabbreite und Jahr erhoben. Die Friedhofsunterhaltungsgebühr wird auf der Grundlage der folgenden Kostenarten kalkuliert:
a) Personal und Personalnebenkosten im Rahmen der Friedhofsunterhaltung
b) Werkzeug- und Maschinenkosten im Rahmen der Friedhofsunterhaltung
c) Material- und Reparaturkosten im Rahmen der Friedhofsunterhaltung
d) Wasser-, Strom-, Gas- und Abfallkosten im Rahmen der Friedhofsunterhaltung
e) Verwaltungskosten im Rahmen der Friedhofsunterhaltung
Die Gebühr wird für 3 Jahre im Voraus erhoben.

3. Bestattungsgebühren

Sargbeisetzung550,00 €
Urnenbeisetzung350,00 €

4. Kapellengebühr

Benutzung und Ausschmückung der Kapelle230,00 €
Benutzung der Dekoration an der Grabstätte80,00 €

5. Umbettungsgebühren

Erdbestattung1.000,00 €
Urne700,00 €

6. Sonstige Gebühren

6.1.Prüfung der Standfestigkeit eines Grabmals pro Jahr5,00 €
6.2.Genehmigung zur Errichtung eines Grabmals22,00 €
6.3.Genehmigung zur Errichtung einer Grabeinfassung22,00 €
6.4.Verwaltungsgebühr20,00 €

§ 6

Zusätzliche Leistungen

Für zusätzliche Leistungen, für die eine Gebühr in § 5 nicht vorgesehen ist, setzt der Friedhofsträger das zu entrichtende Entgelt fallweise nach dem tatsächlichen Aufwand fest.

§ 7

Zurücknahme des Nutzungsrechts

Wird ein Antrag auf Zurücknahme des Grabnutzungsrechts vor Ablauf der Nutzungszeit, aber nach Ablauf der Ruhezeit, genehmigt, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Grabnutzungsgebühren für die nicht ausgenutzte Zeit.

§ 8

In-Kraft-Treten

(1) Diese Friedhofsgebührenordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung tritt die bisher gültige Friedhofsgebührenordnung vom 22.01.2019 und alle übrigen entgegenstehenden Bestimmungen außer Kraft.

Der Kirchengemeinderat der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Hagenow

am 19.03.2024

(Siegel der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Hagenow)

gez. Thomas Robatzek, Pastor

gez. Ulrike Krüger

Vorsitzender des Kirchengemeinderates

  1. 2. Vorsitzender des Kirchengemeinderates

Der Beschluss über die Friedhofsgebührenordnung wurde vom Evangelisch-Lutherischen

Kirchenkreis Mecklenburg genehmigt am: 08. April 2024

🧮 Interaktiver Kosten-Baukasten: Was kostet eine Bestattung in Hagenow?

Da jede Satzung andere Positionen enthält, können Sie hier die amtlichen Gebühren von Hagenow mit Ihren persönlichen Wünschen kombinieren. Alle Häkchen und Euro-Beträge sind frei anpassbar!

Info zu Marktrichtwerten (PLZ-Region 19xxx) ↗
1. Gewünschte Grabart in Hagenow anklicken (übernimmt den Satzungspreis):
2. Kostenpositionen prüfen, an-/abhaken oder eigene Angebote eintragen:
1. Grabnutzungsgebühr (🏺 Urnenreihengrab) 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für das Nutzungsrecht an der Grabstelle in Hagenow
€
2. Beisetzung / Grabaushub (Öffnen & Schließen) 🟢 Laut Satzung
Satzungswert: 350 € (Urne) bzw. 550 € (Sarg)
€
3. Trauerhalle / Feierhalle / Leichenhalle 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für die Nutzung der Trauer-/Leichenhalle in Hagenow (Bei stiller Beisetzung ohne Halle einfach Häkchen entfernen)
€
4. Kommunale Friedhofsunterhaltungs- / Pflegegebühr (falls erhoben) 🔶 Optional laut Satzung
Manche Gemeinden (z. B. über einen eigenen § für Friedhofsunterhalt) erheben zusätzlich 5–15 € pro Ruhezeitjahr für Wasser/Müll/Wegepflege.
€
5. Bestatter, Sarg/Urne, Versorgung, Überführung & Krematorium 📊 Richtwert PLZ-Region 19xxx ↗
Regionaler Marktrichtwert für Bestatterleistungen (oder eigenen Kostenvoranschlag eintragen):
€
6. Ärztliche Leichenschau (GOÄ Ziff. 101) & Sterbeurkunden ⚖️ Gebührenordnung (GOÄ)
Totenschein (165,77 € Festbetrag + Wegegeld), Sterbeurkunden & ggf. 2. Leichenschau im Krematorium
€
Optionale Zusatz- & Folgekosten (bei Bedarf anhaken):
7. Steinmetz: Grabstein, Einfassung & Inschrift 🔶 Optionaler Richtwert
Entfällt bei anonymen Grabfeldern oder pflegefreien Rasen-/Baumgräbern ohne eigenes Denkmal.
€
8. Trauerkranz, Blumenschmuck, Trauerredner & Bewirtung 🔶 Optionaler Richtwert
Je nach Gästeanzahl beim anschließenden Trauerkaffee und gewünschtem Blumenschmuck.
€
9. Nachlass: 3 Monate Mietfortzahlung (§ 564 BGB) & Wohnungsauflösung 🏠 Häufig übersehen
Ein Mietvertrag endet nicht mit dem Tod: Erben haften für die 3-monatige Kündigungsfrist (§ 573c BGB) sowie Räumung.
€
Ihre persönliche Kalkulation für Hagenow:
Friedhofsgebühren: 0 €  +  Bestatter, GOÄ & Extras: 0 €
Berechneter Gesamtrahmen:
0 €
⛪ Kirchliche Friedhöfe in Hagenow:
Neben den kommunalen Friedhöfen bestehen im Gemeindegebiet kirchliche Friedhöfe mit eigener Gebührenordnung:

Kirchliche Friedhöfe in Hagenow, Stadt

Friedhöfe von Kirchengemeinden — Satzung und Gebühren bestimmt die Kirchengemeinde.