Friedhofsgebühren Grünhain-Beierfeld 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

Stadt Grünhain-Beierfeld · Sachsen · PLZ 08344

🏛️ Friedhofssatzung & Gebührentarife im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 08.06.2009 Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​‌​​‌‌​‌​​​​‌‌​‌​‌​​‌‌​​‌​​​‌‌​​​‌​​‌‌​​‌​​​‌‌​‌‌​​​‌‌​​​​ Friedhofsgebührensatzung der Stadt Grünhain-Beierfeld vom 08.06.2009

Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Grünhain – Beierfeld vom 07. November 2005 (Friedhofsgebührensatzung)

Auf Grundlage des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55), in Verbindung mit §§ 1 Abs. 2, 2 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418) in Verbindung mit Sächsischen Gesetz über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen (SächsBestG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juli 1994, in den jeweils gültigen Fassungen, hat der Stadtrat der Stadt Grünhain – Beierfeld am 08.06.2009 mit der Beschluss-Nr.: 2009/822/61 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Erhebungsgrundsatz

(1) Für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe der Stadt Grünhain – Beierfeld sowie der sonstigen damit verbundenen Leistungen werden Gebühren erhoben.

(2) Die Gebühren aus Abs. 1 werden in einem gesonderten Verzeichnis für den kommunalen Friedhof Grünhain, den kommunalen Friedhof Waschleithe und für die Friedhofsfeierhalle Beierfeld festgesetzt.

§ 2

Gebührenpflicht

(1) Die Benutzung der kommunalen Friedhöfe ist gebührenpflichtig.

(2) Die Gebühren sind unterteilt in:

  • Grundgebühr
  • Nutzungs- und Unterhaltungsgebühr
  • Anlagegebühr
  • Benutzung der Feierhallen
  • Verwaltungsgebühren

(3) Diese werden erhoben für:

  • Erdbestattungen
  • Urnenbeisetzungen
  • Umbettungen
  • Nachbelegungen
  • Ausbettungen
  • Verlängerung des Grabrechts
  • Feierhallenbenutzung
  • Schauzellenbenutzung außerhalb der Trauerfeier
  • Auflösung von Grabstellen
  • Friedhofsunterhaltung

(4) Die Gebühren werden zur Deckung der Gesamtkosten der Friedhöfe erhoben. Die Kosten werden nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelt.

§ 3

Gebührenschuldner

(1) Zur Zahlung der Gebühren sind verpflichtet:

a) wer das Nutzungsrecht an einem Grab erwirbt

b) wer gem. § 10 des Sächsischen Gesetzes über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen (SächsBestG) für die Bestattung verantwortlich ist

c) wer den Auftrag zur Durchführung der Bestattung erteilt hat oder wer sich zur Übernahme der Kosten verpflichtet hat

(2) Schulden mehrere Personen eine Gebühr, so haften sie als Gesamtschuldner.

§ 4

Entstehung und Fälligkeit der Gebühren

(1) Die Gebührenschuld entsteht beim Erwerb eines Grabnutzungsrechts; im Übrigen mit der Inanspruchnahme der kommunalen Friedhöfe, dessen Einrichtungen und der sonstigen damit verbundenen Leistungen.

(2) Die Gebühren werden zwei Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

§ 5

Gebühren

(1) Für jede Benutzung der kommunalen Friedhöfe wird eine Gebühr erhoben.

(2) Die Höhe der Gebühr ergibt sich aus den Gebührenverzeichnissen der Anlagen 1 - 3, welche Bestandteile dieser Satzung sind.

§ 6

Überführungs- und Umbettungsgebühren

(1) Bezüglich einer Überführung und den daraus entstehenden Gebühren haben sich die Angehörigen des Verstorbenen an ein Bestattungsinstitut zu wenden.

(2) Die Gebühren für Umbettungen und Wiederbestattungen werden im Bedarfsfall nach Aufwand berechnet.

§ 7

Grabräumungsgebühren

(1) Kommen die Verantwortlichen nach § 10 SächsBestG ihrer Verpflichtung zur Entfernung der Anlagen auf Grabstellen nach Ablauf der Nutzungsrechte oder der Ruhefristen trotz schriftlicher Aufforderung nicht nach, und müssen diese Arbeiten deshalb vom Friedhofspersonal ausgeführt werden, so werden dafür Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage 2 dieser Satzung erhoben.

§ 8

Stundung und Erlass von Gebühren

(1) Die Gebühren können im Einzelfall gestundet sowie ganz oder teilweise erlassen werden, wenn deren Einziehung eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde.

(2) Die Beantragung hierzu muss vor der Inanspruchnahme der Einrichtung erfolgen.

§ 9

In- und Außerkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten nachfolgende Satzungen außer Kraft:

  • die Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde Beierfeld vom 10. April 1995 sowie die Satzung zur 1. Änderung der Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde Beierfeld vom 10. März 1998
  • die Gebührenordnung zur Friedhofsordnung für den kommunalen Gemeindefriedhof Waschleithe vom 30. Januar 1991
  • das Gebührenverzeichnis zur Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Grünhain vom 16. April 1996 sowie die 1. Änderungssatzung zum Gebührenverzeichnis zur Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Grünhain vom 26. November 1996

Grünhain – Beierfeld, den 09. Juni 2009

Rudler Bürgermeister

-Siegel-

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat,
  4. 4. vor Ablauf der Jahresfrist
    • a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
    • b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Anlage 1

zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Grünhain – Beierfeld

Feierhalle Beierfeld

LeistungGebühr
1. Benutzung der Feierhalle280,00 EUR

Anlage 2

zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Grünhain – Beierfeld

Friedhof Grünhain

LeistungGebühr
1. Benutzung der Feierhalle Grünhain210,00 €
2. Grabgebühren einer Sargbestattung / Einzelgrab
a) Grabherstellungsgebühr400,00 €
b) Friedhofsunterhaltungsgebühr1.100,00 €
3. Für Erddoppelgräber werden die Gebühren entsprechend verdoppelt
4. Grabgebühren für Urnen
a) Grabherstellungsgebühr150,00 €
b) Friedhofsunterhaltungsgebühr400,00 €
5. Für Urnendoppelstellen werden die Grabgebühren entsprechend verdoppelt
6. Die Bestattungsgebühr für Kindergräber werden von 0 – 3 Jahren mit 30 %, 3 – 12 Jahren mit 50 % der kalkulierten Grabherstellungsgebühr erhoben
7. Urnenehrenhain
a) Grabherstellungsgebühr150,00 €
b) Friedhofsunterhaltungsgebühr400,00 €
c) Anlage- und Pflegegebühr1.000,00 €
8. Stille Wiese / Erdbestattung
a) Grabherstellungsgebühr400,00 €
b) Friedhofsunterhaltungsgebühr1.000,00 €
c) Anlage- und Pflegegebühr1.000,00 €
9. Auflösung von Grabstellen
a) mit Entsorgung Grabstein70,00 €
b) ohne Entsorgung Grabstein60,00 €
10. Ausgrabung von Urnen zum Versand80,00 €
11. Nachlösegebühren
Für die Verlängerung der Lösezeit an Grabstellen werden jährlich folgende Gebühren erhoben:
a) Sargbestattung Reiheneinzelgrab55,00 €
b) Sargbestattung Doppelgrab110,00 €
c) Einzelgrab Urne40,00 €
d) Doppelgrab Urne80,00 €
12. Verwaltungsgebühren
a) Berechtigungsschein für Gewerbetätigkeit auf dem Friedhof pro Jahr30,00 €
b) Denkmalgenehmigungsgebühr pro Grabstein30,00 €

Anlage 3

zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Grünhain – Beierfeld

Friedhof Waschleithe

LeistungGebühr
1. Benutzung der Feierhalle Waschleithe90,00 €
2. Grabgebühren einer Sargbestattung / Einzelgrab
a) Grabherstellungsgebühr400,00 €
b) Friedhofsunterhaltungsgebühr1.100,00 €
3. Für Erddoppelgräber werden die Gebühren entsprechend verdoppelt
4. Grabgebühren für Urnen
a) Grabherstellungsgebühr150,00 €
b) Friedhofsunterhaltungsgebühr400,00 €
5. Für Urnendoppelstellen werden die Grabgebühren entsprechend verdoppelt
6. Die Bestattungsgebühr für Kindergräber werden von 0 – 3 Jahren mit 30 %, 3 – 12 Jahren mit 50 % der kalkulierten Grabherstellungsgebühr erhoben
7. Urnenehrenhain
a) Grabherstellungsgebühr150,00 €
b) Friedhofsunterhaltungsgebühr400,00 €
c) Anlage- und Pflegegebühr1.000,00 €
8. Stille Wiese / Erdbestattung
a) Grabherstellungsgebühr400,00 €
b) Friedhofsunterhaltungsgebühr1.000,00 €
c) Anlage- und Pflegegebühr1.000,00 €
9. Auflösung von Grabstellen
a) mit Entsorgung Grabstein70,00 €
b) ohne Entsorgung Grabstein60,00 €
10. Ausgrabung von Urnen zum Versand80,00 €
11. Nachlösegebühren
Für die Verlängerung der Lösezeit an Grabstellen werden jährlich folgende Gebühren erhoben:
a) Sargbestattung Reiheneinzelgrab55,00 €
b) Sargbestattung Doppelgrab110,00 €
c) Einzelgrab Urne40,00 €
d) Doppelgrab Urne80,00 €
12. Verwaltungsgebühren
a) Berechtigungsschein für Gewerbetätigkeit auf dem Friedhof pro Jahr30,00 €
b) Denkmalgenehmigungsgebühr pro Grabstein30,00 €
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Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Grünhain-Beierfeld (Friedhofssatzung) vom 07. November 2005

Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Grünhain-Beierfeld (Friedhofssatzung) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBL. Seite 55) in Verbindung mit §2 und §7 Abs.2 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (GVBl S. 418) und dem Sächsischen Gesetz über das Friedhofs-, Leichen –und Bestattungswesen vom 08.Juli 1994 (SächsBestG) (GVBl S. 1321) in der jeweils gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Grünhain-Beierfeld am 07. Novem-ber 2005 mit Beschluss Nr. 2005/209/18 folgende Satzung beschlossen.

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 – Geltungsbereich

Diese Friedhofssatzung gilt für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Grünhain-Beierfeld • Friedhofsfeierhalle Beierfeld • Friedhof Waschleithe • Friedhof Grünhain

§ 2 – Rechtsstellung und Friedhofszweck

  1. 1. Die kommunalen Friedhöfe sind nichtrechtsfähige Anstalten der Stadt Grünhain-Beier- feld.
  2. 2. Die Friedhöfe dienen der Bestattung aller Personen, die bei ihrem Ableben Einwohner des Ortes waren oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen. Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung der Stadt Grünhain-Beierfeld.

§ 3 – Schließung und Entwidmung

  1. 1. Friedhöfe und Friedhofsteile können aus wichtigem öffentlichen Grund für weitere Bestattungen gesperrt (Schließung) oder einer anderen Verwendung zugeführt werden (Entwidmung). Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Grünhain-Beierfeld
  2. 2. Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen ausgeschlossen. Soweit durch Schließung das Recht auf weitere Bestattungen in Wahlgrabstätten er- lischt, wird dem Nutzungsberechtigten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungsfalles auf Antrag eine andere Wahlgrabstätte zur Verfügung ge- stellt. Außerdem kann er die Umbettung bereits bestatteter Leichen verlangen.
  3. 3. Durch die Entwidmung geht die Eigenschaft des Friedhofes als Ruhestätte der Toten verloren. In diesem Falle erfolgt eine Umbettung der Verstorbenen in andere Grabstät- ten auf Kosten der Stadt, sofern bei Reihengrabstätten die Ruhezeit bzw. bei Wahl- grabstätten die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist.
  4. 4. Schließung und Entwidmung werden öffentlich bekannt gegeben.
  5. 5. Umbettungstermine werden einen Monat vorher öffentlich bekannt gegeben.
  6. 6. Ersatzgrabstätten werden von der Gemeinde auf ihre Kosten in ähnlicher Weise wie die Grabstätten auf den entwidmeten oder außer Dienst gestellten Friedhof hergerichtet. Die Ersatzgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechtes.

II. Ordnungsvorschriften

§ 4 – Öffnungszeiten

Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem Anlass das Betreten des Friedhofes oder ein-zelner Friedhofsteile vorübergehend untersagen.

§ 5 – Verhalten auf dem Friedhof

  1. 1. Jeder hat sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die An- ordnungen des Friedhofspersonals oder deren Beauftragter sind zu befolgen.
  2. 2. Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet:
    • a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen sind Kinderwagen, Rollstühle, Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung und der für die Friedhöfe zugelassenen Gewerbetreibenden und anderer Berechtigter,
    • b) Waren aller Art sowie gewerbliche Dienste anzubieten oder diesbezüglich zu werben,
    • c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung störende Arbeiten durchzu- führen,
    • d) ohne schriftlichen Auftrag eines Berechtigten gewerbsmäßig zu fotografieren, wobei das Fotografieren von Leichen, Trauergesellschaften und Beisetzungen nur mit Zu- stimmung der Hinterbliebenen gestattet ist,
    • e) Druckschriften zu verteilen,
    • f) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen sowie Rasenflächen unberechtigt zu betreten.
    • g) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern,
    • h) Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde.
  3. 3. Für die Abteilungen mit Urnengemeinschaftsanlagen ist insbesondere zu beachten:
    • a) Die Urnengemeinschaftsanlagen auf den Friedhöfen in Grünhain und Waschleithe werden anonym, also ohne individuelle Grabzeichen als Reihengrabanlage für Urnen angelegt und geführt.
    • a) Auf Urnengemeinschaftsanlagen ist es nicht statthaft, Blumen, Kränze, Grabzeichen, Grabschmuck aller Art sowie sonstige lebende und tote Gegenstände abzulegen oder

Arbeitsstand: 05.09.2005 Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Grünhain-Beierfeld Anzubringen.

b) Auf Urnengemeinschaftsanlagen ist es Hinterbliebenen, ihren Angehörigen oder sons-tigen dritten Personen nicht gestattet, die Grabfelder zu betreten.

  1. 4. Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit diese mit dem Zweck des Friedhofes und der Ordnung auf ihm vereinbar sind.
  2. 5. Totengedenkfeiern und andere nicht mit einer Bestattung zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung; sie sind spätestens 4 Tage vorher anzumelden.

§ 6 – Gewerbliche Betätigung auf den Friedhöfen

  1. 1. Handwerks- und Gewerbebetriebe bedürfen für die dem jeweiligen Berufsbild entspre- chenden gewerbliche Tätigkeit auf den Friedhöfen der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung.
  2. 2. Auf ihren Antrag hin sind nur solche Gewerbetreibenden zugelassen, die in persönlicher, fachlicher und betrieblicher Hinsicht zuverlässig sind. Antragsteller des Handwerks ha- ben ihre Eintragung in die Handwerksrolle, Antragsteller des handwerksähnlichen Ge- werbes ihre Eintragung in das Verzeichnis gem. §19 Handwerksordnung nachzuweisen.
  3. 3. Sonstigen Gewerbetreibenden kann die Ausübung anderer in Abs.1 genannter Tätigkeiten gestattet werden, wenn dies mit dem Friedhofszweck vereinbart werden kann. Künstler (u.a. Musiker, Redner usw.) sind zugelassen, wenn sie eine Gewerbegenehmigung nachweisen können.
  4. 4. Die Friedhofsverwaltung hat die Zulassung davon abhängig zu machen, dass der Antragsteller einen für die Ausübung seiner Tätigkeit ausreichenden Haftpflichtversiche- rungsschutz nachweist.
  5. 5. Die Zulassung erfolgt durch Ausstellung eines Berechtigungsausweises. Die zugelassenen Gewerbetreibenden haben für ihre Bediensteten einen Bedienstetenausweis auszustellen. Die Zulassung und der Bedienstetenausweis sind dem aufsichtsberechtigten Friedhofspersonal auf Verlangen vorzuzeigen. Die Zulassung kann befristet werden.
  6. 6. Die Gewerbetreibenden und ihre Bediensteten haben die Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten. Die Gewerbetreibenden haften für alle Schäden, die sie oder ihre Bediensteten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf dem Friedhof schuldhaft verursachen.
  7. 7. Gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof dürfen nur werktags ausgeführt werden. Die Ar- beiten auf den Friedhöfen sind spätestens um 19.00 Uhr zu beenden. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen sind keine gewerblichen Arbeiten zulässig. Soweit Öffnungszeiten nicht festgelegt sind, dürfen die Arbeiten in den Monaten März bis Oktober nicht vor 06.00 Uhr und in den Monaten November bis Februar nicht vor 07.00 Uhr begonnen werden. Die Friedhofsverwaltung kann Verlängerungen der Arbeitszeiten zulassen.
  8. 8. Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf den Friedhöfen nur an den von der Friedhofsverwaltung genehmigten Stellen gelagert wer- den. Bei Beendigung der Arbeiten sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen des Friedhofes gereinigt werden.
  9. 9. Die Friedhofsverwaltung kann die Zulassung der Gewerbetreibenden, die gegen die Vorschriften der Friedhofssatzung verstoßen oder bei denen die Voraussetzungen des Abs.2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind, auf Zeit oder Dauer durch schriftli- chen Bescheid widerrufen.

Arbeitsstand: 05.09.2005 Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Grünhain-Beierfeld III. Allgemeine Bestattungsvorschriften

§ 7 – Anzeigepflicht und Bestattungszeit

  1. 1. Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Der Zeitpunkt der Bestattung oder Urnenbeisetzung wird zwischen der Friedhofsverwaltung und den Hinterbliebenen vereinbart, ebenso auch die Dauer der Leistung. Der Anmeldung sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen.
  2. 2. Wird eine Bestattung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen.
  3. 3. Soll eine Aschenbestattung erfolgen, so ist eine Bescheinigung über die Einäscherung vorzulegen.
  4. 4. Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung fest. Die Bestattungen er- folgen regelmäßig an Werktagen. Beisetzung von Urnen können auf Antrag auch an Samstagen erfolgen.
  5. 5. Gemäß Sächsischem Bestattungsgesetz sollen Erdbestattungen 5 Tage und Einäscherungen 7 Tage nach Eintritt des Todes erfolgen. Aschen müssen spätestens 2 Monate nach der Einäscherung bestattet werden, andernfalls werden sie auf Kosten des Bestattungspflichtigen in einer Urnenreihengrabstätte bestattet.
  6. 6. Die Beisetzung von Urnen ist bei der Friedhofsverwaltung mindestens 5 Tage vorher anzumelden. Bei länger anhaltendem Bodenfrost kann die Beisetzung vorübergehend ausgesetzt werden.
  7. 7. Die Urne mit der Asche ist in einem Urnengrab, einer Urnendoppelstelle oder im Urnenehrenhain beizusetzen. Sie darf auch vorübergehend den Angehörigen nicht ausgehändigt werden. Auf dem Friedhof Waschleithe ist die Beisetzung von einer Ur- ne in ein Erdgrab möglich. Die Angehörigen haben innerhalb von 6 Wochen nach der Einäscherung oder nach Eintreffen der Urne in Verbindung mit der Friedhofsverwal- tung zu bestimmen, wann und wo die Urne beigesetzt wird.
  8. 8. Ist das Recht an einem Urnengrab erloschen, so kann die Friedhofsverwaltung die Ur- nen entfernen. Die entfernten Urnen werden an geeigneter Stelle des Friedhofes der Erde übergeben. Eine Ausgrabung ist dann nicht mehr möglich. Das gleiche gilt für Überurnen, die vom Grabberechtigten binnen eines Monats nach Ablauf des Grab- rechts nicht abgeholt sind.

§ 8 – Ausheben der Gräber

  1. 1. Die Gräber werden von der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder gefüllt. Entsprechendes gilt für das Öffnen und Schließen von Urnengräbern
  2. 2. Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m.
  3. 3. Die Gräber für Sargbeisetzungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein.
  4. 4. Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vorher entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben der Gräber, Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör durch die Friedhofs- verwaltung entfernt werden muss, sind die dadurch entstehenden Kosten durch den Nutzungsberechtigten der Friedhofsverwaltung zu erstatten. Dabei entstehende Schä- den werden nicht ersetzt.

Arbeitsstand: 05.09.2005 Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Grünhain-Beierfeld

  1. 5. Insbesondere ist beim Grabaushub und beim Schließen die Unfallverhütungsvorschrift „Friedhöfe und Krematorien“ der Gartenbauberufsgenossenschaft Kassel einzuhalten. Gemäß dieser Vorschrift dürfen neben dem evt. vorhandenen Grabmal auch die Grabmale benachbarter Gräber mit entfernt werden, wenn von ihnen wegen mangeln- der Standsicherheit Gefährdungen ausgehen. Nach Beendigung der Arbeiten sind die- se Grabmale unverzüglich wieder ordnungsgemäß zu setzen.
  2. 6. Das Entfernen von verwelkten Blumen ist Aufgabe des Grabberechtigten. Das Herrichten der Grabhügel obliegt dem Friedhofspersonal.

§ 9 – Ruhezeit

  1. 1. Die Ruhezeit beträgt bei Sargbestattungen 20 Jahre.
  2. 2. Die Ruhezeit für Aschen beträgt 10 Jahre.
  3. 3. Auf dem Friedhof in Grünhain wird nach Ablauf der Ruhefrist von 20 Jahren eine weitere Ruhefrist von 10 Jahren festgelegt. Umbettungen
  4. 1. Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.
  5. 2. Die Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen unbeschadet der sonstigen ge- setzlichen Vorschriften der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Zu- stimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden.
  6. 3. Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- und Aschenreste können nur mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung in belegte Grabstätten umgebettet werden.
  7. 4. Alle Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt ist bei Umbettungen aus Reihengrabstätten der verfügungsberechtigte Angehörige des Verstorbenen. Mit dem Antrag ist die Grabnummernkarte vorzulegen. Im Falle der Entziehung von Nutzungs- rechten gem. § 25 Abs.2 können Leichen oder Aschen, deren Ruhezeit noch nicht ab- gelaufen ist, von Amts wegen in Reihengrabstätten umgebettet werden. Ausgenommen sind davon Urnen in Urnengemeinschaftsanlagen.
  8. 5. Alle Umbettungen werden von der Friedhofsverwaltung durchgeführt. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung.
  9. 6. Die Kosten der Umbettungen und den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grab- stätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen, hat der Antragsteller zu tragen.
  10. 7. Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht un- terbrochen oder gehemmt.
  11. 8. Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken nur aufgrund behördlicher oder richterlicher Anordnung ausgegraben werden.

IV. Grabstätten

§ 11 – Arten der Grabstätten

  1. 1. Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. An ihnen können Rechte nur nach

Arbeitsstand: 05.09.2005 Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Grünhain-Beierfeld dieser Satzung erworben werden.

  1. 2. Die Grabstätten werden unterschieden in:
    • a) Reihengrabstätten für Sargbeisetzungen
    • c) Doppelgrabstellen für Sargbeisetzungen
    • d) Grabstätten für Urnenbeisetzungen
    • e) Grabstätten für Urnenbeisetzungen ( Urnenehrenhain)
    • f) Erdgrabstätten - Stille Wiese
  2. 3. Es besteht kein Anspruch auf Erwerb des Nutzungsrechtes an einer der Lage nach be- stimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung.

§ 12 – Reihengrabstätten

  1. 1. Reihengrabstätten sind Grabstätten für Sargbeisetzungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit von 20 Jahren des zu Bestattenden zugeteilt wer- den. Über die Zuteilung wird ein Löseschein erteilt. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrech- tes an einer Reihengrabstätte ist nicht möglich.
  2. 2. In jeder Reihengrabstätte darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch zulässig, in einer Reihengrabstätte gleichzeitig die Leiche eines Kindes unter einem Jahr und eines Familienangehörigen oder die Leichen von gleichzeitig verstorbenen Geschwistern unter 5 Jahren zu bestatten.
  3. 3. Das Abräumen von Reihengrabstätten oder von Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhe- zeiten ist vorher von der Friedhofsverwaltung bekannt zugeben.
  4. 4. Das Ausmauern von Reihengrabstätten ist nicht zulässig. Die bisher bestehenden Mauer- gräber werden bei Wiederbelegung mit Erdreich verfüllt. Die bis zum Ablauf des Nutzungsrechtes verbleibenden Mauergräber haben Bestands- schutz.
  5. 5. Die Größe eines Reihengrabes beträgt: Länge: 2,00 m, Breite: 0,90 m.

§ 13 – Doppelgrabstellen für Erdbestattungen

  1. 1. Doppelgräber werden nur zur Bestattung von Erwachsenen vergeben.
  2. 2. Maße: Länge 2,00 m Breite 2,00 m
  3. 3. Das Nutzungsrecht wir für 20 Jahre erworben. Sollte die 2. Belegung nicht innerhalb von 20 Jahren erfolgt sein, kann das Nutzungsrecht verlängert werden.
  4. 4. Das Ausmauern von Doppelgrabstellen ist nicht zulässig. Die bisher bestehenden Mauer- gräber werden bei Wiederbelegung mit Erdreich verfüllt. Die bis zum Ablauf des Nut- zungsrechtes verbleibenden Mauergräber haben Bestandsschutz.

§ 14 – Urnengrabstätten

  1. 1. Aschen dürfen beigesetzt werden in:
    • a) Urnenreihengrabstätten, als Einzelgräber oder Doppelstellen
    • b) Beisetzungen von Urnen in Reihen- und Doppelgräbern sind nicht gestattet.
  2. 2. Urnenreihengrabstätten sind Aschengrabstätten, die der Reihe nach belegt und im Todes- fall für die

Arbeitsstand: 05.09.2005 Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Grünhain-Beierfeld Dauer von 10 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage gleichzeitig im Benehmen mit dem Erwerber festgelegt wird.

  1. 3. Soweit sich nicht aus der Friedhofssatzung etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Sargreihen entsprechend auch für Urnengrabstätten.
  2. 4. Die zum Einsatz kommenden Aschekapseln und Urnen müssen die Eigenschaft besitzen, innerhalb der gesetzlichen Liegezeit von 10 Jahren auf natürliche Weise zu verrotten.
  3. 5. Die Urnengrabstätten werden zwischen Einzel- und Doppelstellen unterschieden. Die Größe der Urnengräber bleibt aber erhalten. Maße: Länge 1,30 m Breite 0,90 m Tiefe 0,50 m
  4. 6. Wird eine Doppelstelle beantragt, so ist die erste Urne unten und die zweite oben beizu- setzen.
  5. 7. An Urnengrabstätten können keine Grabrechte zu besonderen Bedingungen erworben werden. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung an einer besonderen Stelle besteht nicht.

§ 15 – Urnenehrenhain

  1. 1. Für die Abteilungen mit Urnengemeinschaftsanlagen ist zu beachten:
    • a) Die Urnengemeinschaftsanlagen werden anonym, also ohne individuelle Grabzeichen angelegt.
    • b) Auf Urnengemeinschaftsanlagen ist es nicht statthaft, Blumen, Kränze, Grabzeichen, Grabschmuck aller Art sowie sonstige lebende und tote Gegenstände abzulegen oder anzubringen. Die Gemeinschaftsanlage wird von der Friedhofsverwaltung einheitlich gestaltet und bepflanzt. Auf eigens von der Friedhofsverwaltung angelegten Plätzen kann Blumen- schmuck abgelegt werden.
    • c) Auf Urnengemeinschaftsanlagen ist es Hinterbliebenen, ihren Angehörigen oder sons- tigen dritten Personen nicht gestattet, die Grabfelder zu betreten.

§ 16 – Erdbestattungen - Stille Wiese –

  1. 1. Die Beisetzung auf der Stillen Wiese ist für Erdbestattungen gedacht, die eine vereinfach- te Grabpflege bevorzugen. Stille Wiese Gräber besitzen die Größe von Reihengräbern.
  2. 2. Für die Belegungszeit von 20 Jahren wird eine einmalige Gebühr erhoben. Diese beinhaltet die Pflege und Instandhaltung der Anlage.
  3. 3. Dem Nutzungsberechtigten wird erlaubt, ein Stück Grabschmuck abzulegen. (Vase oder Gesteck)

Arbeitsstand: 05.09.2005 Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Grünhain-Beierfeld V. Gestaltung von Grabstätten Grabrecht

§ 17 – Allgemeine Gestaltungsgrundsätze

Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass der Fried-hofszweck und der Zweck dieser Satzung sowie die Würde des Friedhofes in seinen ein-zelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird.

§ 18 – Gräberordnung

Eigentum und Rechte an Gräbern

  1. 1. Sämtliche Gräber auf den Friedhöfen stehen im Eigentum der Stadt Grünhain-Beierfeld. Der Grabberechtigte erwirbt kein Eigentum am Grab.
  2. 2. An allen Gräbern wird für die Dauer von 10 Jahren bzw. 20 Jahren im Rahmen eines Be- legungsplanes ein Grabrecht erworben.
  3. 3. Das Grabrecht wird nur an natürliche Personen, den Grabberechtigten, verliehen und zwar nur anlässlich eines Sterbefalls. Die Friedhofsverwaltung kann Grabrechte ausnahmsweise auch juristischen Personen ü- berlassen.

§ 19 – Inhalt und Dauer eines Grabrechtes,

Grabkartei und Graburkunde

  1. 1. Das Grabrecht gibt dem Grabberechtigten die Befugnis,
    • a) die Beisetzung von Leichen und Urnen zu bestimmen, wenn im Zeitpunkt der Beiset- zung das Recht am Grab noch für die Dauer der Ruhefrist besteht,
    • b) ein den Grabmalvorschriften entsprechendes Grabmal zu setzen und die Entfernung eines Grabmals zu beantragen und ausführen zu lassen,
    • c) das Grab den Grabpflegevorschriften entsprechend anzupflanzen und zu pflegen,
  2. 2. Grabrechte werden für Erdbestattungen auf die Dauer von 20 Jahren abgegeben oder ver- längert. Die Dauer rechnet ab Erwerb der Grabstelle.
  3. 3. Die Friedhofsverwaltung führt eine Grabkartei mit den dazugehörigen Grabrechten. Der Grabberechtigte erhält bei Erwerb einer Grabstätte eine Graburkunde und einen dazugehö- rigen Löseschein.

§ 20 – Erlöschen und Verlängerung des Grabrechtes

  1. 1. Das Grabrecht erlischt mit Zeitablauf, durch Verzicht oder durch Auflassung des Friedho- fes bzw. Friedhofteiles. Ein Verzicht während der Ruhezeit ist nicht möglich.
  2. 2. Nach Ablauf des Grabrechts ist durch den Grabberechtigten oder durch einen von ihm Beauftragten die Entfernung des Grabmals, der sonstigen baulichen Anlagen und der Grabbepflanzung innerhalb einer Frist von 2 Monaten durchzuführen. Für den Anfang der Frist gilt § 187, Abs. 1 BGB, für das Ende der Frist § 188, Abs. 2 BGB. Werden nach Ab- lauf der Frist Grabmale entfernt, ist die Friedhofsverwaltung zu benachrichtigen.

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  1. 3. Ist das Grabmal, die sonstigen baulichen Anlagen und die Grabbepflanzung nach Ablauf der Frist von 2 Monaten nicht entfernt, veranlasst die Friedhofsverwaltung die Grabräu- mung.
  2. 4. Auf das Erlöschen des Grabrechts wird der Grabberechtigte durch die Friedhofsverwal- tung, sofern die Anschrift bekannt ist, brieflich hingewiesen. Zusätzlich kann durch Be- kanntmachung im Amtsblatt oder durch Anhängekarten am Grab darauf aufmerksam ge- macht werden.

§ 21 – Rücknahme des Grabrechts

  1. 1. Muss ein Grabrecht nach Belegung im öffentlichen Interesse zurückgenommen werden, so hat der Berechtigte einen Anspruch auf kostenlose Umbettung auf gebührenfreie Ein- räumung eines gleichwertigen Grabrechts auf die Restdauer des bisherigen Grabrechts.
  2. 2. Der Stadtrat kann beschließen, dass einzelne noch laufende Grabrechte in Grabfeldern oder Friedhofsteilen mit wenig benötigten Grabarten nicht mehr verlängert werden, wenn diese Grabfelder oder Friedhofsteile aus dringendem Interesse benötigt werden.
  3. 3. Der Stadtrat kann auch beschließen, dass bei einzelnen noch belegten Gräbern in solchen, zur Umgestaltung vorgesehenen Grabfeldern oder Friedhofsteilen von Amts wegen Um- bettungen in gleichartige Gräber vorzunehmen sind.

§ 22 – Übergang des Grabrechts beim Tod des Berechtigten

  1. 1. Das Grabrecht geht beim Tod des Berechtigten auf dessen Erben bzw. auf die in einer letztwilligen Verfügung genannten Personen über. Der Rechtsnachfolger kann das Grabrecht nur ausüben, wenn er es vorher auf seinen Namen hat umschreiben lassen.
  2. 2. Sind mehrere Rechtsnachfolger vorhanden, so haben diese einen von ihnen als einzigen neuen Grabberechtigten zu benennen und die Umschreibung auf diesen zu veranlassen. Dieser gilt für das Grabrecht als unmittelbarer Nachfolger des Erblassers ohne Rücksicht auf etwaige andere Abmachungen zwischen den Rechtsnachfolgern. Können sich die Rechtsnachfolger nicht einigen, so trägt die Friedhofsverwaltung einen von ihnen als Grabberechtigten in die Grabkartei ein. Dieser soll in der Regel seinen Wohnsitz im Be- reich der Stadt Grünhain-Beierfeld haben.

§ 23 – Grabpflege

Einhaltung der Grabgröße

  1. 1. Beim gärtnerischen Anlegen von Gräbern ist das in dieser Satzung festgelegte Grabmaß einzuhalten.
  2. 2. Es ist untersagt, die Anlage des Grabes zu verändern, angrenzende Pflanzen oder Rasen- kanten zu entfernen, zusätzliche Pflanzungen vorzunehmen oder um das Grab zu pflas- tern.
  3. 3. Eine Grabumrandung entsprechend Grabmalgestaltung ist nur auf dem Friedhof Waschleithe gestattet.
  4. 4. Die Friedhofsverwaltung legt eine einheitliche Gestaltungsform auf dem Friedhof Grün- hain fest. Jede Reihe von Gräbern soll eine einheitliche Gestaltungsform darstellen.

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§ 24 – Bepflanzung

  1. 1. Die Bepflanzung der Gräber ist flächig zu halten unter Bevorzugung der bodendeckenden, niedrigen und insbesondere der immergrünen ausdauernden Pflanzen, wobei die gegebe- nen Standort- und Bodenverhältnisse zu berücksichtigen sind.
  2. 2. Bei der Bepflanzung ist auf die Umgebung und den Charakter der Grababteilung Rück- sicht zu nehmen, Ornamente, Figuren und Schriftnachbildung sind nicht gestattet.
  3. 3. Bäume und Sträucher dürfen nur gepflanzt werden, wenn ihre Höhe diejenige des Grab- mals nicht überschreitet und das Nachbargrab nicht unmittelbar beeinträchtigt.
  4. 4. Zur Einfassung von Gräbern sind Gehölze nicht gestattet. Die Friedhofsverwaltung kann anordnen, dass vorhandene heckenartige Einfassungen geschnitten oder beseitigt werden.
  5. 5. Gehölze, die entgegen der Einzelanweisungen der Friedhofsverwaltung gepflanzt sind und trotz Aufforderung von den Grabberechtigten und Hinterbliebenen nicht entfernt werden, kann die Friedhofsverwaltung ohne Entschädigung beseitigen.
  6. 6. Bruchsteine, Findlinge und Tuffsteine dürfen nicht verwendet, Steingärten nicht angelegt werden.

§ 25 – Umpflanzungen liegender Grabmäler

Liegende Grabmäler können mit polsterartigen oder kriechenden immergrünen Gewäch-sen umpflanzt werden.

§ 26 – Nichterlaubter Grabschmuck

Es ist nicht erlaubt:

  1. 1. Schmuck aus nicht pflanzlichen Stoffen wie Metall, Glas, Porzellan, Emaille, Papier, Wachs und sonstigem Material, das gegen die Eigenart und Würde des Friedhofes ver- stößt, an Gräbern anzubringen.
  2. 2. unpassende Gefäße (z. B. Konservendosen) auf oder hinter den Grabmälern aufzustellen.

§ 27 – Zusätzlicher Grabschmuck

  1. 1. Auf die Gräber dürfen Pflanzen und Schnittblumen in Töpfen, Schalen oder Vasen aufge- stellt werden, wenn diese Gefäße in Material, Form und Größe in einem richtigen Ver- hältnis zur Grabstätte stehen.
  2. 2. Steinplatten dürfen nur mit Genehmigung der Friedhofsverwaltung verwendet werden.

§ 28 – Blumenschmuck in Gemeinschaftsanlagen

In den gärtnerisch angelegten Gemeinschaftsanlagen (z.B. Urnenehrenhain, Stille Wiese) darf zusätzlicher Grabschmuck, z.B. Schnittblumen, Blumenschalen, Blumengebinde an den dafür vorgesehenen Stellen, die von der Friedhofsverwaltung angelegt wurden, nie-dergelegt werden.

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§ 29 – Sauberhalten der Gräber

Verwelkte Blumen und Kränze oder sonstige unbrauchbar gewordene Gegenstände sind von den Gräbern zu entfernen und an die hierfür vorgesehenen Plätze zu bringen. Die Friedhofsverwaltung ist berechtigt, unansehnlich gewordenen Grabschmuck, der dem Friedhofsbild widerspricht, von sich aus zu entfernen.

VI. Grabmale und sonstige bauliche Anlagen

§ 30 – Allgemeine Anforderungen und Standsicherheit

1.Die Grabmale müssen sich in die Art des Friedhofes bzw. in die Art der jeweiligen Ab-teilung einordnen. Sie müssen in ihrer Gestaltung und Bearbeitung nachstehenden Anforderungen entspre-chen:

a) Für Grabmale darf nur Naturstein verwendet werden. Findlinge, findlingsähnliche, unbearbeitete, bruchrauhe oder spiegelnde Grabmale sind nicht zugelassen.

b) Bei der Gestaltung und Bearbeitung sind folgende Vorschriften einzuhalten:

  • Natursteingrabmale müssen aus einem Stück hergestellt sein.
  • Nicht zugelassen sind alle vorstehend nicht aufgeführten Materialien, Zutaten,

Gestaltungs- und Bearbeitungsarbeiten, insbesondere Beton, Glas, Emaille, Kunst-stoffe und Farben.

c) Grabeinfassungen sind nur auf dem Friedhof Waschleithe erlaubt und müssen passend zum Grabmal gestaltet werden. Dies ist genehmigungspflichtig.

d) Grabeinfassungen auf dem Friedhof in Grünhain sind nicht gestattet.

e) Auf Grabstätten für Sargbeisetzungen sind Grabmale mit folgenden Maßen zulässig.

Reihengräber für Verstorbene bis zu 2 Jahren

Stehende Grabmale Höhe 0,40 m bis 0,80 m Breite bis 0,45 m Mindeststärke 0,12 m Liegende Grabmale Breite bis 0,35 m Höchstlänge 0,40 m Mindeststärke 0,10 m

Reihengrabstätten für Verstorbene über 2 Jahre

Stehende Grabmale Höhe bis 1,20 m Höchstlänge 0,45 m Mindeststärke 0,16 m Liegende Grabmale Breite bis 0,50 m Höchstlänge 0,70 m Mindeststärke 0,10 m

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Doppelgrabstätten

Stehende Grabmale Höhe 0,80 m bis 1,00 m Breite bis 1,40 m Mindeststärke 0,14 m Liegende Grabmale Breite bis 0,50 m Länge bis 0,90 m Mindesthöhe 0,12 m

bei zweistelligen Grabstätten Breite bis 1,10 m Länge bis 1,20 m Mindesthöhe 0,12 m Grabplatten – Stille Wiese –

Kernmaße: Höhe 0,35 m Breite 0,45 m Stärke 0,04 m bis 0,10 m

Weitere Richtlinien bezüglich Grabplatte – Stille Wiese -: Material: Granit Schriftzug: Name, Vorname, Geburts- und Sterbejahr in erhabener Schrift Setzen der Grabplatte: Kopfteil der Platte leicht angeschrägt

f) Auf Urnengrabstätten sind Grabmale bis zu folgenden Größen zulässig.

Urnenreihengrabstätten

Stehende Grabmale Grundriß max 0,35 m x 0,35 m Höhe bis 0,90 m Liegende Grabmale Grundriß 0,40 m x 0,40 m Höhe Hinterkante 0,15 m Höhe Vorderkante 0,10 m

g) Die bis zum Eintritt der Rechtsverbindlichkeit dieser Satzung nach bisher gültigem Recht errichteten Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen der Nutzungsberechtig-ten erhalten Bestandsschutz bis zum Ablauf der Liegefrist.

g) Anonyme Grabstätten (Grabstätten ohne Grabzeichen) sind nicht zulässig. Ausge-nommen von dieser Regelung ist der kommunale Urnenehrenhain.

§ 31 – Zustimmungserfordernis

  1. 1. Jede Errichtung und Veränderung von Grabmalen, Einfassungen und sonstigen Grabzube- hör bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Auch provi- sorische Grabmale sind zustimmungspflichtig, sofern sie größer als 0,15 m x 0,30 m sind. Die nicht zustimmungspflichtigen Grabmale sind nur als naturlasierte Holztafeln oder

Arbeitsstand: 05.09.2005 Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Grünhain-Beierfeld Holzkreuze zulässig und dürfen nicht länger als 1 Jahr nach der Beisetzung verwendet werden. Der Antragsteller hat bei Doppelgrabstätten den Löseschein vorzulegen, bei Wahlgrabstätten ein Nutzungsrecht nachzuweisen.

  1. 2. Den Anträgen sind zweifach beizufügen:
    • a) Der Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht als Handskizze, unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung, der Anordnung der Schrift, der Ornamente und der Symbole sowie Fundamentierung.
    • b) soweit es zum Verständnis erforderlich ist, Zeichnungen der Schrift, der Ornamente und der Symbole unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung, des Inhalts, der Form und Anordnung. In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells im Maß- stab 1:10 oder das Aufstellen einer Attrappe in natürlicher Größe auf der Grabstätte verlangt werden.
  2. 3. Die Errichtung und jede Veränderung aller baulichen Anlagen bedürfen ebenfalls der vor- herigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.
  3. 4. Die Zustimmung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige bauliche Anlage nicht bin- nen eines Jahres nach der Zustimmung errichtet worden ist.

§ 32 – Anlieferung der Grabmale

  1. 1. Bei der Anlieferung von Grabmalen oder sonstigen baulichen Anlagen ist der Friedhofs- verwaltung jeweils der Bescheid zur Errichtung bzw. Änderung vorzulegen.
  2. 2. Die Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen sind so zu liefern, dass sie am Fried- hofseingang vom Friedhofspersonal überprüft werden können; Einzelheiten hierzu kann die Friedhofsverwaltung bestimmen.

§ 33 – Fundamentierung und Befestigung der Grabmale

  1. 1. Die Grabmale sind nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks so zu funda- mentieren und zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen be- nachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Dies gilt für sonstige bauli- che Anlagen entsprechend. Allgemein anerkannte Regeln des Handwerks in diesem Sinne sind insbesondere Richtlinien für das Fundamentieren und Versetzen von Grabmalen des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz-, Stein- und Holzbilderhauerhand- werks in Verbindung mit der UVV 4.7 der Gartenbaugenossenschaft Kassel.
  2. 2. Die Steinstärke muss in Verbindung mit einer fachgerechten Errichtung die Standfestig- keit der Grabmale gewährleisten. Die Mindeststärke der Grabmale richtet sich nach § 30 dieser Satzung.

§ 34 – Unterhaltung der Grabmale

  1. 1. Die Grabmale und die sonstigen dazu gehörenden baulichen Anlagen sind dauernd in ei- nem würdigen und verkehrssicheren Zustand zu halten. Verantwortlich ist insoweit immer der Nutzungsberechtigte.
  2. 3. Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen Davon gefährdet, sind die Nutzungsberechtigten verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzuge hat die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Nutzungs-

Arbeitsstand: 05.09.2005 Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Grünhain-Beierfeld berechtigten Sicherungsmaßnahmen (z.B. Umlegen von Grabmalen) zu treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, das Grabmal oder Teile davon auf Kosten der Nutzungsberechtigten zu entfer-nen. Die Friedhofsverwaltung ist verpflichtet, diese Gegenstände drei Monate aufzube-wahren. Ist der Nutzungsberechtigte nicht bekannt oder ohne besonderen Aufwand nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung eine öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweisschild auf der Grabstätte, dass für die Dauer von drei Monaten angebracht wird.

  1. 4. Die Nutzungsberechtigten sind für jeden Schaden haftbar, der durch das Umstürzen von Grabmalen oder Grabmaterialien verursacht wird.
  2. 5. Künstlerisch oder historisch wertvolle Grabmale und bauliche Anlagen oder solche, die als besondere Eigenart eines Friedhofs erhalten bleiben sollen, werden in einem Ver- zeichnis geführt. Die Friedhofsverwaltung kann die Zustimmung zur Änderung derartiger Grabmale und baulicher Anlagen versagen. Insoweit sind die zuständigen Denkmal- schutzbehörden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmung zu beteiligen.

§ 35 – Entfernung von Grabmalen

  1. 1. Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt werden.
  2. 2. Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihengrabstätten oder nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahlgrabstätten oder nach der Entziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten sind Grabmale und sonstige bauliche Anlagen zu entfernen. Geschieht dies nicht binnen drei Monaten, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Die Friedhofsverwaltung ist nicht verpflichtet, das Grabmal oder sonstige bauliche Anla- gen zu verwahren. Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen gehen entschädigungslos in das Eigentum der Stadt über, wenn dies bei Erwerb des Nutzungsrechtes oder bei Ge- nehmigung für die Errichtung des Grabmals oder sonstiger baulicher Anlagen schriftlich vereinbart wurde. Sofern Wahlgrabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt wer- den, hat der jeweilige Nutzungsberechtigte die Kosten zu tragen.
  3. 3. Die Friedhofsverwaltung ist berechtigt, ohne ihre Zustimmung aufgestellte Grabmale einen Monat nach Benachrichtigung des Nutzungsberechtigten auf dessen Kosten entfer- nen zu lassen.

§ 36 – Grabstellen mit freier Gestaltungsmöglichkeit

Jedes Grabmal ist so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes gewahrt wird.

§ 37 – Grabstellen mit besonderen Gestaltungsvorschriften

  1. 1. Es gelten folgende Kernmaße:
  2. 1. stehende Steine:
    • a) auf Gräbern von Kindern Kernmaße: Höhe 0,90m, Breite 0.30m, Stärke 0,12m
    • b) Auf Reihengräbern: Kernmaße: Höhe 1,20m, Breite 0,60m, Stärke 0,12m

Arbeitsstand: 05.09.2005 Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Grünhain-Beierfeld

c) auf Doppelgräber: Kernmaße: Höhe 1,20m, Breite 1,60m, Stärke 0,12m

d) auf Urnengräber: Kernmaße: Höhe 0,90m, Breite 0,40m, Stärke 0,12m

  1. 2. Abweichungen von vorgeschriebenen Maßen sollen aus gestalterischen Gründen dann zugelassen werden, wenn sich keinerlei Nachteile daraus für die Friedhofsverwaltung bzw. für die Ruhefrist einer Leiche ergeben (z. B. beim Öffnen und Schließen des Grabes und Versenken des Sarges).

§ 38 – Materialvorschriften

  1. 1. Als Material werden alle Natursteine sowie Holz und Metall zugelassen. Nicht zugelassen werden Betonsteine, Findlinge u. a. Gesteinszufallsformen, synthetisch gefertigte Materia- lien, Glas, Porzellan und Emaille. Gegenstände, welche gegen die Würde und Eigenart des Friedhofes oder Friedhofsteilen verstoßen sowie Fotos dürfen auf Grabmälern und Beiset- zungen nicht angebracht werden. Grabmäler, welche aus verschiedenen Teilen bestehen, sind in der Grundsubstanz aus einheitlichem Material herzustellen.
  2. 2. Als feinster Bearbeitungsgrund wird empfohlen: für die Vorderseite poliert, für die Sei- tenfläche matt bearbeitet.
  3. 3. Verboten ist das Anmalen von Grabsteinen und das Ausmalen von Schriften und Orna- menten mit auffallenden Farben.
  4. 4. Neue Grabumrandungen aus Metall, Stein, Holz und anderem Material werden nicht zugelassen.

§ 39 – Gestaltungsvorschriften

  1. 1. Jedes Grabmal muss entsprechend seiner Größe und seinem Gewicht dauerhaft gegründet sein. Die Art, Ausführung und Tiefe der Gründung werden bei der Genehmigung be- stimmt.
  2. 2. Alle Grabmäler sind zwischen Sockel, Schaft und Fundament standsicher zu verankern.
  3. 3. Die Gründungen dürfen über dem Erdboden nicht sichtbar sein.
  4. 4. Das Aufstellen von Grabmälern bei Frost ist nicht zulässig.
  5. 5. Bei der Errichtung und beim Versetzen von Grabmälern sind die anerkannten Regeln der Technik anzuwenden, wie sie insbesondere in Richtlinien des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauerhandwerks für das Fundamentieren und Versetzen von Grabmälern niedergelegt sind.

§ 40 – Entfernung von Grabmälern

Die Entfernung von Grabmälern oder Grabmalteilen ist nur zulässig, wenn sie von Grab-berechtigten oder in deren Auftrag von einem mit Berechtigungsschein für Steinmetz-arbeiten zugelassenen Gewerbetreibenden beantragt und von der Friedhofsverwaltung ge-nehmigt wurde.

Arbeitsstand: 05.09.2005 Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Grünhain-Beierfeld

§ 41 – Wiederverwendung

Grabmäler dürfen nur dann wiederverwendet werden, wenn sie den Anforderungen für den neuen Grabplatz entsprechen.

VII. Herrichten und Pflege der Grabstätten

§ 42 – Herrichtung und Unterhaltung

  1. 1. Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften hergerichtet und für die Dauer der Liegezeit instandgehalten werden. Dies gilt entsprechend für den Grabschmuck, Verwelkte Blumen, Kränze und sonstiger Schmuck sind unverzüglich von den Grabstät- ten zu entfernen.
  2. 2. Die Gestaltung der Gräber ist dem Gesamtcharakter des Friedhofs und dem besonderen Charakter der Friedhofsteile sowie der unmittelbaren Umgebung anzupassen.
  3. 3. Für die Herrichtung und Instandhaltung der Grabstätten ist der Nutzungsberechtigte ver- antwortlich.
  4. 4. Für die Gestaltung von Urnengemeinschaftsanlagen und der Stillen Wiese ist ausschließ- lich die Friedhofsverwaltung zuständig.
  5. 5. Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten selbst anlegen und pfle- gen oder damit einen zugelassenen Friedhofsgärtner beauftragen.
  6. 6. Eine Bedeckung des Grabbeetes mit luftdurchlässigem Material ist wegen des biologisch notwendigem Luftaustausches nur bis max. einem Drittel der Gesamtfläche statthaft.
  7. 7. Alle Erdgrabstätten sollen bis 6 Monate nach der Bestattung hergerichtet werden.
  8. 8. Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlage außerhalb der Grabstätten obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung.
  9. 9. Die Verwendung von chemischen Mitteln zur Unkrautbekämpfung bei der Grabpflege ist nicht gestattet.
  10. 10. Unzulässig sind:
  • das Errichten von Rankgerüsten, Gittern oder Pergolen
  • das Aufstellen von Bänken oder sonstigen Sitzgelegenheiten.

§ 43 – Bepflanzung der Grabstätten

  1. 1. Die Grabstätten dürfen nur mit Pflanzen versehen werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen.
  2. 2. Die Höhe der Grabbepflanzung darf die in der jeweiligen Abteilung zugelassenen Grab- male nicht überragen.
  3. 3. Jede wesentliche Änderung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fried- hofsverwaltung.

§ 44 – Vernachlässigung der Grabpflege

  1. 1. Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt, hat der Verantwort- liche nach schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb Arbeitsstand: 05.09.2005 Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Grünhain-Beierfeld einer angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln, wird durch eine öffentliche Bekannt- machung auf die Verpflichtung der Herrichtung und Pflege hingewiesen. Außerdem wird der unbekannte Verantwortliche durch ein Hinweisschild auf der Grab- stätte aufgefordert, sich mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen. Bleibt die Aufforderung oder der Hinweis drei Monate unbeachtet, kann die Friedhofs- verwaltung die Grabstätte abräumen, einebnen und einsäen sowie Grabmale und sonstige bauliche Anlagen beseitigen lassen.
  2. 2. Bei ordnungswidrigem Grabschmuck gilt Abs. 1 Satz 1 entsprechend. Wird die Aufforde- rung nicht befolgt oder ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln, kann die Friedhofsverwaltung den Grabschmuck entfernen.

VIII. Leichenhallen und Trauerfeiern

§ 45 – Benutzung der Leichenhallen

  1. 1. Die Leichenhallen dienen der Aufnahme der Leichen bis zur Bestattung. Sie dürfen nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung und in Begleitung ihres Personals oder derer Be- auftragter betreten werden.
  2. 2. Die Leichen werden in der Leichenhalle aufgebahrt, in der Regel im offenen Sarg; auf Wunsch der Angehörigem bleibt der Sarg geschlossen.
  3. 3. Die Friedhofsverwaltung kann eine Genehmigung zum Benutzen der Schauzelle außer- halb der festgesetzten Trauerfeier erteilen (z.B. Abschiednahme ein Tag vor der Trauer- feier in Absprache mit dem Bestattungsinstitut).
  4. 4. Zu den Aufbewahrungs- und Betriebsräumen haben nur die Bediensteten der Friedhofs- verwaltung und rechtlich dazu Befugte Zutritt. Den Angehörigen ist es gestattet, die Lei- che vor dem Schließen des Sarges zu sehen. In den drei Feierhallen Beierfeld, Waschleithe und Grünhain sind die Schauzellen mit Glasabschlüssen versehen und die Abschiednahme kann nur vom Schaugang her geschehen. Bei rasch verwesenden oder ab- stoßend wirkenden Leichen kann die Friedhofsverwaltung das sofortige Schließen des Sarges, notfalls auch die unverzügliche Beisetzung im Grab, bzw. die Einäscherung an- ordnen.
  5. 5. Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderen Gründen, z. B wenn der Tod durch eine übertragene Krankheit eingetreten ist, den Zutritt zur Leichenhalle sperren.
  6. 6. Die Benutzung der vorhandenen Kühlzellen in der Friedhofsfeierhalle Beierfeld wird in einem gesonderten Gebührenverzeichnis festgelegt.
  7. 7. Bei Tod durch eine meldepflichtige Krankheit ist dies dem Annahmepersonal vor Über- gabe der Leiche durch den Einlieferer mitzuteilen.

§ 46 – Trauerfeier

  1. 1. Die Trauerfeiern können auf Wunsch der Angehörigen im Raum der Feierhalle oder am Grab abgehalten werden.
  2. 2. Die Benutzung der Feierhalle kann untersagt werden, wenn der Verstorbene an einer mel- depflichtigen übertragbaren Krankheit gelitten hat oder Bedenken wegen des Zustandes der Leiche bestehen, soweit dies im Rahmen der Gesetzgebung erforderlich ist.

Arbeitsstand: 05.09.2005 Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Grünhain-Beierfeld

  1. 3. Jede Musik- und Gesangsdarbietung u.ä. auf dem Friedhof bedarf der vorherigen Anmel- dung bei der Friedhofsverwaltung.

IX. Schlussvorschriften

§ 47 – Alte Rechte

  1. 1. Bei Grabstätten, über welche die Friedhofsverwaltung bereits vor Inkrafttreten dieser Sat- zung verfügt hat, richten sich die Nutzungszeit und die Gestaltung nach den bisherigen Vorschriften.
  2. 2. Die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung entstandenen Nutzungs- und sonstigen Rechte von unbegrenzter oder unbestimmter Dauer werden auf die Nutzungszeit nach § 9 dieser Satzung seit Erwerb begrenzt. Sie enden jedoch nicht vor Ablauf eines Jahres nach In- krafttreten dieser Satzung und der Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Leiche oder Asche.

§ 48 – Haftung

  1. 1. Die Stadt Grünhain-Beierfeld haftet nicht für Schäden, die durch nichtsatzungsgemäße Benutzung der Friedhöfe, ihrer Anlagen oder Einrichtungen, durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. Ihr obliegen keine besonderen Obhuts- und Überwachungspflich- ten. Im übrigen haftet die Stadt Grünhain-Beierfeld nur bei Vorsatz und grober Fahrläs- sigkeit. Die Vorschriften über Amtshaftung bleiben unberührt.

§ 49 – Gebühren

Für die Benutzung der Friedhöfe Waschleithe und Grünhain sowie der Feierhalle Beierfeld sind Gebühren nach den jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung durch die Stadt Grün-hain-Beierfeld als zuständige Verwaltungsbehörde zu erheben.

§ 50 – Ordnungswidrigkeiten

  1. 1. Ordnungswidrig im Sinne von § 124 Abs. 1 SächsGemO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen folgende Bestimmungen dieser Satzung verstößt:
  2. 1. festgelegte Öffnungszeiten missachtet bzw. ein Betreteverbot ignoriert,
  3. 2. festgelegte Verhaltensweisen missachtet,
  4. 3. gegen Festlegungen zur gewerblichen Betätigung verstößt,
  5. 4. die Anzeigepflicht missachtet,
  6. 5. festgelegte Sargmaße nicht einhält,
  7. 6. festgelegte Grabmaße nicht einhält,
  8. 7. gegen festgelegte Ruhezeiten verstößt,
  9. 8. Umbetten veranlasst oder vornimmt entgegen den Festlegungen,
  10. 9. gegen Rechte und Pflichten bezüglich der Reihen- und Wahlgrabstätten verstößt,
  11. 10. gegen Gestaltungsvorschriften für Grabmale und sonstige bauliche Anlagen verstößt,
  12. 11. erforderliche Zustimmungen für Grabmale u. sonstige bauliche Anlagen nicht einholt und Liefervorschriften bei Grabmalen u. sonstigen baulichen Anlagen missachtet, Arbeitsstand: 05.09.2005 Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Grünhain-Beierfeld
  13. 12. gegen Vorschriften zum Fundamentieren u. Befestigen von Grabmalen verstößt,
  14. 13. Vorschriften zur Unterhaltung der Grabmale missachtet,
  15. 14. Grabmale ungenehmigt entfernt,
  16. 15. den Vorschriften zum Herrichten u. zur Pflege der Grabstätten zuwiderhandelt,
  17. 16. die vorgeschriebene Grabstättenbepflanzung nicht beachtet,
  18. 17. die Grabpflege vernachlässigt,
  19. 18. gegen die Benutzervorschriften bei Leichenhallen sowie Verhaltensweisen bei Trau- erfeiern verstößt oder entgegen den Festlegungen bei Altrechten handelt oder unter- lässt.
  1. 2. Die im Abs. 1 angeführten Ordnungswidrigkeiten können nach § 17 OwiG mit einer Geldbuße von 5,00 EUR bis 5.000,00 EUR geahndet werden.

§ 51 – Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle anderen Satzungen über das Friedhofs- und Bestattungswesen außer Kraft.

Ausgefertigt:

Grünhain-Beierfeld, den 08. November 2005

Rudler Bürgermeister

Bekanntmachungsanordnung gemäß § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, dass

  1. 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist
  2. 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekannt- machung der Satzung verletzt worden sind,
  3. 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkei- ten widersprochen hat,
  4. 4. vor Ablauf der Jahresfrist
    • a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b)die Verletzung der Verfahrens- und Formschriften gegenüber der Gemeinde unter Be- zeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 und 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ab- lauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Arbeitsstand: 05.09.2005

📖 3. Änderungssatzung Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Aenderungssatzung der Grünhain-Beierfeld, Stadt

Nummer 18 – Jahrgang 2011 Mittwoch, 28. September 2011 Spiegelwaldbote Mittwoch,28.Sept. 2011 Jahrgang 2011 · Nr.18

Spiegelwaldbote Nummer 18 – Jahrgang 2011 Mittwoch, 28. September 2011 Hinweise der Redaktion: Die Ausgabe Nr. 19, Jahrgang 2011, unseres Amtsblattes „Der Spiegelwaldbote“ erscheint am Mittwoch, dem 12. Oktober 2011, Beiträge hierfür sind bis spätestens Freitag, den 30. September 2011 in der jeweiligen Kommunalverwaltung einzureichen. Stadt Grünhain-Beierfeld an: [email protected] Gemeinde Bernsbachan: [email protected] Die Beiträge sollten möglichst auf elektronischem Weg übermittelt werden; aber auch eine Abgabevon Artikeln auf Datenträgern ist möglich. Der Spiegelwaldbote ist online unterwww.beierfeld.de/Presse/Amtsblatt/ zu finden. Ihre Redaktion „Der Spiegelwaldbote“ Allgemeines PflegeNetz Sachsen - eine Adresse für alle Wer ältere Angehörige hat, stellt wichtige Fragen: Welche Art der Pflege empfiehlt sich? Wie kann ich selbst unterstützen, welche Hilfe kann ichaber auch erhalten? Das PflegeNetz Sachsen hilft hierweiter. Einfach, umfassend und kompetent. Das PlegeNetz Sachsen bietet kompetente Antworten zu Pflege, Pflegegeld, Pflegediensten und -einrichtungen sowie zu praktischer Hilfe für einen lebenswerten Alltag. Selbstverständlich kann das PflegeNetz Sachsen die persönliche Beratung nicht ersetzen. Es ist jedoch die zuverlässigste Informationsquelle zum Thema Pflege alter Menschen. Unter www.pflegenetz.sachsen.de finden Sie detaillierte Informationen, Adressen und Beratungsstellen, eine sachsenweite Pflegedatenbank und konkrete Angebote. Der Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachen (ZAS) informiert über Entsorgungsleistungen ab 2012 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger des Erzgebirgskreises, nachfolgend möchten wir Sie über die Entsorgung von Sperrabfall, Schadstoffen und Elektronikschrott aus privaten Haushaltungen ab 2012 informieren. Sperrabfall Sperrabfall aus privaten Haushaltungen wird ab 2012 imgesamten Erzgebirgskreis nach den einheitlichen Maßgaben der Abfallwirtschaftssatzung entsorgt: Die Abholung vom Grundstück erfolgt weiterhin auf Antrag mittels Sperrmüllkarte. Der Termin zur Abholung wird durch die Entsorgungsfirma bekannt gegeben und findet innerhalb vier Wochen nach Antragstellung statt. Die Abgabe von Sperrabfall an den Wertstoffhöfenist ab 2012 für alle Bürger des Erzgebirgskreisesebenfalls unter Vorlage der Sperrmüllkarte möglich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auf Antragdie Sperrabfallentsorgung über Container zu nutzen. Die Abholung erfolgt nach kurzfristiger Terminvereinbarung mit dem Antragsteller. Für diese Art der Entsorgung wird eine Containerbereitstellungsgebühr erhoben, welche vom Antragsteller zu tragen ist. Schadstoffe Schadstoffe aus privaten Haushaltungen wie z. B. Farben/ Lacke, Spraydosen, Lösungs- und Reinigungsmittel werden auch künftig zweimal jährlich am Schadstoffmobil angenommen. Außerdem können Schadstoffe einmal im Monat an ausgewählten Wertstoffhöfen abgegeben werden. Informationen über Annahmezeiten sowohl am Schadstoffmobil als auch an den Wertstoffhöfen erhalten Sie im Abfallkalender 2012. Elektro- und Elektronikaltgeräte Sammelbehälter für Kleinelektronikschrott an den Wertstoffplätzen im Altlandkreis Annaberg sowie die Abholungvon Großelektronikschrott über Anforderungskarten im Altlandkreis Mittleres Erzgebirge entfallen zum 01.01.2012. Elektro- und Elektronikaltgeräte werden dann kostenfrei anden Wertstoffhöfen angenommen. Auch hierzu erhalten Sie weitere Informationen im Abfallkalender 2012. Sozialverband VdK Sachsenbegrüßt Neuregelungen derunentgeltlichen Beförderungim Personennahverkehr Seit dem 1. September 2011 ist die Freifahrtsregelung fürmobilitätseingeschränkte Menschen wesentlich erweitertworden. Menschen mit Schwerbehinderung und dem Merkzeichen B, Gl, aG, H oder Bl, die die Voraussetzung für eineunentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erfüllen, können nun in allen Nahverkehrszügen der deutschen Bahn bundesweit kostenlos fahren. Ineiner gemeinsamen Vereinbahrung hatten das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammen mit der deutschen Bahn beschlossen, das im Sozialgesetzbuch verankerte Streckenverzeichnis aufzuheben. Für das kostenlose Reisen mit den Nahverkehrszügen entfällt nun die 50-km-Begrenzung. Zu den Nahverkehrszügen gehören die Regionalbahn (RB), der Regionalexpress (RE) der Interregio-Express (IRE) und die S-Bahn. Die Verpflichtung zur unentgeltlichen Beförderung trifft auch auf die Privatbahnen zu, die ÖPNV betreiben. Voraussetzung für eine Inanspruchnahme ist weiterhin der Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit grün-orangen Flächenaufdruck sowie das Beiblatt mit Wertmarke. Nummer 18 – Jahrgang 2011 Mittwoch, 28. September 2011 Spiegelwaldbote Weiterführende Informationen erhalten Sie in Ihrer VdK-Beratungsstelle vor Ort. Beratungsstelle Aue, Bockauer Gasse 6, 08280 Aue oder Beratungsstelle Schwarzenberg, Sachsenfelder Straße 89, 08340 Schwarzenberg Lust auf Besuch? Kolumbianische Schüler suchen Gastfamilien! Die Schüler der Deutschen Schule Medellin/Kolumbienwürden gerne einmal deutsche Weihnachten erleben undden Verlauf von Jahreszeiten kennen lernen. Um den kolumbianischen Jugendlichen diese Erfahrung zu ermöglichen, suchen wir Familien, die neugierig und offen sind, ein „kolumbianisches Kind auf Zeit“ (15 - 17 Jahre) aufzunehmen. Spannend ist es, mit und durch das „kolumbianische Kind auf Zeit“ den eigenen Alltag neu zu erleben. Diekolumbianischen Jugendlichen lernen seit 9 Jahren Deutsch als Fremdsprache, so dass eine Grund-Kommunikation gewährleistet ist. Ihr „kolumbianisches Kind auf Zeit“ ist schulpflichtig und muss ein Gymnasium oder eine Realschule an Ihrem Wohnort bzw. in der Nähe Ihrer Wohnungbesuchen. Der Aufenthalt bei Ihnen ist gedacht von Samstag, den 17. Dezember 2011, bis zum Sonntag, den 15. Juli 2012, oder wahlweise vom 21. Januar 2012 bis zum Sonntag, den 15. Juli 2012. Wenn Ihre Kinder Kolumbien entdecken möchten, lädt die Deutsche Schule Medellin zu einem Gegenbesuch ein. Für Fragen und weitere Infos kontaktieren Sie bitte das Humboldteum e.V., die internationale Servicestelle für Auslandsschulen, Geschäftsstelle, Friedrichstraße 23a, 70174 Stuttgart, Tel. 0711-22 21 401, Fax 0711-22 21 402, E-Mail: [email protected] Stadtteil Beierfeld: Herrn Gottfried Oestreicham 28. September zum 82. Geb. Frau Traute Büttneram 02. Oktober zum 81. Geb. Frau Christa Degenam 05. Oktober zum 84. Geb. Frau Johanne Oeseram 08. Oktober zum 89. Geb. im Stadtteil Grünhain: Herrn Eberhard Großam 06. Oktober zum 83. Geb. Frau Ilse Friedelam 08. Oktober zum 80. Geb. Frau Rosi Kreißigam 08. Oktober zum 91. Geb. Frau Renate Oppam 08. Oktober zum 93. Geb. Frau Ilse Kreutelam 10. Oktober zum 87. Geb. Frau Magdalene Wenzelam 10. Oktober zum 85. Geb. Frau Gisela Reichlam 12. Oktober zum 80. Geb. im Stadtteil Waschleithe: Herrn Dieter Goldhahn am 05. Oktober zum 80. Geb. Frau Marianne Baumgartlam 10. Oktober zum 86. Geb. in Bernsbach: Herrn Reinhard Fickeram 28. September zum 80. Geb. Frau Elfriede Siegelam 30. September zum 82. Geb. Herrn Kurt Neubertam 01. Oktober zum 94. Geb. Frau Margitta Frickeam 01. Oktober zum 82. Geb. Frau Käthe Schwientek am 02. Oktober zum 85. Geb. Herrn Lothar Siegertam 03. Oktober zum 91. Geb. Frau Ingeburg Fickelam 03. Oktober zum 83. Geb. Frau Marianne Gimpel am 04. Oktober zum 89. Geb. Frau Christine Rauam 04. Oktober zum 81. Geb. Frau Lotte Sachseam 05. Oktober zum 92. Geb. Frau Ingeborg Neubert am 05. Oktober zum 90. Geb. Frau Ruth Sellam 06. Oktober zum 92. Geb. Herrn Joachim Rakowskiam 09. Oktober zum 95. Geb. Frau Ottine Schwotzer am 11. Oktober zum 87. Geb. Den 55. Hochzeitstag begehenin Grünhain-Beierfeld, ST Grünhain: am 29. September 2011 Herr Joachim und Frau Dorothea Fischer Das Fest der Goldenen Hochzeit begehenin Bernsbach: am 30. September 2011 Herr Manfred und Frau Gisela Beer Herzlichen Glückwunsch allen Jubilaren.

  1. 2. Änderung der Satzungdes kommunalen Eigenbetriebes Bauhofder Stadt Grünhain-Beierfeld Aufgrund von § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (GVBl. S. 55, ber. S. 159), geändert durch Gesetze vom 13. Dezember 2002 (GVBl. S. 333), vom 11. Mai 2005 (GVBl. S. 155), vom 1. Juni 2006 (GVBl. S. 151), vom 7. November 2007 (GVBl. S. 478), vom 29. Januar 2008 (GVBl. S. 138), vom 26. Juni 2009 (GVBl. S. 323) und § 3 des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes (SächsEigBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Februar 2010 (GVBl. S. 38) hat der Stadtrat der Stadt Grünhain-Beierfeld in seiner Sitzung am 05. September 2011 mit der Beschluss-Nr.: SR-2009-2014/193/24 folgende 2. Änderung der Satzung des kommunalen Eigenbetriebes Bauhof der Stadt Grünhain-Beierfeld beschlossen:

Spiegelwaldbote Nummer 18 – Jahrgang 2011 Mittwoch, 28. September 2011

§ 1 – Zuständigkeit des Stadtrates

Der § 6 Abs. 2 wird wie folgt geändert: Der Stadtrat entscheidet über folgende ihm in der Sächs-GemO, dem SächsEigBG und der SächsEigBVO zugewiesenen Angelegenheiten: 1. Änderungen der Eigenbetriebssatzung, 2. wesentliche Aus- und Umgestaltungen des Unternehmens, 3. Festsetzung und Änderung des Wirtschaftsplans, 4. in den in § 7 Abs. 2 genannten Angelegenheiten, sofern die dort genannten Wertobergrenzen überschritten werden, 5. die Gewährung von Darlehen der Stadt an den Eigenbetrieb oder des Eigenbetriebs an die Stadt, 6. Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung der Betriebsleitung, 7. die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebs, 8. die Entnahme, Rückzahlung oder Erhöhung von Eigenkapital ab einem Wert von 30.000,00 Euro, 9. die Bestimmung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss, 10. die Bestellung und Entlassung der Betriebsleitung, 11. Besorgung von Kassengeschäften durch Dritte gemäß § 87 Abs. 1 SächsGemO.

§ 2 – Betriebsausschuss

Der § 7 Abs. 2 wird wie folgt ergänzt: 5. die Entnahme, Rückzahlung oder Erhöhung von Eigenkapital bis zu einem Wert bis 30.000,00 Euro

§ 3 – Zuständigkeit des Bürgermeisters

In § 5 Abs. 1 Satz 2 wird gestrichen: Der Bürgermeister ist Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde der beim Eigenbetrieb beschäftigten Bediensteten.

§ 4 – Betriebsleitung

Der § 8 wird wie folgt ergänzt: (8) Die Betriebsleitung vertritt die Gemeinde im Rahmenihrer Aufgaben. (9) Die Vertretungsberechtigten zeichnen unter dem Namen des Eigenbetriebs. Die Verpflichtungserklärungen (gemäß § 60 SächsGemO) müssen handschriftlich unterzeichnet werden, sofern es sich nicht umein Geschäft der laufenden Betriebsführung handelt. (10) Sind in Angelegenheiten des Eigenbetriebs Erklärungen Dritter gegenüber der Gemeinde abzugeben, genügt die Abgabe gegenüber dem Betriebsleiter.

§ 5 – Inkrafttreten

Diese 2. Änderung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Grünhain–Beierfeld, 06. September 2011 Rudler Bürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften kanngegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, essei denn, dass 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhafterfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochenhat, 4. vor Ablauf der Jahresfrista) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oderb) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnungdes Sachverhaltes, der die Verletzung begründensoll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfristjedermann diese Verletzung geltend machen. Beschlüsse der 24. Sitzungdes Stadtrates Grünhain-Beierfeldvom 05.09.2011 Öffentliche Beschlüsse: Beschluss Nr.: SR-2009-2014/192/24 Der Stadtrat der Stadt Grünhain-Beierfeld beschließt die Übertragung des Haushaltsansatzes 2010 in Höhe von 15.533,06 EUR vom Konto 096100 – Anlagen im Bau – aufdas Konto 401960 – Honorare für freie Mitarbeiter und Sachverständige. Beschluss Nr.: SR-2009-2014/193/24 Der Stadtrat der Stadt Grünhain-Beierfeld beschließt die

  1. 2. Änderung der Satzung des kommunalen Eigenbetriebsim Entwurfsstand vom 22.06.2011. Beschluss Nr.: SR-2009-2014/194/24 Der Stadtrat der Stadt Grünhain-Beierfeld stimmt der Aufstellung einer 1. Änderungssatzung zum Schutz des Baumund Gehölzbestandes in der Stadt Grünhain-Beierfeld (Baum- und Gehölzschutzsatzung) zu. Beschluss Nr.: SR-2009-2014/195/24 Der Stadtrat der Stadt Grünhain-Beierfeld beschließt den Vertrag vom 13.07.1992 UR-Nr. 2725/1992 des Notars Heinz Wasserthal, Hof, betreffend der Veräußerung des Grundstücks 928 (0,5090 Hektar) und 927 (1.3652 Hektar) rückabzuwickeln und beauftragt den Bürgermeister, die erforderlichen Schritte zu unternehmen. Beschluss Nr.: SR-2009-2014/196/24 Der Stadtrat der Stadt Grünhain-Beierfeld beschließt das Grundstück 492/43 an Herrn Heinz Köhler, Richterstra- Nummer 18 – Jahrgang 2011 Mittwoch, 28. September 2011 Spiegelwaldboteße 32, zu veräußern. Der Kaufpreis beträgt 6.360 Eurozzgl. der Notariatskosten. Beschluss Nr.: SR-2009-2014/197/24 Der Stadtrat Grünhain-Beierfeld beschließt, der Notsicherung des Klosteramtsgebäudes in Höhe von ca. 30 TEURunter Beantragung von Fördermitteln zuzustimmen und die Eigenmittel in Höhe von ca. 12 TEUR in den Nachtragshaushalt 2011 einzustellen. Beschluss Nr.: SR-2009-2014/198/24 Der Stadtrat Grünhain-Beierfeld beschließt, der Maßnahmezur brandschutztechnischen Ertüchtigung und Anbau des
  2. 2. Rettungsweges am Südgiebel der Kita „Unterm Regenbogen“ im ST Beierfeld in Höhe von ca. 90 TEUR zuzustimmen und die Eigenmittel in Höhe von ca. 31,5 TEUR in den Nachtragshaushalt 2011 einzustellen. Beschluss Nr.: SR-2009-2014/199/24 Der Stadtrat Grünhain-Beierfeld beschließt, der Maßnahmezur Schaffung des 2. Rettungsweges aus dem Saunabereich der Kita Waschleithe in Höhe von ca. 10 TEUR zuzustimmen und die Eigenmittel in Höhe von ca. 3,5 TEUR inden Nachtragshaushalt 2011 einzustellen. Beschluss Nr.: SR-2009-2014/200/24 Der Stadtrat Grünhain-Beierfeld beschließt, die Firma WTK Tief- und Kanalbau GmbH aus Schwarzenberg mit der Deckensanierung „Straße des Sportes“, 1. BA, mit einer Summe von Brutto 49.200,73 EUR zu beauftragen. Beschluss Nr.: SR-2009-2014/201/24 Der Stadtrat der Stadt Grünhain-Beierfeld beschließt, dem
  3. 1. Nachtrag vom 16.05.2011 zum Treuhändervertrag überdie Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen Fördergebiet „Stadtkern - Kloster“ vom 21.10.91 zuzustimmen. Beschluss Nr.: SR-2009-2014/202/34 Der Stadtrat der Stadt Grünhain-Beierfeld beschließt, fürden Eigenbetrieb Bauhof die Anschaffung eines Mulitcars M27 4x4C gemäß des Leasingangebotes vom 12.07.2011 über 61.880,00 Euro – monatliche Leasingrate 1.277,76 Euro. Beschluss Nr.: SR-2009-2014/203/24 Der Stadtrat der Stadt Grünhain-Beierfeld beschließt den Rückkauf des Multicars M26 mit dem Kennzeichen ERZ-JD 16 aus dem bestehenden Leasingvertrag in Höhevon 13.286,35 Euro für den Eigenbetrieb Bauhof. Nichtöffentliche Beschlüsse: Beschluss Nr.: SR-2009-2014/204/24 Der Stadtrat der Stadt Grünhain-Beierfeld beschließt übereinen Nutzungsantrag zur Nutzung der Spiegelwaldhalle. Beschluss Nr.: SR-2009-2014/205/24 Der Stadtrat der Stadt Grünhain-Beierfeld beschließt überdie Klarstellung bestimmter Satzungen/Verordnungen der Stadt Grünhain-Beierfeld. Beschluss Nr.: SR-2009-2014/206/24 Der Stadtrat der Stadt Grünhain-Beierfeld beschließt übereine Stundungs- und Ratenzahlung in einer Steuerangelegenheit. Rudler Bürgermeister Terminkalender Für die Sitzungen des Stadtrates Grünhain-Beierfeld unddessen Gremien Monat Oktober 2011: Sitzung Stadtrat Montag, 10. Oktober 2011, 19.00 Uhr, Rathaus ST Beierfeld Änderungen und Tagesordnung entnehmen Sie bitte denörtlichen öffentlichen Bekanntmachungen. Rudler Bürgermeister Allgemeines Fördermittel für die Stadt Grünhain-Beierfeld Der Besuch von Landrat Frank Vogel am 9. September 2011 in der Kindertageseinrichtung Grünhain hatte einenbesonderen Anlass. Gleich zwei ILE-Fördermittelbescheide konnte er an den Bürgermeister der Stadt Grünhain- Beierfeld, Joachim Rudler, übergeben. Bürgermeister Rudler (2. v. l.) freut sich über die vom Landrat überreichten Fördermittel für die Kita Grünhain. Der erste Bescheid wurde für die Sanierung der Kita erteilt. Mit der finanziellen Unterstützung wird die Stadt umfangreiche Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten an der Kindertagesstätte durchführen. Im Innenbereich werden u.a. die Treppenhäuser und angrenzenden Nebenräume saniert. Dabei werdeninsbesondere die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen

Spiegelwaldbote Nummer 18 – Jahrgang 2011 Mittwoch, 28. September 2011 durchgeführt, die Heizungs-, Sanitär- und Lüftungsinstallation teilweise erneuert, Elektroinstallationsarbeiten vorgenommen und eine Wärmedämmung im Sockelbereich angebracht. Im Außenbereich werden Gestaltungsarbeitendurchgeführt. Beim Rundgang durch die Kindereinrichtung wurde der Landrat von den Jüngsten herzlich begrüßt. Vor Ort konnteer sich von den bisher durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen überzeugen. Den zweiten Fördermittelbescheid erteilte der Landrat fürden grundhaften Ausbau der Ortsstraße „Obere Viehtrift“ im ST Beierfeld. Die Fördermittel werden im Rahmen des „Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“ durch die Europäische Union bereit gestellt. Stadt heißt neue Einwohner herzlichwillkommen Am 6. September 2011 hatte der Bürgermeister die jüngsten Einwohner und ihre Eltern zum traditionellen Babyempfang ins Rathaus eingeladen. Die Stadt begrüßte Kinder, welche im Zeitraum April bis August 2011 zur Welt gekommen und in Grünhain-Beierfeld wohnhaft sind. Diesmal waren es 12 an der Zahl. In Vertretung des Bürgermeisters überbrachte Klaus Espigdie Glückwünsche der Stadt und überreichte den Elternneben einem kleinen Geschenk ein Gutscheinheft in Höhevon 145 Euro. Zur Erinnerung an diesen ersten offiziellen Besuch im Rathaus gab es für alle einen gemeinsamen Fototermin im Ratssaal. Sprechzeiten Schiedsstelle IV. Quartal 2011 Der Friedensrichter führt an nachstehenden Tagen im Rathaus, August-Bebel-Str. 79, Zi. 115 (Erdgeschoss), Sprechzeiten durch. Außerhalb dieser Zeit besteht die Möglichkeit, unter Tel. 03774/153221 Termine zu vereinbaren: Donnerstag, 06.10.2011 16 – 17 Uhr Donnerstag, 20.10.2011 16 – 17 Uhr Donnerstag, 03.11.2011 16 – 17 Uhr Donnerstag, 17.11.2011 16 – 17 Uhr Donnerstag, 01.12.2011 16 – 17 Uhr Donnerstag, 15.12.2011 16 – 17 Uhr Aus den Schulen und Kindereinrichtungen der Stadt Schulanfang 2011 ACHTUNG ZUCKERTÜTE! Am Samstag, dem 20. August 2011, war es so weit, 46 Mädchen und Jungen aus Grünhain, Beierfeld und Waschleithe feierten in der festlich geschmückten Spiegelwaldhalle in Beierfeld ihren Schulanfang. Heute stehen nursie im Mittelpunkt, mit den nagelneuen Schulranzen, denerwartungsvollen Blicken und den unübersehbaren Zahnlücken. Die Kindergartenzeit liegt nun hinter ihnen. Endlichbin ich ein Schulkind. Aufmerksam verfolgten sie das Programm unserer Schüler. Nach den Worten des Schulleiters Herrn Singer und des Bürgermeisters Herrn Rudler war es endlich so weit. Daslange Warten hatte ein Ende, von ihren Klassenlehrerinnen Frau Wohlang und Frau Grüttner erhielt jeder seine ganzpersönliche Frucht vom Zuckertütenbaum. Nach der feierlichen Schulaufnahme ging es mit glücklichen, fröhlichen Gesichtern und der prall gefüllten Zuckertüte voller Freude und Stolz zur anschließenden Feier. Ich möchte mich auf diesem Weg bei allen Beteiligten aufdas Herzlichste bedanken, die dazu beigetragen haben, dass dieser Tag ein voller Erfolg wurde und den Erstklässlern mit ihren Familien noch lange Zeit in guter Erinnerungbleibt. Ein herzliches Dankeschön geht an: die mitwirkenden Schülerinnen und Schüler der Grundschulen Beierfeld und Grünhain, Herrn Bittner von der „Käfer-Disko“ aus Beierfeld fürdie musikalische Untermalung, der Multi-Media-Production für die Aufnahme der Einschulungsfeier und Herstellung der Schulanfangs-DVD, den Mitarbeitern des Eigenbetriebes Bauhof Grünhain-Beierfeld für die tatkräftige Hilfe bei der Vorund Nachbereitung und allen Lehrerinnen unserer Grundschule, die auf verschiedenste Art und Weisezum guten Gelingen der Einschulungsfeier beigetragen haben. Wir wünschen allen Schulanfängern einen guten Start inserste Schuljahr und viel Spaß beim Lesen, Rechnen und Schreiben lernen. D. Singer Schulleiter der Grundschulen Grünhain und Beierfeld Grundschule Grünhain Besuch in der Bäckerei Endlich wissen wir Kinder der Grünhainer Klasse 3 wie Semmeln, Brote, Kuchen und leckere Torten in riesigen Mengen gebacken werden. Am 01.09. besichtigten wirnämlich in einer Sachkundestunde die „Riesenbackstube“ der Bäckerei Brückner. Gleich zu Beginn bekamen wir alle eine lustige Backmütze Nummer 18 – Jahrgang 2011 Mittwoch, 28. September 2011 Spiegelwaldboteverpasst. Dann begrüßte uns der Junior-Chef Tilo Brückner. Er führte und durch den Betrieb. Zuerst zeigte er unsdie riesigen Mehlsilos und später verschiedene Arbeitsplätze. Besonders beeindruckt waren wir von den geschickten Händen der Konditorinnen, die im Nu leckere Torten verzierten. Gespannt warten die Kinder auf den Besuch in der Bäckerei. In großen Silos lagert das Mehl für leckere Backsachen. Ohne modernste Technik geht auch in der Backstubenichts. Die Jungen wollten über die Beladung der Lieferfahrzeugegenaustens Bescheid wissen. Sie beobachteten, wie übereinen Computer jede Filiale mit Waren versorgt werdenkann. Zum Schluss durften wir auch von den süßen Leckereien probieren. Wir bedanken uns bei der Familie Brückner recht herzlich für diese etwas andere Sachkundestunde. Die Klasse 3 und ihre Lehrerin Frau Schön Aus der Feuerwehr Jugendfeuerwehr Beierfeld bei Kreismeisterschaftmit vorn dabei Die Kreismeisterschaft der Jugendfeuerwehr im Löschangriff fand am 17.09.2011 in Großolbersdorf statt. Dort konnte unsere Mannschaft einen sehr guten, aber am Endeundankbaren 4. Platz erkämpfen. Es fehlten nur 1,2 Sekunden zu einer besseren Platzierung. Immerhin nahmen indieser Altersgruppe 12 Mannschaften aus dem gesamten Landkreis Erzgebirge teil. Feuerwehrfest 2011 Zum Kirmeswochenende am 16./17.09.2011 fand wiederunser jährliches Feuerwehrfest statt. Bereits am Freitagkonnten wir mit der Rockband Drift eine gelungene Rocknacht feiern und haben damit auch den Nerv der Partybegeisterten getroffen. Bis in die frühen Morgenstunden feierten wir mit unseren Gästen. Der Samstag stand ganz im Zeichen der Familie. Am Nachmittag spielten die Schwarzbacher Blasmusiker auf. Gleichzeitig fand eine große Kinderparty mit Schminken, Bastelstraße und einer großen Tombola statt. Es wurden Rundfahrten mit den Löschfahrzeugen durchgeführt und die Jugendfeuerwehr präsentierte das „Brandhaus“. Ein besonderes Ereignis war die Autogrammstunde mit den beiden Spielern des FC Erzgebirge Aue Curri und Lacheb. Ermöglicht wurde dieser Eventdurch die guten Beziehungen des Architekturbüros Sven Ehmer zum FC Erzgebirge, wofür wir uns nochmals ganzherzlich bedanken möchten. Am Abend waren dann die

Spiegelwaldbote Nummer 18 – Jahrgang 2011 Mittwoch, 28. September 2011 beiden Zelte bis auf den letzten Platz gefüllt. Trotz deseinsetzenden Gewitters tat es der guten Stimmung keinen Abbruch. Leider musste Migma gegen 1.30 Uhr aufgrundeines technischen Defekts mit der Musik aufhören. Dochdie Party ging noch bis weit nach 3 Uhr weiter. Wir möchtenuns nochmals bei allen Helfern, Sponsoren und dem FC Erzgebirge für die Unterstützung bedanken. Ein Dank gehtauch an alle Nachbarn für Ihr Verständnis. Die Kameradinnen und Kameraden freuen sich schon jetzt, Sie im nächsten Jahr wieder begrüßen zu dürfen. Die Vorverträge mitden einzelnen Bands wurden bereits am Festwochenendewieder abgeschlossen. Jörg Zimmermann Feuerwehr Beierfeld Stadtteilwehrleiter „Haus des Gastes“ Grünhain

  1. 1. Offene Lesebühne in Grünhain Im Rahmen der Lesebühne „Literatur im Erzgebirge“ botbereits zum 3. Mal unsere Stadt einigen Autoren aus unserer Heimat eine Plattform zum Vortragen selbst verfasster Texte aus Geschichten und Gedichten. Ob nun in Mundartoder hochdeutsch – es waren bewegende Beiträge ausdem Leben unserer Autoren dabei. So lasen Herr Werner Schneider aus Bernsbach aus seiner Biografie „Ein Menschenleben“, Frau Dagmar Meyer ebenfalls aus Bernsbachaus ihrem Buch „Wo Wege enden“ und Hanna Roßner aus Beierfeld ihr Mundartgedicht „Su kaas Laabn sei“. Frau Rosemarie Arnold aus Schwarzenberg trug eindrucksvolldrei selbst verfasste Gedichte vor. Herr Hans-Rüdiger Albert aus Grünhain las als Historiker Recherchen über den Erzgebirgschronisten Christian Lehmann zu dessen 400. Geburtstag vor und Herr Reinhard Troll aus Zwönitzaus seinem veröffentlichten Buch „Radfahren im Erzgebirge“ mit wertvollen Tipps über das Genussradfahren im Erzgebirge. Ebenfalls aus Zwönitz trug Autor und Verleger Jens Hahn bergmännische Geschichten vor. Dabei wurdeauch die Frage nach einem Begriff gestellt - nämlich „Wasist ein Tscherbertäschl? Wer das weiß, kann gern in der Kulturabteilung (03774/ 6625996) anrufen. Foto: Leischel Am weitesten angereist war Frau Renate Mosel aus Dresden. Sie war früher in Annaberg zu Hause und kann bereitseinen Literaturpreis vorweisen. Sie trug mit gewählten Worten ein selbst geschriebenes Gedicht über den „Touristen“ vor. Für die knapp 20 Besucher war es ein sehr emotionaler und kurzweiliger Abend. Die weitesten Gäste sind aus dem Vogtland angereist, umdiese Veranstaltung besuchen zu können. Schon heutekönnen diejenigen, die diese gesellige Runde verpasst haben, sich den nächsten Termin vormerken: Am 13. Oktoberim Fritz-Körner-Haus um 18 Uhr. Alle interessierten Vorleser werden gebeten, sich anzumelden. Gisela Fritzsch SG Kultur Schaubergwerk „Herkules-Frisch-Glück“ Schmiedehandwerk lockt Besucher Einem echten Schmied über die Schulter schauen konnten Besucher am 11.09.2011 in Waschleithe. Mit kräftigen Schlägen bringt Schmiedemeister Matthias Herrmann glühendes Eisen in Form. In der Bergschmiededes Schaubergwerkes „Herkules-Frisch-Glück“ demonstrierte der Bernsbacher Schmiedemeister Matthias Herrmann beim Schauschmieden sein Können. Gemeinsam mitseinem Sohn schärfte er Werkzeuge und fertigte Nägel und Beschläge. Über 40 Schaulustigenutzten die Gelegenheit, um aus erster Handmehr über das Handwerk an Feuer und Amboss zu erfahren. Doch auch Mineralienliebhaber hatten sich diesen Termin fest im Kalendervorgemerkt. So bot eine Mineralienbörse Gelegenheit zum Sichtlich stolz werden die gefundenen Schätze präsentiert. Nummer 18 – Jahrgang 2011 Mittwoch, 28. September 2011 Spiegelwaldbote Fachsimpeln sowie zum Tausch und Erwerb steinerner Kostbarkeiten. Für alle Kinder hatten sich die Mitarbeiterdes Schaubergwerkes etwas Besonderes einfallen lassen. In einem nachgebauten Stollen konnten alle kleinen Bergleute nach Herzenslust auf Mineraliensuche gehen. Belegungsplan „Fritz-Körner-Haus“ Monat September/Oktober 2011 28.09.11, Mittwochab 13.00 Uhr Seniorennachmittag 29.09.11, Donnerstag
  2. 09.00. – 12.00 Uhr Frauentreff
  3. 13.00. – 16.00 Uhr Internetcafé 30.09.11, Freitag
  4. 10.00. – 12.00 Uhr Internetcafé 01.10.11, Samstag
  5. 10.00. – 11.00 Uhr Bücherei 03.10.11, Montaggeschlossen Feiertag 04.10.11, Dienstag
  6. 13.00. – 16.00 Uhr Internetcafé
  7. 15.00. – 17.00 Uhr Bücherei 05.10.11, Mittwochab 13.00 Uhr Seniorennachmittag 06.10.11, Donnerstag
  8. 09.00. – 12.00 Uhr Frauentreff
  9. 13.00. – 16.00 Uhr Internetcafé 07.10.11, Freitag
  10. 10.00. – 12.00 Uhr Internetcafé 08.10.11, Samstag
  11. 10.00. – 11.00 Uhr Bücherei 10.10.11, Montag
  12. 13.00. – 15.00 Uhr Internetcafé
  13. 15.00. – 17.00 Uhr Klöppeln für Kinder 11.10.11, Dienstag
  14. 13.00. – 16.00 Uhr Internetcafé
  15. 15.00. – 17.00 Uhr Bücherei Bücherei Grünhain Liebe Leserinnen und liebe Leser, ich habe mich für euch umgesehen, und dabei einige neue Bücher entdeckt. Meine neuen Errungenschaften möchte ich euch gern vorstellen, und hoffe, dass Ihr neugierig werdet. Lorentz, Iny Juliregen Berlin 1887. Lore und ihr Mann Fridolin von Trettin genießen das Eheglück mit ihren beiden Kindern und scheinenendlich Ruhe und Frieden in ihrem Leben gefunden zuhaben. Zudem soll sich ein lang gehegter Taum erfüllen: Fridolin hat die Möglichkeit, in der Heimat von Lores junger Freundin Nathalia ein Gut zu übernehmen. Doch in Ostpreußen schmieden übelwollende Verwandte böse Pläne, die das Glück des Paares zerstören sollen. Lore und Nathalia geraten in höchste Gefahr ...
  • Der Höhepunkt der Bestseller-Triologie! -

Becket, Simon Kalte Asche Asche ist alles, was von ihr übrig geblieben ist. Fast alles. Als der Rechtsmediziner David Hunter die Überreste der Frau in dem verfallenen Cottage auf der schottischen Insel Runa sieht, weiß er sofort: Dieser Tod war kein Unfall. Erwill seine Erkenntnisse dem Superintendenten mitteilen, doch die Leitung bleibt tot. Ein Sturm hat die Insel von der Außenwelt abgeschnitten. Da geschieht ein weiterer Mord ... Serno, Wolf Die Liebe des Wanderchirurgen Die lange erwartete Fortsetzung: Vitus, der Wanderchirurg, in neuer Mission! England, anno 1588. Vitus, der von Elisabeth I. zum Earl of Worthing ernannt wurde, ereilt der Ruf, die englische Flotteim Kampf gegen die spanische Armada zu unterstützen. Ergerät in einen fast aussichtslosen Konflikt, denn Nina, seinegeliebte Frau, will ihn nicht ziehen lassen, und sein bester Freund, der Magister Garcia, schlägt sich auf die Seite des Feindes. Doch die größte Gefahr geht von Isabella aus, einer bildschönen, verruchten Spanierin ... Gerhardsen, Carin Nur der Mann im Mond schaut zu Als die dreijährige Hanna aufwacht, befindet sie sich ganzallein in der abgeschlossenen Wohnung. Sie weiß, dass ihr Vater in Japan ist, aber wo sind ihre Mutter und ihr kleiner Bruder? Warum kommen sie nicht wieder? Dem kleinen Mädchen gelingt es, jemanden anzurufen. Sie kann abernicht erklären, wo sie wohnt. Eine verzweifelte Suche nachdem eingesperrten Kind beginnt ... Kommissar Conny Sjöberg beschäftigt jedoch noch einanderer Fall, in den ein Kind involviert ist. Seine Kolleginstößt in einem Gebüsch vor der Polizeiwache auf einen fasterfrorenen Säugling. Kurz darauf wird in der Nähe des Fundortes eine tote Frau entdeckt ...

  • Einer der besten Krimis des Jahres -

Hinnefeld, Joyce Die Luft, die uns trägt Eine eigenwillige Frau, die ihre Familie vor eine schwere Entscheidung stellt. Eine Tochter, die nicht weiß, ob sie den Herzenswunsch ihrer verstorbenen Mutter erfüllen soll. Ein Vermächtnis, das alle in Staunen versetzt ... Schier, Petra Die Stadt der Heiligen Köster-Lösche, Karin Die Pestheilerin McClure, Ken Weißer Tod Gerritsen, Tess Leichenraub Morton, Kate Das geheime Spiel Bouvier, Claire Im Land des roten Ahorn Ich hoffe, dass meine Einkäufe euren Geschmack getroffenhaben. Aus diesem Grund würde ich mich sehr über einen Besuch von euch freuen. Auch neue Leser sind jederzeitgern willkommen. Es gibt doch keinen schöneren Zeitvertreib, als ein gutes Buch zu lesen und mit den Darstellernsich in ferne Länder zu begeben oder ein Abenteuer zubestehen. In diesem Sinn freut sich wie immer Eure Christel Goldhahn

Spiegelwaldbote Nummer 18 – Jahrgang 2011 Mittwoch, 28. September 2011 Allgemeine Termine Entsorgungskalender Monat: September/Oktober 2011 Restabfallgefäße Stadtteil Beierfeld Stadtteil Grünhain Stadtteil Waschleithe 04.10. 07.10. 04.10. Gelber Sack/Gelbe Tonne Stadtteil Beierfeld Stadtteil Grünhain Stadtteil Waschleithe 08.10. 08.10. 08.10. Papiertonne Stadtteil Beierfeld Stadtteil Grünhain Stadtteil Waschleithe 29.09. 29.09. 29.09. Bioabfallgefäße Stadtteil Beierfeld Stadtteil Grünhain Stadtteil Waschleithe 04.10., 11.10. 04.10., 11.10. 04.10., 11.10. Die Entsorgungsmöglichkeiten für Pappe und Papier anden öffentlichen Wertstoffcontainern bleiben bestehen. Medizinische Bereitschaftsdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst Hausbesuche sind vom Patienten bei der Leitstelle Zwickau Tel. 0375/19222 anzumelden. Bereitschaftsdienst Apotheken Datum Apotheken 28.09.2011 Löwen-Apotheke, Zwönitz 29.09.2011 Alte Kloster-Apotheke, Grünhain 30.09.2011 Adler-Apotheke, Schwarzenberg 01.10.2011 Neustädter-Apotheke, Schwarzenberg 02.10.2011 Neustädter-Apotheke, Schwarzenberg 03.10.2011 Adler-Apotheke, Schwarzenberg 04.10.2011 Neustädter-Apotheke, Schwarzenberg 05.10.2011 Spiegelwald-Apotheke, Beierfeld 06.10.2011 Apotheke im Kaufland, Schwarzenberg 07.10.2011 Land-Apotheke, Breitenbrunn 08.10.2011 Spiegelwald-Apotheke, Beierfeld 09.10.2011 Spiegelwald-Apotheke, Beierfeld 10.10.2011 Apotheke zum Berggeist, Schwarzenberg 11.10.2011 Brunnen-Apotheke, Zwönitz Apotheke im Kaufland, Schwarzenberg Erreichbarkeit Apotheken Tel. Land-Apo, Breitenbrunn 037756/1300 Berggeist-Apo, Schwarzenberg 03774/61191 Spiegelwald-Apo, Beierfeld 03774/61041 Brunnen-Apo, Zwönitz 037754/75532 Markt-Apo, Elterlein 037349/7248 Rosen-Apo, Raschau 03774/81006 Löwen-Apo, Zwönitz 037754/2375 Stadt-Apo, Zwönitz 037754/2143 Heide-Apo, Schwarzenberg 03774/23005 Neustädter Apo, Schwarzenberg 03774/15180 Alte Kloster-Apo, Grünhain 03774/62100 Adler-Apo, Schwarzenberg 03774/23232 Zahnärztliche Bereitschaftsdienste Datum, Zahnarzt/Ort, Tel.-Nr. 01.10.2011 DS Mehlhorn, Uwe; Raschau, Tel.: 03774/81167 02.10.2011 Dr. Mühlig, Christian; Johanngeorgenstadt, Tel.: 03773/50352 03.10.2011 DS Mehlhorn, Uwe; Raschau, Tel.: 03774/81167 08./ 09.10.2011 DS Schürer, Detlef; Markersbach, Tel.: 03774/81048 Kurzfristige Änderungen der Bereitschaftsdienste entnehmen Sie bitte der „Freien Presse“ und der Bildschirmzeitung des Kabeljournals! Landeskirchliche Gemeinschaft Beierfeld Bockweg 5a Mittwoch, 28.09. 14.30 Uhr Kinderstunde für Schulkids Sonntag, 02.10. 17.00 Uhr Gemeinschaftsstunde Mittwoch, 05.10. 15.30 Uhr Kinderstunde für Kiga-Kids Sonnabend, 08.10. 09.00 Uhr Kinderfrühstück Sonntag, 09.10. 17.00 Uhr Gemeinschaftsstunde Montag, 10.10. 15.00 Uhr Frauenstunde Evangelisch-methodistische Kirche Beierfeld August-Bebel-Str. 74, Tel.: 03774/63922 Mittwoch, 28.09. 19.30 Uhr Gemeindegruppen Donnerstag, 29.09. 09.30 Uhr Krabbelgruppe „Volltreffer“ Sonntag, 02.10. 09.30 Uhr Erntedankfest mit Festgottesdienst und Festessen Mittwoch, 05.10. 19.00 Uhr Sitzung der Vorstände der ev.-luth. undev.-meth. Kirchgemeinde Donnerstag, 06.10. 09.30 Uhr Krabbelgruppe „Volltreffer“ 19.00 Uhr Bibelstunde Nummer 18 – Jahrgang 2011 Mittwoch, 28. September 2011 Spiegelwaldbote Sonntag, 09.10. 09.00 Uhr Gottesdienst; Kindergottesdienst Montag, 10.10. 14.30 Uhr Seniorenkreis mit dem Weltladen Schwarzenberg, mit Kaffee-Verkostung Dienstag, 11.10. 20.00 Uhr Frauenhauskreis (Kontakt, Tel.: 63922) Jeden Montag ab 18 Uhr besteht in Sonnenleithe die Möglichkeit zur christlichen Lebensberatung. Ort: Versammlungsraum der Volkssolidarität, Sachsenfelder Str. 89 Evangelisch-methodistische Kirche Grünhain Beierfelder Weg 5, Tel.: 03774/63922 Mittwoch, 28.09. 19.30 Uhr Gemeindegruppen Donnerstag, 29.09. 09.30 Uhr Krabbelgruppe „Volltreffer“ Sonntag, 02.10. 10.30 Uhr Erntedankfest mit Festgottesdienst und Festessen Mittwoch, 05.10. 19.00 Uhr Bibelstunde Donnerstag, 06.10. 09.30 Uhr Krabbelstunde „Volltreffer“ Sonntag, 09.10. 09.00 Uhr Gottesdienst; Kindergottesdienst Montag, 10.10. 14.30 Uhr Seniorenkreis mit dem Weltladen Schwarzenberg, mit Kaffee-Verkostung Dienstag, 11.10. 20.00 Uhr Frauenhauskreis (Kontakt, Tel.: 63922) Mittwoch, 12.10. 19.00 Uhr Bibelstunde Evangelisch-Lutherische Christuskirchgemeinde Beierfeld Pfarrweg 2 - Tel. 03774/61144 Mittwoch, 28.09. 09.30 Uhr Gottesdienst in der Sonnenleithe 19.00 Uhr Elternabend der Konfirmanden Donnerstag, 29.09. 19.30 Uhr Posaunenchor Freitag, 30.09. 19.00 Uhr Junge Gemeinde Sonntag, 02.10. 09.30 Uhr Predigtgottesdienst Montag, 03.10. 18.00 Uhr Gebetskreis Dienstag, 04.10. 19.30 Uhr Chor Donnerstag, 06.10. 09.30 Uhr Herbstrüsttag der Frauen in Aue Zion 15.30 Uhr Mutti/Vati-Kind-Kreis 19.30 Uhr Posaunenchor Freitag, 07.10. 19.00 Uhr Junge Gemeinde 19.30 Uhr Freitagskreis Sonntag, 09.10. 09.30 Uhr Tauffest mit Taufen und Taufgedächtnis Montag, 10.10. 18.00 Uhr Gebetskreis Dienstag, 11.10. 14.30 Uhr Seniorenkreis 19.30 Uhr Chor

  1. 4. Nachtrag zur Friedhofsordnung der Ev.-Luth. Christuskirchgemeinde Beierfeldvom 17.08.2011 § 1 § 5 Absatz 5 erhält folgende Fassung: „Auf dem Friedhof ist es nicht gestattet: a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art oder Sportgerätenzu befahren - Kinderwagen, Rollstühle und Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung sind ausgenommen; b) Waren aller Art, insbesondere Blumen und Kränzesowie gewerbliche Dienste anzubieten und dafür zuwerben; c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung an Werktagen störende Arbeiten auszuführen; d) gewerbsmäßig zu fotografieren oder zu filmen; e) Druckerzeugnisse ohne Genehmigung zu verteilen; f) politische Bekundungen jeglicher Art zu äußern; g) Abraum und Abfälle usw. außerhalb der dafür bestimmten Plätze abzulegen; h) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagenzu verunreinigen oder zu beschädigen, Einfriedungen und Hecken zu übersteigen und Rasenflächen, Grabstätten und Grabeinfassungen unberechtigt zubetreten, Blumen und Zweige auf fremden Gräbernund außerhalb der Gräber zu pflücken; i) zu lärmen, zu spielen oder sich sportlich zu betätigen;

Spiegelwaldbote Nummer 18 – Jahrgang 2011 Mittwoch, 28. September 2011 j) Hunde ohne Leine laufen zu lassen; Hundekot ist zubeseitigen; k) außerhalb von Bestattungen ohne Genehmigung Ansprachen zu halten und Musik darzubieten; I) Einweckgläser, Blechdosen und ähnliche Gefäße als Vasen oder Schalen zu verwenden; m) Unkrautvernichtungsmittel, chemische Schädlingsbekämpfungs- und Reinigungsmittel anzuwenden.“

§ 2 – Dieser Nachtrag tritt nach Bestätigung durch das Ev.-Luth.

Regionalkirchenamt Chemnitz mit seiner ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Grünhain-Beierfeld, den 17.08.2011 Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Christuskirchgemeinde Beierfeld Vorsitzender Mitglied L.S. Bestätigt In Vertretung Schwabe Kirchenamtmann Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Grünhain mit Waschleithe Markt 1 – Tel. 03774/62017 Sonntag, 02.10. 09.30 Uhr Familiengottesdienst zum Erntedankfest in Grünhain mit Taufen und Taufgedächtnis Sonntag, 09.10. 08.30 Uhr Gottesdienst in Waschleithe 09.30 Uhr Gottesdienst mit Heiligem Abendmahl in Grünhain zum 80-jährigem Jubiläum des Posaunenchores Römisch-Katholische Kirche Schwarzenberg Graulsteig 4 - Tel. 03774/23379 Mittwoch, 28.09 18.00 Uhr Schwarzenberg: Hl. Messe Donnerstag, 29.09. 09.00 Uhr Schwarzenberg: Hl. Messe/Seniorenmesse Freitag, 30.09. 18.15 Uhr Grünhain: Hl. Messe

Kulturhistorischer Förderverein Beierfeld e. V. Erfolgreiche Kunst- und Kulturtage 2011 Zum 7. Mal fanden unsere Kunst- und Kulturtage vom 4. bis 11. September in der Peter-Pauls-Kirche Beierfeld statt. Im Mittelpunkt der Kunst- und Kulturtage stand eine Ausstellung von Gemälden und Kunstwerken von Künstlernaus unserer Region. Die Ausstellung mit Sektempfang wurde von der 2. Vorsitzenden des Vereins Frau Hahn unddem Stellvertretenden Bürgermeister Herrn Espig am 04.09., 18.00 Uhr, eröffnet. Der Bürgermeister und 1. Vorsitzende Herr Rudler war leider erkrankt. Während der Vernissage. Am Montag, Dienstag und Donnerstag konnten sich 150 Kinder der Grundschule Sonnenleite, des Kinderhortes Beierfeld, der Lernförderschule Sonnenleithe und der Mittelschule Beierfeld in unserer Peter-Pauls-Kirche kreativ ander Bemalung von Tontalern beteiligen, die sie anschließend mit nach Hause nehmen durften. Außerdem erhieltendie Kinder Informationen über die Kirche und diskutiertenüber die ausgestellten Kunstwerke. Diese Aktion fand sehrgroßen Zuspruch sowohl bei den Kindern als auch bei den Erziehern und Lehrern. Kinder beim Malen in der Peter-Pauls-Kirche. Nummer 18 – Jahrgang 2011 Mittwoch, 28. September 2011 Spiegelwaldbote Am Mittwoch, 7. September, fand 15.00 Uhr der Heimatnachmittag statt. Vor der Veranstaltung gab es für die Senioren Kaffee und Kuchen, diesmal erstmalig in der Kircheselbst. Der Kuchen wurde von Schülern der Mittelschule Beierfeld gebacken und angeboten. 100 Besucher erfreuten sich dann an einem fröhlichen Hutzennachmittag mit Geschichten und Liedern aus der Seele des Erzgebirges, gestaltet von Hanna Roßner und Stephan Malzdorf. Während des Heimatnachmittags. Auch das am Donnerstag, dem 8. September, 20.00 Uhrvor 61 Besuchern stattgefundene Konzert mit dem Annett-Illig-Projekt mit Musik, Tanz und Schauspiel fand regen Zuspruch. Mehrere Zugaben am Ende des Abends warenerforderlich. Annett Illig im Konzert. Ein weiterer Höhepunkt war die gemeinsam mit vielennamhaften Künstlern unserer Region durchgeführte Kunstnacht am Freitag, dem 9. September, mit den Annaberger Kammersolisten. Die Soiree stand unter dem Titel „Weinfest am Sächsischen Hofe – Speisen wie August der Starke“ und wurde vom Gourmet-Küchenmeister Rainer Wiesner und seiner Mannschaft kredenzt. Die während der Kunstnacht stattgefundene Versteigerungvon Gemälden und Kunstwerken erbrachte ein Rekordergebnis von 1850,00 Euro. Zehn Prozent dieses Erlöseswird für die weitere Sanierung der Kirche verwendet. Der Rest des Geldes kommt den ausstellenden Künstlernzugute. Während der Soiree. Den Abschluss der Kunst- und Kulturtage bildete der „Tagdes offenen Denkmals“. Am Sonntag, dem 11. September, besuchten 50 Personen unsere Kirche und bewundertenoder kauften die ausgestellten Gemälde und Kunstwerke. Zum guten Gelingen der Veranstaltungen trugen auch die Mitglieder des Kulturhistorischen Fördervereins, die Kulturabteilung der Stadt und die zahlreichen Helfer bei, welchedie Veranstaltung vorbereiteten. Recht herzlichen Dankdafür. Gedankt sei auch den zahlreichen Spendern, die durch ihre Gabe den Baufortschritt in der Peter-Pauls-Kirche unterstützen. Thomas Brandenburg Nachrichten aus dem DRK-Ortsverein Beierfeld Nächster DRK-Tag: Der nächste DRK-Tag für alle Gliederungen des DRK OV Beierfeld findet am 11. Oktober 2011, um 18.00 Uhr im Schulungsraum des Ortsvereins statt. Jugendrotkreuz Das Jugendrotkreuz des DRK OV Beierfeld trifft sich am Samstag, dem 1. Oktober 2011, zu seiner nächsten Ausbildungsstunde. Beginn: 13.00 Uhr. Anmeldungen sind jeder Zeit möglich. Anfragen könnenunter Tel.: 03774/509333 gestellt werden. Sächsisches-Rot-Kreuz-Museum: Vom 16. bis 18. September 2011 fand die alljährliche Tagung der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Rot-Kreuz-Museen im Funk- und Fernmeldemuseum Fellbach Nähe Stuttgart statt. An der dreitägigen Tagung nahmen auch vier Vertreter des Sächsischen-Rot-Kreuz-Museums Beierfeldteil. Als Ehrengäste und Vertreter des DRK-Generalsekretariats nahmen der Ehrenpräsident Prof. Dr. Christoph Brückner und der Vizepräsident Dr. Volkmar Schön teil. Die Begrüßung der Museumsleiter wurden durch den Landratdes Rems-Murr-Kreises, den Präsidenten des DRK-Landesverbandes Baden-Württemberg und dem Oberbürgermeister der Stadt Fellbach vorgenommen. Während der Tagung wurden Berichte aus den einzelnen

Spiegelwaldbote Nummer 18 – Jahrgang 2011 Mittwoch, 28. September 2011 Rot-Kreuz-Museen, neue Ergebnisse in der Erforschungder Rot-Kreuz-Geschichte bekanntgegeben. Als 16. Rot-Kreuz-Museum wurde das Museum in Vogelsang Kreis Euskirchen in die AG der Deutschen Rot-Kreuz-Museen aufgenommen. Als Abschluss der Tagung wurdeam Sonntagvormittag eine Besichtigung im Mercedes-Benz-Museum in Stuttgart durchgeführt. Mitglieder des Sächsischen Rot-Kreuz-Museums bei einer Diskussion, v.l. Kamerad André Uebe, Kameradin Gisela Schreier und Kameradin Ursula Hörig. Zeitungssuche: Für die Erforschung der Rot-Kreuz-Geschichte in Beierfeldbenötigt das Rot-Kreuz-Museum die alten Ausgaben der Beierfelder Zeitung vor 1945 „Der Spiegelwaldbote“ und „Die Heimat“. Wer solche Zeitschriften besitzt und diesenicht mehr benötigt, kann sie an das Rot-Kreuz-Museum Beierfeld abgeben. Selbstverständlich werden auch sonstige Publikationen über und vom Roten Kreuz entgegengenommen, sei es auch leihweise. Die Mitglieder der Museumsgruppe würden sich darübersehr freuen. Info an: [email protected] oder Tel.: 03774/509333. Ihr Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Beierfeld Rassekaninchenzuchtverein S 18 Beierfeld e. V. Einladung zur Mitgliederversammlung Am Freitag, dem 7. Oktober 2011, 19.30 Uhr findet unserenächste Versammlung im Züchterheim statt. Von unseren Mitgliedern erwarten wir ihre Teilnahme. Unsere Züchterfrauen sind selbstverständlich wie immerrecht herzlich dazu eingeladen. Mit Züchtergruß Der Vorstand Feuerwehrverein Beierfeld e. V. Vereinsausfahrt „Gurken gucken“ Insgesamt 90 Vereinsmitglieder nahmen am Sonnabend, dem 03.09.2011, an unserer Vereinsausfahrt in den Spreewald teil. Bei herrlichstem Sonnenschein fuhren wirvom „Großen Spreewaldhafen“ in Lübbenau mit 3 Kähnennach Lehde zur „Quappenschänke“. Hier gab es für alle ein tolles Mittagsmenü mit anschließendem Besuch im dazugehörigen Gurken- und Bauernhausmuseum. Nach ebenso unterhaltsamer und informationsreicher Kahnrückfahrt lud uns alle die „Gurkenmeile“ zum Bummeln ein. Mit allerhand Gurkenvariationen im Gepäck begaben wiruns wieder auf die Heimreise. Ein deftiges Abendessen im Landgasthof in Oberlichtenausowie die eigens inszenierte musikalische Umrahmungeiniger Vereinsmitglieder, während der Busfahrt, rundeteunsere erlebnisreiche und fröhliche Ausfahrt ab. Der Vereinsvorstand bedankt sich beim Reisebüro „Am Spiegelwald“ und beim Omnibusbetrieb Meichsner aus Schönheide für die tolle Organisation. Wir möchten uns auch bei allen reiselustigen Vereinsmitgliedern für diesen wunderschönen Tag bedanken. Der Vereinsvorstand DRK-Kreisverband Aue-SZB Seniorenclub Beierfeld Veranstaltungsplan September/Oktober 2011 28.09. 14 Uhr Bewegungstherapie im Alter unter Anleitungunserer Physiotherapeutin 05.10. 14 Uhr Spielenachmittag 12.10. Halbtagsausfahrt nach Großrückerswalde 19.10. 14 Uhr Produkte von 3-Turm werden vorgestellt 26.10. 14 Uhr Bewegungstherapie im Alter unter Anleitungunserer Physiotherapeutin Kurzfristige Änderungen möglich! Nummer 18 – Jahrgang 2011 Mittwoch, 28. September 2011 Spiegelwaldbote Gut Holz beim Preise-Abräumen Der Grünhainer Kegelsportverein lädt vom 30. Septemberbis 3. Oktober zu seinem „21. Preiskegeln“ in das Keglerheim an der Auer Straße, direkt am Sportplatz, ein. Gelegenheit zum Preise-Abräumen ist am 30. September ab 17 Uhr, am 1. und 2. Oktober von 10 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 20 Uhr und am 3. Oktober von 10 bis 16 Uhr. Gegen 17 Uhr werden die Preise vergeben. Der Einsatz beträgt 1,50 EUR für Erwachsene (ab der

  1. 7. Serie nur noch 1, EUR) sowie 50 Cent für Kinder bis 14 Jahre. Für das leibliche Wohl ist an allen Tagen gesorgt. Bitte nicht vergessen, Turnschuhe mitzubringen! Zehnder Pumpen - ein Herz für die Jugend Grünhainer Nachwuchs im neuen Outfit Nach einem guten Auftakt beim Eröffnungsturnier der Kreisliga Jugend am 11. September in Breitenbrunn, beidem der Nachwuchs des Grünhainer Kegelsportvereinsden 2. Platz belegte, mussten sie sich beim ersten Heimturnier am 18. September gegen den Lößnitzer SV mit 1112 : 1187 geschlagen geben. Im Schlussduo hat Nico Ulbrichtmit 424 Kegeln den Bahnrekord der U18 männlich in Grünhain verbessert. Nach zwei Spieltagen stehen die Grünhainer auf Platz 3. An der Spitze SV Neuoelsnitz I vor dem Lößnitzer SV. Ein Dankeschön gilt der Zehnder Pumpen GmbH in Grünhain, die dem Nachwuchs des KSV miteinem Satz Trainingsanzüge ein neues Outfit verpasste. „Wir freuen uns, dass wir erneut von dem Unternehmenhinsichtlich der Ausstattung mit Spielkleidung für unseren Verein in vorbildlicher Weise unterstützt worden sind“, sagte das Trainergespann Annette Brand und Uwe Keller. In der 2. Kreisklasse Herren schaffte die 2. Mannschaft des Grünhainer KSV am 17. September bei ihrem Punktspieleinstieg in der 2. Kreisklasse, Staffel 2, einen ungefährdeten 1645 : 1367 Sieg gegen die SG Senioren. Henri Näckestartet mit starken 454 Punkten. Dabei erzielte Christoph Friedel mit 388 Punkten den Bahnrekord der Jugend U 18, der allerdings nur 24 Stunden anhielt und durch Nico Ulbricht verbessert wurde. Vorn von links: Maximilian Friedrich, Oliver Winkler, Nico Ulbricht und Frederike Keller. Hinten von links: Trainerin Annette Brand, Christian Weiß, Florian Ringler, Christoph Friedel, Jessica Brand und Trainer Uwe Keller. Foto: Armin Leischel Grünhainer SV Aktuelle Vereinsmitteilungen Abteilung Frauenturnen Die Abteilung Frauenturnen möchte eine zweite Gruppegründen. Übungsleiterin wird Nadine Richter sein. Die erste Trainingsstunde findet am Dienstag, 4. Oktober 2011, imneuen Sportraum (ehemalige Schwimmhalle in Grünhain, Zwönitzer Straße 38) statt. Wir laden alle, die Interessehaben sich fit zu halten, recht herzlich ein. Angelika Müller Abteilungsleiterin Abteilung Allgemeine Sportgruppe Als im Jahre 1999 die Grünhainer Turnhalle geschlossenwurde, waren die Tischtennisspieler mit am härtesten betroffen. Durch die Inbetriebnahme des neuen Sportraumesbesteht jetzt die Möglichkeit, diese Sportart wieder zu betreiben. Die TT-Platten stellt der SV zur Verfügung. Deshalb bittenwir alle Interessenten (von Kindern bis Senioren) sich beim Grünhainer Sportverein ([email protected]) zu melden. Detlef Motz Abteilungsleiter Allgemeine Sportgruppe MC Grünhain e. V.
  2. 8. ADMV-Rallye Grünhain Rasante Rennen vor begeisterter Kulisse Weit über hundert Teams hatten ihre Teilnahme zur diesjährigen 8. ADMV-Rallye Grünhain gemeldet. An den Start gingen neben Lokalmadatoren viele nationale Top-Fahrer. Überall an den Straßenrändern verfolgten begeisterte Zuschauer die wilde Hatz durch die Altkreise Aue- Schwarzenberg und Annaberg. Sieger der diesjährigen ADMV-Rallye Grünhain wurde der Lichtensteiner Ruben Zeltner vom ADAC Sachsen. Bereits am Freitag nutzten viele Rennsportbegeisterte die Gelegenheit, bei der technischen Abnahme vor dem Depotder Freiwilligen Feuerwehr Grünhain live dabei zu sein. Ergebnisübersicht: Bernd Knüpfer / Alexander Hirsch - Opel Astra OPC
  3. 7. Platz Gesamt / 1. Platz Klasse Bernd Knüpfer/Alexander Hirsch Foto: Andreas Günther

Spiegelwaldbote Nummer 18 – Jahrgang 2011 Mittwoch, 28. September 2011 Danny Galle / Dirk Ose - Opel Kadett C LS

  1. 9. Platz Gesamt / 3. Platz Klasse Mario Kunstmann / Heiko Langer - Mitsubishi Lancer
  2. 10. Platz Gesamt / 2. Platz Klasse Hendrik Raschke / Manuela Brunn - VW Golf 3
  3. 13. Platz Gesamt / 4. Platz Klasse Christian Bauer / Daniel Herzig - Renault Clio 3 RS
  4. 18. Platz Gesamt / 2. Platz Klasse Carsten Wiegand / Stefan Harloff - VW Lupo
  5. 19. Platz Gesamt / 1. Platz Klasse Jens Flach / Karsten Stimpel - BMW 330 is
  6. 22. Platz Gesamt / 2. Platz Klasse Jens Herkommer / Kerstin Zörner - Skoda 130 LR
  7. 28. Platz Gesamt / 2. Platz Klasse Jörg Trültzsch / Sascha Lang - Peugeot 205 GTI 39. Platz Gesamt / 3. Platz Klasse Henning Lang / Sven Uhlrich - Nissan Micra 40. Platz Gesamt / 4. Platz Klasse Ronny Kreyßel / Markus Ernst - Peugeot 205 GTI 42. Platz Gesamt / 4. Platz Klasse Maik Lobstein / Stefan Streitenberger - Opel Astra GSI 44. Platz Gesamt / 10. Platz Klasse Andre Daßler / Enrico Fischer - VW 86 C 53. Platz Gesamt / 6. Platz Klasse Andre Schulz / David Auerswald - Lada 21011 54. Platz Gesamt / 6. Platz Klasse Andreas Schramm / Sebastian Nagel - Trabant 601 TRC 56. Platz Gesamt / 1. Platz Klasse Mirko Gläß / Sandy Dittmann - Nissan Micra 58. Platz Gesamt / 7. Platz Klasse Monika Lein / Annette Eisenkolb - Suzuki Swift Sport 59. Platz Gesamt / 5. Platz Klasse Mario Keller / Rene Mittmann - Trabant Super 600 61. Platz Gesamt / 2. Platz Klasse Christoph Raupach / Christopher Friedrich - Trabant 601 62. Platz Gesamt / 3. Platz Klasse Peter Bleyl / Elisabeth Schulz - BMW 318 is 65. Platz Gesamt / 13. Platz Klasse Lars Meyer / Stefan Weigel - VW Polo 74. Platz Gesamt / 8. Platz Klasse Danny Raupach / Christian Modes - Wartburg 353 W 77. Platz Gesamt / 9. Platz Klasse David Krowiors / Steve Andreis - Trabant 601 GM 78. Platz Gesamt / 6. Platz Klasse Mark Muschiol / Kerstin Munkwitz - Renault Clio Ragno Ausfall Ulf Grünert / Daniel Nowak - Opel Corsa A Ausfall Torsten Reimann / Mischa Leppin - Nissan K11 Ausfall Karsten Lein / Gabriele Lein - Opal Calibra Turbo Ausfall Mannschaftswertung: MC Grünhain I:
  8. 1. Platz MC Grünhain II:
  9. 3. Platz MC Grünhain III:
  10. 4. Platz MC Grünhain VI:
  11. 7. Platz MC Grünhain V:
  12. 8. Platz MC Grünhain IV:
  13. 9. Platz Großes Dankeschön Die Rallyebesatzung - Lada 21011 - Schulz/Auerswald - möchte sich recht herzlich bei den Unternehmen, Firmen, Personen und Verwandten bedanken, welche das Teamzur diesjährigen 8. ADMV-Rallye Grünhain vielfältig gefördert haben. Ohne Sponsoren und guten Freunden ist dieser Sport für Nichtprofis fast nicht mehr praktizierbar, doch zum Glückgibt es motorsportbegeisterte Menschen, welche uns ganztolle Unterstützung boten. Sponsorenaufstellung: Annaberger Trockenbau GmbH; Zahnarzt Detlef Schürer; Reprozentrum Schwarzenberg; Bäckerei Markus Bretschneider; Bonitz Elektro – Schwarzenberg; Falk Horn Kfz.- Service Annaberg; FIAG Renè Auerswald; Hotel & Restaurant Köhlerhütte; Modehaus Marius Annaberg; Motorgeräte Fritzsch GmbH; Renovierungsservice Renè Otto; Malermeister Knut Schäffner; M Sport - Michael Miene; Horst Schäffner; Rainer und Marlene Schulz; Günter und Elsa Franz Wertungsprüfung 2 und 5 von Markersbach nach Crottendorf. Teamergebnis - 8. ADMV-Rallye Grünhain
  • Platz 6

in der Klasse

  • Platz 54

in der Gesamtwertung AWO-Seniorenclub Grünhain Veranstaltungsplan Monat September/Oktober 2011 Donnerstag, 29.09. 14 Uhr Spiel- und Kaffeenachmittag Donnerstag, 06.10. 14 Uhr Wir laden die Geburtstagskinder vom III. Quartal 2011 ein. Donnerstag, 13.10. 14 Uhr Spiel- und Kaffeenachmittag (Gedächtnis- und Konzentrationsübungen) Dienstag, 18.10. Fahrt mit dem Bus der „Suppenlandlinie“ in Richtung Oberwiesenthal, über den Erzgebirgskamm ins Egertal Kaffeetrinken und Abendbrot im Suppenbus! Abfahrt: 13.00 Uhr Grünhain Warte/Schützenhaus Rückkehr: gegen 19.00 Uhr Nummer 18 – Jahrgang 2011 Mittwoch, 28. September 2011 Spiegelwaldbote Donnerstag, 27.10. 14 Uhr Sport für jedermann (Wie halte ich meine Gelenke fit?) Leitung Seniorenclub 50 Jahre Heimatecke Waschleithe Eine Nachbetrachtung zum Festwochenendevom 05. bis 07. August 2011 Nun ist es bereits wieder fast zwei Monate her, das große Fest anlässlich unseres Jubiläums „50 Jahre Heimatecke“. Die Musik ist verklungen, das Bierzelt ist abgebaut, die Normalität ist wieder eingezogen im Oswaldtal. Was alle Beteiligten sehnsüchtig gehofft hatten, ist schließlich dannauch eingetroffen, das Wetter spielte mit. Abgesehen vonein paar Regentropfen am Sonntag konnten wir gemeinsam mit unseren zahlreichen Gästen bei angenehmen Temperaturen ausgelassen feiern. Unsere Jubiläumstombola war das ganze Wochenendedicht umringt. Alle wollten den Hauptpreis. Foto: R. Lasch. Großer Andrang herrschte bei unserem Vereinsmitglied Monty Trommler, der mit den Kindern auf seinem Quadunzählige Runden drehte. Foto: R. Lasch. Nun ist es an der Zeit, Dank zu sagen. Unser Dank gilt denzahlreichen Gästen aus nah und fern, die unserer Einladung gefolgt sind und an dem besagten Wochenende das Festgelände rund um die Heimatecke lebendig werdenließen. Selbstverständlich auch allen Mitwirkenden, diedafür sorgten, dass unsere kleinen und großen Gäste unterhaltsame Stunden bei uns verbringen sowie Hunger und Durst stillen konnten. Ebenfalls möchten wir uns bei denvielen Helfern aus den eigenen Reihen, welche bei der Vorbereitung, der Durchführung und den Aufräumungsarbeiten danach mit unermüdlichem Einsatz dieses gelungene Fest erst möglich machten, recht herzlich bedanken. Viele dieser aktiven Vereinsmitglieder waren nicht nur tatkräftige Helfer, sondern gleichzeitig auch Sponsoren des Festes. Durch Sach- und Geldspenden trugen sie zum Gelingen bei. Zum Schluss aber unser ganz besonderer Dank den vielen Sponsoren außerhalb unseres Vereins, die uns mit Sach- und Geldspenden bei der Durchführungunseres Festes bereitwillig geholfen haben. Unser Dank gilt: Abendroth, Christa; Abendroth, Steffen; Agentur Annelie Rudler; Aktion Kinderherzen; Alexander Krauß MdL; Apotheke „Zum Berggeist“ Jony Fricke; Architekturbüro Weiß, Hecker & Partner GbR; Autohaus am Schwarzwasser GmbH; Autohaus Lein; Auto Riedel Glomb KG; B&K Umformtechnik GmbH G. Krannich; Bäckerei Brückner oHG; Bäckerei Schreier; Bau- und Gartenfachmarkt Mennicke; Bau- und Möbeltischlerei Ruttloff; Baufirma Klotz; Baufirma Scharf; BLEVA Blechverarbeitungs GmbH; Blumengeschäft Claudia Schmidt; Brennstoffhandel Dedores; De Limon GmbH; Drogerie Andrea Ernst; Egermann Kunstgewerbe; Eiscafe „Eiswürfel“; Eiscafé & Restaurant „piccolo“; Elektroinstallation Wurlitzer; Elektromeister Uwe Hill; Elektromotorenwerk Grünhain GmbH & Co. KG; Fa. AVS J.C. Römer GmbH; Fa. Gustav Friedrich Metallwaren; Fahrschule Uwe Hübner; Farben Fischer Raschau GmbH; Firma Frank Tautenhahn; Fleischerei Reinwardt; Forst- und Gartentechnik Escher GmbH; „Freie Presse“ Schwarzenberg; Gärtnerei Hartmut Lang; Gasflaschenwerk Grünhain GmbH; Gaststätte „Erzgebirgischer Hof“; Gaststätte „Heimatecke“;Gaststätte „Spiegelwaldbaude“; Gaststätte „Spiegelwaldblick“; Getränkehandel Wichert Bernsbach; Günter Baumann MdB; HIC Handwerk+IndustrieConcept GmbH; Holz Weidauer Lauter; Hotel „Köhlerhütte“; Hotel „Villa Theodor“; Ingenieurbüro Ulrike Töpfer; Intersport Glass Schwarzenberg; Karl Matko; Kaufland Schwarzenberg; Klempnerei Wolgang Losert; Kosmetiksalon Ellen Uhlig; Kreissparkasse Aue-Schwarzenberg; Kühn Email GmbH; Landfarm pro agrar; Landhotel „Osterlamm“; Lautergold Paul Schubert GmbH; Förster & Partner Steuerberatungsgesellschaft; Lorenz Baumarkt Schwarzenberg; Malermeister Rolf Stiehler; MediMax Annaberg-Buchholz; Meta Stone GmbH; Profilius GmbH; R & R Automatisierungstechnik GmbH; Raumausstattung Ludwig Böhme; Reisebüro „Am Spiegelwald“; Richter, Heinz; Schlüsseldienst Bethke; Schmiederei Andrè Groß; Schreib- und Spielwaren Edith Nestmann; Schuhgeschäft Gudrun Burkert; Smettana Mobilfunk GbR Schwarzenberg; Spiegelwaldsauna Jörg Riedel; Spirituosen & Spezialitäten Hanschmann; Tischlerei Abendroth; Turck Beierfeld GmbH; Uhren und Schmuck Riedel; Volkmar Fischer; Wägetechnik Ihme; Wäscheservice Anke Forche; Watzka Metallwa-

Spiegelwaldbote Nummer 18 – Jahrgang 2011 Mittwoch, 28. September 2011 ren GmbH; Werbeagentur Karin Mann; Werbeatelier Klaus Epperlein; Wolfgang Stephan CNC-Technik GmbH; Zehnder Grundstücksverwaltung GmbH; Zulassungsdienst Erzgebirge R. Ihme (Vereinsmitglieder, welche als Privatperson ebenfalls als Sponsor auftraten, wurden in vorheriger Aufstellung nicht berücksichtigt.) René Lasch im Namen und im Auftrag des Vorstandes der „Heimatfreunde Waschleithe“ Erinnerung an die in Grünhaingeborenen Architekten Hermann und August Friedrich Viehweger Teil 2 Sein Bruder August Friedrich Viehweger wurde am 9. September 1836 in Grünhain geboren. Er verstarb am 1. Januar 1919 in Leipzig. Bereits sein Vater, der 1811 geborene Zimmermeister August Friedrich Viehweger (senior) warvon 1825 – 1827 Schüler der Dresdner Kunstakademie. August Friedrich Viehweger (junior) machte eine Maurerlehre, die er 1857 in Chemnitz abschloss. Von 1860 bis 1863 studierte er an der Dresdner Bauschule und im Ateliervom Hermann Nicolai. Im Winter 1863/64 legte er die Meisterprüfung ab. Als deutscher Architekt war er vorwiegend in Leipzig tätig. Seit 1864 lehrte er an der Königlichen Baugewerkschule in Leipzig, seit 1874 war er auch Lehrer für Perspektive, Projektions- und Schattenlehre an der Königlichen Kunstakademie und Kunstgewerbeschule in Leipzig. Als August Friedrich Viehwegers Lebenswerk gilt der große Tafelatlas „Säulenordnungen mit und ohne Bogenstellung“ (1906 mit sechs Foto-Tafeln nach Viehwegers Originalzeichnungen), der auf jahrzehntelangen Vorstudien beruht, und der grundsätzlichen Ausführungen ihrer praktischen Baufragen enthält. Folgende Bauten in Leipzig wurden von August Friedrich Viehweger geplant: Das Geschäftshaus Lomer mitdem Lokal „Gute Quelle“ Errichtet wurde das offiziell ebenfalls „Gute Quelle“ genannte Geschäftshaus 1867 vonden Pelzhändlern E. und G. Lomer. Das Gebäude mit der neugotischen Fassade erhieltvon den Leipzigern jedoch den Spitznamen „Pelzkirche“. Das Gebäude wurde währenddes 2. Weltkrieges zerstört. Im Kellerlokal „Zur Guten Quelle“ am Brühl 42 stand im

  1. 19. Jahrhundert der sogenannte Verbrechertisch. Hier trafen sich Politiker und Gelehrte, die mit dem damaligen System in Konflikt geraten waren. Es galt in oppositionellen Kreisen jedoch durchaus als Ehre, dort eingeladen zu werden. Bedeutende Namen sind in die Tischplatte eingeritzt, die sich im Stadtgeschichtlichen Museum befindet. Es saßen dort unter anderem der Naturforscher Alfred Brehmund der Politiker August Bebel, vermutlich auch Wilhelm Liebknecht. Die Betreiber des Restaurants mit der dort befindlichen Bühne wechselten mehrfach. 1921 befand sich hierbeispielsweise die Blaue Maus (Inhaber Mielke), 1929 hießes Platz‘l (Inhaber Max Schütze) und umfasste 900 Plätze. Das Nikolai-Gymnasium in der Königsstraße 30 Die alte Nikolaischule war die erste städtische Bürgerschule in Leipzig. Sie wurde am 6. Dezember 1512 am Nikolaikirchhof 2 eingeweiht. Da die alte Nikolaischule zu engwurde, zog man am 15. April 1872 in das 1871/1872 erbaute neue Schulgebäude Königstraße 30 (heute Goldschmidtstraße) um. In der Bombennacht vom 3. zum 4. Dezember 1943 wurdedas Schulhaus an der Königstraße zerstört. Bauliche Veränderungen an der II. Höheren Bürgerschule an der Lortzingstraße 3 In den Jahren 1875/ 76 wurden an der seit 1838 bestehenden II. Höheren Bürgerschule an der Lortzingstraße 3 bauliche Veränderungen vorgenommen. Seit Juni 1923 befindet sich dort das Naturkundemuseum. Das Thomas-Gymnasium an der Schreberstraße unddas dazugehörige Alumnat an der Hillerstraße 7 Die Thomasschule in Leipzig wurdebereits 1212 vom Agustiner Chorherrenstift im Leipziger Thomaskloster gegründet. Die Schule ging 1543 im Zuge der Reformation in Besitzder Stadt Leipzig über. Das Kloster wurde abgerissen. Unter dem Rektor Andreas Jahn entstand 1553 ein neues Schulgebäude. Das zweistöckige Haus wurde durch den Baumeister Hieronymus Lotter am heutigen Thomaskirchhof errichtet. Im Jahr 1732 wurde die vom Architekten George Werner im Barock erneuerte Schule eingeweiht. Geschäftshaus Lomer. Das Naturkundemuseum Leipzig 1924. Thomasschule 1885 (Foto: Hermann Walter, Stadtgeschichtliches Museum Leipzig). Nummer 18 – Jahrgang 2011 Mittwoch, 28. September 2011 Spiegelwaldbote Der Rektor August Eckstein weihte aus Platzmangel 1877 die neue Thomasschule, geplant von August Friedrich Viehweger (erbaut 1876/77), in der Schreberstraße ein. Eine Goethe-Bronzebüste von Christian Friedrich Tieckstand fortan im Gebäude. Im Jahr 1881 wurde das dazugehörige Alumnat (Internat) an der Hillerstraße 7, ebenfalls geplant von August Friedrich Viehweger (erbaut 1880/81), fertig gestellt. 1902 ließ man das alte Schulgebäude im Thomaskirchhofabreißen, welches der Leipziger Superintendantur Platzmachen musste. Beim alliierten Luftangriff in der Nacht des 20. Februar 1944 brannte das Schulgebäude an der Schreberstraße vollständig aus. Unterbrochen von wochenlangen Unterrichtspausen fand die Thomasschule im Gebäude der 41. Volksschule in der Hillerstraße sowie noch anderen zugewiesenen Gebäuden Notunterkünfte. In der DDRwurde das Schulgebäude an der Schreberstraße nichtwieder aufgebaut und die Ruine schließlich 1950 abgerissen. Die Thomasschule nahm vorübergehend Quartier inder IV. Bürgerschule in der Hillerstraße. 1973 zog die Bildungseinrichtung in einen Plattenbau in die Pestalozzistraße (heute Telemannstraße). Im September 2000 zog die Schule wieder in das neu sanierte Gebäude in der Hillerstraße. 400. Geburtstag von Ortschronist Christian Lehmann - Jubiläumsjahr 2011 Mit Ausstellungen, Lesungen und Veranstaltungen vielfältigster Art wird 2011 dem 400. Geburtstag von Christian Lehmann gedacht. Nach der Veröffentlichung seiner Biografie in Ausgabe 17/2011, sollen heute Sprüche und Weisheiten des bekannten Erzgebirgschronisten vorgestelltwerden: • Es ist so mancher Sinn als Kopff bey den Gelehrten/ Wann sie durch Bücher-Gunst unsterblich wollenwerden. • Ein ieder wehlet sich nach seinem Zweck und Rath Worzu sein muntrer Geist Lust und Beliebung hat. • Wer seines Vaterlands Geschichte kan beschreiben/ Der weiß/ nächst Gott/ die Zeit erbaulich zu vertreiben/ Denn darmit dient er wohl/ die Nachwelt macht erklug/ Und schreibt sich selbst mit ein in das Gedächtnis- Buch. • Ich liebe Gott/ Gebirg/ Diät und Bücher-Fleiß • Mann überlebet/ zu schreiben/ da alle alte Documenta und meisten Kirchen-Bücher/ die ihm hätten können zu stattenkommen/ auffgefressen worden/ und verlohren gegangen; nicht weniger der Undienstwilligkei derer jenigen/ welche/ da sie es wohl thun können/ unerachtet desfreundlichen vielfältigen Ersuchens/ doch keine hülffliche Hand leisten/ oder einige Nachricht erhielten wollen/ entweder daß sie sich die Mühen nicht nehmen mögen/ oder dem Autori diesen Dienst/ der dem Vaterland erwiesen würde/ mißgegönnet/ oder sein Vorhaben vor einen unnöthigen Fürwitz angesehen; Sonderlich ist solches beyzumessen der Unachtsamkeit und dem Unfleiß der Vorfahren/ die von sorgfältigem Auffzeichnen nicht eben viel gehalten. • Die alten Deutschen haben nichts auffgeschrieben/ und der Böhmische Wald schreibt auch nichts davon. • Wer mir nicht glauben will/ der steige so lange überdiß Gebirge/als ich/ und trage mich lieber auff den Rücken/ als im Maule. • Übrigens achten wir nöthig/ den auffrichtigen Leserzu erinnern/ daß des Autoris Intention nie gewesen/ von den natürlichen in diesen Gebirgen befindlichen Dingen zu philosophiren/ odervon deren Natur und Eigenschafft subtile Erforschungen anzustellen/ sondern er führet sich als einem Historicum auf/ welcher andern die Gelegenheit und Lust lässet/ die Geheimnisse der Natur zu untersuchen. • Man hat sich auch in den Bezirck des Ober-Erzgebirges so genau nicht einschlissen lassen/ daß nichtöfters einige Memorabilia aus benachbarten Orten/ sonderlich dem angräntzenden Königreich Böhmenmit angeführet worden wären/ welches fast die Notherfordert/ denen Gebirgischen Exempeln mehr Lichtund Bestärkung zu geben/ zumahl das Ober-Erzgebirge so genau an das Böhmische verbunden/ und wegen allgemeinen Handels und Wandels denen Ober-Erzgebirgern viel Dinge kundbar werden/ welche ohne dergleichen schrifftliches Anmercken/ würden in Vergessenheit verfallen seyn.
  • wird fortgesetzt -

Quelle: „Historischer Schauplatz“ von Christian Lehmann Hans-Rüdiger Albert Veranstaltungen im Monat Oktober Sonntag, 02. Oktober 2011, 21.00 Uhr Schloss Schwarzenberg Christian Lehmann-Erzgebirgische Gruselgeschichten Lesung im Rahmen der Museumsnacht Referent: Dr. Lutz Mahnke, Direktor der Ratsschulbibliothek Zwickau Montag, 10. Oktober 2011, 19.30 Uhr St. Barbarakirche Markersbach Lesung aus Werken von Christian Lehmann: Streifzüge durch das Mittweidatal mit Christian Lehmann Referent: Karsten Richter/Chemnitz Samstag, 15. Oktober 2011 „Haus des Gastes“ Erzhammer Annaberg Die Hammerwerke im Mittweidatal im Spiegel der Schriften Christian Lehmanns Referent: Karsten Richter/Chemnitz in Kooperationmit dem ISGV Dresden

Spiegelwaldbote Nummer 18 – Jahrgang 2011 Mittwoch, 28. September 2011 Die Gemeinde teilt mit Zu der am 07.09.2011 stattgefundenen Sondersitzung des Gemeinderates der Gemeinde Bernsbach wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss GR2011/051 Der Gemeinderat der Gemeinde Bernsbach beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilenzum Bauantrag „Neubau eines Gartenhauses“ im Grundstück Panoramablick 4 Flurstücke 4/14 und 4/15 zu den Anträgen auf Abweichung

  1. 1. Überschreitung der Baugrenze um ca. 2,50 m
  2. 2. Flachdach mit einer Dachneigung von 2 ° mit Dachbegrünung Festsetzungen des Bebauungsplanes, Pkt. 7.3: „... Flachdächer sind nur für Nebengebäude zulässig.“ Beschluss GR2011/052 Der Gemeinderat der Gemeinde Bernsbach beschließt, zudem Bauantrag Teilausbau Dachgeschoss Wohn- und Geschäftshaus - im Grundstück Lauterer Straße 50, Flurstück 276/1, dasgemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Beschluss GR2011/053 Der Gemeinderat der Gemeinde Bernsbach erteilt gemäß § 114 BauGB die sanierungsrechtliche Genehmigung zu UR-Nr.1515/2011 vom 11.08.2011, Verkauf des Grundstückes Grünhainer Straße 49, Flurstück 34. Beschluss GR2011/054 Der Gemeinderat der Gemeinde Bernsbach beschließt, den Auftrag für Los 18.1 - Holzbauarbeiten am Verbindungsbau, im Rahmen des Umbaus und der Erweiterungder Kindertagesstätte Bernsbach an die Firma Bernsbacher Zimmerei, Inh. Nils Wiedrich, Bahnhofstraße 8, 08315 Bernsbach, einer Angebotssumme von 58.064,74 Euro zu vergeben. Beschluss GR2011/055 Der Gemeinderat der Gemeinde Bernsbach beschließt, den Auftrag für Los 18.2 – Dachdecker-/Gerüstbauarbeitenam Verbindungsbau, im Rahmen des Umbaus und der Erweiterung der Kindertagesstätte Bernsbach an die Firma Fischerdaecher, Inh. Matthias Fischer, Dachdeckermeister, Thälmannstraße 2, 08315 Bernsbach, einer Angebotssumme von 9.706,58 Euro brutto zu vergeben. Beschluss GR2011/056 Der Gemeinderat der Gemeinde Bernsbach beschließt, den Auftrag für Los 18.3 – Fenster/Türen am Verbindungsbau, im Rahmen des Umbaus und der Erweiterung der Kindertagesstätte Bernsbach an die Firma Bau- und Möbeltischlerei Frank Heurich, Neue Grünhainer Straße 3, 08315 Bernsbach, einer Angebotssumme von 14.462,58 Euro zu vergeben. Beschluss GR2011/057 Der Gemeinderat der Gemeinde Bernsbach beschließt, den Auftrag für Los 18.4 – Baumeister-/Trockenbauarbeiten am Verbindungsbau, im Rahmen des Umbaus und der Erweiterung der Kindertagesstätte Bernsbach an die Firma Bauhof Dürigen GmbH, Schwarzenberger Straße 2f, 08340 Schwarzenberg, einer Angebotssumme von 3.563,79 Eurozu vergeben. Beschluss GR2011/058 Der Gemeinderat der Gemeinde Bernsbach stimmt dem Abschluss einer Instandsetzungsvereinbarung zwischender Gemeinde Bernsbach und dem Eigentümer des Wohngebäudes Lauterer Straße 9, Flst. 108, zu. Beschluss GR2011/059 Der Gemeinderat der Gemeinde Bernsbach beschließt, den Auftrag für Dachdeckerleistungen zur Reparatur des Daches der Hugo-Ament-Grundschule an die Firma Dachdeckerbetrieb M. Fischer, Thälmannstraße 2, 08315 Bernsbach, einer Auftragssumme von 3.029,74 Euro (brutto) zuvergeben. Beschluss GR2011/060 Der Gemeinderat der Gemeinde Bernsbach beschließt, den Auftrag für den Bau eines Zaunes zwischen Ausweichplatz und Grundstück Diska-Markt an die Fa. Zaun- und Metallbau Schreier, Annaberger Straße 84, 08352 Raschau-Markersbach, einer Auftragssumme von 5.689,57 Euro (brutto) zu vergeben. Beschluss GR2011/061 Der Gemeinderat der Gemeinde Bernsbach beschließt die Polizeiverordnung in der Fassung vom 25.08.2011. Anlagen sowie Sachverhalte zu den Beschlüssen könnenim Rathaus eingesehen werden. Sitzungen im Oktober 2011 Technischer Ausschuss: am 10. Oktober 2011 Verwaltungsausschuss: am 12. Oktober 2011 Gemeinderat: am 26. Oktober 2011 Interessierte Bürger sind herzlich eingeladen. Die Tagesordnung wird rechtzeitig ortsüblich bekanntgegeben. Entsorgungskalender für Oktober 2011 Biomüll: wöchentlich Freitag Gelbe Tonne: am Mittwoch, dem 12. und 26. Oktober Nummer 18 – Jahrgang 2011 Mittwoch, 28. September 2011 Spiegelwaldbote Restabfälle: am Donnerstag, dem 06. und 20. Oktober Papiertonne: am Freitag, dem 14. Oktober Vorbereitung „775 Jahre Bernsbach“ Es dürfte allen Bernsbachern inzwischen bekannt sein, im Jahr 2012 feiert unser Ort sein 775-jähriges Bestehen. Zudiesem Anlass sind natürlich im kommenden Jahr mit Schwerpunkt im Juni und Juli viele verschiedene Höhepunkte geplant. Begonnen wird vom 25. bis 30. Juni mit einem Projektzirkus in der Bernsbacher Grundschule. Die kleinen Künstler werden dabei selbst zu Clowns und Artisten und läuten damit den Bernsbacher Geburtstag ein. Am Abend des 30. Juni wird außerdem der Festakt in derneuen Turnhalle stattfinden. Vom 2. bis 8. Juli 2012 wird jeder Tag der Festwoche untereinem anderen Motto stehen. Die Vereine und Einrichtungen unseres Ortes planen die unterschiedlichsten Veranstaltungen und Angebote. Als krönender Abschluss des Heimatfestes ist für Sonntag, dem 8. Juli 2012, ein traditioneller Festumzug vorgesehen, der das Heimatfest langsam ausklingen lässt. Der Festumzug wird nach derzeitiger Planung 18 Bilder umfassen. Damit das Heimatfest zu einem Höhepunkt der Gemeindewerden kann, brauchen wir Ihre Hilfe und Unterstützung. Wer historische Gegenstände (Waschtröge, Tragekörbe, Handwagen usw.) besitzt und bereit ist, diese Stücke fürden Festumzug bzw. einen historischen Markt auszuleihen, wird gebeten, sich zu melden. Weiterhin werden Leutegesucht, die den Festumzug mitgestalten würden. Für jede Hilfe sind wir dankbar! Ihre Meldungen bitte an die Gemeindeverwaltung, Zimmer 1 bei Fr. Mikolajetz, Tel. 03774 1522-18 oder auch per E-Mail: [email protected]. Bereitschaftsdienstfür den Betreuungsbereich Lauter/Bernsbach - Ärzte 19 – 7 Uhr Bereitschaft, Rettungsleitstelle Zwickau - 0375 19222 Bereitschaftsdienstplan Apotheken 29.09.2011 Apotheke Zeller Berg, Aue, Prof.-Beck- Str., Tel. 03771 51094 Alte Kloster-Apotheke, Grünhain, Auer Str. 14, Tel. 03774 62100 30.09.2011 Auer Stadt-Apotheke, Aue, Altmarkt 7, Tel. 03771 51215 Adler-Apotheke, Schwarzenberg, Obere Schlossstr. 7, Tel. 03774 23232 01.10.2011 Neustädter-Apoth., Schwarzenberg, Str. der Einheit 50, Tel. 03774 15180 Mohren-Apotheke, Lößnitz, Marktplatz 4, Tel. 03771 55560 02.10.2011 Neustädter-Apoth., Schwarzenberg, Str. der Einheit 50, Tel. 03774 15180 Mohren-Apotheke, Lößnitz, Marktplatz 4, Tel. 03771 55560 03.10.2011 Auer Stadt-Apotheke, Aue, Altmarkt 7, Tel. 03771 51215 Adler-Apotheke, Schwarzenberg, Obere Schlossstr. 7, Tel. 03774 23232 04.10.2011 Neustädter-Apoth., Schwarzenberg, Str. der Einheit 50, Tel. 03774 15180 Mohren-Apotheke, Lößnitz, Marktplatz 4, Tel. 03771 55560 05.10.2011 Adler-Apoth., Aue, Bahnhofstr. 27 A, Tel. 03771 51559 oder 03771 51770 Spiegelwald-Apoth., Beierfeld, August-Bebel-Str. 94, Tel. 03774 61041 06.10.2011 Markt-Apotheke, Aue, Altmarkt 2, Tel. 03771 22000 oder 03771 53049 Apoth. im Kaufland, Schwarzenberg, Karlsbader Str. 2 A, Tel. 03774 1744488 07.10.2011 Berg-Apotheke, Lößnitz, Heinestraße 2, Tel. 03771 35109 08.10.2011 Adler-Apoth., Aue, Bahnhofstr. 27 A, Tel. 03771 51559 oder 03771 51770 Spiegelwald-Apoth., Beierfeld, August-Bebel-Str. 94, Tel. 03774 61041 09.10.2011 Adler-Apoth., Aue, Bahnhofstr. 27 A, Tel. 03771 51559 oder 03771 51770 Spiegelwald-Apoth., Beierfeld, August-Bebel-Str. 94, Tel. 03774 61041 10.10.2011 Apotheke „Zum Berggeist“, Schwarzenberg, Sachsenfelder Str. 69,Tel. 03774 61191 Schwanen-Apoth. im Kaufland, Aue, Brünlasberg 1 A, Tel. 03771 340004 11.10.2011 Brunnen-Apotheke, Aue, Dr.-Otto-Nuschke-Str. 1, Tel. 03771 553722 Apoth. im Kaufland, Schwarzenberg, Karlsbader Str. 2 A, Tel. 03774 1744488 12.10.2011 Aesculap-Apotheke, Aue, Schwarzenberger Str. 7, Tel. 03771 551258 Wochenend- und Feiertagsdienstder Zahnärzte Aue, Bockau, Zschorlau, Bernsbach, Lauter Dienstzeiten: Aue Sa/Brückentag 08.30 - 11.30 Uhr So/Feiertag 09.00 - 11.00 Uhr Bernsbach, Bockau, Zschorlau, Lauter Sa/Brückentag 09.00 - 11.00 Uhr So/Feiertag 09.00 - 11.00 Uhr
  3. 01. und 02. Oktober 2011 DS Hr. Leonhardt Dipl.-Med. Fr. Warnke R.-Huch-Straße 2, Aue Schulstraße 8, Bernsbach Tel. 03771 - 20975 Tel. 03774 - 62144
  4. 02. und 03. Oktober 2011 Zahnarzt Hr. Wohlgemuth Dipl.-Med. Fr. Warnke Prof. Dr. Dieckmann-Str. 2, Schulstraße 8, Bernsbach Aue, Tel. 03771 - 23637 Tel. 03774 - 62144 In den Dienstbereitschaften kann es zu Änderungen kommen!

Spiegelwaldbote Nummer 18 – Jahrgang 2011 Mittwoch, 28. September 2011 Hugo-Ament-Grundschule Ein schöner Walderlebnistag Am 26. August 2011 liefen die Kinder der 4. Klassen der Hugo-Ament-Grundschule Bernsbach und die Mittelschülerder 5. Klassen der Stadt Lauter gemeinsam in die Conradswiese zu einem Walderlebnistag. Bei unserer Ankunft wurden wir mit einem Jagdhorn begrüßt. Danach teilten sie uns in Gruppen auf. Dann zeigte Herr Richter uns den Lehrpfad. Nun folgten die anderendrei Stationen: die kurze Waldwanderung, der Irrgartensowie der Bügelsägenwettbewerb. Zum Schluss aßen wir Mittag und bekamen anschließend Holzplaketten. Der Vormittag war zwar anstrengend, aberauch sehr interessant, lehrreich und wissenswert. Alexander Schulz, Klasse 4c Der sächsische Schulsporttag – der sportliche Auftakt an unserer Schule Nach drei Wochen intensivem Kopftraining war es nun ander Zeit, unseren Körper zu fordern. Der sächsische Schulsporttag bot unseren Schülern der Hugo-Ament-Grundschule die passende Gelegenheit dafür. Am 12. September konnten unsere Kleinen und Großen ihr Können an verschiedenen Stationen unter Beweis stellen. Unsere 3. und 4. Klassen kürten zusätzlich je ihren Zweifelderballgewinner auf Klassenstufenbasis. Da Petrus ein Händchen fürs Wetter hatte, konnten unsere Grundschüler auf dem Sportplatz ihre Liebe zu den Schildkröten beweisen und einmal beim Stelzenlauf so groß wie Papa sein. Mit Tellern wurde ebenso jongliert wie mit Säcken gehüpft. Da der Winter nicht mehr so fern schien, wurden die Skikenntnisse gleich wohl noch vertieft. Für die belebende Pause zwischendurch wurde eine kleine Hüpfburg angeboten. Und wie unsere lieben Kleinen so sind, wurde diese Pauseauch ausgiebig genutzt. Ein herzliches Dankeschön an das Team vom Sportmobil INGOY SPORTS und die vielen helfenden Eltern und Großeltern, die diesen Tag am Laufen hielten. Fit, fröhlich und frei können wir nun alle das nächste Kopftraining bis zu den Herbstferien in Angriff nehmen. K. Fischer Lehrerin Heinrich-Heine-Mittelschule Lauter Lauterer Team siegt im Beach-Volleyball Zum zweiten Malnahmen in diesem Jahr Mannschaften der Lauterer Mittelschule am S c h n e e b e r g e r Beach-Volleyballturnier teil. Dieses Jahr kämpften 22 Mannschaften ausden Mittelschulen S c h n e e b e r g , Zschorlau, Schönheide und Lauterum den Sieg. Unsere Mannschaftkonnte die Vorrunde am 31. Augustsouverän als Gruppensieger beenden. Zum Halbfinale amdarauf folgenden Freitag waren unsere Aktiven mit dem Team des Gymnasiums aus Schneeberg konfrontiert. Auchdieses Spiel entschieden sie für sich. So kam es zu einem Finale gegen das Team der Evangelischen Mittelschule Schneeberg. Auch hier zeigte sich unser Team bestens Franziska Rückel, Frau Ambrosius, Christian Türkon, Erick Klist, Monique Kempe (v.l.); Lukas Künzel (liegend). Nummer 18 – Jahrgang 2011 Mittwoch, 28. September 2011 Spiegelwaldbotevorbereitet und beendete den Wettbewerb als Sieger im Mixteam. Den Aktiven und dem Trainerteam herzlichen Glückwunschzu diesem schönen Erfolg. Kindertagesstätte „Kinderparadies“ Sommerferien im Hort Der erzgebirgische Sommer neigt sich dem Ende, dasneue Schuljahr ist längst schon angebrochen. Doch bleibende Erinnerungen an wunderschöne Ferientage im Bernsbacher Hort sorgen für unzählige spannende Geschichten unter den Besuchern der Ferienspiele im „Kinderparadies“. In jeder einzelnen Ferienwoche sorgtenmindestens ein Ausflug oder ein Höhepunkt für viel Unterhaltung, Spaß und Begegnung. So erlebten die Kinder im wunderschönen Ambiente des Auer Zoo‘s, welche Bastelarbeiten aus Filz und Seife, Faden und Nadel entstehen können. Abkühlung an den spärlich vorhandenen heißen Tagen versprachen der schattige Lagerplatz unseres Waldfestes, der Pool zur Neptuntaufeoder die Besuche im Bernsbacher Freibad, das, wie jedes Jahr, den Hortkindern kostenlos zur Verfügung stand. Auch Pilzwanderungen, Kochen und Backen kulinarischer Köstlichkeiten sowie zahlreiche Spielangebote rundetenunsere Aktivitäten ab. Viel Mut und Ausdauer waren von Nöten, um den Klettertag am Nonnenfelsen in Erlabrunn zubestehen. Mit fachlicher und kindespezifischer Unterstützung durch das „Outdoor-Team-Westerzgebirge“ erlangtejedes Kind das Gipfelkreuz oberhalb der 50 m hohen Felswand. Ein gemeinsamer Eintrag ins Gipfelbuch bezeugtdiese bemerkenswerte Leistung unserer Schüler. Zum Ende der Ferien wurden wir zudem in die Landkreisentsorgung nach Schwarzenberg eingeladen. Während einerausgiebigen Führung konnten die Kinder viel Wissenswertes, Spannendes und Ulkiges zum Thema Entsorgung, Müllverwertung und Recycling erfahren. Intensive Gerüche, lauter Klänge von Fahrzeugen und Maschinen oderauch interessante Bilder in den Mitarbeitergarderobenmachten diesen Tag zu einem Erlebnis für alle Sinne. Doch nicht nur große und aufwendige Ausflüge und Attraktionen sorgenfür schöne Momente. Wie so oft sindes die kleinen undu n s c h e i n b a r e n Augenblicke, an welche sich die Kinder gern zurückerinnern. Es gab herzliche Danksagungen für unser „Geburtstagssingen“ im Pflegeheim und privaten Wohnzimmern undkinderfreundliche Hobbygärtner, die uns einfach einen riesigen Korb frische Johannesbeeren spendierten. So etwaskann man nicht kaufen oder buchen – so etwas kann mannur erleben und genießen. Vielen Dank an alle Mitwirkenden und Eltern, die unsere Arbeit in den Ferien unterstützten und halfen, erholsame Wochen für alle Besucher unserer Einrichtung zu gestalten. Das Hortteam Eichhörnchen im Schneckenfieber! Nachdem von den Kindern der „Eichhörnchengruppe“ der Regenwurm „Fritz“ im Schrebergarten entdeckt wurde, fand noch größeres Interesse die Weinbergschnecke „Ber-

Spiegelwaldbote Nummer 18 – Jahrgang 2011 Mittwoch, 28. September 2011 ta“ mit ihrem großen Schneckenhaus. Mit Lupen in der Hand suchten die Kinder jeden Winkel des Schrebergartens ab und betrachteten dabei andere kleine Tiere, eine Maus, Ameisen und Käfer mit den tollen Vergrößerungsgläsern. Die Schnecke wurde wurde ganz genau unter die Lupe genommen. Verglichen mit anderen Schnecken war „Berta“ sehr langsam und konnte nicht so gelenkig kriechen. Das Schneckenfieber steckte alle an. Die Schneckewurde aus Pappe ausgeschnitten, mit Schnippseln beklebtund mit Farbe betupft. Wir lernten Lieder und einen Tischspruch über „Berta“. Zum Schluss stellten wir „Berta“ überlebensgroß aus Zeitungspapier, Tapetenleim und Farbe her. Diese Matscherei warfür viele „Eichhörnchen“ ein großer Genuss. Dieses Projekthat Kindern und Erzieherinnen großen Spaß gemacht unddie Entdeckerfreude an kleinen Dingen gefördert. Die Kinder sind neugieriger und aufmerksamer geworden. Wirbedanken uns auch bei den Eltern für ihr Interesse und ihre Teilnahme an der Freude und den Ideen sowie ihre Unterstützung durch ein mitgebrachtes Bastelbild. Die Kinder und Erzieherinnen der „Eichhörnchengruppe“

  1. 6. Nachtrag zur Friedhofsordnung der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Bernsbachvom 19.04.1994 § 1 § 5 Absatz 5 erhält folgende Ergänzung: „Auf dem Friedhof ist es nicht gestattet: l) politische Bekundungen jeglicher Art zu äußern; m) Blechdosen und ähnliche Gefäße als Vasen oder Schalen zu verwenden; n) Unkrautvernichtungsmittel und chemische Reinigungsmittel anzuwenden.“ § 2 Dieser Nachtrag tritt nach Bestätigung durch das Ev.-Luth. Regionalkirchenamt Chemnitz mit seiner ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Bernsbach, den 24.08.2011 Kirchenvorstandder Ev.-Luth. Kirchgemeinde Bernsbach Die Evangelisch-methodistische Gemeinde Bernsbach, Schulstraße 15, lädt zufolgenden Veranstaltungen ein: Sonntags 09.15 Uhr Gebetszeit 10.00 Uhr Predigt- und Kindergottesdienst (KiGo) Besondere Veranstaltungen: Mittwoch, den 05. Oktober 2011 19.00 Uhr Bibelgespräch Sonntag, den 09. Oktober 2011 14.00 Uhr Bezirksgottesdienst in Lauter mit Aufführungder Kantate „Preis und Anbetung sei dir“ gez. Team Öffentlichkeitsarbeit Liebe Seniorinnen und Senioren aus Bernsbach und Oberpfannenstiel! Zu unserer nächsten Veranstaltung am Donnerstag, dem 13. Oktober 2011, laden wir Sie herzlich in die Mehrzweckhalle ein. Eine Heilpraktikerin informiert Sie in Wort und Bild überalternative Heilmethoden. Anschließend erklingt Tanzmusik. Beginn: 14.00 Uhr Herzlich grüßt der Vorstand Seniorenclub Bernsbach - Unterwegs im Vogtland Besser konnte man sich das Wetter nicht vorstellen, als am 14.09.2011 die Seniorinnen und Senioren zu ihrem Herbstausflug starteten. Das Busunternehmen Alex-Reisen aus Eibenstock versprachen einen erlebnisreichenTag im Vogtland. Über Blauenthal, Eibenstock, Wildenthal und Carlsfeld gelangten wir in diese grüne Ecke Deutschlands. Der Busfahrer, Herr Alexander Scherer, und ein Reisebetreuer berichteten viel Wissenswertes aus der Region Carlsfeld und Umgebung. Begeistert waren alle von derherrlichen Natur und den vielen schönen Häuschen. Lediglich einige Industriebrachen machten nachdenklich. Ein Höhepunkt des Ausfluges war die Besichtigung einerhistorischen Stickerei-Werkstatt in Hammerbrücke. Besonders die Frauen interessierten sich für die Vielfalt derbestickten Tischwäsche oder Gardinen aus Plauener Spitze. Neu war für viele, wie diese Meisterwerke hergestelltwerden. Frau Zenker bei der Vorführung. Nummer 18 – Jahrgang 2011 Mittwoch, 28. September 2011 Spiegelwaldbote Mechanische Strickmaschine. Die Geschäftsführerin, Frau Cornelia Zenker, leitet in
  2. 5. Generation das Unternehmen „Meinels Stick“. Sie begeisterte nicht nur die Männer für die im Hause noch vorhandenen Stick-Maschinen aus den 1920er Jahren. Nebendiesen gab es auch moderne computergesteuerte Stickautomaten, auf denen Weihnachtsdecken zu bewundernwaren. In Kottenheide, einem nicht allen bekannten Naturparadiesim Vogtland, wurde das Mittagsmahl eingenommen. Das Ferienhotel „Haus am Ahorn“ lud zu einem deftigem „Eimeressen“ ein. Wem es danach nicht in die herrliche Natur zog, der konnte es sich bei Unterhaltungs- und Tanzmusik gut gehen lassen. Nach dem Kaffeetrinken fuhr unser Bus über Klingenthalund Mühlleithen in den Heimatort zurück. Diesen Tag in einer wunderbaren Gegend unserer Heimatwerden viele nicht so schnell vergessen. Turngaumeisterschaften 2011 in Bernsbacher Vereinsturnhalle Jacob Fischer bei seiner Übung am Seitpferd. Unser Turnverein TV 184 Bernsbach e. V. war auch indiesem Jahr beauftragt, die Mannschaftsgaumeisterschaftder Kinder im Bereich männlich ausrichten. Am Sonnabend, dem 17. September traten 50 Aktive an, in ihrerjeweiligen Altersklasse die beste Mannschaft zu ermitteln. Pünktlich um 10.00 Uhr begann der Wettkampf, bei demdie Turner ihre Übungen den Kampfrichtern vorstellten. Dabei kamen aus jeder Mannschaft, die aus bis zu vier Aktiven bestehen kann, die besten drei Ergebnisse an jedem Gerät in die Wertung. Der TV 1864 konnte in diesem Jahr eine Mannschaft mehrals im Vorjahr und damit in drei der vier Altersklassen eine Mannschaft an den Start bringen. Die Ergebnisse: Mannschaft AK 7: Sieger ATV Garnsdorf 104,50 Punkte Platz 2 SSV Blau Weiß Gersdorf 104,15 Punkte Platz 3 ATV Frohnau 103,25 Punkte Platz 4 TV 1864 Bernsbach 97,00 Punkte Justin Neubert Benjamin Schubert Lucio Barthold Robin Sauersteina. K. Marius Biehl Mannschaft AK 8/9: Sieger SSV Blau Weiß Gersdorf 131,85 Punkte Platz 2 TV 1864 Bernsbach 129,25 Punkte Lennart Kurzweg Niklas Weise Kilian Bertram Tim Awdshiew Platz 3 ATV Frohnau 120,75 Punkte Mannschaft AK 10/11: Sieger ATV Garnsdorf 165,75 Punkte Platz 2 ATV Frohnau 161,90 Punkte Platz 3 TV 1864 Bernsbach 159,45 Punkte Lucien Merkel Michael Süß Jacob Fischer Max Melzer Mannschaft AK 12/13: Sieger TV Mülsen 162,35 Punkte Platz 2 SSV Blau Weiß Gersdorf 161,10 Punkte Wir gratulieren allen Teilnehmern und wünschen viel Erfolgfür die kommenden Wettkämpfe der Saison. Ausflug ins Egerland Am 13.07.2011 war es wieder so weit. Die „Stübel-Frauen“ vom Erzgebirgsverein Bernsbach unternahmen ihren diesjährigen Tagesausflug, wie in der Überschrift schon angegeben, ins schöne Egerland. Gebucht hatten wir im Reisebüro Grund, welches all unsere Wünsche und Vorstellungen zu unserer Zufriedenheitumsetzte. Bereits um 7.30 Uhr hatten sich 17 Frauen ander Bushaltestelle in Bernsbach eingefunden. Mit Rosi undderen Shuttlebus ging es unter Führung eines Reisebegleiters, der sich in Geschichte und Landschaft des Egerlandes

Spiegelwaldbote Nummer 18 – Jahrgang 2011 Mittwoch, 28. September 2011 bestens auskannte, los. Zuerst fuhren wir in Richtung Fichtelgebirge bis wir gegen 10.00 Uhr die idyllisch im Waldliegende Egerquelle erreichten. Ein frischer Trunk aus der Quelle war für einige Frauen ein Labsal. Nach einer kurzen Rast setzten wir unsere Fahrt in Richtung Eger (Cheb) fort. Bei einem Zwischenstopp in Hohenberg besichtigen wirden gut restaurierten Wehrgang der gleichnamigen Burg. 12.45 Uhr trafen wir in Eger ein, welches von Kaiser Friedrich, genannt Barbarossa, gegründet wurde. In einem Restaurant auf dem Marktplatz stärkten wir uns mit einem Mittagessen. Danach besichtigten wir den historischen Stadtkern mit dem wunderschönen Fachwerkbau des „Stöckelhauses“. Dieses Haus ist das Wahrzeichen der Stadt. Unser nächster Anlaufpunkt war Ellbogen (Loket) mit seineraltertümlichen Burg. In einem romantisch gelegenen Biergarten direkt an dem Fluss Eger, gab es Kaffee und Kuchen. Für einen Besuch der Burg blieb leider keine Zeit. Nur ein kurzer Abstecher zur Besichtigung der Kirche konnte unternommen werden. Um 16.30 Uhr fuhren wir über Karlsbad zurück nach Bernsbach. Begleitet wurden wir vonherrlichem Sonnenschein, der sich nach anfänglichem Regen durchgesetzt hatte. Wir möchten auf diesem Wege bei unserer Organisatorinder Reise, Frau Anger, für den erlebnisreichen Ausflugbedanken. Die nachhaltigen Eindrücke der zauberhaften Landschaft werden noch lange in unserer Erinnerung bleiben. Das Ziel für nächstes Jahr ist noch ungewiss. Aber wirlassen uns gerne überraschen. Der Bernsbacher Bergbau einst und jetzt Auf Spurensuche des Bergbaus in unserem Ort begibt sichder EZV Bernsbach am 08.10.2011 zusammen mit dem Bergbauhistoriker Jens Hahn aus Zwönitz. Anhand von Bildern und Karten wird über den Abbau von Eisen und Schwefel im unteren Teil unseres Ortes berichtet. Beginn ist 17 Uhr im Gewerbepark, Beierfelder Straße 14 (Gesellschaftsraum). Für einen Imbiss ist gesorgt. Jedermann ist herzlich eingeladen. Glück auf! EZV Bernsbach Arbeitsrecht: Schriftlicher Arbeitsvertrag Der Bestand eines Arbeitsverhältnisses ist unabhängigdavon, ob Sie einen schriftlichen Arbeitsvertrag haben odernicht. Wenn Sie als Arbeitnehmer Ihre Arbeitsleistung erbringen, dann besteht ein Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten, egal, ob Sie einen schriftlichen Arbeitsvertrag haben oder nicht. Gleichwohl hat der Arbeitgeber spätestens einen Monatnach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnissesdie wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, diese Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. In diese Niederschrift sindmindestens aufzunehmen: 1. der Namen und die Anschrift der Vertragsparteien, 2. der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, 3. bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses, 4. der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nuran einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann, 5. eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung dervom Arbeitnehmer zu leisteten Tätigkeit, 6. die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit, 7. die vereinbarte Arbeitszeit, 8. die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs, 9. die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, 10. ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind. Hat der Arbeitnehmer zudem seine Arbeitsleistung längerals einen Monat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu erbringen, so muss die Niederschrift dem Arbeitnehmer vor seiner Abreise ausgehändigt werden und nochfolgende zusätzliche Angaben enthalten: 11. die Dauer der im Ausland auszuübenden Tätigkeit, 12. die Währung, in der das Arbeitsentgelt ausgezahltwird, 13. ein zusätzliches mit dem Auslandsaufenthalt verbundenes Arbeitsentgelt und damit verbundene zusätzliche Sachleistungen, 14. die vereinbarten Bedingungen für die Rückkehr des Arbeitnehmers Der Arbeitnehmer hat aber nicht nur bei Beginn des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Auch eine Änderung der wesentlichen Vertragsbedingungen ist dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nachder Änderung schriftlich mitzuteilen, soweit es sich nichtlediglich um die Änderung der gesetzlichen Vorschriften, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen undähnlicher Regelungen handelt, die für das Arbeitsverhältnisgelten. Sie haben daher einen durchsetzbaren Anspruch auf Erteilung eines schriftlichen Arbeitsvertrages, den Sie zur Klarheit im Arbeitsverhältnis auch durchsetzen sollten. Sollte es auch in Ihrem Arbeitsverhältnis Probleme geben, stehen wir sowohl Arbeitnehmern, wie auch Arbeitgebernberatend und vertretend zur Seite. Norman Münzner Rechtsanwalt Nummer 18 – Jahrgang 2011 Mittwoch, 28. September 2011 Spiegelwaldbote 03774 35909 • 0170 489 11 11 Lößnitzer Straße 8 • 08344 Grünhain-Beierfeld Starker Partner 20 Jahre Erfahrung 1991 - 2011 Auto Barthel Grünhain • Klimaservice 35,00 € zzgl. Material • Ölwechselservice 9,90 € zzgl. 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Andrea Goldhahn Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinwww.Service-rund-um-das-Haus.com Baugeschäft Sanierung - Ausbau - Neubau Putzarbeiten / Trockenbau Maurerarbeiten - Reparaturen aller Art Entrümpelungen - Entkernung Winterdienst - Multicar - Transporte Hausmeisterservice - Haushaltshilfe Thomas Scharf Thomas Scharf Thomas Scharf Thomas Scharf Thomas Scharf Kantstr. 7 • 08344 Grünhain-Beierfeld Tel. 03774 / 644 633 Funk-Tel.: 0170/381 409 8

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⛪ Kirchliche Friedhöfe in Grünhain-Beierfeld:
Neben den kommunalen Friedhöfen bestehen im Gemeindegebiet kirchliche Friedhöfe mit eigener Gebührenordnung: