🏛️ Friedhofssatzung & Gebührentarife im Volltext
1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 31.05.2022 Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Friedhofes und der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gaukönigshofen (Friedhofsgebührensatzung)
Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Gaukönigshofen folgende Satzung:
I. Allgemeine Vorschriften
§ 1 Gebührenpflicht und Gebührenarten
(1) Die Gemeinde erhebt für die Inanspruchnahme ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen Gebühren.
(2) Als Gebühren werden erhoben:
a) Grabnutzungsgebühren (§ 4),
b) Grabherstellungsgebühren (§ 5),
c) sonstige Gebühren (§ 6).
§ 2 Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner ist,
a) wer zur Tragung der Bestattungskosten gesetzlich verpflichtet ist,
b) wer den Antrag auf Benutzung der Bestattungseinrichtung gestellt hat,
c) wer den Auftrag zu einer Leistung erteilt hat,
d) wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwirbt.
(2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.
§ 3 Entstehen und Fälligkeit der Gebühr
(1) Die Grabnutzungsgebühr entstehta) im Fall des § 2 Abs. 1 Buchst. a mit der Inanspruchnahme der nach dieser Satzung gebührenpflichtigen Leistung,
b) im Fall des § 2 Abs. 1 Buchst. b mit der Bestätigung der Antragstellung durch die Gemeinde,
c) im Fall des § 2 Abs. 1 Buchst. c mit der Auftragserteilung,
d) im Fall des § 2 Abs. 1 Buchst. d mit der Zuteilung des Nutzungsrechts.
(2) Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig.
II. Einzelne Gebühren
§ 4 Grabnutzungsgebühren
(1) Die Grabgebühr beträgt pro Grabstätte für die Dauer der Ruhezeit für eine
| a) Einzelwahlgrabstätte | 950,00 Euro |
|---|---|
| b) Familienwahlgrabstätte | 1.900,00 Euro |
| c) Urnenreihengrabstätte | 590,00 Euro |
| d) Urnenwahlerdgrabstätte | 610,00 Euro |
| e) Ungekennzeichnete Urnenreihenrasengrabstätte | 290,00 Euro |
(2) Für die Verlängerung des Grabnutzungsrechts gelten die anteiligen Beträge nach Abs. 1. Die Mindestdauer für eine Verlängerung beträgt 5 Jahre.
(3) Erstreckt sich die Ruhefrist über die Dauer des Grabnutzungsrechts hinaus, so ist die zur Verlängerung des Nutzungsrechts festgesetzte Gebühr anteilig bis zum Ablauf der Ruhefrist im Voraus zu entrichten.
§ 5 Grabherstellungsgebühren
Die Gebühr für die Grabherstellung (Aushebung, Schließung des Grabes, Erdabfuhr) beträgt
1. Bei Erdbestattungen
| a) Für Verstorbene über 10 Jahren | |
|---|---|
| - Normalgrab | 99,00 Euro |
| - Tieferlegung | 111,00 Euro |
| b) Für Verstorbene unter 10 Jahren | |
| - Normalgrab | 47,00 Euro |
| - Tieferlegung | 52,00 Euro |
- 2. Bei Urnenbeisetzungen in einer Urnen- oder Erdgrabstätte: 23,00 Euro
§ 6 Sonstige Gebühren
(1) Die Gebühr beträgt für
| a) Die Benutzung des Leichenhauses inkl. Kühlvitrine | 280,00 Euro pauschal |
|---|---|
| b) Das Ausstellen einer Graburkunde | 15,00 Euro |
| c) Das Umschreiben des Grabnutzungsrechts | 15,00 Euro |
| d) Die Verlängerung des Grabnutzungsrechts | 15,00 Euro |
| e) Die Erlaubnis, ein Grabmal oder eine sonstige bauliche Anlage errichten zu dürfen | 50,00 Euro |
| f) Einen Urnengedenkstein | 124,00 Euro |
| g) Ein Namensblatt aus Edelstahl mit Gravur | 50,00 Euro |
(2) Für sonstige Leistungen, die in dieser Satzung nicht aufgeführt sind, werden gesonderte Vereinbarungen über die Kostenerstattung getroffen. Das für solche Leistungen erhobene Entgelt bestimmt sich nach den tatsächlichen Aufwendungen. Das gilt auch dann, wenn eine Vereinbarung nicht getroffen wurde.
III. Schlussbestimmungen
§ 7 Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 09.03.2015 außer Kraft.
Gemeinde Gaukönigshofen, 31.05.2022
gez.
Johannes Menth Erster Bürgermeister
2. Friedhofssatzung Stand: 31.05.2022 Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtungder Gemeinde Gaukönigshofen
(Friedhofs- und Bestattungssatzung)
Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und Absatz 2 der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gaukönigshofen folgende Satzung:
ERSTER TEIL
Allgemeine Vorschrift
§ 1
Gegenstand der Satzung
Zum Zweck einer geordneten und würdigen Totenbestattung, insbesondere der Gemeindeeinwohner, betreibt die Gemeinde Gaukönigshofen als eine öffentliche Einrichtung:
- 1. a) die gemeindeeigenen Friedhöfe und Friedhofsteile
- in Acholshausen, Fl.Nr. 737
- in Eichelsee, Fl.Nr. 268
- in Gaukönigshofen, Fl.Nr. 1620 und 28
b) die im Eigentum der kath. Kirchenstiftungen stehenden Friedhöfe in
- Gaukönigshofen, Fl.Nr. 29 und 685, dessen Verwaltung mit Vertrag vom 29.11.1971 der Gemeinde Gaukönigshofen übertragen wurde,
- Rittershausen, Fl.Nr. 80, dessen Verwaltung mit Vertrag vom 16.10.1977 der ehemaligen Gemeinde Rittershausen übertragen wurde,
- Wolkshausen, Fl.Nr. 8, dessen Verwaltung mit Vertrag vom 15.10.1971 der ehemaligen Gemeinde Wolkshausen übertragen wurde.
- 2. die gemeindlichen Leichenhäuser (§ 21) in Gaukönigshofen und Wolkshausen
- 3. das Friedhofs- und Bestattungspersonal (§ 22)
ZWEITER TEIL
Der gemeindliche Friedhof
ABSCHNITT 1
Allgemeines
§ 2
Widmungszweck
Der gemeindliche Friedhof ist insbesondere den verstorbenen Gemeindeeinwohnern als würdige Ruhestätte und zur Pflege ihres Andenkens gewidmet.
§ 3
Friedhofsverwaltung und -aufsicht
Die gemeindlichen Friedhöfe werden von der Gemeinde Gaukönigshofen als Friedhofsträger verwaltet und beaufsichtigt (Friedhofsverwaltung und -aufsicht).
Friedhofs- und Bestattungssatzung
§ 4
Bestattungsanspruch
(1) Auf dem gemeindlichen Friedhof ist die Beisetzung
- 1. der verstorbenen Gemeindeeinwohner,
- 2. der im Gemeindegebiet – oder in einem angrenzenden gemeindefreien Gebiet – Verstorbenen oder tot Aufgefundenen, wenn eine ordnungsgemäße Beisetzung nicht anderweitig sichergestellt ist,
- 3. der durch Grabnutzungsrechte berechtigten Personenzu gestatten.
(2) Die Bestattung anderer als der in Absatz 1 genannten Personen bedarf der besonderen Erlaubnis der Gemeinde Gaukönigshofen, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
(3) Für Tot- und Fehlgeburten gilt Art. 6 des Bestattungsgesetzes (BestG).
ABSCHNITT 2
Ordnungsvorschriften
§ 5
Öffnungszeiten
(1) Der gemeindliche Friedhof ist tagsüber geöffnet. Die Besuchszeiten werden am Eingang zum Friedhof bekannt gegeben; bei dringendem Bedürfnis kann das Friedhofspersonal in Einzelfällen Ausnahmen zulassen.
(2) Die Gemeinde Gaukönigshofen kann das Betreten des Friedhofs oder einzelner Teile aus besonderem Anlass – z. B. bei Leichenausgrabungen und Umbettungen (§ 25) – untersagen.
§ 6
Verhalten im Friedhof
(1) Jeder Besucher des gemeindlichen Friedhofs hat sich ruhig und der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten.
(2) Kindern unter 10 Jahren ist das Betreten des Friedhofs nur in Begleitung Erwachsener gestattet.
(3) Im Friedhof ist insbesondere untersagt
- 1. Wege und Plätze zu verunreinigen,
- 2. Tiere mitzuführen (ausgenommen Blindenhunde),
- 3. die Wege mit Fahrzeugen und Sportgeräten aller Art, insbesondere auch mit Fahrrädern, zu befahren. Ausgenommen sind Kinderwagen, Kranken- und Behindertenfahrstühle und vergleichbare Hilfsmittel zum Transport von Kindern, Kranken und Behinderten, sowie die von der Gemeinde zugelassenen Fahrzeuge,
- 4. Druckschriften zu verteilen, ausgenommen Druckschriften, die im Rahmen der Bestattungsfeier notwendig und üblich sind; sonstige Waren aller Art feilzubieten oder anzupreisen, gewerbliche oder sonstige Leistungen anzubieten,
- 5. an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung oder Trauerfeier störende Arbeiten in der Nähe zu verrichten,
Friedhofs- und Bestattungssatzung
- 6. zu rauchen und zu lärmen,
- 7. der Örtlichkeit nicht entsprechende Gefäße (z. B. Konservendosen, Einmachgläser, Flaschen u. ä. Gegenstände) auf den Gräbern aufzustellen sowie solche Gefäße zwischen den Gräbern zu hinzustellen,
- 8. die Flächen außerhalb der Wege und die Grabstätten unbefugt zu betreten,
- 9. Film-, Video- und Fotoaufnahmen von Grabstätten und insbesondere Grabmalen zu erstellen, zu verwerten und zu verbreiten (z.B. Internet), außer zu privaten Zwecken. (4) Die Friedhofsverwaltung kann von den Verboten auf Antrag Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofs und der Ordnung auf ihm vereinbar sind.
§ 7
Gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof
(1) Gewerbetreibende wie Bildhauer und Steinmetze bedürfen für ihre nicht nur vorübergehende Tätigkeit auf dem gemeindlichen Friedhof der vorherigen Zulassung durch die Gemeinde, wobei Art und Umfang und Dauer der Tätigkeit zeitlich begrenzt werden können. Die Gemeinde kann die Vorlage der erforderlichen Nachweise verlangen.
(2) Die Genehmigung ist bei der Gemeinde – Friedhofsverwaltung – zu beantragen. Das Genehmigungsverfahren kann über eine einheitliche Stelle abgewickelt werden; die Art. 71a-71e des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) gelten entsprechend.
(3) Über die Genehmigung entscheidet die Gemeinde innerhalb einer Frist von 3 Monaten. Art. 42a Abs. 2 Sätze 2 bis 4 Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) gelten entsprechend.
(4) Hat die Gemeinde nicht innerhalb der nach Absatz 3 festgelegten Frist von 3 Monaten entschieden, gilt die Genehmigung als erteilt.
(5) Die Zulassung wird nur Gewerbetreibenden erteilt, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind. Der Antragsteller erhält einen Zulassungsbescheid, der auch als Ausweis der Berechtigung zur Vornahme der Arbeiten (Berechtigungsschein) gilt und dem Friedhofspersonal auf Verlangen vorzuzeigen ist.
(6) Durch die Arbeiten darf die Würde des Friedhofs nicht beeinträchtigt werden; insbesondere ist auf Bestattungsfeierlichkeiten Rücksicht zu nehmen. Unter Beachtung von Satz 1 ist den zur Vornahme der Arbeiten Berechtigten die Benutzung der Friedhofswege mit geeigneten Fahrzeugen abweichend von § 6 Abs. 3 Nr. 2 im erforderlichen Maße gestattet. Nach Beendigung der Arbeiten sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen.
(7) Abräum-, Rest- und Verpackungsmaterial der am Friedhof tätigen Steinmetze und Gärtner, wie z.B. alte Fundamente, Einfassungen, Grabmale, Erde, Folien und Styroporplatten für Blumentöpfe, sind von diesen zu entfernen.
(8) Die Zulassung zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten auf dem Friedhof kann von der Gemeinde entzogen werden, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung weggefallen sind oder wenn der Gewerbetreibende mehrfach gegen die Friedhofssatzung oder gegen berechtigte Anordnungen des Friedhofspersonals verstoßen hat. Ein einmaliger schwerer Verstoß ist ausreichend.
Friedhofs- und Bestattungssatzung
DRITTER TEIL
Grabstätten und Grabmale
ABSCHNITT 1
Die Grabstätten
§ 8
Allgemeines
(1) Die Grabstätten bleiben Eigentum der Gemeinde Gaukönigshofen. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden.
(2) Die Anlage der Grabstätten richtet sich nach dem Friedhofs-(Belegungs-) Plan, der bei der Friedhofsverwaltung während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden kann. In ihm sind die einzelnen Grabstätten fortlaufend nummeriert.
§ 9
Grabarten
(1) Die Grabstätten werden unterschieden in:
- 1. Einzelwahlgrabstätten (§10)
- 2. Familienwahlgrabstätten (§ 10)
- 3. Urnenreihengrabstätten ohne Pflege (§ 11a)
- 4. Urnenwahlerdgrabstätte mit Pflege (§ 11b)
- 5. ungekennzeichnete Urnenreihenrasengrabstätten (§ 11c)
§ 10
Einzel- und Familienwahlgrabstätten
(1) Einzel- und Familienwahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für mindestens die Dauer der Ruhezeit, längstens für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit) begründet und deren Lage im verfügbaren Rahmen gemeinsam mit dem Erwerber bestimmt wird. Der Nutzungsberechtigte erhält eine Graburkunde. Ein Anspruch auf den Erwerb oder die Verlängerung besteht nicht.
(2) In Einzel- und Familienwahlgräbern erfolgt die Bestattung übereinander. In einem Einzelgrab können maximal zwei Särge mit gleichzeitig laufenden Ruhefristen bestattet werden. In einem Familiengrab können maximal 4 Särge mit gleichzeitig laufenden Ruhefristen bestattet werden.
(3) In Einzel- und Familiengräbern sind auch Urnenbeisetzungen zulässig. In Einzelgräbern können maximal vier Urnen, in Familiengräbern bis zu acht Urnen mit gleichzeitig laufenden Ruhefristen beigesetzt werden. Die Aschekapseln und Überurnen müssen aus vergänglichem Material bestehen.
§ 11
Urnengrabstätten
(1) Aschenreste und Urnen müssen den Vorschriften der § 17 und 27 Bestattungsverordnung (BestV) entsprechen. Urnen können in Urnenreihengrabstätten, Urnenwahlerdgrabstätten, in anonymen Urnenreihenrasengrabstätten oder Urnenreihengrabfächern beigesetzt werden.
(2) Eine Urnenbeisetzung ist der Gemeinde vorher rechtzeitig anzumelden. Bei der Anmeldung sind die standesamtliche Urkunde und die Bescheinigung über die Einäscherung vorzulegen.
(3) Urnen müssen entsprechend § 27 der Bestattungsverordnung (BestV) gekennzeichnet bzw. beschaffen sein
Friedhofs- und Bestattungssatzung
Für das Nutzungsrecht an Urnengrabstätten gilt § 12 entsprechend.
§ 11a) Urnenreihengrabstätten ohne Pflege
(1) Urnenreihengrabstätten sind Grabstätten für Aschenbestattungen, in welcher eine Urne beigesetzt wird. Die Verwendung von kompostierbaren Urnen ist zwingend vorgegeben. Das Nutzungsrecht wird für eine Dauer von 10 Jahren erworben.
(2) Urnenreihengrabstätten sind Aschenstätten, die der Reihe nach belegt werden. Es können maximal 2 Urnen beigesetzt werden
§ 11b) Urnenwahlerdgrabstätten mit Pflege
Urnen werden in einer Tiefe von 0,80 m beigesetzt. In einem Urnenwahlerdgrab können maximal 4 aus leicht verrottbarem Material bestehende Urnen mit gleichzeitig laufenden Ruhefristen beigesetzt werden.
§ 11c) ungekennzeichnete Urnenreihenrasengrabstätte
(1) Eine anonyme Urnenreihengrabstätte ist eine Grabstätte für Aschen. Die Anlage der Urnenreihenrasengrabstätte erfolgt durch die Gemeinde. Die Grabstellen werden der Reihe nach vergeben. In jeden anonymen Urnenreihenrasengrab wird nur eine aus leicht verrottbarem Material bestehende Urne beigesetzt. Nach Ablauf der Ruhefrist werden die Grabstellen bei Bedarf wieder vergeben.
(2) Die Hinterbliebenen dürfen auf dem Urnensammelgrab keine Grabmale und sonstige Ausstattungen errichten und keine Anpflanzungen vornehmen. Auf Wunsch ist ein Erinnerungsblatt mit Namen und Geburts- und Sterbedatum möglich, das am Baum aufgehängt wird.
(3) Die Graboberfläche wird durch die Gemeinde gestaltet und gepflegt.
§ 12 Nutzungsrecht
(1) Das Nutzungsrecht entsteht nach schriftlicher Bestätigung und Zahlung der fälligen Gebühr. Nach Vorliegen dieser Vorrausetzungen wird durch die Friedhofsverwaltung eine Graburkunde an den Nutzungsberechtigten erstellt.
(2) Während der Nutzungszeit darf eine Beisetzung nur erfolgen, wenn
- 2. das Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit verlängert worden ist.
(3) Der Nutzungsberechtigte hat das Recht, in einem Einzel- oder Familienwahlgrab bestattet zu werden und Mitglieder seiner Familie (Ehegatte, Kinder, Eltern und unverheiratete Geschwister) darin bestatten zu lassen. Ausnahmsweise kann die Gemeinde auch die Beisetzung anderer Personen zulassen. Jede Beisetzung ist der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen. Der Nutzungsberechtigte hat vor der Bestattung eine Beisetzungserklärung vorzulegen.
(4) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechtes soll der Erwerber für den Fall seines Ablebens aus dem in Abs. 3 Satz 1 genannten Personenkreis Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch eine im Zeitpunkt seines Todes wirksam werdende Verfügung übertragen. Wird bis zu seinem Tode keine derartige oder eine unwirksame Bestimmung getroffen, so geht das Nutzungsrecht auf die in Abs. 3 genannten Angehörigen in der dort genannten Reihenfolge über. Bei mehreren gleichrangigen Angehörigen erwirbt es der Älteste. Die Graburkunde wird von der Gemeinde entsprechend umgeschrieben.
Friedhofs- und Bestattungssatzung
(5) Vor und nach Ablauf der Ruhezeit (§23) kann der Grabnutzungsberechtigte aus wichtigem Grund und mit Einwilligung der Friedhofsverwaltung auf ein Grabnutzungsrecht verzichten. Der Verzicht wird erst mit schriftlicher Annahme der Verzichtserklärung durch die Friedhofsverwaltung wirksam. Das Grab muss innerhalb 3 Monaten abgeräumt und eingeebnet werden. Eine anteilige Rückerstattung von Grabnutzungsgebühren erfolgt nicht. Vorzeitige Grabauflösungen vor Ablauf der Ruhefrist lösen einen neuen Gebührentatbestand (Pflege- und Unterhaltsleistung der zurückgegebenen Grabstätte) aus.
(6) Das Nutzungsrecht an Grabstätten kann gegen erneute Zahlung der entsprechenden Grabnutzungsgebühr verlängert werden, wenn der Nutzungsberechtigte vor Ablauf des Rechtes die Verlängerung bei der Friedhofsverwaltung beantragt und der Platzbedarf es zulässt.
(7) Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage und Pflege der Grabstätte.
(8) Jede Änderung der Anschrift des Nutzungsberechtigten ist der Friedhofsverwaltung mitzuteilen.
(9) Nach Beendigung des Nutzungsrechts kann über das Grab anderweitig verfügt werden. Hiervon werden der Berechtigte, Erben oder der Pfleger des Grabes rechtzeitig benachrichtigt.
§ 13 Ausmaße der Grabstätten
(1) Die einzelnen Grabstellen haben folgende Ausmaße:
| Einzelwahlgrabstätte | Länge | 2,50 Meter |
|---|---|---|
| Breite | 1,00 Meter | |
| Familienwahlgrabstätte | Länge | 2,50 Meter |
| Breite | 2,00 Meter | |
| Urnenreihengrabstätte ohne Pflege | Länge | 0,80 Meter |
| Breite | 0,80 Meter | |
| Urnenwahlerdgrabstätte mit Pflege | Länge | 1,00 Meter |
| Breite | 0,80 Meter | |
| ungekennzeichnete Urnenreihenrasengrabstätte | Länge | 0,50 Meter |
| Breite | 0,90 Meter |
| (2) Die Beisetzungstiefe eines Sarges beträgt | wenigstens | 1,80 Meter |
|---|---|---|
| Die Beisetzungstiefe einer Urne beträgt | wenigstens | 0,80 Meter |
Friedhofs- und Bestattungssatzung
§ 14
Pflege und gärtnerische Gestaltung der Grabstätten
(1) Die Grabstätten sind in einem würdigen Zustand zu unterhalten. Verwelkte Blumen und verdorrte Kränze sind von den Grabstätten zu entfernen und an den vorgesehenen Plätzen zu entsorgen.
(2) Drei Monate nach der Bestattung bzw. nach der Verleihung des Nutzungsrechts ist die Grabstätte würdig herzurichten, gärtnerisch anzulegen und in diesem Zustand zu erhalten. Es dürfen nur geeignete Gewächse verwendet werden, die die benachbarten Gräber und eine spätere Wiederverwendung der Grabstätte nicht beeinträchtigen.
(3) Anpflanzungen aller Art neben den Gräbern werden ausschließlich von der Gemeinde ausgeführt. In besonderen Fällen können Ausnahmen von der Gemeinde zugelassen werden, wenn benachbarte Gräber nicht beeinträchtigt werden. Grabbeete dürfen nicht höher als 20 cm angelegt werden. Alle gepflanzten Gehölze gehen entschädigungslos in die Verfügungsbefugnis der Gemeinde über, wenn sie vom Nutzungsberechtigten nach Ablauf der Ruhefrist oder des Nutzungsrechts nicht abgeräumt worden sind. Der Schnitt und die Beseitigung, zu stark wachsender oder absterbender Bäume und Sträucher kann angeordnet werden. Wird die notwendige Maßnahme nicht innerhalb der hierfür dem Nutzungsberechtigten gesetzten Frist durchgeführt, so werden die Arbeiten von der Friedhofsverwaltung auf seine Kosten durchgeführt (Ersatzvornahme).
(4) Die Höhe der Bepflanzungen (Sträucher, Bäume) auf den Grabstätten darf 1,00 m nicht überschreiten. Ausnahmen hinsichtlich der Höhe sind nur innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten nach Bestattungen zulässig.
(5) Der Nutzungsberechtigte ist zur ordnungsgemäßen Pflege und Gestaltung der Grabstätte verpflichtet. Entspricht der Zustand nicht den Vorschriften der Gesetze oder dieser Satzung, so findet § 27 Anwendung. Übernimmt niemand die Pflege und Gestaltung und entspricht der Zustand der Grabstätte nicht den Vorschriften der Gesetze oder dieser Satzung, so ist die Gemeinde befugt, den Grabhügel einzuebnen, einen vorhandenen Grabstein zu entfernen und die Grabstätte nach Ablauf der Ruhefrist anderweitig zu vergeben; das Nutzungsrecht gilt – ohne Einschränkungsanspruch – als erloschen.
(6) Ist der Aufenthalt des Nutzungsberechtigten oder der Aufenthalt bzw. die Existenz des sonst Verpflichteten nicht bekannt, ergeht eine befristete öffentliche Aufforderung. Nach Ablauf dieser Frist ist die Friedhofsverwaltung berechtigt die Grabstätte auf Kosten eines Verpflichteten gem. Art. 14 Abs. 2 in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen oder abzuräumen und einzuebnen.
ABSCHNITT 2
Die Grabmäler
§ 15
Anzeigepflicht – Errichtung und Änderung von Grabmalen
(1) Die Errichtung und wesentliche Änderung von Grabmälern bedarf der Erlaubnis der Gemeinde. Für Grabmäler, Einfriedungen, Einfassungen und sonstige bauliche Anlagen gelten die Vorschriften für Grabmäler entsprechend, soweit nichts anderes bestimmt ist.
(2) Die Erlaubnis ist rechtzeitig vor Anfertigung oder Veränderung des Grabmales oder der baulichen Anlage bei der Gemeinde durch den Grabnutzungsberechtigten schriftlich zu beantragen. Dem Antrag sind die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen in zweifacher Fertigung beizufügen, insbesondere:
- 1. der maßstabgetreue Grabmalentwurf bzw. der maßstabgetreue Entwurf der baulichen Anlage mit Grundriss und Seitenansicht unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung, des Inhalts, der Farbe, der Form und der Anordnung,
- 2. Zeichnungen der Schrift, der Ornamente und der Symbole im Maßstab 1:10 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung, des Inhalts, der Form und der Anordnung. Soweit es erforderlich ist, können von der Gemeinde im Einzelfall weitere Unterlagen angefordert werden.
(3) Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn das Grabmal den gesetzlichen Vorschriften oder den Bestimmungen dieser Satzung nicht entspricht.
Friedhofs- und Bestattungssatzung
(4) Werden Grabmäler ohne Erlaubnis errichtet oder wesentlich geändert, so kann die Gemeinde die teilweise oder vollständige Beseitigung des Grabmals anordnen, wenn nicht auf andere Weise rechtmäßige Zustände hergestellt werden können. Die Gemeinde kann verlangen, dass ein Erlaubnisantrag gestellt wird.
Ist der Aufenthalt des Nutzungsberechtigten oder der Aufenthalt bzw. die Existenz des sonst. Verpflichteten nicht bekannt, ergeht eine befristete öffentliche Aufforderung. Kommt der Nutzungsberechtigte nicht fristgerecht der Aufforderung nach, so ist die Gemeinde berechtigt auf Kosten des Nutzungsberechtigten oder sonst. Verpflichteten das Grabmal zu entfernen und zu verwerten, wenn es den sicherheitsrechtlichen Anforderungen nicht genügt oder den gestalterischen Merkmalen der Satzung widerspricht (Ersatzvornahme).
(5) Die nicht erlaubnispflichtigen provisorischen Grabmale sind nur als naturlasierte Holztafeln oder -kreuze zulässig und dürfen nicht länger als zwei Jahre nach der Beisetzung verwendet werden.
(6) Für die Urnenwahlerdgrabstätten ist eine Einfassung des Grabes vorgeschrieben, falls keine vorhanden.
§ 16 Ausmaße der Grabmäler und Einfassungen
(1) Grabmäler müssen mindestens 14 cm tief sein und dürfen im Regelfall folgende Ausmaße nicht überschreiten:
| a) | bei Einzelwahlgrabstätten | Höhe | 1,20 m | Breite | 0,75 m |
|---|---|---|---|---|---|
| b) | bei Familienwahlgrabstätten | Höhe | 1,60 m | Breite | 1,60 m |
| c) | bei Urnenwahlerdgrabstätten (mit Pflege) | Höhe | 0,80 m | Breite | 0,60 m |
(2) Grabeinfassungen sollen folgende Maße nicht überschreiten:
| a) | bei Einzelwahlgrabstätten | Länge | 2,50 m | Breite | 1,00 m |
|---|---|---|---|---|---|
| b) | bei Familienwahlgrabstätten | Länge | 2,50 m | Breite | 2,00 m |
| c) | bei Urnenwahlerdgräbern (mit Pflege) | Länge | 1,00 m | Breite | 0,80 m |
§ 17 Gestaltung der Grabmäler
(1) Jedes Grabmal muss dem Widmungszweck des gemeindlichen Friedhofs (§ 2) Rechnung tragen und sich in die Umgebung der Grabstätte einfügen. Insbesondere die Verwendung völlig ungewöhnlicher Werkstoffe oder aufdringlicher Farben ist verboten.
(2) Inhalt und Gestaltung der Inschrift müssen mit der Würde des Friedhofs in Einklang stehen.
§ 17a Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit
Grabsteine und Grabeinfassungen aus Naturstein dürfen nur aufgestellt werden, wenn sie ohne schlimmste Folgen von Kinderarbeit im Sinne von Art. 3 des Übereinkommens Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 17.06.1999 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung schlimmster Folgen der Kinderarbeit (BGBl. 2001, S. 1290, 1291) hergestellt worden sind und hierfür ein Nachweis gem. Art. 9a Abs. 2 Bestattungsgesetz in der jeweils geltenden Fassung vorgelegt wird. Die Herstellung im Sinne dieser Vorschrift umfasst sämtliche Bearbeitungsschritte von der Gewinnung des Natursteins bis zum Endprodukt. Eines Nachweises gemäß Satz 1 bedarf es nicht, wenn der Letztveräußerer glaubhaft macht, dass die Grabsteine oder Grabeinfassungen aus Naturstein oder deren Rohmaterial vor dem 1. September 2016 in das Bundesgebiet eingeführt wurden.
Friedhofs- und Bestattungssatzung
§ 18
Standsicherheit
(1) Jedes Grabmal muss entsprechend seiner Größe dauerhaft und standsicher gegründet werden. (2) Der Antragsteller hat das Grabmal in einem ordnungsgemäßen, verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Er ist für Schäden verantwortlich, die durch Nichtbeachtung dieser Verpflichtung entstehen. (3) Stellt die Gemeinde Gaukönigshofen Mängel in der Standsicherheit fest, kann diese nach vorheriger vergeblicher Aufforderung das Grabmal auf Kosten des Antragstellers entfernen oder den gefährlichen Zustand auf andere Weise beseitigen. (4) Bei Antragstellung ist auf die vorstehend genannten Verpflichtungen hinzuweisen. (5) Der Antragsteller und die in seinem Auftrag handelnden Personen haften für jede durch die Errichtung von Grabmalen und baulichen Anlagen entstehenden Beschädigungen der Grab- und Friedhofsanlagen (§ 27)
§ 19
Entfernung der Grabmäler und sonstiger Anlagen
(1) Grabmäler dürfen vor Ablauf der Ruhezeit (§ 23) oder des Nutzungsrechts nur mit Erlaubnis der Gemeinde entfernt werden. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts sowie nach einer erfolgreichen vorzeitigen Grabauflösung sind Grabmäler bei entsprechender schriftlicher Aufforderung der Gemeinde Gaukönigshofen auf Kosten des Nutzungsberechtigten zu entfernen. Überstehende Fundamente sind auf einer Tiefe von 10 cm unter der natürlichen Geländeoberfläche zu entfernen. Die Grabstätten sind einzuebnen. (3) Kommt der Nutzungsberechtigte oder der sonst Verpflichtete seiner Verpflichtung nicht nach, kann ihn die Friedhofsverwaltung unter erneuter Fristsetzung auffordern den ordnungsgemäßen Zustand herzustellen. Nach Ablauf der Frist können zur Herbeiführung des ordnungsgemäßen Zustandes erforderliche Maßnahmen auf Kosten des vormals Nutzungsberechtigten oder sonst. Verpflichteten getroffen werden (Ersatzvornahme). (4) Sind der Aufenthalt des Nutzungsberechtigten oder der Aufenthalt bzw. die Existenz des sonst. Verpflichteten nicht bekannt, ergeht eine befristete öffentliche Aufforderung. Nach Ablauf dieser Frist ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte auf Kosten des Nutzungsberechtigten oder eines Verpflichteten abzuräumen und einzuebnen. Grabmale, Einfriedungen und sonstiger Grabschmuck gehen infolge der Eigentumsaufgabe durch den vormals Nutzungsberechtigten in das Eigentum des Friedhofsträgers über.
Friedhofs- und Bestattungssatzung
VIERTER TEIL
Bestattungsvorschriften
§ 20
Benutzung des gemeindlichen Leichenhauses
(1) Das Leichenhaus dient zur Aufbewahrung der Leichen aller im Gemeindegebiet Verstorbenen bis sie bestattet oder überführt werden und zur Aufbewahrung von Aschenresten feuerbestatteter Leichen bis zur Beisetzung im Friedhof.
(2) Die Toten werden in der Leichenhalle aufgebahrt. Die Bestattungspflichtigen (§ 15 der Bestattungsordnung) entscheiden, ob die Aufbewahrung im offenen oder geschlossenen Sarg erfolgt. Wird darüber keine Bestimmung getroffen, bleibt der Sarg geschlossen. Dies gilt auch im Fall des § 7 Bestattungsverordnung (übertragbare Krankheit) und/oder bei einer entsprechenden Anordnung des Amts- oder Leichenschauarztes.
(3) Lichtbildaufnahmen von aufgebahrten Leichen bedürfen des Einverständnisses desjenigen, der die Bestattung in Auftrag gegeben hat oder der Gemeinde.
(4) Leichenöffnungen dürfen nur in dem hierfür vorgesehenen Raum eines Leichenhauses durch einen Arzt vorgenommen werden. Sie bedürfen in jedem Fall einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung oder einer Einwilligung der Bestattungspflichtigen.
§ 21
Friedhofs- und Bestattungspersonal
Die im Zusammenhang mit der Bestattung stehenden Verrichtungen auf dem Friedhof, insbesondere
- 1. das Herrichten (Ausheben und Verfüllen) des Grabes
- 2. das Versenken des Sarges und die Beisetzung von Urnen
- 3. die Leichenbeförderung innerhalb des Friedhofs, also die Überführung des Sarges von der Halle zum Grab, einschließlich der Stellung der Sargträger
- 4. Ausgrabungen und Umbettungen (Exhumierung von Leichen und Gebeinen sowie Urnen) einschließlich notwendiger Umsargungen
- 5. Ausschmücken des Aufbahrungsraums und der Aussegnungshalleobliegt dem von der Gemeinde Gaukönigshofen beauftragten Bestattungsunternehmen. Sargträger können auf Wunsch der Angehörigen auch durch Verbände und Vereine gestellt werden. Weitere abweichende Regelungen kann die Gemeinde gestatten.
§ 22
Anzeigepflicht
(1) Bestattungen auf dem gemeindlichen Friedhof sind unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Gemeinde anzuzeigen; die erforderlichen Unterlagen sind vorzulegen.
(2) Soll die Beisetzung in einer Grabstätte erfolgen, an der ein Sondernutzungsrecht besteht, so ist dieses Recht nachzuweisen.
(3) Den Zeitpunkt der Bestattung setzt die Gemeinde in Absprache mit den Hinterbliebenen, dem Bestattungsunternehmen und dem Pfarramt fest.
Friedhofs- und Bestattungssatzung
§ 23
Ruhezeiten
(1) Die Ruhezeit bis zur Wiederbelegung beträgt grundsätzlich für Verstorbene bis zu 10 Jahren 10 Jahre und für Verstorbene über 10 Jahre 25 Jahre.
(2) Für Aschereste in Urnen gilt grundsätzlich eine Ruhezeit von 10 Jahren.
§ 24
Umbettungen
(1) Die Umbettung von Leichen und Aschenresten bedarf, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Vorschriften, der vorherigen Erlaubnis der Gemeinde Gaukönigshofen. Sie darf nur erteilt werden, wenn ein wichtiger Grund die Störung der Totenruhe und die Unterbrechung der Verwesung rechtfertigt.
(2) Die Erlaubnis kann grundsätzlich nur von den in § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Bestattungsverordnung (BestV) genannten Angehörigen beantragt werden. Außerdem ist zur Umbettung die Zustimmung des Grabstätteninhabers notwendig.
(3) Die Gemeinde Gaukönigshofen bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung. Sie lässt die Umbettung durchführen. Sie kann, wenn Umbettungen nach auswärts erfolgen, auch anerkannten Leichentransportunternehmen gestatten, die Umbettung durch ihr Personal vorzunehmen. Soweit Exhumierungen von Leichen nicht vom Gericht oder einer Behörde angeordnet werden, sollen Sie nur in den Monaten Oktober bis März erfolgen.
FÜNFTER TEIL
Übergangs-/Schlussbestimmungen
§ 25
Ordnungswidrigkeiten
Nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich
- 1. die bekannt gegebenen Öffnungszeiten missachtet oder entgegen einer Anordnung der Gemeinde Friedhof betritt (§ 5)
- 2. den Bestimmungen über das Verhalten auf dem Friedhof zuwiderhandelt (§ 6)
- 3. die erstmalige Anlage, Pflege und Instandhaltung der Grabstätten nicht satzungsgemäß vornimmt (§ 14)
- 4. die Bestimmungen über die gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof nicht beachtet (§ 7)
- 5. Bestattungen nicht unverzüglich, nach Eintritt des Todes bei der Gemeinde anzeigt (§ 22.1)
- 6. den Bestimmungen über Umbettungen zuwiderhandelt (§ 24)
§ 26
Haftung
(1) Die Gemeinde haftet unbeschadet Absatz 2 nicht für Schäden, die durch nicht satzungsgemäße Benetzung der Friedhofsanlagen durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen.
(2) Die Gemeinde haftet für Schäden, die sich aus der Benutzung der Bestattungseinrichtungen ergaben, nur dann, wenn eine Person, deren sich die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen bedient, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Friedhofs- und Bestattungssatzung
§ 27
Anordnungen für den Einzelfall; Zwangsmittel
(1) Die Gemeinde Gaukönigshofen kann zur Erfüllung der nach dieser Satzung bestehenden Verpflichtungen Anordnungen für den Einzelfall erlassen.
(2) Für die Erzwingung, der in dieser Satzung vorgeschriebenen Handlungen, eines Duldens oder Unterlassens gelten die Vorschriften des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (VwZGV)
§ 28
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Friedhofs- und Bestattungssatzung vom 09.03.2015 und die Änderungssatzung vom 01.04.2020 außer Kraft.
Gaukönigshofen, 03.05.2022
gez.
Johannes Menth, 1. Bürgermeister
3. Änderungssatzung Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
1. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Gaukönigshofen 2024
Ausgabe 11/2024 ■ Samstag, 2. November 2024
A M T L I C H E S M I T T E I L U N G S B L AT T DER GEMEINDE GAU KÖ N I G S H O F E N
Auf geht‘s zur Künshöfer Kerwa
Auch in diesem Jahr findet wieder die
K ün sh ö fe r K e r wa statt. Beginn ist pünktlich um 18.00 Uhr am Samstag, den 9. November 2024, an der Schutzengelkirche. Nach der Begrüßung werden wir mit unseren bunt geschmückten Bäumchen zu folgenden Stationen ziehen:
- 1. Station: vor der Kirche
- 2. Station: Rathausplatz
- 3. Station: „Haus der Jugend“, Bürgerverein
- 4. Station: Gasthaus „Zum Gaugrafen“, Fam. Eck Nach dem Umzug können Sie sich beim traditionellen Kirchweihessen stärken und anschließend den Abend gemütlich ausklingen lassen.
Wir würden uns freuen, wenn an diesem alther-gebrachten Brauch viele Bürgerinnen und Bürger teilnehmen würden. Auch die Kinder sind herzlich eingeladen uns mit Fackeln zu begleiten.
Der Umwelt zuliebe, bringen Sie bitte Ihre eigenen Schnapsgläser mit. 2 Nummer 11 Samstag, 2. November 2024
Ärztliche Dienste
Bereitschaftsdienst APOTHEKEN-NOTDIENST Rufnummer für Hausbesuche: 116 117 Sa., 02.11.2024 Schwalben-Apotheke im Knaus-Center Marktbreiter Str. 11, In lebensbedrohlichen Fällen bitte den Ochsenfurt, Tel. 09331/983377 Notarzt verständigen unter Tel. 112 So., 03.11.2024 Rats-Apotheke, Hauptstr. 31, Ochsenfurt, Tel. 09331/2340 Sa., 09.11.2024 St.-Michaels-Apotheke Würzburger Str. 2, Kirchheim Tel. 09366 / 6933 ZAHNÄRZTLICHER NOTDIENST So., 10.11.2024 Marien-Apotheke, Würzburger Str. 5-7, Reichenberg, Tel. 0931 /661030 02.11.-03.11.2024 Johannes Klinke, Uffenheimer Str. 12, Ochsenfurt, Sa., 16.11.2024 Stadt-Apotheke Hauptstr. 40, Ochsenfurt, Tel. 09331/2330 Tel. 09331/1022 Heuchelhof-Apotheke, Place de Clean 5, Würzburg, 09.11.-10.11.2024 Dr. Achim Leybach, Kirchgasse 16, Obernbreit, Tel. 0931/69528 Tel. 09332/5911770 So., 17.11.2024 St.-Sebastian-Apotheke Hauptstr. 24, Eibelstadt, Tel. 09303/8448 16.11.-17.11.2024 Ingo-Wernher Lohmann Jahnstr. 5, Ochsenfurt Tel. 09331/3301 Tauber-Apotheke Rothenburger Str.1, Röttingen, Tel. 09338/981824 23.11.-24.11.2024 Axel Lorke, Hauptstr. 31, Aub, Tel. 09335/99961 Sa., 23.11.2024 Engel-Apotheke im Mainärztehaus, Jahnstr. 5, Ochsenfurt 30.11.-01.12.2024 Dr. Uwe Neis Hauptstr. 71, Eibelstadt, Tel. 09331/9833378 Tel. 09303/8338 So., 24.11.2024 Florian-Geyer-Apotheke, Marktplatz 11, Giebelstadt, Änderungen vorbehalten! Tel.9334/99917 Den aktuellen Notdienst können Sie auch im Internet unter Schwanen-Apotheke, Marktplatz 8, Aub, 09335 / 595 www.notdienst-zahn.de abrufen. Sa., 30.11.2024 Klingentor-Apotheke Tückelhäuser Str. 9, Ochsenfurt Tel. 09331/80665 So., 01.12.2024 Schloss-Apotheke, Schlossplatz 5, Marktbreit, Tel. 09332/3046 Apotheke-Kleinrinderfeld, Jahnstr. 1, Kleinrinderfeld, Tel. 09366/9801103 Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar? Sa., 07.12.2024 Sommerhäuser Apotheke, Hauptstr. 28, Sommerhausen, Tel. 09333/9045930 Adler-Apotheke, Marktstr. 6, Marktbreit, Tel. 09332/3423 In Notfällen kann dies Änderungen vorbehalten! entscheidend sein! Der aktuelle Apothekennotdienst kann im Internet unter www.lak-bayern.notdienst-portal.de abgefragt werden!
Öffnungszeiten des Wertstoffhofes Gaukönigshofen: Grüngutsammelstelle Ochsenfurt: Wertstoffhof Bärental, Am Ladehof 21 Die Grüngutsammelstelle ist noch bis November am Di. 9.00 – 18.00 Uhr Samstag von 10.00 - 13.00 Uhr Mi. 7.00 – 12.00 Uhr geöffnet. Do. 9.00 – 18.00 Uhr Fr. 9.00 – 18.00 Uhr In den Wintermonaten, von Dezember bis einschließlich Sa. 9.00 – 14.00 Uhr Februar, geschlossen. Wertstoffhof mit Annahme aller Elektro-Altgeräte (inkl. Bildschirme und Monitore, Kühl- und Gefriergeräte, Lampen, PV-Module) sowie Grüngut bis 5 Kubikmeter und Erdenverkauf.
Gemeindeverwaltung Gaukönigshofen
- 1. Bürgermeister Johannes Menth Bürgermeistersprechstunden Für Vor-Ort-Termine steht Herr Menth nach Anschrift: Hauptstraße 16 Vereinbarung jederzeit zur Verfügung! 97253 Gaukönigshofen Telefon: 0 93 37/97 19-0 In dringenden Fällen ist die Gemeinde unter folgender Rufnummer Fax: 0 93 37/97 19-99 zu erreichen: E-Mail: [email protected] Wasserwart 01 73/8 57 83 54 Homepage: www.gaukoenigshofen.de Rufbereitschaft Bauhof 01 73/6 00 74 11 Öffnungszeiten Rathaus: (nur außerhalb der Dienstzeiten!) Mo., Di., Do., Fr. 8.00 – 12.30 Uhr Bauhofleiter 01 72/6 56 84 07 Mi. 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr Nummer 11 Samstag, 2. November 2024 3 zu beachten, dass die Gemeinde keinen Einfluss auf die Festsetzung des Messbetrags hat und diesen nicht ändern Aktuelles aus dem Rathaus kann. Solange das Finanzamt keine korrigierte Messzahl an die Gemeinde übermittelt, bleibt die zuletzt festgesetzte Messzahl gültig und muss für die Berechnung Ihrer Grund- Beratung in Rentenangelegenheiten steuer herangezogen werden. Wenn Sie Einspruch gegen den Messbescheid einlegen möchten, sollten Sie dies in- Der nächste Termin für die Beratung in Rentenangelegen- nerhalb der gesetzlichen Frist tun und alle relevanten Un- heiten bei Herrn Weißenberger (Versichertenberater der terlagen und Begründungen vorlegen, die Ihre Ansicht Deutschen Rentenversicherung Bund) findet am unterstützen. Es empfiehlt sich, in komplexen Fällen profes- Mittwoch, den 27. November 2024 sionelle Hilfe, etwa durch einen Steuerberater oder Rechts- statt. anwalt mit Expertise im Steuerrecht, in Anspruch zu neh- Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Frau Ringelmann, men. Beachten Sie, dass eine Korrektur des Messbetrags Tel. 09337/9719-77, oder Frau Pfeuffer, Tel. 09337/9719-66, durch das Finanzamt zu einer Neuberechnung Ihrer Grund- zwecks vorheriger Terminabsprache. steuer führen wird. Die Gemeinde wird in diesem Fall einen Eine Beratung ohne Termin ist grundsätzlich nicht möglich. neuen Grundsteuerbescheid auf Basis des korrigierten Messbetrags ausstellen.
Wichtiger Kassentermin Was passiert, wenn ich die Grundsteuererklärung nicht oder zu spät abgegeben habe? Grundsteuer A Wenn Sie keine Erklärung abgegeben haben, wird das Grundsteuer B Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Dies Gewerbesteuer kann zu Ihren Ungunsten ausfallen. Es können auch Ver-Fälligkeit: 15. November 2024 spätungszuschläge erhoben werden. Es ist ratsam, die Die fälligen Beträge können den zugestellten Bescheiden Erklärung so schnell wie möglich nachzureichen. entnommen werden. Bei erteiltem SEPA-Mandat ist nichts zu veranlassen. Selbstzahler werden gebeten, den Termin zu beachten und die fälligen Zahlungen rechtzeitig zu veranlassen. EINLADUNG zur Fragen und Antworten für Grundstücks- GEDENKVERANSTALTUNG eigentümer über die Auswirkungen der Grundsteuer-Reform ab 2025 Aus welchem Grund werden die Hebesätze ab 2025 neu festgesetzt? am Sonntag, Das Bundesverfassungsgericht erklärte die bisherige Be- den 10.11.2024 rechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig. Infolge- um 19.00 Uhr dessen hat das zuständige Finanzamt (Würzburg) für jedes Grundstück einen neuen Grundsteuermessbetrag ermittelt und diesen sowohl dem Grundstückseigentümer als auch Kreisgedächtnisstätte der Gemeinde mitgeteilt. Diese neu ermittelten Messbeträ- in Gaukönigshofen, ge müssen von der Gemeinde als Grundlage für die Be- Am Königshof 22 rechnung der Grundsteuer verwendet werden. Sie unter-scheiden sich sowohl für Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) als auch für Grundsteuer B Alle Interessierten (sonstige Grundstücke) deutlich von den bisherigen Mess-beträgen. Aus diesem Grund sind die Gemeinden in sind hierzu herzlich Deutschland nun verpflichtet, ihre Hebesätze zu überprüfen eingeladen! und gegebenenfalls anzupassen, um im Rahmen der Grundsteuerreform eine angemessene und verfassungs-konforme Besteuerung zu gewährleisten. Muss ich künftig in jedem Fall eine höhere Grundsteuer bezahlen? Nein, die Höhe Ihrer künftigen Grundsteuer hängt maß-geblich von dem vom Finanzamt ermittelten Messbetrag ab. Sie haben die Möglichkeit, den jährlichen Grundsteuer-Zahlbetrag selbst zu berechnen: • Für Grundsteuer A: Messbetrag x 6,6 • Für Grundsteuer B: Messbetrag x 2,7 IMPRESSUM Diese Berechnung gibt Ihnen eine genaue Vorstellung da- Herausgeber: Gemeinde Gaukönigshofen, vertreten durch den von, wie sich Ihre individuelle Grundsteuerlast ab 2025 ent- 1. Bürgermeister Johannes Menth (v.i.S.d.P.) wickeln wird. Es gibt Grundstückseigentümer die weniger Miteinander: Gemeindeblatt mit amtlichen Mitteilungen Grundsteuer zahlen werden, während andere mit einer Erhöhung rechnen müssen. Die entsprechenden Grund- Anzeigen, Layout und Druck: steuerbescheide werden noch in diesem Jahr versandt. Krieger-Verlag GmbH, 74572 Blaufelden, Telefon 0 79 53 / 98 01-0, Telefax 0 79 53 / 98 01-90, E-Mail: [email protected] Der Messbetrag wurde vom Finanzamt falsch ermittelt www.krieger-verlag.de – was kann ich tun? Wenn Sie der Meinung sind, dass der vom Finanzamt er- Das nächste Miteinander erscheint am 7. Dezember 2024 mittelte Messbetrag nicht korrekt ist, müssen Sie diese An- Redaktionsschluss: Mittwoch, 27. November 2024, 12.00 Uhr gelegenheit direkt mit dem Finanzamt klären. Es ist wichtig 4 Nummer 11 Samstag, 2. November 2024
n! Bitte beachte Mitteilungsblatt zum Jahreswechsel Die letzte Ausgabe Ihres Mitteilungsblattes in diesem Jahr erscheint in der Woche vom 2. bis 7. Dezember 2024.
Das erste Mitteilungsblatt im Jahr 2025 wird am Samstag, dem 18. Januar 2025 herausgegeben. Deshalb müssen sämtliche Termine und Bekanntmachungen bis 17. Januar 2025 bereits in der nächsten Ausgabe (Weihnachtsausgabe, 49. Woche 2024) veröffentlicht werden. Wir bitten alle Anzeigenkunden und Verfasser von kirchlichen, Schul- und Vereinsnachrichten, ihre Anzeigen und Berichte für diesen Zeitraum rechtzeitig einzureichen. Um Vormerkung und Beachtung wird gebeten. Vielen Dank! Krieger-Verlag, Blaufelden
Herzlich willkommen Öffnungszeiten und Frau Sigrid Ringelmann verstärkt ab sofort das Rathaus-Team als Mit- telefonische Erreichbarkeit arbeiterin im Einwohnermeldeamt. der Gemeindeverwaltung Wir freuen uns auf die Zusammen-arbeit mit Frau Ringelmann und wün-Gaukönigshofen schen ihr einen guten Start und viel Freude bei ihrer neuen Tätigkeit. Sie möchten etwas klären? Rufen Sie uns zu unseren Sprechzeiten an. Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen telefonisch zu klären. Viele Fragen, Bericht unserer Auszubildenden etwa zu Öffnungszeiten, Zuständigkeiten oder mitzubringenden Unterlagen, Celine Englisch können wir Ihnen sofort beantworten. Hallo, mein Name ist Celine Sie erreichen uns telefonisch unter 09337/9719-0 oder Englisch und ich absolviere seit 1.9.2024 bei der Ge- per E-Mail ([email protected]) meinde Gaukönigshofen eine Ausbildung zur Ver- zu den Sprechzeiten montags, dienstags, donnerstags, freitags von waltungsfachangestellten. 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Die Ausbildung zur/zum 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Verwaltungsfachangestell-ten dauert drei Jahre und Die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie auf unserer Homepage unter: setzt sich aus einem prakti- www.gaukoenigshofen.de/Rathaus/Ansprechpartner bzw. Rathaus/ schen und einem schuli- Bauhof. schen Teil zusammen. Das nennt man „Duale Ausbil- Lässt sich Ihr Anliegen nicht klären, vereinbaren wir gerne einen per-dung“. Der praktische Teil sönlichen Termin mit Ihnen. findet sowohl in einem Aus-bildungsbetrieb als auch in der Berufsschule als Block-unterricht in Würzburg statt. Online-Terminvereinbarung für das Einwohnermeldeamt Zusätzlich besucht man die Bayrische Verwaltungsschule (BVS). Die BVS vertieft und ergänzt den ganzen Stoff nochmals für die Abschlussprü-fung. Die Aufgaben in dem Beruf sind sehr abwechslungs-reich und vielseitig, dennoch sind es auch verantwortungs-volle Aufgaben. Eine weitere wesentliche Aufgabe besteht darin, den Bürgerinnen und Bürgern bei ihren täglichen Anliegen und Bedürfnissen Unterstützung zu bieten, um ein möglichst harmonisches Zusammenleben in der Gesell-schaft zu fördern. Durch diese Ausbildung eröffnen sich vielfältige Einsatz-möglichkeiten in der Verwaltung und es gibt zahlreiche Wir wollen die Terminvergabe für Sie so einfach wie möglich gestalten, Chancen zur beruflichen Weiterentwicklung. deshalb können Termine für das Einwohnermeldeamt ab sofort auch Einige Beispiele hierfür sind: online gebucht werden. Sie finden die Online-Terminvereinbarung auf
- Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt
- interne Aufstiegsmöglichkeiten der Startseite www.gaukoenigshofen.de.
- Angestelltenprüfungen der Stufen I und II
Ich hoffe, ich konnte euch einen kleinen Überblick über Ihre Gemeindeverwaltung meine Ausbildung vermitteln und vielleicht hat der eine oder andere von euch genauso viel Freude daran wie ich. Nummer 11 Samstag, 2. November 2024 5
Aus den Gemeinderatssitzungen Archiv- und Heimatpflege
Bericht aus dem Gemeinderat 1944 – 2024 • Der Gemeinderat stimmte der Beschaffung eines Bauhof- Der Luftangriff auf Acholshausen Fahrzeuges mit Allrad-Antrieb zu, mit dem nun auch ein 3,5-t-Anhänger gezogen werden kann. Die Kosten belau- Am 10. September 1944 erfolgte ein US-amerikanischer fen sich auf ca. 40.000 Euro. Bombenangriff auf den als sogenannten „Silberplatz“ umge-bauten Fliegerhorst Giebelstadt, von welchem ab • In Rittershausen sind zwei sanierungsbedürftige Ge- September 1944 umgeschulte Kampfpiloten der Luftwaffe in meindehäuser vorhanden. Zudem fehlt z. B. ein großer modernen Düsenjägern Me-262 zum Abfangen alliierter Saal mit Küchenzeile für größere Veranstaltungen. Um Bomberverbände starten sollten. Bei strahlendem Sonnen-eine bessere Entscheidungsgrundlage über die weitere schein flogen 112 B-17F („Fliegende Festungen“) um Vorgehensweise zu haben, vergab der Gemeinderat für 12.00 Uhr den Flugplatz von Nordwesten an und warfen ca. 12.000 Euro eine Machbarkeitsstudie an das Fach- 279,7 to Bomben ab. 40 schwere Sprengbomben und 1.350 büro Schlicht Lamprecht Kern. Dabei werden zunächst Stabbrandbomben fielen vor dem Flugplatz in die Gemarkun-die Gebäude fachmännisch begutachtet (Voruntersu- gen Eßfeld und Darstadt, ohne größeren Schaden anzurich-chungen, z. B. Statik), beplant, Fördermöglichkeiten ge- ten. 70 schwere Sprengbomben und 1.000 Stabbrandbomben klärt und der Platzbedarf gemeinsam mit Vereinsvorstän- schlugen im östlichen Bereich des Fliegerhorstes ein. Zwei den/Nutzern in einem Workshop ermittelt. Soldaten und fünf Fremdarbeiter wurden hierbei getötet, dazu 22 Männer verwundet, 16 Flugzeuge wurden total zerstört • Birgit Derr vom Rechnungsprüfungsausschuss stellte das und drei beschädigt. Das Rollfeld hatte zahlreiche Bomben-Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung des Haus- trichter. Öl- und Benzintanklager sind in Brand geraten. Eine haltsjahres 2023 vor. Der Gemeinderat erteilte anschlie- mächtige Rauchwolke stand über dem Platz und stieg weithin ßend die Entlastung. sichtbar hoch in den klaren Himmel. Viele Soldaten flüchteten mit Fahrzeugen und zu Fuß ins Thierbachtal, nach Achols-• Die Grundsteuer-Hebesätze für die Zeit ab 2025 wurden hausen. Dort standen die Menschen nach dem sonntägigen für die Grundsteuer A auf 660 % und für Grundsteuer B Gottesdienst in den Straßen und schauten argwöhnisch hi-auf 270 % festgesetzt. Aufgrund der Grundsteuer-Reform nauf zu den vielen feindlichen Flugzeugen. gelten völlig neue Berechnungsgrundlagen/Messzahlen, Der letzte Pulk flog etwas weiter außen und setzte vier Ziel-die vom Finanzamt vorgegeben werden. Der Gemeinde- markierungsbomben am südöstlichen Rande des Flugplat-rat hat sich im Vorfeld und auch in der Sitzung sehr in- zes ab. Dann fielen in Bündeln 1.750 leichte Stabbrandbom-tensiv mit verschiedenen Varianten, Beispielen und deren ben, die jedoch nicht mehr den Fliegerhorst, sondern das finanziellen Auswirkungen beschäftigt. Dorf Acholshausen trafen. Es entstand schnell eine riesige Feuersbrunst, welcher 32 Wohnhäuser, 38 Scheunen, 35 Stal-• Der Gemeinderat änderte seine Geschäftsordnung da-lungen und 22 Nebengebäude zum Opfer fielen. Die Kirche hingehend, dass gemeindliche Ermessensentscheidun- und das Schulhaus brannten ebenfalls aus. Glücklicherweise gen im Zusammenhang mit Bauanträgen im Gremium wurde nur ein Mädchen schwer verletzt, welches jedoch 14 behandelt werden. Übrige Bauanträge werden von der Tage später gestorben ist. Eine große Menge Vieh verendete Verwaltung bearbeitet und in der nächstmöglichen Sit- jedoch in den Flammen, die meisten landwirtschaftlichen zung darüber berichtet. Geräte waren ebenfalls durch den Luftangriff zerstört worden. Aus vielen Orten des Ochsenfurter Gaues eilten die Feuer-wehren nach Acholshausen und halfen beim Löschen und Aufräumen. Nur fünf Häuser haben den Luftangriff ohne Sitzungstermine größere Schäden überstanden.
Es finden folgende Sitzungen statt: • 11.11.2024 Gemeinderat • 9.12.2024 Gemeinderat
Die Sitzungen finden im Sitzungssaal des Rathauses statt. Zu den Gemeinderatssitzungen sind alle Bürger und Bürgerinnen herzlich eingeladen! Die Tagesord-nung finden Sie im Bürgerinformationssystem (BIS) auf unserer Homepage.
Hundehaufen nicht dort, wo Kinder spielen und Leute laufen! 6 Nummer 11 Samstag, 2. November 2024
Wegen Frostgefahr wurde das In eigener Sache Wasser am Friedhof abgestellt! Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis. Einladung zum Jugendcafé Liebe Jugendliche, Information zum Winterdienst hiermit möchten wir euch gerne zu unserem
- 4. Jugendcafé in Gaukönigshofen Der Winter steht vor der Tür, einladen. der Winterdienstplan der Gemeinde Gaukönigshofen Wann: 22. November 2024 ist aufgestellt, die Mitarbei- Uhrzeit: 16.00 Uhr ter des Bauhofs und die Wo: Haus der Jugend in Gaukönigshofen Maschinen stehen für den Einsatz bereit. Bei diesem Treffen laden wir alle interessierten Jugendli- Um gemeinsam die Sicher- chen von Gaukönigshofen und den gesamten Ortsteilen heit bei Schnee und Eis zu herzlich ein. Hier möchten wir mit euch über die Interessen garantieren, erhalten Sie und Anliegen der Jugendlichen in der Gemeinde Gaukö- anbei Informationen zum nigshofen sprechen. Es werden die Jugendvertreter aller Winterdienst und Ihren Ortsteile des Gemeinderates anwesend sein. Pflichten als Anlieger. Es wäre schön, wenn sich wieder viele Jugendliche betei- ligen könnten. Wer ist zum Räumen und Wir freuen uns auf euch! Streuen verpflichtet? Je nach Art und Umfang der Wege und Flächen sind entweder die Eigentümer Volkstrauertag am 17. November 2024 der angrenzenden Grundstücke (Anlieger) oder die Kom- In diesem Jahr werden wieder am Volkstrauertag, am mune verantwortlich. Zum Winterdienst auf Gehwegen vor Sonntag, den 17. November 2024, durch die Gemeinde an den eigenen Grundstücken sind die Anlieger verpflichtet. den Kriegerdenkmälern in den jeweiligen Ortsteilen Kränze Dies gilt auch für Vorder- und Hinterlieger. niedergelegt. In der Regel findet die Kranzniederlegung im Was bedeutet Räum- und Streupflicht? Anschluss an den jeweiligen Gottesdienst statt. Geräumt werden muss Schnee, der auf den Gehwegen liegen bleibt. Bei Glatteis muss mit abstumpfenden Mitteln (z. B. Sand, Splitt) das gefahrlose Begehen der Gehweg gewährleistet werden. Dies ist im Bedarfsfall zu wiederho- Frostschutz für Wasseruhren len. Die Verwendung von Streusalz o. Ä. ist auf das absolut Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass gemäß notwendige Maß zu beschränken – der Umwelt zuliebe. der gültigen Wasserabgabesatzung der Gemeinde Gau- Wo muss geräumt oder gestreut werden? königshofen jeder Grundstückseigentümer verpflichtet ist, Es muss entlang des Anliegergrundstückes auf den nächst- seine Wasseruhren vor Frost entsprechend zu schützen, gelegenen Gehwegen geräumt und gestreut werden. Bei um unnötigen Aufwand und unnötige Kosten zu vermeiden. Straßen ohne Gehweg entlang der Fahrbahn(en) in einer Insbesondere gilt dies für die Uhren, die in sogenannten Breite von 1,00 m. Außengärten vorhanden sind. Dies sind Gärten, die nicht Was ist bei Eckgrundstücken zu tun? im Bereich des Wohnhauses bzw. auf dem Wohngrund- Anlieger, deren Grundstück an Straßenecken und -einmün- stück liegen. Wie wir diese Gartenbesitzer bereits entspre- dungen liegen, sind verpflichtet, eine Gehbahn auf allen chend informiert haben, kann aufgrund neuer und wesent- angrenzenden Gehwegen oder Fahrbahnen zu schaffen. lich verschärfter Hygienevorschriften nicht mehr der in der Vergangenheit vorgenommene Ausbau der Wasseruhren Vor meinem Grundstück befindet sich eine Haltestelle. vor dem Winter bzw. der Wiedereinbau nach dem Winter Muss ich auch dort den Winterdienst durchführen? durch die Gemeinde vorgenommen werden. Auch hier ist Ja, diese ist so zu räumen, dass die Fahrgäste ungehindert jeder Garten- bzw. Grundstücksbesitzer selbstständig für ein- und aussteigen können. den entsprechenden Frostschutz der Wasseruhren zustän- Wann muss der Winterdienst durchgeführt werden? dig und verantwortlich. Für notwendige Rückfragen steht Werktags ab 7.00 Uhr, sonn- und feiertags ab 8.00 Uhr, die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung. jeweils bis 20.00 Uhr. Die Sicherungsmaßnahmen sind in Wir bitten um entsprechende Beachtung! dieser Zeit so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz er- forderlich ist. Widerspruchsrecht für Gratulationen und Kann der Winterdienst auf einen Dritten übertragen werden? Kondolenzen In Mietverträgen können Eigentümer die Pflicht auf Mieter Alle Bürger/innen der Gemeinde Gaukönigshofen werden der Grundstücke, z. B. in Form einer Hausordnung, über- zur Geburt eines Kindes, bei Altersjubiläen ab dem 75. Ge- tragen. Weiter kann der Winterdienst auf einen geeigneten burtstag in Fünfjahresschritten und ab dem 90. Lebensjahr Unternehmer oder Privaten übertragen werden, wenn die- jährlich vom Bürgermeister oder seinem Vertreter in per- ser die Leistung gemäß der Verordnung übernehmen kann. sönlicher oder schriftlicher Form gratuliert. Ebenso finden Auf die Gemeinde kann der Winterdienst allerdings nicht diese Gratulationen bei Ehejubiläen zum 25., 50., und ab übertragen werden. Die Sicherungsverpflichtung und die dem 60. Jahrestag in Fünfjahresschritten statt. Personen, sich daraus ergebende rechtliche Verantwortung bleibt die nicht durch die Gemeinde Gaukönigshofen gratuliert beim Anlieger. oder geehrt werden möchten, können bis zwei Wochen vor Wohin mit dem Schnee? dem Eintreten des Gratulations- oder Ehrungsgrundes bei Schnee ist auf den Gehwegen am Fahrbahnrand abzule- der Gemeinde Gaukönigshofen schriftlich der Weitergabe gen. Ablaufrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und der Meldedaten zu Gratulationszwecken widersprechen. Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten. Nummer 11 Samstag, 2. November 2024 7 Was passiert, wenn ich den Winterdienst nicht über- Ablesen der Wasserzähler nehme? Bei Nichterfüllung der Pflichten wird der Tatbestand einer Zum 31. Oktober wurden die Stände der digitalen Wasser- Ordnungswidrigkeit erfüllt, die mit einem Bußgeld geahndet zähler an die Gemeinde übermittelt. Sollten bei Ihnen noch werden kann. Kommt es zu einem Schaden, muss der An- analoge Zähler installiert sein oder die automatische Über- lieger unter Umständen mit strafrechtlichen Folgen rechnen. mittlung nicht funktioniert haben, erhalten Sie automatisch Ablesebriefe per Post. Welche Flächen werden von der Kommune geräumt? Neben dem Winterdienst auf Fahrbahnen ist die Kommune auf besonders gefährlichen Stellen verkehrswichtiger Geh- Miteinander goes eco – Ihr kleiner Beitrag wegstrecken zuständig. Dies können z. B. sein: für eine bessere Umwelt • Bushaltestellen oder Gehwegverbindungen zu Halte- stellen Sie können unser Miteinan- • Wichtige Wege, stark frequentierte Wege und Gehwege der neben der gedruckten (Friedhof bei Bedarf) Ausgabe auch online auf Parken in Wohngebieten: unserer Homepage und Um den Winterdienstfahrzeugen der Kommune freie Fahrt zusätzlich über die neue zu gewähren, achten Sie bitte beim Abstellen Ihres Fahr- Bürger-App einsehen. Um zeugs immer darauf, dass das Räumfahrzeug noch vorbei- der Umwelt etwas Gutes zu tun, gibt es die Möglichkeit, das kommen kann. Miteinander abzubestellen und dieses nur noch online zu Vielen Dank für Ihre Mitarbeit! lesen. Bitte wägen Sie verantwortungsvoll ab, ob Sie das Miteinander weiterhin in Papierform benötigen. Auf unserer Homepage www.gaukoenigshofen.de, unter Bürgerservice & Soziales → Amtsblatt Miteinander können Vereine: Meldung der Veranstaltungen für 2025 Sie den Button „Jetzt abbestellen“ klicken und so eine Sehr geehrte Vereinsvorstände, E-Mail mit Namen und Anschrift verfassen, in der Sie das wie bereits letztes Jahr angekündigt, entfällt die jährliche Amtsblatt abbestellen. Sie erhalten anschließend von uns Terminabsprache. Sie können Ihre Termine in unserer Bür- einen Aufkleber, den Sie an Ihrem Briefkasten befestigen ger-App für das Jahr 2025 eintragen. Bitte tragen Sie diese müssten. So weiß der Austräger, dass Sie das Mitteilungs- bis 15.11.2024 online ein. Vielen Dank. blatt online lesen. Die Abbestellung kann selbstverständlich auch telefonisch So funktioniert‘s: unter der Nummer: 09337/9719-0 erfolgen.
Amtliche Bekanntmachungen
Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-hebesätze der Gemeinde Gaukönigshofen (Hebesatzsatzung) Aufgrund des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeord-nung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekannt-machung vom 22.02.1998 ((GVBl. S 796), zuletzt geändert durch die § § 2, 3 des Gesetzes vom 24.7.2023 (GVBl. S. 385, 586)) und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabga-bengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 ((GVBl. 264), zuletzt geändert durch § 12 des Gesetzes vom 24.7.2023 (GVBl. S. 385)) in Verbindung mit
§ 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes in der Fassung
der Bekanntmachung vom 07.08.1973 ((BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294)) und Art. 5 des Bayerisches Grundsteuergesetzes vom 10.12.2021 ((GVBl. S. 638), zu-letzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 21.4.2023 (GVBl. S. 128)), erlässt die Gemeinde Gaukönigshofen folgende Satzung:
§ 1 Hebesätze
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeinde-steuern werden wie folgt festgesetzt:
- 1. Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Be- triebe) 660 v. H.
- 2. Grundsteuer B (für Grundstücke) 270 v. H. Aktuelle nen § 2 Inkrafttreten
Informatio Diese Satzung tritt zum 1.1.2025 in Kraft und mit Inkraft-treten der Haushaltssatzung der Gemeinde Gaukönigs-hofen für das Jahr 2025 wieder außer Kraft. aus Ihrer Gemeinde finden Sie Gemeinde Gaukönigshofen, den 8.10.2024 hier im Mitteilungsblatt! Johannes Menth Erster Bürgermeister 8 Nummer 11 Samstag, 2. November 2024
- 1. Änderungssatzung der Satzung über die Die Vorträge und Präsentationen stehen für die Tagungs- teilnehmer zum Nachlesen auf der Homepage des AELF Erhebung von Gebühren für die Benutzung zur Verfügung. des Friedhofes und der Bestattungseinrich- Für fachliche Rückfragen: tungen der Gemeinde Gaukönigshofen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen- Würzburg (Friedhofsgebührensatzung) Mainbernheimer Straße 103, 97318 Kitzingen Die Gemeinde Gaukönigshofen erlässt aufgrund von Art. 2 Tel. 09321/3009-0, Telefax 09321/3009-1011 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des E-Mail [email protected] Kostengesetzes folgende Satzung zur Änderung der Fried- Internet www.aelf-kw.bayern.de hofsgebührensatzung: §1 § 6 Abs. 1 Buchst. f) wird wie folgt geändert: Einen Urnengedenkstein 209,00 Euro §2 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 1.11.2024 in Kraft. Gemeinde Gaukönigshofen, den 8.10.2024 Johannes Menth Erster Bürgermeister
Mitteilungen/Termine
Fachdienst Wohnraumvermittlung im Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Würzburg e. V. sucht freie Wohnungen Wohnungen und Häuser zur Miete gesucht Der Caritasverband sucht für seine Wohnraumvermittlung „Fit for move“ im Landkreis Würzburg laufend freie Miet-wohnungen. Die Vermittlungsstelle unterstützt am Woh-nungsmarkt benachteiligte Personen bei der Wohnungs-suche. Die Mitarbeiter*innen stehen den Vermieter*innen und den Mieter*innen bei Fragen im Vorfeld, beim Einzug und danach zur Verfügung. Helfen Sie bitte mit und nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Kontakt: Wohnraumvermittlung „Fit for move“ Reuterhaus Mergentheimer Straße 184, 97084 Würzburg Heike Bracker Tel. 0931/38659-213 Schulung für neue Ehrenamtliche Mobil 0172/3737520 [email protected] im Jüdischen Museum „Shalom Europa“ Irina Perez Lascano Im Jüdischen Museum Shalom Europa führen ausschließ-Tel. 0931/38659-212 lich zertifizierte Ehrenamtliche, die eine Schulung durch-Mobil 0172/3819755 laufen und eine Abschlussprüfung abgelegt haben. Nun [email protected] wird im kommenden Jahr 2025 für alle, die gerne Gruppen im Jüdischen Museum Shalom Europa führen und ein Zer-tifikat erwerben wollen, erneut eine sechswöchige Schulung angeboten. Besondere Kenntnisse sind nicht erforderlich. Agrarwissen im Herbst Die Schulung wird in Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Jüdischen Gemeinde Würzburg und Unterfranken von Fast 400 Landwirte bei „Rat zur Saat“-Terminen Ehrenamtlichen des Museums durchgeführt. Sie findet vom Tipps und Ratschläge für den Acker im Herbst. Die haben 13. Januar 2025 bis 17. Februar 2025 zweimal wöchentlich, die Landwirte in den Landkreisen Kitzingen und Würzburg immer montags und donnerstags, von 18.30 – 20.00 Uhr, jetzt wieder bei der „Rat zur Saat“ bekommen. Das Amt für im Museum, Valentin-Becker-Str. 11, 97072 Würzburg, statt. Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würz- Die zum Erwerb des Zertifikats notwendige Abschluss-burg (AELF) hat dazu Ende September fünf Termine an- prüfung (Multiple-Choice) wird voraussichtlich am Donners-geboten, an denen insgesamt fast 400 Landwirte teilge- tag, den 6. März, durchgeführt. nommen haben. Neben Willanzheim und Schwarzenau Anmeldungen zur Schulung werden ab sofort und aus-fanden die weiteren Termine in Maidbronn und Gaukönigs- schließlich im Museum Shalom Europa entgegengenom-hofen und auch online statt. In den Veranstaltungen wurden men, gerne per Mail unter [email protected]. unter anderem Neuerungen der europäischen Agrarpolitik, Anmeldungsschluss ist der 18. Dezember 2024. Informationen zum Pflanzenschutz im Herbst und Möglich- Für die Ehrenamtlichen im Jüdischen Museum Shalom keiten im Themenfeld erneuerbare Energien diskutiert. Europa, Annette Taigel Nummer 11 Samstag, 2. November 2024 9 Ihre Vision für die „Region Würzburg“ 2035 – Hinweis: Ab 15 Personen können Führungen auch außer-halb dieses Programmes nach Absprache gebucht werden. Gestalten Sie aktiv mit! Informationen zum Programm im Internet unter: www.wald-Was wünschen Sie erlebniszentrum-gramschatzer-wald.de. sich für die Zukunft unserer Region? Wie können wir ge-meinsam die Lebensqualität in der Region Würzburg er-halten oder sogar steigern, damit Sie sich hier noch wohler Integrationsbegleitung im Kindergarten fühlen? Welche Themen beschäftigen Sie, wenn Sie an die Zukunft denken? Wolkshausen, ab sofort gesucht! Ob bezahlbarer Wohnraum, Bildung, medizinische Ver-sorgung, genügend Kindergarten- und Schulplätze, kultu- Sie haben Freude daran Kinder mit Beeinträchtigung relle Angebote oder alternative Mobilitätskonzepte – teilen zu unterstützen? Ihre Stärken sind Empathie, Geduld Sie uns mit, was Ihnen wichtig ist! und Zuverlässigkeit? Bringen Sie Ihre Ideen ein Wir bieten Ihnen eine Tätigkeit im Umfang Wo sehen Sie Verbesserungsmöglichkeiten in Ihrer Umge- von wöchentlich maximal 26 Stunden, an 4 Tagen, bung? Was könnten die verantwortlichen Verwaltungen in der Region Würzburg tun, um Ihre Lebensqualität zu opti- als Integrationsbegleitung mieren? Ihre Meinung zählt! im Kindergarten Wolkshausen an. Nutzen Sie die Bürgerforen, um Ihre Wünsche und An- Sie haben Interesse? regungen mitzuteilen: Dann senden Sie uns Ihr Kurzprofil per E-Mail an: • Dienstag, 26. November 2024, 18.00 Uhr: Helmstadt, [email protected] Hans-Böhm-Halle, Steinerner Weg • Donnerstag, 28. November 2024, 18.30 Uhr: Würzburg, oder an: Umweltstation, Nigglweg 5 FortSchritt Würzburg gGmbH • Dienstag, 3. Dezember 2024, 18.00 Uhr: Giebelstadt, Friedrich-Bergius-Ring 44 Kartoffelkeller, Marktplatz 4 97076 Würzburg • Mittwoch, 4. Dezember 2024, 18.00 Uhr: Rimpar, Kna-benschule, Hofstraße 3 Bei Fragen geben wir Ihnen gerne unter 0931/730403 21 Sollten Sie an den Terminen verhindert sein, können Sie Auskunft. sich auch online unter www.wuerzburg-mitmachen.de/ zukunftsregion bis zum 31. Dezember 2024 beteiligen. Lassen Sie uns die Region Würzburg gemeinsam ge-stalten! Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und Ihre Ideen! Neuigkeiten aus der LAG Süd-West-Dreieck! Bei Fragen erreichen Sie uns per E-Mail unter: [email protected]. Der Verein LAG Süd-West-Dreieck e. V. Ihre Kommune hat sich mit insgesamt 30 Gemeinden Aktivität im Naturwaldreservat Waldkugel und Städten im süd-westli-chen Landkreis Würzburg zu einer sog. Lokalen Aktions-zwischen Heidingsfeld und Reichenberg gruppe, kurz LAG, zusammengeschlossen. Die Gründung Sonntag, 24.11.2024 einer LAG ist die Voraussetzung, um am europäischen För-Naturwaldreservat Waldkugel – ein ökologisches Klein- derprogramm LEADER teilzunehmen. Gemeinsam wollen od in Großstadtnähe. alle Mitglieder der LAG den süd-westlichen Landkreis Heute laden wir Sie zu einem besonderen Waldspazier- Würzburg mit LEADER-Mitteln weiterentwickeln und stär-gang ein. Denn nur 5 Kilometer vom Zentrum Würzburgs ken. Dafür können nun besondere Fördermittel abgerufen entfernt, überlassen wir Menschen auf einer 70 Hektar werden. LEADER ist ein Förderprogramm aus dem Euro-(= 700.000 Quadratmeter) großen Fläche den Wald sich päischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des selbst. Es muss nicht immer Afrika, Amerika, oder Asien ländlichen Raums. Das Wort LEADER leitet sich vom Fran-sein - hier entsteht Ihr Urwald vor der eigenen Haustüre. zösischen „Liaison entre actions de développement de Gehen Sie mit uns auf Entdeckungsreise und staunen Sie. l´économie rurale“ ab und bedeutet, Verbindungen zwi-Achtung: Treffpunkt ist zwischen Heidingsfeld und Reichen- schen Maßnahmen zu schaffen, die der Entwicklung der berg unter der B-19-Brücke am Parkplatz an der Bahnunter- ländlichen Wirtschaft dienen. führung; Beschilderung „Naturwaldreservat Waldkugel“ Aktuelle Projekte beachten! Eine Bushaltestelle der Linie 311 oder 312 befin- Mittlerweile konnte für bereits drei spannende Projekte eine det sich in unmittelbarer Nähe. LEADER-Förderung im Steuerkreis beschlossen werden. Führung für interessierte Waldliebhaber. Beginn: 14.30 Uhr. Der Steuerkreis ist ein lokales Entscheidungsgremium für Dauer: 2 1/2 Stunden. Festes Schuhwerk wird empfohlen! die Projektauswahl, der anhand eines standardisierten Allgemeine Hinweise: Führungen: Werden in der Regel Leitfadens entscheidet, für welche Projekte eine LEADER-durch Mitarbeiter des Walderlebniszentrums Gramschatzer Förderung beantragt werden kann. Dieses Vorgehen bei Wald durchgeführt. Externe Anbieter, die Führungen leiten, LEADER ist besonders, weil so nur Projekte gefördert wer-werden benannt. Für die Führungen fallen in der Regel den, die aus der Bürgerschaft selbst kommen. Für diese keine Teilnahmegebühren an. Sollten bei einigen Veranstal- Projekte wurde bisher eine LEADER-Förderung beantragt: tungen Teilnahmegebühren oder zusätzliche Materialkos- Sozialer Treffpunkt Familienzentrum „Zacherle“ (Projekt-ten anfallen, so ist dies ist bei den jeweiligen Ankündigun- trägerin: Markt Giebelstadt), Haus der Begegnung „Altes gen vermerkt. Rathaus“ (Projektträgerin: Gemeinde Waldbüttelbrunn), Anmeldung: Bis 2 Tage vor der Veranstaltung ist für uns Pilothafter Aufbau der Großtagespflege „Die Dorfzwerge“ in wichtig, damit wir unseren Personaleinsatz planen können. Uettingen (Projektträgerinnen: 2 Privatpersonen). Neben Hierfür unter 0931/801057-7000 oder E-Mail: wez-gram- Ausstattungen ist LEADER besonders auch für größere [email protected] anmelden. Kostenpunkte wie (Um-)Baumaßnahmen interessant. 10 Nummer 11 Samstag, 2. November 2024
Projektideen gesucht „Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)“ an der Mittelschule Einen Förderantrag bei LEADER stellen können: Vereine Gaukönigshofen und der Grundschule Sonderhofen-Gau-und Institutionen, Privatpersonen und kleine Unternehmen königshofen tätig. Sie sind Ansprechpartnerinnen für die sowie die Kommunen selbst. Eine Förderung für Projekte Schüler und Schülerinnen, für deren Eltern, für die Lehr-und Initiativen ist möglich, wenn es das Vorhaben in der kräfte und für die Kooperationspartner. JaS ist eine intensi-Form so noch nicht im Ort gibt und es sich um ein besonde- ve Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule res oder innovatives Projekt handelt. Außerdem darf mit dem und hat das Ziel, soziale und persönliche Kompetenzen der Vorhaben noch nicht begonnen worden sein. Die Fördersät- Kinder zu stärken, eigenverantwortliches und gemein-ze betragen 60 % netto bzw. 40 % netto bei Projekten, die im schaftsfähiges Handeln zu fördern und Handlungsalterna-Nachhinein Gewinne erzielen sollen, wobei die Gesamt- tiven im Umgang mit Vielfalt und Konflikten zu entwickeln. kosten mindestens circa 15.000 € betragen sollten. Infor- JaS bietet Unterstützung bei: mieren Sie sich ganz unverbindlich im LAG-Management. ➩ schulischen Problemen Angebote der LAG ➩ persönlichen und familiären Anliegen und akuten Krisen-Für Interessierte bietet das LAG-Management offene Bera- fällen tungen im persönlichen Gespräch, via Telefon oder Video- ➩ Erziehungsschwierigkeiten call an. Hier können Fragen geklärt werden wie: Kommt für ➩ Verhaltensauffälligkeiten meine Idee eine LEADER-Förderung in Betracht? Was ➩ dem Erwerb sozialer Kompetenzen muss ich beachten, um die Förderung zu erhalten? Wie ➩ der Vermittlung von Kontakten, Vernetzung und Koor-lässt sich der Eigenanteil finanzieren? Wer schon konkrete dination mit anderen Einrichtungen Pläne hat, darf sich natürlich ebenfalls im LAG-Manage-ment nach Förderungen informieren. Angebote der Jugendsozialarbeit an Schulen sind stets Das LAG-Management der LAG Süd-West-Dreieck koor- freiwillig und kostenlos. Die Beratung ist vertraulich und diniert die Umsetzung des LEADER-Förderprogramms im unterliegt der Schweigepflicht. süd-westlichen Landkreis Würzburg. Von der Ausformulie- Kontakt Mittelschule Gaukönigshofen: Montisha Sprewell rung der Projektidee bis zur Unterstützung bei der Antrag- E-Mail: [email protected] stellung leistet das LAG-Management eine Projektbeglei- Tel. 0162/2144557 tung für Ihr Vorhaben. Das Projekt selbst führt dann die Kontakt Grundschule Sonderhofen-Gaukönigshofen: antragstellende Person durch. Cornelia Schwab, Tel. 09337/980485 Viele Informationen finden Sie auf unserer Website und E-Mail: [email protected] unseren Socialmedia-Kanälen Instagram und Facebook. Sehr gerne können Sie sich bei uns auch telefonisch oder per Mail melden! LAG Süd-West-Dreieck e. V. c/o Landratsamt Würzburg Weihnachtsmarkt in Gaukönigshofen Zeppelinstraße 15 97074 Würzburg Frau Luise Heller, LAG-Managerin Weihnachtsmarkt in Gaukönigshofen Tel. 01516/4759132 Mail: [email protected] Folgen Sie der LAG Süd-West-Dreieck auch auf Socialme-dia, um nichts zu verpassen und über die Angebote der LAG informiert zu sein!
Am 29.11.2024 ab 16.00 Uhr feiert die Am 29.11.2024 ab 16 Uhr feiert die Mittelschule Gaukönigshofen mit ihrem Elternbeirat auf dem Schulgelände die Adventszeit mit einem stilvollen Weihnachtsmarkt, weihnachtliches Essen und Mittelschule Gaukönigshofen mit ihrem Elternbeirat Trinken miteinbegriffen.
Schulangelegenheiten auf dem Schulgelände die Adventszeit mit einem Wir Am 29.11.2024 ab freuen 16 Uhr feiert uns auf die Mittelschule Ihren Gaukönigshofen Besuch! mit ihrem Elternbeirat auf dem stilvollen Weihnachtsmarkt, weihnachtliches Essen Schulgelände die Adventszeit mit einem stilvollen Weihnachtsmarkt, weihnachtliches Essen und Trinken miteinbegriffen. und Trinken mit einbegriffen.
Anstellung als Drittkraft gesucht Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Die Mittelschule Gaukönigshofen bietet eine Anstellung als Drittkraft an im Umfang von 8 Wochenstunden, die auf 2 oder 3 Vormit-tage verteilt werden können. Der Einsatz ist größtenteils in der Deutsch-differenzierung für Migrantenkinder, die schon länger als 1 Jahr eine deutsche Schule besuchen und verständlich deutsch sprechen. Konzepte und Bilder im Gemeindeblatt Absprachen mit einer auf diesem Gebiet erfahrenen Lehre-rin sind gegeben. • Bitte speichern Sie das unbearbeitete Bild Joachim Zürn, Schulleiter in Originalgröße ab. Mittelschule Gaukönigshofen, Schulstr. 1, 97253 Gaukö-nigshofen, Tel. 09337/4499880; verwaltung@mittelschule- • Ihr Bild muss eine Auflösung von 300 dpi gaukoenigshofen.de haben (keine geringere Auflösung). Jugendsozialarbeit • Sie können die Qualität eines Bildes auch Jugendsozialarbeit an der Mittelschule Gaukönigshofen an der Dateigröße erkennen: 600 KB und und der Grundschule Sonderhofen – Gaukönigshofen unter darüber sind gut. der Trägerschaft der Jugendhilfe Creglingen e. V. Seit diesem Schuljahr sind die beiden Sozialpädagoginnen, • keine verschwommenen Bilder Montisha Sperwell und Cornelia Schwab im Rahmen der Nummer 11 Samstag, 2. November 2024 11
Vereinsnachrichten Aus den Nachbargemeinden
Verloren und doch gewonnen!!! „Treasure – Familie ist ein fremdes Land“ Bayernfanclub spendet 500 € an den Kindergarten Kino am Nachmittag im November Leider ist die deutsche Nationalmannschaft nicht Europa-meister geworden, aber wir, der Josefverein, dürfen 500 € Am Mittwoch, 13. November um 14.30 Uhr wird im Casa-vom Bayernfanclub als Spende entgegennehmen. Der blanca-Kino Ochsenfurt der Film „Treasure – Familie Bayern-Fanclub hat bei der Europameisterschaft im Haus ist ein fremdes Land“ gezeigt. der Jugend Public Viewing angeboten. Hierbei wurden Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs beschließt die er-Bratwürste gegrillt und verkauft. Dieser Erlös aus dem Ver- folgreiche New Yorker Musikjournalistin und Geschäftsfrau kauf der Grillwürste erbrachte 500 €. Ruth, nach Polen zu reisen und sich dort mit der Vergan-Von der Spende wird die Neugestaltung des alten Brun- genheit ihrer Familie auseinanderzusetzen, die nur knapp nens im Kindergarten mitfinanziert. Als Zugabe zu der der Ermordung durch die Nazis entronnen ist. Ihr Vater Geldspende gab es noch zwei Fußbälle für den Hort – na- Edek, ein Überlebender des Holocaust, begleitet sie, um türlich mit Logo des FC Bayern. auf sie aufzupassen und ihr bei ihrer schweren Reise in die Vergangenheit beizustehen. Er selbst traf damals die Ent-scheidung, Polen für immer zu verlassen, nachdem er nur knapp den Holocaust überlebt hat. „... ein Film, der mit trotzigem Humor ein ernstes Thema behandelt und uns erkennen lässt, dass es nicht nur einen korrekten Weg gibt.“ (KINO-ZEIT.DE) Bereits ab 13.30 Uhr Gelegenheit zu Kaffee und Kuchen.
Lesung und Gespräch mit der Autorin und Trauerbegleiterin Anke Keil „Als Frau Trauer bei uns einzog“ Wie leben mit dem Verlust eines geliebten Menschen? Mit dieser Frage beschäftigt sich ein Abend mit der Autorin und erfahrenen Trauerbegleiterin Anke Keil. Am Mittwoch, den 6. November um 19.30 Uhr wird sie in Ochsenfurt im Pfarrheim von St. Andreas ihr Buch „Als Frau Trauer bei uns einzog“ vorstellen. Nach der Lesung ist Raum für Fragen, für Gespräch und Austausch. Von Anke Keil sind bereits drei Bücher zum Thema Trauer im „Vier-Türme-Verlag Münsterschwarzach“ erschienen. Veranstaltet wird der Abend von der Katholischen Land-volkbewegung Würzburg und der Initiative „Trauerpastoral“ Sportverein Gaukönigshofen im Pastoralen Raum Ochsenfurt. Yoga-Kurs-Schnupperstunde – kostenlos Die Bedeutung von Yoga ist Einheit. Damit Gottesdienst für trauernde Menschen ist die Einheit von Körper, Geist und Seele „Erinnern wir uns an sie“ gemeint. Ein Gottesdienst für trauernde Menschen findet am Die Asana (Körperübung) fördert dabei die Sonntag, 24. November um 18.00 Uhr in der Pfarrkirche Kraft und Beweglichkeit deines Körpers. Hopferstadt statt. Durch Pranayama (Atemtechnik) vitalisierst du den Körper und kontrollierst deinen Geist. Meditation Eingeladen sind alle, die einen nahen Menschen verloren und Entspannung runden eine Yoga-Stunde ab und erhö- haben, unabhängig davon, um wen sie trauern und wie hen Bewusstsein und Gelassenheit. lange dieser Tod zurückliegt. Du machst gerne Yoga oder hast Lust Yoga für dich aus- Der gemeinde- und konfessionsübergreifende Gottesdienst zuprobieren, dann möchte ich dich ganz herzlich einladen. will Zeit und Raum bieten für Erinnerung und Trauer, für Jeder ist willkommen. Ich freue mich auf DICH! Klagen und Hoffen. Nach dem Gottesdienst besteht die Möglichkeit zu Gespräch Wo treffen wir uns: und Begegnung im Pfarrheim. Kinderkrippe Gaukönigshofen Wann: Freitags, 22. November 2024, 18:30 Uhr Bitte mitbringen: bequeme Kleidung, Yogamatte/Sportmatte, Decke, wenn vorhanden ein Meditationskissen/Kissen, evtl. Yoga-Block Sei gerne rechtzeitig da, sodass du ankommen und dich einrichten kannst. Kurze Anmeldung: Unter [email protected] oder telefonisch 0173 8702103 Ich freue mich auf DICH ! Bis bald, Pia 12 Nummer 11 Samstag, 2. November 2024
Veranstaltungen in der Gemeinde
Der Kindergarten Der Der Kindergarten Wolkshausen Wolkshausen Kindergarten lädt ein Wolkshausen lädt lädt ein ein Der zum diesjährigen Kindergarten Wolkshausen zum zum diesjährigenlädt ein diesjährigen Der Kindergarten Wolkshausen lädt ein zum diesjährigen Der Kindergarten zum Wolkshausen diesjährigen lädt ein
zum diesjährigen
am Freitag, amden 8.den Freitag, am November Freitag,8.den 8. November 20242024 2024 November um 17.00 Uhr um 17.00 um Uhr 17.00 Uhr am Dorfplatz amFreitag, am Freitag, inden den 8. 8. November November Wolkshausen. 20242024 amam um Dorfplatz Dorfplatz 17.00 um in Uhr 17.00 Wolkshausen. Uhr in Wolkshausen. am Freitag, den 8. November 2024 am Nach eineram Dorfplatz kurzenDorfplatz Aufführung in laufen in Wolkshausen. Wolkshausen. wir mit den umeiner Nach einer Nach 17.00 kurzen Uhr Aufführung kurzen laufen wir Aufführung laufenmit wir mit Laternen durch die Straßen von Wolkshausen zum AKW. zum AKW. am Nach einer Dorfplatz wir mit zum AKW. den den Laternen durch die Laternen Straßen von von Wolkshausen Nach einer durch kurzendie Straßen Aufführung Wolkshausen laufen in Wolkshausen. kurzen Aufführung laufen wir mit Am Alten Kindergarten Am Alten Kindergarten Am Alten Wolkshausen Wolkshausen Kindergarten Wolkshausen den Laternen durch die Straßen von Wolkshausen zum AKW. können den Laternen durch diewir können uns Straßen wir können uns Stärken wirvon uns mit:zum AKW. Wolkshausen Stärken mit: Stärken mit: Am Alten Kindergarten Wolkshausen kurzen Nach einer •Am AltenAufführung Bratwurst • & Kindergarten Bratwurst • Brötchen &laufen wir mit Wolkshausen Brötchen Bratwurst & Brötchen können wir uns Stärken mit: den Laternen durch • können• wir Laugenstangen die Straßen • uns Stärken Laugenstangen von AKW mit:zum Laugenstangen Wolkshausen • Bratwurst & Brötchen • Ulmer, Bratwurst •• Ulmer, • & Brötchen Martinsgänsen, Ulmer, Martinsgänsen, Martinsgänsen, Am Alten Kindergarten • Wolkshausen Laugenstangen • Nussecken & Nussecken Laugenstangen Lebkuchen & Lebkuchen Nussecken können wir uns Stärken • Ulmer, & Lebkuchen mit: Martinsgänsen, Glühwein •• Ulmer, • & GlühweinPunsch & Punsch Martinsgänsen, • Glühwein &Brötchen Nussecken • Bratwurst & Punsch & Lebkuchen • kalte• Getränke kalte Nussecken Getränke • Glühwein & & Lebkuchen Punsch • kalte Getränke • Laugenstangen Glühwein • •kalte Getränke& Punsch BitteBitte Bitte • Tassen Tassen Ulmer, mitbringen!!! mitbringen!!! Tassen mitbringen!!! Martinsgänsen,
Kirchweih-Nachmittag • kalte Getränke Nussecken & Lebkuchen Bitte Tassen mitbringen!!! • Glühwein & Punsch Herzliche Einladung für JUNG und ALT Bitte Tassen mitbringen!!! • kalte Getränke zum Kirchweih-Nachmittag ins Jakobushaus, Gaukönigshofen Bitte Tassen mitbringen!!! am Montag, den 11. November 2024 Beginn: 14.00 Uhr
Musikalische Unterhaltung zum Mitsingen mit Kurt Müller aus Sonderhofen Für das leibliche Wohl mit Kaffee und Kuchen, sowie einem Kirchweih-Essen ist bestens gesorgt. Auf einen geselligen Nachmittag freut sich das Vorbereitungsteam. Krippenausstellung „Gott wird Mensch“ WEIHNACHTS-In diesen Worten GLÜCKWUNSCHANZEIGEN kommt eine Wirk-lichkeit zum Aus-druck, die die Welt Sehr geehrte Gewerbetreibende! verändert hat. Gott Es gehört zur Tradition, dass Sie sich bei Ihren Kunden und Ge-beugt sich herab zu schäftsfreunden zum Jahresende mit einer Glückwunschanzeige seiner Schöpfung, im Mitteilungsblatt bedanken. Wir veröffentlichen deshalb in der wird klein wie ein Kind. Die Krippe ist sinnhafter Ausdruck letzten Ausgabe des Mitteilungsblattes Ihrer Gemeinde vor Weih-dieses Geheimnisses Gottes und des Menschen. Seit Jahr- nachten einen Glückwunsch-Anzeigenteil. Wir würden uns freu-hunderten wird dies in vielfältiger Weise dargestellt. en, wenn auch Sie sich mit einer Anzeige beteiligen und sehen Im Zeitraum vom 30.11. bis 8.12.2024 wollen wir nach Ihren Anzeigenaufträgen gerne entgegen. 20 Jahren wieder Krippen im Jakobushaus Gaukönigshofen Sie können unsere Mustervorschläge ab 7. November 2024 unter ausstellen. Wir würden uns freuen, wenn Sie wieder bereit www.krieger-verlag.de unter der Auswahl Weihnachtsanzeigen wären, Ihre Hauskrippe zur Präsentation zur Verfügung zu auf unserer Homepage ansehen und in Auftrag geben. stellen. Ein Rahmenprogramm, das zur Begegnung mit Der Redaktionsschluss für Ihre Anzeige ist am Donnerstag, Kaffee und Kuchen einlädt, und mit Musik, Gesang und Vortag die Ausstellung bereichert, ist vorgesehen. 28. November 2024. Auf Ihre Rückmeldung bis 24.11.2024 freuen sich Für Fragen stehen wir Ihnen gerne unter Bernhard Nagl, Tel. 980529 Telefon 0 79 53/98 01-0 zur Verfügung. Maria Schmidt, Tel. 1349 Norbert Lehnert, Tel. 2106 Susanne Höfner, Tel. 989900
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- 1. Bienenwachs, Kakaobutter und Lanolin ins Haselnussöl geben und maximal 70 Grad erwärmen. Rühren, bis Wachs und Kakaobutter geschmolzen sind. Gleichzeitig Tonkabohne und Ringelblumenblüte mit etwas kochen- dem Wasser übergießen und ca. 5 Minuten abgedeckt ziehen lassen.
- 2. Ringelblumensud absieben und 40 ml davon in einem weiteren Topf oder Becherglas auf ca. 70 Grad erwärmen. Anschließend tropfenweise unter die Ölmischung rühren. Nehmen Sie am besten den Stabmixer dazu. Weitermi- xen, bis sich die Creme verdichtet hat und auf unter 30 Grad abgekühlt ist.
- 3. Creme abfüllen, beschriften und kühl aufbewahren. HALTBARKEIT Circa 2-3 Monate ANWENDUNG Die se Hand- creme ist beson- ders geeignet für gerötete, strapazierte Haut, die zu Trockenheitsflächen neigt. Durch den Anteil an Lanolin, also Wollfett, nicht geeignet für Men- schen mit Neurodermitis. Direkt Vorwahl: 0 79 53 zum Ziel... Durchwahl: 98 01-0 Zentrale, Anzeigenannahme
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