🏛️ Friedhofssatzung & Gebührentarife im Volltext
1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 2019 Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
Neufassung der Satzung der
Gemeinde Collenbergüber die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhangstehende Amtshandlungen
(Friedhofsgebührensatzung)
vom 24.06.2019
Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Collenberg folgende Satzung:
ERSTER TEIL
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Gebührenpflicht und Gebührenarten
(1) Die Gemeinde Collenberg erhebt für die Inanspruchnahme ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen Gebühren. (2) Als Gebühren werden erhoben:
a) eine Grabgebühr (§ 4)
b) Bestattungsgebühren (§ 5)
c) Sonstige Gebühren (§ 6)
§ 2 Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner ist,
a) wer zur Tragung der Bestattungskosten gesetzlich verpflichtet ist,
b) wer den Antrag auf Benutzung der Bestattungseinrichtung gestellt hat,
c) wer den Auftrag zu einer Leistung erteilt hat,
d) wer das Nutzungsrecht an einer Grabstände erwirbt.
(2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.
§ 3 Entstehen und Fälligkeit der Gebühr
(1) Die Gebühr entstehta) im Fall des § 2 Abs. 1 Buchst. a mit der Inanspruchnahme der nach dieser Satzung gebührenpflichtigen Leistung,
b) im Fall des § 2 Abs. 1 Buchst. b mit der Bestätigung der Antragstellung durch die Gemeinde,
c) im Fall des § 2 Abs. 1 Buchst. c mit der Auftragserteilung,
d) im Fall des § 2 Abs. 1 Buchst. d mit der Zuteilung des Nutzungsrechts.
(2) Die Gebühr wird eine Woche nach Zustellung des Gebührenbescheids fällig.
ZWEITER TEIL
Einzelne Gebühren
§ 4 Grabgebühr
Die Grabgebühr beträgt pro Grabstätte für die Dauer der Ruhefrist füra) Einzelgrabstätte 750,00 €
b) Einzelgrabstätte zur Tieferlegung 1.100,00 €
c) Familengrabstätte 2.200,00 €
d) Kindergrabstätte 350,00 €
e) eine Urnengrabstätte 1.000,00 €
f) Urnenfeld anonym 400,00 €
g) Urnenreihengrab 1.250,00 €
(2) Ehrengrabstätten werden von der Gemeinde Collenberg für die Dauer der Ruhefrist der Ehrenperson und deren/dessen Ehegatten gebührenfrei zur Verflügung gestellt. (3) Die in Abs. 1 aufgeführten Gebühren gelten für alle Grabstätten, deren Ausmaße der Friedhofssatzung (§ 13 Abs. 4) entsprechen. Für Grabstätten größer oder minderer Flächen (z.B. Dreifachgräber) werden die Gebühren unter Anrechnung des Erhöhungs- oder Minderungsfaktors ermittelt. (4) In Fällen, in denen die Ruhefrist einer zu bestattenden Leiche oder Urne über die Dauer eines bestehenden Nutzungsrechts hinausreicht, sind die Grabgebühren vom Zeitpunkt des Ablaufs bis zum Ende des Verlangerungszeitraums (§ 13 Abs. 5 Satz 4 der Friedhofssatzung) im Voraus zu entrichten. (5) Für die Veränderung von Nutzungsrechten wird pro Jahr der Veränderung 1/25 des maßgeblichen Betrages nach Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 zuzüglich eines Sockelbetrages in Höhe von 15,00 € erhoben.
§ 5 Bestattungsgebühren
(1) Die Bestattungsgebühren betragen:
für das Herstellen, Ausheben und Schließen
> eines Einzelgrabes 250,00 € > eines Kindergrabes 135,00 € > eines Urnengrabes 115,00 € > für die Tieferlegung wird ein Zuschlag in Höhe von 80,00 € erhoben.
(2) Die Gebühr für die Benutzungdes Leichenhauses / Aussegnungshalle beträgt 290,00 € bei Urnenbeisetzung ohne Nutzung des Leichenhauses 100,00 €
Die Gebühr für die Nutzung der Leichenkühlanlage beträgt pro Tag 20,00 €
§ 6 Sonstige Gebühren
(1) An sonstigen Gebühren werden erhoben:
- für die Genehmigung eines Grabmals oder einer Grabeinfassung 25,00 €
- für die Erteilung einer Genehmigung, gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof ausführen zu dürfen, Befahren des Friedhofsbereiches mit Kraftfahrzeugen 40,00 €
- für das Umschreiben eines Grabnutzungsrechts beträgt 25,00 €
- für die Erteilung schriftlicher Auskünfte, Bescheinigungen u.a. 25,00 €
- für die Gestehungskosten der Trittplatten je Grabstätte (2 lfdm) in den zutreffenden Friedhofsteilen 25,00 €
(2) Für sonstige Leistungen und Amtshandlungen, die in dieser Satzung nicht aufgeführt sind, werden Gebühren in Höhe vergleichbarer Leistungen nach dieser Satzung erhoben. Bei der Gebührenfestsetzung werden insbesondere Art, Zeit und Umfang der Beanspruchung der gemeindlichen Einrichtungen berücksichtigt.
DRITTER TEIL
Schlussbestimmungen
§ 7 In-Kraft-Treten
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 16.01.2007 sowie die Änderungssatzungen vom 30.11.2007, 13.04.2010 und 22.06.2010 außer Kraft.
Gemeinde Collenberg
Collenberg, 24. Juni 2019
Karl Josef Ullrich
- 1. Bürgermeister
BUTLER 2010
Gebuehrenordnung
Aufl age: 4.330 Stück Kostenlos in alle Haushaltevon Altenbuch, Collenberg, Dorfprozelten, Faulbach und Stadtprozelten. Amts- und Mitteilungsblatt Südspes Südspessart Altenbuch Ein neues Leben kannst du nicht anfangen, aber täglich einen neuen Tag. Henry David Thoreau Dorfprozelten Faulbach Collenberg Woche Woche Woche 11 - 2024 11 - 2024 11 - 2024 /11 - /11 - /11 - Stadtprozelten
- 7. - 21. März 2024
Liebe Seniorinnen und Senioren, wir laden Sie zu einem kostenfreien Schnuppertagin geselliger Runde ein. Verbringen Sie ungezwungene undabwechslungsreiche Stunden mit uns. Für Ihr leibliches Wohl ist gesorgt. Wir freuen uns auf Ihr Kommenund stehen Ihnen gerne von Mo-Fr 8.00 – 17.00 Uhrzur Verfügung. Liebe Grüße aus der Tagespfl ege Der Besuch der Tagespfl ege wird ab Pfl egegrad 2 für 2 Tage die WochekompleƩ von der Pfl egekasse fi nanziert. tagespfl [email protected] Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 2
Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 3 Gemeinde Altenbuch Amtliches Voraussichtlich nächster Sitzungstermin Der nächste Sitzungstermin des Gemeinderates Altenbuch findet voraussichtlich am Mittwoch, 27. März 2024 statt. Bitte informieren Sie sich durch die Aushänge in den gemeindlichen Schaukästen oder im Internet unter www.buergerinfo-stadtprozelten.de. Amtsstunden im Bürgerhaus / Sprechstunde des Bürgermeisters Amtsstunden im Bürgerhaus: Donnerstag 13.00 – 16.00 Uhr Sprechstunde des Bürgermeisters: Donnerstag ab 14.00 Uhr Die Gemeindeverwaltung ist weiterhin auch immer noch gerne telefonisch unter 09392 9760-0 oder per Email: [email protected] für Sie da. Öffnungszeiten Grüngutsammelplatz Altenbuch Samstag
- 10.00. – 13.00 Uhr Wichtige Ansprechpartner
- 1. Bürgermeister Gemeinde Altenbuch 09392/93981 Amend Andreas 0171/7788228 Bauhof Wetzelsberger Klaus 0170/7909258 Ulrich Stefan 0175/4760644 Schulz Andreas 0151/14241804 Forst Revierleiter Nerpel Jörg 0151/12628234 Amtlich - Altenbuch
Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 4 Problemabfallsammlung Altenbuch Am Samstag, 09.03.2024 findet in der Zeit von 13.30 Uhr bis 14.30 Uhram Festplatz eine Problemabfallsammlung statt. Hier können auch Elektro-Geräte mit einer Kantenlänge von weniger als 30 cm abgegeben werden.
Landkreisweite Aktion „Wir räumen unseren Landkreis auf“ am 23.03.2024
Helfer gesucht!
In diesem Jahr findet wieder die landkreisweite Flursäuberungsaktion „Wir räumen unseren Landkreis auf“ statt.
Welche Vereins-Jugendgruppe oder auch Privatperson hilft mit am Samstag, 23.03.2024 die Landschaft im Gemeindegebiet von hässlichen Abfallablagerungen zu befreien? Durch euren Einsatz könnt ihr dazu beitragen unsere Umwelt lebens- und liebenswert zu erhalten.
Wer mithelfen möchte, kann sich am
Sa., 23.03.2024 ab 09.00 Uhr am Festplatz in Altenbuch
einfinden.
Wir hoffen, dass sich auch in diesem Jahr wieder viele freiwillige
Helferinnen und Helfer melden werden und so zum Erfolg der Aktion beitragen.
Hierfür bedanken wir uns bereits jetzt bei allen ganz herzlich.
Bekanntmachung Freigabe des Oberholzes vom 09.04. bis einschließlich 27.04.2024 Nach Absprache zwischen dem federführenden Forstbetrieb Rothenbuch und dem Verband der Spessartforstberechtigten e. V. wurde für die Ausübung der Spessartoberholzrechte vorgenannter Zeitraum festgelegt. Am Dienstag, den 09.04.2024, sowie an den darauffolgenden Freitagen, Samstagen und Dienstagen bis einschließlich Samstag, den 27.04.2024, sind die fertiggestellten Hiebe der beteiligten Forstbetriebe zur Oberholznutzung freigegeben. Ein Hieb ist fertiggestellt, wenn das Holz einschließlich des Selbstwerberholzes aufgearbeitet ist und samt dem Nutzholz in langer Form an Waldstraßen gerückt ist. Die noch im Gang befindlichen Hiebe bleiben für die Oberholznutzung gesperrt. Amtlich - Altenbuch
Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 5 Gemäß Entschließung der Regierung von Unterfranken vom 10.08.1959 Nr. III/7 a - 2012 a 33 ist die Oberholzabfuhr mit LKW oder sonstigen Kraftfahrzeugen mit schwarzer Zulassungsnummer nur innerhalb 3 Wochen nach Freigabe der Hiebe, d. i. vom 09.04. bis 27.04.2024 an den Holztagen gestattet. Oberholz in geöffneten Hieben steht allen Rechtlern in gleichem Maße zu, jedoch nur bis zur Deckung des Eigenbedarfs. Unberechtigte Aufarbeitung von Oberholz wird zur Anzeige gebracht. Bei dieser Gelegenheit wird nochmals auf folgende Verbote hingewiesen: Nutzung vor Sonnenaufgang und nach Sonnenuntergang, Entwenden von Lagerhölzern unter Eichenstammholz, Abladen von Oberholz auf forsteigenem Grund sowie auf Straßen und Wegen, Schleifen und Fahren des Oberholzes durch Kulturen und Schlägen außerhalb von Rückegassen sowie Aufarbeitung auf den Wegen. Alle nicht befestigten Erdwege werden für die Benutzung durch Kraftfahrzeuge ausdrücklich als gesperrt erklärt. Wo welche Hiebe in welchem Umfang der Nutzung freigegeben werden, können Sie den Bekanntmachungsstellen in Ihrer Gemeinde ab Ende März entnehmen oder in der Gemeindeverwaltung erfragen. Bei Gemeinden, die einer Verwaltungsgemeinschaft angehören, besteht die Möglichkeit, sich auch dort zu erkundigen. Walter Schreck
- 1. Vorsitzender des Verbandesder Spessartforstberechtigten e. V. Oberholz Frühjahr 2024 Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Bekanntmachung über die Freigabe des Oberholzes vom 09.04.2024 bis einschließlich 27.04.2024 wurde veröffentlicht. Anmeldungen für das Oberholz Frühjahr 2024 werden bis zum 28.03.2024 bei der Gemeindeverwaltung (Herr Jaromin, 09392/976016 oder [email protected]) entgegengenommen. Die Anzahl der Oberholzplätze sind uns noch nicht bekannt. Wir werden die Interessenten zeitnahe informieren. Bitte beachten Sie, dass nur eine Anmeldung pro Haushalt entgegen genommen werden kann. Sollten mehr Anmeldungen eingehen als Plätze zur Verfügung stehen, werden diese ausgelost, um eine Chancengleichheit (unabhängig vom Zeitpunkt der Anmeldung) zu wahren. Interessenten aus den bisherigen Listen werden nicht übernommen. Gemeindeverwaltung Altenbuch Amtlich - Altenbuch
Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 6 Gemeinde Collenberg Amtliches Wichtige Ansprechpartner Bauhof + Abwasserentsorgung Der Bauhofleiter, Herr Joachim Trabel, ist unter Tel. 09376 / 97 48 43 erreichbar. Wasserversorgung Im Störungsfall bitte die EMB Energieversorgung Miltenberg-Bürgstadt unter der Nummer 09371/2468 anrufen. Volksschule / Südspessarthalle Der Hausmeister, Herr Dieter Geis, ist unter Tel. 0151 / 14 274 240 erreichbar. Gemeindewald Anfragen und Terminvereinbarungen mit unserem Revierförster Christian Hack über [email protected] oder Tel: 0160 / 7121638. Öffnungszeiten Rathaus Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhrzusätzlich am Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag vormittags ist geschlossen Ebenso sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schriftlich, telefonisch (09376/9710-0) oder per E-Mail ([email protected]) erreichbar. Ihre Gemeindeverwaltung Collenberg Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am 18. März 2024 um 19.30 Uhr im Rathaus Collenberg statt. Die einzelnen Tagesordnungspunkte werden durch Aushänge in den gemeindlichen Schaukästen und im Internet unter www.collenberg-main.de veröffentlicht. Amtlich - Collenberg
Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 7 Offene Bibliothek Im Rathaus befindet sich eine sogenannte „Offene Bibliothek“. Das heißt: Im Treppenhaus des Rathauses befindet sich ein öffentlicher Bücherschrank, der genutzt wird um kostenlos und ohne jegliche Formalitäten, Bücher zum Tausch oder zur Mitnahme anzubieten. Es können auch gerne Bücher ausgeliehen werden. Jeder kann hier gut erhaltene, aktuelle und saubere Bücher, die nicht mehr benötigt werden, einstellen oder andere Bücher kostenlos mitnehmen. Öffnungszeiten des Grüngutsammel-und Schredderplatzes
Mittwoch von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr Samstag von 10:00 Uhr – 16:00 Uhr Wir möchten nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, keine Grüngutabfälle vor dem Tor abzuladen! Außerhalb der Öffnungszeiten ist die Anfuhr von Grüngut und Schreddergut nicht möglich.
Wir räumen unseren Landkreis auf am 23. März 2024 Die kommunale Abfallwirtschaft des Landreises Miltenberg ruft zur 23. landkreisweiten Flursäuberungsaktion auf. In Collenberg beteiligt sich dieses Jahr die Freiwillige Feuerwehr Collenberg an dieser Aktion und hofft auf zahlreiche Unterstützung. Alle Helfenden sind herzlich willkommen, mit ihrem Einsatz unsere Gemeinde und die Landschaft von hässlichen Abfallablagerungen zu befreien. Um die Verpflegung organisieren zu können, freuen wir uns über jede Anmeldung bis Montag 11.03.2024, mit Personenanzahl. Anmeldung bei Thomas Stapf, [email protected] oder der Gemeinde Collenberg: Tel. 09376/9710-0 Beginn ist um 9:00 Uhr am Feuerwehrhaus Collenberg. Die Gemeindeverwaltung Collenberg Amtlich - Collenberg
Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 8 1HXIDVVXQJGHU6DW]XQJGHU *HPHLQGH&ROOHQEHUJ EHUGLH(UKHEXQJYRQ*HEKUHQIUGLH%HQXW]XQJLKUHU %HVWDWWXQJsHLQULFKWXQJHQVRZLHIUGDPLWLQ=XVDPPHQKDQJ VWHKHQGH$PWVKDQGOXQJHQ )ULHGKRIVJHEKUHQVDW]XQJ YRP07.03.2024 $XIJUXQGYRQ$UWXQGGHV.RPPXQDODEJDEHQJHVHW]HVXQG$UWGHV.RVWHQJHVHW]HVHU OlVVWGLH*HPHLnGH&ROOHQEHUJIROJHQGH6DW]XQJ (567(57(,/ $OOJHPHLQH9RUVFKULIWHQ *HEKUHQSIOLFKWXQG*HEKUHQDUWHQ 'LH*HPHLQGH&ROOHQEHUJHUKHEWIUGLH,QDQVSUXFKQDKPHLKUHU%HVWDWWXQJVHLQULFKWXQJHQVR ZLHIUGDPLWLQ=XVDPPHQKDQJVWHKHQGH$PWsKDQGOXQJHQ*HEKUHQ $OV*HEKUHQZHUGHQHUKREHQ D HLQH*UDEJHEKU E %HVWDWWXQJVJHEKUHQ F 6RQVWLJH*HEKUHQ *HEKUHQVFKXOGQHU *HEKUHQVFKXOGQHULVW DZHU]XU7UDJXQJGHU%HVWDWWXQJVNRVWHQJHVHW]OLFKYHUSIOLFKWHWLVW EZHUGHQ$QWUDJDXI%HQXW]XQJGHU%HVWDWWXQJVHLQULFKWXQJJHVWHOOWKDW F ZHUGHQ$XIWUDJ]XHLQHU/HLVWXQJHUWHLOWKDW d) ZHUGDV1XW]XQJVUHFKWDQHLQHU*UDEVWlWWHHUZLUEW (0HKUHUH*HEKUHQVFKXOGQHUVLQG*HVDPWVFKXOGQHU (QWVWHKHQXQG)lOOLJNHLWGHU*HEKU 'LH*HEKUHQWVWHKW DLP)DOOGHV$EV%XFKVWDPLWGHU,QDQVSUXFKQDKPHGHUQDFKGLHVHU6DW]XQJJHEKUHQ SIOLFKWLJHQ/HLVWXQJ ELP)DOOGHV$EV%XFKVWEPLWGHU%HVWlWLJXQJGHU$QWUDJVWHOOXQJGXUFKGLH*HPHLQGH F LP)DOOGHV$EV%XFKVWFPLWGHU$XIWUDJVHUWHLOXQJ GLP)DOOGHV$EV%XFKVWGPLWGHU=XWHLOXQJGHV1XW]XQJVUHFKWV 'LH*HEKUZLUGHLQHQ0RQDWQDFK=XVWHOOXQJGHV*HEKUHQEHVFKHLGVIlOOLJ Amtlich - Collenberg
Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 9 =:(,7(57(,/ (LQ]HOQH*HEKUHQ *UDEJHEKU 'LH*UDEJHEKUEHWUlJWSUR*UDEVWlWWHIUGLH'DXHUGHU5XKHIULVWIU D) (LQ]HOJUDEVWlWWHPLW7LHIHUOHJXQJ 1.650,00€ E) )DPLOLHQJUDEVWlWWH 3.300,00 € c) .LQGHUJUDEVWlWWH 525,00 € G) HLQH8UQHQJUDEVWlWWH 1.500,00 € e) 8UQHQIHOGDQRQ\P 600,00 € I) 8UQHQJUDELP8UQHQIHOG >)%QHXHUTeilXQG.,] 2.520,00 € J 8UQHQUHLKHQJUDE >)%DOWHU7HLO@ 2.520,00 € K8UQHQJUDELP8UQHQNUHLV(5H) 2.520,0€ (KUHQJUDEVWlWWHQZHUGHQYRQGHU*HPHLQGH&ROOHQEHUJIUGLH'DXHUGHU5XKHIULVWGHU(KUHQ SHUVRQXQGGeUHQGHVVHQ(KHJDWWHQJHEKUHQIUHL]XU9HUIJXQJJHVWHOOW 'LHLQ$EVDXIJHIKUWHQ*HEKUHQJHOWHQIUDOOH*UDEVWlWWHQGHUHQ$XVPDHGHU)ULHG KRIVVDW]XQJ$EVHQWVSUHFKHQ)U*UDEVWlWWHQJU|HUHURGHUPLQGHUHU)OlFKHQ]% 'UHLIDFKJUlEHUZHUGHQGLH*HEKUHQXQWHU$QUHFKQXQJGHV(UK|KXQJVRGHU0LQGHUXQJVIDNWRUV HUPLWWHOW ,Q)lOOHQLQGHQHQGLH5XKHIULVWHLQHU]XEHVWDWWHQGHQ/HLFKHRGHU8UQHEHUGLH'DXHUHLQHV EHVWeKHQGHQ1XW]XQJVUHFKWVKLQDXVUHLFKWVLQGGLH*UDEJHEKUHQYRP=HLWSXQNWGHV$EODXIVELV ]XP(QGHGHV9HUOlQJHUXQJV]HLWUDXPV$EV6DW]GHU)ULHGKRIVVDW]XQJLP9RUDXV]X HQWULFKWHQBeL$XIO|VXQJHLQHV*UDESODW]HVYRU$EODXIGHU(UZHUEV]HLWHUIROJWNHLQH(UVWDWWXQJGHU EHUHLWVJH]DKOWHQ*UDESODW]JHEKU )UGLH9HUOlQJHUXQJYRQ1XW]XQJVUHFKWHQZLUGSUR-DKUGHU9HUOlQJHUXQJEHLGHQ*UDEVWlWWHQ QDFKD–cXQGEHLGHQ*UDEVWlWWHQQDFKG–KGHVPDJHEOiFKHQ%eWUDJHVQDFK$EV LQ9HUELQGXQJPLW$EV]X]JOLFKHLQHV6RFNHOEHWUDJHVLQ+|KHYRQ50,00 €HUKREHQ. %HVWDWWXQJVJHEKUHQ (1'LH%HVWDWWXQJVJHEKUHQEHWUDJHQ ➢ gIIQHQXQG6FKOLHHQHLQHU1RUPDOJUDEVWlWWH Einzel)DPLOLHQJUDEVWlWWHEHLP7LHIH 6DUJPD[FPODQJFPEUHLWFPKRFK 420,00 € =XVFKODJEHL%HLVHW]XQJ QDFK8KU3HUVRQ6WXQGH 65,00 € =XVFKODJIU%HVWDWWXQJHQDQ6DPVWDJHQ 280,00 € ➢ gIIQHQXQG6FKOLHHQHLQHU7LHIJUDEVWlWWH Einzel)DPLOLHQJUDEVWlWWHEHLP7LHIH 6DUJPD[FPODQJFPEUHLWFPKRFK 500,00 € =XVFKODJEHL%HLVHW]XQJ QDFK8KU3HUVRQ6WXQGH 65,00 € =XVFKODJIU%HVWDWWXQJHQDQ6DPVWDJHQ 280,00 € Amtlich - Collenberg
Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 10 ➢ gIIQHQXQG6FKOLHHQHLQHU.LQGHUJUDEVWlWWH 6DUJPD[120FPODQJ 290,00 € ZXVFKODJEHL%HLVHW]XQJ QDFK8KU3HUVRQ6WXQGH 65,00 € =XVFKODJIU%HVWDWWXQJHQDQ6DPVWDJHQ 220,00 € ➢ gIIQHQXQG6FKOLHHQHLQHU8UQHQ(UGJUDEVWlWWH 8UQH⌀FP 200,00 € =XVFKODJEHL%HLVHW]XQJ QDFK8KU3HUVRQ6WXQGH 65,00 € =XVFKODJIU%HVWDWWXQJHQDQ6DPVWDJHQ 190,00 € %HL$EZHLFKXQJGLHVHU6WDQGDUGPDHLVWHLQHYRUKHULJH$EVSUDFKHQRWZHQGLJ ➢ 8PEHWWXQJHLQHU8UQH QDFK$XIZDQG ➢ 8PEHWWXQJ(UGEHVWDWWXQJ QDFK$XIZDQG ➢ $EUlXPHQGHV*UDESODW]HV € ➢ VRQVWLJHQRWZHQGLJHXQYRUKHUJHVHKHQH$UEHLWHQ ZLHEHLVSLHOVZHLVH(QWIHUQXQJYRQYRUKDQGHQHQ*UDE (LQIDVVXQJHQXQG)XQGDPHQWHQ:XU]HOVW|FNHQ)URVW HWFMHZHLOVQDFK=HLWDXIZDQGSUR3HUVRQ6WXQGH 00€ 2SWLRQDOH/HLVWXQJHQ,ZHQQJHZQVFKWPLWYRUKHULJHU$EVSUDFKe: ➢ %HVWDWWXQJVOHLWXQJPLQYRU%HLVHW]XQJVEHJLQQ SUR6WXQGH € SUR6WXQGHDQ6DPVWDJHQ € *UDEGHNRUDWLRQIU8UQH8UQHQJUDEPDWWH(UGH € *UDEGHNRUDWLRQIU6DUJ*UDVPDWWHQ9HUVHQNVHLOH(UGH € %OXPHQ]XP*UDEEULQJHQXQGDXIOHJHQ € 'LH*HEKUIUGLH%HQXW]XQJ GHU$XVVHJQXQJVKDOOHEHWUlJW 200,00 € 'LH*HEKUIUGLH%HQXW]XQJGHV/HLFKHQKDXVHVEHWUlJW MH6DUJRGHU8UQHXQGMHDQJHIDQJHQHP1XW]XQJVWDJ 40,00 € 6RQVWLJH*HEKUHQ $QVRQVWLJHQ*HEKUHQZHUGHQHUKREHQ ➢ 9HUZDOWXQJVNRVWHQSDXVFKDOHSUR%HVWDWWXQJVIDOO 77,00 € ➢ IUGLH*HQHKPLJXQJHLQHV*UDEPDOVRGHUHLQHU*UDEHLQIDVVXQJ 50,00 € ➢ IUGLH(UWHLOXQJHLQHU*HQHKPLJXQJJHZHUEOLFKH$UEHLWHQDXIGHP )ULHGKRIDXVIKUHQ]XGUIHQ%HIDKUHQGHV)ULHGKRIVEHUHLFKHV PLW.UDIWIDKU]HXJHQ 40,00 € ➢ IUGDV8PVFKUHLEHQRGHUGLH9HUOlQJHUXQJ HLQHV*UDEQXW]XQJVUHFKWV 50,00 € Amtlich - Collenberg
Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 11 ➢ IUGLH(UWHLOXQJVFKULIWOLFKHU$XVNQIWH%HVFKHLQLJXQJHQXD 25,00 € ➢ 0HVVLQJWDIHOLQFO0RQWDJH IUDQRQ\PHV8UQHQJUDE 70,00 € IU8UQHQJUDELP8UQHQNUHLV 95,00 € )UVRQVWLJH/HLVWXQJHQXQG$PWVKDQGOXQJHQGLHLQGLHVHU6DW]XQJQLFKWDXIJHIKUWVLQGZHU GHQ*HEKUHQLQ+|KHYHUJOHLFKEDUHU/HLVWXQJHQQDFKGLHVHU6DW]XQJHUKREHQ%HLGHU *HEKUHQIHVWVHW]XQJZHUGHQLQVEHVRQGHUH$UW=HLWXQG8PIDQJGHU%HDQVSUXFKXQJGHUJH PHLQGOLFKHQ(LQULFKWXQJHQEHUFNVLFKWLJW '5,77(57(,/ Schlussbestimmungen ,QKraftTreten 'LHVH6DW]XQJWULWWDP083LQ.UDIW *OHLFK]HLWLJWULWWGLH6DW]XQJYRP01VRZLHGLHbQGHUXQJVVDW]XQJHQYRP 1XQGDXHU.UDIW *HPHLQGH&ROOHQEHUJ &ROOHQEHUJ3 $QGUHDV)UHLEXUJ %UJHUPHLVWHU
Amtlich - Collenberg
Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 12 Satzung EHUGLH+HUVWHOOXQJXQG%HUHLWKDOWXQJYRQ 6WHOOSOlW]HQXQG*DUDJHQIU.UDIWIDKU]HXJH GHU*HPHLQGH&ROOHQEHUJ 6WHOOSODW]VDW]XQJ vom Aufgrund von Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erlässt die Gemeinde Collenberg folgende Satzung: *HOWXQJVEHUHLFK (1) 1Diese Satzung gilt für das Gebiet der Gemeinde Collenberg. 2Diese Satzung geht abweichenden Stellplatzfestsetzungen in Bebauungsplänen und anderen Satzungen nach Art. 81 BayBO vor. 3Sie regelt Anzahl, Lage und Gestaltung von Garagen und Stellplätzen für Kraftfahrzeuge. 4Rechtmäßig errichtete Garagen und Stellplätze genießen Bestandsschutz. 3IOLFKW]XU+HUVWHOOXQJXQG%HUHLWKDOWXQJYRQ6WHOOSOlW]HQXQG*DUDJHQ 6WHOOSODW]SIOLFKW
(1) Die Verpflichtung zur Herstellung und Bereithaltung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplätze) besteht entsprechend Art. 47 Abs. 1 BayBO in Verbindung mit den Vorschriften dieser Satzung, wenn
- 1. Anlagen errichtet werden, bei denen ein Zu- oder Abfahrtsverkehr zu erwarten ist, oder
- 2. durch die Änderungen oder Nutzungsänderungen von Anlagen ein zusätzlicher Bedarf zu erwarten ist. Das gilt nicht, wenn sonst die Schaffung oder Erneuerung von Wohnraum auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit einer Ablösung nach Art. 47 Abs. 3 Nr. 3 BayBO erheblich erschwert oder verhindert würde.
(2) Anlagen im Sinne von § 2 Abs. 1 sind Anlagen nach Art. 2 Abs. 1 Satz 4 BayBO.
Amtlich - Collenberg
Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 13 $Q]DKOGHU*DUDJHQXQG6WHOOSOlW]H
(1) 1Bei der Festlegung der Zahl der erforderlichen Stellplätze ist von folgendem Mindestbedarf auszugehen:
- 1. Wohneinheiten (WE) bis einschließlich 50 m² Wohnfläche
1 Stellplatz je WE
- 2. Wohneinheiten (WE) über 50 m² Wohnfläche
2 Stellplätze je WE
- 3. Mehrfamilienwohnhäuser mit mehr als 3 Wohneinheiten (WE) und sonstige Gebäude mit Wohnungen 1 Stellplatz je WE (bis einschl. 50 m² Wohnfläche) und 1,5 Stellplätze je WE über 50 m² Wohnfläche
- 4. Handwerks- und Gewerbebetriebe 1 Stellplatz je 35 m² Nutzfläche, mindestens jedoch 2 Stellplätze
2Für Gebäude, die in dieser Aufzählung nicht erfasst sind, gilt die Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
(2) Bei Mehrfamilienwohnhäusern ab drei Wohneinheiten sind für Besucher zusätzlich 10 % der insgesamt erforderlichen Stellplätze nachzuweisen (Nachkommastellen werden aufgerundet).
(3) 1Die Stellplätze müssen unabhängig voneinander anfahrbar sein. 2Der Vorplatz vor Garagen (Stauraum) gilt nicht als Stellplatz im Sinne dieser Satzung. *HVWDOWXQJXQG$XVVWDWWXQJYRQ6WHOOSOlW]HQXQG=XIDKUWHQ
(1) 1Stellplätze sind grundsätzlich auf dem Baugrundstück nachzuweisen. 2Die Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen ist bis spätestens zur Fertigstellung der sie auslösenden Baumaßnahme zu erfüllen. ³Stellplätze auf einem anderen Grundstück im Umkreis von maximal 150 m um das Baugrundstück können im Wege einer Ausnahme zugelassen werden, wenn die Verpflichtung aus dem dienenden Grundstück durch Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der Gemeinde Collenberg gesichert ist.
(2) 1Ein Stellplatz für Pkw muss mindestens 5,00 m lang sein und eine lichte Breite aufweisen von
- 1. 2,30 m, wenn keine Längsseite,
- 2. 2,40 m, wenn eine Längsseite,
- 3. 2,50 m, wenn jede Längsseite des Einstellplatzes durch andere Stellplätze, Wände, Stützen, andere Bauteile oder Einrichtungen begrenzt ist. 2Stellplätze für Behinderte sind stets in einer Breite von 3,50 m anzulegen.
(3) 1Stellplätze und Zufahrten sind in Abhängigkeit von der beabsichtigten Nutzung und den gestalterischen Erfordernissen zu befestigen. 2Dies gilt für den Vorgartenbereich. 3Dabei sollen ökologisch verträgliche Befestigungsarten verwendet werden. 4Es ist eine ausreichende Bepflanzung und naturgemäße Ausführung der Zufahrten und Stellflächen vorzusehen. 5Die Amtlich - Collenberg
Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 14 Flächen sind möglichst unversiegelt bzw. möglichst mit wassergebundener Decke und breitflächiger Versickerung (z.B. Rasensteine) anzulegen. 6Für Stellplatzflächen ist eine eigene Entwässerung vorzusehen, die nicht über öffentliche Verkehrsflächen erfolgen darf.
(4) 1Zwischen Garagen und öffentlicher Verkehrsfläche ist ein offener Stauraum in der erforderlichen Länge, bei Pkws mindestens 5,00 m einzuhalten. 2Dieser Stauraum sowie die Zufahrten zu Stellplätzen dürfen zur öffentlichen Verkehrsfläche hin nur dann eingefriedet bzw. durch Ketten, Tore oder andere feste Einrichtungen abgegrenzt werden, wenn zwischen Einfriedung bzw. Abgrenzung und öffentlicher Verkehrsfläche eine offene Fläche mit mindestens der Tiefe des nach Satz 1 erforderlichen Stauraumes und einer Breite von mindestens 2,50 m verbleibt oder die Einfriedung bzw. Abgrenzung kraftbetrieben durch Funkfernsteuerung geöffnet werden kann.
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(1) Der Stellplatznachweis kann nachrangig durch Abschluss eines Ablösevertrages erfüllt werden, wenn und soweit der Bauherr die Stellplätze oder Garagen auch nach angemessener Reduzierung des Umfanges seines Bauvorhabens nicht auf seinem eigenen Grundstück herstellen kann.
(2) 1Der Abschluss eines Ablösevertrages liegt im Ermessen der Gemeinde Collenberg. 2Der Ablösevertrag ist vor Erteilung der Baugenehmigung abzuschließen. 3Mit der Ablösung von Stellplätzen entsteht kein Anspruch auf die Nutzung von öffentlichen Einrichtungen für die Ab-O|VH]DKOXQJHQYHUZHQGHWZHUGHQ;LQVEHVRQGHUHZLUGNHLQ5HFKWDXIGLH1XW]XQJ bestimmter öffentlicher Stellplätze erworben.
(3) Die Ablösung der Stellplatzpflicht ist nur möglich bei nachträglichen Aus- und Umbauten von bestehender Bausubstanz oder wenn die Ablösung aus Städtebaulichen Gründen geboten ist.
(4) Der Ablösebetrag wird pauschal auf 3.000,00 € pro Pkw-Stellplatz festgesetzt.
(5) Der Ablösebetrag ist innerhalb eines Monats nach Abschluss des Ablösevertrages zur Zahlung fällig.
(6) 1Der Ablösevertrag erlangt erst mit vollständiger Zahlung des Ablösebetrages Rechtskraft. 2Die Baugenehmigung kann erst erteilt werden, wenn der Ablösevertrag rechtskräftig geworden ist. 65XQGXQJVYRUVFKULIW
Sich bei der Ermittlung (§ 3) der Anzahl der erforderlichen Stellplätze ergebende Bruchteile werden stets nach oben aufgerundet. Amtlich - Collenberg
Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 15
§ 7 Abweichungen
Von den Vorschriften dieser Satzung können Abweichungen nach Art. 63 Abs. 2 BayBO von der Bauaufsichtsbehörde in Einvernehmen mit der Gemeinde Collenberg zugelassen werden.
§ 8 Ordnungswidrigkeit
Gemäß Art. 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayBO kann mit einer Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die §§ 2, 3, 4 dieser Satzung im Sinne des Art. 81 Abs. 1 BayBO zuwiderhandelt.
§ 9 In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt mit dem folgenden Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Collenberg, den 07.03.2024 Gemeinde Collenberg
Andreas Freiburg 1.Bürgermeister Formulare Einkommensteuererklärung 2023 Die Formulare für die Einkommensteuererklärung 2023 sind bei der Gemeinde Collenberg eingetroffen und können bei Bedarf im Einwohnermeldeamt (Zimmer-Nr. 5.3) abgeholt werden. Zusätzlich können die Formulare auch auf der Internetseite des Finanzamtes Obernburg unter der Rubrik „Formulare“ abgerufen werden: www.finanzamt-obernburg.de. Amtlich - Collenberg
Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 16 Gemeinde Dorfprozelten Amtliches Gemeinderatsitzung Die nächste Sitzung des Gemeinderats in Dorfprozelten ist für den Dienstag, 19. März 2024 - 19.30 Uhrim alten Rathaus geplant. Weitere Informationen wie Tagesordnungspunkte und Veranstaltungsort werden durch Aushänge in den gemeindlichen Amtskästen oder im Internet unter www.dorfprozelten.de veröffentlicht. Katastrophenschutz der Gemeinde Dorfprozelten Im Zuge des vorbereitenden Katastrophenschutzes der Gemeinde Dorfprozelten möchten wir alle BürgerInnen und Bürger noch einmal darauf hinweisen, dass im Katastrophenfall, wie etwa einem großflächigen Stromausfall, das Feuerwehrhaus immer besetzt ist. Es dient als Anlaufstelle für Notfälle. Dort besteht die Möglichkeit einen Notruf abzusetzen. Bei medizinischen Notfällen kann über Funk die Leitstelle informiert und sofort Hilfe angefordert werden! In diesem Zusammenhang können sich Personen, die • abhängig von lebenserhaltenden bzw. lebensnotwendigen mit Strom betriebenen Geräten, wie z.B. Beatmungsgeräten, sind oder • auf kühlpflichtige Medikamente angewiesen sind vorab freiwillig bei der Gemeindeverwaltung Dorfprozelten melden. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und nur im Katastrophenfall verwendet. Um in Notfallsituationen gut vorbereitet zu sein, bitten wir ebenso um Mitteilung welche Gebäude in Dorfprozelten mit einer Abwasserhebeanlage versehen sind. Bitte bedenken Sie, dass diese bei Stromausfall ebenfalls nicht funktionsfähig sind. Ihre Gemeindeverwaltung Dorfprozelten Amtlich - Dorfprozelten
Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 17 „Wir räumen unseren Landkreis auf“ Flursäuberungskationder kommunalen Abfallwirtschaft des Landkreises Miltenbergam Samstag, 23. März 2024 daher suchen wir wieder viele Helferinnen und Helfer, die unser Dorf und die Natur von hässlichen Abfallablagerungen befreit. Bitte melden Sie sich bei der Gemeindeverwaltung Dorfprozelten Frau Cornelia Steiner Tel. 09392-9762-17 oder per Mail an [email protected] an. Wir freuen uns über jede helfende Hand. Gerne auch spontan dabei sein! Treffpunkt für alle Helfer um 9.30 Uhr am ASV-Heim in Dorfprozelten. Achtung: Die Aktion wird auch an öffentlichen Straßen und Plätzen durchgeführt, deshalb bitten wir Sie in dieser Zeit um zusätzliche Achtsamkeit und Vorsicht im Straßenverkehr. Fahren Sie bitte langsam und bedacht an den Helfern vorbei. Vielen Dank. Ihre Gemeindeverwaltung Dorfprozelten Öffnungszeiten Grüngutsammelplatz Der Grüngutsammelplatz in Dorfprozelten ist wie folgt geöffnet: Samstags von
- 09.00. – 17.00 Uhr Problemabfallsammlung am Dorfplatz Am Samstag, den 09.03.2024 findet in der Zeit von 12.00 bis 13.00 Uhr auf dem Parkplatz am Dorfplatz eine Sammlung von Problemabfällen statt. Hier werden auch Elektrokleingeräte mit einer Kantenlänge kleiner als 30 cm angenommen. Amtlich - Dorfprozelten
Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 18 AK Jugend Dorfprozelten lädt ein FAHRT IN DIE TRAMPOLINHALLE HÖSBACH Du bist zwischen 8 und 14 Jahren... … hast am Mi. 03.04.2024 von 13 bis 16:45 Uhr Zeit…. … und hast Lust mit uns in die Trampolinhalle zufahren? Dann melde dich an unter: [email protected] Bitte unter https://www.airbaseͲtrampolinpark.de/wpͲcontent/ uploads/2022/05/Airbase_TrampolinparkͲHaftungserklaerung.pdf die Haftungserklärung ausdrucken und bei der Anmeldung abgeben. AK Jugend Dorfprozelten … kommst aus Dorfprozelten …. Treffpunkt: 13 Uhr am Schulparkplatz / Rückkehr ca. 16:45 Uhr Kosten: 22€ (inkl. Eintritt, Busfahrt, Socken und Wasser) Hinweis: Die Kinder bekommen vor Ort Wasser. Falls ihr Kind etwas anderes trinken oder essen möchte, bitte zusätzlich Geld mitgeben. Anmeldeformular Ausflug Trampolinhalle in Hösbach am 03.04.2024
Anmeldung oder bei Rückfragen an die Gemeindeverwaltung [email protected] oder an die Jugendbeauftragte Sabine Kettinger [email protected]
Nachname, Vorname des Kindes/ des Jugendlichen
Geburtsdatum des Kindes/ des Jugendlichen
Anschrift des Kindes/ des Jugendlichen
Telefonnummer der Erziehungsberechtigten
Name der Erziehungsberechtigten Amtlich - Dorfprozelten
Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 19 Gemeinde Faulbach Amtliches Öffnungszeiten Rathaus Montag bis Freitag von 09.00 – 12.00 Uhr Donnerstag von 16.00 – 18.00 Uhr Bitte die geänderten Öffnungszeiten für Montag beachten. Nachmittags ist die Verwaltung geschlossen. Wir bitten um Beachtung. Selbstverständlich können Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch schriftlich, telefonisch oder per E-Mail ([email protected]) kontaktieren. Unter Tel. Nr. 09392/9282-0 (Vermittlung, Bürgerbüro), 09392/9282-17 (Kämmerei, Finanzverwaltung) und 09392/9282-12 (Geschäftsleitung) sind die jeweiligen Sachbearbeiter erreichbar. Ihre Gemeindeverwaltung Faulbach Gemeindlicher Grüngutsammelplatz Der gemeindliche Grüngutsammelplatz ist wie folgt geöffnet: Samstag in der Zeit von 09.00 – 12.00 Uhr Ab April gelten die Sommeröffnungszeiten: Samstag in der Zeit von 09.00 – 14.00 Uhr und Mittwoch in der Zeit von 16.00 – 19.00 Uhr Problemabfallsammlung Am Samstag, den 09.03.2024 findet in der Zeit von 08.00 bis 09.00 Uhr auf dem Parkplatz an der TV-Turnhalle in Faulbach eine Sammlung von Problemabfällen aus Haushalten statt. Neben den Problemabfällen werden bei der „Mobilen Sammlung“ auch Elektrokleingeräte (Kantenlänge kleiner als 30 cm) angenommen. Seniorenstammtisch „Gute Laune“ Der nächste Stammtisch findet statt am:
Dienstag, 12.03.2024, 15.00 Uhr, Bistro Flip Faulbach Wir wünschen vergnügliche Stunden. Die Seniorenbeauftragten Amtlich - Faulbach
Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 20 Aktuelles aus Rathaus und Gemeinderat • Aufstellung von Containern für den Kindergarten Faulbach und Neubau Kindergarten Da der Platzbedarf des Kindergartens Faulbach nicht mehr ausreichend ist, muss bis zum Neubau des Kindergartens eine Interimslösung mittels Container aufgestellt werden. Die Container werden auf dem Parkplatz vor der bestehenden KiTa Regenbogenland aufgestellt. Der Bauantrag hierfür wurde bereits beim Landratsamt Miltenberg zur Baugenehmigung eingereicht. In der Anlage werden nach Aufstellung zwei Krippengruppen eingerichtet. Außerdem befindet sich die Gemeinde Faulbach derzeit im Grunderwerb der Grundstücke für den bestehenden Neubau des Kindergartens neben der TV-Halle. Die Bauleitplanung zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurden bereits in Auftrag gegeben. Bei Durchführung der Bauleitplanung wird die Planung des Kindergartens und der notwendige Bauantrag parallel erstellt. • Seniorenzentrum Faulbach und Errichtung des Hochwasserplateaus Derzeit laufen die Bauarbeiten des Seniorenheimes. Hierfür wurde von der Gemeinde Faulbach bereits ein Teil des Hochwasserplateaus für das Seniorenheim errichtet. Da bereits öfter Fragen bezüglich der Wohnanlage und der Anmeldung im Seniorenheim gestellt wurden, möchten wir nochmals mitteilen, dass die Vermarktung der Bungalowwohnungen über Pro.Wohnen miteinander leben, Eschau durchgeführt wird. Für eine Anmeldung im Seniorenheim muss man sich direkt mit dem St. Elisabethenstift, Großheubach in Verbindung setzen. Für die Errichtung der Bungalowanlagen wird derzeit ein Bebauungsplan aufgestellt. Anschließend ist auch in diesem Bereich die zweite Hälfte des Plateaus zu errichten. • Lautsprecheranlage für den Friedhof Breitenbrunn Für den Friedhof Breitenbrunn wurde eine neue Lausprecheranlage angeschafft. Die alte Anlage funktioniert nicht mehr und die Beschallung war nicht ausreichend. So kamen häufiger Beschwerden nach Allerheiligen oder dem Volkstrauertag. Die Anlage wurde bereits geliefert und in Betrieb genommen. • Neue Kommandanten der Feuerwehr Faulbach und Breitenbrunn Anfang Januar waren die Generalversammlungen der Freiwilligen Feuerwehr Faulbach und Breitenbrunn. Neben den zum Teil neugewählten Vorständen der Feuerwehrvereinen wurden auch die Kommandanten der beiden Wehren neugewählt. Für die Feuerwehr Faulbach wurde als 1. Kommandant Herr Mario Amhrein, als 2. Kommandant Herr Marcus Wolf gewählt. In Breitenbrunn wurde als 1. Kommandant Herr Markus Löber und als 2. Kommandant Herr Jens Kling gewählt. Die Kommandanten wurden seitens des Gemeinderates bereits bestätigt. Wir wünschen den neuen Kommandanten sowie den neuen Vorständen viel Erfolg und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit. • Aufbau des Spielturmes auf dem Spielplatz in Breitenbrunn In den nächsten Wochen werden von unseren Bauhofmitarbeitern die Vorbereitungsarbeiten für den neuen Spielturm in Breitenbrunn ausgeführt. Hier werden die notwendigen Fundamente errichtet und das Spielgerät anschließend aufgestellt. Geplant ist, dass das Spielgerät im Frühjahr/Sommer bespielt werden kann. • Dorfgarten hinter ehemaligem Rot-Kreuz-Haus in Faulbach Der Platz an der Schulgasse, hinter dem ehemaligen Rot-Kreuz-Haus in Faulbach, wird umgestaltet. In der nächsten Zeit werden auch hier die Vorbereitungsarbeiten vom Bauhof durchgeführt. Anschließend wird der Platz gestaltet und ein öffentliches WC eingerichtet. Außerdem wird eine E-Ladesäule für E-Autos installiert. Amtlich - Faulbach
Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 21 Auf geht‘s Kinder – treiben wir den Winter aus: Hajo-Sonntag, 10.03.2024 ( an Laetare = bedeutet „Freue dich“) →Treffpunkt mit der Hajo-Froo: Bildstock Speckspitze →Treffpunkt mit dem Hajo-Moo: Anwesen Zengel, Hauptstraße 68 →Beginn wie immer pünktlich um 12:00 Uhr zum gemeinsamen Gebet Die Kinder werden wieder bei den bekannten Häusern, nach dem Singen des Hajo-Liedes, mit den begehrten Hajo-Weckli und/oder Süßigkeiten für das Winteraustreiben belohnt! Vielen Dank an alle Vereine, Geschäfte, der Gemeinde und Privatpersonen, die diese alte Faulbacher Tradition weiterhin mit dem Basteln der Hajo-Puppen und dem Auswerfen der Süßigkeiten, Würstchen und den besonderen Hajo-Weckli unterstützen!!! →Treffpunkt für die Kinder aus Breitenbrunn: Am Sägewerk um 11:45 Uhr Von dort wird der Doude-Moo zum Verbrennen an die Mühle getragen und dabei das Hajo-Lied gesungen. Vielen Dank, dass diese Tradition weiterhin unterstützt wird! Amtlich - Faulbach
Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 22 „Wir räumen unseren Landkreis auf“ Flursäuberungsaktion am 23. März 2024 Am Samstag, den 23.03.2024 findet die landkreisweite Flursäuberungsaktion „Wir räumen unseren Landkreis auf“ statt. Wir suchen wieder viele Helferinnen und Helfer, die unsere Natur von Abfallablagerungen befreit. Besonders Vereine, Jugendgruppen, Schulklassen aber selbstverständlich auch Privatpersonen sind herzlich willkommen. Für eine bessere Planung bitten wir um Ihre Anmeldung bis spätestens 15.03.2024 unter der Tel.-Nr. 09392/9282-16 oder per E-Mail an [email protected]. Treffpunkt für alle Helfer um 9.00 Uhr am Bahnhof in Faulbach. Wir würden uns freuen, wenn sich viele helfende Hände an der Aktion beteiligen und bedanken uns bereits im Voraus recht herzlich bei allen Teilnehmern. Sammelaktion Schuhe - Spende für die Kita Regenbogenland Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen,
im Rathaus steht ein Karton für die Aktion „Gutes tun mit gebrauchten Schuhen“ bereit. Hier können die tragfähigen und zum Laufen geeigneten Schuhe, jeder Größe, abgegeben werden. Diese werden von SHUUZ und Kolping Recycling eingesammelt und anschließend an bedürftige Menschen weitergegeben. Der Erlös geht an den Kindergarten Regenbogenland in Faulbach. Die Schuhe können bis zum 01.04.2024 im Rathaus oder in der Kita Regenbogenland abgegeben werden. Wir freuen uns auf eure Schuhe! Beantragung neuer Ausweisdokumente für Kinder Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, bitte prüfen Sie rechtzeitig vor Ihrer Urlaubsplanung das Gültigkeitsdatum Ihrer ausgestellten Kinderreisepässe. Seit dem 01.01.2024 behalten bestehende Dokumente zwar ihre Gültigkeit, werden aber nicht mehr verlängert. Die Beantragung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses dauert ca. 4 Wochen. Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung! Amtlich - Faulbach
Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 23 Stadt Stadtprozelten Amtliches Voraussichtlich nächster Sitzungstermin Der nächste Sitzungstermin des Stadtrates Stadtprozelten findet voraussichtlich am Donnerstag, 21. März 2024 statt. Bitte informieren Sie sich durch die Aushänge in den gemeindlichen Schaukästen oder im Internet unter www.buergerinfo-stadtprozelten.de. Geänderte Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft Wir werden ab 01.03.2024 unsere Öffnungszeiten wie folgt ändern: Montag, Dienstag und Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr und 16.00 bis 18.00 Uhr Freitag Nach Terminvereinbarung Die Stadtverwaltung Stadtprozelten informiert: Zum angekündigten, aktualisierten Arbeitszeitmodell für die Angestellten der Verwaltungsgemeinschaft soll klargestellt werden, dass die wöchentliche, tariflich vorgegebene Arbeitszeit von 39 Stunden weiterhin in vollem Umfang erbracht werden muss. Mit dem vorgesehenen Modell wird lediglich die Möglichkeit eröffnet, die Arbeitszeit flexibler einzuteilen und Überstunden sinnvoll abzubauen. Ein Freitag ohne vorgegebene Öffnungszeit dient dieser Flexibilisierung. Zeitgemäße Arbeitszeitmodelle fördern die Arbeitszufriedenheit, die Betriebsbindung und die Attraktivität der Arbeitsstelle, auch im Hinblick auf Werbung für neues Personal. Wir bitten daher um Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis. Seniorenstammtisch „Rüstig und Lustig“ in Stadtprozelten/Neuenbuch Auf geht`s zum Seniorenstammtisch für alle, die ein paar Stunden mit Gleichgesinnten in geselliger Runde verbringen wollen. Beginn ist um 14.30 Uhr am Donnerstag, 14. März 2024 im Café Wolz. Bitte Fahrgemeinschaften bilden! Seniorenbeauftragter der Stadt Stadtprozelten Amtlich - Stadtprozelten
Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 24 Monatsthema im MÄRZ >> (Auto-) Biographien - so vielfältig wie spannend!“
Montagabend in der Bücherei…
Treffpunkt Bücherei Stadtprozelten Von 18 bis 20 Uhr Eintritt frei - vorherige Anmeldung nicht zwingend notwendig, aber erwünscht
• 18.03.2024
„G‘schichde unn G‘schichdli von früher“
Ihr erzählt - wir schreiben mit und nehmen auf.
Die Geschichte von früher muss dokumentiert und
erhalten werden. Bücherei Stadtprozelten Hauptstraße 41, 97909 Stadtprozelten - 09392-9847-222 - [email protected] Amtlich - Stadtprozelten
Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 25 7RWHPRRXQG+DMR /LHEH.LQGHUOLHEH(UZDFKVHQH DP 6RQQWDJ GHQ 0lU] ILQGHW LQ 6WDGWSUR]HOWHQ XQG Neuenbuch wieder das alljährliche „Winteraustreiben“ statt. ,Q6WDGWSUR]HOWHQEHJLQQWGDV+DMR)HVW XP8KUDP*UlXOHVEHUJ ,QGHU+DXSWVWUDHZLUGGDQNHQVZHUWHUZHLVHGLH)HXHUZHKUGHQ=XJDEVLFKHUQ'LH (OWHUQ WUDJHQ WURW]GHP GLH 9HUDQWZRUWXQJ IU LKUH .LQGHUXQG VROOWHQ GLHVH DXI GLH *HIDKUHQGHVODXIHQGHQ9HUNHKUHVKLQZHLVHQ /LHEH1HXHEFKHUOLHEH/HXW DP0lU]LVWHVQXQZLHGHUVRZHLW 6WDUWHQWXQZLUXP8KUZLHMHGHV-DKU DP*DVWKDXV:DOGHFNLVWGRFKNODU Der Winter als „Doudemoo“ wird erst durch Neuenbuch getragen, ganz JDODQW GLH2EHUH'RUIVWUDHUXQWHUDQVFKOLHHQGLQGHU5RVHQVWUDHGDQQYHUEUDQQW 0LWfestlich geschmücktem „Hajobaum“ den Frühling zum Symbol JHPDFKW JHKWHVGXUFKGHQ2UWXQGZLUGGHQ/HXWHQGDQQJHEUDFKW ,VWGLH5RVHYRP%DXPQXQDEJHQRPPHQ VLQJHQGLH.LQGHUXP6LJNHLWHQ]XEHNRPPHQ 6DPPHOQGDIUWXQZLUDXFK VRLVWHVLPPHUVFKRQGHU%UDXFK ,FKZQVFKHDOOHQ%HWHLOLJWHQYLHO)UHXGHGHU)HXHUZHKUGDQNHLFKIULKUH%HJOHLWXQJ 'HQ.LQGHUQZQVFKHLFKYLHO6SDXQGHLQHQSUDOOJHIOOWHQ6DFNYROOHU6LJNHLWHQ :DOWHU$GDPHN 2%UJHUPHLVWHU Problemabfallsammlung in Stadtprozelten Am Samstag, 09.03.2024 findet in der Zeit von 09.30 Uhr bis 11.30 Uhram Parkplatz am Bahnhof eine Problemabfallsammlung statt. Hier können auch Elektro-Geräte mit einer Kantenlänge von weniger als 30 cm abgegeben werden. Amtlich - Stadtprozelten
Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 26 Was: Frauen treffen Frauen zum Austauschen, Sprechen, Kommunizieren, Babbele … Wo: In der Bücherei Stadtprozelten Wer: Groß oder klein, alt oder jung, „Sta‘prözler“ oder „Auswärtige“, möglichst bunt gemischt, möglichst vielfältig!!! Jede Frau erhält einen Blumengruß! Keine Anmeldung notwendig! Einfach vorbeikommen! 08.03.2024 15-17 Uhr
English - smart and easy!
Das zweite Schulhalbjahr hat begonnen und Englisch lernen ist sooooo boring?
Not necessarily - das muss nicht sein!
Versuch‘s mal mit unseren deutschenglischen Jugendkrimis!
Da wird Lesen fun und in no time at all träumt Ihr sogar in englisch! Bücherei Stadtprozelten Hauptstraße 41 97909 Stadtprozelten - 09392-9847-222 [email protected] Amtlich - Stadtprozelten
Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 27 Flursäuberung in Stadtprozelten und Neuenbuch Teilnahme an der landkreisweiten Aktion „Wir räumen unseren Landkreis auf“ am Samstag, 23. März 2024 Die Bewohner der Stadt und die des Ortsteils Neuenbuch beteiligen sich auch in diesem Jahr an der landkreisweiten Aktion, die nun schon seit Jahren durchgeführt wird und vom Umweltbeauftragten des Stadtrates, sowie von den Jugendbeauftragten organisiert wird. Wie in jedem Jahr werden fleißige, große und kleine Helfer gesucht, die die hässlichen Hinterlassenschaften gedankenloser Mitbürger gemeinsam beseitigen und durch ihren Einsatz dazu beitragen wollen, unser Lebensumfeld sauber und liebenswert zu erhalten. Erfreulich wäre eine zahlreiche Beteiligung von Jugendlichen und Mitglieder unserer Vereine und an einer sauberen Umwelt interessierter Mitbürger, die gerne zwei Stunden gemeinschaftlich aktiv werden wollen. Unsere Sammelaktion werden wir wieder mit einem gemeinschaftlichen und herzhaften Imbiss abschließen. Die Stadtprozeltener treffen sich am Samstag, den 23. März um 09:00 Uhr am Feuerwehrhaus Die Neuenbucher treffen sich am Samstag, den 23. März um 09:00 Uhr am Jugendheim Wir freuen uns auf viele freiwillige und gut gelaunte Helfer ! Die Jugendbeauftragten Christian Johne, Sven Schork Der Umweltbeauftragte Walter Adamek Amtlich - Stadtprozelten
Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 28 Amtliche Nachrichten Allianz Wohnraum im Südspessart Liebe Bürgerinnen und Bürger im Südspessart, in unserem Amts- und Mitteilungsblatt gibt es seit einiger Zeit eine gemeinsame Immobilienseite aller Kommunen der Allianz Südspessart. Hier haben Sie u.a. die Möglichkeit Ihre Immobilie, Ihren Bauplatz oder Ihre Wohnung kostenlos zum Verkauf oder zur Vermietung anzubieten. Nach wie vor wird bei den Kommunen regelmäßig Wohnraum im Südspessart angefragt. Leider müssen viele Interessenten vertröstet werden, da nicht das passende oder gar kein Angebot vorliegt. Sie sind gefragt - helfen Sie mit! Wir rufen heute dazu auf und bitten Sie, ungenutzten Wohnraum bei Ihrer Verwaltung zu melden und dem Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen. Auch Bauplätze und leerstehende Immobilien können Sie kostenfrei anbieten! Ein lebendiger und bewohnter Ort sollte gemeinsames Ziel aller sein! Die Vorteile der Immobilienseite liegen auf der Hand: kostenfreies und seriöses Angebot Ihrer Kommunen Ansprache von ca. 4.000 Haushalten im Südspessart alles auf einem Blick: Übersicht über Angebote und Gesuche Angebote und Gesuche aus allen fünf Südspessart-Kommunen direkter Kontakt zu privaten Anbietern einfache und schnelle Veröffentlichung von Angeboten und Gesuchen aktiv Leerstände vermeiden Chance, eine passende Immobilie zu finden, erhöhen Je eher Sie Ihr Angebot oder Gesuch veröffentlichen, desto schneller finden Sie einen passenden Interessenten bzw. eine passende Immobilie. A. Amend A. Freiburg E. Steger W. Hörnig R. Kroth Bürgermeister Bürgermeister Bürgermeisterin Bürgermeister Bürgermeister Altenbuch Collenberg Dorfprozelten Faulbach Stadtprozelten Amtlich - Allgemein - Allianz
Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 29 Immobilienseite der Allianz Südspessart Kaufangebote ALTENBUCH • Ein Haus im Haus fast wie eine Doppelhaushälfte mit Garten und großer Terrasse. Südhanglage mit Panormablick. Baujahr 2003. Gehobene Ausstattung mit Granit und Echtholzparkett. 100 qm Wohnfläche mit 4 Zimmern plus einer separaten Gästewohnung von 27qm. Durch eine Wärmepumpe mit 3 Tiefenbohrungen keine Abhängigkeit von Öl oder Gas. Grundstücksfläche ca. 400 qm. Kontakt: Renate Ketteler Tel. 0151/17338771 oder [email protected] Preis: 319.000 Euro. Mietangebote ALTENBUCH • Geräumige, ruhige 5-Zi-Whg in Altenbuch, Südhangaussichtslage, 130m², TGL-Bad mit Wanne, Dusche, WC + separates Arbeits- oder Gästezimmer mit Dusche/WC 18,5m² , Parkett/PVC/Teppichbodenbeläge, zwei überdachte Südbalkone + nördliche Eingangsterrasse, massiver Geräteraum, Keller, ab sofort zu vermieten. NK laut Zähler, Garage 24m² + Stellplatz zumietbar, ca. 250m² Rasen/Nutzbeete/Hofplatz. Kontakt: 0172/8873592 • Komfortable sonnige 120m² große offene Wohnung im zweiten OG an Nichtraucher ab 01.03.2024 zu vermieten. Möbelierte, neue Möbel sind vorhanden. Kontakt 0151/12225257 COLLENBERG • Wohnhaus Friedhofstr. 5 mit späterer Kaufoption, ca. 100 m², 4 Zimmer Wohnung über 2 Etagen, 2 Bäder, aktuell möbiliert, Garage, großer Balkon Kontakt: Handy: 0160 953 327 39, Festnetz: 09372/1343 • 4-Zi-Whg zentral gelegen, 100 m², Stellplatz, TGL-Bad wird gerade renoviert, Balkon, ohne Keller. Kontakt: 01714785524 Mietangebote DORFPROZELTEN • DG Wohnung, 3 Zimmer, Küche, Bad, Balkon, ca. 82qm zu vermieten. Kontakt: 09392-7297 • DG Wohnung, 4 Zimmer, Küche, Bad, Gäste WC, Balkon, ca. 94 qm zu vermieten. Kontakt: 09392-7297 Amtlich - Allgemein - Allianz
Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 30 Mietgesuche FAULBACH • Rentnerin (Nichtraucherin, keine Haustiere) sucht ab Herbst 2024 eine Wohnung ca. 60 m2 in Faulbach zur Miete. Gerne auch Altbau inklusive kleinem Balkon oder Terrasse anbieten. Kontakt: 09377-386 Notfalldose des Bayerischen Roten Kreuzes In den Gemeindeverwaltungen Collenberg, Dorfprozelten und Faulbach kann die Notfalldose des Bayerischen Roten Kreuzes zum Unkostenbeitrag von 4,90 € erworben werden. Bei einem Notfall zählt jede Sekunde. Auf dem Infoblatt in der Notfalldose können Sie wichtige Informationen zu Allergien, Medikamenteneinnahme und Anamnese hinterlassen. Die Notfalldose wird in Ihrer Kühlschranktür aufbewahrt, die mitgelieferten Aufkleber, angebracht an Wohnungstür und Kühlschrank, geben Auskunft darüber, dass Sie im Besitz der Dose sind. Diese Notfalldose kann Leben retten. Somit ist die Dose die perfekte Ergänzung zum Notfallordner. Rechtzeitig vorsorgen und das nicht nur im Alter!
Ein „Notfallordner“ ist ein Ordner, in dem wichtige persönliche Informationen eingetragen bzw. wichtige Unterlagen einsortiert werden können. Dies ist für jeden selbst wichtig, jedoch auch für die Angehörigen, die im Ernstfall alle Angelegenheiten regeln sollen. Der „Notfallordner“ kann in den Gemeindeverwaltungen von Collenberg, Dorfprozelten und Faulbach von interessierten Bürgern aller Allianzgemeinden zu einem Unkostenbeitrag in Höhe von 10,- Euro käuflich erworben werden. Sprechstunde der Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige Ansprechpartner der Beratungsstelle Michael Wildemann: Leiter der Beratungsstelle Franziska Hofmann: Fachstelle pflegende Angehörige Marco Andres: Fachstelle Wohnberatung und Fachstelle pflegende Angehörige Diana Müller: Pflegestützpunkt Christian Nutz: Pflegestützpunkt Anke Haas: Beratung Demenz Untermain Konrad Schmitt: Seniorenbüro Amtlich - Allgemein - Allianz
Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 31 Öffnungszeiten: Brückenstraße 19 Untere Wallstr. 24 Miltenberg Obernburg Montag bis Freitag von 9 – 12 Uhr Montag bis Freitag von 9 – 12 Uhr Montag und Dienstag von 14 – 16 Uhr Mittwoch von 14 – 16 Uhr Daneben werden 14-tägig Sprechstunden angeboten im Rathaus Stadtprozelten, Hauptstr. 132 Beratungstermine können vereinbart werden unter: Zentrales Telefon: 09371/6694920, E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 9 - 12 Uhr Mo. und Di. 14 - 16 Uhr Weitere Informationen zur BSA und zum Pflegestützpunkt finden Sie unter: www.seniorenberatung-mil.de Ökumenischer Hospizverein im Landkreis Miltenberg e.V. Jetzt auch Beratungen im Amorbacher Rathaus Petra Berberich ist jeden Mittwoch von 13:00 bis 16:00 Uhr für Sie da. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Tel: 06022-70 93 084 Beratung: Wir beraten Sie gerne individuell zu allen Themen um Erkrankung sowie Möglichkeiten des Hospiz- und Palliativ-Netzwerkes. Insbesondere bieten wir Unterstützung und Begleitung für schwerstkranke und sterbende Menschen in der Phase des Abschiednehmens. Unsere Angebote sind selbstverständlich kostenfrei. Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) berät und informiert in Fragen der Rehabilitation und Teilhabe alle Menschen mit Beeinträchtigungen, von Beeinträchtigung bedrohte und Menschen mit (drohenden) Erkrankungen als auch deren Angehörige. Die Beratung ist kostenlos. Die EUTB Miltenberg berät alle Ratsuchenden aus dem gesamten Landkreis Miltenberg, im Einzelfall auch aufsuchend. EUTB Miltenberg, Brückenstraße 17, Eingang über die Von-Stein-Straße, 63897 Miltenberg, Tel: 09371/9493487, www.teilhabeberatung.de Fr. Laumeister: [email protected] Fr. Jeffries: [email protected] Amtlich - Allgemein - Allianz
Amtlich - Allgemein - Allianz Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 32
Foto: Bundesministerium des Inneren und für Heimat Ruheforst „Südspessart“ in Stadtprozelten Kostenlose Führungen an folgenden Terminen: Freitag, 22.03.2024 Freitag, 26.04.2024 Freitag, 24.05.2024 Treffpunkt ist der Parkplatz am Ruheforst „Südspessart“ um 14.00 Uhr. Notartermine - Rathaus Faulbach An jedem ersten Montag im Monat werden im Rathaus Faulbach Notartermine angeboten. Die Termine können von allen Bürgern der Allianzgemeinden in Anspruch genommen werden! Die nächsten Termine finden statt am: Montag, 08. April 2024 Montag, 06. Mai 2024 Montag, 03. Juni 2024 Interessenten müssen ihren Termin selbst mit dem Notariat Miltenberg unter Tel.:09371/9779-0 vereinbaren.
Amtlich - Allgemein - Allianz Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 33
Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes Südspessart für das Haushaltsjahr 2024
Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Südspessart hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 in ihrer Sitzung am 24.01.2024 beschlossen.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan wurden vom Landratsamt Miltenberg mit Bescheid vom 12.02.2024, Az. 12.1-9412.3, rechtsaufsichtlich genehmigt.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Stadtprozelten, Zimmer 11, innerhalb der Geschäftsstunden zur Einsichtnahme bereit.
Die Haushaltssatzung wird nachstehend abgedruckt und bekanntgemacht.
Dorfprozelten, 21.02.2024 ABWASSERZWECKVERBAND SÜDSPESSART
Dietmar W o l z
- 1. Vorsitzender ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^ H A U S H A L T S S A T Z U N G
des Abwasserzweckverbandes Südspessart (Landkreis Miltenberg) für das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende
H a u s h a l t s s a t z u n g:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im V e r w a l t u n g s h a u s h a l t in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.725.350 € und im V e r m ö g e n s h a u s h a l t in den Einnahmen und Ausgaben mit 837.600 € ab.
§ 2
Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird eine Kreditaufnahme in Höhe von 400.000 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Amtlich - Allgemein - Allianz Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 34
§ 4
- 1. Betriebskostenumlage Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf 1.300.850,00 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt. Der Umlegungsschlüssel ist festgelegt nach § 19 der Verbandssatzung.
- 2. Investitionsumlage Eine Investitionsumlage wird nicht festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 240.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Dorfprozelten, 21.02.2024 ABWASSERZWECKVERBAND SÜDSPESSART
Dietmar W o l z
- 1. Vorsitzender
Amtlich - Allgemein - Allianz Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 35 Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe für das Haushaltsjahr 2 0 2 4
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 in ihrer Sitzung am 30.01.2024 beschlossen.
Das Landratsamt Miltenberg hat mit Bescheid vom 21.02.2024, Az. 12.1-9412.3, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan rechtsaufsichtlich genehmigt. Die Bekanntmachung erfolgt in der vom Landratsamt Miltenberg genehmigten Fassung.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Stadtprozelten, Zimmer 11, innerhalb der Geschäftsstunden zur Einsichtnahme bereit.
Die Haushaltssatzung wird nachstehend abgedruckt und bekanntgemacht.
Stadtprozelten, 26. Februar 2024 ZWECKVERBAND ZUR WASSERVERSORGUNG DER STADTPROZELTENER GRUPPE
Klaus Zöller
- 1. Vorsitzender
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
H A U S H A L T S S A T Z U N G
des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe (Landkreis Miltenberg) für das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende H a u s h a l t s s a t z u n g:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im V e r w a l t u n g s h a u s h a l t in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.051.870,00 € und im V e r m ö g e n s h a u s h a l t in den Einnahmen und Ausgaben mit 691.270,00 € ab.
§ 2
Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird eine Kreditaufnahme in Höhe von 435.000 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
- 1. B e t r i e b s k o s t e n u m l a g e
Amtlich - Allgemein - Allianz Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 36 Die Betriebskostenumlage wird über den jeweiligen Gebührensatz der abgenommenen Wassermenge der Mitgliedsgemeinden erhoben. Der Gebührensatz beträgt in der Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 2,05 € + 7 % MWSt.
- 2. I n v e s t i t i o n s u m l a g e Eine Investitionsumlage wird nicht festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 150.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Stadtprozelten, 26. Februar 2024 ZWECKVERBAND ZUR WASSERVERSORGUNG DER STADTPROZELTENER GRUPPE
Klaus Zöller
- 1. Vorsitzender Vorsicht: Falscher Polizist am Telefon Wenn sich bei Ihnen ein Polizist am Telefon meldet und nach Ihren Geld- und Wertsachen fragt und auf deren Herausgabe drängt: Legen Sie auf. Das kann nur ein Betrugsversuch sein. Auch wenn auf Ihrem Display die Polizeinotrufnummer 110 erscheint, handelt es sich um einen Betrugsversuch. Denn unter dieser Nummer wird Sie die echte Polizei niemals kontaktieren. Betrugsmasche „Falscher Polizist“ Bei der Betrugsmasche „Falscher Polizist“ geben sich Betrüger am Telefon als Polizisten aus und erfragen unter Vorwänden die finanziellen Verhältnisse ihrer Opfer. Dann behaupten sie, dass Geld- und Wertsachen zuhause nicht sicher seien. Deshalb werde ein Polizist in Zivil vorbeikommen, um diese abzuholen und „in Sicherheit“ zu bringen. Die Opfer sollen ihre Ersparnisse diesem Fremden übergeben. Auch auf der Bank seien Geld und Wertsachen nicht sicher, lügen die Betrüger und fordern ihre Opfer dazu auf, möglichst am gleichen Tag Konto und Depot zu räumen, um es nach Hause zu holen. Dort sollen sie es einem Unbekannten übergeben, der sich als Polizist in Zivil ausgibt.
Amtlich - Allgemein - Allianz Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 37 Opfer werden unter Druck gesetzt Die Täter setzen ihre Opfer unter Druck: Sie fordern diese zu höchster Verschwiegenheit auf und drängen sie z. B. dazu, permanent mit den Tätern per Handy zu telefonieren, sodass sie weder Angehörige noch die echte Polizei informieren und die Betrüger jeden Schritt ihrer Opfer überwachen. Reagiert ein Opfer misstrauisch, versuchen die Täter es einzuschüchtern, z. B. mit dem Hinweis, es behindere eine polizeiliche „Aktion“. Wenden sich Opfer an die echte Polizei, wird diese als korrupt diffamiert. Hinweis: Die Polizei wird Sie niemals nach Ihren Geld- beziehungsweise Wertsachen fragen und um deren Herausgabe bitten. Das tun nur Betrüger. Tipps der Polizei: › Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten oder dazu auffordern, Geld oder Wertsachen herauszugeben. › Die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizeinotruf-Nummer 110 an. › Geben Sie am Telefon nie Auskunft über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse oder andere sensible Daten. Legen Sie gegebenenfalls einfach auf! › Übergeben Sie niemals unbekannten Personen Geld oder Wertsachen. › Ziehen Sie gegebenenfalls eine Vertrauensperson hinzu, z. B. Nachbarn oder nahe Verwandte. › Sind Sie sich unsicher, oder glauben Sie, Opfer eines Betrugsversuchs zu sein: Rufen Sie die Polizei unter der Nummer 110 oder wenden Sie sich an Ihr Polizeirevier. Wichtig: Suchen Sie die Telefonnummer des Reviers im örtlichen Telefonbuch selbst heraus. Wählen Sie selbst, benutzen Sie auf keinen Fall die Rückruftaste. › Bewahren Sie die Nummer Ihrer örtlichen Polizeibehörde sowie die Notrufnummer 110 griffbereit am Telefon auf. Hierfür gibt es bei den (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen den kostenlosen Aufsteller „Achtung! Falsche Polizeibeamte!“. Auf diesem können Sie die Rufnummer Ihrer örtlichen Polizeidienststelle notieren, damit Sie diese im Notfall griffbereit haben. „Gemeinsam statt einsam“ Südspessart Stammtisch für ALLE Senioren Donnerstag, 21. März 2024 ab 15.00 Uhr im Gasthaus Fröhlichkeit Dorfprozelten Auf Euer Kommen freut sichder Arbeitskreis Senioren der Gemeinde Dorfprozelten.
Amtlich - Allgemein - Allianz Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 38 Abhaltung von Sprechtagen durch die Deutsche Rentenversicherung Die deutsche Rentenversicherung hält für alle Arbeiter und Angestellten in Miltenberg – Ämtergebäude – Fährweg 35 (nicht Landratsamt) immer montags und mittwochs in der Zeit von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Sprechstunden ab. Den Versicherten wird damit Gelegenheit gegeben, sich in Fragen zu ihrer Rentenversicherung kostenlos beraten zu lassen. Bei dem Sprechtag wird auch eine mobile Datenstation eingesetzt, die es ermöglicht, unmittelbar über den Bildschirm die Vollständigkeit des Versicherungskontos zu prüfen und sofort eine schriftliche Auskunft über die Höhe des bisher erworbenen Rentenanspruchs zu erteilen. Versicherungsunterlagen, Ausweispapiere und bei Beratung für andere Personen wie z.B. Ehegatten, Eltern, auch eine schriftliche Vollmacht sind mitzubringen. Um für die Besucher längere Wartezeiten auszuschließen, ist eine vorherige rechtzeitige Terminanfrage erforderlich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch unter Angabe der Versicherungsnummer beim Landratsamt Miltenberg, jeweils montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr unter der Tel.Nr. 09371/501-152. Informationen aus dem Landratsamt Miltenberg Öffnungszeiten Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 8.00 Uhr bis 13.00 Uhrund nach Vereinbarung Landratsamt Bürgerservice: Tel. Nr. 09371/501-0, Fax Nr. 09371/501-270, Mail: [email protected], Internet: www.landkreis-miltenberg.de Betreuerinnen und Betreuer für Freizeitaktionen 2024 gesucht! Die Kommunale und präventive Jugendarbeit im Landkreis Miltenberg sucht junge Leute, die in den Sommerferien Lust und Zeit haben, Kinder im Alter zwischen 6 und 12 Jahren bei verschiedenen Aktionen zu betreuen. Es wird eine intensive Vorbereitung und Schulung, eine Aufwandsentschädigung und bei Bedarf natürlich eine Praktikumsbescheinigung bzw. eine Bestätigung der ehrenamtlichen Tätigkeit für Bewerbungen etc. geboten. Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten von Hochschulen, Fachakademien usw. können dieses Angebot selbstverständlich auch nutzen. Das Altersspektrum der Betreuerinnen und Betreuer liegt zwischen 16 und ca. 26 Jahren.
Amtlich - Allgemein - Allianz Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 39 Interessierte melden sich bitte bei der Kommunalen und Präventiven Jugendarbeit, Simon Schuster, Tel.: 09371 501-140, E-Mail: [email protected]. Weitere Informationen zur Kommunalen Jugendarbeit unter: www.jugendarbeit.kreis-mil.de. Vorbereitungsklasse ab 2024/25 an der Wörther Mittelschule Laut Mitteilung des Staatlichen Schulamts Miltenberg wird es ab dem kommenden Schuljahr 2024/2025 eine Vorbereitungsklasse (VK) erstmals in der Mitte des Landkreises an der Mittelschule in Wörth geben. Die Vorbereitungsklasse (VK) an Mittelschulen, auch bekannt als „9+2“, ist eine attraktive Möglichkeit für leistungsstarke Mittelschülerinnen und Mittelschüler der neunten Regelklasse, die mit guten Ergebnissen im Quali die Mittlere Reife anstreben, für die jedoch der direkte Wechsel in die M10 nicht möglich ist. Die Vorbereitungsklasse bietet diesen Schülerinnen und Schülern mehr Zeit – zwei Schuljahre statt einem –, um sich intensiv auf die Lerninhalte und Abschlussprüfungen des Mittleren Schulabschlusses vorzubereiten. Im Schuljahr 2014/15 wurde die Vorbereitungsklasse VK1 im Landkreis Miltenberg erstmals an der Parzival-Mittelschule Amorbach eingerichtet und hat sich schnell zum Erfolgsmodell entwickelt. Die Lehrkräfte konnten durch intensive Betreuung und die auf zwei Schuljahre erweiterte Vermittlung des Unterrichtsstoffs der M10 fast alle Schülerinnen und Schüler zur Mittleren Reife führen. Sowohl die schulische Ausstattung als auch die pädagogische Betreuung der Schülerinnen und Schüler an der Mittelschule Amorbach waren von Beginn an Garant für den Erfolg dieses Modells. Einer Weiterführung an der Mittelschule hätte nichts im Wege gestanden, allerdings führte die Lage der Mittelschule im äußersten Südwesten des Schulamtsbezirks regelmäßig zu kritischen Nachfragen von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern aus dem nördlichen Landkreis. Für die stellte sich der Schulweg als zu lang und umständlich dar, sodass sie in den letzten Jahren verstärkt alternative schulische Wege wählten (Wiederholung der neunten Jahrgangsstufe in der M9, Wechsel in ein anderes Bundesland). Trotz des hervorragenden und passgenauen Angebots konnte für das aktuelle Schuljahr keine Vorbereitungsklasse VK1 eingerichtet werden, da trotz bestehender Nachfrage zu wenige Bewerberinnen und Bewerber konkret für Amorbach angemeldet worden waren. Da Attraktivität und pädagogische Qualität dieses Bildungswegs unbestritten sind, hat das Staatliche Schulamt in enger Abstimmung mit den Schulleitungen der Mittelschulen des Kreises beschlossen, für das kommende Schuljahr 2024/25 die Vorbereitungsklasse VK1 erstmals in der Mitte des Landkreises anzubieten. Die Mittelschule Wörth bietet ebenfalls beste räumliche Voraussetzungen, Lehrkräfte mit Erfahrungen im Mittlere-Reife-Zug sowie eine ausgezeichnete Anbindung an die Westfrankenbahn mit dem nahen Bahnhof. Schulleitungen und Schulamt erwarten von dieser räumlichen Verlagerung eine insgesamt verbesserte Erreichbarkeit der Vorbereitungsklasse für Quali-Absolventen aus dem gesamten Landkreis Miltenberg.
Amtlich - Allgemein - Allianz Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 40 Die Schulleitung der Mittelschule Wörth wird demnächst einen Informationsabend über das Modell „Vorbereitungsklasse“ anbieten und über die örtlichen Mittelschulen eine Broschüre verteilen.
$EIDOOZLUWVFKDIW; Neue Aufkleber für die Restmülltonnen 'LH+DXVPOODQDO\VHIUGHQ/DQGNUHLV0LOWHQEHUJKDW JH]HLJWGDVVPHKUDOVGLH+lOIWHGHU$EIlOOHLQGHU 5HVWPOOWRQQHYHUZHUWEDUVLQG'LHJU|WH0HQJHDQ YHUZHUWEDUHQ$EIlOOHQLP5HVWPOOVLQGRUJDQLVFKH$EIlOOHDOVR%LRDEIlOOHRGHU*DUWHQXQG *UQDEIlOOHJHIROJWYRQ9HUSDFNXQJVDEIlOOHQXQG$OWWH[WLOLHQ9LHOH5HVWPOOWRQQHQVWHKHQ VHLW-DKUHQYRU2UWXQGKDEHQNHLQHQRGHUHLQHQJUDXHQ5HVWPOODXINOHEHU8PGHQ %UJHULQQHQXQG%UJHUQGDV6RUWLHUHQGHU$EIlOOH]XHUOHLFKWHUQZHUGHQGLH 5HVWPOOWRQQHQDXIGHP'HFNHOPLWHLQHPQHXHQ6RUWLHU+LQZHLVEHNOHEW'HU$XINOHEHULVW UHFKWHFNLJPLWJUQHP+LQWHUJUXQGXQG6\PEROH]HLJHQLQXQYROOVWlQGLJHU$XI]lKOXQJ ZHOFKHU$EIDOOLQGHU5HVWPOOWRQQHHQWVRUJWZHUGHQVROO0LWGLHVHU,QIRUPDWLRQIlOOWGLH $EIDOOVRUWLHUXQJOHLFKW9LHOOHLFKWUHLFKWGDQQIUGLHDE-XOLEHJLQQHQGH Z|FKHQWOLFKH5HVWPOODEKROXQJGDVYRUKDQGHQH5HVWPOOYROXPHQDXV %LWWHGHQNHQ6LHGDUDQGLH5HVWPOOWRQQHPXVVVRJURVHLQGDVVGLHUHJHOPlLJ DQIDOOHQGHQ5HVWDEIlOOHKLQHLQSDVVHQXQGGHU'HFNHOGHU0OOWRQQHEHLGHU$EKROXQJ JHVFKORVVHQLVW 'LHQHXHQ$XINOHEHUZHUGHQab 11.03.2024LP5DKPHQGHU5HVWDEIDOODEKROXQJDXIGLH 'HFNHOGHU0OOWRQQHQDXIJHNOHEW%LWWHVWHOOHQ6LH,KUH5HVWPOOWRQQHQDP9RUDEHQGGHU $EIXKU]XU$EKROXQJEHUHLWXQGODVVHQGLHVHELV]XP$EHQGVWHKHQ hEULJHQV(LQ]ZHLWHU$XINOHEHUHULQQHUW6LHDQGHQ%HJLQQGHUZ|FKHQWOLFKHQ$EIXKU]XP -XOL %HL)UDJHQKLOIWGDV7HDPGHU$EIDOOZLUWVFKDIWLP/DQGUDWVDPW0LOWHQEHUJJHUQHZHLWHU DEIDOOZLUWVFKDIW#OUDPLOGH ,QIRUPLHUHQ6LHDXFKJHUQH,KUH1DFKEDUQXQG%HNDQQWHQEHUGLH.OHEH$NWLRQ
GD04 Farbe © HW Für die vielen Genesungswünsche möchte ich mich von Herzen bedanken. Es tut gut zu wissen, wie viele an mich denken. Rainer Kroth -lichen Dank Dank Suche Gartengrundstück zum Gemüseanbau zur Pacht in Collenberg Kontakt: 0176 84973956 per WhatsApp
Herzliche Einladung zum großen Reiterflohmarkt: Sonntag 17. März 10-15 Uhr, Reithalle Mönchberg, im Reitercasino: Getränke, Kuchen, leckere Snacks! Wir freuen uns auf 40 Aussteller und Besucher! www.Reitverein-Moenchberg.de Amtlich - Allgemein - Allianz Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 41 Impressum: Herausgeber u. Vertrieb, Gemeinde Altenbuch (V.i.S.d.P.), Kirchstraße 15, 97901 Altenbuch, Verantwortlich für den amtlichen Tel. 09392/9398-0, E-Mail: [email protected] nichtamtlichen Teil: Gemeinde Collenberg (V.i.S.d.P.), Kirchplatz 2, 97903 Collenberg,
Tel. 09376/9710-0, E-Mail: [email protected]
Gemeinde Dorfprozelten (V.i.S.d.P.), Schulgasse 2, 97904 Dorfprozelten,
Tel. 09392/9762-0, E-Mail: [email protected]
Gemeinde Faulbach (V.i.S.d.P.), Hauptstraße 121, 97906 Faulbach,
Tel. 09392/9282-0, E-Mail: [email protected]
Stadt Stadtprozelten (V.i.S.d.P.), Hauptstr. 132, 97909 Stadtprozelten,
Tel. 09392/9760-0, E-Mail: [email protected] Anzeigenleitung, Satz und Layout: Hansen|Werbung GmbH & Co. KG, Fliederweg 6, 63920 Großheubach
Tel.: 09371/4407, Fax: 09371/69659, E-Mail: [email protected] Auflage: 4.330 Exemplare Druck: Dauphin-Druck, Großostheim Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen. Verantwortlich für Bild- und Textbeiträge sowie übermittelte Grafiken sind die jeweiligen Verfasser oder Absender. Weiterverwendung der Beiträge oder der Werbung nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Herausgeber oder von Hansen|Werbung.
- Es folgt der nicht amtliche Teil -
Montag Kartoffelsuppe Bauerntopf Dienstag Schnitzel Rindergeschnetzeltes Mittwoch Spießbraten Schlachtplatte Donnerstag Schinkenhackröllchen Gefüllte Pfannenkuchen Freitag Backfisch Garnelennudeln IMMER SAMSTAG: LECKERES AUS DER HEISSEN THEKE WOCHENKNÜLLER WOCHENKNÜLLER Inh. Benjamin Geis - Tel. 09392 / 8406 Schlemmertreff am Dreispitz 4, 97909 Stadtprozelten, Tel. 09392 / 936735 Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch bis Freitag von 06:30 Uhr bis 18:00 Uhr, Dienstag von 06:30 Uhr bis 14:00 Uhr und Samstag von 06:30 Uhr bis 13:00 Uhr Zusätzlich gibt es täglich eine Empfehlung der Küche Mittagsgerichte 8,20 € p.P. von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr Solange der Vorrat reicht, gerne auch auf Vorbestellung 11.03. - 16.03.2024 18.03. - 23.03.2024 Wir schlachten noch selbst - Seit über 80 Jahren Schweine von der Familie Berberich aus Rütschdorf Unsere Wochenangebote: 11.03. - 16.03.2024 18.03. - 23.03.2024 SCHWEINEBAUCH 7,99 € / KG FLEISCHWURST 13,19 € / KG WURSTSALAT 11,99 € / KG RINDERBRUST 13,59 € / KG GULASCH GEMISCHT 12,39 € / KG BACKOFENSCHINKEN 16,59 € / KG Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 42
Mitteilungen - Altenbuch Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 43 Gemeinde Altenbuch Mitteilungen Angelfreunde Altenbuch Verkauf von geräucherten und frischen Forellen findet am Karfreitag, 29.03.2024 statt. Nur auf Vorbestellung! Abholung erfolgt von 10-12 Uhr in der Spessartstraße 12 in Altenbuch. Annahmeschluss: Freitag, 22.03.2024, 19 Uhr. Vorbestellung bei Petra Krebs 0176/47000640 und Reinhold Meßner 09392/2165. Achtung neu!!!!!!!! Verkauf von selbstgebackenem Kuchen! Gesangverein Frohsinn Altenbuch Einladung zur Generalversammlung des Gesangvereins „Frohsinn“ Altenbuch am Samstag, 16. März 2024 um 20 Uhr im Bürgerhaus Altenbuch
Tagesordnung
- 1. Begrüßung
- 2. Totengedenken
- 3. Bericht des 1. Vorstandes
- 4. Bericht der Chorleiter
- 5. Kassenbericht
- 6. Entlastung der Vorstandschaft
- 7. Vorschau 2024
- 8. Sonstiges, Wünsche und Anträge
Anton Spatz , 1. Vorsitzender
• Pflege Betreuung • Hauswirtschaftliche Unterstützung • Essen auf Rädern • Hausnotruf • Foto: Adobe Stock Caritas. Weil es sicheinfach gut anfühlt! Zuhause gut umsorgt! SOZIALSTATION DORFPROZELTEN Sozialstation Dorfprozelten Hauptstraße 128 | 97904 Dorfprozelten Tel. 0 93 92 / 64 76 www.caritas-mil.de Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 44
Mitteilungen - Altenbuch Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 45 Kolpingfamilie Altenbuch Aus personellen Gründen muss der Seniorennachmittag der Kolpingsfamilie, auf den Mittwoch den 17.4.24 ab 14 Uhr verlegt werden. Wir freuen uns im Pfarrheim Altenbuch auf zahlreichen Besuch, lasst Euch überraschen. Wir wünschen Euch einen fröhlichen, frühlingshaften Nachmittag. Vorstandschaft der KF Altenbuch Obst- und Gartenbauverein Altenbuch Einladung zur Generalversammlung Am Freitag den 15.03.2024 um 18:00 Uhr im Pfarrheim Altenbuch Tagesordnungspunkte
- 1. Begrüßung
- 2. Totengedenken
- 3. Bericht 1. Vorstand
- 4. Bericht Kassiererin
- 5. Entlastung Kassiererin
- 6. Sonstiges Terminvorschau auf 2024 Über eine rege Beteiligung würden wir uns freuen Voranzeige: Am 21.04.2024 findet wieder unsere Pflanzentauschbörse im Bürgerhaus in Altenbuch statt. Diesen Termin bitte schon mal vormerken, näheres in den nächsten Mitteilungen. Die Vorstandschaft OGV - Altenbuch
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Mitteilungen - Altenbuch Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 47 SV Altenbuch Einladung zur Generalversammlung des SV Altenbuch Sehr geehrte Vereinsmitglieder, Wir möchten Euch herzlich zu unserer Generalversammlung am 23.03.2024 einladen. Die Generalversammlung findet um 19.00 Uhr im Sportheim des SV Altenbuch statt. Tagesordnung:
- 1. Begrüßung
- 2. Rechenschaftsberichte der einzelnen Vorstände und Abteilungsleiter
- 3. Bericht der Kassenprüfer
- 4. Entlastung der Vorstandschaft
- 5. Neuwahl der Vorstandschaft
- 6. Neuwahl eines Kassenprüfers
- 7. Vorschau 2024
- 8. Wünsche und Anträge Mit sportlichen Grüßen, Vorstandschaft SV Altenbuch Gemeinde Collenberg Mitteilungen Gesangverein Fechenbach 1860 - Chor StimmArt (LQODGXQJ]XU-DKUHVKDXSWYHUVDPPOXQJGHV*HVDQJYHUHLQV )HFKHQEDFKDP0RQWDJXP8KULP3UREHQUDXP $OWH6FKXOH275HLVWHQKDXVHQ 7DJHVRUGQXQJ %HJUXQJ 7RWHQJHGHQNHQ %HULFKWGHU9RUVWDQGVFKDIW %HULFKWGHU&KRUOHLWHULQ %HULFKWGHU6FKULIWIKUHULQ %HULFKWGHU.DVVH (QWODVWXQJGHU9RUVWDQGVFKDIW 9HUVFKLHGHQHV:QVFKHXQG$QWUlJH :LUZUGHQXQVIUHXHQXQVHUH0LWJOLHGHU]DKOUHLFKEHJUHQ]XGUIHQ 'LH9RUVWDQGVFKDIW
Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 48 Kindergarten St. Martin Elternbeirat Collenberger Basar Rund ums Kind
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Sonntag, 10.03.2024 , 13 - 15 Uhr Einlass für Schwangere mit Mutterpass ab 12:30 Uhr (Mutterpass bitte mitbringen) In der Südspessarthalle, Mönchberger Str. 4, 97903 Collenberg Kuchen zum Mitnehmen! (bitte geeigneten Behälter mitbringen)
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Ansprechpartner unter der oben genannten Email Warenannahme: Freitag, 08.03.2024 18:00 bis 19:00 Uhr
und
Samstag, 09.03.2024 12:30 bis 14:00 Uhr
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Mitteilungen - Collenberg
Mitteilungen - Collenberg Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 49 Kirchenrat St. Josef Reistenhausen Senioren Collenberg EINLADUNG zum Seniorennachmittag am 13. März 2024 Um 14.30 Uhr: Wort-Gottes-Feier in der Kirche St. Stephanus. Im Pfarrheim stellt der ökum. Hospizverein Landkreis Miltenberg seine Arbeit vor. Zu diesem wichtigen Thema sind ALLE eingeladen, die sich dafür interessieren. Der Vortrag beginnt um ca. 15.45 Uhr. Wer eine Fahrgelegenheit benötigt, bitte melden unter: 234 oder 732 Es freuen sich auf viele Teilnehmer Rosi, Mary und Team
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Mitteilungen - Collenberg Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 51 Kleinkaliber-Schützenverein Fechenbach e.V.
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Mitteilungen - Dorfprozelten Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 53 Gemeinde Dorfprozelten Mitteilungen St. Johannisverein e.V. Dorfprozelten – Einladung zur Generalversammlungam Donnerstag, den 21. März 2024, um 19.30 Uhr, im Kindergarten Tagesordnung • Begrüßung und Bericht des Vorsitzenden • Bericht des Schriftführers • Kassenbericht • Entlastung der Vorstandschaft • Wünsche und Anträge Wir freuen uns über eine rege Teilnahme. Die Vorstandschaft Grundschule Dorf-/Stadtprozelten
Buchausstellung der Grundschule Dorfprozelten/Stadtprozelten am 10.03.24 von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr Kinderbücher Bücher für Erstleser und Antolin Jugendbücher Bücher zur Kommunion und Ostern Sachbücher und Romane für Erwachsene
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Mitteilungen - Dorfprozelten Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 57 Der Elternbeirat vom Kindergarten lädt ein
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Mitteilungen - Dorfprozelten Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 59 Heimat- und Geschichtsverein Einladung an
alle Mitglieder und Heimatfreunde Freitag, 08.03.2024 19.30 Uhr in der Fröhlichkeit .
Zuvor findet um 18.30 Uhr ein Gottesdienst für alle lebenden und verstorbenen Mitglieder statt. Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung und Bericht des Vorsitzenden 2. Totengedenken 3. Bericht der Schriftführerin 4. Bericht der Kassiererin 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Neuwahlen 7. Wünsche und Anträge
Im Anschluss ist eine Fotoschau über Dorfprozelten geplant.
Über Ihr zahlreiches Erscheinen würden wir uns sehr freuen.
Das Vorstandsteam Tennisclub e.V. Dorfprozelten Einladung zur Generalversammlung 6HKUJHHKUWH0LWJOLHGHU +LHUPLWHUJHKWXQVHUHKHU]OLFKH(LQODGXQJ]XU*HQHUDOYHUVDPPOXQJDP 'RQQHUVWDJ0lU]XP8KULP6SRUWKHLP 7DJHVRUGQXQJ :LUIUHXHQXQVEHU(XHU.RPPHQXQGQHKPHQJHUQH:QVFKHXQG$QWUlJH HQWJHJHQ. 'LH9RUVWDQGVFKDIW 1. %HJUXQJXQG%HULFKWGHU9RUVWlQGH 2. %HULFKWGHU6FKULIWIKUHULQ 3. %HULFKWGHV6SRUWZDUWHV 4. %HULFKWGHV6FKDW]ZDUWHV 5. (QWODVWXQJ 1HXZDKOHQ 7. 6RQVWLJHV:QVFKH$QWUlJH
Volksbank Immobilien GmbH Ein Unternehmen der Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 60
Mitteilungen - Faulbach Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 61 Gemeinde Faulbach Mitteilungen Freiwillige Feuerwehr Breitenbrunn - Übungspläne 15.03.2024 Übung Aktive 19.00 Uhr 18.03.2024 Übung Aktive 19.00 Uhr 07.04.2024 Übung Aktive 10.00 Uhr 08.04.2024 Übung Aktive 19.30 Uhr Freiwillige Feuerwehr Faulbach - Übungspläne 13.03.2024 Übung 19.00 Uhr 18.03.2024 Übung „Drehleiter“ 19.00 Uhr 08.04.2024 Übung „Drehleiter“ 19.00 Uhr 18.04.2024 Übung 19.00 Uhr Schützenverein Faulbach Heimwettkampf 10.03.2024 schuetzen_faulbach www.schuetzen-faulbach.de SV Faulbach-SG Glattbach 10:15 Uhr SV Unterwurmbach-BSG Bergrheinfeld 11:45 Uhr SV Unterwurmbach-SG Glattbach 14:00 Uhr BSG Bergrheinfeld-SV Faulbach 15:30 Uhr Am 10.03.2024 im Schützenhaus Faulbach Eintritt frei! Jeder ist willkommen! Für das leibliche Wohl wird gesorgt. BAYERNLIGA LUFTGEWEHR
Mitteilungen - Faulbach Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 62 Sportangler-Club Faulbach 1963 e.V. Öffentlicher Fischverkauf des Sportangler-Club Faulbach Der Sportangler-Club Faulbach veranstaltet am Karfreitag (29.03.2024) einen öffentlichen Fischverkauf (nur Abholung, kein Verzehr vor Ort). Der Verkauf erfolgt nur an Personen, die bis zum 23.03.2024 vorbestellt haben. (Unsere Kapazitäten sind begrenzt, die Bestellannahme erfolgt nur solange der Vorrat reicht) Die Vorbestellung erfolgt bei Marco Zwiesler: Telefon 0170 2201071 (bitte nur werktags von 18:00 - 20:00 Uhr anrufen) Wir bieten folgende Spezialitäten an:
- geräucherte Forelle
(nach traditionellem SAC Faulbach Rezept)
- eingelegte/gewürzte Forelle (pfannen-/ofenfertig)
(ideal zum backen, gewürzt mit unserem hausgemachten SAC Faulbach Fisch gewürz)
- Fischfrikadellen (hausgemacht)
Auf zahlreiche Bestellungen freuen sich die Mitglieder des Sportangler-Club Faulbach Sportfreunde Breitenbrunn Generalversammlung Die Sportfreunde Breitenbrunn laden alle Mitglieder zur Generalversammlung am Freitag, 08.03.2024 um 19:00 Uhr ins Sportheim ein.
- 1. Eröffnung und Begrüßung
- 2. Totengedenken
- 3. Bericht des Schriftführers
- 4. Bericht des Schatzmeisters
- 5. Entlastung der Vorstandschaft und des Schatzmeisters
- 6. Änderung der Satzung
- 7. Grußworte
- 8. Neuwahlen der Vorstandschaft
- 9. Verschiedenes, Wünsche und Anträge Bitte unterstützen Sie unseren Verein durch die Teilnahme an dieser Versammlung. Vielen Dank! Die Vorstandschaft
Mitteilungen - Faulbach Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 63
Wir wollen nicht nur trauern, dass wir ihn verloren haben. Wir wollen dankbar sein, dass wir ihn gehabt haben.
In tiefer Trauer und Betroffenheit nehmen wir Abschied von Herrn Andreas Singer Studienrat im Mittelschuldienst Für uns alle unfassbar hat uns unser lieber und geschätzter Kollege und Lehrer am 27. Februar 2024 für immer verlassen. Seit dem Schuljahr 2000/01 war Andreas Singer an unserer Schule als Klassenlehrer, Fachlehrer für Sport, Musik und Informatik sowie als Systembetreuer und Fachberater Sport im Schulamtsbezirk Miltenberger tätig. Neben seiner hohen fachlichen Kompetenz machten ihn seine Hilfsbereitschaft, seine Herzlichkeit und seine Einsatzbereitschaft zu einem gleichermaßen bei Kindern und Eltern, bei Kolleginnen und Kollegen sowie im Schulverband zu einem hoch geschätzten und sehr beliebten Menschen. Sein Tod hinterlässt eine schmerzliche Lücke in unserer Schulfamilie.
Schulverband Faulbach Kollegium und Personal Elternbeirat
Schülervertretung
Wolfgang Hörnig
Axel Keppler
Astrid Scherger Jannis Rose, Marlon Kroth
- 1. Vorsitzender
Rektor
Vorsitzende
Schülersprecher
Einladung zum Gedenkgottesdienst für unseren verstorbenen Kollegen Herrn Andreas Singer
Die Faulbacher Schulfamilie möchte sich in einem würdigen Rahmen von Ihrem Kollegen auch an seinem Schulort verabschieden. Deshalb findet ein Gedenkgottesdienst für Herrn Andreas Singer am Freitag, den 15.03.2024 um 14 Uhr in der neuen Kirche Faulbach statt. Zu dieser Gedenkfeier sind alle herzlich eingeladen, die sich von ihm verabschieden wollen.
Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 64
Mitteilungen - Faulbach Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 65 Turnverein Faulbach
- 1. Bericht des Vorsitzenden Verwaltung
- 2. Bericht der Kassiererin
- 3. Bericht der Kassenprüfer
- 4. Bericht der Schriftführerin
- 5. Bericht der Vorsitzenden Sport Mitgliederversammlung Mitgliederversammlungdes Turnverein Faulbach 1920 e.V. Zur Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder recht herzlich eingeladen. Über reges Interesse freut sich die Vorstandschaft des TV Faulbach
- 6. Berichte der Abteilungsleiter
- 7. Diskussion der Berichte
- 8. Entlastung der Vorstandschaft
- 9. NEUWAHLEN
- 10. Wünsche und Anträge Tagesordnung: am Fr., 22. März 2024 um 19 Uhram Fr., 22. März 2024 um 19 Uhrim TV-Wirtschaftsraum Stadt Stadtprozelten Mitteilungen Gemeindeteam Stadtprozelten Nachmittag der Pfarreifamilie am Sonntag, 17.03.2024 um 15 Uhr im Pfarrheim Stadtprozelten.
E I N L A D U N G Frag Deinen Pfarrer – Gespräch mit Pfarrer Winter Kaffee & Kuchen Gemeinschaft Euer Gemeindeteam Stadtprozelten Gäste aus der Pfarreiengemeinschaft sind herzlich willkommen.
Mitteilungen - Stadtprozelten Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 66 Kindergarten „Arche Noah“ Mitteilungen Allgemeine Allianz Ökumenischer Hospizverein im Landkreis Miltenberg e.V. Wir laden wieder herzlich ein zum „Trauer Café“ Samstag, 09.03.2023 von 15.00 Uhr – 17.00 Uhr! Das Treffen findet in der Bücherei Weilbach, Hauptstr. 63, 1. Stock, ehemalige Raiffeisenbank statt. Barrierefreier Zugang über die Reuenthaler Str. zwischen Arztpraxis Michael Lutz und Kirche oder über die Kirchentreppe von der Hauptstr. aus. Die Teilnahme ist ohne Voranmeldung möglich. Ökumenischer Hospizverein im Landkreis Miltenberg e.V. Tel. 06022 – 7093084
Mitteilungen - Allgemein - Allianz Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 67 Agentur für Arbeit Aschaffenburg Veranstaltungsangebot der Agentur für Arbeit Aschaffenburg im März 2024: 11. März 14 Uhr Sprechstunde Erfolg im Beruf für Migrantinnen (BCA) im BIZ 11. März 14 Uhr Sprechstunde Erfolg im Beruf für Menschen mit familiären Aufgaben (BCA) im BiZ 12. März 15 Uhr Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/in - Notfallsanitäter/in 13. März 10 Uhr Online Vortrag – Teilzeitausbildung (BCA) 14. März 15 Uhr Schnellcheck von Bewerbungsunterlagen für Schülerinnen und Schüler 16. März 10 Uhr Auslandstag im BiZ – Rückkehrerinnen und Rückkehrer berichten von ihren Auslandsaufenthalten 26. März 10:30 Uhr Bewerbungsseminar im BiZ für Mittel- und Realschule – Schriftliche Bewerbung/Online-Bewerbung 27. März 10:30 Uhr Bewerbungsseminar im BiZ für Mittel- und Realschule – Einstellungstest/Assessmentcenter 28. März 10:30 Uhr Bewerbungsseminar im BiZ für Mittel- und Realschule – Vorstellungsgespräche Eine Anmeldung für die BiZ Veranstaltungen – mit Ausnahme der Sprechstunden und des Auslandstags – ist erforderlich unter 06021/ 390-360 oder Aschaffenburg.BIZ@ arbeitsagentur.de.Eine Anmeldung für die BCA Veranstaltungen – mit Ausnahme der Sprechstunden – ist erforderlich unter [email protected]. Diözese Würzburg KdöR Neue Selbsthilfegruppe Mobbing Viele Menschen sind an ihrem Arbeitsplatz Mobbing ausgesetzt. Sei es, dass Kollegen hinter dem Rücken Gerüchte verbreiten, dass die Chefin wichtige Informationen vorenthält oder jede Gelegenheit nutzt, mit fiesen Maßnahmen unter Druck zu setzen. Sei es dass eine Kollegin fortgesetzt Nadelstiche setzt oder der Chef Gewalt androht oder gar anwendet. Von Mobbing Betroffene leiden oft unter Selbstzweifeln, Verunsicherung und Ängsten, werden körperlich oder seelisch krank. Sich gegenseitig Rückenstärkung zu geben und ihre Erfahrungen zu teilen, dafür ist die neue Mobbing-Selbsthilfegruppe gedacht. Zum ersten Treffen am Montag, 18. März, um 17:30 Uhr im Martinushaus, Treibgasse 26, in Aschaffenburg sind alle eingeladen, die in Kindererziehungs- und Pflegeeinrichtungen arbeiten und Mobbing erfahren (haben). Die KAB-Betriebsseelsorge, die die Mobbing-Selbsthilfegruppe anbietet, bittet um Anmeldung (Tel.: 06021 392142 oder E-Mail: [email protected]). Dort gibt es auch Informationen zur neuen Selbsthilfegruppe und die Möglichkeit einer persönlichen Konflikt- und Mobbingberatung. Berufsfachschule Obernburg a. Main Zweijährige Berufsausbildung an der Berufsfachschule Obernburg a. Main „Staatlich geprüfte kaufmännische Assistenten E-Business-Management“ Der Abschluss „Kaufmännischer Assistent/Kaufmännische Assistentin E-Business-Management“ ist eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie im deutschen und europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 4 zugeordnet. Er soll zur direkten
Mitteilungen - Allgemein - Allianz Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 68 Arbeitsaufnahme im kaufmännischen Bereich von Unternehmen führen und ist auch die Berechtigung zur Aufnahme in die BOS (Berufsoberschule). Abgeschlossen wird die Ausbildung mit einer staatlichen Prüfung. Fester Bestandteil der Ausbildung ist ein 4-wöchiges Praktikum zwischen dem ersten und zweiten Ausbildungsjahr in einem Industrieunternehmen der Region. Voraussetzung für die Aufnahme ist ein mittlerer Bildungsabschluss. Es wird kein Schulgeld erhoben. BAföG-Berechtigung besteht bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen. Schicken Sie bitte Bewerbungen und Anfragen für das Schuljahr 2024/2025 an die Berufsfachschule für kaufmännische Assistenten des Landkreises Miltenberg, Berufsschulstr. 10, 63785 Obernburg oder an die Mailadresse [email protected]. Wir beraten und informieren Sie dann gerne telefonisch und persönlich weiter. Zusätzliche Informationen und ein Imagefilm der BFS Obernburg sind unter www.bs-mil-obb.de zu finden. Bayerisches Rotes Kreuz – Kreisverband Miltenberg Obernburg Alltag. Pflege. Älter werden. - Vortragsreihe des BRK Miltenberg-Obernburg Fühlen Sie sich auch häufig gestresst im Alltag? Die Pflege eines Angehörigen kann das Leben der gesamten Familie oder einer einzelnen Person komplett auf den Kopf stellen. Kommen Sie zum nächsten Vortrag des Roten Kreuzes zum Thema „Stress prävention für Angehörige.“ am Dienstag, den 19. März 2024 um 18 Uhr im Veranstaltungsraum des BRK-ServiceCenter im Burgweg 22 in Miltenberg (Dauer ca. 90 Minuten). Lernen Sie durch die Referentin Frau Ingrid Ibehej Ihre Möglichkeiten zur Stärkung des seelischen Immunsystems kennen. Denn die Vereinbarkeit zwischen Pflege, Beruf und Privatleben ist eine große organisatorische und mentale Herausforderung für alle Beteiligten. In Stresssituationen verantwortungsvolle und wichtige Entscheidungen treffen, dabei ständig die eigenen Bedürfnisse in den Hintergrund stellen, das kann zu Folgen von einer ständigen Unsicherheit und Anspannung bei den pflegenden Angehörigen führen. Wir helfen Ihnen dabei, diesem entgegenzuwirken! Melden Sie sich gerne unter [email protected] oder 09371 / 668008-0 an! Die Teilnahme ist kostenlos! Weitere Infos auf www.brk-mil.de Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt Online-Kurse im März 2024 für Familien mit Kindern von 0 – 3 Jahren • Von der Milch zum Brei: Di., 19.03.2024, 09:00 – 10:30 Uhr • Vom Brei zum Familientisch: Do., 21.03.2024, 09:30 – 11:00 Uhr • Naschen erlaubt? Sinnvoller Umgang mit Süßem: Mo., 11.03.2024, 16:30 – 18:00 Uhr Online-Kurse im April 2024 für Familien mit Kindern von 0 – 3 Jahren • Von der Milch zum Brei: Do., 25.04.2024, 09:30 – 11:00 Uhr • Entspannt am Familientisch – So geht’s! Mo., 29.04.2024, 09:00 – 10:30 Uhr • Das beste Essen für Kleinkinder – So geht’s! Do., 18.04..2024, 09:30 – 11:00 Uhr ANMELDUNG, viele weitere Kurse und alle Infos zu den Kursen unter: www.weiterbildung.bayern.de (Bereich Ernährung und Bewegung + Veranstalter: Amt Karlstadt filtern) Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss im Weiterbildungsportal. Ein bis zwei Tage vor der Veranstaltung erhalten Sie per E-Mail den Link zur Teilnahme am Online-Seminar.
Krautäcker 1 97892 Kreuzwertheim-Wiebelbach Mitteilungen - Allgemein - Allianz Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 69 Fußballtermine im Südspessart Die ersten und zweiten Fußballmannschaften der Südspessartvereine freuen sich auf die Unterstützung durch ihre Fans. In den nächsten Wochen finden folgende Spiele statt: Sonntag, 10.03.2024 Kreisklasse 15 Uhr SV Elsava Rück-Schippach – TSV Collenberg
SG Stadt-/Dorfprozelten – FC Kickers Kirchzell
SV Faulbach – FSV Wörth A-Klasse SV Altenbuch spielfrei B-Klasse 13 Uhr SG Weilbach/Weckbach/Schneeberg II – TSV Collenberg II
SG Stadt-/Dorfprozelten II – FC Kickers Kirchzell II
SC Freudenberg II – SG Altenbuch/Breitenbrunn II
SV Faulbach II – Türk FV Miltenberg II Sonntag, 17.03.2024 Kreisklasse 15 Uhr TSV Collenberg – TSV Amorbach
TSV Röllfeld – SV Faulbach
SG Hobbach/Wintersbach/Krausenbach – SG Stadt-/Dorfprozelten A-Klasse 15 Uhr SV Altenbuch – SV Richelbach B-Klasse Sa, 16.03. um 13.30 Uhr SG Heppdiel/Eichenbühl II – SG Stadt-/Dorfprozelten II So., 17.03. um 13 Uhr TSV Collenberg II – TSV Amorbach II
TSV Röllfeld II – SV Faulbach II
SG Altenbuch/Breitenbrunn II – SV Richelbach II
Veranstaltungen Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 70 Veranstaltungskalender Veranstaltungen Altenbuch 07.03. Nichtöffentliche Versammlung der Jagdgenossen im Bürgerhaus, 19 Uhr 14.03. Frühstück im Heimatmuseum, 9 Uhr, Heimatverein 15.03. Generalversammlung im Pfarrheim, 18 Uhr, OGV 16.03. Generalversammlung im Bürgerhaus, 20 Uhr, Gesangverein 17.03. Generalversammlung im Pfarrheim, 15 Uhr, Kolping 21.03. Seniorennachmittag in der Pizzeria Toscana, 15 Uhr 23.03. Generalversammlung mit Neuwahlen im Sportheim, 19 Uhr, SVA 23.03. Landkreisweite Flursäuberungsaktion 27.03. Gemeinderatssitzung im Bürgerhaus, 19 Uhr, Gemeinderat Altenbuch 29.03. Forellengrillen, Angelverein 11.04. Frühstück im Heimatmuseum, 9 Uhr, Heimatverein 12.04. Generalversammlung, 19 Uhr, VdK 14.04. Erstkommunion Veranstaltungen Collenberg 10.03. Kolpingsfamilie Collenberg e.V., Kreuzweg zum Engelberg
7:00 Uhr Abfahrt, 09:00 Uhr Gottesdienst 10.03. Collenberger Basar rund ums Kind
13:00 – 15:00 Uhr Südspessarthalle 11.03. Freiwillige Feuerwehr Collenberg, Übung
19:15 Uhr 2. Zug, Feuerwehrhaus Collenberg 11.03. StimmArt, Jahreshauptversammlung
20:00 Uhr Proberaum, Alte Schule Reistenhausen 13.03. Seniorennachmittag
14:30 Uhr Kirche St. Stephanus Fechenbach 17.03. Kolpingsfamilie Collenberg e.V., Josefstag
08:45 Uhr Kirchenparade Alte Schule Reistenhausen 18.03. Sitzung des Gemeinderates
19:30 Uhr Sitzungssaal Rathaus 21.03. Kolpingsfamilie Collenberg e.V., Jahreshauptversammlung
19:30 Uhr Pfarrheim Fechenbach 23.03. Wir räumen unseren Landkreis auf
09:00 Uhr Feuerwehrhaus Collenberg 24.03. Kleinkaliber Schützenverein Fechenbach e.V., Starkbiersonntag
Schützenhaus Collenberg
Veranstaltungen Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 71 Veranstaltungen Dorfprozelten 08.03. Generalversammlung Heimat- und Geschichtsverein, 18.30 Uhr Gasthaus Fröhlichkeit 09.03. Problemabfallsammlung, 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr Dorfplatz 09.03. Basar im Schützenhaus – Elternbeirat Kindergarten, 17.00 bis 20.00 Uhr 11.03. FFW Übung, 19.00 Uhr 10.03. Buchausstellung, 13.30 Uhr Grundschule 14.03. Generalversammlung Tennisclub, 19.30 Uhr Sportheim 16.03. FFW Übung der Maschinisten, 09.00 Uhr 16./17.03. Handwerkermarkt, 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Dorfplatz 21.03. Seniorenstammtisch, 15.30 Uhr Fröhlichkeit 21.03. Generalversammlung St. Johannisverein, Kindergarten 23.03. Flursäuberungsaktion 11.04. Generalversammlung CCD, Gasthaus Stern Veranstaltungen Faulbach 08.03. Sportfreunde Breitenbrunn; Generalversammlung, 19:00 Uhr Sportheim Breitenbrunn 10.03. HAJO in Faulbach und Doudemoo in Breitenbrunn 10.03. Feldgeschworenenjahrtag; Festhalle Faulbach 11.03. Jagdgenossenschaft Faulbach; Jahresversammlung, 19:00 Uhr Feuerwehrhaus FF Faulbach 22.03. Turnverein Faulbach; Generalversammlung; 19:00 Uhr TV-Wirtschaftsraum 31.03. Beginn Sommerzeit 01.04. Sportverein Faulbach; Jahrtag 06.04. Spielmannszug Faulbach; Konzert 27.04. Gesangverein „Cäcilia“ Breitenbrunn; Konzert, Spessarthalle 30.04. Maibaumaufstellung Faulbach und Breitenbrunn Veranstaltungen Stadtprozelten 08.03. Internationaler Frauentreff in der Bücherei, 15 Uhr,
Bücherei Stadtprozelten 10.03. Totemoo 18.03. Montagabend-Veranstaltung in der Bücherei 21.03. Stadtratssitzung im Historischen Rathaus, 20 Uhr, Stadtrat Stadtprozelten 23.03. Landkreisweite Flursäuberungsaktion 07.04. Erstkommunion
Nach kurzer schwerer Krankheit verstarb
Erich Brand
- 19.01.1952 † 09.02.2024
In stiller Trauer: Kinder: Christian mit Nadine Thomas Bruder: Wolfgang mit Familie
Im engsten Familienkreis haben wir in Würzburg Abschied von Erich genommen. Dorfprozelten, Februar 2024 Danksagung Allen, die sich in stiller Trauer mit uns verbunden fühlten und ihre Anteilnahme auf so vielfältige und liebevolle Weise zum Ausdruck brachten, danken wir von Herzen. Danke auch an Herrn Pfarrer Bernd Winter, die Pfarrgemeinderatsvorsitzende Marion Meyer und Hans-Jürgen Dicker. Annemarie Hopf mit Familie Breitenbrunn, im Februar 2024 Pfarrer Johannes Paul
- 06.10.1942
† 14.02.2024 Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 72
Kirchliche Nachrichten Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 73 Pfarreiengemeinschaften im Süd-Spessart St. Nikolaus und Faulbachtal Dorfprozelten - Stadtprozelten - Neuenbuch - Fechenbach - Reistenhausen Faulbach - Breitenbrunn - Altenbuch
Gottesdienstordnung vom 09.03.2024 bis 24.03.2024 Samstag 09.03. Faulbach 10:00 Geistreicher Tag der Firmlinge aus der PG Faulbachtal im Pfarrheim Altenbuch 18:00 Beichtgelegenheit Altenbuch 18:30 Vorabendmesse
- 3. Seelenamt für Traudel u. Walter Bohatsch / 2. Seelenamt für Hilde Wollein u. verst. Angeh. / f. Anselm Ullrich, Hermann Ullrich, Matthias Ulrich u. verst. Angeh. / f. verst. Eltern / f. Ernst u. Rosa Ulrich u. verst. Angeh. / f. Albert u. Reinhard Schreck, Eltern u. verst. Angeh. / f. Philipp u. Katharina, Bruno, Erhard u. Helmut Zwießler Dorfprozelten 18:30 Wort-Gottes-Feier am Vorabend (A. Keller) zum Gedenken an Bernhard Schnepf u. Familie Sonntag 10.03.
- 4. FASTENSONNTAG (Laetare) Faulbach 9:00 Messfeier für die Pfarreiengemeinschaftf. die leb. u. verst. Feldgeschworenen des Landkreises Miltenberg / f. Ida, Ewald u. Sophie Hörnig u. Angehörige Neuenbuch 10:30 Messfeier
- 2. Seelenamt für Anton Markert / f. Sidonia u. Josef Ort u. verst. Angeh. / f. Verena u. Lorenz Grein, Eltern u. Schwiegereltern / f. Oskar u. Elisabeth Baumann u. Angeh. Reistenhausen 10:30 Messfeier für die Pfarreiengemeinschaft Faulbach 13:30 Rosenkranz Miltenberg 18:30 Messfeier (Dekanatsmesse) - Pfarrkirche St. Jakobus d. Ä. Dienstag 12.03. Dorfprozelten 14:30 Seniorennachmittag im Pfarrheim Faulbach 18:00 Rosenkranz Neuenbuch 18:30 Fastenandacht Heute Monatsopfer
Kirchliche Nachrichten Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 74 Mittwoch 13.03. Breitenbrunn 14:00 Andacht in der Kirche Fechenbach 14:30 Wort-Gottes-Feier (M. Schnellbach), anschl. Seniorennachmittag Dorfprozelten 16:00 9. Weggottesdienst Faulbach 17:00 9. Weggottesdienst Reistenhausen 17:30 9. Weggottesdienst Donnerstag 14.03. Reistenhausen 18:00 Rosenkranz Reistenhausen 18:30 Messfeierf. Anni u. Willi Wolz, Ruth u. Hans Fischer Freitag 15.03. Faulbach 18:00 Rosenkranz Dorfprozelten Abend der Barmherzigkeit 18:00 Rosenkranz um Frieden in der Ukraine, Israel, Nahost und weltweit 18:30 Messfeier mit Aussetzung, anschl. Stille Anbetung f. Gert Brand u. verst. Angeh. / f. Rita u. Emil Beck u. Angeh. 19:30 Beichtgelegenheit bei zwei Priestern und Gestaltete Anbetung 20:45 Abschluss mit Komplet (Nachtgebet der Kirche) Samstag 16.03. Dorfprozelten 10:00 Erstbeichte der Kommunionkinder aus Dorfprozelten Stadtprozelten 14:00 Erstbeichte der Kommunionkinder aus Stadtprozelten und Neuenbuch Stadtprozelten 18:00 Beichtgelegenheit Stadtprozelten 18:30 Vorabendmessef. Artur u. Elfriede Stöhr (Leg.) / f. Karl-Heinz Grasmann, Fine Günter, leb. u. verst. Angeh. Faulbach 18:30 Wort-Gottes-Feier (PR M.-B. Reichert) Altenbuch 18:30 Wort-Gottes-Feier (M. Fuchs) mit Fürbitte f. leb. u. verst. Angeh. des Gesangvereins Frohsinn /
Kirchliche Nachrichten Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 75 f. Hans Kraft, Eltern u. Schwiegereltern u. Angeh. / f. verst. Hüttenfreunde Sonntag 17.03.
- 5. FASTENSONNTAG Kollekte: Misereor, Fastenopfer der Kinder Reistenhausen 8:45 Kirchenparade Reistenhausen 9:00 Messfeier für die Pfarreiengemeinschaft zum Patrozinium St. Josef Breitenbrunn 10:30 Messfeier
- 3. Seelenamt für Elisabeth Herold, Egon Herold u. verst. Angeh. / f. Rudolf Leimeister, Richard u. Regina Platz u. Angeh. / f. Hubert Becker u. Joachim Ott / f. Horst Richter, Dieter Hörnigu. verst. Angeh. / f. Hermann u. Gertrud Platz / f. Familien Platzsowie Ackermann u. verst. Angeh. / f. Bruno Fecher u. Angeh. Dorfprozelten 10:30 Messfeierf. Gertrud Zöller (Leg.) / f. Fam. Meta u. Heinrich Zöller / f. Rony u. Waltraud Bilz u. Angeh. / f. Anni und Karl Umscheid / f. Anton Bruch, Eltern, Schwiegereltern u. Geschwister / f. Philipp Birkholz mit Eltern u. Irmgard Krebs / f. André Zengel, Reinhold Zöller, leb. u. verst. Angeh. / f. Serena u. Theobald Hohmann sowie Monika Zöller, Barbara Bauer u. Angeh. Stadtprozelten 14:30 Tauffeier Stadtprozelten ab 15:00 Pfarrfamiliennachmittag mit Kaffee und Kuchen, Unterhaltung und Austausch im Pfarrsaal 1. Stock
- Herzliche Einladung an alle!
Faulbach 17:00 Bußgottesdienst (PR M.-B. Reichert) Dorfprozelten 18:30 Bußgottesdienst (PR M.-B. Reichert) Miltenberg 18:30 Messfeier (Dekanatsmesse) - Pfarrkirche St. Jakobus d. Ä. Dienstag 19.03. HL. JOSEF, BRÄUTIGAM DER GOTTESMUTTER MARIA Faulbach 18:00 Rosenkranz Altenbuch 18:00 Rosenkranz Altenbuch 18:30 Messfeierf. Günther Schreck (best. vom VdK) Mittwoch 20.03. Breitenbrunn 14:00 Andacht in der Kirche Dorfprozelten 16:00 10. Weggottesdienst
Kirchliche Nachrichten Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 76 Faulbach 17:00 10. Weggottesdienst Reistenhausen 17:30 10. Weggottesdienst Dorfprozelten 18:30 Taizégebet (A. Keller) - Bitte Kerze mitbringen! Donnerstag 21.03. Reistenhausen 16:00 Erstbeichte der Kommunionkinder aus Collenberg Reistenhausen 18:30 Kreuzwegandacht Freitag 22.03. Dorfprozelten 18:00 Rosenkranz um Geistliche Berufungen Faulbach 18:00 Rosenkranz Faulbach 18:30 Messfeier zum Patrozinium Mariä Verkündigungf. Sofie u. Albin Zöller u. Angeh. / f. verst. Stifter Samstag 23.03. Neuenbuch 09:00 Einladung zum Kirchenputz! Die freiwilligen Helfer werden gebeten, die Putzutensilien mitzubringen! Altenbuch 18:30 Palmweihe am Pfarrheim, Prozession zur Kircheanschl. Vorabendmesse (Bei Regen findet die Palmweihe in der Kirche statt) f. Maria u. Fritz Spatz u. Angeh. / f. Reinhard Baumann u. Verst. der Familien Bachmann u. Baumann / f. Josef u. Siegfried Costa u. Angeh., Franz Schwarz u. Maria Kirin Sonntag 24.03. PALMSONNTAG Kollekte: Hl. Land Bitte bringen Sie Ihre Palmzweige selbst mit! Dorfprozelten 8:30 Palmweihe am Alten Rathaus, Palmprozession zur Kirche, anschl. Messfeier für die Pfarreiengemeinschaftf. Erhard u. Cäcilia Seus (Leg.) / f. Familien Pfeifer / f. Walter u. Lydia Brand Fechenbach 10:30 Palmweihe auf dem Kirchplatz, Prozession in die Kirche anschl. Wort-Gottes-Feier (PR M.-B. Reichert) Faulbach 10:30 Palmweihe, Prozession anschl. Messfeierf. Günther Brand u. Willi Weber / f. Amanda u. Albert Brand / f. Alois Zöller u. Angeh. Faulbach 13:45 Rosenkranz Fechenbach 17:00 Kreuzweg zur Marienruhe - Bitte Heftchen vom Kreuzweg im Freien mitbringen.
Kirchliche Nachrichten Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 77 Herzliche Einladung zum - „Ostertag“ Wann? Samstag, 23. März 2024, 10.15 - 16.30 Uhr Wo? Pfarrheim Breitenbrunn Wer? Kids ab 1. Klasse aus dem Süd-Spessart Was? tolle Aktionen, Geschichten, Lieder, Spiel & Spaß rund um Ostern Lasst euch überraschen, wir haben einiges vorbereitet
😉😉 Für's leibliche Wohl ist natürlich auch gesorgt! Kosten? 5 Euro pro Teilnehmer Anmeldung und Infos bis 21.03.24 bei Elke Hanus, Tel. 0177-6104970 oder Doris Störmer, Tel. 0151-62776071. Die fertig gestellte Kirchenrechnung 2023 der Kirchenstiftung St. Wolfgang Altenbuch liegt vom 09.03. bis 02.04. zur öffentlichen Einsichtnahme im Pfarrbüro auf. Abend der Barmherzigkeit am Fr., 15.03.24 in Dorfprozelten Wir laden herzlich die Gläubigen aus allen Süd-Spessartgemeinden zu diesem Abend ein. Nehmen Sie sich gerne Zeit in der Fastenzeit zur Messe mit Impuls, zur Anbetung und zur Beichtgelegenheit, die sowohl Pfarrer Winter, als auch ein auswärtiger Priester anbietet. Wir freuen uns auf diesen besonderen Abend!
So erreichen Sie uns: Pfarreiengemeinschaft St. Nikolaus Süd-Spessart.. Pfarrbüro Dorfprozelten: Hauptstr. 99, 97904 Dorfprozelten Tel. 09392 7063 Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Mo, Mi, Do 10-12 Uhr, Fr 15-17 Uhr Di geschlossen (Messbestellungen in Neuenbuch: bei Frau Lorette Seubert, Tel. 09392 924120) Pfarreiengemeinschaft Faulbachtal: Büro's vom 18. bis 22.03. geschlossen! Pfarrbüro Faulbach: Hauptstr. 111, 97906 Faulbach Tel. 09392 939 73 Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Mo 9-11 Uhr, Do 14-17 Uhr, Fr 9-12 Uhr Pfarrbüro Altenbuch: Pfarrgasse 1, 97901 Altenbuch Tel. 09392 939 90, Öffnungszeiten: Di 15-18 Uhr
Erledigung der Formalitäten Drucksachen Ausstellungsraum Kundenparkplätze Grabmachertätigkeit Wir kommen auf Wunsch zu Ihnen Tel. 09371 99856 pietät kempf 63897 Miltenberg - Eichenbühler Str. 19 Bestattungsinstitut Kirchliche Nachrichten Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 78 Mail: [email protected] Homepage: www.pg-st-nikolaus-sued-spessart.de Pfarrer Bernd Winter Tel. 09392 70 63 Mail: [email protected] Pastoralreferentin Marie-Bernadette Reichert Tel. 09392 98 400 17 Mail: [email protected] uuu
Kirchliche Nachrichten Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 79 Freitag, 08.03.2024 Fdbg 10.00 Uhr Otto-Rauch-Stift: Wort-Gottes-Feier
Sonntag, 10.03.2024, 4. Fastensonntag (Laetare) Fdbg 10.30 Uhr Eucharistiefeier mit Gedenken an Anneliese Maier († 05.02.2024) mit Gedenken an die Verstorbenen des 7.3. bis 10.3.
Mittwoch, 13.03.2024 Fdbg 06.00 Uhr Frühschicht unter der Empore anschl. gemeinsames Frühstück im Bernhardsaal 17.30 Uhr Beichtgelegenheit 18.30 Uhr Eucharistiefeier mit Gedenken an die Verstorbenen des 11.3. bis 18.3.
Freitag, 15.03.2024 Fdbg 10.00 Uhr Otto-Rauch-Stift: Eucharistiefeier
Sonntag, 17.03.2024, 5. Fastensonntag MISEREOR-Kollekte einschließlich Fastenopfer der Kinder für Misereor Fdbg 10.30 Uhr Eucharistiefeier als Mitmachtgottesdienst der Erstkommunionkinder, mit Jahrtag der KAB und mit Gedenken an Johanna Furtner († 05.02.2024) 18.00 Uhr Kreuzwegandacht
Mittwoch, 20.03.2024 Fdbg 06.00 Uhr Frühschicht unter der Empore anschl. gemeinsames Frühstück im Bernhardsaal
15.30 Uhr Bernhardsaal Freudenberg: Hinführung zur Karwoche für die Erstkommunionkinder Fdbg 18.30 Uhr Bußgottesdienst unter der Empore mit den Firmanden, für die gesamte Seelsorgeeinheit
Freitag, 22.03.2024 Fdbg 10.00 Uhr Otto-Rauch-Stift: Wort-Gottes-Feier
GOTTESDIENSTORDNUNG UND INFORMATIONEN DER KATHOLISCHEN SEELSORGEEINHEIT FREUDENBERG
- 07. BIS 21. MÄRZ 2024 (Immer aktuell www.se-f.de und auf unserer APP) Kontaktdaten
Pfarramt Freudenberg Öffnungszeiten: E-Mail: [email protected] Di 8.30 - 11.30, 15 – 18, Do + Fr 8.30 – 11.30 Telefon: 09375-92090
Seelsorgeteam Pater Artur Schreiber MSF 09375-920922 [email protected] Diakon Michael Schlör 09375-920921 [email protected] Diakon Michael Baumann 09375-228 [email protected] Vors. PGR René Rosche
A G E N T U R M A R K E T I N G M E D I E N Fliederweg 6 · 63920 Großheubach Tel. 0 93 71 / 44 07 · [email protected] PRIVATANZEIGEN ANZEIGEN NZEIGENin Ihrem Amtsblatt Trauerfall Hochzeit Geburtstag Geburt Awww.hansenwerbung.de/ privatanzeigen.htmld / Behwie mit e In Lieb Maria Max Msowie Musterstadt, im Januar 2016 © HW T02 Farbein Ihremin Ihrem IhIhrereinin Ihrem FARBE FA FA F R Auch in Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 80
Kirchliche Nachrichten Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 81 Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Hasloch
Gottesdienste in der St. Johannis Kirche:
Lätare 10. März 2024
9:45 Uhr Gottesdienst Judika 17. März 2024
9:45 Uhr Gottesdienst 20. März 2024, Mittwoch
19:30 Uhr, 3. Passionsandacht
Die Beförderung durch den Kirchbus ist bis auf weiteres ausgesetzt.
Unser Pfarrbüro hat für Sie geöffnet: Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 16:00 - 19:00 Uhr Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
Anschrift: Spessartstraße 1, 97907 Hasloch Telefon: 09342 / 5111, Telefax: 09342 / 85022 E-Mail: [email protected] Website: www.pfarrei-hasloch.de
nächster Redaktionsschluss: Donnerstag, 14. März 2024, 18.00 Uhr Erscheinungstermin: 21. März 2024 Bitte senden Sie Ihre Werbeanzeigen an HANSEN|WERBUNG ([email protected]). Privatanzeigen können Sie über unsere Homepage www.hansenwerbung.de aufgeben. Textveröffentlichungen geben Sie bitte in unser Redaktionssystem ein. Sie haben noch keinen Zugang zum Redaktionssystem? Schreiben Sie uns unter [email protected]. Gerne beraten wir Sie unter Tel. 09371/4407.
Mitteilungen - Allgemein - Allianz Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 82 Telefonverzeichnis Ärztlicher Notdienst
Notfalldienst
Fr ab 13 Uhr bis Mo 8 Uhr und
Mi 13 Uhr bis Do 8 Uhr .................................................. 116 117
Feuerwehr und Rettungsdienst ..................................... 112 Hotline Kinderarzttermine im Landkreis Miltenberg ... 09 21 / 78 77 65 55 024 Zahnärztlicher Notdienst Ab sofort finden Sie den aktuellen Notdienst auf der Homepage www.notdienst-zahn.de Wegen dem langen Aktualitätszeitraum von 14 Tagen und dem häufigen Tauschder Notdienste werden an dieser Stelle keine Rufnummern veröffentlicht. Notdienst der Apotheke
Notdienst-Hotline ............................................................0800 00 22 8 33 (Festnetz) Kurzwahl 22 8 33 von jedem Handy (69 Cent/Min) oder unter www.aponet.de Wichtige Telefonnummern
Notruf Polizei
Polizei Miltenberg .......................................................... 0 93 71 / 9 45-0
Landratsamt Miltenberg ................................................. 0 93 71 / 5 01-0
Gemeinde Altenbuch ..................................................... 0 93 92 / 93 98-0
Gemeinde Collenberg .................................................... 0 93 76 / 97 10-0
Gemeinde Dorfprozelten ............................................... 0 93 92 / 97 62-0
Gemeinde Faulbach ...................................................... 0 93 92 / 92 82-0
Verwaltungsgemeinschaft Stadtprozelten ..................... 0 93 92 / 97 60-0
Standesamt Südspessart .............................................. 0 93 92 / 97 60-20
Kommunale Allianz Südspessart ................................... 09376 / 9710-22
THW Miltenberg ............................................................. 0 93 71 / 97 25
Stadtwerke Wertheim .................................................... 0 93 42 / 90 90
Abwasserwerke Wertheim ............................................. 0 93 92 / 98 79 33
Helios-Kliniken Erlenbach .............................................. 0 93 72 / 7 00-0
Rotkreuzklinik Wertheim ................................................ 0 93 42 / 3 03-0
Schule Collenberg ......................................................... 0 93 76 / 9 74 00 54
Schule Dorfprozelten ..................................................... 0 93 92 / 9 89 96
Schule Faulbach ............................................................ 0 93 92 / 9 33 51
Pfarrgemeinde „St. Nikolaus-Südspessart“ ................... 0 93 92 / 70 63
Pfarramt Altenbuch ........................................................ 0 93 92 / 9 39 90
Pfarramt Faulbach ......................................................... 0 93 92 / 9 39 73
Kuratie Breitenbrunn ...................................................... 0 93 92 / 9 33 05
Pfarramt Freudenberg ................................................... 0 93 75 / 92 09-0
Evangelisches Pfarramt Hasloch ................................... 0 93 42 / 51 11
Störungsmeldung STROM ............................................ 09 41 / 28 00 33 66
Störungsmeldung ERDGAS .......................................... 09 41 / 28 00 33 55
Störungsmeldung DEUTSCHE TELEKOM ................... 0800 / 330 1000 Abfallentsorgung / Reklamation / Sperrmüll .................. 0800 0412 412
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Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 83
Großheubach, Industriestr. 20, Tel.: 09371 9753-0 | Di.-Fr. 09:30-18:30, Sa. 09:30-16:00 Erbach, Neckarstr. 19, Tel.: 06062 912005 | Di.-Fr. 09:30-18:30, Sa. 09:00-14:00 Sprechen Sie uns gerne auf Wunschtermine außerhalb der Öffnungszeiten an. Terminvereinbarung: 09371 9753-0 oder www.brossler.de Blog-Artikel KARAMELL, GEMÜTLICH UND BEZAUBERND ZUGLEICH. In den Küchentrends 2024 stehen warme und natürliche Farbtöne im Vordergrund. Besonders begeistert uns der Karamell-Farbton in Kombination mit edlem Weiß. Mehr erfahren: Jetzt QR-Code scannen! Gerhard und Petra Broßler Amts- und Mitteilungsblatt Südspessart vom 07.03.2024 – Seite 84
Gebuehrenordnung
Neufassung der Satzung der Gemeinde Collenberg über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen
(Friedhofsgebührensatzung)
vom 07.03.2024 Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Collenberg folgende Satzung:
ERSTER TEIL
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Gebührenpflicht und Gebührenarten
(1) Die Gemeinde Collenberg erhebt für die Inanspruchnahme ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen Gebühren.
(2) Als Gebühren werden erhoben:
a) eine Grabgebühr (§ 4)
b) Bestattungsgebühren (§ 5)
c) Sonstige Gebühren (§ 6)
§ 2 Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner ist,
a) wer zur Tragung der Bestattungskosten gesetzlich verpflichtet ist,
b) wer den Antrag auf Benutzung der Bestattungseinrichtung gestellt hat,
c) wer den Auftrag zu einer Leistung erteilt hat,
d) wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwirbt.
(2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.
§ 3 Entstehen und Fälligkeit der Gebühr
(1) Die Gebühr entstehta) im Fall des § 2 Abs. 1 Buchst. a mit der Inanspruchnahme der nach dieser Satzung gebühren-pflichtigen Leistung,
b) im Fall des § 2 Abs. 1 Buchst. b mit der Bestätigung der Antragstellung durch die Gemeinde,
c) im Fall des § 2 Abs. 1 Buchst. c mit der Auftragserteilung,
d) im Fall des § 2 Abs. 1 Buchst. d mit der Zuteilung des Nutzungsrechts.
(2) Die Gebühr wird einen Monat nach Zustellung des Gebührenbescheids fällig. ZWEITER TEIL
Einzelne Gebühren
§ 4 Grabgebühr
Die Grabgebühr beträgt pro Grabstätte für die Dauer der Ruhefrist für
a) Einzelgrabstätte mit Tieferlegung 1.650,00 €
b) Familiengrabstätte 3.300,00 €
c) Kindergrabstätte 525,00 €
d) eine Urnengrabstätte 1.500,00 €
e) Urnenfeld anonym 600,00 €
f) Urnengrab im Urnenfeld [FB neuer Teil und KI] 2.520,00 €
g) Urnenreihengrab [FB alter Teil] 2.520,00 €
h) Urnengrab im Urnenkreis (RH) 2.520,00 €
(2) Ehrengrabstätten werden von der Gemeinde Collenberg für die Dauer der Ruhefrist der Ehrenperson und deren/dessen Ehegatten gebührenfrei zur Verfügung gestellt.
(3) Die in Abs. 1 aufgeführten Gebühren gelten für alle Grabstätten, deren Ausmaße der Friedhofssatzung (§ 13 Abs. 4) entsprechen. Für Grabstätten größerer oder minderer Flächen (z.B. Dreifachgräber) werden die Gebühren unter Anrechnung des Erhöhungs- oder Minderungsfaktorsermittelt.
(4) In Fällen, in denen die Ruhefrist einer zu bestattenden Leiche oder Urne über die Dauer einesbestehenden Nutzungsrechts hinausreicht, sind die Grabgebühren vom Zeitpunkt des Ablaufs biszum Ende des Verlängerungszeitraums (§ 13 Abs. 5 Satz 4 der Friedhofssatzung) im Voraus zuentrichten. Bei Auflösung eines Grabplatzes vor Ablauf der Erwerbszeit erfolgt keine Erstattung derbereits gezahlten Grabplatzgebühr.
(5) Für die Verlängerung von Nutzungsrechten wird pro Jahr der Verlängerung bei den Grabstättennach a) – c) 1/25 und bei den Grabstätten nach d) – h) 1/15 des maßgeblichen Betrages nach Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 zuzüglich eines Sockelbetrages in Höhe von 50,00 € erhoben.
§ 5 Bestattungsgebühren
(1) Die Bestattungsgebühren betragen:
➢ Öffnen und Schließen einer Normalgrabstätte Einzel-, Familiengrabstätte bei 1,60 m Tiefe
- Sarg max. 200 cm lang, 75 cm breit, 70 cm hoch 420,00 €
Zuschlag bei Beisetzung:
- nach 17:00 Uhr, Person/Stunde 65,00 €
- Zuschlag für Bestattungen an Samstagen 280,00 €
➢ Öffnen und Schließen einer Tiefgrabstätte Einzel-, Familiengrabstätte bei 2,15 m Tiefe
- Sarg max. 200 cm lang, 75 cm breit, 70 cm hoch 500,00 €
Zuschlag bei Beisetzung:
- nach 17:00 Uhr, Person/Stunde 65,00 €
- Zuschlag für Bestattungen an Samstagen 280,00 €
➢ Öffnen und Schließen einer Kindergrabstätte
- Sarg max. 120 cm lang 290,00 €
Zuschlag bei Beisetzung:
- nach 17:00 Uhr, Person/Stunde 65,00 €
- Zuschlag für Bestattungen an Samstagen 220,00 €
➢ Öffnen und Schließen einer Urnen-Erdgrabstätte
- Urne ⌀ 22 cm 200,00 €
Zuschlag bei Beisetzung:
- nach 17:00 Uhr, Person/Stunde 65,00 €
- Zuschlag für Bestattungen an Samstagen 190,00 €
- Bei Abweichung dieser Standardmaße ist eine vorherige Absprache notwendig.
➢ Umbettung einer Urne nach Aufwand ➢ Umbettung (Erdbestattung) nach Aufwand
➢ Abräumen des Grabplatzes 65,00 € ➢ sonstige notwendige unvorhergesehene Arbeiten, wie beispielsweise Entfernung von vorhandenen Grab-Einfassungen und Fundamenten, Wurzelstöcken, Frost etc., jeweils nach Zeitaufwand pro Person/Stunde 65,00 €
Optionale Leistungen, wenn gewünscht mit vorheriger Absprache:
➢ Bestattungsleitung 30 min vor Beisetzungsbeginn, pro Stunde 65,00 € pro Stunde an Samstagen 97,50 € Grabdekoration für Urne (Urnengrabmatte, Erde) 54,00 € Grabdekoration für Sarg (Grasmatten, Versenkseile, Erde) 72,00 € Blumen zum Grab bringen und auflegen 50,00 €
(2) Die Gebühr für die Benutzung
der Aussegnungshalle beträgt 200,00 €
Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses beträgt je Sarg oder Urne und je angefangenem Nutzungstag 40,00 €
§ 6 Sonstige Gebühren
(1) An sonstigen Gebühren werden erhoben:
➢ Verwaltungskostenpauschale pro Bestattungsfall 77,00 €
➢ für die Genehmigung eines Grabmals oder einer Grabeinfassung 50,00 €
➢ für die Erteilung einer Genehmigung, gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof ausführen zu dürfen, Befahren des Friedhofsbereiches mit Kraftfahrzeugen 40,00 €
➢ für das Umschreiben oder die Verlängerung eines Grabnutzungsrechts 50,00 € ➢ für die Erteilung schriftlicher Auskünfte, Bescheinigungen u.a. 25,00 €
➢ Messingtafel incl. Montage für anonymes Urnengrab 70,00 € für Urnengrab im Urnenkreis 95,00 €
(2) Für sonstige Leistungen und Amtshandlungen, die in dieser Satzung nicht aufgeführt sind, werden Gebühren in Höhe vergleichbarer Leistungen nach dieser Satzung erhoben. Bei der Gebührenfestsetzung werden insbesondere Art, Zeit und Umfang der Beanspruchung der gemeindlichen Einrichtungen berücksichtigt.
DRITTER TEIL
Schlussbestimmungen
§ 7 In-Kraft-Treten
(1) Diese Satzung tritt am 08.03.2024 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 16.01.2007 sowie die Änderungssatzungen vom 30.11.2007, 13.04.2010, 22.06.2010, 24.06.2019, 30.07.2019 und 11.01.2024 außer Kraft.
Gemeinde Collenberg
Collenberg, 07.03.2024
Andreas Freiburg
- 1. Bürgermeister
2. Friedhofssatzung Stand: 2019 Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
Friedhofssatzung
Gemeinde Collenberg Kirchplatz 2 97903 Collenberg
Satzung
über die gemeindlichen
Bestattungseinrichtungen
(Friedhofssatzung)
Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und Absatz 2 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die
Gemeinde Collenberg
folgende Satzung: Inhaltsübersicht:
I. TEIL (Allgemeine Bestimmungen):
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Friedhofszweck
§ 3 Bestattungsbezirke
§ 4 Schließung und Entwidmung
II. TEIL (Ordnungsvorschriften):
§ 5 Öffnungszeiten
§ 6 Verhalten auf dem Friedhof
§ 7 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof
III. TEIL (Allgemeine Bestattungsvorschriften):
§ 8 Anzeigepflicht und Bestattungszeit
§ 9 Särge
§ 10 Ausheben der Gräber
§ 11 Ruhezeit
§ 12 Umbettungen
IV. TEIL (Grabstätten):
§ 13 Allgemeine Bestimmungen
§ 14 Erdbestattungen im Friedhof OT Reistenhausen (alter Teil)
§ 15 Neugestaltungen im Friedhof OT Fechenbach (alter Teil)
§ 16 Einzelgrabstätten
§ 17 Familiengrabstätten
§ 18 Urnengrabstätten
§ 19 Kindergrabstätten
§ 20 Ehrengrabstätten
§ 21 Anonyme Urnenfelder
§ 22 Gestaltetes Urnenfeld mit Grabplatten, Urnenreihengräber mit Grabplatten und
Urnengräber im Urnenkreis
V. TEIL (Gestaltung der Grabstätten):
§ 23 Gestaltungsvorschriften
VI. TEIL (Grabmale und bauliche Anlagen):
§ 24 Allgemeine Anforderungen und Standsicherheit
§ 25 Zustimmungserfordernis
§ 26 Fundamentierung und Befestigung
§ 27 Unterhaltung
§ 28 Entfernung
VII. TEIL (Herrichtung und Pflege der Grabstätten):
§ 29 Herrichtung und Unterhaltung
§ 30 Vernachlässigung der Grabpflege
VIII. TEIL (Leichenhallen und Trauerfeiern):
§ 31 Benutzung der Leichenhalle
§ 32 Trauerfeier
IX. TEIL (Schlussvorschriften):
§ 33 Alte Rechte
§ 34 Haftung
§ 35 Gebühren
§ 36 Zuwiderhandlungen
§ 37 Inkrafttreten
I. TEIL (Allgemeine Bestimmungen)
§ 1
Geltungsbereich
Zum Zwecke einer geordneten und würdigen Totenbestattung insbesondere der Gemeindeeinwohner betreibt die Gemeinde als öffentliche Einrichtung:
- 1. die gemeindlichen Friedhöfe (§§ 2 - 7) mit den einzelnen Grabstätten (§§ 13 – 30)
Friedhof Gemeindeteil Fechenbach Friedhof Gemeindeteil Reistenhausen Friedhof Gemeindeteil Kirschfurt
- 2. die gemeindlichen Leichenhäuser in den o.g. Friedhöfen (§ 31)
§ 2
Friedhofszweck
(1) Die Friedhöfe sind nicht rechtsfähige Anstalten der Gemeinde Collenberg.
(2) Die Friedhöfe dienen der Bestattung aller Personen, die bei ihrem Ableben Einwohnerder Gemeinde Collenberg waren oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen. Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung des Friedhofsträgers.
§ 3
Bestattungsbezirke
Im Einvernehmen mit dem Friedhofsträger stehen die gemeindlichen Friedhöfe zur Beisetzung der Gemeindeeinwohner und der zur Beisetzung berechtigten (§ 2 Abs. 2) zur Wahl. Eine Einteilung in Bestattungsbezirke wird nicht vorgenommen.
§ 4
Schließung und Entwidmung
(1) Friedhöfe und Friedhofsteile können aus zwingendem öffentlichem Grund für weitere Bestattungen gesperrt (Schließung) oder einer anderen Verwendung zugeführt (Entwidmung) werden.
(2) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen ausgeschlossen. Soweitdurch Schließung das Recht auf weitere Bestattungen erlischt, wird dem Nutzungsberechtigten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungsfalles auf Antrag eineandere gleichwertige Grabstätte/Urnengrabstätte zur Verfügung gestellt.
(3) Müssen Teile des Friedhofs aus zwingenden öffentlichen Gründen vor Ablauf der Ruhefristen bzw. von Nutzungsrechten entwidmet werden, werden die Bestatteten, soweit deren Ruhefrist noch nicht abgelaufen ist, auf Kosten der Gemeinde Collenberg in andere gleichwertige Grabstätten umgebettet.
(4) Schließung oder Entwidmung werden öffentlich bekannt gegeben. Die Nutzungsberechtigten erhalten außerdem einen schriftlichen Bescheid, wenn ihr Aufenthalt bekannt ist oderohne besonderen Aufwand zu ermitteln ist.
(5) Umbettungstermine werden einen Monat vorher öffentlich bekannt gemacht und dem jeweiligen Nutzungsberechtigten schriftlich mitgeteilt.
II. TEIL (Ordnungsvorschriften)
§ 5
Öffnungszeiten
(1) Die Friedhöfe sind während der an den Eingängen bekannt gegebenen Zeiten für den Besuch geöffnet.
(2) Der Friedhofsträger kann aus besonderem zu benennenden Anlass das Betreten eines Friedhofes oder einzelner Friedhofsteile vorübergehend untersagen.
§ 6
Verhalten auf dem Friedhof
(1) Jeder hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des ausgewiesenen Friedhofspersonals sind zu befolgen.
(2) Kinder unter 10 Jahren dürfen die Friedhöfe nur in Begleitung Erwachsener betreten.
(3) Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet,
a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen davon sind Kinderwagen, Rollstühle, Fahrzeuge des Friedhofsträgers und der für den Friedhof zugelassenen Gewerbetreibenden,
b) Waren aller Art sowie gewerbliche Dienste anzubieten, feilzuhalten oder diesbezüglich zuwerben,
c) an Sonn- und Feiertagen und während der Dauer einer Bestattung störende Arbeiten aufdem Friedhofsgelände auszuführen,
d) Druckschriften zu verteilen, ausgenommen Drucksachen die im Rahmen der Bestattungsfeier notwendig und üblich sind,
e) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten zu verunreinigen oder zubeschädigen sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtigt zu betreten,
f) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern,
g) Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde.
(4) Der Friedhofsträger kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofsund der Ordnung auf ihm vereinbar sind.
(5) Totengedenkfeiern und andere nicht mit einer Bestattung zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung des Friedhofsträgers; sie sind spätestens 4 Tage vorheranzumelden.
§ 7
Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof
(1) Steinmetze, Bildhauer, Gärtner und Bestatter bedürfen für die dem jeweiligen Berufsbildentsprechende gewerbliche Tätigkeit auf den Friedhöfen der vorherigen Zulassung durchden Friedhofsträger.
(2) Auf ihren Antrag hin werden nur solche Gewerbetreibende zugelassen, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind. Antragsteller des Handwerks habenihre Eintragung in die Handwerksrolle, Antragsteller des handwerksähnlichen Gewerbes ihre Eintragung in das Verzeichnis gem.
§ 19 Handwerksordnung
und Antragsteller der Gärtnerberufe ihre Eintragung in das Verzeichnis der Landwirtschaftskammer nachzuweisen. Ein Antragssteller des Handwerks oder des Gartenbaus hat ferner nachzuweisen, dass er selbstoder sein fachlicher Vertreter die Meisterprüfung oder einen vergleichbaren anerkannten beruflichen Abschluss abgelegt hat.
(3) Sonstigen Gewerbetreibenden wird die Ausübung anderer als in Abs. 1 genannter Tätigkeiten auf Antrag gestattet, wenn dies mit dem Friedhofszweck vereinbar ist. Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 gelten entsprechend.
(4) Der Friedhofsträger kann die Zulassung davon abhängig machen, dass der Antragstellereinen für die Ausführung seiner Tätigkeit ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutznachweist.
(5) Die Zulassung erfolgt durch Ausstellung eines Berechtigungsscheines. Die Zulassungkann befristet werden, wenn überwiegende öffentliche Interessen dies gebieten.
(6) Die Gewerbetreibenden und ihre Bediensteten haben die Friedhofssatzung und die darauf gestützten Anordnungen zu beachten.
(7) Die Gewerbetreibenden haften für alle Schäden, die sie oder ihre Bediensteten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf den Friedhöfen schuldhaft verursachen.
(8) Gewerbliche Arbeiten auf den Friedhöfen, ausgenommen Tätigkeiten im Rahmen einer Bestattung, dürfen nur werktags innerhalb der Öffnungszeiten ausgeführt werden. Die Arbeiten sind eine halbe Stunde vor Ablauf der Öffnungszeit des Friedhofes, spätestens um 19.00 Uhr, an Samstagen und Werktagen vor Feiertagen spätestens um 13.00 Uhr zu beenden. Soweit Öffnungszeiten nicht festgelegt sind, dürfen die Arbeiten in den Monaten März bis Oktober nicht vor 6.00 Uhr und in den Monaten November bis Februar nicht vor 7.00 Uhr begonnen werden. Der Friedhofsträger kann in begründeten Fällen Verlängerungen der Arbeitszeiten zulassen. Während der Dauer einer Bestattung ist die Vornahme gewerblicheroder sonstiger störender Arbeiten untersagt.
(9) Den zur Vornahme gewerblicher Arbeiten Berechtigten ist die Benutzung der Friedhofswege mit geeigneten Fahrzeugen im erforderlichen Umfang gestattet. Wege und sonstige Anlagen dürfen dabei nicht über das notwendige Maß hinaus beansprucht werden. Die Fahrzeuge und die sonstigen Gerätschaften sind nach Arbeitsschluss wieder vom Friedhof zuentfernen.
(10) Das Befahren der Friedhofswege mit Fahrzeugen kann aus besonderen Gründen zeitweise untersagt werden.
(11) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf den Friedhöfen nur an den von der Friedhofsverwaltung genehmigten Stellen gelagert werden. Bei Beendigung der Arbeiten sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.
Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen der Friedhöfe gereinigt werden.
(12) Der Friedhofsträger kann die Zulassung der Gewerbetreibenden, die gegen die Vorschriften der Friedhofssatzung verstoßen oder bei denen die Voraussetzungen des Abs. 2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind, auf Zeit oder Dauer durch schriftlichen Bescheid entziehen. Im erstgenannten Fall ist Voraussetzung, dass eine schriftliche Abmahnung ohne Erfolg geblieben ist.
III. TEIL
(Allgemeine Bestattungsvorschriften)
§ 8
Anzeigepflicht und Bestattungszeit
(1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes beim Friedhofsträger anzumelden. Der Anmeldung sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen.
(2) Wird eine Bestattung in einer vorher erworbenen Grabstätte beantragt, ist das Nutzungsrecht in Zweifelsfällen nachzuweisen.
(3) Soll eine Urnenbeisetzung erfolgen, so ist eine Bescheinigung über die Einäscherungvorzulegen.
(4) Der Friedhofsträger setzt Ort und Zeit der Bestattung - soweit als möglich im Einvernehmen mit den Hinterbliebenen und ggf. dem zuständigen Geistlichen - fest. Die Bestattungenerfolgen regelmäßig an Werktagen. Folgen zwei Feiertage aufeinander, so kann die Bestattung auch am zweiten Feiertag stattfinden.
(5) Erdbestattungen und Einäscherungen sollen in der Regel spätestens 4 Tage nach Eintrittdes Todes erfolgen. Urnen müssen spätestens 6 Monate nach der Einäscherung beigesetztwerden, anderenfalls werden sie auf Kosten des Bestattungspflichtigen in einer vom Friedhofsträger bestimmten Urnengrabstätte beigesetzt.
(6) Urnen müssen bis spätestens einen Tag vor Bestattung beim für die Gemeinde Collenberg zuständigen Bestatter abgegeben sein.
§ 9
Särge
(1) Die Särge müssen fest gefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit oder Flüssigkeit ausgeschlossen ist. Särge, Sargausstattungen und Sargabdichtungen dürfen nicht aus Kunststoffen oder sonstigen nicht verrottbaren Werkstoffen hergestellt sein.
(2) Die Särge dürfen höchstens 2.05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breitsein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung des Friedhofsträgers bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen.
(3) Für die Bestattung in vorhandenen Grüften sind nur Metallsärge oder Holzsärge mit Metalleinsatz zugelassen, die luftdicht verschlossen sind.
§ 10
Ausheben der Gräber
(1) Die Gräber werden von einem Bestattungsunternehmen im Auftrag des Friedhofsträgersausgehoben und wieder verfüllt.
(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante einer Urne mindestens 0,50 m.
(3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein.
(4) Urnen müssen biologisch abbaubar sein.
(5) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vorher entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben der Gräber Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör durch den Friedhofsträger entfernt werden müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten durch den Nutzungsberechtigten dem Friedhofsträger zu erstatten.
§ 11
Ruhezeit
Die Ruhezeit für Leichen beträgt 25 Jahre. Die Ruhezeit für Urnen beträgt 15 Jahre. Eine vorzeitige Auflösung ist nicht möglich.
§ 12
Umbettungen
(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.
(2) Umbettungen von Leichen und Urnen bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung des Friedhofsträgers. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden, bei Umbettungen innerhalb der Gemeindeim ersten Jahre der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses.
§ 4 Abs. 2 und Abs. 3 bleiben unberührt.
(3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- und Urnenreste können nur mitvorheriger Zustimmung des Friedhofsträgers in belegte Grabstätten umgebettet werden.
(4) Alle Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt ist der jeweilige Nutzungsberechtigte. In den Fällen des § 28 Abs. 1 und bei Entziehung von Nutzungsrechten gem.
§ 28 Abs. 2 Satz 2 können Leichen oder Urnen, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist,
von Amts wegen in andere Grabstätten umgebettet werden.
(5) Alle Umbettungen werden von oder im Auftrag des Friedhofsträgers durchgeführt. Er bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung.
(6) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung ohne Verschulden des Bestatters entstehen, hat der Antragsteller zu tragen.
(7) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt.
(8) Leichen und Urnen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken nur aufgrund behördlicher oder richterlicher Anordnung ausgegraben werden.
IV. TEIL
(Grabstätten)
§ 13
Allgemeine Bestimmungen
(1) Alle Grabstätten bleiben Eigentum der Gemeinde Collenberg. An ihnen können Rechtenur nach dieser Satzung erworben werden.
(2) Die Grabstätten werden unterschieden ina) Einzelgrabstätten (§ 16)
b) Familiengrabstätten (§ 17)
c) Urnengrabstätten (§ 18)
d) Kindergrabstätten (§ 19)
e) Ehrengrabstätten (§ 20)
f) Anonyme Urnenfelder (§ 21)
g) Gestaltetes Urnenfeld mit Grabplatten (§ 22)
h) Urnenreihengräber mit Grabplatten (§ 22)
i) Urnengräber im Urnenkreis (§ 22)
(3) Jede Grabstätte erhält zu ihrer genauen Kennzeichnung eine Nummer, bestehend ausa) der Nummer der jeweiligen Friedhofsabteilungb) der Nummer der jeweiligen Grabreihec) der Nummer der jeweiligen Grabstätte
(4) Die Grabstätten haben grundsätzlich folgende Ausmaße:
a) Einzelgrabstätten: Länge 2,00 m, Breite 0,90 mb) Familiengrabstätten: Länge 2,00 m, Breite 1,80 mc) Urnengrabstätten: Länge 1.00 m, Breite 0,90 md) Kindergrabstätten: Länge 1,20 m, Breite 0,60 me) Urnenfeld: Länge 0,30 m, Breite 0,30 mf) Urnenfelder mit Grabplatten: 1,75 m²
g) Urnenreihengrab mit Grabplatte 1,55 m²
h) Urnengrab im Urnenkreis 1,65 m²
Die Anlegung und Gestaltung von Ehrengrabstätten werden im Einvernehmen mit dem Friedhofsträger festgelegt. Der Seitenabstand zwischen einzelnen Grabstätten beträgt 0,30 m.
(5) Über die Grabstätte wird dem Nutzungsberechtigten ein Nutzungsrecht für die Dauer der Ruhefrist erteilt. Die Laufzeit des Nutzungsrechts beginnt am Tage des Erwerbs. Über das Nutzungsrecht wird dem Nutzungsberechtigten nach Entrichtung der Grabgebühr eine Graburkunde ausgestellt. Ist in einer Grabstätte eine weitere Leiche oder Urne beizusetzen, deren Ruhefrist die Dauer des bestehenden Nutzungsrechts überschreitet, wird das Nutzungsrechtin ganzen Jahren soweit verlängert, dass das Nutzungsrecht mindestens die volle Ruhefristumfasst.
(6) Nach Ablauf des Nutzungsrechts kann, wenn der Platzbedarf im Friedhof dies zulässt, gegen Entrichtung der entsprechenden Grabgebühr eine Verlängerung des Nutzungsrechtserfolgen.
(7) Jeder Grabplatz kann erst nach Ablauf der Ruhefrist (§ 11) neu belegt werden.
(8) Nach Erlöschen des Nutzungsrechts kann der Friedhofsträger, wenn eine Verlängerungdes Nutzungsrechts nicht beantragt wurde, nicht erforderlich oder aus triftigen Gründen nichtmöglich ist, über die Grabstätte anderweitig verfügen. Der Nutzungsberechtigte, die Erbenoder sonstige Verantwortliche werden rechtzeitig zuvor vom Friedhofsträger hierüber benachrichtigt.
(9) Die Grabstellen werden im Einvernehmen mit dem Friedhofsträger vergeben. Es bestehtkein Anspruch auf Erwerb eines Nutzungsrechts an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung.
(10) Grabnutzungsrechte können, sofern nicht gemeindliche Belange entgegenstehen, bereits zu Lebzeiten erworben werden. Die Nutzungsdauer der Grabstätte beginnt mit dem Zeitpunkt des Erwerbs.
(11) Der Inhaber des Grabnutzungsrechts kann für den Fall seines Ablebens seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm durch schriftlichen Vertrag das Nutzungsrechtübertragen. Wird bis zu seinem Ableben keine derartige Regelung getroffen, bestimmt sichdie Reihenfolge der Nutzungsberechtigen nach § 1 Abs. 1 der Bestattungsverordnung (BestV). Bei gleichrangigen Personen wird die älteste Person nutzungsberechtigt, wenn keine einvernehmliche Nachfolgeerklärung der gleichrangigen Personen abgegeben wird.
(12) Der Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht nur auf eine Person aus dem Kreisder in Abs.11 Satz 2 genannten Personen übertragen; die Übertragung bedarf der vorherigen Zustimmung des Friedhofsträgers.
(13) Jeder Rechtsnachfolger hat das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben zu lassen.
(14) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der Friedhofssatzung und der dazuergangenen Regelungen das Recht, in der Grabstätte beigesetzt zu werden, bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere Bestattungen und über die Art der Gestaltung und Pflege der Grabstätte zu entscheiden.
(15) Das Ausmauern von Grabstätten ist nicht zulässig.
(16) Nach Ablauf aller Ruhefristen kann der Nutzungsberechtigte ohne Anspruch auf Erstattung bereits entrichteter Grabgebühren durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Friedhofsträger auf das Nutzungsrecht verzichten. Die Nachweise über das Nutzungsrecht sind, soweit vorhanden, der Erklärung beizufügen. § 28 gilt entsprechend.
(17) Im Friedhof des OT Reistenhausen stehen einige Grabdenkmäler unter Denkmalschutz. Es handelt sich hierbei um Baudenkmäler deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt. Diese Grabdenkmäler müssen auch nach Ablauf des Nutzungsrechtes im Friedhof verbleiben.
Ein Verzeichnis dieser Grabdenkmäler ist als Anlage dieser Satzung beigefügt und Bestandteil der Satzung.
§ 14
Erdbestattungen im Friedhof OT Reistenhausen (alter Teil)
(1) Im Friedhof OT Reistenhausen (alter Teil) sind Sargbestattungen in der Abteilung I Reihe 1 (Gräber Nr. 1 - 4) Reihe 2 (komplett) Reihen 4 - 7 (komplett) nicht mehr gestattet.
(2) In diesen Bereichen können nur noch Urnenbeisetzungen erfolgen.
§ 15
Neugestaltungen im Friedhof OT Fechenbach (alter Teil)
(1) Bedingt durch die sich verändernden Bestattungsarten soll im unteren Friedhofsteil dernur noch lückenhaft belegte Bereich der Grabreihen 1 mit 7, sowie der komplette obere Bereich, mit Ausnahme der Ehrengräber, umgestaltet werden.
(2) Ab dem Inkrafttreten dieser Satzung werden Bestattungen nur noch zugelassen, wennbestehende Nutzungszeiten dadurch nicht erweitert werden müssen.
(3) Davon abweichende Regelungen in Härtefällen sind einschließlich kostenbestimmender Festlegungen mit Beschluss des Gemeinderates möglich.
§ 16
Einzelgrabstätten
Einzelgrabstätten sind Grabstätten für Sargbestattungen oder Urnen die im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist der zu bestattenden Leiche oder Asche zugeteilt werden. Im Falle der Erstbelegung in einer Tiefe von mindestens 2.50 m kann eine weitere Sargbestattung erfolgen. Zulässig ist auch, in einer Einzelgrabstätte die Leiche eines Kindes unter einem Jahr zuder bisherigen Belegung zu bestatten.
§ 17
Familiengrabstätten
Familiengrabstätten weisen 2 Grabplätze auf und dienen der Beisetzung von Familienangehörigen und/oder nahen Angehörigen. Im Falle der Erstbelegung in einer Tiefe von mindestens 2,50 m können bis zu 4 Särge oder 4 Urnen in einer Familiengrabstätte bestattet werden.
§ 18
Urnengrabstätten
(1) Urnengrabstätten dienen der Beisetzung von max. 4 Urnen.
(2) Urnengrabstätten können im Einvernehmen mit dem Friedhofsträger nach Lage angeordnet und eingerichtet werden.
(3) Soweit sich nicht aus dieser Friedhofssatzung etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften für die Einzel- und Familiengrabstätten auch für Urnengrabstätten.
(4) Aschereste und Urnen müssen entsprechend § 27 der Bestattungsverordnung gekennzeichnet bzw. beschaffen sein.
(5) Urnengrabstätten dürfen nur in den dafür von der Gemeinde vorgesehenen Bereichen erstellt werden.
§ 19
Kindergrabstätten
Kindergrabstätten dienen der Erdbestattung eines Kindes oder der Urne eines Kindes biszum vollendeten 10. Lebensjahr.
§ 20
Ehrengrabstätten
Über die Zulassung, die Lage und die Gestaltung einer Ehrengrabstätte entscheidet der Friedhofsträger im Einzelfall. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, deren gesetzliche Vertreter oder deren Hinterbliebene.
§ 21
Anonymes Urnenfeld
(1) Urnenfelder dienen der anonymen Beisetzung von max. 1 Urne auf einer dafür eigensausgewiesenen Fläche.
(2) Der Name der auf dem Urnenfeld beigesetzten Personen wird an einer hierfür errichteten Stele angebracht. Hierfür werden Metallschilder in der Größe von 4 x 9 cm verwendet, welche durch den Friedhofsträger beschafft werden. Die Beschaffungskosten trägt der Erwerberder anonymen Urnengrabstätte.
(3) Aschereste und Urnen müssen entsprechend § 27 der Bestattungsverordnung gekennzeichnet bzw. beschaffen sein.
(4) Das Aufstellen von einfachen Grablichtern ist nur im dafür ausgewiesenen Bereich gestattet. Das Aufstellen von Blumenschmuck ist für den Zeitraum von 3 Wochen nach der Beisetzung gestattet. Nach diesem Zeitraum wird der Blumenschmuck vom Friedhofsträger entfernt. Die Kosten trägt der Erwerber der anonymen Urnengrabstätte.
§ 22
Gestaltetes Urnenfeld mit Grabplatten, Urnenreihengräber mit Grabplatten und Urnengräber im Urnenkreis
(1) Urnenfelder mit Grabplatten dienen der Bestattung von max. 4 Urnen auf der durch eine Namensplatte ausgewiesenen Fläche. (2) Der Name der auf dem Urnenfeld oder Urnenreihengrab beigesetzten Personen kann mitsonstigen Daten auf der vom Friedhofsträger bereitgestellten Sandstein-Grabplatte mit zusammenhängenden oder einzelnen Bronzelettern angebracht werden. Die Schriftgröße istfrei wählbar. Die Kosten trägt der Nutzungsberechtigte. Der Name der auf dem Urnenkreis Reistenhausen beigesetzten Personen wird an einer hierfür errichteten Stele angebracht. Hierfür werden Metallschilder in der Größe von ca. 12 x 6 cm verwendet, welche durch den Friedhofsträger beschafft und angebracht werden. Die Kosten trägt der Nutzungsberechtigte der Urnengrabstätte.
(3) Aschereste und Urnen müssen entsprechend § 27 der Bestattungsverordnung gekennzeichnet bzw. beschaffen sein.
(4) Das Aufstellen von Blumenschmuck nach der Beisetzung ist für den Zeitraum von drei Wochen nach der Beisetzung gestattet. Nach diesem Zeitraum wird der Blumenschmuckvom Friedhofsträger entfernt. Die Kosten trägt der Erwerber der Urnengrabstätte. Danach ist das Aufstellen von einfachen Grablichtern und Blumenschmuck nur auf der bereitgestellten Sandstein-Grabplatte des Erwerbers zulässig.
(5) Die Pflege der Pflanzenfläche des Urnenfeldes obliegt dem Friedhofsträger.
V. TEIL (Gestaltung der Grabstätten)
§ 23
Gestaltungsvorschriften
(1) Die Gestaltungsvorschriften betreffen die Grabstätten gemäß § 13 Abs. 2, a) bis e).
(2) Jede Grabstätte gemäß § 13 Abs. 2, a) bis e) ist so zu gestalten, dass der Friedhofszweck - "würdige Ruhestätte, Pflege des Andenkens der Verstorbenen" - gewahrt wird undden Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und des Wasserhaushaltes entspricht.
(3) In den neuen Friedhofsteilen sind die Grabstätten in der Regel ebenerdig bzw. als leichterhobene Grabhügel anzulegen. Für Grabumrandungen im Friedhof Ortsteil Fechenbach – neuer Teil – gilt, dass diese auch in dem Material zulässig sind, aus welchem das Grabmalgeschaffen / gefertigt ist. Für die Einfassung werden einzelne Elemente in Steinform empfohlen. Es sind aber auch durchgehende Einfassungen zulässig. Der Zuschnitt der Einfassungen ist an den Wegeverlauf anzupassen.
(4) Zwischen den einzelnen Grabstätten werden Trittplatten ausgelegt. Die Trittplatten werden vom Friedhofsträger beschafft und dem Grabnutzungsberechtigten zum Einbau zur Verfügung gestellt. Die Wegbreite beträgt 40 cm.
(5) Unterbrochene Grababdeckplatten können in den alten sowie in den neuen Friedhofsteilen zugelassen werden. Die Pflanzöffnung darf nicht weniger als 1/3 der Grabfläche betragen.
VI. Teil (Grabmale und bauliche Anlagen)
§ 24
Allgemeine Anforderungen und Standsicherheit
(1) Für Grabmale, Einfassungen, Abdeckungen und andere bauliche Anlagen dürfen nur solche Werkstoffe – z. B. Naturstein, Holz und geschmiedetes oder gegossenes Metall, Stahl - verwendet werden, die der Würde des Ortes entsprechen (§ 23). Kunststoff ist nicht erlaubt.
(2) Die Mindeststärke der Grabmale beträgt ab 0,40 m - 0,80 m Höhe 0,12 m, ab 0,80 m - 1,20 m Höhe 0,14 m, ab 1,20 - 1,50 m Höhe 0,16 m, und ab 1,50 m Höhe 0,18 m. Im Übrigen gilt § 26. Der Friedhofsträger kann weitergehende Anforderungen verlangen, wenn diesaus Gründen der Standsicherheit erforderlich ist.
(3) Firmenbezeichnungen dürfen nur in unauffälliger Weise, möglichst seitlich am Grabmal, angebracht werden.
(4) Die Standsicherheit der Nachbargräber muss auch bei Öffnung eines Grabes gewährleistet sein.
§ 25
Zustimmungserfordernis
(1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Friedhofsträgers. Auch provisorische Grabmale sind zustimmungspflichtig, sofern sie größer als 0,15 m x 0,30 m sind. Der Antragsteller hat sein Nutzungsrecht nachzuweisen.
(2) Den Anträgen sind zweifach beizufügen:
a) Der Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1:10 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung, der Anordnung der Schrift, der Ornamente und der Symbolesowie der Fundamentierung.
b) Soweit es zum Verständnis erforderlich ist, Zeichnungen der Schrift, der Ornamente undder Symbole im Maßstab 1:1 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung, des Inhalts, der Form und der Anordnung. In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells im Maßstab 1:10 oder das Aufstellen einer Attrappe in natürlicher Größe auf der Grabstätte verlangtwerden.
(3) Die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen baulichen Anlagen bedürfen ebenfalls der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Friedhofsträgers. Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend.
(4) Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn die beantragte Gestaltung des Grabmals nicht objektiv störend auf die Würde des Friedhofs (§ 23) wirkt.
(5) Werden Grabmäler oder Einfassungen ohne Erlaubnis errichtet oder wesentlich geändert, so kann der Friedhofsträger die teilweise oder vollständige Beseitigung des Grabmals oderder Einfassung anordnen, wenn nicht auf andere Weise rechtmäßige Bestände hergestelltwerden können. Der Friedhofsträger kann verlangen, dass ein Erlaubnisantrag gestellt wird.
§ 26
Fundamentierung und Befestigung
(1) Die Grabmale sind nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks so zu fundamentieren und zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnenbenachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Dies gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend. Allgemein anerkannte Regeln des Handwerks in diesem Sinnesind insbesondere die Richtlinien für das Fundamentieren und Versetzen von Grabdenkmälern des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauerhandwerks (Versetzrichtlinien).
(2) Die Steinstärke muss in Verbindung mit einer fachgerechten Verdübelung die Standfestigkeit der Grabmale gewährleisten. Die Mindeststärke der Grabmale bestimmt sich nach
§ 24 .
§ 27
Unterhaltung
(1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in würdigem und verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich ist der jeweilige Nutzungsberechtigte.
(2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilendavon gefährdet, sind die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzuge kann der Friedhofsträger auf Kosten der Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Umlegung von Grabmalen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung des Friedhofsträgers nicht innerhalbeiner festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist der Friedhofsträger berechtigt, das Grabmal auf Kosten des Verantwortlichen in den ordnungsgemäßen Zustand versetzen zulassen.
Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder ohne besonderen Aufwand nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung eine öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweisschild auf der Grabstätte, das für die Dauer von einem Monat aufgestellt wird. Nach Ablauf dieser Frist istdie Gemeinde berechtigt, das Grabmal kostenpflichtig zu entfernen; sie hat es dann drei Monate aufzubewahren. Die Ruhefrist bleibt unabhängig von der Entfernung gewährleistet.
(3) Die Verantwortlichen sind für jeden Schaden haftbar, der durch das Umstürzen von Grabmalen oder Grabmalteilen verursacht wird.
§ 28
Entfernung
(1) In begründeten Ausnahmefällen dürfen vor zeitnahem Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit Grabmale nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Friedhofsträgers entfernt werden.
(2) Nach Ablauf des Nutzungsrechts, wenn eine Verlängerung des Nutzungsrechts nicht vorgenommen worden ist, oder nach der Entziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten sinddie Grabmale und sonstige bauliche Anlagen (Fundamente) zu entfernen. Geschieht diesnicht binnen drei Monaten, so ist der Friedhofsträger berechtigt, nach einmaliger Abmahnungdie Grabstätte abräumen zu lassen.
Der Friedhofsträger ist nicht verpflichtet, das Grabmal oder sonstige bauliche Anlagen zuverwahren. Grabmal oder sonstige bauliche Anlagen gehen entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde über, wenn dies bei Erwerb des Nutzungsrechts oder bei Genehmigungfür die Errichtung des Grabmals oder sonstiger baulicher Anlagen schriftlich vereinbart wurde. Sofern Grabstätten vom Friedhofsträger bzw. von einem hierzu beauftragten Steinmetzbetrieb abgeräumt werden, hat der jeweilige Nutzungsberechtigte die Kosten zu tragen.
(2) Grabmale, welche in das Eigentum des Friedhofträgers übergegangen sind, können gegen ein Nutzungsentgelt weiterverwendet werden. Hierüber wird mit dem neuen Nutzungsberechtigten eine Vereinbarung abgeschlossen. Das Nutzungsrecht an diesen Grabmalenendet mit Ablauf des Nutzungsrechtes an der Grabstätte (§ 13 Abs. 5 und 6).
(3) Der Friedhofsträger ist berechtigt, ohne seine Zustimmung aufgestellte Grabmale einen Monat nach Anordnung der Beseitigung gegenüber dem Nutzungsberechtigten auf dessen Kosten entfernen zu lassen (Ersatzvornahme).
VII. TEIL (Herrichtung und Pflege der Grabstätten)
§ 29
Herrichtung und Unterhaltung
(1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des § 23 ff. hergerichtet und dauernd Instand gehalten werden. Dies gilt entsprechend für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze sind von der Grabstätte zu entfernen.
(2) Die Gestaltung der Grabfläche ist dem Gesamtcharakter des Friedhofes, dem besonderen Charakter des Friedhofsteiles und der unmittelbaren Umgebung so anzupassen, dassobjektiv störende Wirkungen nicht ausgelöst werden. Die Grabstätten dürfen nur mit Pflanzen bepflanzt werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen und Wege nichtbeeinträchtigen.
(3) Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Die Verpflichtung erlischt mit dem Ablauf des Nutzungsrechts.
(4) Jede wesentliche Änderung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Friedhofsträgers.
(5) Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten selbst anlegen und pflegen oder damit einen zugelassenen Friedhofsgärtner beauftragen.
(6) Die Grabstätten müssen innerhalb von 6 Monaten nach der Bestattung, bzw. innerhalbvon 6 Monaten nach dem Erwerb des Nutzungsrechtes hergerichtet werden.
(7) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalbder Grabstätten obliegt ausschließlich dem Friedhofsträger.
(8) Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln bei der Grabpflege ist nicht gestattet.
(9) Kunststoffe und sonstige nicht verrottbare Werkstoffe sollen in sämtlichen Produkten der Trauerfloristik, insbesondere in Kränzen, Trauergebinden, Trauergestecken, im Grabschmuck und bei Grabeinfassungen sowie bei Pflanzenzuchtbehältern, die an der Pflanzeverbleiben, nicht verwendet werden. Ausgenommen sind Grabvasen, Markierungszeichenund Gießkannen.
(10) Die Abfälle sind sortenrein nach pflanzlichen- und Kunststoffabfällen zu trennen und mittels der bereitstehenden Behältnisse zu entsorgen.
§ 30
Vernachlässigung der Grabpflege
(1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt, hat der Verantwortliche (§ 29 Abs. 3) nach schriftlicher Aufforderung des Friedhofsträgers die Grabstätteninnerhalb einer angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln, wird durch eine öffentliche Bekanntmachung auf die Verpflichtung zur Herrichtung und Pflege hingewiesen. Außerdemwird der unbekannte Verantwortliche durch ein Hinweisschild auf der Grabstätte aufgefordert, sich mit dem Friedhofsträger in Verbindung zu setzen. Bleibt die Aufforderung oder der Hinweis drei Monate unbeachtet, kann der Friedhofsträgera) die Grabstätte in Ordnung bringen lassen, abräumen, einebnen und einsäen undb) Grabmale und sonstige bauliche Anlagen beseitigen lassen.
(2) Kommt der Verantwortliche seiner Verpflichtung nicht nach, kann der Friedhofsträger indiesem Fall das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen; die Entziehung muss besonders angedroht worden sein. In dem Entziehungsbescheid wird der Nutzungsberechtigteaufgefordert, das Grabmal und die sonstigen baulichen Anlagen innerhalb von drei Monatenseit Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheides herzurichten, zu pflegen oder zu entfernen.
(3) Bei ordnungswidrigem Grabschmuck gilt Abs. 1 Satz 1 entsprechend. Wird die Aufforderung nicht befolgt oder ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln, kann der Friedhofsträger den Grabschmuck entfernen.
(4) Die in den Abs. 1 - 3 genannten Handlungen des Friedhofsträgers stellen Maßnahmender Ersatzvornahme gem. § 32 des Bayer. Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (VwZVG) dar und werden auf Kosten des Nutzungsberechtigten durchgeführt.
VIII. TEIL (Leichenhallen und Trauerfeiern)
§ 31
Benutzung der Leichenhalle
(1) Das Leichenhaus dient der Aufbewahrung der Leichen, bis sie bestattet oder überführtwerden und zur Aufbewahrung von Aschenresten feuerbestatteter Verstorbener bis zur Beisetzung im Friedhof. Es darf nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung und in Begleitung eines Vertreters des Friedhofspersonals betreten werden.
(2) Die Verstorbenen werden im Leichenhaus aufgebahrt. Sofern keine gesundheitsaufsichtlichen oder sonstigen Bedenken bestehen, können die Hinterbliebenen die Verstorbenenwährend der festgesetzten Zeiten sehen.
(3) Jede Leiche ist spätestens 24 Stunden vor der Bestattung in das gemeindliche Leichenhaus zu verbringen. Dies gilt nicht, wenna) der Tod in einer Anstalt (z. B. Krankenhaus, Klinik, Alten- bzw. Pflegeheim u.a.) eingetre-ten ist und dort ein geeigneter Raum für die Aufbewahrung der Leiche vorhanden ist,
b) die Leiche zum Zwecke der Überführung an einen auswärtigen Bestattungsort zur frühe-ren Einsargung freigegeben und innerhalb einer Frist von 24 Stunden überführt wird,
c) die Leiche in einem privaten Krematorium verbrannt werden soll und sichergestellt ist, dass die Voraussetzungen des § 17 BestV vom Träger der Bestattungsanlage geprüft werden.
§ 32
Trauerfeier
(1) Die Trauerfeiern können in der Aussegnungshalle, am Grab oder an einer anderen im Freien vorgesehenen Stelle abgehalten werden.
(2) Die Benutzung der Aussegnungshalle kann untersagt werden, wenn der Verstorbene aneiner meldepflichtigen übertragbaren Krankheit gelitten hat oder Bedenken wegen des Zustandes der Leiche bestehen.
IX. TEIL (Schlussvorschriften)
§ 33
Alte Rechte
Bei Grabstätten, über welche der Friedhofsträger bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits verfügt hat, richten sich die Nutzungszeit und die Gestaltung nach den bisherigen Vorschriften.
§ 34
Haftung
Die Gemeinde haftet nicht für Schäden, die durch nicht satzungsgemäße Benutzung der Friedhöfe, ihrer Anlagen oder ihrer Einrichtungen, durch dritte Personen oder durch Tiereentstehen. Die Vorschriften über Amtshaftung bleiben unberührt.
§ 35
Gebühren
Für die Benutzung der von der Friedhofsverwaltung verwalteten Friedhöfe und ihrer Einrichtungen sind Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten.
§ 36
Zuwiderhandlungen
Nach Art. 24 Abs. 2 S. 2 GO kann mit einer Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich oderfahrlässig
- 1. den Verhaltensvorschriften des § 6 Abs. 1 - 3 zuwiderhandelt,
- 2. ohne Zustimmung des Friedhofsträgers Totengedenkfeiern oder andere nicht mit einer Bestattung zusammenhängende Veranstaltungen durchführt,
- 3. sich ohne Zustimmung des Friedhofsträgers auf den Friedhöfen gewerblich betätigt,
- 4. § 7 Abs. 8, 9 oder 12 zuwiderhandelt,
- 5. Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen ohne Zustimmung des Friedhofsträgers errichtet oder verändert,
- 6. ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Friedhofsträgers Grabmale vor Ablauf der Ruhefrist oder der Nutzungszeit entfernt,
- 7. ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Friedhofsträgers Grabstätten wesentlich ändert,
- 8. § 29 Abs. 8, 9 oder 10 zuwiderhandelt,
- 9. sonstigen vollziehbaren Anordnungen des Friedhofsträgers zuwiderhandelt.
§ 37
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 12.01.2024 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Friedhofssatzung vom 24.06.2019 außer Kraft.
Collenberg, den 11.01.2024
GEMEINDE COLLENBERG
Andreas Freiburg
- 1. Bürgermeister
Friedhofsgebühren in Nachbargemeinden von Collenberg (Bayern)
Direkter Gebühren- und Satzungsvergleich mit benachbarten Städten und Gemeinden im selben Landkreis bzw. PLZ-Gebiet: