🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext
1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 01.07.2022 Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
Gebuehrenordnung
Anlage zur Friedhofssatzung Ziffer Leistung Gebühr Verwaltungsgebühren 1.1 Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmales oder wesentliche Änderung der Grabausstattung 43 € 1.2 Zustimmung zur Ausgrabung von Leichen und Gebeinen / Urnen 72 € Benutzungsgebühren 2.1 Bestattung 2.11 von Personen im Alter von 10 und mehr Jahren Normallage 1.385 € Tieflage 1.593 € 2.12 von Personen unter 10 Jahren Normallage 474 € 2.13 von Tot- und Fehlgeburten sowie Ungeborenen 250 € 2.2 Urnenbeisetzung 2.21 Urnenerdgrab, pflegefreies Urnenerdgrab 441 € 2.3 Überlassung eines Reihengrabes 2.31 für Personen im Alter von 10 und mehr Jahren 1.090 € 2.32 für Personen im Alter von 2 und mehr und unter 10 Jahren 650 € 2.33 für Personen im Alter von unter 2 Jahren 440 € 2.4 Überlassung eines Urnenreihengrabes 2.41 Überlassung eines Urnenreihengrabes 570 € 2.42 Überlassung eines pflegefreien Urnenreihengrabes (z.B. Baumurnenfeld, Findlingsfeld Rebgarten) 900 € 2.43 Überlassung eines anonymen Urnenreihengrabes 490 € 2.5 Verleihung von Grabnutzungsrechten 2.51 Wahlgrab
- Einzelwahlgrab, nur Normallage möglich
1.280 €
- Einzelwahlgrab, auch Tieflage möglich
1.440 €
- Doppelwahlgrab, nur Normallage möglich
2.280 €
- Doppelwahlgrab, auch Tieflage möglich
2.600 €
- 3-faches Wahlgrab, nur Normallaghe möglich
3.160 € 2.52 Kinderwahlgrab 1.200 € 2.53 Urnenwahlgrab 1.360 € 2.54 Pflegefreie Urnenwahlgräber (z.B. Baumurnenfeld, Findlingsfeld, Rebgarten) 1.440 € 2.55 Erneuter Erwerb eines Nutzungsrechtes 2.55.1 für die Dauer einer Nutzungsperiode von 5 Jahren
- Einzelwahlgrab, nur Normallage möglich
320 €
- Einzelwahlgrab, auch Tieflage möglich
360 €
- Doppelwahlgrab, nur Normallage möglich
570 €
- Doppelwahlgrab, auch Tieflage möglich
650 €
- 3-faches Wahlgrab, nur Normallage möglich
790 €
- für ein Kinderwahlgrab
300 €
- für ein Urnenwahlgrab
340 €
- für ein pflegefreies Urnenwahlgrab
360 € 2.55.2 für eine davon abweichende Nutzungsdauer anteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer monatsgenaue Abrechnung Gebührenverzeichnis
2.6 Benutzung der Einsegnungsgebäude (Aussegnungshalle) 250 € 2.7 Benutzung des Klimaraumes jeTag 50 € 3. sonstige Leistungen 3.1 Ausgraben, Umbetten oder Tieferlegen von Leichen und Gebeinen nach Aufwand 3.2 Ausgraben und Umbetten von Urnen 52 € 3.4 Entfernung (Abräumung) von Grabdenkmalen, Fundamenten und Pflanzen im Falle der Ersatzvornahme je Hilfskraft und angefangene Stunde 52 € 3.5 Leistungen, die nicht in diesem Gebührenverzeichnis enthalten sind, werden nach Arbeits- und Materialaufwand erhoben. Bühlertal, 31.05.2022 Hans-Peter Braun, Bürgermeister Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Das Gebührenverzeichnis tritt am 01.07.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gebührenverzeichnis vom 18.01.2011 außer Kraft.
Friedhofsgebühren in Nachbargemeinden von Bühlertal (Baden-Württemberg)
Direkter Gebühren- und Satzungsvergleich mit benachbarten Städten und Gemeinden im selben Landkreis bzw. PLZ-Gebiet: