🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext
1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 23.11.2020 Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
Gebuehrenordnung
Satzungüber die Erhebung von Friedhofsgebührender Ortsgemeinde Bausendorf vom 23.11.2020 -in der Fassung der I. Satzungsänderung vom 06.03.2023-
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzungbeschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 – Allgemeines
Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer Anlagen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung.
§ 2 – Gebührenschuldner
Gebührenschuldner sind: 1.
Bei Erstbestattungen die Personen, die nach § 9 Bestattungsgesetz verantwortlich sind, undder Antragsteller,
2.
bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.
§ 3 – Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung. (2) Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheidsfällig.
§ 4 – Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft. Gleichzeit tritt die Satzung vom 23.11.2017 außer Kraft.
Bausendorf, den 23.11.2020
(Hans-Peter Heck) Ortsbürgermeister
- Die I. Satzungsänderung der Anlage unter II. 1. b) tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Anlage zur Friedhofsgebührensatzung
I.
Reihengrabstätten Überlassung von Grabstätten an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für
II.
- 1. eine Reihengrabstätte bis zum 5. Lebensjahr
300,00 €
- 2. eine Reihengrabstätte ab dem 5. Lebensjahr
600,00 €
- 3. Überlassung einer Reihengrabstätte als Urnengrabstätte
600,00 €
- 4. Überlassung einer Urnenreihengrabstätte
480,00 €
- 5. Überlassung einer Urnenreihengrabstätte (pflegeneutral) mit Abdeckung
1.600,00 €
- 6. Bestattung einer Urne in eine vorhandene Reihengrabstätte (Rest-Ruhezeit der vorhandenen Reihengrabstätten mindestens 15 J.)
480,00 €
Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten 1.
a) Verleihung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung füraa) eine Doppelgrabstätte
1.900,00 €
bb) eine Urnendoppelgrabstätte (pflegeneutral) mit Abdeckung
3.100,00 €
b) Verlängerung des Nutzungsrechtes bei späteren Beisetzungenfür jedes volle Jahr füraa) eine Doppelgrabstätte
75,00 €
bb) eine Urnendoppelgrabstätte (pflegeneutral)
130,00 €
Soweit volle Jahre nicht erreicht werden, bemisst sich die Gebühr nach dem abgelaufenen Teil des Jahres.
c) Für die Wiederverleihung des Nutzungsrechtes nach Ablaufder ersten Nutzungszeiten werden die gleichen Gebühren wienach Buchstabe a) erhoben. III. Ausheben und Schließen der Gräber 1.
2.
Reihengräber (§ 13 der Friedhofssatzung) a)
bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
340,00 €
b)
vom vollendeten 5. Lebensjahr ab
600,00 €
c)
Urnenbeisetzung je Beisetzung
240,00 €
Wahlgräber (§ 14 der Friedhofssatzung) a)
Doppelgrab für die erste und weitere Bestattung
600,00 €
c)
Urnenbeisetzung je Beisetzung
240,00 €
IV. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unternehmenvorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnernals Auslagen zu ersetzen.
V. Benutzung der Leichenhalle Für die Benutzung der Leichenhalle auf dem Friedhof in Bausendorf (einschließlich deren Reinigung)
120,00 €
Vl. Genehmigungen und sonstige Gebühren
- 1. a) für die Genehmigung eines Grabmales und der Einfassungb) für die Ausfertigung einer Zweitschrift einer in Verlustgeratenen Graberwerbsurkundec) für die Ausstellung einer sonstigen Bescheinigung
- 2. Die Gebühr für das Abräumen und Einebnen von Grabstellen wirdwie folgt festgesetzta) Reihengrabb) Doppelwahlgrabc) Urnenreihengrab und Urnenwahlgrab
10,00 € 10,00 € 10,00 €
360,00 € 480,00 € 120,00 €