Friedhofsgebühren Bausendorf 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

📍 Gemeinde Bausendorf · Rheinland-Pfalz · PLZ 54538

🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 23.11.2020 Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Gebuehrenordnung

Satzungüber die Erhebung von Friedhofsgebührender Ortsgemeinde Bausendorf vom 23.11.2020 -in der Fassung der I. Satzungsänderung vom 06.03.2023-

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzungbeschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 – Allgemeines

Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer Anlagen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung.

§ 2 – Gebührenschuldner

Gebührenschuldner sind: 1.

Bei Erstbestattungen die Personen, die nach § 9 Bestattungsgesetz verantwortlich sind, undder Antragsteller,

2.

bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.

§ 3 – Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit

(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung. (2) Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheidsfällig.

§ 4 – Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft. Gleichzeit tritt die Satzung vom 23.11.2017 außer Kraft.

Bausendorf, den 23.11.2020

(Hans-Peter Heck) Ortsbürgermeister

- Die I. Satzungsänderung der Anlage unter II. 1. b) tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Anlage zur Friedhofsgebührensatzung

I.

Reihengrabstätten Überlassung von Grabstätten an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für

II.

  1. 1. eine Reihengrabstätte bis zum 5. Lebensjahr

300,00 €

  1. 2. eine Reihengrabstätte ab dem 5. Lebensjahr

600,00 €

  1. 3. Überlassung einer Reihengrabstätte als Urnengrabstätte

600,00 €

  1. 4. Überlassung einer Urnenreihengrabstätte

480,00 €

  1. 5. Überlassung einer Urnenreihengrabstätte (pflegeneutral) mit Abdeckung

1.600,00 €

  1. 6. Bestattung einer Urne in eine vorhandene Reihengrabstätte (Rest-Ruhezeit der vorhandenen Reihengrabstätten mindestens 15 J.)

480,00 €

Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten 1.

a) Verleihung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung füraa) eine Doppelgrabstätte

1.900,00 €

bb) eine Urnendoppelgrabstätte (pflegeneutral) mit Abdeckung

3.100,00 €

b) Verlängerung des Nutzungsrechtes bei späteren Beisetzungenfür jedes volle Jahr füraa) eine Doppelgrabstätte

75,00 €

bb) eine Urnendoppelgrabstätte (pflegeneutral)

130,00 €

Soweit volle Jahre nicht erreicht werden, bemisst sich die Gebühr nach dem abgelaufenen Teil des Jahres.

c) Für die Wiederverleihung des Nutzungsrechtes nach Ablaufder ersten Nutzungszeiten werden die gleichen Gebühren wienach Buchstabe a) erhoben. III. Ausheben und Schließen der Gräber 1.

2.

Reihengräber (§ 13 der Friedhofssatzung) a)

bis zum vollendeten 5. Lebensjahr

340,00 €

b)

vom vollendeten 5. Lebensjahr ab

600,00 €

c)

Urnenbeisetzung je Beisetzung

240,00 €

Wahlgräber (§ 14 der Friedhofssatzung) a)

Doppelgrab für die erste und weitere Bestattung

600,00 €

c)

Urnenbeisetzung je Beisetzung

240,00 €

IV. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unternehmenvorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnernals Auslagen zu ersetzen.

V. Benutzung der Leichenhalle Für die Benutzung der Leichenhalle auf dem Friedhof in Bausendorf (einschließlich deren Reinigung)

120,00 €

Vl. Genehmigungen und sonstige Gebühren

  1. 1. a) für die Genehmigung eines Grabmales und der Einfassungb) für die Ausfertigung einer Zweitschrift einer in Verlustgeratenen Graberwerbsurkundec) für die Ausstellung einer sonstigen Bescheinigung
  2. 2. Die Gebühr für das Abräumen und Einebnen von Grabstellen wirdwie folgt festgesetzta) Reihengrabb) Doppelwahlgrabc) Urnenreihengrab und Urnenwahlgrab

10,00 € 10,00 € 10,00 €

360,00 € 480,00 € 120,00 €