Friedhofsgebühren Bassum 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

Stadt Bassum · Niedersachsen · PLZ 27211

Amtliche Friedhofsgebühren im Überblick

Tarifstand: 2017
Auszug der wichtigsten Gebührentatbestände gemäß Friedhofsgebührensatzung (Stand: 2017 (letzte Änderung bekannt gemacht am 20.09.2017)). Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtliche Originalsatzung der Friedhofsverwaltung.
Sargreihengrab
Einmalbetrag laut Satzung
220,00 €*
für 25 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Gilt für den Friedhof in der Ortschaft Neubruchhausen
📄 § 3 Abs. 1 Ziff. a GebS (Reihengrab, Bestattung im Sarg)
Sargwahlgrab
Einmalbetrag laut Satzung
370,00 €*
für 25 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Gilt für den Friedhof in der Ortschaft Neubruchhausen
📄 § 3 Abs. 1 Ziff. b GebS (Wahlgrab, Bestattung im Sarg; Satzung nennt keine Stellenzahl, einheitlicher Preis je Wahlgrab)
Urnenreihengrab
Einmalbetrag laut Satzung
220,00 €*
für 25 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Gilt für den Friedhof in der Ortschaft Neubruchhausen
📄 § 3 Abs. 1 Ziff. a GebS (Reihengrab, Bestattung in einer Urne)
Urnenwahlgrab
Einmalbetrag laut Satzung
370,00 €*
für 25 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Gilt für den Friedhof in der Ortschaft Neubruchhausen
📄 § 3 Abs. 1 Ziff. b GebS (Wahlgrab, Bestattung in einer Urne; Satzung nennt keine Stellenzahl, einheitlicher Preis je Wahlgrab)
Urnengrab anonym
Einmalbetrag laut Satzung
210,00 €*
für 25 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Gilt für den Friedhof in der Ortschaft Neubruchhausen
📄 § 3 Abs. 1 Ziff. c GebS (anonymes Urnengrab)
Beisetzung / Aushub
Einmalbetrag laut Satzung
40,00 €*
Einmalgebühr je Beisetzung (1 Person)
* Bedingung: Ohne Grabaushub und Verfüllung; Satzung unterscheidet nicht Sarg/Urne
📄 § 3 Abs. 1 Ziff. h GebS
Trauerhalle / Kapelle
Einmalbetrag laut Satzung
150,00 €*
Einmalgebühr je Nutzung
* Bedingung: Ohne Schmückung der Kapelle
📄 § 3 Abs. 1 Ziff. e GebS

🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 2017 (letzte Änderung bekannt gemacht am 20.09.2017) Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​​​​‌‌​​‌‌​​‌‌​​‌​​​‌‌​‌​‌​​‌‌​​​‌​​‌‌​​​​​​‌‌​​​​​​‌‌​‌‌‌ Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Stadt Bassum in der Ortschaft Neubruchhausen (Stand 2017)

Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Stadt Bassum in der Ortschaft Neubruchhausen

In der Fassung vom 01.10.2017 Letzte Änderung bekannt gemacht am 20.09.2017

§ 1 Allgemeines

Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen sowie für sonstige in § 3 aufgeführte Leistungen werden Gebühren nach dieser Satzung erhoben.

§ 2 Gebührenschuldner

(1) Zur Zahlung der Gebühren sind der Antragsteller und derjenige verpflichtet, in dessen Interesse oder Auftrag der Friedhof oder seine Einrichtungen benutzt werden.

(2) Sind mehrere Personen zahlungspflichtig, so haften sie als Gesamtschuldner

§ 3 Gebührentarif

(1) Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten betragen für eine 25jährige Nutzungszeit:

a) Reihengrab, Bestattung im Sarg bzw. in einer Urne: 220,00 €

b) Wahlgrab; Bestattung im Sarg bzw. in einer Urne: 370,00€

c) anonymes Urnengrab: 210,00 €

d) Verlängerung von Nutzungsrechten pro Jahr 19,00 € (jedoch insgesamt nicht mehr als 370 €)

e) Gebühr für die Benutzung der Friedhofskapelle 150,00 € je Bestattungsfall (ohne Schmückung der Kapelle)

f) Gebühr für die Aufstellung von Grabmalen 42,00 €

g) Standsicherheitsprüfung Grabsteine 50,00 € für die lfd. Überprüfung der Standsicherheit bei der Verlängerung von Nutzungsrechten für jedes Jahr der Verlängerung 1,50 €

h) Gebühren Beisetzung ohne Grabaushub und Verfüllung 40,00 €

Die Zuständigkeit für die Sicherstellung der vorschriftenadäquaten Gestaltung der Grabmale wird auf den beauftragten Steinmetzbetrieb übertragen.

§ 4 Entstehung

und Fälligkeit der Gebührenpflicht und –schuld

(1) Die Gebührenpflicht und –schuld entsteht, wenn die Leistung oder Amtshandlung beantragt oder veranlasst worden ist.

(2) Die Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Erhalt des Gebührenbescheides fällig

§ 5 Sonstige Gebühren, Auslagen und Leistungen

(1) Für

a) die Umschreibung, Herstellung bzw. Zweitausfertigung von Urkunden über die Überlassung des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte,

b) Sicherungsmaßnahmen an standunsicheren Grabmalen oder sonstigen baulichen anlagen oder Teilen davon bei Gefahr im Verzuge,

c) das Entfernen von standunsicheren Grabmalen oder sonstigen baulichen Anlagen, werden Kosten (Gebühren und Auslagen) nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Bassum in der jeweils geltenden Fassung erhoben.

(2) Für besondere zusätzliche Leistungen, die in dieser Gebührensatzung nicht ausdrücklich geregelt sind, wird ein privatrechtliches Entgelt im Einzelfall nach dem tatsächlichen Aufwand vereinbart.

🧮 Interaktiver Kosten-Baukasten: Was kostet eine Bestattung in Bassum?

Da jede Satzung andere Positionen enthält, können Sie hier die amtlichen Gebühren von Bassum mit Ihren persönlichen Wünschen kombinieren. Alle Häkchen und Euro-Beträge sind frei anpassbar!

Info zu Marktrichtwerten (PLZ-Region 27xxx) ↗
1. Gewünschte Grabart in Bassum anklicken (übernimmt den Satzungspreis):
2. Kostenpositionen prüfen, an-/abhaken oder eigene Angebote eintragen:
1. Grabnutzungsgebühr (🏺 Urnenreihengrab)* 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für das Nutzungsrecht an der Grabstelle in Bassum
ℹ️ * Bedingung laut Satzung: Gilt für den Friedhof in der Ortschaft Neubruchhausen
€
2. Beisetzung / Grabaushub (Öffnen & Schließen)* 🟢 Laut Satzung
Gebühr für das Öffnen und Schließen des Grabes laut Satzung
ℹ️ * Bedingung laut Satzung: Ohne Grabaushub und Verfüllung; Satzung unterscheidet nicht Sarg/Urne
€
3. Trauerhalle / Feierhalle / Leichenhalle* 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für die Nutzung der Trauer-/Leichenhalle in Bassum (Bei stiller Beisetzung ohne Halle einfach Häkchen entfernen)
ℹ️ * Bedingung laut Satzung: Ohne Schmückung der Kapelle
€
4. Kommunale Friedhofsunterhaltungs- / Pflegegebühr (falls erhoben) 🔶 Optional laut Satzung
Manche Gemeinden (z. B. über einen eigenen § für Friedhofsunterhalt) erheben zusätzlich 5–15 € pro Ruhezeitjahr für Wasser/Müll/Wegepflege.
€
5. Bestatter, Sarg/Urne, Versorgung, Überführung & Krematorium 📊 Richtwert PLZ-Region 27xxx ↗
Regionaler Marktrichtwert für Bestatterleistungen (oder eigenen Kostenvoranschlag eintragen):
€
6. Ärztliche Leichenschau (GOÄ Ziff. 101) & Sterbeurkunden ⚖️ Gebührenordnung (GOÄ)
Totenschein (165,77 € Festbetrag + Wegegeld), Sterbeurkunden & ggf. 2. Leichenschau im Krematorium
€
Optionale Zusatz- & Folgekosten (bei Bedarf anhaken):
7. Steinmetz: Grabstein, Einfassung & Inschrift 🔶 Optionaler Richtwert
Entfällt bei anonymen Grabfeldern oder pflegefreien Rasen-/Baumgräbern ohne eigenes Denkmal.
€
8. Trauerkranz, Blumenschmuck, Trauerredner & Bewirtung 🔶 Optionaler Richtwert
Je nach Gästeanzahl beim anschließenden Trauerkaffee und gewünschtem Blumenschmuck.
€
9. Nachlass: 3 Monate Mietfortzahlung (§ 564 BGB) & Wohnungsauflösung 🏠 Häufig übersehen
Ein Mietvertrag endet nicht mit dem Tod: Erben haften für die 3-monatige Kündigungsfrist (§ 573c BGB) sowie Räumung.
€
Ihre persönliche Kalkulation für Bassum:
Friedhofsgebühren: 0 €  +  Bestatter, GOÄ & Extras: 0 €
Berechneter Gesamtrahmen:
0 €
⛪ Kirchliche Friedhöfe in Bassum:
Neben den kommunalen Friedhöfen bestehen im Gemeindegebiet kirchliche Friedhöfe mit eigener Gebührenordnung: