Amtliche Friedhofsgebühren im Überblick
Tarifstand: 2017🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext
1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 2017 (letzte Änderung bekannt gemacht am 20.09.2017) Volltext anzeigen ▼
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Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Stadt Bassum in der Ortschaft Neubruchhausen (Stand 2017)
Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Stadt Bassum in der Ortschaft Neubruchhausen
In der Fassung vom 01.10.2017 Letzte Änderung bekannt gemacht am 20.09.2017
§ 1 Allgemeines
Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen sowie für sonstige in § 3 aufgeführte Leistungen werden Gebühren nach dieser Satzung erhoben.
§ 2 Gebührenschuldner
(1) Zur Zahlung der Gebühren sind der Antragsteller und derjenige verpflichtet, in dessen Interesse oder Auftrag der Friedhof oder seine Einrichtungen benutzt werden.
(2) Sind mehrere Personen zahlungspflichtig, so haften sie als Gesamtschuldner
§ 3 Gebührentarif
(1) Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten betragen für eine 25jährige Nutzungszeit:
a) Reihengrab, Bestattung im Sarg bzw. in einer Urne: 220,00 €
b) Wahlgrab; Bestattung im Sarg bzw. in einer Urne: 370,00€
c) anonymes Urnengrab: 210,00 €
d) Verlängerung von Nutzungsrechten pro Jahr 19,00 € (jedoch insgesamt nicht mehr als 370 €)
e) Gebühr für die Benutzung der Friedhofskapelle 150,00 € je Bestattungsfall (ohne Schmückung der Kapelle)
f) Gebühr für die Aufstellung von Grabmalen 42,00 €
g) Standsicherheitsprüfung Grabsteine 50,00 € für die lfd. Überprüfung der Standsicherheit bei der Verlängerung von Nutzungsrechten für jedes Jahr der Verlängerung 1,50 €
h) Gebühren Beisetzung ohne Grabaushub und Verfüllung 40,00 €
Die Zuständigkeit für die Sicherstellung der vorschriftenadäquaten Gestaltung der Grabmale wird auf den beauftragten Steinmetzbetrieb übertragen.
§ 4 Entstehung
und Fälligkeit der Gebührenpflicht und –schuld
(1) Die Gebührenpflicht und –schuld entsteht, wenn die Leistung oder Amtshandlung beantragt oder veranlasst worden ist.
(2) Die Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Erhalt des Gebührenbescheides fällig
§ 5 Sonstige Gebühren, Auslagen und Leistungen
(1) Für
a) die Umschreibung, Herstellung bzw. Zweitausfertigung von Urkunden über die Überlassung des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte,
b) Sicherungsmaßnahmen an standunsicheren Grabmalen oder sonstigen baulichen anlagen oder Teilen davon bei Gefahr im Verzuge,
c) das Entfernen von standunsicheren Grabmalen oder sonstigen baulichen Anlagen, werden Kosten (Gebühren und Auslagen) nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Bassum in der jeweils geltenden Fassung erhoben.
(2) Für besondere zusätzliche Leistungen, die in dieser Gebührensatzung nicht ausdrücklich geregelt sind, wird ein privatrechtliches Entgelt im Einzelfall nach dem tatsächlichen Aufwand vereinbart.
🧮 Interaktiver Kosten-Baukasten: Was kostet eine Bestattung in Bassum?
Da jede Satzung andere Positionen enthält, können Sie hier die amtlichen Gebühren von Bassum mit Ihren persönlichen Wünschen kombinieren. Alle Häkchen und Euro-Beträge sind frei anpassbar!
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