Friedhofsgebühren Offstein 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

📍 Gemeinde Offstein · Rheinland-Pfalz · PLZ 67591

📊 Amtliche Friedhofsgebühren im Überblick

Tarifstand: 2023
🏛️ Auszug der wichtigsten Gebührentatbestände gemäß Friedhofsgebührensatzung (Stand: 19.06.2023 (Inkrafttreten 01.07.2023)). Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtliche Originalsatzung der Friedhofsverwaltung.
🏛️ Sargwahlgrab
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
500,00 €
Einmalgebühr für 1 Grabstelle
📄 Anlage II Nr. 1 a) GebS (Einzelwahlgrabstätte)
🏺 Urnenreihengrab
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
900,00 €*
Einmalgebühr für 1 Grabstelle
* Bedingung: Namenstafel am Kalkstein; Tafelkosten als Auslagen zu ersetzen
📄 Anlage I Nr. 2 GebS (Wiesengrabstätte am Kalkstein)
🕊️ Urnenwahlgrab
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
900,00 €*
Einmalgebühr für 1 Grabstelle
* Bedingung: Tarif gilt für bis zu 4 Aschen; die Satzung kennt keinen separaten 1-Stellen-Tarif für Urnenwahlgräber
📄 Anlage II Nr. 1 d) GebS (Urnenwahlgrabstätte bis zu 4 Aschen)
🕯️ Trauerhalle / Kapelle
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
100,00 €*
Einmalgebühr je Nutzung
* Bedingung: Alternativ: Kühlzelle 70,00 €; Urne in der Leichenhalle 50,00 €
📄 Anlage VI a) GebS

🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 19.06.2023 (Inkrafttreten 01.07.2023) Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

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über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Offstein vom 19.06.2023

Der Ortsgemeinderat Offstein hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird.

§ 1 Allgemeines

Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer Anlagen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung.

§ 2 Gebührenschuldner

Gebührenschuldner sind:

  1. 1. bei Erdbestattungen die Personen, die nach § 9 Bestattungsgesetz verantwortlich sind, und der Antragsteller,
  2. 2. bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.

§ 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit

  1. 1. Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung.
  2. 2. Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

§ 4 Inkrafttreten

  1. 1. Diese Satzung tritt zum 01.07.2023 in Kraft.
  2. 2. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Offstein vom 19.09.2022 außer Kraft.

Offstein, den 20.06.2023

Böll Ortsbürgermeister

Anlage zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Offstein vom 19.06.2023

I. Reihengrabstätten / Wiesenurnengräber am Kalkstein

  1. 1. Überlassung einer Kinderreihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 und 3 der Friedhofssatzung für Verstorbene
    • a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 175,00 €
    • b) vom vollendeten 5. Lebensjahr ab 450,00 €
  2. 2. Überlassung einer Wiesengrabstätte am Kalkstein bis zu 2 Aschen an Berechtigte nach § 2 Abs.2 und 3 der Friedhofssatzung 900,00 €

II. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten

  1. 1. Verleihung des Nutzungsrechtes an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für
    • a) eine Einzelwahlgrabstätte 500,00 €
    • b) eine Doppelwahlgrabstätte 1.000,00 €
    • c) jede weitere Grabstelle einer Wahlgrabstätte zu b) 500,00 €
    • d) eine Urnenwahlgrabstätte bis zu 4 Aschen 900,00 €
    • e) eine Wiesengrabstätte 900,00 €
    • f) eine Urnenwahlgrabstätte in einer Urnenwand bis zu zwei Aschen 900,00 €
    • g) Überlassung einer Wiesenurnengrabstätte bis zu 2 Aschen 1.000,00 €
  2. 2. Verlängerung des Nutzungsrechtes bei späteren Beisetzungen je Jahr für
    • a) eine Einzelwahlgrabstätte 20,00 €
    • b) eine Doppelwahlgrabstätte 40,00 €
    • c) jede weitere Grabstelle einer Wahlgrabstätte zu b) 20,00 €
    • d) eine Urnenwahlgrabstätte bis zu 4 Aschen 36,00 €
    • e) eine Wiesengrabstätte 36,00 €
    • f) eine Urnenwahlgrabstätte in einer Urnenwand bis zu zwei Aschen 36,00 €
    • g) einer Wiesenurnengrabstätte 40,00 €
  3. 3. Für die Wiederverleihung des Nutzungsrechtes nach Ablauf der Nutzungszeit werden die gleichen Gebühren wie nach Nr. 1 erhoben.

III. Ausheben und Schließen der Gräber

  1. 1. Das Ausheben und Schließen der Gräber wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern als Auslagen zu ersetzen.
  2. 2. Bei Grabstätten mit einer Grababdeckplatte muss diese bei einer weiteren Belegung von einer Fachfirma entfernt und nach der Grabschließung wieder aufgelegt werden. Die hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern als Auslagen zu ersetzen. Das gleiche gilt für die notwendige Entfernung von Grabeinfassungen oder Teile davon.

IV. Namenstafeln an Kalkstein auf dem Wiesenurnengrabfeld

Die Beauftragung der Beschaffung der Namenstafeln erfolgt durch die Ortsgemeinde. Im Vorfeld stimmen die Nutzungsberechtigten die Gestaltung der Namenstafeln direkt mit dem gewerblichen Unternehmen nach dem von der Ortsgemeinde vorgegebenen Muster ab.

Die Anbringung der Tafeln wird durch ein von der Friedhofsverwaltung beauftragtes gewerbliches Unternehmen ausgeführt. Die hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern als Auslagen zu ersetzen.

V. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen

Das Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern als Auslagen zu ersetzen.

VI. Benutzung der Leichenhalle

Für die Aufbewahrung einer Leiche

a) pauschal100,00 €
b) in der Kühlzelle70,00 €
c) einer Urne in der Leichenhalle50,00 €

VII. Verwaltungsgebühren

Für die Prüfung und Genehmigung der Anträge zur Errichtung oder Veränderung von Grabmälern, Einfassungen und sonstigen baulichen Anlagen

30,00 €

VIII. Abbau und Entsorgung von Grabanlagen

  1. 1. Reihengrabstätten und Wahlgrabstätten für Erdbeisetzungen
  2. 1.1. Grabmal je Grabstelle
  3. 1.1.1. bei Einzelgrabstellen 200,00 €
  4. 1.1.2. je weitere Grabstelle extra 150,00 €
  5. 1.2. Einfassung je Grabstelle
  6. 1.2.1. bei Einzelgrabstellen 160,00 €
  7. 1.2.2. je weitere Grabstelle extra 100,00 €
  8. 1.3. Abdeckung je Grabstelle
  9. 1.3.1. bei Einzelgrabstellen 150,00 €
  10. 1.3.2. je weitere Grabstelle extra 100,00 €
  11. 2. Urnengrabstätten
  12. 2.1. Urnenwahlgrabstätten komplett 150,00 €
  13. 3. Kinderreihengrabstätten 120,00 €
  14. 4. Wiesengrabstätten und Wiesenurnengrabstätten je Grabstelle 30,00 €

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

  1. 2. vor Ablauf der Einjahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde Offstein oder der Verbandsgemeinde Monsheim unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Einjahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Offstein, 20.06.2023

Böll Ortsbürgermeister

🧮 Interaktiver Kosten-Baukasten: Was kostet eine Bestattung in Offstein?

Da jede Satzung andere Positionen enthält, können Sie hier die amtlichen Gebühren von Offstein mit Ihren persönlichen Wünschen kombinieren. Alle Häkchen und Euro-Beträge sind frei anpassbar!

Info zu Marktrichtwerten (PLZ-Region 67xxx) ↗
1. Gewünschte Grabart in Offstein anklicken (übernimmt den Satzungspreis):
2. Kostenpositionen prüfen, an-/abhaken oder eigene Angebote eintragen:
1. Grabnutzungsgebühr (🏺 Urnenreihengrab)* 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für das Nutzungsrecht an der Grabstelle in Offstein
ℹ️ * Bedingung laut Satzung: Namenstafel am Kalkstein; Tafelkosten als Auslagen zu ersetzen
€
2. Beisetzung / Grabaushub (Öffnen & Schließen) 🔶 Schätzwert (anpassbar)
In der Satzung von Offstein nicht separat aufgeführt (wird meist über den Bestatter / Dienstleister abgerechnet).
€
3. Trauerhalle / Feierhalle / Leichenhalle* 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für die Nutzung der Trauer-/Leichenhalle in Offstein (Bei stiller Beisetzung ohne Halle einfach Häkchen entfernen)
ℹ️ * Bedingung laut Satzung: Alternativ: Kühlzelle 70,00 €; Urne in der Leichenhalle 50,00 €
€
4. Kommunale Friedhofsunterhaltungs- / Pflegegebühr (falls erhoben) 🔶 Optional laut Satzung
Manche Gemeinden (z. B. über einen eigenen § für Friedhofsunterhalt) erheben zusätzlich 5–15 € pro Ruhezeitjahr für Wasser/Müll/Wegepflege.
€
5. Bestatter, Sarg/Urne, Versorgung, Überführung & Krematorium 📊 Richtwert PLZ-Region 67xxx ↗
Regionaler Marktrichtwert für Bestatterleistungen (oder eigenen Kostenvoranschlag eintragen):
€
6. Ärztliche Leichenschau (GOÄ Ziff. 101) & Sterbeurkunden ⚖️ Gebührenordnung (GOÄ)
Totenschein (165,77 € Festbetrag + Wegegeld), Sterbeurkunden & ggf. 2. Leichenschau im Krematorium
€
Optionale Zusatz- & Folgekosten (bei Bedarf anhaken):
7. Steinmetz: Grabstein, Einfassung & Inschrift 🔶 Optionaler Richtwert
Entfällt bei anonymen Grabfeldern oder pflegefreien Rasen-/Baumgräbern ohne eigenes Denkmal.
€
8. Trauerkranz, Blumenschmuck, Trauerredner & Bewirtung 🔶 Optionaler Richtwert
Je nach Gästeanzahl beim anschließenden Trauerkaffee und gewünschtem Blumenschmuck.
€
9. Nachlass: 3 Monate Mietfortzahlung (§ 564 BGB) & Wohnungsauflösung 🏠 Häufig übersehen
Ein Mietvertrag endet nicht mit dem Tod: Erben haften für die 3-monatige Kündigungsfrist (§ 573c BGB) sowie Räumung.
€
Ihre persönliche Kalkulation für Offstein:
Friedhofsgebühren: 0 €  +  Bestatter, GOÄ & Extras: 0 €
Berechneter Gesamtrahmen:
0 €