Friedhofsgebühren Jessen (Elster) 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

Stadt Jessen (Elster) · Sachsen-Anhalt · PLZ 06917

Amtliche Friedhofsgebühren im Überblick

Tarifstand: 2023
Auszug der wichtigsten Gebührentatbestände gemäß Friedhofsgebührensatzung (Stand: 2023 (Lesefassung Stand 01.01.2023; GebS vom 02.12.2019, 1. Änderungssatzung vom 28.11.2022)). Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtliche Originalsatzung der Friedhofsverwaltung.
Sargreihengrab
Berechnet (inkl. Ruhezeit)
800,00 €
für 20 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
🧮 Grabnutzung 300 € + Unterhalt 25 €/J. × 20 J. = 500 €
📄 § 5 Ziff. 2 GebS (Einzelgrab)
Sargwahlgrab
Berechnet (inkl. Ruhezeit)
1.190,00 €*
für 20 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Gebühr gilt je Grablager (1 Grablager = 690 €)
🧮 Grabnutzung 690 € + Unterhalt 25 €/J. × 20 J. = 500 €
📄 § 5 Ziff. 4 GebS (Wahlgrab/Gruft, je Grablager)
Urnenreihengrab
Berechnet (inkl. Ruhezeit)
740,00 €*
für 20 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Pauschalpreis für Grabstelle mit bis zu 2 Urnen
🧮 Grabnutzung 240 € + Unterhalt 25 €/J. × 20 J. = 500 €
📄 § 5 Ziff. 5 GebS (Urnenreihengrab, bis zu 2 Urnen)
Urnenwahlgrab
Berechnet (inkl. Ruhezeit)
890,00 €*
für 20 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Pauschalpreis für Grabstelle mit bis zu 2 Urnen
🧮 Grabnutzung 390 € + Unterhalt 25 €/J. × 20 J. = 500 €
📄 § 5 Ziff. 8 GebS (Wahlurnengrab, bis zu 2 Urnen)
Urnengrab anonym
Einmalbetrag laut Satzung
375,00 €*
für 15 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Urnengemeinschaftsanlage (Gemeinschaftsgrab)
📄 § 5 Ziff. 6 GebS (Urnengemeinschaftsanlage)
Baumbestattung
Einmalbetrag laut Satzung
1.500,00 €*
für 20 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Einzelbaum pauschal für bis zu 2 Urnen; Doppelbaum (bis 4 Urnen) 3.000 €
📄 § 5 Ziff. 12 GebS (Baumbestattung – Einzel, bis zu 2 Urnen)
Trauerhalle / Kapelle
Einmalbetrag laut Satzung
124,00 €*
Einmalgebühr je Nutzung
* Bedingung: Feierhalle Jessen 124 €; Feierhalle übrige Ortsteile 68 €
📄 § 7 Ziff. 1 GebS

🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 2023 (Lesefassung Stand 01.01.2023; GebS vom 02.12.2019, 1. Änderungssatzung vom 28.11.2022) Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​‌​​‌‌​‌​‌​​‌‌​​​​​​‌‌‌​​‌​​‌‌​​​‌​​‌‌​​​‌​​‌‌​‌​​​​‌‌​‌​‌ Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Jessen (Elster) – Lesefassung, Stand 01.01.2023 (mit 1. Änderungssatzung)

67.2

Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Jessen (Elster)

Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Jessen (Elster) Auf der Grundlage der §§ 5, 8, 11 und 45 Abs. 2 Ziffer 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen Anhalt (KVG LSA) vom 01.07.2014 (GVBl. LSA S. 288) ), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Juni 2022 (GVBl. LSA S. 130), der §§ 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S 405), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2020 (GVBl. LSA S. 712) sowie der §§ 19 und 25 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesens des Landes Sachsen-Anhalt (Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt - BestattG LSA) vom 05.02.2002 (GVBl. LSA 2002, 46) wird die Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Jessen (Elster) vom 02.12.2019, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Stadt Jessen (Elster) Nr. 637 vom 12.12.2019, durch folgende 1. Änderungssatzung geändert:

§ 1 Gebührenpflicht

  1. 1. Für die Benutzung der Einrichtungen gemäß § 1 Abs. 3 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Jessen (Elster) einschließlich der Inanspruchnahme von Dienstleistungen sowie für die Überlassung von Nutzungsrechten an Grabstätten erhebt die Stadt Jessen (Elster) nach Maßgabe dieser Satzung Gebühren.
  2. 2. Soweit Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, tritt zu den im Gebührentarif festgesetzten Gebühren die Umsatzsteuer in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu.1 § 2 Gebührenschuldner
  3. 1. Gebührenschuldner ist derjenige,
    • a) der verpflichtet ist, die Bestattungskosten zu tragen,
    • b) der ein Nutzungsrecht an einer Grabstelle erwirbt,
    • c) dessen bestehendes Nutzungsrecht wegen Einhaltung von Ruhefristen zu verlängern ist,
    • d) der eine sonstige Leistung der Friedhofsverwaltung in Anspruch nimmt
  4. 2. Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner. § 3 Fälligkeit und Einzahlung Die Gebührenpflicht entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistung und zwar bei der Beantragung der Leistung. Bei Verwaltungsgebühren mit der Beendigung der Amtshandlung. Bei vorzeitiger Einebnung mit der Genehmigung der Einebnung. Die Gebühren sind nach Zahlungsfrist entsprechend dem Gebührenbescheid zu zahlen. § 4 Rechtsmittel und Zwangsmaßnahmen Die Rechtsmittel gegen Maßnahmen aufgrund dieser Satzung richten sich nach Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBI. I S. 686). Zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 12. Juli 2018 (BGBI. I S. 1151). Für Zwangsmaßnahmen aufgrund dieser Satzung gilt das Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Februar 2015_(GVBI. LSA S. 50). Absatz 2 eingefügt durch 1. Änderungssatzung vom 28.11.2022

Lesefassung

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67.2

Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Jessen (Elster)

§ 5 Grabstättengebühren

Für die Bereitstellung einer Grabstätte werden folgende Gebühren erhoben: Nr. Gebührenbestand Gebühr 1 Kindergrab

Nutzungszeit 20 Jahre

100,00 €

2 Einzelgrab

Nutzungszeit 20 Jahre

300,00 €

3 Familiengrab (je Grablager)

Nutzungszeit 20 Jahre

300,00 €

4 Wahlgrab/Gruft (je Grablager)

Nutzungszeit 20 Jahre

690,00 €

5 Urnenreihengrab (Urnenbeisetzung bis zu 2 Urnen)

Nutzungszeit 20 Jahre

240,00 €

6 Urnengemeinschaftsanlage

Nutzungszeit 15 Jahre

375,00 €

7 Gemeinschaftsanlage für anonyme Erdbestattung

Nutzungszeit 20 Jahre

750,00 €

8 Wahlurnengrab (Urnenbeisetzung bis zu 2 Urnen)

Nutzungszeit 20 Jahre

390,00 €

9 Zusätzlich für die Beisetzung einer 3. und 4. Urne Wahlgrabstätten je Urne

210,00 €

10 Verlängerungsgebühr für eine Verlängerung der Nutzungszeit (die Verlängerung erfolgt für mindestens 1 Jahr) je Jahr und Grabstelle

20,00 €

11 Die Gebühr (Ausgleichsgebühr) für den entsprechenden Ausgleich der Ruhefristen bei Zweitbeisetzungen in eine vorhandene Grabstelle

10,00 €

12 Baumbestattung - Einzel (Urnenbeisetzung bis zu 2 Urnen)

Nutzungszeit 20 Jahre

1.500,00 €

13 Baumbestattung - Doppel (Urnenbeisetzung bis zu 4 Urnen)

Nutzungszeit 20 Jahre

3.000,00 €

§ 6 Bestattungsgebühren

1 Herstellung einer Urnengrabstelle

90,00 €

2 Einebnung einer abgelaufenen Grabstelle, je Belegungsstelle

240,00 €

3 Beräumung eines Urnengrabes

124,00 €

4 Antragstellung inkl. Nachkontrolle durch die Friedhofsverwaltung bei Selbstberäumung der Grabstelle

34,00 €

Lesefassung

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67.2

Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Jessen (Elster)

§ 7 Gebühren für die Benutzung der Feier- und Leichenhalle

1 Nutzung der Feierhalle Jessen je Benutzungsfall

124,00 €

2 Nutzung der Feierhalle aller übrigen Ortsteile je Benutzungsfall

68,00 €

3 Reinigung der Feierhalle durch Friedhofspersonal durch Friedhofspersonal

34,00 €

§ 8 Gebühren für Ausgrabungen und Umbettungen der Urnen

1 Ausgrabungen eines Ascherestes 79,00 €

79,00 €

2 Umbettung eines Ascherestes 180,00 €

180,00 €

3 Umbettung zwecks Überführung 124,00 € (Versand außerhalb des Stadtgebietes)

124,00 €

§ 9 Verwaltungsgebühren / sonstige Gebühren

1 Ausstellung einer Grabstättengenehmigung

23,00 €

2 Umschreibung einer Grabstättengenehmigung auf den Namen anderer Verfügungsberechtigter

18,00 €

3 Zulassung für die Errichtung und der Veränderung von Grabmalen

34,00 €

4 Friedhofsunterhaltungsgebühr je Jahr und Grablager für die Dauer der Nutzungszeit

25,00 €

§ 10 Sprachliche Gleichstellung

Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in der weiblichen und männlichen Form.

§ 11 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesens in der Stadt Jessen (Elster) vom 07.07.2015 außer Kraft. Die 1. Änderungssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Jessen (Elster), 02.12.2019 / 28.11.2022 (Daten der Ausfertigungen der Satzung und Änderungssatzung)

Michael Jahn Bürgermeister

Dienstsiegel

Im Original unterschrieben und gesiegelt. Lesefassung

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67.2

Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Jessen (Elster)

Satzung

Beschlussfassung

Friedhofssatzung

02.12.2019

  1. 1. Änderung der Friedhofssatzung

22.11.2022

Lesefassung

Veröffentlichung Mitteilungsblatt der Stadt Jessen (Elster) Nr. 637 vom 12.12.2019 www.jessen.de am 13.12.2022 Mitteilungsblatt der Stadt Jessen (Elster) Nr. 695 vom 14.12.2022

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Inkrafttreten 13.12.2019

01.01.2023

67.2

Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Jessen (Elster)

Anlage 1 Verzeichnis der kommunal verwalteten Friedhöfe und deren Einrichtungen im Gebiet der Stadt Jessen (Elster) Friedhof Ortsteil Jessen Schweinitz Holzdorf Seyda Klöden Arnsdorf Battin (nur Feierhalle) Buschkuhnsdorf Düßnitz Gentha Gorsdorf/Hemsendorf (nur Feierhalle) Grabo Großkorga Kleindröben Kleinkorga Klossa Linda (nur Feierhalle) Lindwerder (nur Feierhalle) Melinitz Mönchenhöfe Mark Zwuschen Morxdorf (nur Feierhalle) Mügeln Naundorf Neuerstadt Rade Reicho Ruhlsdorf (nur Feierhalle) Schützberg Steinsdorf

Lesefassung

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🧮 Interaktiver Kosten-Baukasten: Was kostet eine Bestattung in Jessen (Elster)?

Da jede Satzung andere Positionen enthält, können Sie hier die amtlichen Gebühren von Jessen (Elster) mit Ihren persönlichen Wünschen kombinieren. Alle Häkchen und Euro-Beträge sind frei anpassbar!

Info zu Marktrichtwerten (PLZ-Region 06xxx) ↗
1. Gewünschte Grabart in Jessen (Elster) anklicken (übernimmt den Satzungspreis):
2. Kostenpositionen prüfen, an-/abhaken oder eigene Angebote eintragen:
1. Grabnutzungsgebühr (🏺 Urnenreihengrab)* 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für das Nutzungsrecht an der Grabstelle in Jessen (Elster)
ℹ️ * Bedingung laut Satzung: Pauschalpreis für Grabstelle mit bis zu 2 Urnen
€
2. Beisetzung / Grabaushub (Öffnen & Schließen) 🔶 Schätzwert (anpassbar)
In der Satzung von Jessen (Elster) nicht separat aufgeführt (wird meist über den Bestatter / Dienstleister abgerechnet).
€
3. Trauerhalle / Feierhalle / Leichenhalle* 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für die Nutzung der Trauer-/Leichenhalle in Jessen (Elster) (Bei stiller Beisetzung ohne Halle einfach Häkchen entfernen)
ℹ️ * Bedingung laut Satzung: Feierhalle Jessen 124 €; Feierhalle übrige Ortsteile 68 €
€
4. Kommunale Friedhofsunterhaltungs- / Pflegegebühr (falls erhoben) 🔶 Optional laut Satzung
Manche Gemeinden (z. B. über einen eigenen § für Friedhofsunterhalt) erheben zusätzlich 5–15 € pro Ruhezeitjahr für Wasser/Müll/Wegepflege.
€
5. Bestatter, Sarg/Urne, Versorgung, Überführung & Krematorium 📊 Richtwert PLZ-Region 06xxx ↗
Regionaler Marktrichtwert für Bestatterleistungen (oder eigenen Kostenvoranschlag eintragen):
€
6. Ärztliche Leichenschau (GOÄ Ziff. 101) & Sterbeurkunden ⚖️ Gebührenordnung (GOÄ)
Totenschein (165,77 € Festbetrag + Wegegeld), Sterbeurkunden & ggf. 2. Leichenschau im Krematorium
€
Optionale Zusatz- & Folgekosten (bei Bedarf anhaken):
7. Steinmetz: Grabstein, Einfassung & Inschrift 🔶 Optionaler Richtwert
Entfällt bei anonymen Grabfeldern oder pflegefreien Rasen-/Baumgräbern ohne eigenes Denkmal.
€
8. Trauerkranz, Blumenschmuck, Trauerredner & Bewirtung 🔶 Optionaler Richtwert
Je nach Gästeanzahl beim anschließenden Trauerkaffee und gewünschtem Blumenschmuck.
€
9. Nachlass: 3 Monate Mietfortzahlung (§ 564 BGB) & Wohnungsauflösung 🏠 Häufig übersehen
Ein Mietvertrag endet nicht mit dem Tod: Erben haften für die 3-monatige Kündigungsfrist (§ 573c BGB) sowie Räumung.
€
Ihre persönliche Kalkulation für Jessen (Elster):
Friedhofsgebühren: 0 €  +  Bestatter, GOÄ & Extras: 0 €
Berechneter Gesamtrahmen:
0 €