Friedhofsgebühren Fischbachtal 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

📍 Gemeinde Fischbachtal · Hessen · PLZ 64405

🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 06.08.2015 Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Gebuehrenordnung

Gebührensatzung für den Bestattungswald 12 Apostel der Gemeinde Fischbachtal

Aufgrund der §§ 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung v. 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz v. 27.05.2013 (GVBl. I S. 218), der §§ 1 bis 6 a und 9, 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben v. 24.03.2013 (GVBl. I S. 134) und des § 6 der Satzung für den Bestattungswald 12 Apostel der Gemeinde Fischbachtal hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Fischbachtal am 14.07.2015 folgende Gebührensatzung zur Satzung für den Bestattungswald 12 Apostel der Gemeinde Fischbachtal beschlossen.

§ 1 Gebührenpflicht

Neben der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Fischbachtal wird diese Gebührensatzung für den Bestattungswald 12 Apostel Fischbachtal erlassen. Für die Benutzung des Bestattungswaldes 12 Apostel Fischbachtal und der zugehörigen Einrichtungen, für die Überlassung von Nutzungsrechten und die Inanspruchnahme sonstiger Leistungen der gemeindlichen Friedhofsverwaltung werden Gebühren (§ 4) erhoben.

§ 2 Gebührenpflichtige

(1) Gebührenpflichtig ist,

a) wer die der Gebühr zugrundeliegende Leistung beantragt oder in Anspruch nimmt oder

b) wer die Zahlung der Gebühren durch eine vor der Friedhofsverwaltung abgegebene oder ihr mitgeteilte Erklärung übernommen hat oder

c) wer durch Gesetz verpflichtet ist, die Bestattungskosten zu tragen. (2) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.

§ 3 Fälligkeit der Gebühren

(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme von Leistungen nach der Satzung für den Bestattungswald 12 Apostel. (2) Die Gebühren sind 4 Wochen nach Bekanntgabe des entsprechenden Gebührenbescheids fällig. (3) Wird von der beantragten Benutzung oder den sonstigen Leistungen kein oder nur teilweise Gebrauch gemacht, so begründet dieser Verzicht grundsätzlich keinen Anspruch auf entsprechende Rückvergütung der gezahlten Gebühren. (4) Im Gebührentarif (§ 4) nicht aufgeführte sonstige Leistungen werden in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten berechnet.

Gebührensatzung für den Bestattungswald 12 Apostel der Gemeinde Fischbachtal

§ 4 Gebühren

  1. 4.1. Bestattungsgebühren

Je Grabstätte 200,00 €

  1. 4.2. Gebühren für die Überlassung von Begräbnisplätzen an einem Gemeinschaftsbaum
  2. 4.2.1. Grab an einem Baum der Wertstufe 1 (Stammdurchmesser bis 30 cm) 720,00 €
  1. 4.2.2. Grab an einem Baum der Wertstufe 2 (Stammdurchmesser 31 cm bis 45 cm) 870,00 €

4..2.3 Grab an einem Baum der Wertstufe 3 (Stammdurchmesser 46 cm bis 60 cm) 1290,00 €

  1. 4.2.4. Grab an einem Baum der Wertstufe 4 (Stammdurchmesser über 60 cm) 1440,00 €
  1. 4.3. Gebühren für die Überlassung von Begräbnisplätzen an einem Familien- oder Freundschaftsbaum
  2. 4.3.1. alle Gräber an einem Baum der Wertstufe 1 (Stammdurchmesser bis 30 cm) zusammen 2880,00 €
  1. 4.3.2. alle Gräber an einem Baum der Wertstufe 2 (Stammdurchmesser 31 cm bis 45 cm) zusammen 3480,00 €
  1. 4.3.3. alle Gräber an einem Baum der Wertstufe 3 (Stammdurchmesser 46 cm bis 60 cm) zusammen 5160,00 €
  1. 4.3.4. alle Gräber an einem Baum der Wertstufe 4 (Stammdurchmesser über 60 cm) zusammen 5760,00 €
  1. 4.4. Verlängerung des Nutzungsrechtes Die Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nur für volle Jahre - höchstens jedoch für 30 Jahre – möglich. Die Gebühr beträgt an einem Gemeinschaftsbaum je Grabstelle und Jahr
  2. 4.3.1. Grab an einem Baum der Wertstufe 1, 24,00 €
  1. 4.3.2. Grab an einem Baum der Wertstufe 2, 29,00 €
  1. 4.3.3. Grab an einem Baum der Wertstufe 3, 43,00 €
  1. 4.3.4. Grab an einem Baum der Wertstufe 4, 48,00 €

Die Gebühr für Verlängerung des Nutzungsrechtes aller Grabstätten gemeinsam an einem Familien- oder Freundschaftsbaum beträgt pro Jahr 1/30 der unter 4.3. genannten Gebühren. Für die Zuordnung zu den Wertstufen ist der Stammdurchmesser zum Zeitpunkt der Nutzungsänderung maßgeblich.

  1. 4.5. Sonstiges
  2. 4.4.1. Bei Bestattungen an Samstagen wird eine über die anfallende Bestattungsgebühr unter 4.1. hinaus anfallende Pauschale von 80,00 € erhoben.
  3. 4.4.2. Bestattung durch die Gemeinde 100,00 €
  1. 4.4.3. Anbringen von Namenstafeln (der Verstorbenen) 75,00 €

Weitere sonstige Leistungen werden nach dem jeweiligen Aufwand berechnet.

Gebührensatzung für den Bestattungswald 12 Apostel der Gemeinde Fischbachtal

§ 5 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 06.08.2015 in Kraft.

Fischbachtal, den 23.07.2015 Der Gemeindevorstand

Wilfried Speckhardt Bürgermeister