Friedhofsgebühren Bühlertal 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

Gemeinde Bühlertal · Baden-Württemberg · PLZ 77830

Amtliche Friedhofsgebühren im Überblick

Tarifstand: 2022
Auszug der wichtigsten Gebührentatbestände gemäß Friedhofsgebührensatzung (Stand: 01.07.2022). Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtliche Originalsatzung der Friedhofsverwaltung.
Sargreihengrab
Einmalbetrag laut Satzung
1.090,00 €
Einmalgebühr für 1 Grabstelle
📄 Ziff. 2.31 Gebührenverzeichnis
Sargwahlgrab
Einmalbetrag laut Satzung
1.280,00 €*
Einmalgebühr für 1 Grabstelle
* Bedingung: Nur Normallage; Einzelwahlgrab auch Tieflage möglich: 1.440 €
📄 Ziff. 2.51 Gebührenverzeichnis (Einzelwahlgrab)
Urnenreihengrab
Einmalbetrag laut Satzung
570,00 €
Einmalgebühr für 1 Grabstelle
📄 Ziff. 2.41 Gebührenverzeichnis
Urnenwahlgrab
Einmalbetrag laut Satzung
1.360,00 €
Einmalgebühr für 1 Grabstelle
📄 Ziff. 2.53 Gebührenverzeichnis
Urnengrab anonym
Einmalbetrag laut Satzung
490,00 €
Einmalgebühr für 1 Grabstelle
📄 Ziff. 2.43 Gebührenverzeichnis
Baumbestattung
Einmalbetrag laut Satzung
900,00 €*
Einmalgebühr für 1 Grabstelle
* Bedingung: Pflegefreies Urnenreihengrab (Baumurnenfeld/Findlingsfeld Rebgarten)
📄 Ziff. 2.42 Gebührenverzeichnis
Beisetzung / Aushub
Einmalbetrag laut Satzung
1.385,00 €*
Einmalgebühr je Beisetzung (1 Person)
* Bedingung: Sargbestattung Normallage; Tieflage: 1.593 €
🧮 Sarg: 1.385 € · Urne: 441 €
📄 Ziff. 2.11 und 2.21 Gebührenverzeichnis
Trauerhalle / Kapelle
Einmalbetrag laut Satzung
250,00 €
Einmalgebühr je Nutzung
📄 Ziff. 2.6 Gebührenverzeichnis

🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 01.07.2022 Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​​​​‌‌‌​​​​​‌‌​​‌​​​‌‌​​​‌​​‌‌​‌‌​​​‌‌​​​​​​‌‌​​​​​​‌‌‌​​​ Gebührenverzeichnis zur Friedhofssatzung der Gemeinde Bühlertal (gültig ab 01.07.2022)

Anlage zur Friedhofssatzung Ziffer Leistung Gebühr Verwaltungsgebühren 1.1 Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmales oder wesentliche Änderung der Grabausstattung 43 € 1.2 Zustimmung zur Ausgrabung von Leichen und Gebeinen / Urnen 72 € Benutzungsgebühren 2.1 Bestattung 2.11 von Personen im Alter von 10 und mehr Jahren Normallage 1.385 € Tieflage 1.593 € 2.12 von Personen unter 10 Jahren Normallage 474 € 2.13 von Tot- und Fehlgeburten sowie Ungeborenen 250 € 2.2 Urnenbeisetzung 2.21 Urnenerdgrab, pflegefreies Urnenerdgrab 441 € 2.3 Überlassung eines Reihengrabes 2.31 für Personen im Alter von 10 und mehr Jahren 1.090 € 2.32 für Personen im Alter von 2 und mehr und unter 10 Jahren 650 € 2.33 für Personen im Alter von unter 2 Jahren 440 € 2.4 Überlassung eines Urnenreihengrabes 2.41 Überlassung eines Urnenreihengrabes 570 € 2.42 Überlassung eines pflegefreien Urnenreihengrabes (z.B. Baumurnenfeld, Findlingsfeld Rebgarten) 900 € 2.43 Überlassung eines anonymen Urnenreihengrabes 490 € 2.5 Verleihung von Grabnutzungsrechten 2.51 Wahlgrab

  • Einzelwahlgrab, nur Normallage möglich

1.280 €

  • Einzelwahlgrab, auch Tieflage möglich

1.440 €

  • Doppelwahlgrab, nur Normallage möglich

2.280 €

  • Doppelwahlgrab, auch Tieflage möglich

2.600 €

  • 3-faches Wahlgrab, nur Normallaghe möglich

3.160 € 2.52 Kinderwahlgrab 1.200 € 2.53 Urnenwahlgrab 1.360 € 2.54 Pflegefreie Urnenwahlgräber (z.B. Baumurnenfeld, Findlingsfeld, Rebgarten) 1.440 € 2.55 Erneuter Erwerb eines Nutzungsrechtes 2.55.1 für die Dauer einer Nutzungsperiode von 5 Jahren

  • Einzelwahlgrab, nur Normallage möglich

320 €

  • Einzelwahlgrab, auch Tieflage möglich

360 €

  • Doppelwahlgrab, nur Normallage möglich

570 €

  • Doppelwahlgrab, auch Tieflage möglich

650 €

  • 3-faches Wahlgrab, nur Normallage möglich

790 €

  • für ein Kinderwahlgrab

300 €

  • für ein Urnenwahlgrab

340 €

  • für ein pflegefreies Urnenwahlgrab

360 € 2.55.2 für eine davon abweichende Nutzungsdauer anteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer monatsgenaue Abrechnung Gebührenverzeichnis

2.6 Benutzung der Einsegnungsgebäude (Aussegnungshalle) 250 € 2.7 Benutzung des Klimaraumes jeTag 50 € 3. sonstige Leistungen 3.1 Ausgraben, Umbetten oder Tieferlegen von Leichen und Gebeinen nach Aufwand 3.2 Ausgraben und Umbetten von Urnen 52 € 3.4 Entfernung (Abräumung) von Grabdenkmalen, Fundamenten und Pflanzen im Falle der Ersatzvornahme je Hilfskraft und angefangene Stunde 52 € 3.5 Leistungen, die nicht in diesem Gebührenverzeichnis enthalten sind, werden nach Arbeits- und Materialaufwand erhoben. Bühlertal, 31.05.2022 Hans-Peter Braun, Bürgermeister Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Das Gebührenverzeichnis tritt am 01.07.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gebührenverzeichnis vom 18.01.2011 außer Kraft.

🧮 Interaktiver Kosten-Baukasten: Was kostet eine Bestattung in Bühlertal?

Da jede Satzung andere Positionen enthält, können Sie hier die amtlichen Gebühren von Bühlertal mit Ihren persönlichen Wünschen kombinieren. Alle Häkchen und Euro-Beträge sind frei anpassbar!

Info zu Marktrichtwerten (PLZ-Region 77xxx) ↗
1. Gewünschte Grabart in Bühlertal anklicken (übernimmt den Satzungspreis):
2. Kostenpositionen prüfen, an-/abhaken oder eigene Angebote eintragen:
1. Grabnutzungsgebühr (🏺 Urnenreihengrab) 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für das Nutzungsrecht an der Grabstelle in Bühlertal
€
2. Beisetzung / Grabaushub (Öffnen & Schließen)* 🟢 Laut Satzung
Satzungswert: 441 € (Urne) bzw. 1.385 € (Sarg)
ℹ️ * Bedingung laut Satzung: Sargbestattung Normallage; Tieflage: 1.593 €
€
3. Trauerhalle / Feierhalle / Leichenhalle 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für die Nutzung der Trauer-/Leichenhalle in Bühlertal (Bei stiller Beisetzung ohne Halle einfach Häkchen entfernen)
€
4. Kommunale Friedhofsunterhaltungs- / Pflegegebühr (falls erhoben) 🔶 Optional laut Satzung
Manche Gemeinden (z. B. über einen eigenen § für Friedhofsunterhalt) erheben zusätzlich 5–15 € pro Ruhezeitjahr für Wasser/Müll/Wegepflege.
€
5. Bestatter, Sarg/Urne, Versorgung, Überführung & Krematorium 📊 Richtwert PLZ-Region 77xxx ↗
Regionaler Marktrichtwert für Bestatterleistungen (oder eigenen Kostenvoranschlag eintragen):
€
6. Ärztliche Leichenschau (GOÄ Ziff. 101) & Sterbeurkunden ⚖️ Gebührenordnung (GOÄ)
Totenschein (165,77 € Festbetrag + Wegegeld), Sterbeurkunden & ggf. 2. Leichenschau im Krematorium
€
Optionale Zusatz- & Folgekosten (bei Bedarf anhaken):
7. Steinmetz: Grabstein, Einfassung & Inschrift 🔶 Optionaler Richtwert
Entfällt bei anonymen Grabfeldern oder pflegefreien Rasen-/Baumgräbern ohne eigenes Denkmal.
€
8. Trauerkranz, Blumenschmuck, Trauerredner & Bewirtung 🔶 Optionaler Richtwert
Je nach Gästeanzahl beim anschließenden Trauerkaffee und gewünschtem Blumenschmuck.
€
9. Nachlass: 3 Monate Mietfortzahlung (§ 564 BGB) & Wohnungsauflösung 🏠 Häufig übersehen
Ein Mietvertrag endet nicht mit dem Tod: Erben haften für die 3-monatige Kündigungsfrist (§ 573c BGB) sowie Räumung.
€
Ihre persönliche Kalkulation für Bühlertal:
Friedhofsgebühren: 0 €  +  Bestatter, GOÄ & Extras: 0 €
Berechneter Gesamtrahmen:
0 €