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- Der Beitrag richtet sich nach dem jeweils gültigen Beitrags- und Leistungstarif. Der Tarif ist Bestandteil der Satzung.
- Das Mitglied zahlt einen Einmalbeitrag oder laufende Beiträge. Die laufenden Beiträge sind zum Monatsanfang ohne Zahlungsaufforderung an die Kasse zu zahlen, letztmalig für den Monat, in dem das Mitgliedschafts- und Versicherungsverhältnis endet oder das Mitglied das 85. Lebensjahr (in Tarif 13, 16 und 19 das 65. Lebensjahr) vollendet. Die Beitragszahlungsdauer für die Kindermitversicherung endet nicht vor Vollendung des 14. Lebensjahres des Kindes, auch wenn die Beitragszahlungsdauer für die Hauptversicherung bereits abgelaufen ist. Die Beiträge für das laufende Kalenderjahr können im Voraus entrichtet werden. Die Kasse ist verpflichtet, diese Vorauszahlungen anzunehmen.
- Mitglieder, die mit der Beitragszahlung im Rückstand sind, erhalten eine schriftliche Mahnung. Im Falle einer Rücklastschrift gehen die anfallenden Bankgebühren zu Lasten des Mitgliedes.