§ 1

weight: 1 Ihr R+V-Sterbegeld ist eine lebenslange Risikoversicherung auf den Todesfall. Bei Tod der versicherten Person zahlen wir

  • in den ersten 18 Versicherungsmonaten die Summe der gezahlten Beiträge ohne Zinsen oder bei Unfalltod nach § 2 die Versicherungssumme,
  • nach Ablauf der ersten 18 Versicherungsmonate die Versicherungssumme.