§ 1

weight: 1 Wenn die versicherte Person stirbt, zahlen wir die vereinbarte Versicherungssumme und der Vertrag endet.

Wenn die versicherte Person innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre stirbt - bei Einmalbeitragsversicherungen innerhalb des ersten Versicherungsjahres - zahlen wir jedoch nur die Summe der bis dahin eingezahlten Beiträge. Wenn die versicherte Person als Folge eines Unfallereignisses gemäß § 2 innerhalb eines Jahres stirbt, zahlen wir auch in den ersten drei Versicherungsjahren die vereinbarte Versicherungssumme.