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§ 14 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung?
(1) In folgenden Fällen stellen wir Ihnen pauschal zusätzliche Kosten gesondert in Rechnung:
- Erstellung von Ersatzurkunden oder Abschriften des Versicherungsscheins oder eines Nachtrags;
- schriftliche Fristsetzung bei Nichtzahlung von Folgebeiträgen;
- Mahnung und/oder Kündigung wegen Verzugs mit Folgebeiträgen;
- Rückläufer im Lastschriftverfahren;
- Adress-Recherche aufgrund nicht angezeigter Anschriftenänderung;
- Bearbeitung einer Abtretung oder Verpfändung, sofern diese bei Ihrem Vertrag möglich sind;
- Durchführung von Vertragsänderungen.
(2) Wir haben uns bei der Bemessung der jeweiligen Pauschale an dem bei uns regelmäßig entstehenden Aufwand orientiert. Sofern Sie uns nachweisen, dass die der Bemessung zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall dem Grunde nach nicht zutreffen, entfällt die Pauschale. Sofern Sie uns nachweisen, dass die Pauschale der Höhe nach wesentlich niedriger zu beziffern ist, wird sie entsprechend herabgesetzt.