§ 15

weight: 15 (1) Sind wir auf Grund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung und Meldung von Informationen und Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet (z.B. Geldwäsche, politisch exponierte Person), müssen Sie uns die hierfür notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen unverzüglich (d.h. ohne schuldhaftes Zögern) zur Verfügung stellen. Dies gilt sowohl vor und bei Vertragsabschluss als auch bei Änderung nach Vertragsabschluss oder auf Nachfrage. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, falls der Status dritter Personen mit Rechten an Ihrem Vertrag für Datenerhebungen und Meldungen maßgeblich ist.

(2) Notwendige Informationen gemäß Absatz (1) sind insbesondere Umstände, die maßgebend sein können für die Beurteilung, hierzu zählen u.a.

  • Angaben zur deutschen oder ausländischen Steuerpflicht,
  • die Steueridentifikationsnummer
  • Geburtsort, Geburtsland und der Wohnort,
  • die Steuerpflicht dritter Personen mit Rechten an Ihrem Vertrag und
  • die Steuerpflicht des Leistungsempfängers (Bezugsberechtigten)

Ausführliche Informationen darüber, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten und speichern, entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung, die Ihnen vor Vertragsabschluss ebenfalls zur Verfügung gestellt wurde.

(3) Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, müssen Sie davon ausgehen, dass wir Ihre Vertragsdaten an die zuständigen in- oder ausländischen Steuerbehörden melden – auch wenn keine Steuerpflicht besteht.

Sonstige Vertragsbestimmungen