weight: 14 (1) Ändert sich Ihre Postanschrift, müssen Sie uns dies unverzüglich (d.h. ohne schuldhaftes Zögern) mitteilen. Andernfalls können für Sie Nachteile entstehen. Wir sind berechtigt, an Sie zu richtende Erklärungen (z.B. Zahlungsfrist setzen) mit eingeschriebenem Brief an Ihre zuletzt bekannte Anschrift zu senden. In diesem Fall gilt unsere Erklärung drei Tage nach Absendung des eingeschriebenen Briefes als zugegangen.
(2) Bei Änderung Ihres Namens gilt Absatz (1) entsprechend. Die Namensänderung ist uns gegenüber zu belegen (zum Beispiel durch Vorlage einer beglaubigten Kopie der Heiratsurkunde oder einer Ausweiskopie).
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, dann müssen die Beiträge für Ihre Versicherung trotzdem weiterhin von einem SEPA Konto innerhalb der Europäischen Union (EU) bezahlt werden.