§ 6

weight: 6 (1) Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach Vereinbarung jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zahlen.

Die Beitragszahlweise wirkt sich auch auf die Summe der Beiträge aus, die Sie insgesamt für Ihren Versicherungsschutz zahlen. Das heißt zum Beispiel: Bei jährlichen Beiträgen ist die Beitragssumme insgesamt geringer als bei monatlichen Beiträgen.

(2) Die Beiträge müssen Sie zu Beginn einer jeden Versicherungsperiode zahlen. Die Versicherungsperiode entspricht der vereinbarten Beitragszahlweise. In der beitragsfreien Zeit ist die Versicherungsperiode ein Jahr.

(3) Sie müssen dem Lastschrifteinzug der Beiträge zustimmen oder die Beiträge auf ein von uns benanntes Konto überweisen oder einzahlen. Versicherungsvermittler sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.

(4) Sie zahlen die Beiträge auf Ihre Kosten und Gefahr.

(5) Bei Fälligkeit einer Leistung werden wir eventuelle Beitragsrückstände verrechnen.