weight: 4 (1) Den Inhaber des Versicherungsscheins können wir als berechtigt ansehen, über die
Rechte aus Ihrem Vertrag zu verfügen. Dies gilt insbesondere für die Entgegennahme von Leistungen aus dem Vertrag.
(2) Wir können verlangen, dass der Inhaber des Versicherungsscheins seine Berechtigung nachweist.