weight: 19 (1) Mit einer Frist von einem Monat zum Ende jeden Monats können Sie in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) beantragen, dass ein Teilbetrag Ihrem Vertrag entnommen und Ihnen ausgezahlt wird.
Voraussetzung für die Entnahme: Nach der Entnahme muss die verbleibende Todesfall-Leistung (Absatz 2) den Mindestbetrag erreichen. Diesen finden Sie im Abschnitt “Verlaufswerte” der Individuellen Kundeninformation.
(2) Durch die Entnahme sinkt die Todesfall-Leistung Ihres Vertrags. Die verbleibende Todesfall-Leistung berechnen wir nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation. Dabei legen wir die Werte Ihres Vertrags vor der Entnahme, den Entnahmebetrag und eine unveränderte Beitragshöhe nach der Entnahme zugrunde.