weight: 2 Wenn Sie den Tarif Bestattungsvorsorge Comfort Plus vereinbart haben, umfasst Ihr Versicherungsschutz neben den Leistungen des Tarifs Comfort zusätzlich die Erbrechtsberatung.
Ob Sie den Tarif Bestattungsvorsorge Comfort Plus abgeschlossen haben, können Sie Ihrem → Versicherungsschein entnehmen.
Erbrechtsberatung
- Die Leistungen aus der Erbrechtsberatung beinhalten einmal pro Kalenderjahr eine maximal 60-minütige kostenlose telefonische erbrechtliche Erstberatung. Diese erfolgt durch einen von uns vermittelten Rechtsanwalt. Im Kalenderjahr nach dem Tod der → versicherten Person kann die Leistung einmalig von einem Bezugsberechtigten in Anspruch genommen werden.
- Der Rechtsberatungsvertrag über die telefonische Rechtsberatung kommt immer direkt zwischen Ihnen und dem beratenden Anwalt zustande. Der beratende Anwalt haftet Ihnen gegenüber für seine Auskünfte. Eine Haftung von uns wird insoweit nicht übernommen. Wir vermitteln lediglich die Leistung.
Beitragsanpassung bezüglich Erbrechtsberatung
- Wir sind berechtigt, Ihren Beitrag entsprechend anzuheben, wenn sich die Preise für die Erbrechtsberatung bei den von uns beauftragten Vertragspartnern erhöhen. Die erhöhten Beiträge gelten ab Beginn der nächsten → Versicherungsperiode. Die Beitragserhöhung wird nur wirksam, wenn wir sie Ihnen spätestens einen Monat vorab in → Textform mitgeteilt haben.
Erhöhen wir Ihren Beitrag, können Sie den Vertrag in Bezug auf die Erbrechtsberatung kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht weisen wir Sie in unserer Änderungsmitteilung hin. Sie müssen spätestens einen Monat, nachdem Sie die Änderungsmitteilung erhalten haben, kündigen. Die Kündigung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, an dem die Beitragserhöhung wirksam werden würde. Der Versicherungsvertrag läuft danach ohne Anspruch auf Erbrechtsberatung und mit einem entsprechend reduzierten Beitrag weiter.
Ermäßigen sich die Preise für die Erbrechtsberatung um mehr als zehn Prozent, werden wir Ihren Beitrag vom Beginn der nächsten → Versicherungsperiode an entsprechend absenken.
Kündigung der Erbrechtsberatung
- Wir haben das Recht, den Vertrag in Bezug auf die Erbrechtsberatung zu kündigen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Mit dem Anbieter der Erbrechtsberatung arbeiten wir nicht mehr zusammen und
- es kommt keine Kooperation mit einem anderweitigen Anbieter zustande.
Der Versicherungsvertrag läuft danach ohne Anspruch auf Erbrechtsberatung und mit einem entsprechend reduzierten Beitrag weiter.