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- Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir gegen Vorlage des Versicherungsscheines.
- Der Tod der versicherten Person ist uns unverzüglich anzuzeigen. Außer den in Absatz 1. genannten Unterlagen sind uns einzureichen:
- eine amtliche, Geburtsdatum und Geburtsort enthaltende Sterbeurkunde,
- ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursache sowie - außer
bei Versicherungsverträgen nach Tarif_K08_ - über Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tode der versicherten Person geführt hat.
Die mit den Nachweisen verbundenen Kosten trägt derjenige, der die Versicherungsleistungen beansprucht.
- Zur Klärung unserer Leistungspflicht können wir auf unsere Kosten notwendige weitere Nachweise und Auskünfte verlangen.
- Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangsberechtigten kostenfrei im Inland. Bei Überweisungen in das Ausland erfolgt die Überweisung auf Kosten und Gefahr des Empfangsberechtigten.