§ 3

weight: 3 Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den Vertrag mit uns abgeschlossen haben. Vor dem im Versicherungsschein angegebenen Beginn der Versicherung besteht kein Versicherungsschutz. Unsere Leistungspflicht kann entfallen, wenn Sie den Beitrag nicht rechtzeitig zahlen. Das heißt, Sie können in diesem Fall Ihren Versicherungsschutz verlieren. Weitere Informationen dazu finden Sie in § 6 Absatz 2 und 3 sowie § 7.

Ihre Versicherung beginnt um 0.00 Uhr des Tages des vereinbarten Versicherungsbeginns und endet bei Tod der versicherten Person.

Endet Ihre Versicherung nicht durch Tod, sondern aus einem anderen Grund – insbesondere durch eine Kündigung, endet die Versicherung um 24.00 Uhr des Tages, zu dem die Beendigung Ihrer Versicherung wirksam wird.