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- In den Verein können alle natürlichen Personen aufgenommen werden. In jedem Tarif wird ein Höchsteintrittsalter festgelegt.
- Aufnahme- und Änderungsanträge sind dem Verein in Textform einzureichen. Bei Ablehnung eines Antrags ist der Verein zur Angabe von Gründen nicht verpflichtet.
- Dem Mitglied ist neben den nach den jeweils aktuellen gesetzlichen Vorschriften bereits ausgehändigten Unterlagen eine Mitglieds- und Versicherungsurkunde (= Versicherungsschein) zu übersenden. Das Mitgliedschafts- und Versicherungsverhältnis beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrages.