§ 2

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  1. In den Verein können alle natürlichen Personen aufgenommen werden. In jedem Tarif wird ein Höchsteintrittsalter festgelegt.
  2. Aufnahme- und Änderungsanträge sind dem Verein in Textform einzureichen. Bei Ablehnung eines Antrags ist der Verein zur Angabe von Gründen nicht verpflichtet.
  3. Dem Mitglied ist neben den nach den jeweils aktuellen gesetzlichen Vorschriften bereits ausgehändigten Unterlagen eine Mitglieds- und Versicherungsurkunde (= Versicherungsschein) zu übersenden. Das Mitgliedschafts- und Versicherungsverhältnis beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrages.