weight: 16
- Diese Satzung findet Anwendung auf alle Versicherungsverhältnisse, die nach ihrem Inkrafttreten abgeschlossen werden. Für frühere Versicherungsverhältnisse finden die jeweils zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser früheren Versicherungsverhältnisse gültigen Satzungen auch weiterhin Anwendung.
- In Bezug auf die von der Vorsorgeversicherung Nürnberg VaG und dem Versicherungsverein »Kurhessische Poststerbekasse« übernommenen Versicherungsverhältnisse finden die jeweilig zum Zeitpunkt der Übertragung für das Versicherungsverhältnis geltenden Bedingungen Anwendung, d.h. die Bedingungen der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Versicherungsverhältnisses gültigen Satzung sowie der jeweils gültigen Beitrags- und Leistungstarife der Vorsorgeversicherung Nürnberg VaG bzw. des Versicherungsvereins »Kurhessische Poststerbekasse« unter Berücksichtigung solcher Änderungen, denen das Mitglied ausdrücklich zugestimmt oder welche die Aufsichtsbehörde mit Wirkung auch für bestehende Versicherungsverhältnisse genehmigt hat. Entsprechend der Genehmigung der Aufsichtsbehörde finden die Bedingungen dieser Satzung auf die von der Vorsorgeversicherung Nürnberg VaG und dem Versicherungsverein »Kurhessische Poststerbekasse« übernommenen Versicherungsverhältnisse in Bezug auf Änderungsanträge (§ 2 Nr. 2), die Auszahlung der Versicherungssumme (§ 4 Nr. 5, 6, 7 und 8), den Austritt und Ausschluss aus dem Verein (§ 5 Nr. 1 bis 4), Mitteilungen von Adress- und Namensänderungen (§ 6) sowie die Erhöhung der Beiträge und/oder Reduzierung der Leistungen, soweit ein Jahresfehlbetrag nicht aus der Verlustrücklage noch aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung gedeckt werden kann (§ 14 Nr. 3), Anwendung. In Bezug auf die Verhältnisse des Vereins gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Abschlusses des Versicherungsverhältnisses die jeweils aktuelle Satzung.
- Diese Neufassung der Satzung tritt am 25.02.2025 in Kraft.
Letzte Änderungen genehmigt durch Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 25.02.2025, Geschäftszeichen: VA 22-I 5002/00702#00006.