§ 1

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  1. Der Verein ist eine Sterbekasse und führt den Namen Hinterbliebenenkasse der Heilberufe HDH Versicherungsverein a.G. in München. Der Verein ist ein kleinerer Versicherungsverein im Sinne des § 210 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).
  2. Der Verein leistet im Todesfall (Versicherungsfall) seiner Mitglieder ein Sterbegeld. Darüber hinaus betreibt der Verein die Abwicklung für den von der Vorsorgeversicherung Nürnberg VaG bis zum 31.10.2012 abgeschlossenen und von der Vorsorgeversicherung Nürnberg VaG übernommenen Bestand der Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall und gewährt beim Tod des Mitglieds beziehungsweise bei Ablauf des Versicherungsvertrags die jeweils vereinbarte Leistung. Der Verein kann auch Lebensversicherungsverträge an andere Versicherungsunternehmen vermitteln.
  3. Das Geschäftsgebiet des Vereins ist die Bundesrepublik Deutschland.
  4. Die Bekanntmachungen des Vereins erfolgen im Bundesanzeiger oder im Internet auf der Homepage der HDH.
  5. Der Verein unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Versicherungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn.

II. Beiträge und Mitgliedschaft