weight: 6 (1) Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein vereinbarten Zeitpunkt, spätestens nach Ablauf der Wartezeit.
(2) Sie haben die Wahl zwischen sofortigem Versicherungsschutz mit Gesundheitserklärung oder einer Wartezeit von 24 Monaten ohne Gesundheitserklärung. Die Wartezeit gilt nicht für den Unfalltod.
(3) Ist die erste Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht gezahlt, so sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Es sei denn, Sie genießen sofortigen Versicherungsschutz oder Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten.