weight: 5 (1) Bei Tod durch Unfall gewähren wir der versicherten Person mit Eingang des vollständig ausgefüllten Antrages sofortigen Versicherungsschutz in Höhe der Versicherungssumme, maximal jedoch 20.000 Euro. Dieser Versicherungsschutz endet mit dem Zustandekommen des Hauptvertrages. Eine gesonderte Prämie wird für diesen ergänzenden Versicherungsschutz nicht erhoben.
(2) Kommt der Hauptvertrag aus Gründen, die nichts mit dem Tod durch Unfall zu tun haben, nicht zustande, so erlischt die vorläufige Deckung von Anfang an.
(3) Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Die Unfreiwilligkeit wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet.