weight: 12 (1) Wir gewähren auch dann Versicherungsschutz, wenn die versicherte Person außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Folge kriegerischer Ereignisse, an denen sie nicht aktiv beteiligt war, verstirbt.
(2) Verstirbt die versicherte Person durch kriegerische Ereignisse, an denen sie aktiv beteiligt war, besteht kein Versicherungsschutz.