Amtliche Friedhofsgebühren im Überblick
Tarifstand: 2021🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext
1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 2021 (1. Änderungssatzung vom 26.02.2021, rückwirkend ab 01.01.2017) Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
Satzung für die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Zschopau (Friedhofsgebührensatzung, 2016)
Satzung für die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Zschopau Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.03.2014 (SächsGVBI S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetztes vom 29.04.2015 (SächsGVBI. S. 349), der§§ 1, 2, 9 und 1 O des Sächsiscla.en Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.08.200.4 (Säch~~VBI. S. 418; 2005 S. 306), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28.11.2013 ;(SächsGVBI. S. 82~); des § 25 Abs. 1 des Sächsischen Verwaltungskostengesetzes (SächsVWKG) Fassunq dei~ Bekanntrnachunq vom 17.09.2003 (SächsGVBI. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 31 des Gesetzes vorn 27.01 :2012 (SächsGVBI. S. 130) und durch
Artikel 38 Gesetz zur Modernisierung der Sächsischen ; Verwaltunq und zur Vereinfachung von
Verwaltungsgesetzen vom 05.05.2004 (SächsGVBI s. -148) sowie des § 35 der Satzung der Stadt Zschopau für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 06.04.2016 hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zschopau in seiner Sitzung am 04.05.2016 die folgende Friedhofsgebührensatzung für die Stadt Zschopau beschlossen.
§ 1 Gebührenpflicht
Für die Benutzung der städtischen Friedhöfe der Stadt Zschopau und ihrer Einrichtungen sowie für Leistungen der Friedhofsverwaltung werden Gebühren nach der Anlage zu dieser Satzung erhoben.
§ 2 Gebührenschuldner
(1) Zur Entrichtung der Gebühren verpflichtet (Gebührenschuldner) sind der Besteller (Auftraggeber), die Personen, deren Verpflichtung oder Interessen durch die Leistung wahrgenommen werden, oder die Benutzer des Friedhofs und seiner Einrichtungen. (2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 3 Entstehen und Entrichtung der Gebühren
(1) Die Gebühren entstehen mit der Benutzung der Friedhöfe einschließlich ihrer Einrichtungen oder Beanspruchung der Dienstleistung. (2) Die Gebühren sind sofort fällig und an die Stadtkasse Zschopau zu überweisen, wenn sich aus dem Gebührenbescheid nicht eine andere Fälligkeit ergibt. (3) Die Friedhofsunterhaltungsgebühr wird jährlich mit Bescheid bekannt gegeben und ist jeweils zum bis zum 30.04. des laufenden Jahres zur Zahlung fällig. Wir das Grab im laufe des Jahres neu belegt, entsteht die Friedhofsunterhaltungsgebühr mit der Inanspruchnahme der Grabstelle und wird mit der Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung an den Gebührenschuldner zur Zahlung fällig. Im ersten und im letzten Jahr der Inanspruchnahme der Grabstelle ist die Friedhofsunterhaltungsgebühr jeweils anteilig zu entrichten.
§ 4 Auskunftspflicht
Die Gebührenschuldner haben zur Veranlagung der Gebühren vollständige und richtige Auskünfte zu erteilen.
§ 5 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig nach § 6 Abs. 2 Ziffer 2 SächsKAG handelt, wer seiner Zahlungspflicht nach § 1 dieser Satzung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, seiner Auskunftspflicht nach§ 4 dieser Satzung nicht nachkommt oder unvollständige oder unrichtige Auskünfte erteilt. (2) Gemäß § 6 Abs. 3 SächsKAG kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000,00 EUR geahndet werden.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.06.2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Krumhermersdorf vom 14.03.1991 mit allen Nachträgen außer Kraft. / Zschopau, den 12.0 ~016 Hinweis nach § 4 Abs. 4 SächsGemO Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
- 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
- 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
- 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
- 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
- a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
- b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung es Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder-Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. Zschopau, n 12.05. 0£
Anlage zur Satzung für die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Zschopau Gebührentarif
- 1. Grabplatzgebühren für Urnenreihengrabstätten 1.1 für eine Urnenreihengrabstätte (Einzelgrab) 194,16 EUR 1.2 Anonyme Urnenreihengrabstätte 95,56 EUR
- 2. Gebühren für die Verleihung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte (§ 17 Abs. 2) 2.1 für jede Urnenstelle (Doppelgrabstätte) 159,27 EUR je Doppelgrabstätte 2.2 Wiedererwerb des Nutzungsrechts für 20 Jahre 159,27 EUR je Doppelgrabstätte 2.3 Verlängerung des Nutzungsrechts und Jahr 1/20 der Erwerbsgebühr 2.4 für jede Urnenstelle (Vierergrabstätte) 126,41 EUR je Vierergrabstätte für 2.2 Wiedererwerb des Nutzungsrechts 20 Jahre 126,41 EUR je Vierergrabstätte 2.3 Verlängerung des Nutzungsrechts und Jahr 1/20 der Erwerbsgebühr
- 3. Gebühren für das Graben und Schließen in Reihen- und Wahlgrabstätten 3.1 U men beisetzu ng 15, 17 EUR
- 4. Gebühren für Ausgrabungen und Umbettungen 4.1 Ausgrabung je angefangene Urne Stunde 10,11 EUR 4.2 Umbettung innerhalb eines städt./gemeindl. Friedhofs 4.3 je angefangene Urne Stunde 10,11 EUR
- 5. Friedhofsunterhaltungsgebühren 5.1 Urnenreihen-/Urnendauergrabstätten pro Jahr und Grabstätte 73,18 EUR 5.2 Anonyme Urnenreihengrabstätte (Einmalzahlung für 20 Jahre) 1.463,57 EUR 6.Benutzungsgebühr 6.1 Trauerhalle Krumhermersdorf 300,91 EUR 6.2 Trauerhalle Zschopau 237,41 EUR
- 7. Verwaltungsgebühren 7.1 Genehmigung zur Veränderung und Aufstellung eines Grabmals 42, 18 EUR 7.2 Zustimmung zur Ausgrabung von Urnen 42,18 EUR
- 8. Sonderleistungen die nicht in der Gebührensatzung aufgeführt sind 8.1 je Arbeitsstunde technischer Bereich 10,11 EUR 8.2 je Arbeitsstunde Verwaltungsbereich 28,99 EUR
Stadtverwaltung Zschopau Zschopau, 17.05.2016 B E S C H L U S S NR. 179 zum öffentlichen Teil der 26. Sitzung des Stadtrates der Großen Kreisstadt Zschopau am 04.05.2016 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zschopau beschließt die .Satzung für die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Zschopau. Abstimmungsergebnis: Soll: Ist: Dafür: Dagegen: Enthaltungen: Befangen: 11 1 I I
2. Änderungssatzung Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
1. Änderungssatzung zur Satzung für die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Zschopau (2021)
- 1. Änderungssatzung der Satzung für die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Zschopau in der Fassung vom 12.05.2016 Aufgrund & 4 Sächsische Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBi. S. 62), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 2. Juli 2019 (SächsGVBil. S. 542) geändert worden ist und 8 2 Sächsisches Kommunalabgabengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBi. S. 116), das durch Artikel 2 Absatz 17 des Gesetzes vom 5. April 2019 (SächsGVBi. S. 245) geändert worden st, beschließt der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zschopau in seiner Sitzung am 24.02.2021 mit Beschluss Nr. 151 folgende 1. Änderungssatzung: Artikel 1 Änderung der Gebührensatzung Die Satzung für die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Zschopau in der Fassung vom 12.05.2016 (Stadtkurier Zschopau Ausgabe Mai 2016 vom 25.05.2016) wird wie folgt geändert: Die Anlage der Satzung für die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Zschopau in der Fassung vom 12.05.2016 wird durch die als „Anlage“ dieser Änderungssatzung beigefügten Anlage ersetzt. Artikel 2 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft. Zschopau, den 26.02.2021 „8m Ober Anlage Anlage der 1. Änderungsatzung Nach $ 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
- 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
- 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, und Siege: üfgermeister
- 3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach $ 52 Absatz 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
- 4. vor Ablauf der in $ 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
- a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
- b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in 8 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Zschopau, den 26.02.2021 ig Siegel’; Ober er
Grabnutzungsgebühr Bestattungsgebühr Friedhofunterhaltungsgebühr Benutzungsgebühr Verwaltungsgebühr Anlage - Gebührenverzeichnis Grabart Gebühren Urnenreihengrab (Einzelgrab) 187,36 € Urnenwahlgrab (Doppelgrabstelle) 153,69 € Verlängerung 7,68 € Urnenwahlgrab (Vierergrabstelle) 121,98 € Verlängerung 6,10 € Anonyme Urnengrabstelle 92,22 € zzgl. Einmalgebühr Friedhofsunterhaltung 813,95 € Gesamtsumme 906,17 € Urnengrabanfertigung 15,17€ Ausgrabung für Umbettung von Urnen je angefangene Stunde 10,11€ Friedhofsunterhaltungsgebühr pro Jahr 40,70 € Friedhofsunterhaltungsgebühr anonyme Urnengrabstelle (Einmalzahlung) 813,95 € Trauerhalle Zschopau 237,41 € Trauerhalle Krumhermersdorf 298,63 € Genehmigung zur Veränderung und Aufstellung eines Grabmals 37,51 € Zustimmung zur Ausgrabung von Urnen 37,51 € Sonderleistungen die nicht in der Gebührensatzung aufgeführt sind : je Arbeitsstunde technischer Bereich 10,11€ 28,99 € je Arbeitsstunde Verwaltungsbereich
🧮 Interaktiver Kosten-Baukasten: Was kostet eine Bestattung in Zschopau?
Da jede Satzung andere Positionen enthält, können Sie hier die amtlichen Gebühren von Zschopau mit Ihren persönlichen Wünschen kombinieren. Alle Häkchen und Euro-Beträge sind frei anpassbar!
Friedhofsgebühren in Nachbargemeinden von Zschopau (Sachsen)
Direkter Gebühren- und Satzungsvergleich mit benachbarten Städten und Gemeinden im selben Landkreis bzw. PLZ-Gebiet: