Gebührenordnung – Worms

Vollständige Gebührenordnung für Worms.

Gebührenordnung

4 Abschnitte.

§ 1 Paragraph 1

Allgemeines

Für die Benutzung der Friedhöfe, der Einrichtungen des Integrationsbetriebs Friedhof, seiner Anlagen und den damit verbundenen Leistungen werden Benutzungsgebühren, Bestattungsgebühren und Verwaltungsgebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben.

Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung.

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Friedhofsgebührensatzung 7/30/2

§ 2 Paragraph 2

Gebührenpflicht

Gebührenpflichtig ist:

1.) -wer eine oder mehrere in dieser Satzung aufgeführte Leistungen beantragt oder in Auftrag gibt, , 2.) -wer nach § 9 des Bestattungsgesetzes Bestattungspflichtiger ist.

Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtpflichtige

3.) bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.

§ 3 Paragraph 3

Entstehen der Ansprüche und Fälligkeit

1.) Die Gebührenpflicht entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen in der Stadt Worms (FuB); bei antragsabgängigen Leistungen entsteht die Gebührenpflicht mit Antragstellung; bei Verwaltungsgebühren entsteht die Gebühr mit Beendigung der jeweiligen Amtshandlung. 2.) Die Gebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

§ 4 Hinweis

Inkrafttreten

1.) Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. ) 2.) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Gebührenerhebung für das Friedhofs- und Begräbniswesen in der Stadt Worms vom 02.04.1990 außer Kraft.)

Worms, den 18.12.2024 gez. Adolf Kessel Oberbürgermeister

*) Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Worms Nr. 54 am 20.12.2024

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, wenn eine Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist.

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Friedhofsgebührensatzung 7/30/2

Anlage zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Worms vom 18.12.2024

Original-Gebührenordnung als PDF

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