Wittenberge

1. Originalwortlaut: Gebührenordnung

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich.

Wittenberge

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Wittenberge

(Friedhofsgebührensatzung)

Auf Grundlage der §§ 3 und 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18.12.2007 (GVBl.I, S. 286) in der jeweils geltenden Fassung sowie der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) vom 31.03.2004 (GVBl. I, S. 174), in der jeweils geltenden Fassung sowie der Friedhofssatzung der Stadt Wittenberge vom 24.02.2016 in der jeweils geltenden Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wittenberge in ihrer Sitzung am 24.02.2016 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Geltungsbereich

Diese Friedhofsgebührensatzung gilt für den Waldfriedhof Wittenberge und für den ländlichen Friedhof des Ortsteiles Hinzdorf.

§ 2

Allgemeines

(1) Für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Einrichtungen sowie für sonstige in § 6 aufgeführte Leistungen der Friedhofsverwaltung werden Gebühren nach dieser Gebührensatzung erhoben. (2) Die Gebühren werden kostendeckend für die Bewirtschaftung des Friedhofs eingesetzt.

§ 3

Gebührenpflichtige

(1) Gebührenpflichtig sind der Antragsteller oder der berechtigte Nutzungsberechtigte. (2) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.

§ 4

Festsetzung und Fälligkeit

(1) Die Gebührenpflicht entsteht mit Bekanntgabe des Gebührenbescheides. (2) Die Gebühr wird einen Monat nach Zugang des Gebührenbescheides fällig. Dem Zahlungspflichtigen steht gegen die Gebührenfestsetzung binnen eines Monats Widerspruch zu. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. (3) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungsverfahren eingezogen.

§ 5

Stundung der Gebühren

Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen persönlicher oder sachlicher Härte gestundet werden.

§ 6

Gebührentarif

I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten

1.Reihengrabstätte:
a) für Personen über 5 Jahre
- für 25 Jahre255,00 Euro
b) für Personen bis 5 Jahre
- für 20 Jahre153,00 Euro
2.Wahlgrabstätte (mit allgemeinen und besonderen Gestaltungsvorschriften)
a) für 25 Jahre
- je Grabstelle356,00 Euro
b) für jedes Jahr der Verlängerung
- je Grabstelle15,00 Euro
3.Umenreihengrabstätte
für 25 Jahre
- je Grabstelle142,00 Euro
4.Umenwahlgrabstätte (mit allgemeinen und besonderen Gestaltungsvorschriften)
a) für 25 Jahre
- je Grabstelle199,00 Euro
b) für jedes Jahr der Verlängerung
- je Grabstelle8,00 Euro
5.Anonyme Grabstätte
a) Erdbestattung
- für 25 Jahre593,00 Euro
b) Umenbeisetzung
- für 25 Jahre255,00 Euro
6.Rasengrabstätte
a) Erdbestattung
- für 25 Jahre780,00 Euro
b) Umenbeisetzung
- für 25 Jahre317,00 Euro
7.Für Grabstätten, die vor dem 01.01.1993 nutzungsrechtlich erworben wurden, werden bei der Nachbeisetzung für jedes Jahr der Verlängerung des Nutzungsrechts folgende Gebühren erhoben:
a) Doppelgrabstätte
- je Grabstelle15,00 Euro
b) 1/2 Doppelgrabstätte15,00 Euro
c) Urnengrabstätte
- je Grabstelle8,00 Euro
d) Erbgrabstätte
- je Grabstelle33,00 Euro
e) Gärtchengrabstätte - Gärt I 0004-0007
Gärt I 0010-0019
Gärt II 0086A-0086D je Grabstelle15,00 Euro
f) Gärtchengrabstätte - Gärt I 0001-0003
Gärt I 0008-0009A
Gärt II 0073-0093 je Grabstelle33,00 Euro

8.Erdwahlrasengrabstätte
a) für 25 Jahre796,00 Euro
- je Grabstelle
b) für jedes Jahr der Verlängerung32,00 Euro
- je Grabstelle
9.Urnenwahlrasengrabstätte
a) für 25 Jahre325,00 Euro
- je Grabstelle
b) für jedes Jahr der Verlängerung13,00 Euro
- je Grabstelle
10.Baumgrabstätte
a) für 25 Jahre625,00 Euro
- je Grabstelle
b) für jedes Jahr der Verlängerung25,00 Euro
- je Grabstelle

II. Gebühren für die Beisetzung (für das Ausheben und Verfüllen der Gruft-inkl. Nebenleistungen)

a)bei Verstorbenen bis 5 Jahre (Erdbestattung)246,00 Euro
b)bei Verstorbenen über 5 Jahre (Erdbestattung)576,00 Euro
c)für Nachbeisetzungen (Erdbestattung)630,00 Euro
d)für eine Urnenbeisetzung120,00 Euro

III. Gebühren für die Benutzung des Kühlraumes, der Friedhofskapelle und Friedhofsunterhaltungsgebühren (FUG)

a)Gebühr für die Benutzung des Kühlraumes
- je Bestattungsfall12,00 Euro
b)Gebühr für die Benutzung der Friedhofskapelle
- für 0,5 Stunden120,00 Euro
- für jede weitere angefangene 0,5 Stunden120,00 Euro
c)Gebühr für die Benutzung des Schauraumes
- je Bestattungsfall52,00 Euro
d)Friedhofsunterhaltungsgebühr f. 25 Jahre (FUG) (Wasserversorgung, Unratbeseitigung, Wegeunterhaltung und laufende gärtnerische Unterhaltung der Anlagen)
- je Grabstelle365,00 Euro
e)Friedhofsunterhaltungsgebühr f.25 Jahre (FUG)
bei Nachbeisetzungen für Erd- und Urnenbestattung (weitere Bestattung auf mehrstelligen Grabstätten) für jedes Jahr der Verlängerung
- je Grabstelle14,60 Euro
f)Friedhofsunterhaltungsgebühren (FUG)
- für 20 Jahre (Kindergrab)292,00 Euro

IV. Gebühren für Personal und Technik (Anzahl der Träger nach Bedarf)

a)1 Sargträger32,00 Euro
b)1 Urnenträger32,00 Euro
c)1 Kraftfahrer32,00 Euro
d)1 E-Mobil (nur in Verbindung mit einem Kraftfahrer)12,00 Euro

V. Aus- und Umbettungen

  1. 1. Der Antragsteller trägt sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der beantragten Aus- oder Umbettung stehen.
  2. 2. Ausbettungen werden nach den anfallenden Kosten berechnet. Grundlage dafür sind die jeweiligen Verrechnungssätze des Betriebshofes Stadt Wittenberge.
  3. 3. Die Gebühr der Bestattung bzw. der Beisetzung richtet sich nach § 6 dieser Satzung.
  4. 4. Die Gebühr für eine Umbettung innerhalb der Wittenberger Friedhöfe setzt sich aus der Ausbettung und einer Bestattung oder Beisetzung in einer anderen Grabstätte zusammen.
  5. 5. Verwaltungsgebühr je Aus- oder Umbettung 62,00 Euro

VI. Gebühr für das Einrichten der Grabstätte (zum Beispiel: Grabstätte anlegen, Hecke pflanzen, Erde auffüllen, Rasen ansäen und gießen der Pflanzware)

1. Kindergrab100,00 Euro
2. Reihengrabstätte104,00 Euro
3. Erdwahlgrab mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften
1-stellig60,00 Euro
2-stellig87,00 Euro
3-stellig107,00 Euro
4-stellig126,00 Euro
5-stellig146,00 Euro
4. Erdwahlgrab mit besonderen Gestaltungsvorschriften
1-stellig104,00 Euro
2-stellig143,00 Euro
3-stellig174,00 Euro
4-stellig206,00 Euro
5-stellig244,00 Euro
5. Urnenreihengrabstätte94,00 Euro
6. Urnenwahlgrab mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften
1-stellig24,00 Euro
2-stellig38,00 Euro
3-stellig51,00 Euro
4-stellig64,00 Euro
5-stellig77,00 Euro
7. Urnenwahlgrab mit besonderen Gestaltungsvorschriften
1-stellig94,00 Euro
2-stellig132,00 Euro
3-stellig182,00 Euro
4-stellig231,00 Euro
5-stellig274,00 Euro
8. Anonyme Erdbestattung92,00 Euro

9. Anonyme Urnenbeisetzung61,00 Euro
10. Erdrasengrabstätte97,00 Euro
11. Urnenrasengrabstätte63,00 Euro
12. Erdwahlrasengrabstätte
1-stellig125,00 Euro
2-stellig188,00 Euro
3-stellig250,00 Euro
4-stellig315,00 Euro
5-stellig380,00 Euro
13. Urnenwahlrasengrabstätte
2-stellig120,00 Euro
3-stellig160,00 Euro
4-stellig200,00 Euro
5-stellig240,00 Euro
14. Baumgrabstätte
1-stellig70,00 Euro
2-stellig140,00 Euro
3-stellig210,00 Euro
4-stellig280,00 Euro
5-stellig350,00 Euro

VII. Gebühren für besondere Leistungen

  1. 1. Für die Genehmigung zur Errichtung oder Änderung von Grabmalen und / oder Einfassungen. 62,00 Euro
  2. 2. Für alle weiteren Leistungen, die im Gebührentarif nicht enthalten sind, setzt die Friedhofsverwaltung die Gebühren nach den tatsächlich anfallenden Aufwandskosten fest. Grundlage zur Aufwandsermittlung sind die jeweils gültigen Verrechnungssätze des Betriebshofes Stadt Wittenberge.

§ 7

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt ab 01.04.2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung vom 29.06.2011 einschließlich ihrer 1. Änderung außer Kraft.

Wittenberge, den 01.03.2016

gez. Dr. Oliver Hermann

Dr. Oliver Hermann Bürgermeister der Stadt Wittenberge

Die öffentliche Bekanntmachung der Satzung gem. § 14 Hauptsatzung erfolgte am 09.03.2016 im Prignitz Express.

2. Originalwortlaut: Friedhofssatzung

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich.

Wittenberge

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Wittenberge

(Friedhofsgebührensatzung)

Auf Grundlage der §§ 3 und 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18.12.2007 (GVBl.I, S. 286) in der jeweils geltenden Fassung sowie der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) vom 31.03.2004 (GVBl. I, S. 174), in der jeweils geltenden Fassung sowie der Friedhofssatzung der Stadt Wittenberge vom 24.02.2016 in der jeweils geltenden Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wittenberge in ihrer Sitzung am 24.02.2016 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Geltungsbereich

Diese Friedhofsgebührensatzung gilt für den Waldfriedhof Wittenberge und für den ländlichen Friedhof des Ortsteiles Hinzdorf.

§ 2

Allgemeines

(1) Für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Einrichtungen sowie für sonstige in § 6 aufgeführte Leistungen der Friedhofsverwaltung werden Gebühren nach dieser Gebührensatzung erhoben. (2) Die Gebühren werden kostendeckend für die Bewirtschaftung des Friedhofs eingesetzt.

§ 3

Gebührenpflichtige

(1) Gebührenpflichtig sind der Antragsteller oder der berechtigte Nutzungsberechtigte. (2) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.

§ 4

Festsetzung und Fälligkeit

(1) Die Gebührenpflicht entsteht mit Bekanntgabe des Gebührenbescheides. (2) Die Gebühr wird einen Monat nach Zugang des Gebührenbescheides fällig. Dem Zahlungspflichtigen steht gegen die Gebührenfestsetzung binnen eines Monats Widerspruch zu. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. (3) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungsverfahren eingezogen.

§ 5

Stundung der Gebühren

Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen persönlicher oder sachlicher Härte gestundet werden.

§ 6

Gebührentarif

I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten

1.Reihengrabstätte:
a) für Personen über 5 Jahre
- für 25 Jahre255,00 Euro
b) für Personen bis 5 Jahre
- für 20 Jahre153,00 Euro
2.Wahlgrabstätte (mit allgemeinen und besonderen Gestaltungsvorschriften)
a) für 25 Jahre
- je Grabstelle356,00 Euro
b) für jedes Jahr der Verlängerung
- je Grabstelle15,00 Euro
3.Umenreihengrabstätte
für 25 Jahre
- je Grabstelle142,00 Euro
4.Umenwahlgrabstätte (mit allgemeinen und besonderen Gestaltungsvorschriften)
a) für 25 Jahre
- je Grabstelle199,00 Euro
b) für jedes Jahr der Verlängerung
- je Grabstelle8,00 Euro
5.Anonyme Grabstätte
a) Erdbestattung
- für 25 Jahre593,00 Euro
b) Umenbeisetzung
- für 25 Jahre255,00 Euro
6.Rasengrabstätte
a) Erdbestattung
- für 25 Jahre780,00 Euro
b) Umenbeisetzung
- für 25 Jahre317,00 Euro
7.Für Grabstätten, die vor dem 01.01.1993 nutzungsrechtlich erworben wurden, werden bei der Nachbeisetzung für jedes Jahr der Verlängerung des Nutzungsrechts folgende Gebühren erhoben:
a) Doppelgrabstätte
- je Grabstelle15,00 Euro
b) 1/2 Doppelgrabstätte15,00 Euro
c) Urnengrabstätte
- je Grabstelle8,00 Euro
d) Erbgrabstätte
- je Grabstelle33,00 Euro
e) Gärtchengrabstätte - Gärt I 0004-0007
Gärt I 0010-0019
Gärt II 0086A-0086D je Grabstelle15,00 Euro
f) Gärtchengrabstätte - Gärt I 0001-0003
Gärt I 0008-0009A
Gärt II 0073-0093 je Grabstelle33,00 Euro

8.Erdwahlrasengrabstätte
a) für 25 Jahre796,00 Euro
- je Grabstelle
b) für jedes Jahr der Verlängerung32,00 Euro
- je Grabstelle
9.Urnenwahlrasengrabstätte
a) für 25 Jahre325,00 Euro
- je Grabstelle
b) für jedes Jahr der Verlängerung13,00 Euro
- je Grabstelle
10.Baumgrabstätte
a) für 25 Jahre625,00 Euro
- je Grabstelle
b) für jedes Jahr der Verlängerung25,00 Euro
- je Grabstelle

II. Gebühren für die Beisetzung (für das Ausheben und Verfüllen der Gruft-inkl. Nebenleistungen)

a)bei Verstorbenen bis 5 Jahre (Erdbestattung)246,00 Euro
b)bei Verstorbenen über 5 Jahre (Erdbestattung)576,00 Euro
c)für Nachbeisetzungen (Erdbestattung)630,00 Euro
d)für eine Urnenbeisetzung120,00 Euro

III. Gebühren für die Benutzung des Kühlraumes, der Friedhofskapelle und Friedhofsunterhaltungsgebühren (FUG)

a)Gebühr für die Benutzung des Kühlraumes
- je Bestattungsfall12,00 Euro
b)Gebühr für die Benutzung der Friedhofskapelle
- für 0,5 Stunden120,00 Euro
- für jede weitere angefangene 0,5 Stunden120,00 Euro
c)Gebühr für die Benutzung des Schauraumes
- je Bestattungsfall52,00 Euro
d)Friedhofsunterhaltungsgebühr f. 25 Jahre (FUG) (Wasserversorgung, Unratbeseitigung, Wegeunterhaltung und laufende gärtnerische Unterhaltung der Anlagen)
- je Grabstelle365,00 Euro
e)Friedhofsunterhaltungsgebühr f.25 Jahre (FUG)
bei Nachbeisetzungen für Erd- und Urnenbestattung (weitere Bestattung auf mehrstelligen Grabstätten) für jedes Jahr der Verlängerung
- je Grabstelle14,60 Euro
f)Friedhofsunterhaltungsgebühren (FUG)
- für 20 Jahre (Kindergrab)292,00 Euro

IV. Gebühren für Personal und Technik (Anzahl der Träger nach Bedarf)

a)1 Sargträger32,00 Euro
b)1 Urnenträger32,00 Euro
c)1 Kraftfahrer32,00 Euro
d)1 E-Mobil (nur in Verbindung mit einem Kraftfahrer)12,00 Euro

V. Aus- und Umbettungen

  1. 1. Der Antragsteller trägt sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der beantragten Aus- oder Umbettung stehen.
  2. 2. Ausbettungen werden nach den anfallenden Kosten berechnet. Grundlage dafür sind die jeweiligen Verrechnungssätze des Betriebshofes Stadt Wittenberge.
  3. 3. Die Gebühr der Bestattung bzw. der Beisetzung richtet sich nach § 6 dieser Satzung.
  4. 4. Die Gebühr für eine Umbettung innerhalb der Wittenberger Friedhöfe setzt sich aus der Ausbettung und einer Bestattung oder Beisetzung in einer anderen Grabstätte zusammen.
  5. 5. Verwaltungsgebühr je Aus- oder Umbettung 62,00 Euro

VI. Gebühr für das Einrichten der Grabstätte (zum Beispiel: Grabstätte anlegen, Hecke pflanzen, Erde auffüllen, Rasen ansäen und gießen der Pflanzware)

1. Kindergrab100,00 Euro
2. Reihengrabstätte104,00 Euro
3. Erdwahlgrab mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften
1-stellig60,00 Euro
2-stellig87,00 Euro
3-stellig107,00 Euro
4-stellig126,00 Euro
5-stellig146,00 Euro
4. Erdwahlgrab mit besonderen Gestaltungsvorschriften
1-stellig104,00 Euro
2-stellig143,00 Euro
3-stellig174,00 Euro
4-stellig206,00 Euro
5-stellig244,00 Euro
5. Urnenreihengrabstätte94,00 Euro
6. Urnenwahlgrab mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften
1-stellig24,00 Euro
2-stellig38,00 Euro
3-stellig51,00 Euro
4-stellig64,00 Euro
5-stellig77,00 Euro
7. Urnenwahlgrab mit besonderen Gestaltungsvorschriften
1-stellig94,00 Euro
2-stellig132,00 Euro
3-stellig182,00 Euro
4-stellig231,00 Euro
5-stellig274,00 Euro
8. Anonyme Erdbestattung92,00 Euro

9. Anonyme Urnenbeisetzung61,00 Euro
10. Erdrasengrabstätte97,00 Euro
11. Urnenrasengrabstätte63,00 Euro
12. Erdwahlrasengrabstätte
1-stellig125,00 Euro
2-stellig188,00 Euro
3-stellig250,00 Euro
4-stellig315,00 Euro
5-stellig380,00 Euro
13. Urnenwahlrasengrabstätte
2-stellig120,00 Euro
3-stellig160,00 Euro
4-stellig200,00 Euro
5-stellig240,00 Euro
14. Baumgrabstätte
1-stellig70,00 Euro
2-stellig140,00 Euro
3-stellig210,00 Euro
4-stellig280,00 Euro
5-stellig350,00 Euro

VII. Gebühren für besondere Leistungen

  1. 1. Für die Genehmigung zur Errichtung oder Änderung von Grabmalen und / oder Einfassungen. 62,00 Euro
  2. 2. Für alle weiteren Leistungen, die im Gebührentarif nicht enthalten sind, setzt die Friedhofsverwaltung die Gebühren nach den tatsächlich anfallenden Aufwandskosten fest. Grundlage zur Aufwandsermittlung sind die jeweils gültigen Verrechnungssätze des Betriebshofes Stadt Wittenberge.

§ 7

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt ab 01.04.2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung vom 29.06.2011 einschließlich ihrer 1. Änderung außer Kraft.

Wittenberge, den 01.03.2016

gez. Dr. Oliver Hermann

Dr. Oliver Hermann Bürgermeister der Stadt Wittenberge

Die öffentliche Bekanntmachung der Satzung gem. § 14 Hauptsatzung erfolgte am 09.03.2016 im Prignitz Express.