Steuerrecht für Sterbegeldversicherungen
Steuerinformation Sterbegeldversicherung / STSG 3/24 A. Versicherungsteuer Beiträge zu Lebensversicherungen sind in Deutschland grundsätzlich von der Versicherungsteuer befreit. Beiträge zu Versicherungen, die Ansprüche auf Kapital-, Renten- oder sonstige Leistungen für den Fall von Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder der verminderten Erwerbsfähigkeit begründen, wie dies beim Sterbegeldtarif L 6-Exklusiv auf Grund einzelner Leistungskomponenten der Fall … Weiterlesen …