Winterhausen, M

1. Originalwortlaut: Gebührenordnung

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich.

Markt Winterhausen Kostensatzung (Inkrafttreten: 02.03.2019)

Seite 1 von 5

![img-0.jpeg](img-0.jpeg)

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis des Marktes Winterhausen

Kostensatzung

Die Gemeinde erlässt aufgrund von Art. 20 des Kostengesetzes und Art. 23 der Gemeindeordnung folgende Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis:

§ 1

Die Gemeinde erhebt für Tätigkeiten im eigenen Wirkungskreis, die sie in Ausübung hoheitlicher Gewalt vornimmt (Amtshandlungen), Kosten (Gebühren und Auslagen).

§ 2

Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem Kostenverzeichnis (Kommunales Kostenverzeichnis, KommKVz), das Anlage zu dieser Satzung ist.2 Für Amtshandlungen, die nicht im Kostenverzeichnis enthalten sind, wird eine Gebühr erhoben, die nach im Kostenverzeichnis bewerteten vergleichbaren Amtshandlungen zu bemessen ist. Fehlt eine vergleichbare Amtshandlung, beträgt die Gebühr fünf bis fünfundzwanzigtausend Euro.

§ 3

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Bekanntmachungsvermerk:

Die Satzung wurde am 01.03.2019 in der Verwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt sowie beim Markt Winterhausen zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Hierauf wurde durch Anschlag an den Amtstafeln hingewiesen.

Die Anschläge wurden am 01.03.2019 angeheftet und am 15.03.2019 wieder abgenommen.

Winterhausen, 18.03.2019

gez.

Luksch

  1. 1. Bürgermeister Markt Winterhausen Kostensatzung (Inkrafttreten: 02.03.2019)

Seite 2 von 5

Kommunales Kostenverzeichnis (KommKVz)

Tarif-gruppeTarif-Nr.GegenstandGebühr Euro
0Allgemeine Verwaltung
00Allgemeine Amtshandlungen
Vorschriften der Tarifgruppen 01-8 des Kostenverzeichnisses gehen den Vorschriften der Tarifgruppe 00 vor.
000Anordnung für den Einzelfall15 bis 600 €
001Beglaubigungen: Beglaubigung von Abschriften, Fotokopien und dgl. von eigenen, dem eigenen Wirkungskreis zuzurechnenden Urkunden
1. wenn die zu beglaubigenden Abschriften, Fotokopien und dgl. nicht von der Gemeinde selbst hergestellt sind0,75 € je angefangene Seite bis zu der für die Erteilung des Originals vorgesehene Gebühr, mindestens 5 €
2. wenn die zu beglaubigenden Abschriften, Fotokopien und dgl. von der Gemeinde selbst hergestellt sind.5 € im Einzelfall Werden mehrere Abschriften, Fotokopien und dgl. gleichzeitig beglaubigt, kann die Gebühr pro Beglaubigung auf die Hälfte ermäßigt werden.
002Bescheinigungen: 1. Erteilung einer Bescheinigung über steuerlich absetzbare Spendenkostenfrei (vgl. Bek. vom 02.08.2000, AllMBl S. 571)
2. Erteilung einer sonstigen Bescheinigung5 bis 75 €
003Einsicht in Akten und amtliche Bücher: Einsicht in Akten und Bücher, soweit diese nicht in einem gebührenpflichtigen Verfahren gewährt wird.0,75 € je Akte oder Buch, mindestens 5 €
Die Gebühr erhöht sich um die Hälfte, wenn seit dem Abschluss der Akten oder Bücher mehr als zehn Jahre vergangen sind. Gebührenfrei ist die Einsicht in Rechtsvorschriften, Flächennutzungspläne und ähnliche für die Unterrichtung der Öffentlichkeit bestimmte Schriftstücke oder Pläne.
004Fristverlängerungen: 1. Verlängerungen einer Frist, deren Ablauf einen neuen Antrag auf Erteilung einer gebührenpflichtigen Genehmigung, Erlaubnis oder Bewilligung erforderlich machen würde.10-25 % der für die Genehmigung oder Bewilligung vorgesehenen Gebühr, mindestens 5 €.
2. Fristverlängerung in anderen Fällen5 bis 60 €

Markt Winterhausen Kostensatzung (Inkrafttreten: 02.03.2019)

Seite 3 von 5

Tarif-gruppeTarif-Nr.GegenstandGebühr Euro
005Zweitschriften: Erteilung einer Zweitschrift10-50 % der für die Erstschrift vorgesehenen Gebühr, mindestens 5 €. Ist die Erteilung der Erstschrift gebührenfrei, beträgt die Gebühr 0,50 € je angefangene Seite, mindestens aber 15 €.
006Niederschriften:7,50 bis 75 € für jede angefangene Stunde
02Besondere Amtshandlungen Hauptverwaltung
020Kommunalgesetze 1. Genehmigung zur Führung kommunaler Wappen und Fahnen (Art. 4 Abs. 3 GO, Art. 3 Abs. 3 LKrO, Art. 3 Abs. 3 BezO)10 bis 2 500 €, soweit nicht kostenfrei
2. Amtshandlungen bei der Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (Art. 18a GO, Art. 12a LKrO)kostenfrei in Analogie zu Art. 3 Abs. 1 Nr. 12 KG
021Amtshandlungen im Vollstreckungsverfahren 1. Androhung von Zwangsmitteln (Art. 36 VwZVG), soweit sie nicht mit dem Verwaltungsakt verbunden ist, durch den die Handlung, Duldung oder Unterlassung aufgegeben wird.12,50 bis 150 €
2. Anwendung der Zwangsmittel Ersatzvornahme (Art. 32, 35 VwZVG) oder unmittelbarer Zwang (Art. 34, 35 VwZVG)50 bis 2 500 €
3. Pfändungsbeschluss gemäß Art. 26 Abs. 5 VwZVG1 Pfändungsgebühr nach § 339 Abs. 4 Abgabenordnung (AO 1977)
4. Entscheidung über unzulässige oder unbegründete Einwendungen gegen die Vollstreckung, die den zu vollstreckenden Anspruch betreffen (Art. 21 VwZVG)
4.0 bei Geldansprüchen50 % der Pfändungsgebühr nach § 339 Abs. 4 AO 1977, mindestens 10 €
4.1 sonst12,50 bis 200 €
03Finanzverwaltung
030Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen
031Anmahnung rückständiger Beträge5 bis 150 €

Markt Winterhausen Kostensatzung (Inkrafttreten: 02.03.2019)

Seite 4 von 5

Tarif-gruppeTarif-Nr.GegenstandGebühr Euro
1Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Erlaubnisse, Ausnahmebewilligungen (insbesondere im Vollzug des LStVG, des BayImSchG und der aufgrund dieser Gesetze ergangenen Verordnungen)
110Erteilung einer Erlaubnis oder Ausnahmebewilligung15 bis 1 250 €
111Nachträgliche Auflagen, Zurücknahme oder Widerruf einer Erlaubnis oder Ausnahmebewilligung15 bis 600 €
12Feuerbeschau
120Feuerbeschau (§ 3 Abs. 2 der Verordnung über die Feuerbeschau - FBV -)
1. wenn keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt werdenkostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG
2. wenn erhebliche Mängel festgestellt werden15 bis 1 000 €
121Übertragung der Durchführung der Feuerbeschau auf Betriebe und sonstige Einrichtungen, für die nach Art. 15 BayFwG Werkfeuerwehren bestehen (§ 3 Abs. 4 FBV)kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG
122Anordnung zur Beseitigung von Mängeln (§ 6 FBV)15 bis 1 000 €
6Bau- und Wohnungswesen, Verkehr
61Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
610Ausübung des Vorkaufsrechts (§ 28 Abs. 2 Satz 1, §§ 24 ff. BauGB)kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG
611Herabsetzung des Verkaufspreises auf den Verkehrswert (§28 Abs. 3 BauGB)kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG
612Gebote nach §§ 176 bis 179 BauGBkostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG
613Erteilung einer Genehmigung nach §§ 172 ff. BauGB im Vollzug einer Erhaltungssatzung15 bis 1 000 €
614Versagung einer Genehmigung nach §§172 ff. BauGBkostenfrei
615Bestätigung der Gemeinde, dass das Bauvorhaben nicht im Gebiet einer Erhaltungssatzung liegtkostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 KG
62Zweckentfremdung von Wohnraum
620Genehmigung nach Art. 3 des Gesetzes über die Zweckentfremdung von Wohnraum50 bis 2 500 €
63Vollzug des Bayerischen Straßen-und Wegegesetzes (BayStrWG)
630Erlaubnis für Sondernutzungen an gemeindlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Art. 18, 19 und 22a BayStrWG)10 bis 150 €
631Anordnung nach Art. 18a Abs. 1 Satz 1 BayStrWG10 bis 600 €
632Ersatzvornahme nach Art. 18a Abs. 1 Satz 2 BayStrWG50 bis 2 500 €

Markt Winterhausen Kostensatzung (Inkrafttreten: 02.03.2019)

Seite 5 von 5

Tarif-gruppeTarif-Nr.GegenstandGebühr Euro
633Bescheid über die Umlegung des Aufwands aus der Baulast für öffentliche Feld- und Waldwege auf die Beteiligten (Art. 54 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 2 BayStrWG)kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG
67Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung
670Befreiung von in der Verordnung festgelegten Verboten10 bis 375 €
671Befreiung oder sonstige angemessene Regelung wegen unbilliger Härte10 bis 75 €
7Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung
70Allgemeine Amtshandlungen
700Befreiung vom Anschluss- und/ oder Benutzungszwang10 bis 400 €
701Erlaubnis oder Ausnahmebewilligung aufgrund einer Satzung10 bis 1 250 €
702Nachträgliche Auflagen, Rücknahme bzw. Widerruf einer Erlaubnis oder Ausnahmebewilligung nach Tarif-Nr. 70110 bis 600 €
703Anordnung zur Erfüllung einer satzungsmäßigen Verpflichtung10 bis 600 €
Besondere Amtshandlungen
73Marktwesen (§ 69 GewO)
730Zuweisung, Ausnahmebewilligung10 bis 150 €
731Nachträgliche Auflagen, Zurücknahme einer Zuweisung oder Ausnahmebewilligung10 bis 150 €
75Bestattungswesen (Friedhof)
750Genehmigung zur Vornahme gewerblicher Arbeiten im Friedhof10 bis 600 €
751Genehmigung zum Befahren des Friedhofs mit Fahrzeugen10 bis 150 €
752Genehmigung zur Errichtung eines Grabmals, einer Einfriedung und sonstiger baulicher Anlagen und Genehmigung von Änderungen solcher Anlagen10 bis 150 €
753Genehmigung aufgrund einer Gemeindeverordnung10 bis 1 250 €
754Einzelanordnung aufgrund einer Gemeindeverordnung10 bis 600 €
76Sonstige öffentliche Einrichtungen (einschl. Abwasserbeseitigung)
760Genehmigung der Benutzung von Einschüttstellen10 bis 200 €
81Wasserversorgung
810Anordnung der Wassersperre10 bis 150 €