Weisendorf

Preisübersicht der wichtigsten Gebühren

Automatisiert aus der Gebührensatzung extrahiert. Verbindlich ist allein die Original-Satzung (unten). Bei Änderungssatzungen können aktuelle Preise abweichen.

Stand lt. Satzung: Gebührensatzung: 01.09.2022

LeistungGebühr (lt. Satzung)
Sargreihengrabnicht angegeben Nicht explizit aufgeführt; nur 'Einzelgrab' und 'Doppelgrab' genannt.
Sargwahlgrabnicht angegeben Nicht explizit aufgeführt.
Urnenreihengrabnicht angegeben Nicht explizit aufgeführt; nur Urnengrabfächer, -erdgräber, -kammern und -baumgräber genannt.
Urnenwahlgrabnicht angegeben Nicht explizit aufgeführt.
Urnengrab anonym30,00 € Jährliche Grabnutzungsgebühr für anonymes/teilanonymes Urnenerdgrab (§ 5 Abs. 1 h).
Baumbestattung65,00 € Jährliche Grabnutzungsgebühr für Urnenbaumgrab auf dem Waldfriedhof (§ 5 Abs. 1 j).
Beisetzungskosten (Sarg/Urne)150,00 € (Erdbestattung), 180,00 € (Urnenbeisetzung ohne Trauerfeier), 330,00 € (Urnenbeisetzung mit Trauerfeier) Separate Bestattungsgebühren laut § 4; Graböffnung/Hinterfüllen gesondert.
Trauerhalle / Halle45,00 € bis 150,00 € pro Tag Tägliche Nutzungsgebühr für Leichen-/Aussegnungshallen je nach Standort (§ 4 a-d).

1. Originalwortlaut: Gebührenordnung

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich.

AMTSBLATT

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DES MARKTES WEISENDORF

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Herausgeber und Anzeigenverwaltung:

Gemeindeverwaltung Weisendorf, Gerbersleite 2, 91085 Weisendorf

Tel.: 09135/7120-28 Fax: 09135/7120-44

Redaktion: Frau Herbig E-Mail: [email protected]

  1. 65. Jahrgang

Mittwoch, 14. Februar 2024

Nummer 7

Wichtiger Hinweis der Redaktion

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir für Druckfehler oder versehentlich nicht veröffentlichte Texte keine Gewährleistung oder Haftung übernehmen. Dies gilt auch für eventuell daraus entstehende Folgeschäden.

ANZEIGENSCHLUSS

für das Amtsblatt am 21.02.2024

ist der 15.02.2024 um 12.00 Uhr.

Anzeigen, die später eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden.

Notfall - Dienst

der Wasserversorgung des Marktes Weisendorf

Tel. 0172 / 81 38 426

der Abwasserentsorgung des Marktes Weisendorf

Tel. 0172 / 81 38 427

Amtliche Bekanntmachungen

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen des Marktes Weisendorf sowie für die damit im Zusammenhang stehenden Amtshandlungen

(Friedhofsgebührensatzung – FGS)

vom 05.02.2024

Aufgrund von Art. 2 und 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und Art. 20 Abs. 1 des Kostengesetzes (KG) erlässt der Markt Weisendorf, im nachfolgenden „Gemeinde“ genannt, folgende Satzung:

§ 1 Gebührenerhebung und Gebührenarten

(1) Der Markt Weisendorf erhebt für die Inanspruchnahme seiner Bestattungseinrichtungen sowie für die damit im Zusammenhang stehenden Amtshandlungen Gebühren. (2) Als Gebühren werden erhoben:

a) Bestattungsgebühren (§ 4)

b) Grabnutzungsgebühren (§ 5)

c) Verwaltungsgebühren (§ 6)

d) Sonstige Gebühren (§ 7)

§ 2 Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner ist:

a) wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwirbt,

b) wer den Antrag auf Benutzung der Bestattungseinrichtungen gestellt hat,

c) wer den Auftrag zu einer Leistung erteilt hat,

d) wer zur Tragung der Bestattungskosten gesetzlich verpflichtet ist. (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. (3) Bei Verlängerung des Grabnutzungsrechtes sind die Grabgebühren vom Grabnutzungsberechtigten zu tragen

§ 3 Entstehen und Fälligkeit der Gebühr

(1) Die Bestattungsgebühren (§ 4) entstehen mit der Inanspruchnahme der gebührenpflichtigen Leistung. (2) Die Grabnutzungsgebühr (§ 5) entsteht mit der Zuteilung oder der Verlängerung des Nutzungsrechts eines Grabes und zwar:

a) bei der erstmaligen Zuteilung des Nutzungsrechts für die Dauer der Ruhezeit nach § 28 der Friedhofsbenutzungssatzung

b) bei der Verlängerung des Nutzungsrechts nach Ablauf der Ruhezeit für den Zeitraum der Verlängerung nach § 13 Abs. 3 der Friedhofsbenutzungssatzung

c) bei der Bestattung einer Leiche oder der Beisetzung einer Urne in einem Grab, für das die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, für die Zeit vom Ablauf des bisherigen Nutzungsrechts bis zum Ablauf der neuen Ruhezeit (§ 13 Abs. 5 der Friedhofsbenutzungssatzung). (3) Die sonstigen Gebühren (§ 6) und die Verwaltungsgebühren (§ 7) entstehen mit der Erbringung der gebührenpflichtigen Leistung durch die Friedhofsverwaltung. (4) Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids an den Gebührenschuldner fällig.

§ 4 Bestattungsgebühren

Die Bestattungsgebühren betragen:

a) Benutzung der Leichenhallen pro Tag45,00 €
b) Benutzung der Aussegnungshalle auf dem Waldfriedhof pro Tag150,00 €
c) Benutzung der Aussegnungshalle auf dem Friedhof in der Hauptstr. pro Tag100,00 €
d) Benutzung der Aussegnungshalle auf dem Friedhof in Rezelsdorf pro Tag100,00 €
e) Öffnen und Hinterfüllen eines Grabes – einfach tief580,00 €
f) Öffnen und Hinterfüllen eines Grabes – doppeltief680,00 €
g) Erstellung eines Kindergrabes220,00 €
h) Einsatz des Kompressors zur Graböffnung je angefangener ½ Stunde50,00 €
i) Durchführung einer Erdbestattung150,00 €
j) Bestattung einer Totgeburt150,00 €
k) Durchführung einer Urnenbeisetzung ohne Trauerfeier (stille Beisetzung)180,00 €
l) Durchführung einer Urnenbeisetzung mit Trauerfeier330,00 €
m) Überführung einer Urne in das anonyme Grabfeld (nach Ablauf des Nutzungsrechtes für eine Urnengrabstätte)30,00 €
n) Annahme eines Sarges eines anderen Bestattungsunternehmens50,00 €
o) Exhumierung einer Leiche – einfach tiefes Grab1.200,00 €
p) Exhumierung einer Leiche – doppeltiefes Grab1.500,00 €

Für die Bestattungsleistungen e) bis p), die samstags erbracht werden, wird ein Aufschlag in Höhe von 50 % erhoben.

§ 5 Grabnutzungsgebühren

(1) Die Gebühr beträgt pro Grabstätte und pro Jahr des Nutzungsrechtes:

Auf dem Waldfriedhof für:

a) ein Einzelgrab - einfach tief55,00 €
b) ein Einzelgrab - doppeltief70,00 €
c) ein Doppelgrab - einfach tief105,00 €
d) ein Doppelgrab - doppeltief140,00 €

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Amtsblatt Weisendorf Nr. 7

14.02.2024

e) ein Urnengrabfach (Stele) - klein65,00 €
f) ein Urnengrabfach (Stele) - groß90,00 €
g) ein Urnengrabfach (Wand)65,00 €
h) ein anonymes / teilanonymes Urnenerdgrab30,00 €
i) eine Urnenerdkammer90,00 €
j) ein Urnenbaumgrab65,00 €

Auf dem Friedhof in der Hauptstraße für:

a) ein Einzelgrab - einfachtief45,00 €
b) ein Doppelgrab - einfachtief90,00 €

(2) Erfolgt der Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte anlässlich eines Todesfalles, wird das Nutzungsrecht mindestens für die Dauer der Ruhefrist (vgl. § 28 Friedhofsbenutzungssatzung) verliehen (§ 13 Abs. 1 Friedhofsbenutzungssatzung). Das Nutzungsrecht für eine Erdgrabstätte muss somit für Erdgräber auf dem Waldfriedhof für 20 Jahre und auf dem Friedhof in der Hauptstraße für 25 Jahre erworben werden. Das Nutzungsrecht für eine Urnengrabstätte muss für 20 Jahre erworben werden.

(3) Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte kann gegen erneute Zahlung der entsprechenden Grabnutzungsgebühr um weitere 5 Jahre verlängert werden (§ 13 Abs. 3 Friedhofsbenutzungssatzung).

(4) Erstreckt sich eine Ruhezeit über die Dauer des Grabnutzungsrechtes hinaus, ist das Nutzungsrecht im Voraus im Voraus mindestens für die Dauer der vorgeschriebenen Ruhefrist zu erwerben (§ 13 Abs. 5 Friedhofsbenutzungssatzung).

(5) Bei Verzicht auf ein, über die Ruhezeit hinausreichendes, Grabnutzungsrecht erhält der Verzichtende die bereits entrichtete Grabnutzungsgebühr nicht zurückerstattet (§ 13 Abs. 6 Friedhofsbenutzungssatzung).

§ 6 Verwaltungsgebühren

(1) Die Verwaltungsgebühren betragen für:

a) die Verlegung eines Bestattungstermins 25,00 €

b) die Ausnahmegenehmigung von der gesetzlichen Bestattungsfrist 35,00 €

c) den Erwerb, die Erneuerung, die Verlängerung, die Übertragung oder die vorzeitige Rückgabe eines Grabnutzungsrechtes einschließlich der Ausfertigung des Grabbriefes 15,00 €

d) die Genehmigung zur Errichtung oder Änderung eines Grabmals 50,00 €

e) die Genehmigung einer Umbettung 100,00 €

f) die Zulassung, gewerbliche Arbeiten auf den Friedhöfen ausführen zu dürfen 50,00 €

g) die Erteilung sonstiger Zulassungen und Erlaubnisse 20,00 €

(2) Für Sonstige Leistungen, die in dieser Satzung nicht aufgeführt sind, werden gesonderte Vereinbarungen über die Kostenerstattung getroffen. Das für solche Leistungen erhobene Entgelt bestimmt sich nach den tatsächlichen Aufwendungen. Hierfür wird ein Stundensatz von 50,00 € angesetzt. Das gilt auch dann, wenn eine Vereinbarung nicht getroffen wurde.

Amtsblatt Weisendorf Nr. 7

14.02.2024

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§ 7 Sonstige Gebühren

Die Sonstigen Gebühren betragen:

a) Plakette inkl. Beschriftung bei teilanonymen Urnenerdgräbern50,00 €
b) Vase bei Urnenstelen95,00 €
c) Grabplatte bei Urnenstelen100,00 €

§ 7 Umsatzsteuer

Sämtliche Gebührentatbestände aus dieser Gebührensatzung werden inklusive der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer erhoben.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.09.2022 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung vom 08.08.2022 außer Kraft.

Weisendorf, den 06.02.2024 Markt Weisendorf

Karl-Heinz Hertlein Erster Bürgermeister

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Sonstige Bekanntmachungen

Wir gratulieren

18.02.2024 Herrn Josef Nimmerrichter 82 Jahre Meisterweg 10

Dem Jubilar unseren herzlichsten Glückwunsch!

Wahlhelfer gesucht

Wir suchen Wahlhelfer für die Europawahl am Sonntag, den 09. Juni 2024.

Bei Interesse bitte bei Frau Habermeyer entweder per E-Mail an [email protected] oder per Tel. 09135 / 712021 melden.

Öffnungszeiten des Rathauses Weisendorf

Montag8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag7.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch bis Freitag8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag14.00 bis 18.00 Uhr

Tierärztlicher Notdienstring für Mittelfranken Gilt nur an Wochenenden und Feiertagen! http://tierarztnotdienst-mittelfranken.de

MARKT WEISENDORF

Einladung

Sitzung: Marktgemeinderat Tag: Montag, 19.02.2024 Uhrzeit: 19:00 Uhr Ort: im Sitzungssaal des Rathauses

Tagesordnung:

  1. 1. Bewerbung des Marktes Weisendorf; Standort Gymnasium - Grundsatzentscheidung

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern

Im Anschluss an die öffentliche Sitzung können von den Bürgerinnen und Bürgern Anfragen an den ersten Bürgermeister und an die Marktgemeinderatsmitglieder gestellt werden.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

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Amtsblatt Weisendorf Nr. 7

14.02.2024

Fundsachen:

Stoffgeldbeutel mit Geld FO: Rewe Zwingel Weisendorf
BMW Autoschlüssel, Apple AirTag, Zeiterfassungschip FO: Am Ochsenweiher
Skihandschuhe (Kinder) in schwarz von Decathlon FO: Siedlerstraße

Aufbewahrung bis 05.08.2024

Die Eigentümer werden aufgefordert, ihre Rechte in der angegebenen Meldefrist bei der unterzeichneten Behörde geltend zu machen.

Nach Ablauf der Meldefristen wird über die Fundsache anderweitig verfügt.

Sofern ein Eigentümer sein Recht an einer oder mehreren Fundsachen geltend machen möchte, ist dies zu den üblichen Geschäftszeiten möglich.

Fundamt: Gemeinde Weisendorf Zimmer Nr.208, Tel.09135/7120-19

VdK OV Heßdorf

Der VdK Ortsverband Heßdorf lädt zum Tagesausflug in das Hersbrucker Land und Pegnitztal am Dienstag, 16. April & Mittwoch, 17. April 2024 herzlich ein.

In der Mittagszeit werden wir unsere Fahrt ins Hersbrucker Land starten. Nach dem Kaffeetrinken fahren wir mit dem erfahrenen Stadt- und Gebietsführer „Schäufelekönig“ im Bus durch das Pegnitztal und das Sittenbachtal. Nach dem gemeinsamen Abendessen in Diepersdorf beim Landgasthof Löhner treten wir die Heimfahrt an.

Abfahrtszeiten:

  • 11.25 Uhr Weisendorf Schule
  • 11.40 Uhr Großenseebach
  • 11.50 Uhr Niederlindach
  • 12.00 Uhr Hannberg
  • 12.05 Uhr Heßdorf
  • 12.15 Uhr Dechsendorf
  • 12.30 Uhr Erlangen Großparkplatz

Unsere Sommerreise geht in diesem Jahr an die Nordsee, 5 Tage Ostfriesland – Jever – Langeoog – Meyer Werft

16.06. – 20.06.2024 und 01.07. – 05.07.2024

Nichtmitglieder sind herzlich willkommen.

Das komplette Programm der Ausflüge und weitere Informationen zur Anmeldung erhalten Sie bei

Brigitte Schmitt09135/947
Heidi Schemel09135/8895
Rosemarie Gerschütz09135/8363
Juliane Schlottauer09135/1214
Karola Schaffer09135/799932
Brigitte Warter01762776813

Brigitte Schmitt, 1.Vorsitzende

Vorankündigung

Der Seniorenbeirat Markt Weisendorf und der Förderverein MehrGenerationenHaus e.V. laden ein:

„Der richtige Umgang mit einem E-Rad (Pedelec)“

E-Radfahrer und welche die es werden wollen, sind recht herzlich eingeladen.

Mit dem BB zu Radsport Nagel, Einsteinstraße 13, 91074 Herzogenaurach und wieder zurück.

Wann: Mittwoch, 20.03.2024, 10:00 Uhr pünktlich ab MZH, Reuther Weg 6 Beginn: 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr Rückfahrt: nach Ende der Veranstaltung

Anmeldung auch für Selbstfahrer erforderlich unter 09135 / 2775

Dieter Goebel – Seniorenbeirat

Deutscher Kinderschutzbund Erlangen

13.03.2024, 20 Uhr:

"Raus aus alten Mustern - erst dann ist Veränderung möglich!"

18.03.2024, 19.30 Uhr:

Schlaf Kindlein, schlaf! – Plauschbörse

20.03.2024, 20 Uhr:

Kindergesundheit - Erste Hilfe und Kindernotfälle (Online-Vortrag)

28.03.2024, 10 Uhr:

Kennst Du Deine Rechte? Ferien-Theaterworkshop mit dem Theater Erlangen

Deutscher Kinderschutzbund Erlangen Strümpellstr. 10, 91052 Erlangen Telefon: 09131/209100, Fax: 09131/408733 www.kinderschutzbund-erlangen.de

Kostenlose Beratung für Existenzgründerinnen, Existenzgründer und Kleinunternehmer

Sprechstunde der Aktivsenioren am 04.03.2024

Die Wirtschaftsförderungen der Stadt Erlangen und des Landkreises bieten in Kooperation mit AKTIV-SENIOREN BAYERN e.V. Beratungen für den Weg in die Selbstständigkeit an. Der nächste Infotag findet am Montag, dem 4. März 2024 in der Zeit von 11:45 bis 16:45 Uhr im Landratsamt in Erlangen (Nägelsbachstraße 1) oder alternativ auch online als Telefon- oder Videokonferenz statt. Da es sich um Einzelberatungen handelt, können sich interessierte Gründungswillige aus Stadt und Landkreis bis Donnerstag, den 29. Februar 2024 bei Landkreis-Wirtschaftsförderer Thomas Wächtler telefonisch unter 09131 / 803-1270 anmelden. Die Wirtschaftsförderungen aus Stadt und Landkreis organisieren den Sprechtag monatlich im Wechsel.

Amtsblatt Weisendorf Nr. 7

14.02.2024

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AKTIVSENIOREN BAYERN e.V. berät Existenzgründerinnen und Existenzgründer und hilft kleinen und mittleren Firmen in allen Unternehmensphasen, vom Erstellen eines Businessplans bis hin zu Fragen zur Unternehmensführung. Die Experten im Ruhestand geben ihre Berufs- und Lebenserfahrung aus unterschiedlichen Bereichen in Wirtschaft und Management weiter. Zudem unterstützen sie Arbeitssuchende insbesondere Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, indem sie ihnen helfen, Bewerbungen zu schreiben und Tipps zu Vorstellungsgesprächen geben. Die Vereinsmitglieder arbeiten ehrenamtlich und honorarfrei. Die Aktivsenioren leisten keine Rechts- und Steuerberatung. Sie arbeiten ehrenamtlich, die Beratung ist kostenfrei.

Bitte geben Sie Auskunft:

„Mikrozensus 2024“ startet in Bayern – 60 000 Haushalte werden befragt

Das Bayerische Landesamt für Statistik in Fürth bittet die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats um ihre Unterstützung und Mitarbeit bei der Erhebung

In Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – hat der Mikrozensus 2024 begonnen. Das ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Auf Basis der erhobenen Daten werden wichtige politische Entscheidungen getroffen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen. Aus diesem Grund bittet das Bayerische Landesamt für Statistik alle zufällig ausgewählten Haushalte um ihre Unterstützung. Von Januar bis Dezember wird etwa ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Freistaats befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen zu Themen wie Haushalt, Familie, Bildung, Beruf und Lebensunterhalt besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.

Fürth. Auch im Jahr 2024 findet der Mikrozensus statt. Der Begriff Mikrozensus bedeutet „Kleine Volkszählung“ und benennt eine gesetzlich verbindliche, repräsentative Befragung von Haushalten in Deutschland. Die Erhebung wird seit 1957 von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinschaftlich durchgeführt. Es wird ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landes zur wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Neben dem Grundprogramm enthält das Frageprogramm des Mikrozensus auch Fragen der EU-weit durchgeführten Befragungen zur Arbeitsmarktbeteiligung (LFS), zu Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) sowie zur Internetnutzung (IKT). Die Ergebnisse des Mikrozensus haben sich zu einer wichtigen Datenquelle entwickelt. Sie bilden die Grundlage für politische Entscheidungen in Deutschland, aber auch auf europäischer Ebene. Neben der Politik nutzen außerdem Wirtschaft, Wissenschaft, Medien und die interessierte Öffentlichkeit die Daten des Mikrozensus.

In Bayern werden 60 000 zufällig ausgewählte Haushalte befragt

Die Befragungen zum Mikrozensus 2024 finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern werden etwa 120 000 Personen in rund 60 000 Haushalten befragt. Dabei bestimmt ein mathematisches Zufallsverfahren zunächst, welche Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus ausgewählt werden. In einem weiteren Schritt übernehmen ehrenamtlich tätige und geschulte Erhebungsbeauftragte die Aufgabe, die zu befragenden Haushalte über die Klingelschilder namentlich zu erfassen. Dabei können sie sich mittels eines Ausweises als Beauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik identifizieren.

Um verlässliche und repräsentative Ergebnisse gewährleisten zu können, besteht für den überwiegenden Teil der Fragen nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Zudem werden die Haushalte innerhalb von maximal fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal befragt. So können Veränderungen im Zeitverlauf nachvollzogen und eine hohe Ergebnisqualität erreicht werden.

Die ausgewählten Haushalte werden schriftlich informiert

Die zufällig ausgewählten Haushalte werden vom Bayerischen Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden sie über den Mikrozensus informiert und gebeten, die Fragen des Mikrozensus im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung zu beantworten.

Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. In der amtlichen Statistik werden die Einzelergebnisse zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen zusammengefasst.

Kirchliche Nachrichten

Kath. Pfarrgemeinde St. Josef

Samstag, 17.02.24

11:00 KISI – Days – Herzliche Einladung zum KISI Day in den Pfarrsaal St. Josef Weisendorf.

Erlebt einen tollen Tag mit Spiel, Spass, Singen, Tanzen, Puppentheater u. leckerem Essen.

16:45 Beichtgelegenheit (PV Joseph)

17:00 Rosenkranz

17:30 Eucharistiefeier (PV Joseph)

Sonntag, 18.02.24

10:30 Familiengottesdienst – Gestaltung durch KISI mit Projektband und anschl. Misereor Fastenaktion 2024 (Pfr. Saffer)

11:30 Misereor Fastenaktion 2024 – Interessiert mich die Bohne

Herzliche Einladung zur Misereor Fastenaktion am 18.2.2024 nach dem 10.30h Gottesdienst im Pfarrsaal.

Weiterhin können Sie auch fair gehandelten Kaffee, Tee und Schokolade erwerben. Der gesamte Erlös geht zugunsten von Misereor!

17:00 Kreuzwegandacht

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Amtsblatt Weisendorf Nr. 7

14.02.2024

Mittwoch, 21.02.24

09:00 Mütter – Beten im Pfarrsaal 14:00 Seniorentreff mit Kaffeeklatsch im Pfarrsaal Vortrag Pfr. Saffer Teil 2: "Wie feiern wir Gottesdienst" 16:30 Seniorengottesdienst (Pfr. Saffer)

Donnerstag, 22.02.24

15:00 Beichte f. die Erstkommunionkinder

Freitag, 23.02.24

18:00 Eucharistiefeier mit anschl. Anbetung bis 22 Uhr (Pfr. Saffer)

Samstag, 24.02.24

10:00 Firmvorbereitung (GR Keller, B.)

16:45 Beichtgelegenheit (Kpl. Wohlfahrt)

17:00 Rosenkranz

17:30 Eucharistiefeier (Kpl. Wohlfahrt)

Für leb. u. verst. Angeh. u. Verw. der Fam. Kokot-Schmidt

Für verst. Eltern Paul u. Josepha Fischer u. Bruder Johann

Sonntag, 25.02.24

10:30 Eucharistiefeier (PV Joseph)

17:00 Kreuzwegandacht

Evang.-Luth. Kirchengemeinde Weisendorf

Donnerstag, 15.02.2024

19.30 Uhr Vortrag aus der Vortragsreihe im Gemeindehaus: Jan Vermeer van Delft (1632-1675)

Da der Zutritt zu seiner Ausstellung in Amsterdam vielen Interessenten verwehrt war und die Presse üppig über die „Sphinx von Delft“ berichtete, mag Ihnen der Vortrag Entgangenes ersetzen und Ihre Lust auf einen „Augenschmaus“ vollauf befriedigen.

(Referentin: Katja Buampong-Brummer, Kunsthistorikerin aus Erlangen)

Sonntag, 18.02.2024 – Invokavit -

9.30 Uhr Gottesdienst

Montag, 19.02.2024

15.45 Uhr Kinderchor, für alle Kinder ab der 1. Klasse

17.45 Uhr Posaunenchorprobe für alle Nachwuchsbläser

Die Kirche ist ab sofort immer montags von 18.30 bis 19 Uhr für ein ökumenisches Gebet für den Frieden geöffnet

19.00 Uhr Posaunenchorprobe

20.00 Uhr Kirchenchorprobe

Dienstag, 20.02.2024

9.30 bis 11.00 Uhr Mutter-Kind-Gruppe „Mäuseclub“ - für Eltern mit Kindern unter 3 Jahren, im Gemeindesaal. Geschwisterkinder sind willkommen.

Kontakt: Nadine Brosig, Tel. 0176/32986214

Mittwoch, 21.02.2024

17.00 Uhr Posaunenchorprobe für Nachwuchsbläser

19.00 Uhr Passionsandacht in Weisendorf

Evang.-Luth. Kirchengemeinde Kairlindach

Donnerstag, 15.2.2024

20.00 Uhr Probe, Kirchenchor in der Pfarrscheune, Kairlindach

Freitag, 16.2.2024

9.30 Uhr „Freitagsspatzen“ für Eltern und Kinder bis zu 3 Jahren in Großenseebach, Veit-vom-Berg-Haus

19.30 Uhr Probe, Posaunenchor in der Pfarrscheune, Kairlindach

Sonntag, 18.2.2024

9.30 Uhr Gottesdienst mit Beichte und Abendmahl in Kairlindach (Prädikant M. Winkler)

11.00 Uhr Gottesdienst mit Beichte und Abendmahl in Großenseebach (Prädikant M. Winkler).

Kreuz&Quer –

Evangelische Gemeinde Weisendorf

Sonntag, 18. Februar

11:00 Gottesdienst mit Abendmahl

  • Kindergottesdienst
  • Spielzimmer für Kleinkinder

Mittwoch, 21. Februar

19:30 Treffpunkt für Kleingruppen

  • Die Bibel verstehen lernen
  • Orientierung für den Alltag gewinnen

www.kreuz-quer.com

Vereinsnachrichten

BUND Naturschutz in Bayern e.V. Ortsgruppe Seebachgrund

Wir laden sehr herzlich zur Jahreshauptversammlung der Ortsgruppe Seebachgrund ein. Wir treffen uns am Donnerstag, den 22. Februar 2024 um 19 Uhr im Sportheim, Zum Sportplatz 10, 91093 Heßdorf.

Tagesordnung:

  • Begrüßung
  • Bericht der Vorsitzenden
  • Kassenbericht
  • Vorschläge und Wünsche

Wir berichten über die Aktivitäten und Projekte des vergangenen Jahres und stellen unser Programm für das neue Jahr vor. Das ist eine gute Gelegenheit, unsere Ortsgruppe kennenzulernen und eigene Ideen und Vorschläge einzubringen.

Im Anschluss wird der Film „Strom des Lebens – Wie stillen wir künftig unseren Energiehunger“ gezeigt.

Wir freuen uns auf viele interessierte Besucherinnen und Besucher.

Der Vorstand

Obst- und Gartenbauverein Weisendorf e.V.

Schnittkurs: Obstbäume und Sträucher im Garten

Termin: 24.02.2024, 10:00 bis 12:00 Uhr OGV Heim Reuther Weg

Vortrag: Schnitt von Obstbäumen, Hecken und Sträuchern

Vorführung im OGV Garten

Referent: Baumwart Josef

Für Mitglieder und Nichtmitglieder – keine Anmeldung erforderlich – kostenfrei.

Ab 13:30 Uhr besteht die Möglichkeit selber in der Praxis unter Anleitung zu üben.

Amtsblatt Weisendorf Nr. 7

14.02.2024

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Baumschnittaktion unserer Obstbäume

Termin: 24.02.2024, 13:30 Uhr Treffpunkt OGV Heim Reuther Weg Schneiden der Obstbäume am Rathaus, am Uehlfelder Weg...

Jede helfende Hand ist willkommen.

Der Vorstand

ASV Weisendorf e.V.

Vorbereitungsspiele Erwachsene

1. Herrenmannschaft:

Do 15.02.24, 19:00 Uhr ASV - SpVgg Heßdorf Sa 17.02.24, 15:00 Uhr ASV - SV Schwaig

2. Herrenmannschaft:

Sa 17.02.24, 17:30 Uhr ASV 2 - SV Losaurach

3. Herrenmannschaft:

So 18.02.24, 12:30 Uhr ASV 3 - SV Bubenreuth alle in der Neumüller Elektronik Arena

Einladung zur Jahreshauptversammlung des ASV Weisendorf am Freitag, 15.März 2024 um 18:30 Uhr im Sportheim

Tagesordnung:

  1. 1. Begrüßung
  2. 2. Grußworte und Ehrungen
  3. 3. Bericht des Vorstandes
  4. 4. Berichte der Abteilungsleiter
  5. 5. Kassenbericht
  6. 6. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung
  7. 7. Änderung der Satzung
  8. 8. Neuwahlen
  9. 9. Wünsche und Anträge

Alle Mitglieder des ASV Weisendorf sind herzlich eingeladen! Wir freuen uns sehr über eine rege und zahlreiche Teilnahme.

Die Vorstandschaft

Ihre Restmüll-, Biomüll- oder Altpapiertonne wurde nicht geleert? Bitte wenden Sie sich direkt an das Entsorgungsunternehmen Friedrich Hofmann GmbH & Co. KG.

Bürgertelefon: 09131/796170

TSG Weisendorf e.V.

Abteilung Turnen

Neue Gruppe für das Eltern-Kind-Turnen

Ab Mittwoch, 21.02.2024, starten wir mit einer neuen Eltern-Kind-Gruppe von 16-17 Uhr in der Ballsporthalle 1.

Hier können sich Kinder bis 3 Jahren ganz ungezwungen an das gemeinsame Turnen in der Gruppe, an die Turnhalle und an die vielen verschiedenen Turnmöglichkeiten und -geräte gewöhnen.

Anmeldungen bei Viktoria Altendorfer, 0171/9451848

Walken in der TSG Weisendorf Weisendorf

In der TSG wird das ganze Jahr über gewalkt. In 2 Gruppen treffen sich interessierte Walkerinnen (wir nehmen aber auch gerne Männer mit!), um mit Stöcken oder ohne durch die Weisendorfer Wälder und Wiesen zu walken.

Treffpunkte:

Montag 8.30 Uhr am Parkplatz der Kath. Kirche Mittwoch 9.00 Uhr am Rathaus

Natürlich können gerne auch beide Termine genutzt werden. In beiden Gruppen freuen wir uns über Neueinsteiger, die ganz schnell zu der Gruppe aufschließen werden, und – you never walk alone!

Ansprechpartner für Montag:

Uschi Strässer (Tel.: 09135 3813)

Ansprechpartner für Mittwoch:

Waltraud Segschneider (Tel.: 09135 6219)

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Amtsblatt Weisendorf Nr. 7

14.02.2024

Freizeit und Kultur

Kontakt und Information:

Markt Weisendorf Gerbersleite 2 91085 Weisendorf Tel.: 09135 / 7120-29 E-Mail: [email protected]

Infos + Anmeldung unter www.freizeitamt-weisendorf.de

Öffnungszeiten *LeseInsel* Hauptstraße 7:

Montag 10:00 – 12:00 Uhr Donnerstag 16:00 – 19:00 Uhr Samstag 10:00 – 12:00 Uhr

Kinder und Jugend

Jugendtreff Identity Club

Jugendraum, Reuther Weg 6 Kostenfrei! Für alle ab 12 Jahren Freitags 18:00 Uhr – 22:00 Uhr

Kinder Kino / Überraschungsfilm (FSK 6)

23.02.24 18:00 Uhr

ACHTUNG: Einige Filme dauern länger als 90 Minuten. Gerne zu Beginn der Vorstellung bei Herrn Paul nachfragen! Beim Kinderkino gibt es frisches Popcorn, Snacks & Getränke zu kaufen.

Ort: Jugendraum, Reuther Weg 6

Gebühr: kostenfrei

Leitung: Volkmar Paul

Anmeldung: nicht erforderlich

Musikalische Frühförderung

KlingKlangMinis

KJ0624 / Beginn Dienstag, 27.02.2024

10:30 Uhr, 9 x 45 min. dienstags, 1x wöchentlich

Gebühr: 80,-€ (2,-€ Materialgeld, vor Ort zu zahlen)

Ort: im Jugendraum, Reuther Weg 6

Anmeldung: erforderlich

Leitung: Susan Hartinger, Bewegungspädagogin

Musikalische Frühförderung /ab 10 Monate

KJ0724/09:15 Uhr

27.02.2024 - 07.05.2024/9x 45 min.

Ihr wollt Zeit mit eurem Nachwuchs verbringen, singen, tanzen, kuscheln und es gleichzeitig noch besser verstehen?

Dann kommt in Susan's Minikurs.

Osterferienbetreuung ist ausgebucht Sommerferien 2. Woche ist ausgebucht

Familie

Spieleabend für Jung und Alt

Freitag, 23.02.2024 ab 19:00 Uhr

Einfach vorbeikommen und mitspielen - Jeder ist willkommen! Im Angebot stehen Gesellschafts- und Kartenspiele, je nach Interesse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Gerne können auch Spiele mitgebracht und vorgestellt werden.

Gebühr: kostenfrei

Kontakt: Uschi Strässer und Elisabeth Ort

Anmeldung: nicht erforderlich

Ort: Bürgerstuben, Reuther Weg 6

Senioren

C@fé T@blet - fit für's Web

Um älteren Menschen den Zugang zum Internet und dem Tablet zu erleichtern wurde dieses Café gegründet.

21.02.2024 / 15:30 Uhr - 16:30 Uhr

in den Bürgerstuben, Reuther Weg 6

Gebühr: kostenfrei

Kontakt: Seniorenbeirat

Anmeldung: nicht erforderlich

Tanzen in der zweiten Lebenshälfte

Jeden Donnerstag von 09:30 – 11:00 Uhr

Gebühr: 3,- €

Leitung: Susanne Riks-Snay

Mehrzweckhalle, Reuther Weg 6

Anmeldung: nicht erforderlich

Erwachsene

„Wendungen und andere Knicke“

Lesung mit Petra Embacher

E0124

Petra Embacher, Mitglied im Autoren Verband Franken e.V. und bei den Wortkünstlern.

Liest, lektoriert, schreibt – v.a. kurze Texte, manchmal auch Haiku, gern etwas schräg und mit unverhofften Wendungen.

Mittwoch, 24.04.2024 /19:30 Uhr (Einlass 19:00 Uhr)

LeseInsel Weisendorf, Hauptstraße 7

Gebühr: kostenfrei – Spenden willkommen

Anmeldung: wird empfohlen

Drum Circle

Alle Rhythmusfans und Neugierige sind herzlich eingeladen gemeinsam in die Welt des Rhythmus einzutauchen, sich auszuprobieren und anregen zu lassen.

Jeden Montag von 19:30 Uhr - 21:00 Uhr außer in den Ferien

Ort: Bürgerstuben, Reuther Weg 6, Weisendorf

Gebühr: 5,-€ pro Teilnehmer, vor Ort zu zahlen

Vorkenntnisse: nicht erforderlich

Mitbringen: eigenes Instrument, wenn vorhanden

Amtsblatt Weisendorf Nr. 7

14.02.2024

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