Weinsberg, Stadt

Preisübersicht der wichtigsten Gebühren

Automatisiert aus der Gebührensatzung extrahiert. Verbindlich ist allein die Original-Satzung (unten). Bei Änderungssatzungen können aktuelle Preise abweichen.

Stand lt. Satzung: Gebührensatzung: 27.09.2022 · Friedhofssatzung: 27.09.2022

LeistungGebühr (lt. Satzung)
Sargreihengrab1.090,00 € Erwachsene (>10 Jahre), 18 Jahre
Sargwahlgrab2.280,00 € 1-stellig, einfachfiefen, 30 Jahre
Urnenreihengrab792,00 € Urnenreihenerdgrab, 18 Jahre
Urnenwahlgrab1.500,00 € Urnenerdgrab für bis zu 4 Urnen, 25 Jahre
Urnengrab anonym663,00 € Anonymes Urnenreihengrab, 18 Jahre
Baumbestattung1.009,00 € Urnenbaumgrab Reihengrab (1 Urne, 18 Jahre); Wahlgrab: 1.800,00 €
Beisetzungskosten (Sarg/Urne)659,00 € Separat nach § 4: Sarg 659,00 €, Urne 425,00 €
Trauerhalle / Halle197,00 € Nutzung Aussegnungshalle Weinsberg

1. Kombidokument (Satzung + Gebühren in einem PDF)

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich.

Hinweis: Die Gemeinde stellt Satzung und Gebührenordnung als ein gemeinsames Dokument bereit. Beide sind unten vereint abgedruckt.

Friedhofsgebu00fchrensatzung

Anlage zur Friedhofssatzung der Stadt Weinsberg

vom 27.09.2022 Gebührenverzeichnis gemäß § 29 Abs. 1

§ 1

Reihengräber

  1. 1. Grabstätten für Erdbestattungen 1.1 Erwerb des Nutzungsrechts an einem Reihengrab für Personen im Alter über 10 Jahren auf die Dauer von 18 Jahren 1.090,00 € 1.2 Erwerb des Nutzungsrechts an einem Reihengrab für Personen im Alter bis zu 10 Jahren auf die Dauer von 12 Jahren 499,00 €
  2. 2. Grabstätten für die Beisetzung von Aschen (Urnenreihengräber) 2.1 Erwerb des Nutzungsrechts an einem Urnenreihenerdgrab auf die Dauer von 18 Jahren 792,00 € 2.2 Erwerb des Nutzungsrechts an einem Anonymen Urnenreihengrab auf die Dauer von 18 Jahren 663,00 € 2.3 Erwerb des Nutzungsrechts an einer Urnennische in der Urnenwand oder Urnenstele für eine Urne auf die Dauer von 18 Jahren 876,00 € 2.4 Erwerb des Nutzungsrechts an einem Urnenbaumgrab in Weinsberg für eine Urne auf die Dauer von 18 Jahren 1.009,00 € 2.5 Erwerb des Nutzungsrechts an einem Urnenreihengrab im Parkfriedhof für eine Urne auf die Dauer von 18 Jahren 814,00 € 2.6 Erwerb des Nutzungsrechts an einem Urnenrasenreihengrab für eine Urne auf die Dauer von 18 Jahren 799,00 € 2.7 Erwerb des Nutzungsrechts an einem Urnenreihengrab im Baumrondell für eine Urne auf die Dauer von 18 Jahren 743,00 €

§ 2

Wahlgräber

  1. 1. Grabstätten für Erdbestattungen 1.1 Erwerb des Nutzungsrechts an einem 1-stellig, einfachfiefen Wahlgrab auf die Dauer von 30 Jahren 2.280,00 € 1.2 Erwerb des Nutzungsrechts an einem 1-stellig, doppeltiefen Wahlgrab auf die Dauer von 30 Jahren 2.730,00 € 1.3 Erwerb des Nutzungsrechts an einem 2-stellig, doppeltiefen Wahlgrab auf die Dauer von 30 Jahren 4.350,00 € 1.4 Erwerb des Nutzungsrechts an einem 1-stellig, einfachfiefen Wahlgrab für Personen bis zu 10 Jahren auf die Dauer von 12 Jahren 576,00 €

2. Verlängerung von Grabnutzungsrechten an Grabstätten für Erdbestattungen

Die Gebühren für die Verlängerung der Grabnutzungsrechte betragen pro Jahr:

2.1 Wahlgrab 1-stellig, einfachtief76,00 €
2.2 Wahlgrab 1-stellig, doppeltief91,00 €
2.3 Wahlgrab 2-stellig, doppeltief145,00 €
2.4 Wahlgrab 3-stellig, doppeltief (nur Verlängerung möglich)198,00 €
2.5 Wahlgrab 4-stellig, doppeltief (nur Verlängerung möglich)252,00 €
2.6 Wahlgrab für Personen im Alter von bis zu 10 Jahren48,00 €

3. Grabstätten für die Beisetzung von Aschen (Urnenwahlgräber)

3.1 Erwerb des Nutzungsrechts an einem Urnenerdgrab für bis zu vier Urnen auf die Dauer von 25 Jahren1.500,00 €
3.2 Erwerb des Nutzungsrechts an einer Urnennische in der Urnenwand oder Urnenstele für bis zu zwei Urnen auf die Dauer von 25 Jahren1.375,00 €
3.3 Erwerb des Nutzungsrechts an einem Urnenbaumgrab in Weinsberg für bis zu drei Urnen auf die Dauer von 25 Jahren1.800,00 €
3.4 Erwerb des Nutzungsrechts an einem Urnenbaumgrab im Parkfriedhof für bis zu vier Urnen auf die Dauer von 25 Jahren1.350,00 €
3.5 Erwerb des Nutzungsrechts an einem Urnenrasenwahlgrab für bis zu zwei Urnen auf die Dauer von 25 Jahren1.275,00 €
3.6 Erwerb des Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab im Baumrondell für bis zu zwei Urnen auf die Dauer von 25 Jahren1.200,00 €

4. Verlängerung von Grabnutzungsrechten an Grabstätten für die Beisetzung von Aschen (Urnenwahlgräber)

Die Gebühren für die Verlängerung der Grabnutzungsrechte betragen pro Jahr:

4.1 Urnenerdgrab für bis zu vier Urnen60,00 €
4.2 Urnennische in Urnenwand oder Urnenstele für bis zu zwei Urnen55,00 €
4.3 Urnenbaumgrab in Weinsberg für bis zu drei Urnen72,00 €
4.4 Urnenwahlgrab im Parkfriedhof für bis zu vier Urnen54,00 €
4.5 Urnenrasenwahlgrab für bis zu zwei Urnen51,00 €
4.6 Urnenwahlgrab im Baumrondell für bis zu zwei Urnen48,00 €

5. Verlängerung eines Wahlgrabes

Bei Verlängerung eines mehrstelligen Wahlgrabes sind sämtliche Grabstellen zu verlängern. Bei monatsgenauer Verlängerung wird der entsprechende Anteil des Jahresbetrags fällig.

§ 3

Gebühren für die Inanspruchnahme der Aussegnungshalle

  1. 1. Gebühren für die Inanspruchnahme der Aussegnungshalle: 1.1 Nutzung der Aussegnungshalle Weinsberg 197,00 € 1.2 Nutzung der Aussegnungshalle in den Ortsteilen 128,00 €
  2. 2. Gebühren für die Nutzung der Leichenzelle (inkl. Kühleinrichtung), je angefangenem Tag 108,00 €

§ 4

Bestattungsgebühren

  1. 1. Aushub und Zufüllung eines Grabes einschließlich Grabschmückung, Teilnahme an der Bestattung, Einsargung sowie eventuell Abräumen der Grabstelle, sofern dies der Totengräber alleine ausführen kann.

In allen übrigen Fällen (z.B. schwere und große Einfassungen, Grabsteine, Pflanzen, Sträucher und Bäume auf Waldgräber usw.) ist die Abräumung der Grabstelle Sache des Benutzungsberechtigten. Im Zweifelsfall entscheidet die Friedhofsverwaltung.

1.1 einfachfiefes Erdgrab 659,00 € 1.2 doppelfiefes Erdgrab 722,00 € 1.3 Grab für Personen im Alter bis zu 10 Jahren 438,00 € 1.4 Grab für Tot- und Fehlgeburten 375,00 € 1.5 Urnenerdgrab 425,00 € 1.6 Urnennische in Urnenwand, in Urnenstele und Urne im Baumrondell 230,00 €

  1. 2. Ausgraben, Umbetten oder Tieferlegen von Leichen, Gebeinen oder Urnen, Öffnung und Schließung des bisherigen Grabes je Stunde 71,00 € Aushebung von Sarg- und Leichenteilen 1.785,00 €
  2. 3. Abräumen eines Grabes bei Ablauf der Ruhefrist oder bei Aufgabe durch die Grabberechtigten, wenn diese die Arbeiten nicht selbst ausführen oder ausführen lassen, je Hilfskraft und angefangener Stunde 47,00 €
  3. 4. Zuschlag für die Inanspruchnahme der Leistungen nach den Ziffern 1. und 2. an einem Samstag 40 %

§ 5

Leichenwärtergebühren

  1. 1. Aufbahrung der Leichen und sonstige Verrichtungen (Teilnahme an der Beerdigung und dergleichen) 1.1 bei Personen im Alter über 10 Jahren, je Person und Stunde 46,00 € 1.2 bei Personen im Alter von bis zu 10 Jahren, je Person und Stunde 40,00 €
  2. 2. bei der Überführung einer Leiche nach auswärts 46,00 €
  3. 3. Zuschlag zu Ziffer 1. und 2. für die Inanspruchnahme der Leistung zwischen 21.00 Uhr und 6.00 Uhr, je Stunde 8,00 €
  4. 4. Zuschlag für die Inanspruchnahme der Leistung der Ziffern 1. und 2. an einem Samstag, Sonn- oder Feiertag 30 %

§ 6

Verwaltungsgebühren

  1. 1. Genehmigung der Errichtung und Veränderung eines Grabmals 28,00 €
  2. 2. Zulassung von Grabmalherstellern 2.1 für fünf Jahre 89,00 € 2.2 jährliche Zulassung 35,00 € 2.3 Zulassung für den Einzelfall 17,00 €
  3. 3. Zulassung von gewerbsmäßiger Grabpflege 3.1 für fünf Jahre 40,00 € 3.2 jährlich 16,00 €
  4. 4. sonstige Genehmigungen und Erlaubnisse nach der Friedhofsordnung 28,00 €