ℹ️ Kein kommunaler Friedhof: Dieser Friedhof gehört der Evang.-Luth. Kirchenstiftung Wernsbach b.A. (Evangelisch-Lutherisch). Die Satzung und Gebühren werden von der Kirchengemeinde festgelegt — nicht von der Gemeindeverwaltung.
Evang.-Luth. Kirchenstiftung Wernsbach b.A.
Die Kirchengemeinde stellt bisher keine digitalen Satzungs-Dokumente bereit. Wir nehmen amtliche Beschlüsse gerne entgegen — Kontakt.
Gebührenordnung (Originalwortlaut)
Bekanntmachung der Friedhofsordnung
der Kirchengemeinde Wernsbach bei Ansbach
Es wird bekannt gemacht, dass mit Wirkung vom 1.März 2022 die Friedhofsordnung,
Grabmal- und Bepflanzungsordnung, Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der
Evang.-Luth. Kirchengemeinde Wernsbach bei Ansbach geändert wurde.
Die Änderungen wurde mit Schreiben der Evang.-Luth. Landeskirchenstelle in Ansbach
vom 22.02.2022 Az. 68/20, 68/52 kirchenaufsichtlich genehmigt.
Sie liegt ab sofort für die Dauer von vier Wochen im Pfarramt Weihenzell und
Kirchengemeindebüro Wernsbach auf.