Gebührenordnung – Weiden

Vollständige Gebührenordnung für Weiden.

Gebührenordnung

7 Abschnitte.

§ 1 Paragraph 1

Gebührenerhebung

(1) Die Stadt Weiden i.d.OPf. (im folgenden “Stadt” genannt) erhebt für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen im alten städt. Friedhof, im Waldfriedhof und im gemeindlichen Friedhof Rothenstadt Grabgebühren (§ 5) und Bestattungsgebühren (§ 6). (2) Gebühren für Nutzungen und Leistungen, die nicht in dieser Satzung aufgeführt sind (insbesondere Auflösung einer Grabstelle im Urnenhain), werden nach dem tatsächlichen Personal- und Sachkostenaufwand sowie den dazugehörigen kalkulatorischen Kosten erhoben. (3) Bei einer vorzeitigen Auflösung einer Grabstelle nach Ablauf der Ruhefrist werden keine Grabgebühren (§ 5) erstattet.

§ 2 Paragraph 2

Gebührenschuldner

Gebührenschuldner ist, wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwirbt, wer zur Tragung der Bestattungskosten gesetzlich verpflichtet ist oder wer den Auftrag zur Durchführung einer Leistung erteilt hat. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 3 Paragraph 3

Entstehung der Gebührenschuld

Die Gebührenschuld entsteht mit der Benutzung der Bestattungseinrichtung oder mit Erwerb des Nutzungsrechtes.

§ 4 Paragraph 4

Fälligkeit der Gebühren

Die Gebührenschuld entsteht, sobald eine Leistung oder Nutzung beantragt oder in Anspruch genommen wird. Die Gebühren werden mit Bekanntgabe ihrer Festsetzung zur Zahlung fällig, es sei denn, im Gebührenbescheid wird hierzu ein anderer Termin bestimmt.

§ 5 b) das 5-jährige Nutzungsrecht

Grabgebühren

(1) Die Grabgebühren betragen im städtischen Friedhof, im Waldfriedhof und im Friedhof Rothenstadt für

a) das 15-jährige Nutzungsrecht für

Erdgrab 992,00 €
Gruft 1.985,00 €
Urnenerdgrab 496,00 €
Urnenerdgrab inkl. Pflege und Bepflanzung in Bestandsgräbern (Denkmalgrab) 1290,00 €
Urnennische 717,00 €

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b) das 5-jährige Nutzungsrecht

Erdgrab 330,00 €
Gruft 661,00 €
Urnenerdgrab 165,00 €
Urnenerdgrab inkl. Pflege und Bepflanzung in Bestandsgräbern (Denkmalgrab) 430,00 €
Urnennische 239,00 €

c) Kindergräber für das

10-jährige Nutzungsrecht 262,00 €
5-jährige Nutzungsrecht 131,00 €

Für mehrstellige Grabstätten wird das jeweilige Mehrfache der unter a) bis c) genannten Gebühren erhoben.

(2) Im Falle einer Unterbrechung des Nutzungsrechtes (Beisetzung einer Leiche, Urnenbeisetzung, Exhumierung) werden die Gebühren für die Dauer eines weiteren Nutzungsrechtes nach § 16 der Friedhofssatzung der Stadt Weiden i.d.OPf. neu erhoben und die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht verbrauchten Gebühren auf die neuen Gebühren angerechnet.

§ 6 Bestattungsgebühren

Die Bestattungsgebühren beziffern sich gemäß der nachfolgenden Auflistung und gelten für alle kommunalen Friedhöfe der Stadt Weiden i.d.OPf.:

Leichenhallenbenutzung 229,00 €
Aussegnungshallenbenutzung 229,00 €
Erwachsenenbeerdigung
a) einfache Grabtiefe 942,00 €
b) doppelte Grabtiefe 1.246,00 €
Kinderbeerdigung 304,00 €
Beisetzung in einer Gruft 249,00 €
Urnenbeisetzung 221,00 €
Urnenbeisetzung in einer Urnennische 74,00 €
Urnenröhrengrab (zwei Grabstellen) 321,00 €
a) erste Urnenbeisetzung (Graberrichtung) 93,00 €
b) zweite Urnenbeisetzung
Urnenaufbewahrung je angefangenen Monat 103,00 €
Exhumierung einer Leiche aus einem einfachen Grab ohne Wiederbeisetzung 1.122,00 €
Exhumierung einer Leiche aus einem vertieften Grab ohne Wiederbeisetzung 1.432,00 €
Durchführung der Exhumierung in einem bereitgestellten Sarg 249,00 €
Sammeln von Leichenresten und Wiederbeisetzung im gleichen Grab gemäß § 11 Abs. 3 der Friedhofssatzung in Zusammenhang mit einer Beerdigung
a) Leichenreste einer Leiche (einfache oder vertiefte Sarglage) 30,00€
b) Leichenreste von zwei Leichen (einfache und vertiefte Sarglage) 60,00 €
Ausgrabung und Sammlung von Leichenresten ohne Wiederbeisetzung im gleichen Grab
a) aus einfacher Grabtiefe 967,00 €
b) aus doppelter Grabtiefe 1.302,00 €

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Beisetzung von Leichenresten nicht in Zusammenhang mit einer Beerdigung

a) in einfacher Grabtiefe 942,00 € b) in doppelter Grabtiefe 1.252,00 €

Benutzung des Sezierraums, incl. Desinfektion 412,00 €

Benutzung des Kühlraumes oder der Leichenkühltruhe außerhalb der Leichenhallenbenutzung je angefangenen Tag 91,00 €

Benutzung des Kühlraumes oder der Leichenkühltruhe im Rahmen der Leichenhallenbenutzung je angefangenen Tag 57,00 €

Aufbahrung des Sarges in der Leichenhalle (Schauraum) und / oder Aussegnungshalle (Erwachsene) inkl. Dekoration jeweils 91,00 €

Aufbahrung des Sarges in der Leichenhalle (Schauraum) und / oder Aussegnungshalle (Kind) inkl. Dekoration jeweils 57,00 €

Aufbahrung der Urne in der Aussegnungshalle inkl. Dekoration 75,00 €

Überführung aus der Aussegnungshalle zum Überführungsfahrzeug

a) bei Erwachsenen 229,00 € b) bei Kindern 110,00 € c) bei Urnen 64,00 €

Überführung von Särgen aus der Aussegnungshalle und versenken in der Grabstätte

a) bei Erwachsenen 545,00 € b) bei Kindern 271,00 €

Überführungen von Urnen aus der Aussegnungshalle und Beisetzung in der Grabstätte 94,00 €

§ 7 Paragraph 7

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 27.10.1987 in Kraft.*

  • Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten der Satzung in der ursprünglichen Fassung vom 27.10.1987 (ABl Nr. 22 vom 01.12.1987). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungssatzungen (siehe Bekanntmachungen).

Bekanntmachungen:

ABl Nr. 22 vom 01.12.1987
ABl Nr. 23 vom 15.12.1988, gen. m. RS vom 18.11.88, Nr. 230-2475 WEN 1-2
ABl Nr. 20 vom 04.11.1991, gen. m. RS vom 09.10.91, Nr. 230-2475 WEN 1-2
ABl Nr. 23 vom 15.12.1992, gen. m. RS vom 03.12.92, Nr. 230-2475 WEN 1-2
ABl Nr. 22 vom 01.12.1993, gen. m. RS vom 04.11.93, Nr. 230-2475 WEN 1-2
ABl Nr. 23 vom 15.12.1994
ABl Nr. 20 vom 02.11.1995
ABl Nr. 23 vom 15.12.1997
ABl Nr. 24 vom 31.12.1998
ABl Nr. 22 vom 01.12.1999
ABl Nr. 24 vom 31.12.2001
ABl Nr. 24 vom 31.12.2003
ABl Nr. 25 vom 30.12.2005
ABl.Nr. 25 vom 31.12.2007
ABl.Nr. 15 vom 16.08.2010
ABl.Nr. 16 vom 01.09.2010
ABl.Nr. 24 vom 30.12.2011
ABl.Nr. 27 vom 31.12.2013
ABl.Nr. 27 vom 30.12.2015
Abl.Nr. 26 vom 29.12.2017
Abl.Nr. 24 vom 03.12.2018
Abl.Nr. 29 vom 30.12.2020
Abl.Nr. 50 vom 30.12.2021

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—Abl.Nr. 27 vom 30.12.2022
Abl.Nr. 02 vom 01.02.2023
Abl.Nr. 12 vom 01.07.2026

Original-Gebührenordnung als PDF

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