Gebührenordnung – Waren_(Müritz)

Vollständige Gebührenordnung für Waren_(Müritz).

Gebührenordnung

9 Abschnitte.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Gebührensatzung gilt für die sich in der Trägerschaft der Stadt Waren (Müritz) befindlichen Friedhöfe.

§ 2 Gegenstand der Gebühren

Für die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtung sowie für besondere Leistungen auf dem Gebiet des Friedhofswesens werden Gebühren erhoben.

§ 3 Höhe der Gebühren

(1) Erdgräber

Verlängerung des Nutzungsrechtes

Wahlgrab 1. Abteilung pro Jahr 44,62 EUR

Wahlgrab 2. Abteilung 1.029,57 EUR

Verlängerung des Nutzungsrechtes

Wahlgrab 2. Abteilung pro Jahr 41,18 EUR

Rasenwahlgrab (2 Särge)

(inklusive Pflege) 2.696,69 EUR

Verlängerung des Nutzungsrechtes

Rasenwahlgrab pro Jahr 107,87 EUR

Reihengrab bis 5. Lebensjahr 235,75 EUR

Reihengrab ab 5. Lebensjahr 1.029,57 EUR

Rasenreihengrab

(inklusive Pflege) 1.299,76 EUR

(2) Urnengräber

Urnenreihengrab 735,30 EUR

Urnenreihengrab (2 Urnen)

(inklusive Pflege) 858,15 EUR

Verlängerung bei 2. Urnenbeisetzung pro Jahr 42,91 EUR

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Stadt Waren (Müritz)

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Urnenwahlgrab bis 4 Urnen 745,11 EUR
Verlängerung des Nutzungsrechtes Urnenwahlgrab bis 4 Urnen pro Jahr 37,26 EUR
Urnenwahlgrab bis 6 Urnen 774,57 EUR
Verlängerung des Nutzungsrechtes Urnenwahlgrab bis 6 Urnen pro Jahr 38,73 EUR
Anonymes Urnengrab 665,53 EUR zzgl. aktuell geltender MwSt.
Urnengrab in historischer Grabkapelle 897,04 EUR
Verlängerung des Nutzungsrechtes Urnengrab in historischer Grabkapelle (pro Jahr) 44,85 EUR
Nutzung Feierhalle 50,87 EUR
Herstellung Namensnennung für anonymes Urnengrab: Die Höhe der Kosten richtet sich nach den Investitionskosten für die Aufstellung der Stele und Beschriftung, Höhe der Kosten richtet sich nach den Investitionskosten für die Aufstellung der Stele und Beschriftung, aufgeteilt auf die Anzahl der möglichen Antragsteller
(3) Verwaltungsgebühren Genehmigung für die Errichtung eines Grabmals 9,22 EUR
Gebühr für die Ausstellung einer Graburkunde 4,61 EUR
Verlängerung eines bestehenden Grabes 13,83 EUR
Genehmigung zur Beisetzung in einer belegten Grabstätte 13,83 EUR
Genehmigung für das Ausbetten einer Leiche oder Urne 27,65 EUR
Genehmigung für Gewerbetreibende 27,65 EUR
Adressermittlung 27,65 EUR
Aufforderung zur Befestigung des Grabsteins 23,05 EUR
Anschreiben wegen Verstoß gegen die Satzung 27,65 EUR
Namensnennung 27,65 EUR zzgl. aktuell geltender MwSt.
Abstimmung mit dem Bestatter 27,65 EUR

Stadt Waren (Müritz)

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§ 4 sonstige Gebühren

Für die jährliche Standsicherheitsprüfung für stehende Grabsteine

2,67 EUR/a

Für die Bestattung einer anonymen Urne

113,68 EUR zzgl. aktuell geltender MwSt.

Für die Hebungen einer Erd-Grabstelle über die gesamte Nutzungsdauer:

578,60 EUR

§ 5 Gebührenschuldner

  1. Gebührenschuldner sind die Personen,

a) die Auftraggeber der Bestattung sind oder

b) die Personen, die nach den Vorschriften des Bestattungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern als Bestattungspflichtige gelten und

c) die Personen, die ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte auf dem Friedhof haben.

  1. Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 6 Veranlagung, Fälligkeit, Entrichtung der Gebühren

  1. Der Gebührenanspruch entsteht mit der Anmeldung des Beerdigungsfalles, oder mit der Beantragung der Leistung. Die Gebühren werden durch die Stadt festgesetzt und dem Zahlungspflichtigen durch Zustellung eines Gebührenbescheides bekannt gegeben.

  2. Die Gebühren werden innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

  3. Rückständige Gebühren unterliegen der Einziehung im Vollstreckungsverfahren.

§ 7 Gebühr bei Zurücknahme von Anträgen

Wird ein Antrag auf Benutzung des Friedhofs, der Bestattungseinrichtung oder einer Leistung zurückgenommen, nachdem mit der Ausführung des Auftrages begonnen worden ist, wird die Gebühr bis zur Hälfte der jeweiligen Gebührensätze erhoben.

§ 8 Stundung

Auf begründeten schriftlichen Antrag können die Gebühren gemäß der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass der Stadt Waren (Müritz) ganz oder zum Teil erlassen werden, wenn ihre Einziehung im Einzelfall für den Gebührenschuldner eine besondere Härte bedeuten würde.

§ 9 Inkrafttreten

Diese Friedhofsgebührensatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Friedhofs der Stadt Waren (Müritz) vom 10.03.2004 einschließlich aller Änderungssatzungen außer Kraft.

Waren (Müritz), den 31.03.2025

gez.

N. Möller

Bürgermeister

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.

Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

Original-Gebührenordnung als PDF

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