Gebührenordnung – Uelzen

Vollständige Gebührenordnung für Uelzen.

Gebührenordnung

2 Abschnitte.

§ 4 Paragraph 4

Stundung, Niederschlagung und Erlass von Gebühren

Stellt die Heranziehung zu den Gebühren im Einzelfall eine unbillige Härte dar, so können diese gestundet, ermäßigt, niedergeschlagen oder erlassen werden.

§ 5 Änderungshistorie:

Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am 01.07.2019 in Kraft.

(2) Abweichend von Abs. 1 treten die Punkte 3.6 (geltend für Westerweyhe) und Punkt 4. und 4.1 der Anlage A erst zum 01.01.2021 in Kraft.

(3) Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Uelzen vom 24.06.2013 außer Kraft.

Uelzen, den 01.07.2019

HANSESTADT UELZEN

(Siegel)

gez. Markwardt

Bürgermeister

Änderungshistorie:

Friedhofsgebührensatzung vom 01.07.2019, geändert durch

  1. Änderungssatzung vom 16.09.2024

ANLAGE A

Anlage zu § 1 Abs. 2 der Friedhofsgebührensatzung der Hansestadt Uelzen

GEBÜHRENTARIF

Friedhöfe Holdenstedt, Klein Süstedt und Westerweyhe (einheitl. Gebühr);

Bestattungswald Fischerhof I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten

1. Reihengräber
a) Reihengrab (auf 25 Jahre) 1.446,00 €
b) Urnenreihengrab (auf 20 Jahre) 955,00 €
c) Rasenreihengrab (auf 25 Jahre – inkl. Grabpflege) 3.670,00 €
d) Urnenrasengrab (auf 20 Jahre – inkl. Grabpflege) 1.628,00 €
2. Wahlgrab (Sargbestattung) für 30 Jahre 1.764,00 €
2.1 Doppelwahlgrab (Sargbestattung) für 30 Jahre 2.115,00 €
3. Urnenwahlgrab für 20 Jahre 963,00 €
3.1 Urnendoppelwahlgrab für 20 Jahre 1.029,00 €

2

3.2 Urne im Bestattungswald am Gemeinschaftsbaum je Grabstelle (1 Platz) 984,00 €
3.3 Urne im Bestattungswald am Sternchenbaum (max. 12 Grabstellen) 0,00 €
3.4 Urne im Heidegrabfeld in Holdenstedt (auf 30 Jahre – inkl. Grabpflege) 2.764,00 €
3.5 Urne im Gemeinschaftsgrabfeld in Holdenstedt und Westerweyhe (auf 30 Jahre – inkl. Grabpflege) 2.922,00 €
4. Muslimische Gräber für 30 Jahre 1.764,00 €
4.1 Muslimisches Doppelwahlgrab für 30 Jahre 2.115,00 €

II. Gebühren für die Beisetzung

1. Für das Ausheben und Verfüllen der Grube
a) für Sargbestattung von 1 Pers. bis zu 5 Jahren 446,00 €
b) für Sargbestattung von 1 Pers. über 5 Jahre 595,00 €
c) für eine Urnenbeisetzung 78,00 €
2. Für die Entfernung von Bewuchs und/oder Einfassung/ Fundament (Zusatzgebühr) 314,00 €
3. Für das Ausheben und Schließen des Urnenloches sowie das Abräumen von Grabschmuck im Bestattungswald Fischerhof 198,00 €
4. Für die Namensplakette im Heidegrabfeld und im Bestattungswald mit Gravur, einschl. Anbringung 53,00 €
5. Für die Namensplakette im Gemeinschaftsgrabfeld mit Gravur, einschl. Anbringung 78,00 €

III. Gebühren Ausgrabungen

  1. Für die Ausgrabung einer Leiche (Kostenerstattung nach Rechnung des beauftragten Dritten, zuzüglich der Gebühr nach IV.2.)
  2. Für die Ausgrabung einer Urne (Kostenerstattung nach Rechnung des beauftragten Dritten, zuzüglich der Gebühr nach IV.2.)

IV. Gebühr für die Genehmigung

1. der Errichtung oder Änderung von Grabmalen - je Grabmal - 33,00 €
2. von Umbettungen oder Ausgrabungen 66,00 €
3. der vorzeitigen Einebnung 33,00 €
4. der Zulassung eines Gewerbebetriebes 16,00 €

V. Gebühr für die laufende Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen während der Dauer des Nutzungsrechts

(hierunter fallen nicht liegende Grabmale)

1. pro Jahr 3,00 €
2. bei 25 Jahren Nutzungsrecht 75,00 €
3. bei 30 Jahren Nutzungsrecht 90,00 €
4. bei Verlängerung/Beweinkaufung für jedes Jahr der Verlängerung des Nutzungsrechtes 3,00 €

3

VI. Beweinkaufung/Verlängerung (für 1 Jahr je Grabstelle)

1. Einzelwahlgrab 58,00 €
2. Doppelwahlgrab 70,00 €
3. Dreifachwahlgrab 86,00 €
4. Vierfachwahlgrab 119,00 €
5. Sechsfachwahlgrab 151,00 €
6. Achtfachwahlgrab 195,00 €
7. Zehnfachwahlgrab 234,00 €
8. Urneneinzelwahlgrab 48,00 €
9. Urnendoppelwahlgrab 51,00 €
10. Urnendreifachwahlgrab 54,00 €
11. Urnenvierfachwahlgrab 58,00 €
12. Heidegrabfeld 92,00 €
13. Gemeinschaftsgrabfelder 97,00 €

VII. Sonstige Gebühren

1. Anschreiben bei losen Grabsteinen 11,00 €
2. Adressermittlung von Nutzungsberechtigten (leicht) 33,00 €
3. Adressermittlung von Nutzungsberechtigten (schwer) 66,00 €
4. Bereitstellung der Friedhofskapelle (Pauschale) 80,00 €
5. Benutzung der Friedhofskapelle 220,00 €
6. Sonderzuschlag für gewünschte Arbeiten (Kostenerstattung nach Rechnung des beauftragten Dritten)

4

Original-Gebührenordnung als PDF

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