ℹ️ Kein kommunaler Friedhof: Dieser Friedhof gehört der Kirchlicher Friedhof Weildorf (Ortsteil des Marktes Teisendorf, Träger-Kirchengemeinde im Dokument nicht näher benannt). Die Satzung und Gebühren werden von der Kirchengemeinde festgelegt — nicht von der Gemeindeverwaltung.

Kirchlicher Friedhof Weildorf (Ortsteil des Marktes Teisendorf, Träger-Kirchengemeinde im Dokument nicht näher benannt)

Die Kirchengemeinde stellt bisher keine digitalen Satzungs-Dokumente bereit. Wir nehmen amtliche Beschlüsse gerne entgegen — Kontakt.

Gebührenordnung (Originalwortlaut)

Bestattungsgebührensatzung

für den kirchlichen Friedhof Weildorf

Aufgrund des Art. 24 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern und des Art. 8 des Kommu-
nalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung vom 04.April 1993 (GVBI S. 264), zuletzt geändert durch Ge-
setz vom 12.12.2006 (GVBI S. 401) erlässt der Markt Teisendorf folgende Gebührensatzung für das
Bestattungswesen für den kirchlichen Friedhof Weildorf

§ 1 Bestattungsgebühren

(1) Gebühr für die Mitwirkung bei Bestattungen, Pauschalgebühr
a) bei Kindern bis 6 Jahren 205,80 €
b) bei Personen über 6 Jahren 288,18 €
c) Urnenbestattung 205,80 €

(2) Gebühr für die Leichenträger je Person 36,50 €

(3) Gebühr für die Grabherstellung (Ausheben und Zufüllen des Grabes, Erdabfuhr, einmalige Hüge-
lung, Abnehmen und Anbringen der Marmorplatte)
a) für Gräber und Personen über 6 Jahren 583,66 €
b) für Gräber und Personen unter 6 Jahren 311,28 €
c) für Urnenerdgräber und Urnennischen/-stelen 141,49 €

§ 2 Überführungsgebühren

(1) Für die Überführung einer Leiche werden erhoben:
a) Grundgebühr für Leichenwagen 73,05 €
b) je gefahrene Kilometer 1,00 €

(2) Für das Leichenwagenpersonal werden erhoben
je Person und Stunde 56,31 €

(3) Verwaltungsgebühr für die Vorbereitung 49,70 €

§ 3 Steuerregelung

Bei allen Gebühren muss die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe dazu addiert werden.
§ 4 Sonstige Gebühren

(1) Transport Friedhofsbagger (einmalige Gebühr pro Bestattung) 110,00 €

(2) Ausgrabung und Umbettung einer Leiche innerhalb des Friedhofs
a) Erdgrab während der Ruhefrist 2.017,88 €
b) Erdgrab nach Ablauf der Ruhefrist 1.752,66 €
c) Urnengrab während der Ruhefrist 366,89 €
d) Urnengrab nach Ablauf der Ruhefrist 366,89 €

(3) Ausgrabung einer Leiche
a) Erdgrab während der Ruhefrist 1.483,74 €
b) Erdgrab nach Ablauf der Ruhefrist 1.216,67 €
c) Urnengrab während der Ruhefrist 269,77 €
d) Urnengrab nach Ablauf der Ruhefrist 221,21 €

(4) Bei Leichen von Kindern bis zu 6 Jahren verringern sich die Gebühren nach Abs. 1 und 2 um die
jeweilige Hälfte.

(5) Gebühr für die Benutzung des Bergesarges einschl. Reinigung 89,36 €

(6) Gebühr für das Entfernen von abgelaufenen Grabstellen (alles Nettobeträge)
a) Erdgrab 279,91 €
b) Urnengrab 139,96 €
c) Kindergrab 139,96 €
d) Urnennische 69,98 €
e) Urnenstele 69,98 €

(7) Soweit in der vorstehenden Gebührenordnung für die Inanspruchnahme der Friedhofs- und Bestat-
tungseinrichtungen keine Gebühren festgesetzt sind, werden die tatsächlich entstandenen Kosten
erhoben.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 03.03.2025 in Kraft.

Teisendorf, den 03.03.2025

Thomas Gasser
Erster Bürgermeister

Quelle

Kirchlicher Friedhof Weildorf (Ortsteil des Marktes Teisendorf, Träger-Kirchengemeinde im Dokument nicht näher benannt)

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