ℹ️ Kein kommunaler Friedhof: Dieser Friedhof gehört der Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Dobraschütz (Evangelisch-Lutherisch). Die Satzung und Gebühren werden von der Kirchengemeinde festgelegt — nicht von der Gemeindeverwaltung.

Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Dobraschütz

Die Kirchengemeinde stellt bisher keine digitalen Satzungs-Dokumente bereit. Wir nehmen amtliche Beschlüsse gerne entgegen — Kontakt.

Gebührenordnung (Originalwortlaut)

Gemeinderundschau | 04.05.2024 | Seite 8

§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
350.000,00 € festgesetzt.
§6
Es werden folgende Ausgabegrenzen für erhebliche Überschreitungen festgesetzt:
§ 58 Abs. 1 Satz 2 ThürKO über 7.500,00 € bis 50.000,00 €
§ 60 Abs. 2 ThürKO

über 50.000,00 €
§7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in
Kraft.
Rositz, den 25. März 2024
Gemeinde Rositz
Stange, Bürgermeister

Sitzung des Gemeinderates
In der Gemeinderatssitzung am 10. April 2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschlussvorlage I/759/24 ö.: Protokollgenehmigung der
öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24. Januar 2024
Beschlussvorlage I/760/24 ö.: Vergabe von Bauleistungen –
Neue Leuchten in der Molbitzer Straße in Fichtenhainichen
Beschlussvorlage I/761/24 ö.: Aufhebung Beschluss
I/750/23 ö. vom 5. Dezember 2023 – Aufstellungsbeschluss
zur Außenbereichssatzung „Kröberner Straße“
Beschlussvorlage I/762/24 ö.: Aufhebung Beschluss
I/755/24 ö. vom 24. Januar 2024 – Beschluss zur Billigung
und öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Außenbereichssatzung „Kröberner Straße“ vom Januar 2024

Gemeinde Starkenberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Friedhofsgebührensatzung
für die Friedhöfe der Evang.-Luth. Kirchgemeinde
Dobraschütz
Der Gemeindekirchenrat der Evangelisch-Lutherischen
Kirchgemeinde Dobraschütz hat aufgrund von § 44 Absatz 1 des Kirchengesetzes Kirchengesetz über die
evangelischen Friedhöfe in der Evangelischen Kirche in
Mitteldeutschland (Friedhofsgesetz – FriedhG) vom 20.
November 2020 (ABI. EKM 2020 S. 228), in seiner Sitzung
am 21. September 2023 die folgende Satzung beschlossen:
§1
Ruhefristen
Für die Friedhöfe in Dobraschütz und Wernsdorf gelten
folgende Ruhefristen:
1. für Erdbestattungen
2. für Urnenbestattungen

§2
Gebühren
(1) Die in dieser Gebührensatzung mit einer Gebühr belegten Leistungen sind ausschließlich dem Friedhofsträger
Vorbehalten.
(2) Tarife:
1.
Grabberechtigungsgebühren
Erwerb des Nutzungsrechts entsprechend der Zuordnung
im Gesamtplan jeweils für die Dauer der Ruhefrist
1.1.

Erdgrabstätten

1.1.1

Erdwahlgrabstätte, je Grabstelle .............................. 540,00 €
(1 Sarg und bis zu 2 Urnen) ................... (pro Jahr 27,00 €)

1.1.2

Erdreihengrabstätten

1.1.2.1 Erdreihengrabstätte (1 Sarg) ......................................... 380,00 €
................................................................................................. (pro Jahr 19,00 €)

Beschlussvorlage I/763/24 n.ö.: Genehmigung der Niederschrift zur nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom
24. Januar 2024

1.2

– z. Zt. nicht besetzt –

Beschlussvorlage I/764/24 ö.: Vergabe von Bauleistungen
– Herstellung des Fußweges Zechauer Straße in Asphalt

1.3

Urnengrabstätten

1.3.1 Urnenwahlgrabstätten

Steffen Stange, Bürgermeister

Sitzung des Bauausschusses
In der Haupt- und Bauausschusssitzung am 18. März 2024
wurde folgender Beschluss gefasst:
BA/ 021/ 2024 ö.: Vergabe von Bauleistungen, Herstellung
Ableitung Niederschlagswasser Sportunterkunft Fichtenhainichen

1.3.1.1. Urnenwahlgrabstätte mit 2 Grabstellen.......... 400,00 €
................................................................................................. (pro Jahr 20,00 €)
1.3.1.2 Urnenwahlgrabstätte mit 4 Grabstellen.......... 800,00 €
.................................................................................................(pro Jahr 40,00 €)
1.3.2 Grabstelle in Urnengemeinschaftsgrabstätten auf
die Dauer der Ruhezeit einschließlich Anlage, Gestaltung, Instandhaltung und Pflege durch durch
den Friedhofsträger ................................................................. 740,00 €
Die Namensnennung wird durch den Friedhofsträger in Auftrag gegeben. Die Kosten für die Namensnennung werden nach Ausführung ohne Aufschlag
an den Nutzungsberechtigten weiter berechnet.

BA/ 022/2024 n.ö.: Genehmigung Protokoll vom 21. November 2023
BA/ 023/2024 n.ö.: Genehmigung Protokoll vom 9. Januar
2024
BA/ 024/2024 n.ö.: Antrag auf Baugenehmigung, Errichtung einer Lagerhalle
HA/ 002/2024 n.ö.: Genehmigung Protokoll vom 21. November 2023
HA/ 003/2024 n.ö.: Genehmigung Protokoll vom 9. Januar
2024
Steffen Stange, Bürgermeister

20 Jahre,
20 Jahre.

* ausgenommen Friedhof Wernsdorf
1.4.

Reservierungen/Verlängerungen

1.4.1 Reservierung
Wird ein Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte ohne
zeitgleiche Anmeldung einer Bestattung vergeben (§ 22
Absatz 5 FriedhG), wird ab dem Zeitpunkt der Nutzungsrechtsvergabe die jährliche Grabberechtigungsgebühr
nach den Tarifstellen 1.1.1 und 1.3.1. erhoben.

Gemeinderundschau | 04.05.2024 | Seite 9

1.4.2. Verlängerung
Ist bei Bestattungen auf einer Erd- oder Umenwahlgrabstätte, an der bereits ein Nutzungsrecht besteht, zur Einhaltung der Ruhefrist die Verlängerung des Nutzungsrechtes erforderlich, wird für die Verlängerungszeiträume,
die ganze abgeschlossene Jahre umfassen, die jährliche
Grabberechtigungsgebühr nach den Tarifstellen gemäß
1.1.1 und 1.3.1 sowie für Verlängerungszeiträume, die weniger als ganze Jahre umfassen, für jeden abgeschlossenen
Monat ein Zwölftel der jährlichen Grabberechtigungsgebühr nach den Tarifetellen gemäß 1.1.1 und 1.3.1 erhoben.
2.

Friedhofsunterhaltungsgebühr
je Jahr und je Grabstelle,
für die ein Nutzungsrecht besteht

10,00 €

3.

Verwaltungsgebühren

3.1

Bearbeitung Antrag auf Ausgrabung/Umbettung;
pro Vorgang
10,00 €

(3) Für die der Umsatzsteuerpflicht unterliegenden Gebührenpositionen wird zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben und separat im Gebührenbescheid ausgewiesen. Leistungen, die der Umsatzsteuer unterliegen,
sind entsprechend gekennzeichnet (*zzgl. der gesetzlichen
Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Fassung, 19% Stand
2021).

Beschluss Nr. 14/04/24: Feststellung der geprüften Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019
Beschluss Nr. 15/04/24: Feststellung der geprüften Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020
Beschluss Nr. 16/04/24: Feststellung der geprüften Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021
Beschluss Nr. 17/04/24: Entlastung des Bürgermeisters und
des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2019
Beschluss Nr. 18/04/24: Entlastung des Bürgermeisters und
des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2020
Beschluss Nr. 19/04/24: Entlastung des Bürgermeisters und
des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2021
Beschluss Nr. 20/04/24 nö: Genehmigung Sitzungsniederschrift der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.
Februar 2024
Beschluss Nr. 21/04/24: Auftragsvergabe von Bauleistungen
für Erneuerung Sanitäreinrichtung Sportlerheim Starkenberg
Andreas Zetsche, Bürgermeister
Kommunalwahlen im Freistaat Thüringen
am 26. Mai 2024

Bekanntmachung

§3
Gewerbliche Leistungen
Für nicht in dieser Gebührenordnung aufgeführ te
Leistungen gewerblicher Art (z.B. Gießen, Sauberhalten,
Bepflanzung, gärtnerische Arbeit) richtet sich das Entgelt
nach einer besonderen Entgeltordnung bzw. dem Angebot
der Friedhofsverwaltung.

der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der
Gemeinderäte der Gemeinde Starkenberg

§4
Inkrafttreten
Die vorstehende Gebührensatzung tritt am Tage nach ihrer
Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt außer Kraft die
Gebührensatzung vom 26. Februar 1998. Maßgebend für
die Anwendung ist der Tag der Zusage der Leistung.

Listen-Nr.: 1

Dobitschen, 21. September 2023
Vorsitzende/r oder stellv. Vorsitzende/r des Gemeinde
kirchenrates, Mitglied des Gemeindekirchenrates
Die Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe der Ev.Luth.-Kirchgemeinde Dobraschütz wurde mit Schreiben
vom 12. März 2024 gemäß § 33 Abs. 2 ThürBestG i.V.m. §
118 Abs. 1 ThürKO rechtsaufsichtlich genehmigt.

Sitzung des Gemeinderates
In der Gemeinderatssitzung am 9. April 2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss Nr. 10/04/24: Genehmigung Sitzungsniederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27. Februar 2024

1. Der Wahlausschuss der Gemeinde hat in seiner Sitzung
am 23. April 2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl
des Gemeinderates in der Gemeinde Starkenberg als gültig zugelassen, die hiermit bekanntgegeben werden.
Kennwort der Partei oder Wählergruppe:
Wählergemeinschaft Starkenberg
Lfd.-Nr.

Name

Vorname

Wohnort

1

Bergner

André

Starkenberg OT Großröda

2

Böhme

Thomas

Starkenberg OT Neuposa

3

Espenhain

Karsten

Starkenberg OT Kostitz

4

Gentsch

Frank

Starkenberg OT Pöhla

5

Gerth

Henning

Starkenberg OT Kostitz

6

Karte

Sandra

Starkenberg

7

Klöppel

Matthias

Starkenberg OT Großröda

8

Koudele

Sebastian

Starkenberg

9

Kröber

Carsten

Starkenberg OT Dobraschütz

10

Kröber

Werner

Starkenberg OT Dobraschütz

11

Leipnitz

Adrian

Starkenberg

12

Plociennik

Katja

Starkenberg OT Posa

13

Sachsenröder

Ronny

Starkenberg OT Tegkwitz

14

Schlegel

Wolfram

Starkenberg

15

Schmidt

Michael

Starkenberg OT Kostitz

16

Skodell

Ronny

Starkenberg OT Kostitz

Beschluss Nr. 11/04/24: 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024
der Gemeinde Starkenberg

Listen-Nr.: 2

Beschluss Nr. 12/04/24: 1. Nachtrag zum Finanzplan der Gemeinde Starkenberg für die Planungsjahre 2023 bis 2027

Moderne Denker für Starkenberg

Beschluss Nr. 13/04/24: Auftragsvergabe Bauleistungen
Straßenbau Neuposa

1

Penndorf

Stephan

Starkenberg

2

Küchler

Diana

Starkenberg

Kennwort der Partei oder Wählergruppe:
Lfd.-Nr.

Name

Vorname

Wohnort

?

Quelle

Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Dobraschütz

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