Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Dobraschütz
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Gebührenordnung (Originalwortlaut)
Gemeinderundschau | 04.05.2024 | Seite 8
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
350.000,00 € festgesetzt.
§6
Es werden folgende Ausgabegrenzen für erhebliche Überschreitungen festgesetzt:
§ 58 Abs. 1 Satz 2 ThürKO über 7.500,00 € bis 50.000,00 €
§ 60 Abs. 2 ThürKO
über 50.000,00 €
§7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in
Kraft.
Rositz, den 25. März 2024
Gemeinde Rositz
Stange, Bürgermeister
Sitzung des Gemeinderates
In der Gemeinderatssitzung am 10. April 2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschlussvorlage I/759/24 ö.: Protokollgenehmigung der
öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24. Januar 2024
Beschlussvorlage I/760/24 ö.: Vergabe von Bauleistungen –
Neue Leuchten in der Molbitzer Straße in Fichtenhainichen
Beschlussvorlage I/761/24 ö.: Aufhebung Beschluss
I/750/23 ö. vom 5. Dezember 2023 – Aufstellungsbeschluss
zur Außenbereichssatzung „Kröberner Straße“
Beschlussvorlage I/762/24 ö.: Aufhebung Beschluss
I/755/24 ö. vom 24. Januar 2024 – Beschluss zur Billigung
und öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Außenbereichssatzung „Kröberner Straße“ vom Januar 2024
Gemeinde Starkenberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Friedhofsgebührensatzung
für die Friedhöfe der Evang.-Luth. Kirchgemeinde
Dobraschütz
Der Gemeindekirchenrat der Evangelisch-Lutherischen
Kirchgemeinde Dobraschütz hat aufgrund von § 44 Absatz 1 des Kirchengesetzes Kirchengesetz über die
evangelischen Friedhöfe in der Evangelischen Kirche in
Mitteldeutschland (Friedhofsgesetz – FriedhG) vom 20.
November 2020 (ABI. EKM 2020 S. 228), in seiner Sitzung
am 21. September 2023 die folgende Satzung beschlossen:
§1
Ruhefristen
Für die Friedhöfe in Dobraschütz und Wernsdorf gelten
folgende Ruhefristen:
1. für Erdbestattungen
2. für Urnenbestattungen
§2
Gebühren
(1) Die in dieser Gebührensatzung mit einer Gebühr belegten Leistungen sind ausschließlich dem Friedhofsträger
Vorbehalten.
(2) Tarife:
1.
Grabberechtigungsgebühren
Erwerb des Nutzungsrechts entsprechend der Zuordnung
im Gesamtplan jeweils für die Dauer der Ruhefrist
1.1.
Erdgrabstätten
1.1.1
Erdwahlgrabstätte, je Grabstelle .............................. 540,00 €
(1 Sarg und bis zu 2 Urnen) ................... (pro Jahr 27,00 €)
1.1.2
Erdreihengrabstätten
1.1.2.1 Erdreihengrabstätte (1 Sarg) ......................................... 380,00 €
................................................................................................. (pro Jahr 19,00 €)
Beschlussvorlage I/763/24 n.ö.: Genehmigung der Niederschrift zur nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom
24. Januar 2024
1.2
– z. Zt. nicht besetzt –
Beschlussvorlage I/764/24 ö.: Vergabe von Bauleistungen
– Herstellung des Fußweges Zechauer Straße in Asphalt
1.3
Urnengrabstätten
1.3.1 Urnenwahlgrabstätten
Steffen Stange, Bürgermeister
Sitzung des Bauausschusses
In der Haupt- und Bauausschusssitzung am 18. März 2024
wurde folgender Beschluss gefasst:
BA/ 021/ 2024 ö.: Vergabe von Bauleistungen, Herstellung
Ableitung Niederschlagswasser Sportunterkunft Fichtenhainichen
1.3.1.1. Urnenwahlgrabstätte mit 2 Grabstellen.......... 400,00 €
................................................................................................. (pro Jahr 20,00 €)
1.3.1.2 Urnenwahlgrabstätte mit 4 Grabstellen.......... 800,00 €
.................................................................................................(pro Jahr 40,00 €)
1.3.2 Grabstelle in Urnengemeinschaftsgrabstätten auf
die Dauer der Ruhezeit einschließlich Anlage, Gestaltung, Instandhaltung und Pflege durch durch
den Friedhofsträger ................................................................. 740,00 €
Die Namensnennung wird durch den Friedhofsträger in Auftrag gegeben. Die Kosten für die Namensnennung werden nach Ausführung ohne Aufschlag
an den Nutzungsberechtigten weiter berechnet.
BA/ 022/2024 n.ö.: Genehmigung Protokoll vom 21. November 2023
BA/ 023/2024 n.ö.: Genehmigung Protokoll vom 9. Januar
2024
BA/ 024/2024 n.ö.: Antrag auf Baugenehmigung, Errichtung einer Lagerhalle
HA/ 002/2024 n.ö.: Genehmigung Protokoll vom 21. November 2023
HA/ 003/2024 n.ö.: Genehmigung Protokoll vom 9. Januar
2024
Steffen Stange, Bürgermeister
20 Jahre,
20 Jahre.
* ausgenommen Friedhof Wernsdorf
1.4.
Reservierungen/Verlängerungen
1.4.1 Reservierung
Wird ein Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte ohne
zeitgleiche Anmeldung einer Bestattung vergeben (§ 22
Absatz 5 FriedhG), wird ab dem Zeitpunkt der Nutzungsrechtsvergabe die jährliche Grabberechtigungsgebühr
nach den Tarifstellen 1.1.1 und 1.3.1. erhoben.
Gemeinderundschau | 04.05.2024 | Seite 9
1.4.2. Verlängerung
Ist bei Bestattungen auf einer Erd- oder Umenwahlgrabstätte, an der bereits ein Nutzungsrecht besteht, zur Einhaltung der Ruhefrist die Verlängerung des Nutzungsrechtes erforderlich, wird für die Verlängerungszeiträume,
die ganze abgeschlossene Jahre umfassen, die jährliche
Grabberechtigungsgebühr nach den Tarifstellen gemäß
1.1.1 und 1.3.1 sowie für Verlängerungszeiträume, die weniger als ganze Jahre umfassen, für jeden abgeschlossenen
Monat ein Zwölftel der jährlichen Grabberechtigungsgebühr nach den Tarifetellen gemäß 1.1.1 und 1.3.1 erhoben.
2.
Friedhofsunterhaltungsgebühr
je Jahr und je Grabstelle,
für die ein Nutzungsrecht besteht
10,00 €
3.
Verwaltungsgebühren
3.1
Bearbeitung Antrag auf Ausgrabung/Umbettung;
pro Vorgang
10,00 €
(3) Für die der Umsatzsteuerpflicht unterliegenden Gebührenpositionen wird zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben und separat im Gebührenbescheid ausgewiesen. Leistungen, die der Umsatzsteuer unterliegen,
sind entsprechend gekennzeichnet (*zzgl. der gesetzlichen
Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Fassung, 19% Stand
2021).
Beschluss Nr. 14/04/24: Feststellung der geprüften Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019
Beschluss Nr. 15/04/24: Feststellung der geprüften Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020
Beschluss Nr. 16/04/24: Feststellung der geprüften Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021
Beschluss Nr. 17/04/24: Entlastung des Bürgermeisters und
des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2019
Beschluss Nr. 18/04/24: Entlastung des Bürgermeisters und
des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2020
Beschluss Nr. 19/04/24: Entlastung des Bürgermeisters und
des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2021
Beschluss Nr. 20/04/24 nö: Genehmigung Sitzungsniederschrift der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.
Februar 2024
Beschluss Nr. 21/04/24: Auftragsvergabe von Bauleistungen
für Erneuerung Sanitäreinrichtung Sportlerheim Starkenberg
Andreas Zetsche, Bürgermeister
Kommunalwahlen im Freistaat Thüringen
am 26. Mai 2024
Bekanntmachung
§3
Gewerbliche Leistungen
Für nicht in dieser Gebührenordnung aufgeführ te
Leistungen gewerblicher Art (z.B. Gießen, Sauberhalten,
Bepflanzung, gärtnerische Arbeit) richtet sich das Entgelt
nach einer besonderen Entgeltordnung bzw. dem Angebot
der Friedhofsverwaltung.
der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der
Gemeinderäte der Gemeinde Starkenberg
§4
Inkrafttreten
Die vorstehende Gebührensatzung tritt am Tage nach ihrer
Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt außer Kraft die
Gebührensatzung vom 26. Februar 1998. Maßgebend für
die Anwendung ist der Tag der Zusage der Leistung.
Listen-Nr.: 1
Dobitschen, 21. September 2023
Vorsitzende/r oder stellv. Vorsitzende/r des Gemeinde
kirchenrates, Mitglied des Gemeindekirchenrates
Die Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe der Ev.Luth.-Kirchgemeinde Dobraschütz wurde mit Schreiben
vom 12. März 2024 gemäß § 33 Abs. 2 ThürBestG i.V.m. §
118 Abs. 1 ThürKO rechtsaufsichtlich genehmigt.
Sitzung des Gemeinderates
In der Gemeinderatssitzung am 9. April 2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss Nr. 10/04/24: Genehmigung Sitzungsniederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27. Februar 2024
1. Der Wahlausschuss der Gemeinde hat in seiner Sitzung
am 23. April 2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl
des Gemeinderates in der Gemeinde Starkenberg als gültig zugelassen, die hiermit bekanntgegeben werden.
Kennwort der Partei oder Wählergruppe:
Wählergemeinschaft Starkenberg
Lfd.-Nr.
Name
Vorname
Wohnort
1
Bergner
André
Starkenberg OT Großröda
2
Böhme
Thomas
Starkenberg OT Neuposa
3
Espenhain
Karsten
Starkenberg OT Kostitz
4
Gentsch
Frank
Starkenberg OT Pöhla
5
Gerth
Henning
Starkenberg OT Kostitz
6
Karte
Sandra
Starkenberg
7
Klöppel
Matthias
Starkenberg OT Großröda
8
Koudele
Sebastian
Starkenberg
9
Kröber
Carsten
Starkenberg OT Dobraschütz
10
Kröber
Werner
Starkenberg OT Dobraschütz
11
Leipnitz
Adrian
Starkenberg
12
Plociennik
Katja
Starkenberg OT Posa
13
Sachsenröder
Ronny
Starkenberg OT Tegkwitz
14
Schlegel
Wolfram
Starkenberg
15
Schmidt
Michael
Starkenberg OT Kostitz
16
Skodell
Ronny
Starkenberg OT Kostitz
Beschluss Nr. 11/04/24: 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024
der Gemeinde Starkenberg
Listen-Nr.: 2
Beschluss Nr. 12/04/24: 1. Nachtrag zum Finanzplan der Gemeinde Starkenberg für die Planungsjahre 2023 bis 2027
Moderne Denker für Starkenberg
Beschluss Nr. 13/04/24: Auftragsvergabe Bauleistungen
Straßenbau Neuposa
1
Penndorf
Stephan
Starkenberg
2
Küchler
Diana
Starkenberg
Kennwort der Partei oder Wählergruppe:
Lfd.-Nr.
Name
Vorname
Wohnort
?