ℹ️ Kein kommunaler Friedhof: Dieser Friedhof gehört der Evangelisches Kirchspiel Hainrode-Berndten (Friedhof Großberndten) (Evangelisch-Lutherisch). Die Satzung und Gebühren werden von der Kirchengemeinde festgelegt — nicht von der Gemeindeverwaltung.

Evangelisches Kirchspiel Hainrode-Berndten (Friedhof Großberndten)

Die Kirchengemeinde stellt bisher keine digitalen Satzungs-Dokumente bereit. Wir nehmen amtliche Beschlüsse gerne entgegen — Kontakt.

Gebührenordnung (Originalwortlaut)

Klassikerinigung
Postelung
04. MRZ. 2024 R
Tgb.-Nr.: 1007 69

# Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof im Evangelischen Kirchspiel Hainrode-Berndten in Großberndten

Der Gemeindekirchenrat des Evangelischen Kirchspiel Hainrode-Berndten hat aufgrund von § 44 Absatz 1 des Kirchengesetzes Kirchengesetz über die evangelischen Friedhöfe in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Friedhofsgesetz - FriedhG) vom 20. November 2020 (ABl. EKM 2020 S. 228), in seiner Sitzung am 27.02.24 die folgende Satzung beschlossen:

# § 1
Ruhefristen

Für den Friedhof in Großberndten gelten folgende Ruhefristen:

1. für Erdbestattungen 20 Jahre,
2. für Urnenbestattungen 20 Jahre.

# § 2
Gebühren

(1) Die in dieser Gebührensatzung mit einer Gebühr belegten Leistungen sind ausschließlich dem Friedhofsträger vorbehalten.
(2) Tarife:

1. Grabberechtigungsgebühren Euro

Erwerb des Nutzungsrechts entsprechend der Zuordnung im Gesamtplan für die gesamte Nutzungsdauer

1.1 Erdgrabstätten

1.1.1 Erdwahlgrabstätte, je Grabstelle ---

(1 Sarg und bis zu ... Urne(n))

1.1.2 Erdreihengrabstätten

1.1.2.1 Erdreihengrabstätte (1 Sarg) 330,00
1.1.2.2 Erdreihengrabstätte friedhofsgepflegt

(einschließlich Anlage, Gestaltung, Instandhaltung und Pflege durch den Friedhofsträger sowie Namensnennung. Die Namensnennung wird durch den Friedhofsträger in Auftrag gegeben. Die Kosten für die Namensnennung werden nach Ausführung ohne Aufschlag an den Nutzungsberechtigten weiter berechnet.)

1.1.3 Grabstelle in Sarggemeinschaftsgrabstätten auf die Dauer der Ruhezeit einschließlich Anlage, Gestaltung, Instandhaltung und Pflege durch den Friedhofsträger sowie Namensnennung; pro Jahr ---

(Die Namensnennung wird durch den Friedhofsträger in Auftrag gegeben. Die Kosten für die Namensnennung werden nach Ausführung ohne Aufschlag an den Nutzungsberechtigten weiter berechnet.)

1.3.3 Grabstelle in Urnengemeinschaftsgrabstätten auf die Dauer der Ruhezeit einschließlich Anlage, Gestaltung, Instandhaltung und Pflege durch den Friedhofsträger sowie Namensnennung; pro Jahr

(Die Namensnennung wird durch den Friedhofsträger in Auftrag gegeben. Die Kosten für die Namensnennung werden nach Ausführung ohne Aufschlag an den Nutzungsberechtigten weiter berechnet.)

# 1.4 Reservierungen / Verlängerungen

# 1.4.1 Reservierung

Wird ein Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte ohne zeitgleiche Anmeldung einer Bestattung vergeben (§ 22 Absatz 5 FriedhG), wird ab dem Zeitpunkt der Nutzungsrechtsvergabe die jährliche Grabberechtigungsgebühr nach den Tarifstellen 1.1.1, 1.2.1 und 1.3.1 erhoben.

# 1.4.2 Verlängerung

Ist bei Bestattungen auf einer Erd- oder Urnenwahlgrabstätte, an der bereits ein Nutzungsrecht besteht, zur Einhaltung der Ruhefrist die Verlängerung des Nutzungsrechtes erforderlich, wird für die Verlängerungszeiträume, die ganze abgeschlossene Jahre umfassen, die jährliche Grabberechtigungsgebühr nach den Tarifstellen gemäß 1.1.1, 1.2.1 und 1.3.1 sowie für Verlängerungszeiträume, die weniger als ganze Jahre umfassen, für jeden abgeschlossenen Monat ein Zwölftel der jährlichen Grabberechtigungsgebühr nach den Tarifstellen gemäß 1.1.1, 1.2.1 und 1.3.1 erhoben.

2. Friedhofsunterhaltungsgebühr 11,00
(je Jahr und je Grabstelle, für die ein Nutzungsrecht besteht)

# 3. Verwaltungsgebühren

3.1 Zulassung von Gewerbetreibenden
(Steinmetze, Bestatter, Gartenbaubetriebe, Fotografen)

3.1.1 Zulassung von Gewerbetreibenden einmalig / für 1 Jahr 20,00

3.1.2 Zulassung von Gewerbetreibenden für 3 Jahre 50,00

3.1.3 Ablehnung / Rücknahme / Widerruf einer Zulassung (auch Widerruf einer Zulassung für Rednerinnen und Redner gemäß § 19 Absatz 3 Satz 4 FriedhG); pro Vorgang 30,00

3.2 Bearbeitung Antrag auf Ausgrabung / Umbettung; pro Vorgang 65,00

(3) Für die der Umsatzsteuerpflicht unterliegenden Gebührenpositionen wird zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben und separat im Gebührenbescheid ausgewiesen. Leistungen, die der Umsatzsteuer unterliegen, sind entsprechend gekennzeichnet (*zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Fassung, 19% Stand 2021).

1.2

# Kindergrabstätten

# 1.2.1 Erdwahlgrabstätten für Kinder, je Grabstelle

1.2.1.1 Erdwahlgrabstätten für Kinder vor Vollendung des 2. Lebensjahres
1.2.1.2 Erdwahlgrabstätten für Kinder ab Vollendung des 2. Lebensjahres bis vor Vollendung des 12. Lebensjahres

# 1.2.2 Erdreihengrabstätten für Kinder

1.2.2.1 Erdreihengrabstätten für Kindern vor Vollendung des 2. Lebensjahres
1.2.2.2 Erdreihengrabstätten für Kinder vor Vollendung des 2. Lebensjahres friedhofsgepflegt

(einschließlich Anlage, Gestaltung, Instandhaltung und Pflege durch den Friedhofsträger sowie Namensnennung. Die Namensnennung wird durch den Friedhofsträger in Auftrag gegeben. Die Kosten für die Namensnennung werden nach Ausführung ohne Aufschlag an den Nutzungsberechtigten weiter berechnet.)

1.2.2.3 Erdreihengrabstätten für Kinder ab Vollendung des 2. Lebensjahres bis vor Vollendung des 12. Lebensjahres
1.2.2.4 Erdreihengrabstätten für Kinder ab Vollendung des 2. Lebensjahres bis vor Vollendung des 12. Lebensjahres friedhofsgepflegt

(einschließlich Anlage, Gestaltung, Instandhaltung und Pflege durch den Friedhofsträger sowie Namensnennung. Die Namensnennung wird durch den Friedhofsträger in Auftrag gegeben. Die Kosten für die Namensnennung werden nach Ausführung ohne Aufschlag an den Nutzungsberechtigten weiter berechnet.)

1.2.3 Grabstelle in Gemeinschaftsanlage für Fehl- oder Totgeburten für die nach staatlichem Recht eine Bestattungspflicht nicht besteht für die Dauer von ... Jahren, pro Jahr

# 1.3 Urnengrabstätten

# 1.3.1 Urnenwahlgrabstätten, je Grabstelle

1.3.1.1 Urnenwahlgrabstätten
1.3.1.2 Urnenwahlgrabstätten friedhofsgepflegt

(einschließlich Anlage, Gestaltung, Instandhaltung und Pflege durch den Friedhofsträger sowie Namensnennung. Die Namensnennung wird durch den Friedhofsträger in Auftrag gegeben. Die Kosten für die Namensnennung werden nach Ausführung ohne Aufschlag an den Nutzungsberechtigten weiter berechnet.)

# 1.3.2 Urnenreihengrabstätten

1.3.2.1 Urnenreihengrabstätten (eine Grabstelle) 330,00
1.3.2.2 Urnenreihengrabstätten friedhofsgepflegt

(einschließlich Anlage, Gestaltung, Instandhaltung und Pflege durch den Friedhofsträger sowie Namensnennung. Die Namensnennung wird durch den Friedhofsträger in Auftrag gegeben. Die Kosten für die Namensnennung werden nach Ausführung ohne Aufschlag an den Nutzungsberechtigten weiter berechnet.)

### § 3
Gewerbliche Leistungen

Für nicht in dieser Gebührenordnung aufgeführte Leistungen gewerblicher Art (z.B. Gießen, Sauberhalten, Bepflanzung, gärtnerische Arbeit) richtet sich das Entgelt nach einer besonderen Entgeltordnung bzw. dem Angebot der Friedhofsverwaltung.

### § 4
Inkrafttreten

Die vorstehende Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung, jedoch nicht vor dem 01.04.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt außer Kraft die Gebührensatzung vom 13.12.2018 Maßgebend für die Anwendung ist der Tag der Zusage der Leistung.

**Friedhofsträger:**

Hainrode, 27.02.24

Ort, den

Heinrich Stiel
Waldwanger Berges

Mitglied des Gemeindekirchenrates

**Genehmigungsvermerke:**

**1. Kreiskirchenamt**

Nordhausen, 05.03.24

Ort, den

Amtsleiterin/ Amtsleiter

**2. Landratsamt/Landesverwaltungsamt** Kythaussekreis
Nordhausen

Die genehmigte Friedhofsgebührensatzung des Evangelischen Kirchspiel Hainrode-Berndten vom ... wird hiermit genehmigt

Sordershausen, 27.04.2024 D. S.

Ort, den

Amtsleiterin

**Ausfertigung:**

Die vom Gemeindekirchenrat des Kirchspiel Hainrode-Berndten am 27.2.24 beschlossene Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof in Großberndten wurde dem Kreiskirchenamt Nordhausen als zuständiger Aufsichtsbehörde angezeigt. Die Aufsichtsbehörde hat am 05.02.24 unter dem Aktenzeichen F24 vorstehend genannter Ordnung die kirchenaufsichtliche Genehmigung erteilt.

1702A/1/2

Die Rechtsaufsichtsbehörde, die für die Kommunalgemeinde zuständig ist, auf deren Gebiet sich der Friedhof befindet, hat am 27.04.24 die erforderliche Genehmigung erteilt.]

Die vorstehend benannte Friedhofsgebührensatzung des Ev. Kirchspiel Hainrode-Berndten wird hiermit ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht.

Nordhausen, 08.05.24 D. S.

Ort, den

Amtsleiterin/Amtsleiter

Quelle

Evangelisches Kirchspiel Hainrode-Berndten (Friedhof Großberndten)

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