🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext
1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 09.11.2021 Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
Gebührensatzungzur Friedhofssatzung der Gemeinde Schleusegrund
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), in der jeweils gültigen Fassung, der §§ 1, 2, 11 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), in der jeweils gültigen Fassung und des § 28 der Friedhofssatzung der Gemeinde Schleusegrund hat der Gemeinderat der Gemeinde Schleusegrund in seiner Sitzung vom 20.10.2021 folgende Gebührensatzung zur Friedhofssatzung beschlossen und die Gemeinde Schleusegrund erlässt diese.
§ 1 Gebührenerhebung
Für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Einrichtungen und Anlagen im Rahmen der Friedhofssatzung der Gemeinde Schleusegrund vom 09.11.2021 werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben.
§ 2 Gebührenschuldner
- 1. Schuldner der Gebühren von Leistungen oder Genehmigungen nach der Friedhofssatzung sind:
- 1. Bei Erstbestattungena) der Ehegatteb) der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaftc) der Partner eine auf Dauer angelegten nichthelichen Lebensgemeinschaft,
- d) die Kindere) die Elternf) die Geschwisterg) die Enkelkinderh) die Großelterni) die nicht bereits unter Buchstabe a) bis h) fallenden Erben.
- 2. Bei Umbettungen und Wiederbestattungen, der Antragsteller
- 3. Wer sonstige in der Friedhofssatzung aufgeführten Leistungen beantragt oder in Auftrag gibt.
- 2. Für die Gebührenschuld haftet in jedem Fall auch
- 1. der Antragsteller
- 2. diejenige Person die sich der Gemeinde gegenüber schriftlich zur Tragung der Kosten verpflichtet hat
- 3. Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner
§ 3 Entstehung der Gebührenschuld, Fälligkeit
- 1. Die Gebührenschuld entsteht bei Inanspruchnahme von Leistungen nach der Friedhofssatzung und darüber grundsätzlich mit der Beantragung der jeweiligen Leistung.
- 2. Die Gebühren sind sofort nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides durch die Gemeinde, in einem Betrag fällig
§ 4 Rechtsbehelfe/Zwangsmittel
- 1. Die Rechtsbehelfe gegen Gebührenbescheide auf Grund dieser Satzung regeln sich nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung in der jeweils gültigen Fassung.
- 2. Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen die Heranzierung zu Gebühren nach dieser Gebührensatzung wird die Verpflichtung zur sofortigen Zahlung nicht aufgehoben.
- 3. Für die zwangsweise Durchsetzung der im Rahmen dieser Satzung erlassenen Gebührenbescheide gelten die Vorschriften des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz in der jeweils gültigen Fassung.
II. Gebühren
§ 5 Gebühren für die Benutzung
Die Gebühren für die Nutzung einschließlich Reinigung der Friedhofs-Trauerhalle beträgt:
für Särge 100,00 €
für Urnen 50,00 €
§ 6 Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Erdbestattungsgrabstätte und Urnenbestattungsgrabstätte/Gebühren für Exhumierung
- 1. Für die Überlassung einer Erdreihengrabstätte werden folgende Gebühren erhoben
- 1. Einzelgrabstätte/Erdgrabstätte/Kindergrabstätte 650,00 € für die Dauer der Nutzung (25 Jahre x 26,00 €)
- 2. Familiengrabstätte für die Dauer der Nutzung (25 Jahre x 50,00 €) 1200,00 €
- 2. für die Überlassung einer
- 1. Urnenreihengrabstätte (20 Jahre x 16,00 €) 320,00 €
- 2. Anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätte (grüner Rasen) 100,00 €
- 3. Urnenreihengrabstätte Grabmal ohne Pflanzfläche (20 Jahre x 40,00 €) 800,00 €
- 4. Baumbestattung (nur Friedhof Schonau) in Urnenkammer
| (20 Jahre x 50,00 €) | 1.000,00 € |
|---|---|
| 5. Familiengrabstätte Urnenbestattung (20 Jahre x 50,00 €) | 1.000,00 € |
| 3) für die Verlängerung des Nutzungsrechtes einer vorhandenen | |
| - Urnenreihengrabstätte pro Jahr | 16,00 € |
| - Familiengrabstätte Erdbestattung/Urnenbestattung pro Jahr | 50,00 € |
| - Urnenreihengrabstätte Grabmal ohne Pflanzfläche pro Jahr | 40,00 € |
| - Baumbestattung pro Jahr | 50,00 € |
| 4) für jede weitere Bestattung in einer vorhandenen | |
| - Urnengrabstätte ohne Pflanzfläche | 200,00 € |
| - Erdbestattung und Urnenbestattung | 250,00 € |
| - Familiengrabstätte | 500,00 € |
| - Baumbestattung | 300,00 € |
Bei Beisetzungen auf belegte Grabstellen werden neben den hierfür vorgesehenen Gebühren gleichzeitig für die Sicherstellung der Ruhezeiten dieser Nachbelegung erforderlichen Grabverlängerungsgebühr fällig.
- 5. Notwendige Einebnung einer Grabstätte durch den Bauhof: je angefangene Stunde 50,00 € zzgl. der Kosten für einzusetzendes technisches Gerätund Material sowie sonstige anfallende Kosten (Entsorgungskosten)
- 6. Die Gestattung einer Exhumierung (Ausgrabung) oder Umbettung
- 1. bei Erdbestattungen beträgt während der Nutzungsdauer 200,00 €
- 2. bei Urnenbestattungen beträgt während der Nutzungsdauer 100,00 €
- 7. Bei vorzeitiger Auflassung von Grabstellen vor Ablauf der Nutzungsdauer werden keine Gebühren zurückerstattet. Die Friedhofsunterhaltungsgebühr ist bis zum Ablauf der Nutzungsdauer in einer Summe zu erstatten. Für die Genehmigung der Vorzeitigen Auflassung beträgt die Gebühr: 50,00 €
§ 7 Friedhofsunterhaltungsgebühren
Für die laufende Pflege und Unterhaltung sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf den Friedhöfen werden für Erd-, Familien- und Urnengrabstätten folgende Gebühren erhoben:
20,00 Euro pro Jahr
Die Friedhofsunterhaltungsgebühr für alle Grabarten wird einmalig für den gesamten Zeitraum der Nutzungsdauer erhoben. Bei Verlängerung des Nutzungsrechtes wird die Friedhofsunterhaltungsgebühr für den verlängerten Zeitraum in einem Betrag erhoben.
§ 8 Gebühren für Einebnungen
Für die Genehmigung des Antrages auf Einebnung 10,00 €
§ 9 Verwaltungsgebühren
Verwaltungsgebühren werden erhoben für
- 1. Erteilung einer Bestattungsgenehmigung 5,00 €
- 2. Ausstellung einer Graburkunde 5,00 €
- 3. Genehmigung von Anträgen auf Umbettung 10,00 €
- 4. Genehmigung zum Aufstellen eines Grabmales 20,00 €
- 5. Genehmigung einer Zusatzplatte oder textl. Änderung 10,00 €
- 6. Genehmigung für die Zulassung der Gewerbetreibendenauf allen Friedhöfen der Gemeinde je Einsatz 5,00 €
- 7. für Nichteinhaltung von Benutzungsvorschriften 25,00 €
Für Leistungen der Gemeinde, für die in dieser Satzung keine Gebühren, Auslagen und Kosten vorgesehen sind, kann die Gemeinde (Friedhofsverwaltung) gesonderte Vereinbarungen mit den Schuldnern über die Höhe der Erstattung der Kosten treffen.
§ 10 Inkrafttreten
Die Friedhofsgebührensatzung ist nur in Verbindung mit der Friedhofsatzung der Gemeinde Schleusegrund anwendbar und tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung vom 03.07.2013 und die Änderungssatzung vom 07.05.2015 außer Kraft.
Schleusegrund, den 09.11.2021
Heiko Schilling Bürgermeister Gemeinde Schleusegrund
2. Änderungssatzung Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
Aenderungssatzung der Schleusegrund
- 22. Jahrgang Samstag, den 6. Juni 2015 Nr. 6 / 23. Woche Schleusegrundaktuell Amtsblatt der Gemeinde Schleusegrund für die Ortschaften: Biberau, Gießübel, Langenbach, Schönbrunn und Steinbach Kinder -
und Somme rf es t Wir laden ein zumin Schönbrunn, OT Oberneubrunn Wann? am 06. Juni 2015 ab 14:00 Uhr Viele Überraschungen warten auf Sie! Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt! Die Mitglieder des Fördervereines „Wilder Mann Oberneubrunn“ e.V. freuen sich auf Ihren Besuch. Wo? auf dem Gelände „Wilder Mann“ und Spielplatz
Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Schleusegrund Nr. 6/2015 Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung Mit Schreiben der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Hildburghausen vom 05.05.2015, Eingang 07.05.2015, wurde die
- 1. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Schleusegrund - Beschluss vom 27.04.2015 gemäß § 21 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. März 2014 (GVBl. S. 83), bei der Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt und nach § 21 Abs. 3 S. 3 ThürKO vorzeitig zur öffentlichen Bekanntmachung zugelassen. Heiko Schilling Bürgermeister
- 1. Änderungssatzungder Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Schleusegrund Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1991 (GVBl. S. 501), in der jeweils gültigen Fassung, der §§ 1, 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 07.08.1991 (GVBl. S. 329), in der jeweils gültigen Fassung und des § 28 der Friedhofssatzung der Gemeinde Schleusegrund hat der Gemeinderat der Gemeinde Schleusegrund in seiner Sitzung vom 27.04.2015, die folgende Änderungssatzung beschlossen: Artikel 1 Die Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Schleusegrund wird wie folgt geändert.
- 1. § 2 Abs. 1 Ziffer c) erhält folgenden neuen Wortlaut: „Wer sonstige in der Friedhofssatzung aufgeführte Leistungen beantragt, in Auftrag gibt oder in Anspruch nimmt.“
- 2. § 3 Abs. 1 erhält folgenden neuen Wortlaut: „Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme von Leistungen nach der Friedhofssatzung, mit dem Erwerb eines Nutzungsrechtes an einer Grabstätte und deren Überlass.“
- 3. § 7 wird wie folgt neu gefasst:
„§ 7 Friedhofsunterhaltungsgebühr (1) Für die regelmäßige Nutzung aller Friedhofsanlagen, die Bewirtschaftung der öffentlichen Wege und Grünflächen, die jährliche Kontrolle der Standfestigkeit der Grabmale sowie sämtliche sonstigen Instandsetzungstätigkeiten wird von den Nutzungsberechtigten von Erd-,Familien-und Urnengrabstätten eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr in Höhe von 20,00 EUR erhoben. (2) Bei bestehenden Nutzungsrechten ist die Friedhofsunterhaltungsgebühr für die Restdauer der Grabstätten-Nutzung zu entrichten. (3) Bei vorzeitiger Auflassung einer Grabstätte bis zum 30.06. des laufenden Jahres wird die Hälfte der Friedhofsunterhaltungsgebühr (10,00 Euro) fällig. (4) Die Friedhofsunterhaltungsgebühr kann auf Antrag einmalig im Voraus für die gesamte Dauer der Grabstätten-Nutzung entrichtet werden.“
Artikel 2 – Die 1. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Schleusegrund tritt am Tage nach ihrer
öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gemeinde Schleusegrund Schönbrunn, den 07.05.2015 gez. Heiko Schilling Bürgermeister
- Siegel -
Beschlüsse des Gemeinderates Nr.: 44/6/15 vom 27.04.2015 Beschlussgegenstand: Bestätigung der Sitzungsniederschrift der 5. Gemeinderatssitzung vom 08.12.2014 Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Schleusegrund bestätigt die Niederschrift des öffentlichen Teils der 5. Gemeinderatssitzung vom 08.12.2014. Abstimmung: 10 Ja Stimmen 0 Nein Stimmen 1 Enthaltunggez. Heiko Schilling
- Dienstsiegel -
Bürgermeister Nr.: 45/6/15 vom 27.04.2015 Beschlussgegenstand: Beschlussfassung zum Forstwirtschaftsplan 2015 Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Schleusegrund beschließt den Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2015 entsprechend der Vorlage vom 29.01.2015. Abstimmung: 11 Ja Stimmen 0 Nein Stimmen 0 Enthaltunggez. Heiko Schilling
- Dienstsiegel -
Bürgermeister Nr.: 46/6/15 vom 27.04.2015 Beschlussgegenstand: Beschlussfassung der 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Friedhofssatzung der Gemeinde Schleusegrund Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Schleusegrund beschließt die 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Friedhofssatzung der Gemeinde Schleusegrund. Abstimmung: 10 Ja Stimmen 0 Nein Stimmen 1 Enthaltunggez. Heiko Schilling
- Dienstsiegel -
Bürgermeister Nr.: 47/6/15 vom 27.04.2015 Beschlussgegenstand: Beschlussfassung zur Feststellung der Jahresrechnung 2013 Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Schleusegrund nimmt den Bericht zur Jahresrechnung 2013 gemäß § 81 (4) der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) einschließlich Anlagen zustimmend zur Kenntnis. Abstimmung: 11 Ja Stimmen 0 Nein Stimmen 0 Enthaltunggez. Heiko Schilling
- Dienstsiegel -
Bürgermeister Nr.: 48/6/15 vom 27.04.2015 Beschlussgegenstand: Beschlussfassung zur Abwägung Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „An der Ruh“ der Gemeinde Schleusegrund Beschluss: 01 Der Gemeinderat der Gemeinde Schleusegrund beschließt die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Schleusegrund Nr. 6/2015 Unsere Erwartungen: Für dieses Aufgabengebiet suchen wir eine Persönlichkeit, die über die erforderliche Ausbildung verfügt und bereit ist, sich entsprechend den neuen Bildungsplänen und Gesetzlichkeiten weiter zu qualifizieren. Ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft und Flexibilität sowie eigenverantwortliches und selbständiges Arbeiten werden erwartet. Er/Sie sollte gute Umgangsformen besitzen. Es wird ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen gegenüber Kindern und Eltern erwartet. Teamfähigkeit, Kreativität, Durchsetzungsvermögen und persönliche Belastbarkeit sollten die Bewerber ihr Eigen nennen. Fähigkeiten zur Umsetzung elementarer Musikpädagogik (EMP) im Kindergarten wären von Vorteil. Der Besitz des Führerscheins Klasse B ist erforderlich. Die zu besetzende Stelle ist gleichermaßen für Männer und Frauen geeignet. Im Interesse der Förderung und beruflichen Gleichstellung werden schwerbehinderte Bewerber entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bewerbungen sind mit den üblichen aussagefähigen Unterlagen (Lebenslauf und Zeugnissen) nach Bekanntgabe dieser Ausschreibung bis 17.06.2015 an das
Personalamt der Gemeindeverwaltung Schleusegrund
Eisfelder Straße 11, 98667 Schönbrunnzu richten. Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsunterlagen nach erfolgter Stellenbesetzung nicht an die nichtberücksichtigten Bewerber/innen zurückgesandt werden können. Reichen Sie deshalb nur Kopien der Unterlagen ein, deren Originale noch von Ihnen benötigt werden. Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen werden nach Abschluß des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet. Gegebenenfalls entstehende Kosten für Bewerbung und Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet. Heiko Schilling Bürgermeister der Gemeinde Schleusegrund Informationen aus dem Rathaus Friedhofsbegehung Am Montag, dem 22.06.2015 findet unsere diesjährige Friedhofsbegehung auf den Friedhöfen der Gemeinde Schleusegrund statt. Geprüft wird dabei die Standfestigkeit der Grabsteine, die Ordnung und Sauberkeit der Friedhöfe, der Baumbestand sowie der Zustand der Gräber. Die Kontrolle der Grabsteine führt der TÜV Thüringen durch. Kreußel Friedhofsverwaltung Informationen Einwohnerversammlungen Die Einwohnerversammlung im Ortsteil Steinbach war am 09.03.2015 im Versammlungsraum des neu errichteten Feuerwehrgerätehauses. Zuerst erfolgte ein Rückblick auf das Baugeschehen im Jahr 2014 und anschließend wurden über die Bauvorhaben für 2015/16 gesprochen und darüber diskutiert. 2014 wurden die Restarbeiten der Winterschäden an den Kommunalstraßen Schönauer Straße und Alte Straße durchgeführt, die Fertigstellung des neuen Feuerwehrgerätehauses mit der feierlichen Einweihung am 18. Juli realisiert, die Parkanlage in Belange eingegangenen Stellungnahmen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses. 02 Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 03 Der Gemeinderat der Gemeinde Schleusegrund beschließt die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „An der Ruh“, in der Fassung vom 23.03.2015 bestehend aus der Planzeichnung (M 1: 1.000) mit den textlichen Festsetzungen, als Satzung. 04 Die Begründung zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „An der Ruh“ vom 23.03.2015 wird gebilligt. 05 Der Bürgermeister wird beauftragt, die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „An der Ruh“ gemäß § 21 Abs. 3 Thür-KO bei der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Die Satzung darf frühestens nach Ablauf eines Monats, nachdem die Gemeinde die Eingangsbestätigung für die vorzulegende Satzung von der Rechtsaufsichtsbehörde erhalten hat, bekannt gemacht werden, sofern nicht die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung beanstandet.
Dabei ist auch anzugeben, wo die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „An der Ruh“ mit der Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 15 davon anwesend: 10 + Bürgermeisterdavon Ja-Stimmen: davon Nein-Stimmen: Stimmenthaltungen: Bemerkungen: Aufgrund des § 38 der ThürKO waren - keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen, bzw.
- 4 Mitglieder des Gemeinderates haben weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen:
(nicht zutreffendes streichen) gez. Heiko Schilling
- Dienstsiegel -
Bürgermeister Öffentliche Stellenausschreibung In der Gemeinde Schleusegrund ist ab dem 01.07.2015 die Stelle einer/eines „Staatlich anerkannten Erzieherin/Erziehers oder Heilerziehungspfleger/-in“ für den kommunalen Kindergarten „Sonnenblume“ in Schönbrunn zu besetzen. Es handelt sich um eine befristete Beschäftigung in Teilzeit für 1 Jahr. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden, kann jedoch in Abhängigkeit des jeweiligen Erzieherbedarfs auch erhöht werden. Voraussetzung für die Besetzung der Stelle ist der Abschluss als bundesweit staatlich anerkannte/r Erzieher/Erzieherin mit dem Nachweis der methodisch-didaktischen Befähigung zur Arbeit in Kindertageseinrichtungen, mit der Befähigung zum Führen einer Gruppe, oder ein bundesweit anerkannter Nachweis als Heilerziehungspfleger/-in.
Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Schleusegrund Nr. 6/2015 den sollen hinzugezogen werden, um für diese Probleme entsprechende Lösungen zu finden. - weiterhin erfolgten Hinweise von den Bürgern, die in Zusammenarbeit mit dem Bauhof koordiniert werden, wie Bäume fällen im Ortsbereich und Außenbereich, Reparaturen am Feuerwehrhaus und Wegepflege. Bei diesen Einwohnerversammlungen beteiligten sich die Bürger zahlreich und interessiert, wofür sich der Bürgermeister nochmals bedankt. In der nächsten Ausgabe vom Amtsblatt erscheint der Überblick von den restlich durchgeführten Einwohnerversammlungen in Lichtenau, Biberschlag u. Gießübel. K. Heß/ Bauamt Ab Mitte Juni 2015 bezugsfertig 2-Zimmer-Neubau - Mietwohnung in Biberschlag Fakten auf einen Blick Zimmer Wohnfläche 90,0 qm Bad / Dusche Flur Beschreibung: Die 2 Zimmer - Mietwohnung befindet sich im Obergeschoss des Bürgerhauses in Biberschlag. Sie verfügt über ein Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, DU / WC, Abstellraum. Ein Stellplatz gehört ebenfalls zur Wohnung. Zusatzinformationen: Heizungsart: Gasheizung Kaution: 2 Kaltmieten Kontakt: Gemeindeverwaltung Schleusegrund Eisfelder Straße 11 98667 Schönbrunn Telefon: 036874 / 79715 oder 79741 Achtung Privatvermieter: Aufgrund ständiger Nachfrage bitten wir Privatvermieter freie Wohnungskapazität in der Gemeindeverwaltung Schleusegrund zu melden. Vielen Dank für Ihr Entgegenkommen. Neue Gästekarte Die Gemeinden Neustadt, Altenfeld, Großbreitenbach, Masserberg und Schleusegrund bieten ab Juni 2015 eine gemeinsame neue Gästekarte für unsere Gäste an. Mit mehr als 70 Leistungsträgern ermöglichen wir nun unseren Gästen eine Vielzahl an attraktiven Angeboten in unserer Region. Ab sofort in der Touristinformation zusammen mit den Meldescheinen erhältlich. Gemeinde Schleusegrund Tourist-Information Schleusegrund Gewürzmuseum Schönbrunn Neustädter Straße 20 98667 Schönbrunn E-Mail: [email protected] Internet: www.schleusegrund.de Tel.: 036874 38255 Fax: 036874 38257 Öffnungszeiten Mo Ruhetag Die-Fr 09:00 - 16:00 Uhr Sa 09:00 - 12:00 Uhr So 13:00 - 16:00 Uhrder Ortsmitte neu gestaltet und eine neue Entwässerungsleitung gemeinsam mit dem WAVH am Ortseingang verlegt. Für 2015 sind folgende Baumaßnahmen vorgesehen: - Zaunerneuerung am Friedhof - Neuer Stellplatz für Rettungsfahrzeuge im Naturtheater auf der Abrissfläche ehem. Werkstatt bei Bereitstellung der beantragten Fördermittel - Problematik der Situation des Entwässerungsgrabens an der Hauptstraße, rechtsseitig am Dorfeingang und evt. Erneuerung von einer Zuwegung - Reparaturarbeiten für die Zuwegung zum Gästehaus „LOLA“ im Naturtheater Anschließend gab es eine rege Diskussion und verschiedene Einwände zu den geplanten Baumaßnahmen sowie sachdienliche Hinweise hinsichtlich der Realisierung. Über weitere bauliche Probleme, die hauptsächlich durch den Bauhof erledigt werden können, wurden Ratschläge offeriert und Vorschläge zur Abstellung einiger Unzulänglichkeiten gemacht. Es ging hierbei um eine neue Buswartehalle, um Straßenentwässerungsprobleme, um Holzaufarbeitung nach Schneebruch und Sturmschäden sowie Reparaturarbeiten im Friedhof. Der Bürgermeister Heiko Schilling gab danach einen Überblick über die Dorferneuerung Schönbrunn, über die Baumaßnahmen in den anderen Ortsteilen der Gemeinde , über die Erweiterung des Kindergartens und den Stand über die Unterbringung der Asylbewerber im ehemaligen Sporthotel Schönbrunn sowie über die Situation der medizinischen Versorgung in der Gemeinde. Am 10.03.2015 erfolgte die Einwohnerversammlung in Langenbach im Bürgerhaus. Hier ein kompakter Überblick zu realisierten Baumaßnahmen 2014 und geplanten Maßnahmen 2015 im OT Langenbach sowie Diskussionspunkte der anwesenden Einwohner: 2014 wurden hauptsächlich Arbeiten im Bereich Friedhof durchgeführt, wie die Renovierung der Leichenhalle durch einen neuen Außenanstrich und mehrere Baumfällungen zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht. 2015 sollen folgende Baumaßnahmen durchgeführt werden: - Einbau einer BIO-Kläranlage am Gemeindehaus - Erneuerung der Treppenanlage/Hauseingang Mieter EG - Restliche Außendämmung in diesem Bereich und Putzarbeiten - Baumfällungen im Herbst im Außenbereich durch Auflagen der Unteren Naturschutzbehörde des LRA Hildburghausen als Ausgleichsmaßnahmen für den Neubau des Feuerwehrgebäudes im OT Steinbach. - Friedhof-Fertigstellung der Grabfläche für Grabmahle ohne Pflanzfläche - Reparatur der Abwasserverrohrung im Bereich Straße am Berg ist notwendig und es werden hierzu die notwendigen Schritte veranlasst, um eine Planung gemeinsam mit dem WAVH abzustimmen. Der Bürgermeister Heiko Schilling ergänzte anschließend über weitere Baumaßnahmen im Gemeindegebiet sowie informierte er über die geplanten Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung im OT Schönbrunn, vom Stand der Gebietsreform, über die Problematik der medizinischen Betreuung im Schleusegrund und über die zu erwartenden Asylbewerber in der Gemeinde und deren Unterbringung in Schönbrunn. Durch die Bürger wurden Fragen über Problematik Garagenkomplex/Ortseingang, einsturzgefährdete Gebäude in der Ortslage, sowie zur Problematik Zerstörung von Wald- u. Flurwegen durch Quad-fahrzeuge gestellt und diskutiert. Die zuständigen Behör-
Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Schleusegrund Nr. 6/2015 Wir gratulieren Geburtstagsglückwünsche Der Bürgermeister und die Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Schleusegrund gratulieren den Jubilaren des Monats Juni 2015 recht herzlich zum Geburtstag und wünschen Gesundheit und Wohlergehen für das kommende Lebensjahr. Ortsteil Biberschlag Herrn Hans Börner zum 81. Geburtstag Frau Gisela Wagner zum 80. Geburtstag Herrn Hans Schmidt zum 78. Geburtstag Herrn Siegfried Pfeuffer zum 71. Geburtstag Ortsteil Engenstein Herrn Rolf Heß zum 77. Geburtstag Ortsteil Lichtenau Frau Hanna Weigelt zum 85. Geburtstag Frau Helga Heß zum 82. Geburtstag Ortsteil Gießübel Frau Leni Voigt zum 88. Geburtstag Frau Ingrid Voigt zum 85. Geburtstag Frau Renate Eichhorn zum 78. Geburtstag Frau Bettina Müller zum 76. Geburtstag Herrn Dieter Oertel zum 76. Geburtstag Frau Anita Witter zum 72. Geburtstag Herrn Volker Sureck zum 72. Geburtstag Frau Ute Heyn zum 71. Geburtstag Ortsteil Schönbrunn Herrn Heinz Rath zum 93. Geburtstag Frau Ilse Eichhorn zum 91. Geburtstag Frau Helene Kahl zum 88. Geburtstag Herrn Helmut Fuchs zum 88. Geburtstag Frau Waltraud Roßmann zum 86. Geburtstag Frau Paula Rauschert zum 81. Geburtstag Herrn Horst Blaurock zum 81. Geburtstag Frau Elfriede Eichhorn zum 80. Geburtstag Herrn Hans Schenk zum 80. Geburtstag Frau Erika Petermann zum 77. Geburtstag Frau Ingeborg Schmidt zum 75. Geburtstag Frau Gerda Börner zum 74. Geburtstag Herrn Günter Fleischhauer zum 74. Geburtstag Herrn Hansjoachim Eichhorn zum 74. Geburtstag Frau Gertraude Gieck zum 70. Geburtstag Ortsteil Steinbach Frau Hildegard Henn zum 92. Geburtstag Frau Elfriede Schilling zum 76. Geburtstag Herzliche Glückwünsche zur Diamantenen Hochzeit Am 23. April 2015 feierten Anni und Gerald Heß aus Lichtenau das seltene Fest der Diamantenen Hochzeit. Seit 60 Jahren ist das Paar glücklich verheiratet. Manche Höhen und Tiefen wurden durchlebt. Zu den ersten Gratulanten zählten Bürgermeister Heiko Schilling und Landrat Thomas Müller. Sie überbrachten dem Jubelpaar die herzlichsten Glückwünsche. und wünschten für die kommenden Jahre noch eine gute Gesundheit und viel Freude im Kreise der Familie. Eheleute Heß Ebenfalls Diamantene Hochzeit feierten am 07. Mai 2015 die Eheleute Irmgard und Heinz Warlich aus Gießübel. Bürgermeister Heiko Schilling und Landrat Thomas Müller überbrachten dem Jubelpaar die herzlichsten Glückwünsche und wünschten ebenfalls noch viele gemeinsame Jahre bei guter Gesundheit. Veranstaltungen Veranstaltungshinweise Juni 2015 Samstag, 06. Juni 14:00 Uhr Kinder- und Sommerfest Oberneubrunn, Wilder Mann Sonntag, 07. Juni 10:00 Uhr Gottesdienst Schönbrunn, Kirche Montag, 08. Juni - Freitag, 12. Juni 10:00 - 16:00 Uhr Jugendraum geöffnet (Billard, PC-Spiele, Wii, Kickertisch, Basteln) Schönbrunn, AWO Begegnungsstätte-Jugendraum Montag, 08. Juni 17:00 - 19:00 Uhr Tanzgruppe Schönbrunn, Turnhalle Dienstag, 09. Juni 14:00 Uhr Seniorengymnastik Schönbrunn, AWO Begegnungsstätte Dienstag, 09. Juni 19:30 Uhr Lichtstube Schönbrunn, Pfarrhaus Mittwoch,10. Juni 14:00 Uhr Wir fertigen Decken für den nächsten Basar Schönbrunn, AWO Begegnungsstätte Mittwoch, 10. Juni 16.30 - 18.30 Uhr Fußball Schönbrunn, Turnhalle Mittwoch, 10. Juni 19:00 Uhr Gemeindekirchenratssitzung Biberschlag, Pfarrhaus Freitag 12. Juni 16:00 Uhr Buchlesung „Eisregen auf Rosen“ Biberschlag, Pfarrhaus Freitag 12. Juni 20:00 Uhr Voxxclub Naturtheater Steinbach Langenbach Sonntag, 14. Juni 09:00 Uhr Gottesdienst Biberschlag, Kirche Sonntag, 14. Juni 10:00 Uhr Gottesdienst Schönbrunn, Kirche Sonntag, 14. Juni 13:30 Uhr Gottesdienst Gießübel, Kirche
Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Schleusegrund Nr. 6/2015 Montag, 15. Juni - Freitag, 19. Juni 10:00 - 16:00 Uhr Jugendraum geöffnet (Billard, PC-Spiele, Wii, Kickertisch, Basteln) Schönbrunn, AWO Begegnungsstätte-Jugendraum Montag, 15. Juni 17:00 - 19:00 Uhr Tanzgruppe Schönbrunn, Turnhalle Dienstag, 16. Juni 14:00 Uhr Geburtstagsfeier Schönbrunn, AWO Begegnungsstätte Dienstag, 16. Juni 19:30 Uhr Lichtstube Schönbrunn, Pfarrhaus Mittwoch, 17. Juni 14:00 Uhr Gemeindenachmittag Schönbrunn, Pfarrhaus Mittwoch, 17. Juni 14:00 Uhr Fahrt zur Landesgartenschau - Schmalkalden Schönbrunn, AWO Begegnungsstätte Mittwoch, 17. Juni 16:30 - 18:30 Uhr Fußball Schönbrunn, Turnhalle Freitag, 19. Juni 20:00 Uhr Gemeindekirchenratssitzung Schönbrunn, Pfarrhaus Sonntag, 21. Juni 10:00 Uhr Gottesdienst Schönbrunn, Kirche Sonntag, 21. Juni 14:00 Uhr Taufgottesdienst Biberschlag, Kirche Montag, 22. Juni - Freitag, 26. Juni 10:00 - 16:00 Uhr Jugendraum geöffnet (PC-Spiele, Wii, Kickertisch, Basteln) Schönbrunn, AWO Begegnungsstätte-Jugendraum Montag, 22. Juni 17:00 - 19:00 Uhr Tanzgruppe Schönbrunn, Turnhalle Dienstag, 23. Juni 14:00 Uhr Kaffeerunde mit den Frauen des Asylantenheimes Schönbrunn, AWO Begegnungsstätte Dienstag, 23. Juni 19:30 Uhr Lichtstube Schönbrunn, Pfarrhaus Mittwoch, 24. Juni 14:00 Uhr Gedanken zur Gestaltung eines Vogelhauses oder Insektenhotels Schönbrunn, AWO Begegnungsstätte Mittwoch, 24. Juni 16:30 - 18:30 Uhr Fußball Schönbrunn, Turnhalle Donnerstag, 25. Juni 08:00 Uhr Ausflug zum Wochenendeinkauf (Anmeldung bitte bis 24.06.2015) Schönbrunn, AWO Begegnungsstätte Donnerstag, 25. Juni 14:30 Uhr Gemeindenachmittag Biberschlag, Pfarrhaus Freitag,
- 26. - 28 Juni Zeltlager für Wasserwachtjugend Schönbrunn, Terrassenbad Samstag, 27. Juni 14:00 Uhr Schwimmbadfest Schönbrunn, Terrassenbad Samstag, 27. Juni 16:00 Uhr Sommerkonzert Biberschlag, Sonntag, 28. Juni 10:00 Uhr Musikalischer Frühschoppen Schönbrunn, Terrassenbad Sonntag, 28. Juni 09:00 Uhr Gottesdienst Biberschlag, Kirche Sonntag, 28. Juni 10:00 Uhr Gottesdienst Schönbrunn, Kirche Sonntag, 28. Juni 13:30 Uhr Taufgottesdienst Gießübel, Kirche Sonntag, 28. Juni 14:00 Uhr Ladiner und Freunde Naturtheater Steinbach Langenbach Montag, 29. Juni - Freitag, 03. Juli 10:00 - 16:00 Uhr Jugendraum geöffnet (PC-Spiele, Wii, Kickertisch, Basteln) Schönbrunn, AWO Begegnungsstätte- Jugendraum Montag, 29. Juni 17:00 - 19:00 Uhr Tanzgruppe Schönbrunn, Turnhalle Dienstag, 30. Juni 14:00 Uhr Ausflug ins Milchkaffee nach Hildburghausen Schönbrunn, AWO Begegnungsstätte Dienstag, 30. Juni 19:30 Uhr Lichtstube Schönbrunn, Pfarrhaus Mittwoch, 01. Juli 14:00 Uhr Fröhlicher Nachmittag im Freien - die Bratwurst pruzelt auf dem Rost Schönbrunn, AWO Begegnungsstätte Mittwoch, 01. Juli 16:30 - 18:30 Uhr Fußball Schönbrunn, Turnhalle Freitag, 03. Juli 10:00 Uhr Pettersson & Findus (Kinderveranstaltung) Naturtheater Steinbach Langenbach Sonntag, 05. Juli 14:00 Uhr Backhausfest Engenstein Sonntag, 05. Juli 15:00 Uhr Pettersson & Findus (Familienveranstaltung) Naturtheater Steinbach Langenbach Die Amtsblatt-Redaktion ist im Interesse aller Leserinnen und Leser bemüht, öffentliche Veranstaltungen jeder Art im Schleusegrund möglichst umfassend anzukündigen. Wenn Sie in der nächsten Amtsblatt-Ausgabe (Juli 2015) für eine Veranstaltung (z.B. Ihres Vereins) werben möchten, schreiben Sie uns bis spätestens Mi, 24.06.2015 eine E-Mail an [email protected] Später eingereichte Beiträge können nicht berücksichtigt werden. Kerstin Börner (Amtsblatt-Redaktion) Hennebergisches Museum Kloster Veßra Veranstaltungen/Ausstellungen Monat Juni 2015 4.-7. Juni 2015 »Hennebergisches Gartenfest«
mit Erlesenem für Haus und Garten
Veranstalter: ARCOS Gesellschaft für Messe und Marketing mbH Suhl 27. Juni 2015 Praxisseminar »Ausgefacht - Lehmbau 10-16 Uhr in Südthüringen«
Anmeldung unter Tel. 03 68 73/6 90 30 oder [email protected] Aktuelle Sonderausstellungen 10. Mai - 06. September 2015 »25 Jahre Fotografie - Naturaufnahmen und Reisefotografie« von Roland Müller, Reurieth 17. Mai - 01. Nov. 2015 »Morgen ist Heute schon Geschichte« 40 Jahre Hennebergisches Museum Kloster Veßra und 25 Jahre der Wiedergründung des Hennebergisch-Fränkischen Geschichtsvereins Öffnungszeiten April - Oktober 09.00 - 18.00 Uhr November - März 10.00 - 17.00 Uhr November - April montags geschlossen Letzter Einlass 1 Std. vor Schließung Kloster Veßra, 06.05.2015
Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Schleusegrund Nr. 6/2015 der Elternversammlung noch die wichtigsten Informationen zum Schulanfang bekamen. Hiermit möchten wir uns noch einmal recht herzlich bei allen Beteiligten für einen mehr als gelungenen Tag der offenen Tür bedanken! M. Anders Elternsprecherin Vereine und Verbände Information der Jagdgenossenschaft Schönbrunn zum „Begrüßungsgeld“ Bei der Auflösung der Jagdgenossenschaft Gießübel durch die Untere Jagdbehörde zum 31.03.2015 wurden ab 01.04.2015 alle bejagbaren privaten und kommunalen Flächen in der Gemarkung Gießübel alternativlos der Jagdgenossenschaft / Eigenjagd Schönbrunn bzw. dem Thüringen Forst (Forstamt Schönbrunn) angegliedert. Das bisher gezahlte „Begrüßungsgeld“ von 200,00 EUR für jedes neugeborene Kind im OT Schönbrunn wird ab 01.04.2015 selbstverständlich auch für Eltern, die im OT Gießübel ihren Wohnsitz haben, gezahlt. Ansprechpartner für das „Begrüßungsgeld“ ist
Frau
Gudrun Witter
OT Schönbrunn
Telefon: 036874 / 70326 Die Geburtsurkunde ist dabei vorzulegen. H. Witter Vorstand JG Schönbrunn AWO Ortsverein bittet um Unterstützung Werte Einwohner von Schönbrunn, in Bezug auf unsere Strick- und Häckelaktion zum Weihnachtsfest (06.12.2015) für die Kinder des Heimes in Benshausen, würden wir uns über Ihre Unterstützung freuen. Besonders gern nehmen wir Wolle entgegen, die Sie selbst nicht mehr verarbeiten wollen. Die Mitglieder der AWO-Gruppen verarbeiten diese dann zu Schals, Strümpfen, Mützen, Stulben und Handschuhen. Die Bewohner des Kinderheimes würden sich sehr freuen. (Abgabe Ihrer Wollreste ist möglich am Dienstag und Mittwoch von 14.00 bis 17.00 Uhr.) Jetzt schon vielen Dank! Ihr AWO-Ortsverein Schönbrunn Schulnachrichten Tag der offenen Tür an der Grundschule Schönbrunn Am Mittwoch, dem 6. Mai 2015, war es wieder einmal soweit - die Grundschule Schönbrunn öffnete ihre Türen für jedermann. Man freute sich über strahlenden Sonnenschein und das zahlreiche Erscheinen der Eltern, Großeltern, Verwandten und Bekannten der derzeitigen Schüler und derer, die es bald werden wollen. Zu diesem Anlass wurde fleißig geübt und einstudiert, sodass ein wunderschönes Rahmenprogramm durch die Schülerinnen und Schüler vorgetragen werden konnte. So gab es musikalische Inszenierungen durch die Staatliche Musikschule Hildburghausen, die Musikschule Fröhlich und den schuleigenen Chor. Lustiges bot die Interessengemeinschaft“ Theatergruppe“ mit einem Kasperletheater. Und auch Gedichte zum bevorstehenden Muttertag und Vatertag brachten die zahlreichen Besucher zum Lachen. Für das leibliche Wohl sorgte der Förderverein der Grundschule Schönbrunn. Alle Kinder der Schule erhielten eine Bratwurst und ein Getränk vom Förderverein gesponsert. Ausklingend präsentierten die Schülerinnen und Schüler für Interessierte ihre während des Unterrichts vollbrachten Werke und die zukünftigen Erstklässler absolvierten eine Schnupperstunde, während ihre Eltern in Impressum Amtsblatt der Gemeinde Schleusegrund Herausgeber: Gemeinde Schleusegrund Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de, Tel: 0 36 77/ 20 50 - 0, Fax: 20 50 - 21 Verantwortlich für Text: Gemeindeverwaltung Tel.: 0 36 87 4 / 79 70, Fax: 0 36 87 4 / 79 79 Verantwortlich für Anzeigen: David Galandt, erreichbar unter der Anschrift des Verlages; Erscheinung: monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte im Verbreitungsgebiet verteilt; Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag beziehen. Nächster Redaktionsschluss Mittwoch, den 24.06.2015 Nächster Erscheinungstermin Samstag, den 04.07.2015
Friedhofsgebühren in Nachbargemeinden von Schleusegrund (Thüringen)
Direkter Gebühren- und Satzungsvergleich mit benachbarten Städten und Gemeinden im selben Landkreis bzw. PLZ-Gebiet: