📊 Amtliche Friedhofsgebühren im Überblick
Tarifstand: 2022🏛️ Friedhofssatzung & Gebührentarife im Volltext
1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 2. Änderungssatzung vom 21.09.2022 (Lesefassung Stand 2022) Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Schlangenbad (Lesefassung, Stand: 2. Änderungssatzung 2022)
Es handelt sich hier um eine Lesefassung. In die Ursprungssatzung vom 25.04.2012 wurde die 1. Änderungssatzung vom 30.10.2019 und die 2. Änderungssatzung vom 21.09.2022 zur Änderung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Schlangenbad eingearbeitet.
Gebührenordnung
zur Friedhofsordnung der Gemeinde Schlangenbad
Satzung(Gebührenordnung)
I. Gebührenpflicht
§ 1 – Gebührenerhebung
Für die Inanspruchnahme (Benutzung) der Friedhöfe und ihrer Einrichtungen und Anlagen im Rahmen der Friedhofsordnung der Gemeinde Schlangenbad vom 19.12.1995, zuletzt geändert am 16.09.2009 sowie für damit zusammenhängende Amtshandlungen (gebührenpflichtige Leistungen) werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhoben.
§ 2 – Gebührenschuldner
(1) Schuldnerin oder Schuldner der Gebühren für Leistungen nach der Friedhofsordnung sind:
a) Die Antragstellerin oder der Antragsteller.
b) Bei Bestattungen die Person, die nach dem Hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) bei Verstorbenen die erforderlichen Sorgemaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und der Totenruhe zu veranlassen haben. Angehörige in diesem Sinne sind der Ehegatte, der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, Kinder, Eltern, Enkel, Geschwister sowie Adoptiveltern und –kindern.
Lebte der Verstorbene im Zeitpunkt seines Todes in einem Krankenhaus, einer Pflege- oder Gefangenenanstalt, einem Heim, einer Sammelunterkunft oder einer ähnlichen Einrichtung, so ist der Leiter/-in dieser Einrichtung oder deren beauftragten Verpflichteter im obigen Sinner, wenn die Angehörige innerhalb der für die Bestattung bestehenden Zeit nicht aufzufinden sind.
c) Bei Umbettungen i. S. v. § 12 Abs. 2 der Friedhofsordnung ausschließlich die Antragstellerin oder der Antragsteller.
d) Diejenige Person, die sich der Gemeinde gegenüber schriftlich zur Tragung der Kosten verpflichtet hat. (2) Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner.
§ 3
Fälligkeit der Gebühren
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme von Leistungen nach der Friedhofsordnung. (2) Die Gebühren sind 4 Wochen nach Bekanntgabe des entsprechenden Gebührenbescheids fällig. (3) Die Gebühren für die Beseitigung von Grabmalen, Abdeckplatten, Fundamenten und Befestigungsmaterialien werden bereits zum Zeitpunkt der Genehmigung des Grabmals oder der sonstigen baulichen Anlage fällig. (4) Bei einem Grabrechtserwerb zu Lebzeiten ist die Gebühr über die in der Friedhofsordnung vorgesehene Nutzungsdauer sofort zu entrichten. Im Falle einer Belegung ist eine Gebührennachzahlung in der Form zu tätigen, dass die in der Friedhofsordnung verankerte Mindestruhefrist gewahrt wird.
§ 4
Rechtsmittel/Zwangsmittel
(1) Die Rechtsbehelfe gegen den Gebührenbescheid aufgrund dieser Satzung regeln sich nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der jeweils gültigen Fassung. (2) Für die zwangsweise Durchsetzung der im Rahmen dieser Satzung erlassenen Gebührenbescheide gelten die Vorschriften des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.
II. Gebühren
§ 5
Gebühren für die Benutzung der Trauerhallen und des Aufbewahrungsraum
(1) Für die Benutzung der Friedhofshallen werden folgende Gebühren erhoben:
a) in den Ortsteilen Schlangenbad, Georgenborn, Bärstadt, Wambach und Hausen vor der Höhe 250,00 €
b) in den Ortsteilen Niedergladbach und Obergladbach 155,00 € (2) Für die Benutzung der Kühlzelle oder die Aufbewahrung einer Urne länger als ein Monat werden je angefangenen Tag folgende Gebühr erhoben:
a) Benutzung einer Kühlzelle 50,00 €
b) Aufbewahrung einer Urne länger als ein Monat 4,00 € (3) Für Benutzung einer mobilen Beschallungsanlage 115,00 €
§ 6
Bestattungsgebühren
(1) Für das Ausheben und Schließen eines Grabes, sowie aller mit einer Bestattung einer Leiche oder Aschenurne verbundenen Tätigkeiten werden folgende Gebühren erhoben:
a) für eine Erdbestattung eines Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 600,00 €
b) für eine Erdbestattung eines Verstorbenen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 1.200,00 €
c) für eine Urnenbeisetzung 450,00 € (2) Für die Bestattung eines tot geborenen Kindes oder die Beisetzung einer standesamtlich nicht anmeldepflichtigen Leibesfrucht in einer festen Umhüllung (Sargschachtel) die tatsächlichen Kosten (3) Für Bestattungen außerhalb der Bestattungszeiten der Friedhofsordnung sowie an Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag in Höhe von 100 % der vollen Gebühr nach Absatz 1, Buchstaben a) bis c) berechnet. (4) Für Glockenläuten wird, wenn dies durch eine/n Gemeindebedienstete/n ausgeführt wird, folgende Gebühr erhoben: 40,00 € (5) Für die Inanspruchnahme eines Sarg- oder Urnenträgers/in 40,00 €
§ 7
Ausgrabungs- und Umbettungsgebühren
Für eine Umbettung oder für das Ausgraben einer Leiche oder einer Aschenurne werden folgende Gebühren erhoben:
a) für das Umbetten einer Leiche innerhalb der Friedhöfe
| der Gemeinde Schlangenbad | 4.290,00 € | |
|---|---|---|
| b) | für das Umbetten einer Ascheurne innerhalb der Friedhöfe der Gemeinde Schlangenbad | 1.790,00 € |
| c) | für das Ausgraben einer Leiche | 2.420,00 € |
| d) | für das Ausgraben einer Aschenurne | 920,00 € |
§ 8
Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Erdreihengrabstätte und Urnenreihengrabstätten
(1) Für die Überlassung einer Erdreihengrabstätte und die Nutzung der Friedhofseinrichtung und –anlagen werden folgende Gebühren erhoben:
a) Erdreihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 535,00 €
b) Erdreihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 948,00 €
(2) Für die Überlassung einer Urnenreihengrabstätte 475,00 €
§ 9
Erwerb des Nutzungsrechtes an Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten
(1) Für die Überlassung einer Wahlgrabstätte für die Dauer von 30 Jahren bei Erdgräbern und die Nutzung der Friedhofseinrichtung und –anlagen werden folgende Gebühren erhoben:
a) Für eine Grabstelle 2.504,00 €
b) Für jede weitere Grabstelle je 2.504,00 €
(2) Für die Überlassung einer Urnenwahlgrabstätte für die Dauer von 20 Jahren und die Nutzung der Friedhofseinrichtung und –anlagen werden je Grabstelle folgende Gebühren erhoben 1.400,00 €
(3) Für die Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte bzw. Urnenwahlgrabstätte werden folgende Gebühren erhoben:
a) Bei Wahl- (mehrfach) Grabstätten je Grabstelle und Jahr der Verlängerung 1/30 der Gebühr nach Absatz 1
b) Bei Urnenwahl- (mehrfach) Grabstätten 1/20 der Gebühr nach Absatz 2 (4) Für den Wiedererwerb einer Wahl-(mehrfach) Grabstätte bzw. Urnenwahl-(mehrfach) Grabstätte gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.
(5) Bei vorzeitiger Beendigung oder Rückgabe von Nutzungsrechten erfolgt keine Gebührenrückerstattung.
§10
Erwerb von Nutzungsrechten an weiteren Grabarten
Für die Überlassung nachfolgender Grabstätten für die Dauer von 20 Jahren werden folgende Gebühren erhoben:
a) Für eine Beisetzungsstelle in einem gemeinschaftlichen Urnengrabfeld für Urnenbeisetzungen (inklusive 20 Jahre Pflege)
aa) Anonyme Grabstätte 1.200,00 €
bb) Teilanonyme Grabstätte 1.350,00 €
b) Für ein namenloses Urnengrab (inklusive 20 Jahre Pflege) 1.200,00€
c) Für eine Beisetzungsstelle in einem Urnenbaumgrabfeld (inklusive 20 Jahre Pflege)
aa) Urnenbaumreihengrab 1.600,00 €
bb) Urnenbaumwahlgrab 2.000,00 €
cc) Anonymes Urnenbaumgrab 1.200,00 €
d) Für eine Urnenkammer (bis zu 3 Aschenurnen) 3.000,00 €
e) Für ein Urnenrasenwahlgrab (inklusive 20 Jahre Pflege) 2.000,00 €
§ 11
Gebühren für Grabräumungen
(1) Für die Räumung einer Grabstätte durch die Friedhofverwaltung bzw. von ihr Beauftragte Dritte werden folgende Gebühren erhoben:
a) für die Beseitigung von Grabmalen, Abdeckplatten, Fundamenten und Befestigungsmaterialien 450,00 €
b) für die Beseitigung von Grabmalen, Abdeckplatten, Fundamenten und Befestigungsmaterialien eines Kinder- oder Urnengrabes 250,00 €
c) für die Beseitigung einer Grabeinfassung pro Grabstelle eines Erdgrabes 122,00 €
d) für die Beseitigung einer Grabeinfassung eines Kinder- oder Urnengrabes 60,00 €
e) für die Beseitigung umliegender Vegetation 60,00 €
f) für die Beseitigung eines Urnenkastens 250,00 €
§ 12
Verwaltungsgebühren
(1) Für Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten der Friedhofsverwaltung, die sie auf Veranlassung oder überwiegend im Interesse einzelner vornimmt, erhebt die Gemeinde folgende Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen). Kostenpflicht besteht auch, wenn ein auf Vornahme einer Amtshandlung oder sonstigen Verwaltungstätigkeit gerichteter Antrag oder ein Widerspruch zurückgenommen, abgelehnt oder zurückgewiesen, oder eine Amtshandlung zurückgenommen oder widerrufen wird.
a) Für die Prüfung der Zulassungserfordernisse für gewerblich Tätige und die Ausstellung einer Berechtigungskarte entsprechend der Friedhofsordnung
- 1. einmalig 32,00 €
- 2. für die Dauer von 5 Jahren 204,00 €
- b) Für die Ausstellung eines Leichenpasses 102,00 €
- c) Für die Prüfung und Genehmigung der Errichtung oder Veränderung von Grabmalen, Grabeinfassungen sowie sonstigen Grabausstattungen je Antrag 75,00 €
- d) Für die Ausstellung von Urkunden über den Erwerb eines Nutzungsrechtes je Urkunde 35,00 € (2) Alle weiteren Gebühren werden nach der jeweils gültigen Verwaltungskostensatzung der Gemeinde berechnet.
§ 13
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Schlangenbad vom 30.06.2010 außer Kraft.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Schlangenbad
Michael Schlepper Bürgermeister
2. Friedhofssatzung Stand: 25.04.2012 (Ursprungssatzung), zuletzt geändert durch 2. Änderungssatzung vom 21.09.2022 Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
Friedhofsordnung der Gemeinde Schlangenbad (Lesefassung, Stand: 2. Änderungssatzung 2022)
Es handelt sich hier um eine Lesefassung. In die Ursprungssatzung vom 25.04.2012 wurde die 1. Änderungssatzung vom 30.10.2019 und die 2. Änderungssatzung von 21.09.2022 zur Änderung der Friedhofsordnung der Gemeinde Schlangenbad eingearbeitet.
Friedhofsordnung der Gemeinde Schlangenbad
Satzung (Friedhofsordnung)
I. Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
Diese Friedhofsordnung gilt für die nachstehend genannten Friedhöfe der Gemeinde: Schlangenbad
a) Friedhof Schlangenbad
b) Friedhof Georgenborn
c) Friedhof Wambach
d) Friedhof Bärstadt
e) Friedhof Hausen vor der Höhe
f) Friedhof Obergladbach
g) Friedhof Niedergladbach
§ 2 Verwaltung des Friedhofes
Die Verwaltung der Friedhöfe obliegt dem Gemeindevorstand, im folgenden Friedhofsverwaltung genannt, bzw. von ihm beauftragten Dritten.
§ 3 Friedhofszweck
(1) Die Friedhöfe dienen der Bestattung und der Pflege der Gräber im Andenken an die Verstorbenen.
(2) Die Bestattung auswärtiger Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Zustimmung besteht nicht.
§ 4 Begriffsbestimmung
(1) Unter einer Grabstätte ist ein für Bestattungen oder Beisetzungen vorgesehener, genau bestimmter Teil des Friedhofsgrundstückes mit dem darunter liegenden Erdreich zu verstehen. Eine Grabstätte kann eine (Reihen-) oder mehrere Grabstellen (Wahlgrab) umfassen.
(2) Unter einer Grabstelle ist der Teil der Grabstätte zu verstehen, der der Aufnahme einer menschlichen Leiche bzw. bei Urnengrabstätten einer Aschenurne dient.
§ 5 Schließung und Entwidmung
(1) Ein Friedhof und Friedhofsteile können geschlossen oder entwidmet werden.
(2) Durch die Schließung sind weitere Bestattungen nicht möglich. Durch die Entwidmung geht die Eigenschaft des Friedhofs als Ruhestätte der Toten verloren. Die Entwidmung ist erst mit Wirkung von dem Zeitpunkt an zulässig, zu dem sämtliche Ruhefristen der auf dem Friedhof vorgenommenen Beisetzungen abgelaufen sind.
(3) Die Schließung und Entwidmung sind öffentlich bekannt zu machen.
II. Ordnungsvorschriften
§ 6 Öffnungszeiten
Die Friedhöfe sind während der durch die Friedhofsverwaltung festgesetzten Zeiten für den Besuch geöffnet. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang an den Friedhofseingängen bekanntgegeben. Sonderregelungen können durch die Friedhofsverwaltung getroffen werden.
§ 7 Nutzungsumfang
(1) Jede Friedhofsbesucherin oder jeder Friedhofsbesucher hat sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Den Anordnungen des aufsichtsbefugten Friedhofspersonals ist Folge zu leisten. Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener betreten.
(2) Nicht gestattet ist innerhalb des Friedhofs:
a) Das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art, soweit nicht eine besondere Erlaubnis hierzu erteilt ist; ausgenommen von diesem Verbot sind Kinderwagen und Rollstühle sowie Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung,
b) Waren aller Art und gewerbliche Dienste anzubieten,
c) das Ausführen störender Arbeiten an Sonn- und Feiertagen oder während einer Bestattung oder Gedenkfeier,
d) ohne schriftlichen Auftrag eines Berechtigten bzw. ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung gewerbsmäßig zu fotografieren,
e) Druckschriften zu verteilen, ausgenommen Drucksachen, die im Rahmen von Bestattungsfeiern notwendig und üblich sind, sowie Informationsschriften der Friedhofsverwaltung.
f) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen und zu beschädigen sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtigterweise zu betreten,
g) Abraum und Abfälle aller Art außerhalb der hierfür vorgesehenen Plätze abzulegen,
h) Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde.
Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofs und der Ordnung auf ihm vereinbar sind.
(3) Totengedenkfeiern und andere nicht mit einer Bestattung zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung; sie sind spätestens eine Woche vor Durchführung anzumelden.
§ 8 Gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof
(1) Gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof (insbesondere Steinmetze, Steinbildhauer, Gärtner, Bestatter, Tischler) bedürfen, soweit nicht Arbeiten in Auftrag der Friedhofsverwaltung durchgeführt werden, der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung.
(2) Die Zulassung erfolgt auf Antrag. Zuzulassen sind Gewerbetreibende, die
a) in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind und
b) diese Friedhofsordnung durch Unterschrift für alle einschlägigen Arbeiten als verbindlich anerkannt haben.
Über den Antrag wird unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Vorlage aller Unterlagen entschieden. Mit Ablauf dieser Frist gilt die Zulassung als erteilt.
(3) Die gewerblichen Tätigkeiten müssen mit dem Friedhofszweck vereinbar sein und dürfen Bestattungsfeierlichkeiten nicht stören.
(4) Die Friedhofsverwaltung kann die Zulassung davon abhängig machen, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller einen für die Ausführung ihrer oder seiner Tätigkeit ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz nachweist.
(5) Die Zulassung erfolgt durch Ausstellung einer Berechtigungskarte, die bei der Ausführung aller Arbeiten auf dem Friedhof mitzuführen und den Aufsichtspersonen auf Verlangen vorzuzeigen ist. Die Berechtigungskarte wird antragsgemäß für ein oder fünf Kalenderjahr/e ausgestellt. Eine einmalige Zulassung ist möglich.
(6) Die Gewerbetreibenden und ihre Bediensteten haben die Friedhofsordnung zu beachten. Die Gewerbetreibenden haften für alle Schäden, die sie oder ihre Bediensteten im Zusammenhang mit einer Tätigkeit auf dem Friedhof schuldhaft verursachen.
(7) Gewerbliche Arbeiten auf den Friedhöfen dürfen nur werktags innerhalb der Öffnungszeiten ausgeführt werden. Die Arbeiten sind frühestens um 07.00 Uhr aufzunehmen und eine halbe Stunde vor Schließung des Friedhofs, spätestens um 20.00 Uhr zu beenden. Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen.
(8) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem Friedhof nur an den von der Friedhofsverwaltung genehmigten Stellen vorübergehend gelagert werden. Bei Beendigung der Arbeiten sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in Ordnung zu bringen. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen des Friedhofs gereinigt werden.
(9) Gewerbetreibenden, die wiederholt oder schwerwiegend gegen diese Friedhofssatzung verstoßen oder bei denen die Voraussetzungen des Abs. 2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind, kann die Friedhofsverwaltung die Zulassung nach schriftlicher Mahnung auf Zeit oder auf Dauer durch schriftlichen Bescheid entziehen.
III. Allgemeine Bestattungsvorschriften
§ 9 Bestattungen
(1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Friedhofsverwaltung unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen anzumelden.
(2) Wird eine Bestattung in einer vorher erworbenen Mehrfachgrabstätte beantragt, ist das Nutzungsrecht nachzuweisen.
(3) Ort und Zeit der Bestattung werden durch die Friedhofsverwaltung festgelegt. Dabei werden Wünsche der für die Bestattung sorgepflichtigen Personen nach Möglichkeit berücksichtigt.
(4) Bestattungen finden von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr statt. In begründeten Fällen sind mit Genehmigung der Friedhofsverwaltung Ausnahmen zulässig.
§ 10 Nutzung der Friedhofshallen
(1) Die Friedhofshalle dient der Aufnahme der Verstorbenen bis zur Bestattung. Sie darf nur in Begleitung eines Angehörigen des Friedhofspersonals oder mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung betreten werden.
(2) Leichen müssen spätestens 36 Stunden nach dem Eintritt des Todes, jedoch nicht vor Ausfüllung des Leichenschauscheines oder einer Todesbescheinigung in die Leichenhalle des Friedhofs oder
eine sonstige am Begräbnisort verfügbare öffentliche Friedhofshalle gebracht werden. Als öffentliche Friedhofshallen gelten auch die Leichenhallen von Krematorien, Krankenhäusern, Bestattungsunternehmen und Pathologischen sowie Rechtsmedizinischen Instituten.
(3) Leichen sind in verschlossenen Särgen in die Friedhofshalle zu verbringen. Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Die Särge dürfen nicht aus Metall, Kunststoff oder sonstigen schwer vergänglichen Stoffen hergestellt werden.
(4) Die Särge werden spätestens 15 Minuten vor Beginn der Trauerfeier bzw. der Bestattungszeit geschlossen und dürfen nicht mehr geöffnet werden. Bis dahin können die Angehörigen den Verstorbenen, sofern keine gesundheitlichen oder sonstigen Bedenken bestehen, nach vorausgegangener Absprache mit dem Friedhofspersonal oder der Friedhofsverwaltung sehen.
(5) Die Gemeinde Schlangenbad haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen, die den Leichen beigegeben worden sind.
(6) Trauerfeiern können im Aufbahrungsraum der Friedhofshalle, am Grab oder an einer anderen im Freien vorgesehenen Stelle abgehalten werden.
§ 11 Grabstätte und Ruhefrist
(1) Die Gräber werden nur durch das Friedhofspersonal bzw. durch Beauftragte der Friedhofsverwaltung ausgehoben, geöffnet und geschlossen.
(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Sargoberkante mindestens 0,90 m, bis zur Urnenoberkante mindestens 0,50 m.
(3) Werden bei der Wiederbelegung einer Grabstätte beim Ausheben Leichenteile, Sargteile oder sonstige Überreste gefunden, so sind diese sofort mindestens 0,30 m unter die Sohle des neuen Grabes zu verlegen.
(4) Die Ruhefrist bis zur Wiederbelegung einer Grabstelle beträgt 30 Jahre und für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und Aschenurnen 20 Jahre.
§ 12 Totenruhe und Umbettung
(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.
(2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Diese bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung. Die Zustimmung kann nur auf Antrag und bei Vorliegen eines besonderen Grundes erteilt werden. Umbettungen aus einer Erdreihengrabstätte/Urnenreihengrabstätte in eine andere Erdreihengrabstätte/Urnenreihengrabstätte sind innerhalb der Gemeinde nicht zulässig.
(3) Alle Umbettungen werden von der Friedhofsverwaltung bzw. durch von ihr Beauftragte durchgeführt. Die Friedhofsverwaltung bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung.
(4) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen, hat die Antragstellerin oder der Antragsteller zu tragen.
IV. Grabstätten
§ 13 Grabarten
(1) Auf den Friedhöfen werden folgende Arten von Grabstätten, soweit vorhanden, zur Verfügung gestellt:
a) Erdreihengrabstätten,
b) Erdwahlgrabstätten,
c) Urnenreihengrabstätten,
d) Urnenwahlgrabstätten,
e) Urnenrasenwahlgrabstätten,
f) Urnenbaumwahlgrabstätten,
g) Urnenbaumreihengrabstätten,
h) Anonyme Urnenbaumgrabstätten,
i) Anonyme und teilanonyme Urnengrabstätten
j) Urnenwandgrabstätten
(2) Es besteht kein Anspruch auf Erwerb des Nutzungsrechts an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung.
§ 14 Nutzungsrechte an Grabstätten
(1) Nutzungsrechte an Grabstätten können nur nach Maßgabe dieser Friedhofsordnung begründet werden. Sie sind öffentlich-rechtlicher Natur. Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers.
(2) Bei Streitigkeiten zwischen den Beteiligten über Rechte an Grabstätten, über die Verwaltung oder Gestaltung einer Grabstätte oder eines Grabmals kann die Friedhofsverwaltung bis zur gütlichen Einigung oder rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung über diese Streitigkeiten die erforderlichen vorläufigen Regelungen treffen.
(3) Das Nutzungsrecht entsteht erst, nachdem die entsprechende Nutzungserlaubnis bekanntgegeben und die fällige Gebühr vollständig beglichen worden ist. Auf Antrag kann das Nutzungsrecht zu Lebzeiten mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung auf eine andere Person übertragen werden.
§ 15 Grabbelegung
(1) In jeder Erdgrabstelle darf während des Laufs der Ruhefrist grundsätzlich nur eine Erdbestattung vorgenommen werden.
(2) Es ist zulässig, eine mit ihrem neugeborenen Kind verstorbene Mutter oder zwei zur gleichen Zeit in ihrem ersten Lebensjahr verstorbene Kinder in einem Sarg beizusetzen.
§ 16 Verlegung von Grabstätten
Aus zwingenden Gründen des öffentlichen Rechts kann die Friedhofsverwaltung Grabstätten verlegen. Die Leichen oder Aschenreste sind in diesen Fällen in eine andere Grabstätte gleicher Art umzubetten. Grabmale und sonstige Grabausstattungen sind umzusetzen. Die Kosten der Maßnahme trägt der Veranlasser.
A. Erdreihengrabstätten
§ 17 Definition der Erdreihengrabstätte
Erdreihengrabstätten sind Grabstätten für eine Erdbestattung. Sie werden der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist des zu Bestattenden zugeteilt. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Erdreihengrabstätte oder eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
§ 18 Maße der Erdreihengrabstätte
(1) Es werden eingerichtet:
a) Erdreihengrabstätten für die Beisetzung Verstorbener bis zum vollendeten
- 5. Lebensjahr,
b) Erdreihengrabstätten für die Beisetzung Verstorbener ab vollendetem
- 5. Lebensjahr.
(2) Die Erdreihengrabstätten haben folgende Maße:
- 1. Für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
Länge: 1,20 m, Breite: 0,60 m
Der Abstand zwischen den Erdreihengrabstätten beträgt: 0,40 m
- 2. Für Verstorbene ab dem vollendetem 5. Lebensjahr
Länge: 2,00 m, Breite: 1,00 m
Der Abstand zwischen den Erdreihengrabstätten beträgt: 0,40 m
§ 19 Wiederbelegung und Abräumung
(1) Über die Wiederbelegung von Erdreihengrabstätten, für die die Ruhefrist abgelaufen ist, entscheidet die Friedhofsverwaltung.
(2) Das Abräumen von Erdreihengrabfeldern oder Teilen von ihnen vor der Wiederbelegung ist sechs Monate vorher öffentlich und durch ein Hinweisschild auf dem betreffenden Grabfeld bekannt zu machen. Soweit vorhanden, wird zusätzlich in den Aushangkästen auf die Abräumung hingewiesen.
B. Erdwahlgrabstätten
§ 20 Definition, Entstehung und Übergang des Nutzungsrechtes
(1) Erdwahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Auf Verleihung eines Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte besteht kein Rechtsanspruch. Wünsche des Erwerbers bezüglich der Lage der Wahlgrabstätte werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Der Ersterwerb eines Nutzungsrechts ist grundsätzlich anlässlich eines Todesfalles möglich. Sind auf einem Friedhof genügend freie Grabstätten vorhanden, kann auch ohne Vorliegen eines Todesfalls ein Nutzungsrecht an Erdwahlgrabstätten (Vorsorgegräber) verliehen werden. Ein Rechtsanspruch auf Verleihung besteht nicht. Ob genügend freie Grabstätten vorhanden sind entscheidet die Friedhofsverwaltung. Die Friedhofsverwaltung kann die Erteilung eines Nutzungsrechtes ablehnen. Wiedererwerb, Vorauserwerb oder Verlängerung sind nur auf Antrag und nur für die gesamte Wahlgrabstätte möglich. Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung, Vorauserwerb oder Wiedererwerb besteht nicht. Eine Ausnahme hiervon gilt bei der Verlängerung oder dem Wiedererwerb bezüglich einer nicht voll belegten Wahlgrabstätte.
(2) Die Verlängerung des Nutzungsrechtes umfasst einen kürzeren Zeitraum als die komplette Nutzungszeit. Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf des Nutzungsrechts gestellt werden.
Der Wiedererwerb und die Verlängerung sind von der Entrichtung einer entsprechenden Gebühr gemäß Friedhofsgebührenordnung abhängig.
Bei den Vorsorgegräbern wird mit Eintritt des Sterbefalls das Nutzungsrecht auf die nach § 11 geltenden Ruhezeiten verlängert.
(3) Es werden ein- und mehrstellige Wahlgrabstätten abgegeben. Je Grabstelle dürfen zusätzlich 2 Aschenurnen beigesetzt werden. Nach Ablauf der Ruhefrist einer Leiche oder Aschenurne kann in der betreffenden Grabstelle eine weitere Beisetzung erfolgen, wenn die restliche Nutzungszeit die Ruhefrist erreicht oder das Nutzungsrecht wiedererworben bzw. mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhefrist verlängert worden ist.
(4) Das Nutzungsrecht entsteht mit Aushändigung der Verleihungsurkunde. Die oder der Nutzungsberechtigte hat das Recht auf Beisetzung nach seinem Ableben sowie im Falle des
Erwerbs einer mehrstelligen Wahlgrabstätte das Recht auf Beisetzung ihrer oder seiner verstorbenen Angehörigen in dem Wahlgrab. Angehörige im Sinne dieser Bestimmung sind:
- 1. Ehegatten,
- 2. Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz,
- 3. Verwandte auf- und absteigender Linie, angenommene Kinder und Geschwister,
- 4. Ehegatten und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz der unter Abs. 4 Nr. 3 bezeichneten Personen.
Die Beisetzung anderer Personen in dem Mehrfachgrab bedarf der Einwilligung der Friedhofsverwaltung.
(5) Das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte kann nur mit Einwilligung der Friedhofsverwaltung und nur auf Angehörige im Sinne des § 20 Abs. 4 übertragen werden.
(6) Die Erwerberin oder der Erwerber einer Wahlgrabstätte soll für den Fall ihres oder seines Ablebens ihre Nachfolgerin oder seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen. Diese oder dieser ist aus dem in § 20 Abs. 4 aufgeführten Personenkreis zu benennen. Wird keine Regelung getroffen oder verzichtet eine bestimmte Person, so geht das Nutzungsrecht in der in § 21 Abs. 4 genannten Reihenfolge auf die Angehörigen der verstorbenen Erwerberin oder des verstorbenen Erwerbers über. Innerhalb der einzelnen Gruppen wird jeweils die oder der Älteste nutzungsberechtigt. Das gleiche gilt beim Tod einer oder eines Nutzungsberechtigten, auf den das Nutzungsrecht früher übergegangen war.
Jede Person, auf die ein Nutzungsrecht übergeht, kann durch Erklärung gegenüber der Friedhofsverwaltung auf das Nutzungsrecht verzichten.
(7) Das Recht auf Beisetzung in einer Wahlgrabstätte läuft mit der Nutzungszeit ab. Während der Nutzungszeit darf eine Beisetzung jedoch nur stattfinden, wenn die Ruhefrist für diese Beisetzung die Nutzungszeit nicht übersteigt oder das Nutzungsrecht wiedererworben bzw. mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhefrist für diese Beisetzung verlängert worden ist.
§ 21 Maße der Erdwahlgrabstätte
Jede Erdwahlgrabstätte hat folgende Maße:
Länge: 2,00 m, Breite: 1,00 m
Der Abstand zwischen den Erdwahlgrabstätten beträgt 0,40 m.
C. Urnengrabstätten
§ 22 Formen der Aschenbeisetzung
(1) Aschen dürfen beigesetzt werden in
a) Erdreihengrabstätten,
b) Erdwahlgrabstätten,
c) Urnenreihengrabstätten,
d) Urnenwahlgrabstätten,
e) Urnenrasenwahlgrabstätten,
f) Urnenbaumwahlgrabstätten,
g) Urnenbaumreihengrabstätten,
h) Anonyme Urnenbaumgrabstätten,
i) Anonyme und teilanonyme Urnengrabstätten
j) Urnenwandgrabstätten
(2) Aschenurnen können nur unterirdisch beigesetzt werden.
(3) Die Urnenreihengrabstätten und Urnenwahlgrabstätten haben folgende Maße:
Länge: 1,20 m, Breite: 0,60 m
Der Abstand zwischen den Urnenreihengrabstätten beträgt: 0,40 m
§ 23 Definition der Urnenreihengrabstätte
Urnenreihengrabstätten sind für Urnenbestattungen bestimmte Grabstätten, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist von 20 Jahren zur Beisetzung einer Aschenurne abgegeben werden. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts oder ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Wenn nach Ablauf der Ruhezeit Urnen oder Urnenreste noch vorhanden sind, werden diese einschließlich der Behältnisse im Falle einer Neubelegung in einer Gemeinschaftsgrabstelle beigesetzt.
§ 24 Definition der Urnenwahlgrabstätte, Entstehung und Übergang des Nutzungsrechtes
(1) Urnenwahlgrabstätten sind für Urnenbestattungen bestimmte Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird.
(2) Die Zahl der Urnen, die in einer Urnenwahlgrabstätte bestattet werden können, wird auf 4 Aschenurnen begrenzt.
(3) In einer Urnenbaumgrabstätte können pro Wahlgrabstätte maximal 2 Aschenurnen beigesetzt werden.
(4) In einer Urnenwand können pro Wahlgrabstätte maximal 3 Aschenurnen beigesetzt werden.
(5) Sind nach Ablauf der Ruhezeit/Nutzungszeit Urnen oder Urnenreste noch vorhanden, sind diese einschließlich der Behältnisse im Falle einer Neubelegung in einer Gemeinschaftsgrabstelle beizusetzen.
§ 25 Gemeinschaftliches Urnengrabfeld
(1) In einem Gemeinschaftlichen Urnengrabfeld können anonyme und teilanonyme Urnenbeisetzungen erfolgen. Die Beisetzungsstelle einer Aschenurne in einem Gemeinschaftlichen Urnengrabfeld wird nicht besonders kenntlich gemacht oder als Einzelgrabstelle ausgewiesen. Ein besonderer Hinweis auf den Beigesetzten erfolgt durch eine Namensschildertafel oder Gedenktafel.
(2) Die Nutzungszeit beträgt bei jeder Urne 20 Jahre.
(3) a) Auf dem Gemeinschaftlichen Urnengrabfeld dürfen keine Grabmale errichtet werden.
b) Der Vorname und Nachname des Verstorbenen sowie das Geburts- und das Sterbedatum werden von der Friedhofsverwaltung an zentraler Stelle am Grabfeld ausgewiesen.
c) Anonyme Beisetzungen sind möglich. Für diesen Fall gelten die Vorschriften des § 28 dieser Satzung.
(4) Nach der Trauerfeier werden Sargauflagen und Kränze bis zum Verwelken an der unter Abs. 3 b) genannten Stelle abgelegt und sind von den Angehörigen dann in die dafür aufgestellten Behältnisse zu entsorgen. Geschieht dies nicht, so kann die Friedhofsverwaltung die Blumen und Kränze ohne Ankündigung beseitigen. Eine Bepflanzung des Grabfeldes oder das Ablegen von Blumengebinden nach der Beisetzung auf dem Grabfeld durch die Angehörigen ist nicht zulässig. An der unter Abs. 3 b) genannten Stelle können kleine Blumengebinde (z.B. einzelne Blumen oder Blumensträuße) hinterlegt werden.
(5) Sind nach Ablauf der Ruhezeit/Nutzungszeit Urnen oder Urnenreste noch vorhanden, sind diese einschließlich der Behältnisse im Falle einer Neubelegung in einer Gemeinschaftsgrabstelle beizusetzen.
(6) Um eine ordnungsgemäße Grabpflege zu gewährleisten, sind Grabschmuck und Grabbepflanzung nicht gestattet.
(7) Die Anlage und Pflege der Grabstätte obliegt ausschließlich der Gemeinde.
(8) Bei Erwerb des Nutzungsrechts ist eine Gebühr für die Pflege des Grabfeldes entsprechend der Länge der Nutzungszeit zu entrichten. Das Nähere regelt die Friedhofsgebührenordnung.
(9) Die Ruhefrist richtet sich nach § 11 (4) der Friedhofsordnung.
§ 26 Urnenrasenwahlgrabstätten
(1) Eine Urnenrasenwahlgrabstätte ist eine Grabstätte, die für Urnenbeisetzungen (Urnenrasengrab) zur Verfügung gestellt wird.
(2) In einer Urnenrasenwahlgrabstätte können zwei Urnenbeisetzungen durchgeführt werden.
(3) Die Nutzungsberechtigten können bei einer Urnenrasenwahlgrabstätte, die von der Friedhofsverwaltung zur Verfügung gestellte Grabplatte mit einer Schrift individuell gestalten.
(4) Die Nutzungszeit beträgt bei einer Urnenrasenwahlgrabstätte 20 Jahre. Der Wiedererwerb des Nutzungsrechts oder eine Verlängerung des Nutzungsrechts einer Urnenrasenreihengrabstätte ist nicht möglich.
(5) Um eine ordnungsgemäße Grabpflege zu gewährleisten, sind Grabschmuck und Grabbepflanzung nicht gestattet.
(6) Die Anlage und Pflege der Grabstätte obliegt ausschließlich der Gemeinde.
(7) Bei Erwerb des Nutzungsrechts ist eine Gebühr für die Pflege des Grabfeldes entsprechend der Länge der Nutzungszeit zu entrichten. Das Nähere regelt die Friedhofsgebührenordnung.
(8) Die Ruhefrist richtet sich nach § 11 (4) der Friedhofsordnung.
§ 27 Feld für anonyme Urnenbeisetzungen
(1) Ein Feld für anonyme Urnenbeisetzungen ermöglicht die anonyme Beisetzung von Aschenurnen. Der Termin für die Beisetzung wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt. Eine Information der Angehörigen sowie deren Teilnahme bei der Beisetzung ist nicht vorgesehen.
(2) Bei der Beisetzung einer Aschenurne wird die Beisetzungsstelle nicht besonders kenntlich gemacht oder als Einzelgrabstelle ausgewiesen. Das Grabfeld wird als einheitliche Rasenfläche angelegt. Nach der Beisetzung einer Urne wird die Beisetzungsstelle nicht durch Hügel, Einfassung oder sonstige Gestaltung als Grabstätte kenntlich gemacht. Ein besonderer Hinweis auf den Beigesetzten durch Grabkreuz, Namensschilder oder Gedenktafel ist nicht möglich.
(3) Die Nutzungszeit beträgt bei jeder Urne 20 Jahre. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts oder eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
(4) Um eine ordnungsgemäße Grabpflege zu gewährleisten, sind Grabschmuck und Grabbepflanzung nicht gestattet.
(5) Die Anlage und Pflege der Grabstätte obliegt ausschließlich der Gemeinde.
(6) Bei Erwerb des Nutzungsrechts ist eine Gebühr für die Pflege des Grabfeldes entsprechend der Länge der Nutzungszeit zu entrichten. Das Nähere regelt die Friedhofsgebührenordnung.
(7) Die Ruhefrist richtet sich nach § 11 (4) der Friedhofsordnung.
§ 27 a Urnenbaumgrabfeld
(1) Bestattungen von Aschenresten sind an besonders ausgewiesenen Bäumen im Wurzelbereich der Bäume möglich. Die Beisetzung darf nur in einer biologisch abbaubaren Urne erfolgen.
(2) An einem Baum können bis zu 24 Urnen beigesetzt werden. Bei ausgewählten Bäumen können
a) Urnenbaumreihengräber
b) Urnenbaumwahlgräber
c) Anonyme Urnenbaumgräber
erworben werden.
(3) In einer Urnenbaumwahlgrabstätte können bis zu zwei Aschenurnen beigesetzt werden. In Urnenbaumreihengräbern und anonymen Urnenbaumgräbern können jeweils eine Aschenurne pro Grabstätte beigesetzt werden.
(4) Das Nutzungsrecht an Baumgrabstätten wird für die Dauer von 20 Jahren verliehen. Ein Wiedererwerb bzw. eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. Eine Ausnahme hiervon gilt bei der Verlängerung oder des Wiedererwerbs bezüglich einer nicht voll belegten Baumwahlgrabstätte.
(5) Sollte der Baum im Laufe des Nutzungsrechtes beschädigt oder zerstört werden, ist die Gemeinde zur Ersatzpflanzung eines neuen Baumes verpflichtet.
(6) Die Nutzungsberechtigten können bei einer Urnenbaumreihengrabstätte und einer Urnenbaumwahlgrabstätte, die von der Friedhofsverwaltung zur Verfügung gestellte Grabplatte mit einer Schrift individuell gestalten. Bei einer anonymen Urnenbaumgrabstätte ist keine Grabplatte vorgesehen.
(7) Um eine ordnungsgemäße Grabpflege zu gewährleisten, sind Grabschmuck und Grabbepflanzung nicht gestattet.
(8) Die Anlage und Pflege der Grabstätte obliegt ausschließlich der Gemeinde.
(9) Bei Erwerb des Nutzungsrechts ist eine Gebühr für die Pflege des Grabfeldes entsprechend der Länge der Nutzungszeit zu entrichten. Das Nähere regelt die Friedhofsgebührenordnung.
(10) Die Ruhefrist richtet sich nach § 11 (4) der Friedhofsordnung.
§ 27 b Urnenwand
(1) Eine Urnenwand ermöglicht die Beisetzung von Aschenurnen in dafür vorgesehenen Urnenkammern. Die einzelnen Urnenkammern haben eine Größe von 0,38 m Breite, 0,38 m Höhe und 0,42 m Tiefe.
(2) Die Urnenkammern werden für 20 Jahre bereitgestellt und dienen der Aufnahme von 1 bis 3 Urnen. Die Ruhefrist nach § 11 (4) der Friedhofsordnung ist bei jeder Aufnahme einer Urne zu wahren. Der Wiedererwerb und die Verlängerung sind von der Entrichtung einer entsprechenden Gebühr gemäß Friedhofsgebührenordnung abhängig.
(3) Nach Ablauf der Ruhefrist werden die Aschenreste und ihre Behältnisse in einer Gemeinschaftsgrabstelle dem Erdboden einverleibt.
(4) Die Urnenkammer ist mit einer 3 cm starken Platte dauerhaft zu verschließen. Die Friedhofsverwaltung entscheidet über das Plattenmaterial, damit die Urnenwand ein einheitliches Gesamtbild darstellt. Für die Inschrift der Verstorbenen ist ausschließlich Bronze zu verwenden.
(5) Die Anlage und Pflege der Anlage obliegt ausschließlich der Gemeinde.
(6) Um eine ordnungsgemäße Grabpflege zu gewährleisten, sind Grabschmuck und Grabbepflanzung nicht gestattet. Vor den Urnenkammern dürfen nur Sargauflagen sowie Kränze nach der Trauerfeier abgelegt werden, die nach Verwelken von den Nutzungsberechtigten in die eigens dafür aufgestellten Behältnisse entsorgt werden müssen. Geschieht dies nicht, so kann die Friedhofsverwaltung die Blumen und Kränze ohne Ankündigung beseitigen.
Blumenschalen oder andere Gestecke / Gegenstände dürfen nicht vor den Urnenkammern abgestellt werden.
(7) Bei Erwerb des Nutzungsrechts ist eine Gebühr für die Pflege der Urnenwand entsprechend der Länge der Nutzungszeit zu entrichten. Das Nähere regelt die Friedhofsgebührenordnung.
(8) Die Ruhefrist richtet sich nach § 11 (4) der Friedhofsordnung.
(9) Auf den Erwerb des Nutzungsrechts finden die Regelungen des § 24 der Friedhofsordnung Anwendung.
§ 28 Verweisungsnorm
Die Vorschriften dieser Friedhofsordnung über Reihen- und Wahlgrabstätten für Erdbestattungen gelten für Urnengrabstätten entsprechend, soweit sich aus den vorstehenden Bestimmungen nichts Abweichendes ergibt.
V. Gestaltung der Grabstätten
§ 29 Allgemeine Gestaltungsvorschriften
Für sämtliche Friedhöfe in der Gemeinde Schlangenbad gelten folgende allgemeine Gestaltungsvorschriften:
- 1. Jede Grabstätte ist unbeschadet der Anforderungen für Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften (§ 34) so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass der Friedhofszweck sowie die Würde des Ortes und die Pietät gewahrt werden.
- 2. Auf den Grabstätten dürfen insbesondere zum Gedenken an die dort Ruhenden Grabmale errichtet und sonstige Grabausstattungen angebracht werden. Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen aus wetterbeständigem Werkstoff hergestellt sein.
- 3. Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen standsicher im Sinne von § 31 sein.
- 4. Firmenbezeichnungen dürfen nur an Grabmalen und zwar in unauffälliger Weise seitlich angebracht werden.
§ 30 Genehmigungserfordernis für Grabmale und -einfassungen
(1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen und Grabeinfassungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Ohne Zustimmung sind bis zur Dauer von 2 Jahren nach der Bestattung provisorische Grabmale als Holztafeln bis zur Größe von 15 x 30 cm und Holzkreuze zulässig. Grabsteine dürfen erst nach 1 Jahr gesetzt werden.
(2) Die Zustimmung ist unter Vorlage von Zeichnungen in doppelter Ausfertigung im Maßstab 1:10 zu beantragen. Auf dem Antrag und den Zeichnungen müssen alle Einzelheiten der Anlage, insbesondere Art und Bearbeitung des Werkstoffs sowie Inhalt, Form und Anordnung der Inschrift ersichtlich sein. Auf Verlangen sind Zeichnungen in größerem Maßstab oder Modelle vorzulegen.
(3) Die Errichtung und jede Veränderung sonstiger Grabausstattungen, die auf Dauer angebracht werden sollen, wie Weihwassergefäße, Kerzenhalter, besondere Steine für Inschrift usw., bedürfen
ebenfalls der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Abs. 2 gilt entsprechend.
(4) Die Zustimmung erlischt, wenn das Grabmal, die Grabeinfassung oder die sonstige Grabausstattung nicht innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung der Zustimmung errichtet worden sind.
(5) Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Friedhofsverwaltung errichtete oder mit den vorgelegten Zeichnungen und Angaben nicht übereinstimmende Anlagen müssen entfernt oder den Zeichnungen und Angaben entsprechend verändert werden. Die Friedhofsverwaltung kann die für ein Grab Sorgepflichtige oder Nutzungsberechtigte oder den für ein Grab Sorgepflichtigen oder Nutzungsberechtigten schriftlich auffordern, innerhalb angemessener Frist die Anlage zu entfernen oder zu verändern. Wird der Aufforderung nicht rechtzeitig Folge geleistet, so kann die Anlage im Wege der Ersatzvornahme durch die Friedhofsverwaltung entfernt werden. Die dadurch entstehenden Kosten sind vom Verpflichteten zu erstatten.
§ 31 Standsicherheit
(1) Grabmale sind nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks, die in den Richtlinien für das Fundamentieren und Versetzen von Grabdenkmalen des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauerhandwerks (Versetzrichtlinien) festgelegt sind, so zu fundamentieren und zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Dies gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend.
Mit dem Antrag auf Zustimmung gem. § 30 Abs. 2 sind schriftliche Angaben über die Art der Fundamentierung und der Befestigung, insbesondere die Größe und Stärke der Fundamente vorzulegen. Falls durch die danach vorgesehene Fundamentierung und Befestigung eines Grabmals dessen Standsicherheit nicht gewährleistet erscheint, kann die Friedhofsverwaltung die erforderliche Änderung vorschreiben. Die Friedhofsverwaltung kann überprüfen, ob die vorgeschriebene Fundamentierung durchgeführt worden ist und gegebenenfalls Abhilfe verlangen.
(2) Die Inhaberin/der Inhaber der Grabstätte bzw. die/der Nutzungsberechtigte sind verpflichtet, das Grabmal im Jahr mindestens einmal, und zwar nach Beendigung der Frostperiode auf ihre Standfestigkeit hin fachmännisch zu überprüfen oder auf ihre Kosten durch Fachleute überprüfen zu lassen, gleichgültig, ob äußerliche Mängel erkennbar sind oder nicht. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Inhaberinnen/Inhaber von Grabstätten und Nutzungsberechtigte, welche diesen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, haften für sich daraus ergebenden Schäden.
(3) Wird der ordnungswidrige Zustand eines Grabmals oder sonstiger baulicher Anlagen trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, das Grabmal oder Teile davon auf Kosten des Verantwortlichen vorläufig zu sichern (z. B. Umlegung von Grabmalen, Absperrung) oder zu entfernen. Die Gemeinde ist verpflichtet, diese Gegenstände drei Monate aufzubewahren. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder ohne besonderen Aufwand nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung eine öffentliche Bekanntmachung und Aufkleber auf dem Grabmal bzw. der sonstigen baulichen Anlage, der für die Dauer von einem Monat angebracht wird.
Bei unmittelbar drohender Gefahr ist eine Benachrichtigung nicht erforderlich.
(4) Künstlerisch oder historisch wertvolle Grabmale und bauliche Anlagen oder solche, die als besondere Eigenart eines Friedhofs erhalten bleiben sollen, werden in einem Verzeichnis geführt. Die Friedhofsverwaltung kann die Zustimmung zur Änderung derartiger Grabmale und baulichen Anlagen versagen. Insoweit sind die zuständigen Denkmalschutz- und -pflegebehörden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmung zu beteiligen.
§ 32 Beseitigung von Grabmalen und -einfassungen
(1) Grabmale, Grabeinfassungen und sonstige Grabausstattungen dürfen vor Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts nur mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung von der Grabstelle entfernt werden.
(2) Nach dem Ablauf der Ruhefristen werden die Nutzungsrechtsinhaber über den Ablauf der Ruhefrist informiert. Wenn das Nutzungsrecht nicht verlängert wird, werden Grabmale und Grabeinfassungen von der Friedhofsverwaltung beseitigt. Die Gebühr für diese Leistungen wird bereits bei Genehmigung des Grabmals oder der sonstigen baulichen Anlage erhoben.
(3) Künstlerisch oder historisch wertvolle Grabmale und bauliche Anlagen oder solche, die als besondere Eigenart eines Friedhofs erhalten bleiben sollen, werden in einem besonderen Verzeichnis geführt und dürfen ohne Einwilligung der Friedhofsverwaltung nicht entfernt oder abgeändert werden.
VI. Herrichtung, Bepflanzung und Unterhaltung der Grabstätten
§ 33 Bepflanzung von Grabstätten
(1) Alle Grabstätten – mit Ausnahme des/der Gemeinschaftlichen Urnengrabfelder und dem Feld für anonyme Urnenbeisetzungen – sind dauernd zu pflegen und instand zu halten. Bei der Bepflanzung und Pflege sind die Belange des Umweltschutzes, insbesondere des Gewässer- und Bodenschutzes zu beachten.
(2) Zur Bepflanzung der Grabstätten sind nur geeignete Gewächse zu verwenden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen. Das Pflanzen, Umsetzen oder Beseitigen von Bäumen, großwüchsigen Sträuchern und Hecken bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Für Schäden, die durch auf einer Grabstätte gepflanzte Bäume, Sträucher, Hecken oder ähnliche Anpflanzungen an Grabmalen, Grabeinfassungen oder sonstigen Grabausstattungen benachbarter Grabstätten oder an öffentlichen Anlagen und Wegen verursacht werden, haften die Nutzungsberechtigten der Grabstätte, deren Bepflanzung die Schäden verursacht.
(3) Auf den Grabstätten dürfen nur Kränze, Grabgebinde oder ähnlicher Grabschmuck abgelegt werden, die ausschließlich unter Verwendung von verrottbaren Materialien hergestellt sind.
(4) Verwelkte Blumen und Kränze sind durch die Nutzungsberechtigten von den Grabstätten zu entfernen. Geschieht dies nicht, so kann die Friedhofsverwaltung nach angemessener Frist die Blumen und Kränze ohne Ankündigung beseitigen.
Blumen und Kränze sowie sonstiger von Grabstätten abgeräumter pflanzlicher Grabschmuck dürfen nur in die eigens dafür aufgestellten Behältnisse abgelegt werden.
(5) Zur Unkrautbekämpfung dürfen keine Mittel verwendet werden, die eine Grundwasserverunreinigung verursachen können.
(6) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung von gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung
(7) Gießkannen, Spaten, Harken und andere Geräte dürfen nicht auf den Grabstätten oder hinter den Grabmalen und in den Anpflanzungen aufbewahrt werden.
(8) Die Räume zwischen zwei Grabstätten sind von den Nutzungsrechtsinhabern zu pflegen und sauber zu halten.
§ 34 Herrichtungsverpflichtung und friedhofswürdige Unterhaltung
(1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des § 33 hergerichtet und dauernd instandgehalten werden.
(2) Reihen- und Urnenreihengrabstätten müssen innerhalb von 6 Monaten nach der Bestattung, Mehrfach- und Urnenmehrfachgrabstätten innerhalb von 6 Monaten nach dem Erwerb des Nutzungsrechts bzw. der zuletzt vorgenommenen Beisetzung hergerichtet werden.
(3) Wird eine Reihengrabstätte während der Dauer der Ruhefrist, eine Mehrfachgrabstätte während der Dauer des Nutzungsrechts über einen längeren Zeitraum nicht entsprechend den Bestimmungen dieser Friedhofsordnung in friedhofswürdiger Weise instand gehalten und gepflegt, so ist der oder dem Nutzungsberechtigten schriftlich eine angemessene Frist zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten zu setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Frist zur Instandhaltung und Pflege der Grabstätte kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätte auf Kosten der oder des Nutzungsberechtigten abräumen, einebnen und einsähen lassen.
§ 35 Sitzgelegenheiten
Ruhebänke und Stühle sowie sonstige Sitzgelegenheiten dürfen nur mit Einwilligung der Friedhofsverwaltung an oder auf Grabstätten aufgestellt werden.
VII. Schluss- und Übergangsvorschriften
§ 36 Übergangsregelung
(1) Bei Grabstätten, über welche die Gemeinde bei In-Kraft-Treten dieser Friedhofsordnung bereits verfügt hat, bestimmt sich die Nutzungsdauer und die Gestaltung nach den zum Zeitpunkt des Erwerbs des Nutzungsrechts geltenden ortsrechtlichen Vorschriften.
(2) Vor dem In-Kraft-Treten dieser Satzung entstandene Nutzungsrechte von unbegrenzter Dauer werden je nach Grabart auf die nach dieser Satzung für Reihengräber bzw. Mehrfachgräber geltende Nutzungszeit begrenzt. Die Nutzungszeit endet jedoch nicht vor Ablauf der Ruhefrist der zuletzt vorgenommenen Beisetzung; ist die Ruhefrist für die zuletzt vorgenommene Beisetzung bereits abgelaufen, endet die Nutzungszeit 12 Monate nach In-Kraft-Treten dieser Satzung.
Vor dem In-Kraft-Treten dieser Satzung aufgestellte Grabmale, Einfassungen und sonstige Grabausstattungen sind innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Ruhefrist bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten bzw. nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten durch den Nutzungsberechtigten zu entfernen. Erfolgt der Abbau und die Entsorgung durch die Friedhofsverwaltung oder deren Beauftragte sind die hierfür entstehenden Kosten nach der jeweiligen Gebührenordnung zum Zeitpunkt der Durchführung der Arbeiten zu erstatten. Kommen die Nutzungsberechtigten ihren Verpflichtungen nach S. 1 nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt die Grabstätte auf deren Kosten abräumen zu lassen.
(3) Soweit es die landschaftsplanerischen Gegebenheiten auf den Friedhöfen erfordern, gelten die vor Inkrafttreten dieser Satzung geltenden Maße der Grabstätten zunächst weiter. Die Umstellung auf die nach dieser Friedhofsordnung vorgeschriebenen Grabmaße wird für jeden Friedhof öffentlich bekanntgemacht.
(4) Bestehende Gruften können so lange weitergenutzt werden, als sie einen einwandfreien baulichen Zustand aufweisen; die Vorschriften dieser Friedhofsordnung über das Nutzungsrecht an Wahlgräbern gelten in diesem Fall entsprechend. Im Zweifel entscheidet die Friedhofsverwaltung. Die Neuerstellung von Gruften ist nicht mehr möglich.
§ 37 Listen
(1) Es werden folgende Listen geführt:
a) Ein Grabregister der beigesetzten Personen mit den laufenden Nummern der Reihengrabstätten, der Wahlgrabstätten, der Urnengrabstätten, der Positionierung im Gemeinschaftlichen Urnengrabfeld, der Kolumbarien und der Positionierung im anonymen Urnenfeld.
b) eine Namenskartei der beigesetzten Personen unter Angabe des Beisetzungszeitpunktes,
c) ein Verzeichnis nach § 31 Abs. 3 dieser Friedhofsordnung.
(2) Zeichnerische Unterlagen, Gesamtpläne, Belegungspläne und Grabmalentwürfe sind von der Friedhofsverwaltung zu verwahren.
§ 38 Gebühren
Für die Inanspruchnahme (Benutzung) des Friedhofs und seiner Einrichtungen und Anlagen sowie für damit zusammenhängende Amtshandlungen der Friedhofsverwaltung sind Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten.
§ 39 Haftung
Die Gemeinde haftet nicht für Schäden, die durch nicht satzungsgemäße Benutzung der Friedhöfe, ihrer Anlagen oder ihrer Einrichtungen durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. Ihr obliegen keine besonderen Obhuts- und Überwachungspflichten. Sie haftet nicht für Diebstahl. Im Übrigen haftet die Gemeinde nur für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 40 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
a) außerhalb der gem. § 6 festgelegten Öffnungszeiten den Friedhof betritt oder sich dort aufhält,
b) entgegen § 7 Abs. 2 Buchst. b) Waren oder gewerbliche Dienste anbietet,
c) entgegen § 7 Abs. 2 Buchst. c) an Sonn- und Feiertagen oder in der Nähe einer Bestattung störende Arbeiten ausführt,
d) entgegen § 7 Abs. 2 Buchst. d) ohne schriftlichen Auftrag eines Berechtigten bzw. ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung gewerbsmäßig fotografiert,
e) entgegen § 7 Abs. 2 Buchst. g) Abraum und Abfälle außerhalb der hierfür vorgesehenen Plätze ablegt,
f) entgegen § 9 Abs. 1 gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof ohne vorherige Zulassung durch die Friedhofsverwaltung ausführt,
g) entgegen § 9 Abs. 7 gewerbliche Arbeiten an Sonn- oder Feiertagen oder außerhalb der festgelegten Zeiten ausführt,
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von 5,-- € bis 1.500,-- €, bei fahrlässiger Zuwiderhandlung bis 750,-- € geahndet werden. Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen.
(3) Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in der jeweils gültigen Fassung findet Anwendung; zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist der Gemeindevorstand der Gemeinde Schlangenbad.
§ 41 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der Vollendung ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsordnung vom 19. Dezember 1995 außer Kraft. § 36 bleibt unberührt.
Schlangenbad, den 26. April 2012
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Schlangenbad
Michael Schlepper Bürgermeister
3. Änderungssatzung Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
Aenderungssatzung der Schlangenbad
Gemeinde Schlangenbad Drucksache FB Betreff - Gegenstand Beschlussdatum Veröffentlicht Umsetzungsstand Begründung zur Teilumsetzung Beschlussvorlage VL-840 Errichtung eines Umspannwerks in der Gemarkung Wambachhier: Annahme eines Angebots 11.12.2024 veröffentlichtin Bearbeitung Aktuell nicht umsetzbar: Diskrepanz zw. Verhandlungsergebnis & GV-Beschluss vom 11.12.2024 Beschlussvorlage VL-833 Bauleitplanung sowie Änderung des FNP „Solarpark Lochmühle“ hier: Wertung der Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der Behörden § 4 (2) BauGB + SCOPING 11.12.2024 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-831 Klimaschutzkonzept der Gemeinde Schlangenbadhier: Beschluss des Klimaschutzkonzeptes 11.12.2024 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-829 Bauleitplanverfahren "Solarpark Obergladbach" hier: Abschluss des Städtebaulichen Vertrages sowie des Städtebaulichen Vertrags zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB, des Nutzungsvertrages sowie des Sondernutzungsvertrages 11.12.2024 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-814-A Wirtschaftspläne des Trägers AWO für die Kindertagesstätten "Am Matschberg" und "Wetterfrösche" für das Jahr 2025 11.12.2024 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-809 Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Schlangenbad 11.12.2024 veröffentlichtin Bearbeitungvertagt durch Gemeindevertretung Beschluss-Vorlage Vertretung VL-824 Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) 06.11.2024 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-815 Wirtschaftspläne des Träger IB Südwest gGmbH für die Kindertagesstätten "Bärenhöhle" und "Wurzelbande" für das Jahr 2025 06.11.2024 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-812 Anerkennung des Forstwirtschaftsplans 2025 06.11.2024 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-805 Errichtung eines Umspannwerks in der Gemarkung Wambachhier: Aufnahme von Vertragsverhandlungen 06.11.2024 freigegebenerledigt Beschlussvorlage VL-804 Windpark Heidenrod-Springenhier: Angebot zur kommunalen Teilhabe der Betreibergesellschaft Springer Wind GmbH & Co. KG nach § 6 EEG 06.11.2024 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-814 Wirtschaftspläne des Trägers AWO für die Kindertagesstätten "Am Matschberg" und "Wetterfrösche" für das Jahr 2025 31.10.2024 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-747 Wärmeversorgung des Rathauses, der Cáfehalle sowie der Äskulaptherme mittels Nutzung von Thermalwasser als Wärmequelle hier: Annahme des Angebotes 09.10.2024 freigegebenin Bearbeitung Verhandlungen mit Süwag laufen - Beschlussfassung für April vorgesehen Beschluss-Vorlage Vorstand VL-779 Grundstücksankäufe Georgenborn Flur 6, Flurstück 4/1 und Flur 7, Flurstück 99 04.09.2024 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-778 Bauleitplanung der Gemeinde Schlangenbad, Aufstellungsbeschluss eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "GB 07.0 "Solarpark Lochmühle" und Anpassung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren. Zur Errichtung eines Solarparks und Standortsicherung der 04.09.2024 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-777 Grundsatzentscheidung bezüglich (anteiliger) Rückerstattungen von Betreuungsentgelten bei Betriebsbeeinträchtigungen in Schlangenbader Kitas 04.09.2024 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-771 Wiederherstellung der Nassauer Allee, 2 Stufehier: Förderantrag Natürlicher Klimaschutz in Kommunen 04.09.2024 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-766 Brücke Zugang Touristinfohier: Vorentwurf und weitere Vorgehensweise 04.09.2024 veröffentlichtgestoppt Projekt angesichts Haushaltslage und Kostenentwicklung durch Bürgermeister gestoppt - Beschlussaufhebung wird angestrebt Beschlussvorlage VL-742 Bauleitplanung der Gemeinde Schlangenbad; Aufstellung des Bebauungsplanes „Nahversorger im Langenmorgen“ in Georgenborn; hier: Änderung des FNP und Zielabweichung von der Raumordnungsplanung Vorhabenträger: RATISBONA Handelsimmobilien in 40547 Düsseldorf 04.09.2024 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-743 Sanierung der Caféhalle und des Rathauses hier: Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zum Ausgleich der Schlussrechnung des Gewerkes Heizung 04.09.2024 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-753 Bauleitplanung der Gemeinde Schlangenbad; Planungsgebiet "Im Rheingauer Grund" (Schlangenbad); hier: Verlängerung zum Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 (BauGB) 04.09.2024 im Entwurferledigt Beschlussvorlage VL-761 Bauleitplanung der Gemeinde Schlangenbad; Änderung des Aufstellungsbeschlusses von einem vorhabenbezogenen in einen angebotsbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Obergladbach" Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlage südwestlich der Ortslage Obergladb 04.09.2024 freigegebenerledigt Beschlussvorlage VL-764 Sanierung der Aeskulaptherme hier: Mittelfreigabe für Mehrkosten und Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel 04.09.2024 im Entwurfin Bearbeitung - weitgehend erledigt Brandschutzverhandlungen Median-Klinik aussstehend - Klagetermin 21.01.2025 war abzuwarten Fraktionsantrag AT-28 10 CDU Antrag Verkehrsberuhigung 19.06.2024 veröffentlichtin Bearbeitung Seit ca. 10 Monaten sind von 3,5 Stellen nur 1-2 besetzt - prioritär gesetzliche Pflichtaufgaben & Priorisierung u.a. defekte Blizteranlage/Eichung Beschlussvorlage VL-714 60 Schlussverhandlung Forsteinrichtungswerk 19.06.2024 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-727 10 Verwendungsnachweis für das Jahr 2023 des Trägers Internationaler Bund (IB Südwest) für die Kindertagesstätte Bärenhöhle 19.06.2024 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-728 60 Bürgermeisterantrag- Feuerwehrgerätehaus Obergladbach und weitere Standorte (weiteres Vorgehen) - Ankauf der Liegenschaft Bangerstraße 3, Ob 19.06.2024 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-729 Bauleitplanung sowie Änderung des FNP „Solarpark Lochmühle“ hier Wertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB + SCOPING 19.06.2024 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-740 Entlastungskanal Nonnenwaldweg Georgenborn 12.538.01/0069.842852 hier Bürgschaft zur Erteilung des Auftrages 19.06.2024 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-678 60 Projekt 100 wilde Bäche 24.04.2024 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-700 10 Anerkennung der Wahl des Jugendrates 24.04.2024 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vorstand VL-702 60 Feuerwehrgerätehaus Obergladbach und weitere Standorte (weiteres Vorgehen) - Ankauf der Liegenschaft Nikolausstraße 4, Obergladbach 24.04.2024 veröffentlichterledigt (siehe VL-728) Beschlussvorlage VL-704 10 AG Zukunft Schlangenbad 24.04.2024 veröffentlichtin Bearbeitung - teils erledigt Stellenausschreibeungen Touristinfo laufen & Umbau Bürgerbüro in Vorbereitung zur Zusammenlegung B-Büro Fraktionsantrag AT-23 Stärkung des Tourismus in Schlangenbad Einrichtung von Wohnmobilstellplätzen 13.03.2024 veröffentlichtgestoppt Konflikt mit Abriss Haus Tanneck - Abriss gestoppt - siehe Bericht Bürgermeister 18.11.2024 Fraktionsantrag AT-27 10 Vorbereitung einer Entscheidung über einen langfristigen Betrieb von Frei- und/oder Hallenbad 13.03.2024 veröffentlichtin Bearbeitung Fehlendes Fachpersonal zur Aufereitung der Zahlen seit Mai 2024 (Priorität: Prüfungen Rechnungshof/Jahresabschlüsse 2019-2021) HLP 2024/2025 Beschluss-Vorlage Vorstand VL-661 60 Fertigstellung des integriertes Klimaschutzkonzept 13.03.2024 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-675 Fortschreibung des Kindertagesstätten-Entwicklungsplans der Gemeinde Schlangenbad (RTK) Fortschreibung des Kindertagesstätten-Entwicklungsplans (RTK) 13.03.2024 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-681 Umgestaltung Dalles Hausen Vergabe Elektro- und Sanitärarbeiten 13.03.2024 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-682 10 Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie an die pädagogischen Fachkräfte der freien Träger IB Südwest und AWO 13.03.2024 veröffentlichterledigt Fraktionsantrag AT-1 Antrag zur Errichtung eines Gehwegs in der Philipp-Schäfer-straße (Kindergarten) in Hausen v.d.H. (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) 07.02.2024 veröffentlichterledigt Fraktionsantrag AT-2 Gemeinsamer Antrag der Gemeindevertreter Ralf Appelt und Joachim Friedrich Neubau eines REWE-Marktes in Georgenborn - Rückbauverpflichtung 07.02.2024 veröffentlichterledigt
Fraktionsantrag AT-3 Gemeinsamer Antrag der Gemeindevertreter Joachim Friedrich und Ralf Appelt Neubau eines REWE-Marktes in Georgenborn - Vertreterbegehren 07.02.2024 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-607 Bauleitplanung der Gemeinde Schlangenbad; Aufstellung des Bebauungsplanes „Nahversorger im Langenmorgen“ in Georgenborn; hier: Schaffung von Planungsrecht Vorhabenträger: RATISBONA Handelsimmobilien in 40547 Düsseldorf mit REWE Gruppe als Betreiber 07.02.2024 veröffentlichtin Bearbeitung - überwiegend erledigt Verzögerung allein extern (Abstimmung zw. Ratisbona und REWE) begründet - B-Planvorentwurf voraussichtlich 03/2025 Beschlussvorlage VL-657 10 Verlängerung der Willkommensprämie im Zuge der Fachkräfteoffensive 07.02.2024 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vorstand VL-662 Durchführung der Direktwahl zum Bürgermeister der Gemeinde Schlangenbad Bestimmung des Wahltermins gem. §§ 42 KWG, 39, 42 HGO 07.02.2024 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vorstand VL-664 10 Sanierung der Aeskulap-Therme 07.02.2024 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-668 50 Haushaltsplan 2024 07.02.2024 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-672 50 Wahl eines Schriftführers für die Gemeindevertretung 07.02.2024 veröffentlichterledigt Fraktionsantrag AT-14 10 Prüfantrag zur Spielplatzbeleuchtung 13.12.2023 veröffentlichtin Bearbeitungvertagt durch Gemeindevertretung bis zur Klärung offener Fragen durch Bauamt - nachrangig priorisiert Fraktionsantrag AT-24 10 Präventionsplakate gegen Raser an der B-260 13.12.2023 veröffentlichterledigt Fraktionsantrag AT-25 „Nahverkehrsplan für den Rheingau-Taunus-Kreis und Wiesbaden hier: Lückenschluss zwischen Fischbach und Kiedrich über Hausen v.d.H.“ der Gemeindevertretung am 13.12.2023 13.12.2023 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-528 Bauleitplanung der Gemeinde Schlangenbad; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Obergladbach“ Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlage südwestlich der Ortslage Obergladbach (Lage Kopf, Dörnigtwiese & Hub)
a) Beschluss zur Durc 13.12.2023 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vorstand VL-604 Beitrag zum Klimaschutz und zur Energieunabhängigkeit Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage südwestlich der Ortslage Obergladbach (Lage Kopf, Dörnigtwiese & Hub): Ermächtigung des Gemeindevorstandes zum Abschluss eines Gestattungsvertrags mit 13.12.2023 veröffentlichterledigt Ziffer 5 des Beschlusses durch geänderte Sachlage mit Umspannwerk Wambach relativiert Beschluss-Vorlage Vorstand VL-629 60 Beantragung von Fördermitteln aus der Kommunalrichtlinie mit dem Schwerpunkt „Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung“ 13.12.2023 veröffentlichterledigte VL-638 10 Verleihung des Jugendförderpreises 2023 13.12.2023 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-639 10 Verleihung der Äskulapnadel 2023 13.12.2023 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-640 50 Ankündigungsbeschluss zur Änderung der Entwässerungssatzung der Gemeinde Schlangenbad 13.12.2023 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-641 50 Verpachtung Kelosauna 13.12.2023 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-642 10 Beleuchtung Spielplätze 07.12.2023 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-590 10 Wirtschaftsplanung 2024 für die Kitas Georgenborn und Hausen v.d.H. des Trägers AWO 15.11.2023 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-593 10 Wirtschaftsplanung 2024 für die Kitas Bärenhöhle und Wurzelbande des Trägers IB 15.11.2023 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-606 Bauleitplanung der Gemeinde Schlangenbad; Aufstellung des Bebauungsplanes „Nahversorger auf der Witterum“ in Bärstadt; hier: Schaffung von Planungsrecht Vorhabenträger: MGR 2. Immobilienverwaltung Stiftung & CoKG, Sitz in Fürth mit NORMA Lebensmittelhan 15.11.2023 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-608 Bauleitplanung der Gemeinde Schlangenbad; Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Lochmühle“ in Schlangenbad (Gemarkung Georgenborn); Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans, Beschluss des Vorentwurfes 15.11.2023 veröffentlicht Beschluss-Vorlage Vertretung VL-609 Bauleitplanung der Gemeinde Schlangenbad; Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Lochmühle“ (Gemarkung Georgenborn); Beschluss des Vorentwurfes Beschluss der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 15.11.2023 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-610 60 Ausübung des Vorkaufsrechts zu Kaufvertrag Niedergladbach, Flur 3, FlSt. 19/1 15.11.2023 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-611 Turnhalle Georgenborn - Umgestaltung Vorplatz + Parkplatz (Zukunft Innenstadt) Alternativstandort für Kita-Erweiterungsbau/Neubau Überarbeitung des Städtebaulichen Konzepts Ortsmitte Georgenborn (Zukunft Innenstadt) hier: Nachtrag zu VL-496 15.11.2023 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-614 50 Anerkennung Forstwirtschaftsplan 2024 15.11.2023 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-615 Baufälliges Brückenbauwerk der MEDIAN Reha-Zentrum Schlangenbad GmbH & Co KG - Zugang zur Touristinfo Sanierung der Brücke – Nächste Schritte 15.11.2023 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-616 Dorfentwicklung Schlangenbad Energetische und funktionale Sanierung Bürgerhaus Wambach Grundsatzbeschluss 15.11.2023 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-617 Dorfentwicklung Schlangenbad Energetische und funktionale Sanierung Bürgerhaus Wambach Bestätigung der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit 15.11.2023 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-618 60 Bau und Einrichtung von Windkraftanlagen auf den im Rheingau ausgewiesenen Vorrangflächen, Beantwortung der Anfrage der Stadt Eltville mit Sch 15.11.2023 veröffentlichterledigt Fraktionsantrag AT-17 10 BfB-Anfrage Optimierung der Auftstellorte von Wärmepumpen 13.09.2023 veröffentlichterledigt Fraktionsantrag AT-19 10 BfB-Antrag „Fahr Rad in Schlangenbad“: Markierungsstreifen (Ergänzung zu BfB-Antrag aus 2020) 13.09.2023 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-531 Baufälliges Brückenbauwerk der MEDIAN Reha-Zentrum Schlangenbad GmbH & Co KG - Zugang zur Touristinfo Absichtserklärung zur Sanierung der Brücke 13.09.2023 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-559 Bauleitplanung der Gemeinde Schlangenbad; Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Rheingauer Grund“ (Schlangenbad); Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 (BauGB) 13.09.2023 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-564 10 Sanierung der Aeskulap Therme - Projektaufruf zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und K 13.09.2023 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-572 Dringlichkeitsantrag des Bürgermeisters Kanalsanierungsarbeiten in geschlossener Bauweise in Georgenborn Hier: Freigabe überplanmäßiger Mittel 13.09.2023 veröffentlichterledigt Fraktionsantrag AT-15 50 Förderantrag zur Sanierung der „Alte Gemeindegärtnerei Schlangenbad“ 19.07.2023 veröffentlichtin Bearbeitung Mit Gemeindehaushaltsbeschluss 2024 auf 2025 vertagt - (siehe HFA Protokoll 24.01.2024 Seite 3) Fraktionsantrag AT-18 10 BfB-Antrag Sicherung Bach-/ Abwasserrohre 19.07.2023 veröffentlichterledigt Fraktionsantrag AT-20 50 BfB-Antrag „Energetische Nutzung Erdwärme / warme Quellen in Schlangenbad“ 19.07.2023 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vorstand VL-469 60 Beleuchtung der gemeindeeigenen Spielplätze 19.07.2023 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-526 10 Jährlich wiederkehrende Beitragsanpassung der Elternbeiträge 19.07.2023 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-532 10 1. Änderungssatzung zur Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Schlangenbad 19.07.2023 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-537 10 Vergabe der beratende Begleitung und Moderation zur Entwicklung einer Zukunftsstrategie für die Gemeinde Schlangenbad durch die "Arbeitsgrupp 19.07.2023 veröffentlichtin Bearbeitungin Abstimmung mit AG bis auf Weiteres zurückgestellt - Budgetreduzierung von 50.000 Euro auf 40.000 Euro
Fraktionsantrag AT-16 Interfraktioneller Antrag Neubau einer gemeinsamen Feuerwache Gladbachtal: Weitere Untersuchungen am Standort-Vorschlag „Kellerweg“ 21.06.2023 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-216-A 50 Unbefristete Niederschlagung der Gewerbesteuer 21.06.2023 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vorstand VL-356 10 Satzung über den Bau und Betrieb von Niederschlagswassersammelanlagen – Zisternensatzung 21.06.2023 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vorstand VL-450-B 10 Konzeptstudie Freiwillige Feuerwehr Obergladbach - Niedergladbach 21.06.2023 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-464 50 Haushaltsbericht der Gemeinde Schlangenbad für den Zeitraum Januar bis Dezember 2022 21.06.2023 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-465 20 Mit dem Rad von Bärstadt an den Rhein, hier: Lückenschluss Schlangenbad Nord und Süd 21.06.2023 veröffentlichtin Bearbeitung Konflikt mit Beschluss zur Grundsanierung Rheingauer Straße (siehe HFA Protokoll 24.01.2024 Seite 4) Beschluss-Vorlage Vertretung VL-466 50 Verwendungsnachweis des IB Südwest für die KiTa Wambach 21.06.2023 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-467 50 Verwendungsnachweis des IB Südwest für die KiTa Bärenhöhle 21.06.2023 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-481 10 Stellvertretende Koordinatorin im Netzwerk "Gesunde Städte" 21.06.2023 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-488 Besetzung des Ortsgerichts Schlangenbad III (Wambach und Bärstadt); Ortsgerichtsvorsteher/in 21.06.2023 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-491 60 Teilnahme am Förderprogramm des BMEL: „Klimaangepasstes Waldmanagement“ 21.06.2023 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-492 10 Kita Hausen v.d.H. - Änderung der Betriebserlaubnis 21.06.2023 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-493 Turnhalle Georgenborn - Umgestaltung Vorplatz + Parkplatz Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln gemäß § 100 HGO 21.06.2023 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-494 Angebot der Firma Wayss & Freytag Ingenieurbau AG zur Erneuerung Bord- und Rinnenanlagen Georgenborn anlässlich des Glasfaserausbaus Freigabe der zur fachgerechten Oberflächenwiederherstellung Gehwege 21.06.2023 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-496 Turnhalle Georgenborn - Umgestaltung Vorplatz + Parkplatz (Zukunft Innenstadt) Alternativstandort für Kita-Erweiterungsbau/Neubau Überarbeitung des Städtebaulichen Konzepts Ortsmitte Georgenborn (Zukunft Innenstadt) 21.06.2023 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-501 Beitritt zur und Beschluss Satzung Erneuerbare Energien Rheingau Taunus AöR hier: Beitritt Schlangenbad 21.06.2023 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-440 50 Personalangelegenheiten 22.03.2023 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vorstand VL-441 50 Ersatzbeschaffung eines Einsatzleitwagens für die Feuerwehren der Gemeinde Schlangenbad – Antrag auf Beschaffung eines Mannschaftstransport 22.03.2023 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-449 10 Satzung über die Aufgaben und die Nutzung des Gemeindearchivs der Gemeinde Schlangenbad 22.03.2023 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-452 10 Änderung des Stellenplans für das Jahr 2023 22.03.2023 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-460 10 Schöffenwahl 2024 bis 2028 22.03.2023 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vorstand VL-461-A Dringlichkeitsantrag Antrag der Gemeinde Walluf vom 23.02.2023 auf Zulassung einer Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan 2010 zur Ausweisung des Gewerbegebietes „Walluf Ost“ (T: 13.04.2023) Antragsteller: RP Darmstadt, 22.03.2023 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-320 50 Beitritt in die Anstalt für Erneuerbare Energien Rheingau-Taunus (E²) 01.02.2023 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-417 50 Beteiligungsbericht der Gemeinde Schlangenbad für das Jahr 2021 nach § 123a HGO 01.02.2023 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-420 Angebot der Firma Wayss & Freytag Ingenieurbau AG zur vollumfänglichen Neuherstellung der Asphaltdeckschicht von Gehwegen anlässlich des Glasfaserausbaus
Freigabe der Asphaltwiederherstellung im Fahrbahnbereich 01.02.2023 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-428 10 Wirtschaftsplanung 2023 für die Kitas Bärstadt und Wambach 01.02.2023 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-433 50 Redaktionelle Änderung der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 (hier: § 2 - Gesamtbetrag der Kredite) 01.02.2023 veröffentlichterledigt Fraktionsantrag AT-13 10 BfB-Anfrage zur möglichen Erhöhung der Kreisumlage 14.12.2022 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vorstand VL-379 10 Auflösung der alten Vereinbarung gemeinsamer örtlicher Ordnungsbehördenbezirk „Gefahrgut“ aus dem Jahr 1992 14.12.2022 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vorstand VL-382 10 Wirtschaftsplanung 2023 für die Kitas Georgenborn und Hausen v.d.H. 14.12.2022 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vorstand VL-389 Fortschreibung des Kindertagesstätten-Entwicklungsplans der Gemeinde Schlangenbad (RTK) Fortschreibung des Kindertagesstätten-Entwicklungsplans (RTK) 14.12.2022 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-391 50 Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Schlangenbad (HStS) 14.12.2022 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-392 10 Förderung der Tagespflege in der Gemeinde Schlangenbad 14.12.2022 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-393 50 Satzung über die Erhebung einer Pferdesteuer im Gebiet der Gemeinde Schlangenbad (PfStS) 14.12.2022 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-394 50 Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Gemeinde Schlangenbad (SpApp 14.12.2022 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-395 10 Betriebskostenabrechnung des Arbeiter-Samariter-Bundes für die KiTas Bärstadt, Hausen v.d.H. und Georgenborn 14.12.2022 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-398 Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz; Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde) Teilpläne Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise Straßenverkehr und Ballungsräume Hier: Beteiligung der Kommune (Frist 22.01.2023) 14.12.2022 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-399 Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer
- Hebesatzsatzung –
14.12.2022 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-401 50 Haushaltsplan 2023 14.12.2022 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-403 50 Jahresabschluss der Gemeinde Schlangenbad für das Jahr 2021 14.12.2022 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-411 10 Jährlich wiederkehrende Beitragsanpassung der Elternbeiträge 14.12.2022 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-412 10 Verleihung der Äskulapnadel für das Jahr 2022 14.12.2022 veröffentlichterledigt Fraktionsantrag AT-12 Anfrage der CDU Fraktion zur Stromversorgung des Mobilfunkmastes an der Dreispitz in Bärstadt 16.11.2022 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-330 50 Anerkennung Forstwirtschaftsplan 2023 16.11.2022 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vorstand VL-339 50 Genehmigung Zuwendung Staatsbad Schlangenbad GmbH aus außerplanmäßigen Erträgen im Haushalt 2022 (Zuweisung Belastungen der Heilkuro 16.11.2022 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vorstand VL-352 10 Gemeindliches Katastrophenschutzbudget 16.11.2022 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-358 10 Beitritt Netzwerk Wohnen RheingauTaunus 16.11.2022 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vorstand VL-360 60 Umgestaltung des Spielplatzes auf dem Gelände der evangelischen Kirche in Bärstadt 16.11.2022 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vorstand VL-361 10 Umrüsten der Straßenbeleuchtung auf LED 16.11.2022 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vorstand VL-363 60 Bauleitplanung der Gemeinde Schlangenbad; Aufstellung des Bebauungsplanes „PV-Anlage Lochmühle“ in Georgenborn; hier: Aufstellungsbeschl 16.11.2022 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vorstand VL-364 60 Bauleitplanung der Gemeinde Schlangenbad; Aufstellung des Bebauungsplanes „Lochmühle“ in Schlangenbad; hier: Wiederaufnahme des Bauleit 16.11.2022 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-377 50 Staatsbad Schlangenbad GmbH - Genehmigung von überplanmäßigen Mitteln gemäß § 100 HGO (Liquiditätssicherung) 16.11.2022 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-378 Staatsbad Schlangenbad GmbH Verfahren zur Neuausrichtung und Zielsetzung, Kommunalisierungsprüfung, Vorbehalt für finanzielle Zuwendungen 16.11.2022 veröffentlichtin Umsetzung Dauerauftrag: Beschluss ohne zeitliche Begrenzung - AG tagt unbegrenzt
Beschlussvorlage VL-321 Beitrag zum Klimaschutz und zur Energieunabhängigkeit Freiflächen-Photovoltaikanlage (PV-Anlage) in der Gemarkung Obergladbach 21.09.2022 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-326 Maßnahmen des Abwasserverbandes und der Gemeinde im Zusammenhang mit der hydraulischen Überlastung des Nonnenwaldgrabens (Ortsteil Georgenborn) a)Sicherung und Wiederherstellung des Georgenborner Grabens b)Zusammenlegung Einleitstellen und Dämpfung Non 21.09.2022 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-329 50 Haushaltsbericht der Gemeinde Schlangenbad für den Zeitraum Januar bis Juni 2022 21.09.2022 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-332 10 Verleihung einer Ehrenbezeichnung 21.09.2022 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-336 Friedhofsangelegenheiten
- 2. Änderungssatzung zur Friedhofsordnung
- 2. Änderungssatzung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Schlangenbad 21.09.2022 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vorstand VL-346 Dringlichkeitsantrag des Gemeindevorstandes Erstsicherung des Georgenborner Grabens 21.09.2022 veröffentlichterledigt Fraktionsantrag AT-10 Anfrage an den Gemeindevorstand der Gemeinde Schlangenbad/ Aufsichtsrat der Staatsbad Schlangenbad GmbH (Anfrage der CDU-Fraktion) 20.07.2022 veröffentlichterledigt Fraktionsantrag AT-11 10 Interfraktioneller Antrag B260 20.07.2022 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vorstand VL-304 Umgestaltung des Dallesplatzes in Hausen v.d.H. Beauftragung Architektenleistung Leistungsphase 3-9 20.07.2022 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-310 60 Sofortmaßnahmen zur Energieeinsparung - Budgetbereitstellung 20.07.2022 veröffentlichterledigt Fraktionsantrag AT-6 Photovoltaik-Ausbau auf Dachflächen in der Gemeinde Schlangenbad (Antrag der Fraktion Bürger für Bürger) 22.06.2022 veröffentlichterledigt Fraktionsantrag AT-7 Verpachtung von gemeindeeigenen Dächern für Fotovoltaik-Anlagen (Antrag der Fraktion Die Grünen) 22.06.2022 veröffentlichterledigt Fraktionsantrag AT-8 10 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Beitritt der Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" 22.06.2022 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-284 10 Schaffung einer Interkommunalen Zusammenarbeit zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes 22.06.2022 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-285 10 Prüfoption Netzgesellschaft 22.06.2022 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vorstand VL-291 Turnhalle Georgenborn – Umgestaltung Vorplatz Gastwirtschaft Landesprogramm „Zukunft Innenstadt“, Förderantrag 22.06.2022 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-298 Umgestaltung des Dallesplatzes in Hausen v.d.H. Antrag auf Fördermittel 22.06.2022 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vorstand VL-251 10 Verwendungsnachweis des IB Südwest für die KiTa Wambach 11.05.2022 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vorstand VL-253 10 Bewerbung des Vereins Regionalentwicklung e.V. Taunus als LEADER-Förderregion für die Förderperiode 2023 - 2027 11.05.2022 veröffentlicht Beschluss-Vorlage Vorstand VL-255 10 Aufstellung von Dorfautomaten des "Frühstückbringers" in den Ortsteilen 11.05.2022 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vorstand VL-257 Barrierefreie Bushaltestellen, 1. Ausbaupaket Einreichen der Förderanträge 11.05.2022 veröffentlichtin Bearbeitungbis auf weiters vertagt (siehe Haushaltsbeschlüsse) Beschluss-Vorlage Vorstand VL-270 60 „Schaffung von zusätzlichen Wohneinheiten im Bestand“ (Drucksache III/15) 11.05.2022 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-273 50 Bericht der Geschäftsführung für das Jahr 2021 der Rheingauwasser GmbH 11.05.2022 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-274 50 Abwasserverband Oberer Rheingau - Bericht der Betriebsführung 2021 11.05.2022 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vorstand VL-275 60 Umgestaltung des Dallesplatzes in Hausen v.d.H. 11.05.2022 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vorstand VL-276 60 Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Schlangenbad über das Abweichen von Merkmalen der endgültigen Herstellu 11.05.2022 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vorstand VL-278 60 Turnhalle Georgenborn – Umgestaltung Vorplatz + Parkplatz 11.05.2022 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vorstand VL-279 60 Umbau des Bürgerhauses in Wambach - Vorplanung 11.05.2022 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-281 50 Fachkräfteoffensive „KITA SCHLANGENBAD“ (Antrag des Bürgermeisters) 11.05.2022 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-282 10 Einrichtung einer Stelle „Kindertagesstätten, Kindertagespflege, Jugend und Senioren“ 11.05.2022 veröffentlichterledigt Fraktionsantrag AT-4 Gehweg Taunusstraße Hausen vor der Höhe (Antrag der Fraktion Bürger für Bürger) 16.03.2022 veröffentlichterledigt Fraktionsantrag AT-5 Antrag zur Errichtung eines Gehweges in der Philipp-Schäfer-Straße (Kindergarten) Hausen v_d_H_ (Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen) 16.03.2022 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-237 50 Haushaltsbericht der Gemeinde Schlangenbad für den Zeitraum Januar bis Dezember 2021 16.03.2022 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vorstand VL-240 10 Bundes-Förderprogramm: Einstieg in das Klimaanpassungsmanagement 16.03.2022 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-245 60 Dorfentwicklung Anbau eines Vereinsraumes an das Umkleidegebäude BGH Wambach 16.03.2022 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-249 Solidarität mit der Ukraine Unterbringung von Flüchtlingen - Humanitäre Hilfe für die Ukraine 16.03.2022 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-206 Turnhalle Georgenborn - Umgestaltung Vorplatz + Parkplatz Vorplanung und Bereitstellung von üpl-Mitteln gemäß § 100 HGO 09.03.2022 veröffentlichterledigt Fraktionsantrag AT-1 10 Interfraktioneller Antrag zur Sicherung der Standorte der Feuerwehrgerätehäuser 02.02.2022 veröffentlichtin Bearbeitung Dauerauftrag Fraktionsantrag AT-2 Anfrage der SPD-Fraktion zum Thema „Bürgerbus und weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der Nahmobilität in Schlangenbad“ 02.02.2022 veröffentlichterledigt Fraktionsantrag AT-3 10 Antrag der SPD-Fraktion: Bildung einer zunächst zeitlich befristeten Waldrunde 02.02.2022 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-13-A Hier lebe ich - hier kaufe ich ein (Antrag der BfB-Fraktion) 02.02.2022 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-210 10 Aufnahme der Stadt Rüdesheim am Rhein in die IKZ-DMS 02.02.2022 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-216 50 Befristete Niederschlagung der Gewerbesteuer 02.02.2022 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vorstand VL-112 50 Anerkennung Forstwirtschaftsplan 2022 15.12.2021 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-143 Ausbau eines Glasfasernetzes in der Gemeinde Schlangenbad im Rahmen der Rahmenkooperationsvereinbarung vom August 2021 zwischen der Gigabitregion FrankfurtRheinMain mit Deutsche GigaNetz GmbH, Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH und Telekom Deutschland Gm 15.12.2021 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-146 Mit dem Rad von Bärstadt an den Rhein (Antrag der CDU-Fraktion) 15.12.2021 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-147 „Gute Kinderbetreuung in Schlangenbad durch Vernetzung" (Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) 15.12.2021 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vorstand VL-154 Baufälliges Brückenbauwerk der MEDIAN Reha-Zentrum Schlangenbad GmbH & Co. KG Absichtserklärung zum Abbruch des Bestandsbrückenbauwerks und Neubau einer Ersatzbrücke 15.12.2021 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vorstand VL-157 50 Haushaltsbericht der Gemeinde Schlangenbad für den Zeitraum Januar bis September 2021 15.12.2021 veröffentlichterledigt
Beschluss-Vorlage Vorstand VL-169 10 Erststellung eines einfachen Mietspiegels 15.12.2021 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vorstand VL-170 Fortschreibung des Kindertagesstätten-Entwicklungsplans der Gemeinde Schlangenbad (RTK) Fortschreibung des Kindertagesstätten-Entwicklungsplans (RTK) 15.12.2021 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vorstand VL-171 10 Genehmigung von überplanmäßigen Mitteln gemäß § 100 HGO auf der Buchungsstelle 06.418.01.712500 (Zuw. lauf. Zw. verb.U./SV/Bet.) im Haush 15.12.2021 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-179-A Volkswirtschaft Lindenhof eG in Bärstadt Landesprogramm „Zukunft Innenstadt“, Förderantrag 15.12.2021 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-182 10 Verleihung der Äskulapnadel für 2020 und 2021 15.12.2021 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-183 10 Jugendförderpreis 15.12.2021 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-75 Förderprogramm zur Erststellung eines qualifizierten Mietspiegels; Grundsatzbeschluss zur Bildung eines Kooperationsprojektes mit Nachbarkommunen 15.12.2021 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vorstand VL-83 Ausschreibung einer mobilen Geschwindigkeitsmessanlage Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel gemäß § 100 I HGO 15.12.2021 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-9 50 Verkehrssichere Orte in Schlangenbad 17.11.2021 veröffentlichterledigtsiehe 16.03.2022 Beschluss-Vorlage Vorstand VL-111 50 Genehmigung Zuwendung Staatsbad Schlangenbad GmbH aus außerplanmäßigen Erträgen im Haushalt 2021 (Kurbeitrag) 10.11.2021 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-125 Wirtschaftliche Betätigung der Kommune hier: Prüfung nach § 121 Hessische Gemeindeordnung (HGO) 10.11.2021 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-131 50 Beteiligungsbericht der Gemeinde Schlangenbad für das Jahr 2020 nach § 123a HGO 10.11.2021 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-134 10 Verleihung einer Ehrenbezeichnung 10.11.2021 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-135 Alte Schule Georgenborn- Mainstraße 34 Grundsatzbeschluss zur Standortsicherung der Jungen Bühne und der Feuerwehr Georgenborn 10.11.2021 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-137 Strombelieferung Süwag Vertriebs AG & Co. KG Abschluss eines neuen Strombelieferungsvertrags für alle Abnahmestellen ohne die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Schlangenbad mit der Süwag Vertriebs AG & Co. KG zum 01.01.2022 10.11.2021 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-140 10 Beitritt der Gemeinde Schlangenbad zu den Rahmenkooperationsvereinbarungen zwischen der Gigabitregion FrankfurtRheinMain GmbH und Deuts 10.11.2021 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-77 Straßenbeitragssatzung (Antrag des Gemeindevorstandes) 10.11.2021 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vorstand VL-85 Gemeindewald - Erstellung eines Forsteinrichtungswerkes Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln gemäß § 100 HGO 10.11.2021 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-86 Modernisierung Spielplatz Bärstadt (Antrag der BfB-Fraktion) 10.11.2021 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-91 Schaffung von zusätzlichen Wohneinheiten im Bestand (Antrag der Fraktion Die Grünen) 10.11.2021 veröffentlicht Beschluss-Vorlage Vertretung VL-107 Antrag des Bürgermeisters Vorkaufsrecht zu Kaufvertrag Schlangenbad, Flur 15, FlSt. 5/2 27.09.2021 veröffentlicht Konflikt Klage gegen Vorkaufsrecht anhängig Beschluss-Vorlage Vertretung VL-108 Antrag des Bürgermeisters Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes „Im Rheingauer Grund“, Ortsteil Schlangenbad 27.09.2021 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vorstand VL-103-A Beitritt der Gemeinde Schlangenbad zum Bündnis „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen (Antrag des Bürgermeisters zu TOP 18) 15.09.2021 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vorstand VL-70 20 Einrichtung von Parkplätzen an der Wiesbadener Straße 15.09.2021 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vorstand VL-73 Grundstücksankauf – Schlangenbad, Flur 15, FlSt. 4/17 (11.267 m² Wald) Antragsteller: Verkäufer Rainer Theelen, Düsseldorf 15.09.2021 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vorstand VL-78-A Antrag des Bürgermeisters Erhöhung Geschäftsanteile an der Rheingauer Volksbank eG 15.09.2021 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vorstand VL-79 50 Haushaltsbericht der Gemeinde Schlangenbad für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 15.09.2021 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-81 10 Aktueller Sachstand Einführung Dokumentenmanagementsystem 15.09.2021 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vorstand VL-87 50 Genehmigung von überplanmäßigen Mitteln gemäß § 100 HGO auf der Buchungsstelle 03.122.03.515001 (Erträ. a. Bußgeld. u. Verwarn.) und der B 15.09.2021 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vorstand VL-88 50 Genehmigung von überplanmäßigen Mitteln gemäß § 100 HGO auf der Buchungsstelle 10.555.02.610002 (Fremdl. Erz. ua Umsatzl.) im Haushaltsja 15.09.2021 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-89 Antrag auf Erstellung eines Katastrophenschutzkonzepts für Schlangenbad (Antrag SPD-Fraktion) 15.09.2021 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-90 Antrag auf Prüfung der Notwendigkeit einer Starkregenanalyse für Schlangenbad (Antrag SPD-Fraktion) 15.09.2021 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vorstand VL-97-A Antrag des Bürgermeisters
Bauleitplanung der Gemeinde Schlangenbad; Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Rheingauer Grund“ (Schlangenbad); Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 (BauGB 15.09.2021 veröffentlichtgestoppt Nachrangige Priorisierung - Aufhebung geplant Beschlussvorlage VL-19-B Schlangenbad wird Klima-Kommune (Antrag des Bürgermeisters) 07.09.2021 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-20 10 Verleihung einer Ehrenbezeichnung 07.07.2021 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-37 10 Stellvertretende Koordinatorin im Netzwerk "Gesunde Städte" 07.07.2021 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vertretung VL-38 10 1. Satzung zur Änderung der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Schlangenbad über die Einschränkungen des Verbrauchs von Trinkwasser b 07.07.2021 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vorstand VL-39 10 Betriebskostenabrechnung des Arbeiter-Samariter-Bundes für die KiTas Bärstadt, Hausen v.d.H. und Georgenborn 07.07.2021 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vorstand VL-43 10 Verwendungsnachweis des IB Südwest für die KiTA Wambach 07.07.2021 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-47 „Nachhaltige Entwicklungsräume schaffen“ (Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen) 07.07.2021 veröffentlicht Beschlussvorlage VL-48 Antrag zur Fortsetzung der Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde (Antrag der SPD-Fraktion) 07.07.2021 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-49 Antrag zur Anlage von Beispielflächen für die zukunftsweisende Wiederbewaldung eines klimastabilen Gemeindewaldes (Antrag der SPD-Fraktion) 07.07.2021 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-50 10 Kita-Vergabeverfahren der Schlangenbader Kindertagesstätten 07.07.2021 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-54 10 Verleihung einer Ehrenbezeichnung 07.07.2021 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-55 10 Verleihung einer Ehrenbezeichnung 07.07.2021 veröffentlichterledigt
Beschluss-Vorlage Vertretung VL-60 10 Sanierung des Sportplatzes Hausen v.d.H., Beschluss hinsichtlich der Eigenmittel 07.07.2021 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-10 Erhaltung / Gestaltung der Wegraine und Feldwege (Antrag der Fraktion Die Grünen) 19.05.2021 veröffentlichtin Bearbeitung Personalmangel Umwelt/Klima - Kündigung Sachbearbeiter - Nachrangige Priorisierung - Aufhebung geplant Beschlussvorlage VL-11 60 Wertstoffhof für Schlangenbad 19.05.2021 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-12 Änderung der Hauptsatzung - Ergänzung der Namen und Inhalte/Themen der bestehenden Ausschüsse BUK und JSK (Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 19.05.2021 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-13 Hier lebe ich - hier kaufe ich ein (Antrag der BfB-Fraktion) 19.05.2021 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-14 Kommunales Wasserkonzept (Antrag der BfB-Fraktion) 19.05.2021 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-15 Geschwindigkeitskontrollen (Antrag CDU Fraktion) 19.05.2021 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-18 Antrag zur Durchführung von Sonnenschutzmaßnahmen und Prüfung der Installation von Belüftungsmöglichkeiten mit HEPA-Filtern in den Kindertagesstätten der Gemeinde Schlangenbad (Antrag SPD-Fraktion) 19.05.2021 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-19 Schlangenbad wird Klima-Kommune (Antrag SPD-Fraktion) 19.05.2021 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-4-A 60 Glasfaserausbau in Schlangenbad, Kooperationsvereinbarung 19.05.2021 veröffentlichterledigt Beschluss-Vorlage Vorstand VL-5 60 Ortsteil Obergladbach, Kanalerneuerung im Bereich der Flurstücke 101/5 und 101/6, Talstraße 19.05.2021 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-6-A 10 Umgang mit der Abrechnung der Kita-Beiträge insbesondere vor dem Hintergrund der Bundesnotbremse 19.05.2021 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-7 60 Vermarktung – Baugebiet „Eckernberg“ (Niedergladbach), 2. Bauabschnitt 19.05.2021 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-7-A 60 Vermarktung – Baugebiet „Eckernberg“ (Niedergladbach), 2. Bauabschnitt 19.05.2021 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-8 Verkauf des Bauplatzes „Am Eckernberg 7“, Baugebiet Eckernberg Gemarkung Niedergladbach, Flur 2, FlSt. 59 (629 m²) 19.05.2021 veröffentlichterledigt Beschlussvorlage VL-8-A Verkauf des Bauplatzes „Am Eckernberg 7“, Baugebiet Eckernberg Gemarkung Niedergladbach, Flur 2, FlSt. 59 (629 m²) 19.05.2021 veröffentlichterledigt
🧮 Interaktiver Kosten-Baukasten: Was kostet eine Bestattung in Schlangenbad?
Da jede Satzung andere Positionen enthält, können Sie hier die amtlichen Gebühren von Schlangenbad mit Ihren persönlichen Wünschen kombinieren. Alle Häkchen und Euro-Beträge sind frei anpassbar!