Evangelische Kirchengemeinde Sassnitz
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Gebührenordnung (Originalwortlaut)
# Friedhofsgebührensatzung
Gemäß § 21 der Kirchengemeindeordnung vom 27.05.2012 und § 29 der Friedhofssatzung hat der Kirchengemeinderat der Evangelischen Kirchengemeinde Sassnitz für den Friedhof Sassnitz am 24.06.2021 folgende Friedhofsgebührensatzung beschlossen:
### § 1
Allgemeines
Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen sowie für sonstige in § 6 aufgeführte Leistungen der Kirchengemeinde werden Gebühren nach dieser Gebührensatzung erhoben.
### § 2
Gebührenpflichtige
(1) Gebührenpflichtig sind der Antragsteller und der Nutzungsberechtigte.
(2) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.
### § 3
Entstehen der Gebührenpflicht
Die Gebührenpflicht entsteht mit Erbringung der Leistung.
### § 4
Festsetzung und Fälligkeit
(1) Die Heranziehung zu Gebühren erfolgt durch schriftlichen Bescheid. Die Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zu zahlen.
(2) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen.
### § 5
Stundung und Erlass der Gebühren
Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen persönlicher oder sachlicher Härte gestundet sowie ganz oder teilweise erlassen werden.
### § 6
Gebührentarif
I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten:
1. Wahlgrabstelle Sarg und Urne
Pflege durch Angehörige
a) Sarg für 25 Jahre
b) Urne für 20 Jahre
1214,25 €
971,40 €
c) für jedes Jahr der Verlängerung
- je Grabstelle -
48,57 €
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# 2. Urnenwahlgrabstelle
# Pflege durch Angehörige
a) für 20 Jahre
518,00 €
b) für jedes Jahr der Verlängerung
- je Grabstelle -
25,90 €
3. zusätzliche Beisetzung einer Urne in einer Wahlgrabstätte oder
Urnenwahlgrabstätte gemäß § 13 Abs. 4 der Friedhofssatzung
bei einer Beisetzung in einer Wahlgrabstätte bzw. Urnenwahlgrabstätte
eine Gebühr gemäß 1.c) bzw. 2 b) zur Anpassung an die neue Ruhezeit.
4. Urnengemeinschaftsanlage mit Namensnennung
(Platte, Stele, kleines stehendes Grabmal)
Einzelurnengrabstelle und Doppelurnengrabstelle (Platte)
Doppelurnengrabstelle für Ehepaare (Stehendes Grabmal)
Pflege durch Friedhofsträger
a) Urnengrabstelle Einzel mit Platte
für 20 Jahre mit Pflege je Grabstelle Platte 30 cm x 30 cm
1366,20 €
darin enthalten
Nutzungsgebühren
388,54 €
Anlage- und Grabmalkosten
127,46 €
Anteil Pflegekosten
850,20 €
b) Urnengrabstelle Stele
1447,37 €
für 20 Jahre mit Pflege je Grabstelle
darin enthalten
Nutzungsgebühren
388,54 €
Anlage- und Grabmalkosten
208,63 €
Anteil Pflegekosten
850,20 €
c) Urnengrabstelle kleines stehendes Grabmal
1374,91 €
für 20 Jahre mit Pflege je Grabstelle
darin enthalten
Nutzungsgebühren
388,54 €
Anlage- und Grabmalkosten
136,17 €
Anteil Pflegekosten
850,20 €
d) Urnengrabstelle Doppel mit Platte
2678,55 €
für 20 Jahre mit Pflege je Grabstelle
darin enthalten
Nutzungsgebühren
777,08 €
Anlage- und Grabmalkosten
201,07 €
Anteil Pflegekosten
1700,40 €
für jedes Jahr der Verlängerung
123,87€
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e) Urnengrabstelle Doppel für Ehepaare mit stehenden Grabmal 2685,79 €
für 20 Jahre mit Pflege je Grabstelle
| darin enthalten | |
| --- | --- |
| Nutzungsgebühren | 777,08 € |
| Anlage- und Grabmalkosten | 208,31 € |
| Anteil Pflegekosten | 1700,40 € |
für jedes Jahr der Verlängerung 123,87 €
5. Urnengemeinschaftsrasenanlage ohne Namensnennung
Pflege durch Friedhofsträger
| für 20 Jahre mit Pflege je Grabstelle | | 962,59 € |
| --- | --- | --- |
| darin enthalten | | |
| Nutzungsgebühren | 388,54 € | |
| Anlagekosten | 50,85 € | |
| Anteil Pflegekosten | 523,20 € | |
6. Sargreihenrasengrab wahlweise mit und ohne Namensnennung
Pflege durch Friedhofsträger
| für 25 Jahre mit Pflege je Grabstelle | | 2409,60 € |
| --- | --- | --- |
| darin enthalten | | |
| Nutzungsgebühren | 1214,25 € | |
| Anlagekosten | 50,85 € | |
| Anteil Pflegekosten | 1144,50 € | |
7. Baumbestattung mit Namensgebung (Holzstele)
Pflege durch Friedhofsträger
| für 20 Jahre mit Pflege je Grabstelle | | 1049,99 € |
| --- | --- | --- |
| darin enthalten | | |
| Nutzungsgebühren | 388,54 € | |
| Anlage- und Grabmalkosten | 72,85 € | |
| Anteil Pflegekosten | 588,60 € | |
II. Gebühren für die Genehmigung der Errichtung oder Änderung von Grabmalen und
für die Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen:
| a) Grabmalgenehmigung zur Errichtung oder Änderung | 30,36 € |
| --- | --- |
| b) für die laufende Überprüfung der Standsicherheit während der Dauer des Nutzungsrechts (hierunter fallen nicht liegende Grabmale) | |
| 25 Jahre | 50,00 € |
| 20 Jahre | 40,00 € |
c.) für die laufende Überprüfung der Standsicherheit (hierunter fallen nicht
liegende Grabmale) bei der Verlängerung von Nutzungsrechten
für jedes Jahr der Verlängerung: 2,00 €
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### III. Sonstige Gebühren:
| Verwaltungsgebühr | 30,36 € |
| --- | --- |
| Umschreibung Nutzungsrecht | 15,18 € |
| Erstellung Graburkunde | 15,18 € |
| Verwaltungsgebühr Umbettung | 30,36 € |
| Gebühr Anerkennung eines Gewerbetreibenden | 60,72 € |
| Gebühr Kapellennutzung | 100,00 € |
| Gebühr Abräumen eines Grabes | 78,48 € |
| Gebühr Abräumen eines liegenden oder stehenden Steines oder einer Grabeinfassung | 78,48 € |
| Gebühr Rasenpflege bei vorzeitiger Einebnung pro Jahr (für restliche Laufzeit) | 39,24 € |
### § 7
Sonstiges
Für besondere zusätzliche Leistungen, die im Gebührentarif nicht vorgesehen sind, setzt der Kirchengemeinderat die zu entrichtende Vergütung von Fall zu Fall nach dem tatsächlichen Aufwand fest.
### § 8
Schlussvorschriften
(1) These Friedhofsgebührenatzung tritt nach ihrer Genehmigung am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenatzung tritt die bisherige Friedhofsgebührenordnung außer Kraft.
Sassnitz, 24.6.21
Kirchengemeinderat:
Vorsitzender:
Siegel
KGR Mitglied:
Die vorstehende Friedhofssatzung wird hiermit gemäß Artikel 26 der Verfassung der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland kirchenaufsichtlich genehmigt.
Kirchenkreis: 14. SEP. 2021
Unterschrift:
4
Layout und Druck, Herausgeber:
Stadtverwaltung Sassnitz
Hauptstraße 33
18546 Sassnitz
Tel.: (03 83 92) 68-0 • Fax: (03 83 92) 2 23 63
E-Mail: [email protected], Internet: http://www.sassnitz.de
Erscheinungsweise:
monatlich
Bezugsmöglichkeiten:
kostenlose Abgabe in der Stadtverwaltung
Sassnitz
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