Randowtal

Preisübersicht der wichtigsten Gebühren

Automatisiert aus der Gebührensatzung extrahiert. Verbindlich ist allein die Original-Satzung (unten). Bei Änderungssatzungen können aktuelle Preise abweichen.

Stand lt. Satzung: Gebührensatzung: 14.06.2022

LeistungGebühr (lt. Satzung)
Sargreihengrab246,00 € Einzelgrab Verstorbener über 5 Jahre (entspricht Sargreihengrab)
Sargwahlgrab585,00 € Einstellige Wahlgrabstätte
Urnenreihengrab173,00 € Direkt als Urnenreihengrab aufgeführt
Urnenwahlgrab217,00 € Direkt als Urnenwahlgrabstätte aufgeführt
Urnengrab anonym868,00 € Urnengemeinschaftsgrabstätte anonym ohne gemeinschaftliches Grabmal
Baumbestattungnicht angegeben nicht enthalten
Beisetzungskosten (Sarg/Urne)nicht angegeben nicht explizit aufgeführt
Trauerhalle / Halle25,00 € Nutzung der Trauerhallen

1. Originalwortlaut: Gebührenordnung

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich.

3. Änderung zur Satzung über

die Erhebung von Friedhofsgebühren der Gemeinde Randowtal (Friedhofsgebührensatzung)

Gemäß der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07,(Nr. 19), S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2021 (GVBl.I/21,(Nr. 21), in Verbindung mit den §§ 1, 2, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.März 2004 (GVBl. I/04, (Nr. 08), S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.Juni 2019 (GVBl. I/19 (Nr.

  1. 36. und des § 28 der Satzung der Gemeinde Randowtal für das Friedhofs- und Bestattungswesen in den jeweils gültigen Fassungen hat die Gemeinde Randowtal am 14.06.2022 folgende 3. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Gemeinde Randowtal (Friedhofsgebührensatzung) beschlossen:

Artikel 1

Die Satzung über die Erhebung der Friedhofsgebühren in der Gemeinde Randowtal vom 15.12.2015 wird wie folgt geändert:

(1) Die Anlage zur Friedhofsgebührensatzung erhält folgende Fassung:

Gebührentarif zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Gemeinde Randowtal (Friedhofsgebührensatzung) vom 14.06.2022

Dieser Gebührentarif ist gültig für die kommunalen Friedhöfe der Gemeinde Randowtal in den Orts-und Gemeindeteilen Eickstedt, Wollin und Ziemkendorf. In den Gebühren nach I. ist die Beurkundung über den Kauf der Grabstelle enthalten.

I. Gebühr für den Erwerb eines Nutzungsrechts

Leistung

Gebühr

(1) Reihengrabstätten

a) Einzelgräber Verstorbener unter 5 Jahre 1,20 m lang x 0,60 m breit 30 Jahre ND ohne Verlängerung des Nutzungsrechts

130,00 €

b) Einzelgräber Verstorbener über 5 Jahre 2,10 m lang x 0,90 m breit 30 Jahre ND ohne Verlängerung des Nutzungsrechts

246,00 €

c) Urnenreihengrab 1,00 m lang x 1,00 m breit 20 Jahre ND ohne Verlängerung des Nutzungsrechts

173,00 €

(2) Wahlgrabstätten

a) einstellige Wahlgrabstätten 1,5 m x 3,0 m 30 Jahre ND mit Veränderung des Nutzungsrechts 585,00 €

b) zweistellige Wahlgrabstätten 3,0 m x 3,0 m 30 Jahre ND mit Veränderung des Nutzungsrechts 1.171,00 €

c) dreistellige Wahlgrabstätten 4,5 m x 3,0 m 30 Jahre ND mit Veränderung des Nutzungsrechts 1.757,00 €

d) Urnenwahlgrabstätte 1,0 m x 1,0 m 20 Jahre ND mit Veränderung des Nutzungsrechts 217,00 € (3) Urnengemeinschaftsgrabstätten

a) Urnengemeinschaftsgrabstätte anonym ohne Inanspruchnahme des gemeinschaftlichen Grabmals 868,00 €

II. Gebühr für den Wiedererwerb / Verlängerung des Nutzungsrechts

(1) Bei Wahlgrabern gelten die für den erstmaligen Erwerb festgesetzten Beträge unter Abs. 2 a - d des jeweils gültigen Gebührentarifs. (2) Für die Veränderung des Nutzungsrechts infolge Beisetzung von Personen, deren Ruhefrist die laufende Nutzungszeit überschreitet, werden anteilige Beträge nach Abs. 2 a - d erhoben. Für die Berechnung wird jeder angefangene Jahr (der Überschreitung) als volles Jahr zugrunde gelegt. (3) Eine Veränderung des Nutzungsrechts zur Weiterpflege der Grabstelle (keine wiederholte Beisetzung) ist für die Zeiträume von jeweils 5 Jahren möglich:

a) einstellige Wahlgrabstätte pro Jahr: 19,50 €

b) zweistellige Wahlgrabstätte pro Jahr: 39,00 €

c) dreistellige Wahlgrabstätte pro Jahr: 58,00 €

d) Urnenwahlgrabstätte pro Jahr: 10,00 €

III. Gebühr für die Nutzung der Trauerhallen

Trauerhallen der Gemeinde Randowtal in den Orts-und Gemeindeteilen Eickstedt, Wollin, Schmölln und Schwaneberg

25,00 €

IV. Sonstige Gebühren

  1. 1. für Umbettungen (Erteilung einer Genehmigung): 15,00 €
  2. 2. für sonstige Genehmigungen u. Zulassungen im Rahmen gewerblicher Betätigung auf den Friedhöfen: 10,00 €

Artikel 2

Die vorstehenden Änderungen treten mit Bekanntmachung in Kraft.

Gramzow, den 14.06.2022

Vera Leu Amtsdirektorin des Amtes Gramzow als Hauptverwaltungsbeamtin