Friedhofsgebühren Pruchten 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

Gemeinde Pruchten · Mecklenburg-Vorpommern · PLZ 18356

🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 05.12.2019 Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Gebuehrenordnung​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​‌​​‌‌​​‌‌​​‌‌​​​​​​‌‌​‌‌‌​​‌‌​​‌‌​​‌‌​​​​​​‌‌​‌‌​​​‌‌‌​​‌‍

  1. 1. Änderung zur Friedhofgebührensatzungder Gemeinde Pruchten für den kommunalen Friedhof Bresewitz Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M V) in der jeweils gültigen Fa5sung in Verbindung mit den § 1,2,4,5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG MV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBI M-V 146), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 14.07.2016 (GVOBI.M-V, 5. 584) sowie § 14 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Mecklenburg-Vorpommern Pruchten 03.07.1998) Gemeindediehat MVvom (Bestattungsgesetz-Bestattcam 05.12.2019 folgende 1. Änderung zur Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Pruchten fürden kommunalen Friedhof „Bresewitz“ beschlossen: §1 Gebührenpflicht Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen, sowie für sonstige Leistungen der Gemeinde Pruchten werden Gebühren nach dieser Satzung und des anliegenden Cebührentarifs, der Bestandteil dieser Satzung ist, erhoben. §2 Gebührenschuldner 1.

2.

Zur Zahlung der Grabnutzungsgebühr sowie der Nutzungsgebühr für die Feierhalle istverpflichtet, wer die gebührenpflichtige Leistung beauftragt oder wer die Kosten der Leistung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder Ietztwilliger Verfügung zu tragen hat. Dieser ist dann Nutzungsberechtigte/r der Grabstelle und Gebührenschuldnerin/ schuldner. sind mehrere Personen zahlungspflichtig, so haften sie gesamtschuldnerisch

§ 3 – Gebührenzahlung

1, 2. 3. 4.

Die Gebühren sind nach Erhalt des Gebührenbescheides an die Gemeinde Pruchten zuentrichten. Rückständige Gebühren werden im Verwaltungsvollstreckungsverfahren eingezogen. Die Gebührenschuldner haben der Friedhofsverwaltung für die Berechnung der Gebührenrichtige und vollständige Angaben zu machen. Eine Aufrechnung gegen Gebührenforderung ist unzulässig.

§ 4 – Schlussbestimmungen

Diese Gebührensatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Pruchten, 05.12.2019 A. Wieneke Bürgermeister

Gemäß 1 der Gebührensatzung des Friedhofes der Gemeinde Pruchten werden die Gebührenfür die Benutzung des Friedhofes wie folgt festgesetzt: Gebühren 1.

Gegenstand Nutzungsgebühr für Wahigräber 25 Jahre Nutzungszeit

Gebühr

1.1.

Wahlgrab für die Erdbestattung je Grabstelle Einzelgrabstelle (1,89m2) Urnenwahlgrabstätte je Grabstelle Einzelgrabstelle (im2 Nutzungszeit 20 Jahre) Wahlgrab für Erdbestattungen Doppelbelegung / Familiengrab (Familiengrab 3,78m2) Urnengrabstelle auf der Urnengemeinschaftsanlage (je 0,12m‘- Nutzungszeitzeit 20 Jahre) Erneuerungsgebühr Für die Verlängerung der Nutzungszeit um weitere 25 Jahre ist der volle Satz zu zahlen. Verlängerungsgebühr Überschreitet bei einer Belegung oder Wiederbelegungvon Wahlgräbern die Ruhezeit die noch laufende Nutzungszeit, so ist für die sämtliche Wahlgrabstellendie Verlängerungsgebühr zu entrichten, Sie ist aufder Grundlage der Erneuerungsgebühr nach der Zahl dernotwendigen Jahre anteilig zu berechnen

695,00€

1.2.

595,00 €

1.3.

1.4.

2. 2.1.

Benutzungsgebühren Benutzung der Trauerhalle pro Tag

3. 3.1.

Gebühr für Um- und Ausbettungen Umbettungen innerhalb des Friedhofes für Verstorbene über 6 Jahre Umbettungen innerhalb des Friedhofes für Verstorbene bis zu 6 Jahre Ausgrabungen einer Leiche für eine Obduktion oderoder Wiederbestattung bei einem Verstorbenen über 6 Jahrebei einem Verstorbenen bis zu 6 Jahren Umbettungen einer Leiche zum Zwecke der Beisetzungauf einem anderen Friedhof bei einem Verstorbenen über 6 Jahrebei einem Verstorbenen bis zu 6 Jahren Umbettungen einer Urne und Wiederbestattung auf dem Friedhof Umbettung einer Urne zwecks Überführung

3.2. 3,3.

3.4. 3.5.

3.6. 3.7. 3.8.

Pruchten, 05.12.2019

1.200,00€

795,00€

90,00€

485,00€ 355,00€ 368,00€

232,00€ 368,00€

232,00 € 276,00 € 150,00€

Beglaubigter Auszugaus der Niederschrift zur Sitzungder Gemeindevertretung der Gemeinde Pruchtenvom 05.12.2019 TOP 11

  1. 1. Änderung zur Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Pruchten für den Friedhof Bresewitz BA-GLM/P/2 17/2019 Besch 1 ussvorschlap: Der Hauptausschuss empfiehlt, die 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung nebst Gebührentarife der Gemeinde Pruchten für den Friedhof Bresewitz, zu beschließen.

Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Vertreter: davon anwesend: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Stimmenthaltungen: 8 0 Bemerkungen: Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Vorstehende beglaubigte auszugsweise Abschrift stimmt mit der vorgelegten Urschrift dervollständigen Niederschrift zur Sitzung: Gemeindevertretung Pruchtenvom 05.12.2019 überein. Gleichzeitig wird bescheinigt, dass zur Sitzung unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitigund ordnungsgemäß eingeladen worden und das Gremium beschlussfähig war.

4CLN

Barth, den 16.1.2020

Unterschrift